Protokoll der Sitzung vom 30.01.2009

nachhaltige Kaliproduktion in

Hessen und Thüringen“

Enschließungsantrag der Fraktio-

nen DIE LINKE und der SPD

- Drucksache 4/4849 -

Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet Sofortbericht. Ich erteile der Landesregierung das Wort. Herr Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der gestern Morgen auf die Tagesordnung gesetzte Antrag in Drucksache 4/4841 der Fraktion der SPD betrifft die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über einen Gesamtrahmen für eine nachhaltige Kaliproduktion in Hessen und Thüringen. Diese Vereinbarung zwischen dem Land Hessen, dem Freistaat Thüringen und Kali + Salz GmbH liegt als paraphierter Entwurf vor. Sie ist bisher noch nicht unterzeichnet worden. Ich habe den Mitgliedern des Umweltausschusses den Entwurf der Vereinbarung unmittelbar nach Kenntnisnahme durch das Kabinett übergeben lassen. Grundlage für diese Vereinbarung waren Entscheidungen der Landtage von Hessen am 2. Juli 2007 und Thüringen am 11. Oktober 2007. Hierin wurde die Firma Kali + Salz GmbH aufgefordert, in den jeweiligen Landesregierungen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen, in dem sich das Unternehmen gegenüber den Ländern zu einer nachhaltigen Verringerung der Belastungen des Werra-Reviers mit Salzabwässern aus der Kaliproduktion erklärt. Die Verhandlungen zwischen dem Land Hessen, dem Freistaat Thüringen und Kali + Salz zur Entwicklung einer dreiseitigen öffentlichrechtlichen Vereinbarung wurden seit Oktober 2008 geführt. Die Positionen der beteiligten Seiten lagen insbesondere zwischen den Ländern und Kali + Salz anfangs weit auseinander. Es ist aber gelungen, diese Positionen zusammenzuführen und die Verhandlungen abzuschließen. Der Vertragsentwurf wurde dann kurzfristig der Öffentlichkeit bekannt gemacht und heiß diskutiert. Die Vereinbarung enthält

keine Festlegungen, denen ein an einer Problemlösung interessierter Mensch nicht vorbehaltlos zustimmen kann, wenngleich ein Kompromiss nie alle Ziele aller Beteiligten eins zu eins widerspiegelt. Allerdings hat man in manchen Fällen den Eindruck, dass die Vereinbarung und ihre Inhalte sowie die daraus resultierenden Wirkungen - aus welchen Gründen auch immer - nicht verstanden oder nicht wahrgenommen werden. Ich lasse dabei offen, ob das aus Vorsatz, aus mangelhaftem Verständnis oder aus Desinteresse erfolgte. Liebe Frau Becker, Ihre unqualifizierten Ausfälle gegen die Vereinbarung von gestern, die vor Unwahrheiten und Halbwahrheiten nur so strotzten, machen das besonders deutlich.

(Beifall CDU)

Damit richten Sie vorsätzlich Schaden an und treten die berechtigten Interessen der Werra-Region an einer zukunftsfähigen Kaliproduktion in Verbindung mit einer nachhaltigen Verbesserung der Umweltsituation und der Berücksichtigung sozialer Belange mit den Füßen.

(Beifall CDU)

Einen solchen Umgang mit Ihren existenziellen Bedürfnissen haben die Bürgerinnen und Bürger in der Werra-Region nicht verdient. Alle Kritiker sollen sich im Umgang mit dem Entwurf der öffentlichrechtlichen Vereinbarung am Runden Tisch ein Beispiel nehmen. Dort wurde über die Vereinbarung im Dezember und Anfang Januar dem Grunde nach informiert. Die drei Vertragspartner waren sich einig, den Runden Tisch über die Inhalte der Vereinbarung in jedem Fall vor einer Unterzeichnung eingehend in Kenntnis zu setzen und eine Diskussion zu ermöglichen. Diese Diskussion hat vorgestern, am 28. Januar, ausgesprochen hart, aber konstruktiv stattgefunden. Das war aus unserer Sicht auch notwendig, um das Verständnis der Mitglieder des Runden Tisches für die Problematik zu schärfen. Als Ergebnis der Diskussion ergaben sich zwei mehrheitlich angenommene Hinweise vonseiten des Runden Tisches zur Klarstellung der Mitwirkung des Runden Tisches. Die Hinweise des Runden Tisches werden in einer Protokollerklärung zum Vertrag genommen, insbesondere zur Frage der Neugestaltung des Härtegrenzwertes in der Übergangszeit nach 2009 unter Einbeziehung der erwarteten Vorschläge des Runden Tisches. Damit liegen die Vertragsinhalte abschließend vor. Nach der Beschlussfassung des Hessischen Kabinetts mit der Vereinbarung kann eine Unterzeichnung erfolgen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, ich kann davon ausgehen, dass Ihnen die Vereinbarung bekannt ist. Ich kann mich also bei der Beantwortung der von der SPD gestellten inhaltlichen

Fragen kurz fassen, denn alle Einzelheiten können Sie dem Vertrag selbst entnehmen.

Frage 1 - Welche konkreten Inhalte und Ziele umfasst die geplante Vereinbarung? Die Vereinbarung regelt - wie Sie sicher bemerkt haben - ausschließlich Verfahrensabläufe und konkretisierte Absichten als Grundlage für das weitere gemeinsame Wirken. Inhaltlich nimmt die Vereinbarung die Zusagen der Kali + Salz GmbH auf, mit einem Investitionsprogramm in Höhe von bis zu 360 Mio. € die flüssigen Rückstände aus der Kaliproduktion bis 2015 schrittweise auf 7 Mio. m³/Jahr zu halbieren. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Umsetzung dieser Zusage, eine Gesamtstrategie zu erarbeiten und dieses mit einem integrierten Maßnahmekonzept zu untersetzen. Beide Schritte sind terminlich fixiert und müssen inhaltlich mit den Ländern abgestimmt werden. Die Vereinbarung verlangt von dem Unternehmen, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um im Zeitraum bis 2015 die Belastung des Werra-Reviers mit Salzabwässern zu verringern. Dies ist vor dem Hintergrund notwendig, dass nach derzeitigem Kenntnisstand die Versenkräume in Hessen mittelfristig nicht mehr zur Verfügung stehen und in Thüringen keine Möglichkeit für eine unterirdische Speicherung von Kaliabwässern besteht. Der Entwurf enthält keine Aussage zur konkreten Ausgestaltung der Einzelmaßnahmen. Dies darzustellen bleibt zunächst dem Unternehmen vorbehalten, zudem sieht die Vereinbarung die Einbeziehung der Erkenntnisse des Runden Tisches Gewässerschutz Werra-Weser und Kaliproduktion vor, dessen Aufgabe gerade die Erarbeitung konkreter Lösungsvorschläge zur Senkung der Salzbelastung der Werra ist. Seitens der Ländern werden gegenüber den Unternehmen keine Zusagen gegeben, die Entscheidungen der dafür zuständigen Landesbehörden vorgreifen würden.

Frage 2 - Wann soll der Vertrag durch die Landesregierung unterzeichnet werden? Der Termin ist mit den beiden anderen Partnern noch in Abstimmung. Wir halten es dringend geboten, die Vereinbarung so zügig wie möglich zu unterzeichnen, damit Kali + Salz rechtzeitig ihre Strategie, die Maßnahmepläne und die Genehmigungsanträge entwickeln und vorlegen kann. Es verträgt keinen Aufschub, wenn in den nächsten Jahren, also bis 2012 bzw. 2015, die vorgesehenen Maßnahmen auch greifen sollen. Es muss jedoch genügend Zeit bleiben, um diese Dokumente am Runden Tisch zu diskutieren, fachlich zu bewerten und dann einen gemeinsamen Nenner zu finden.

Frage 3 - Aus welchen Gründen wurde eine Laufzeit des Vertrags von 30 Jahren gewählt? Eine solche Mindestlaufzeit ist aus heutiger Sicht notwendig, um auch die langfristigen Komponenten einer auf Nachhaltigkeit ausgelegten Umwelt- und Produktions

strategie an der Werra vertragswirksam zu erfassen. Mit der Langzeitfestlegung verpflichtet sich Kali + Salz, auch das Werk Unterbreizbach dauerhaft mindestens auf heutigem Produktionsniveau auszulasten. Ich glaube, das ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten in Hessen und Thüringen.

Frage 4 - Welche konkreten Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur Verbesserung der Umwelt sind vorgesehen? Der Vertrag regelt, wie bereits gesagt, Rahmenbedingungen mit der Zielstellung, die Arbeitsplätze zu sichern und die Umwelt zu verbessern. Die Vereinbarung wird aus der Sicht Thüringer Interessen folgende Wirkung entfalten:

1. Die Laugenversenkung bleibt dauerhaft ausgeschlossen.

2. Durch den Laugenaustausch Hessen-Thüringen ist das Werk Werra für die Produktion auch der Kalifabrik Unterbreizbach dauerhaft sichergestellt. Ohne diese Lösung müsste dieses Werk im 1. Halbjahr 2009 geschlossen werden. Diese Übergangslösung muss nur so lange aufrechterhalten werden, bis spätestens 2015 das Werk Unterbreizbach völlig rückstandsfrei arbeitet.

3. Der Härtegrad der in die Werra als Folge der durchzuführenden Maßnahmen abzuleitenden Lauge wird ab 2009 abgesenkt auf einen bis 2012 möglichst niedrigen Zielwert und hierzu entsprechende Vorschläge des Runden Tisches in die Abwägung mit einbezogen.

4. Bis 2015 wird die Menge der anfallenden Lauge von jetzt 14 Mio. m3/Jahr auf dann 7 Mio. m3/Jahr abgesenkt sein.

5. Der Vertrag enthält weitere Anforderungen, die auf ein Erreichen der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet sind.

6. Mit dem Vertrag wird die von Kali + Salz in Aussicht gestellte Investitionssumme in Höhe von 360 Mio. € zur Verbesserung der Umweltsituation im hessisch-thüringischen Produktionsrahmen verbindlich festgeschrieben.

Frage 5 - Wie bewertet die Landesregierung die geplante Reduzierung von Kaliproduktionsabwässern und Potenziale zur Vermeidung von Abwässern? Sehr positiv, denn nur so kommen wir schrittweise zu der notwendigen nachhaltigen Lösung der Problematik. In dieser Vereinbarung bekennt sich Kali + Salz erstmals offiziell zu einer nachhaltigen Abfallentsorgung - spät muss ich sagen, aber noch nicht zu spät.

Frage 6 - Aus welchen Gründen wurde der Härtegrenzwert für die Werra bis 2012 festgeschrieben und wie vereinbart sich dies mit den Anforderungen der Europäischen Wasserrahmrichtlinie? Die auf Vorschlag des Runden Tisches vorgenommene Vertragsergänzung macht deutlich, dass 2009 ein neuer Grenzwert für eine Übergangszeit bis 2012 festgelegt wird. In dieser Zeit wird die Härte der einzuleitenden Laugen schrittweise, beginnend in 2009, abgesenkt, bis 2012 der neue Wert erreicht ist. Für die Zeit nach 2012 soll unter anderem durch die Maßnahmen in Unterbreizbach der Härtegrad auf ein ökologisch zuträgliches Maß nochmals weiter abgesenkt werden. Dadurch wird eine Dynamisierung des Geschehens erreicht. 2012 werden alle Werte in der notwendigen Gesamtschau betrachtet, sinnvoll abgeglichen und nach dem dann erreichten Stand des Maßnahmenpakets festgelegt. Das bedeutet kein staatliches Festhalten an dem bis November 2009 geltenden Härtegrenzwert, vielmehr eine schrittweise Absenkung, sobald die dazu eingeleiteten Maßnahmen wie der Laugenverbund greifen können. Die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie werden dadurch nicht tangiert.

Frage 7 - Wie steht die Landesregierung zu der geäußerten Kritik der fehlenden Abstimmung der Inhalte des Vertragsentwurfs mit den betroffenen Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen sowie deren Auswirkungen auf die zukünftige Zusammenarbeit? Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon etwas absurd; denn gerade meine Kollegen im Ausschuss, Frau Becker und auch Herr Kummer, haben sich ja monatelang für eine Nordseepipeline eingesetzt. Die sollte ganz schnell kommen. Aber komisch ist, dass Sie nie mehr die unbegründete Kritik meines Kollegen aus Niedersachsen aufgreifen und die nachhaltige umweltfreundliche Entsorgung der Kaliabwässer über eine Pipeline in die Nordsee infrage stellen.

(Unruhe CDU)

Ich muss schon sagen, ich bin ein bisschen erstaunt darüber. Ich kenne ja die Meinung meines lieben Kollegen Sander. Ich habe auf der letzten Umweltkonferenz mit ihm darüber gesprochen. Ich kenne auch die Meinung vom Umweltsenator aus Bremen, der sagt, diese Pipeline wäre ein guter Schritt. Damit könnte man eine ganze Menge machen. Ich weiß auch nicht, was Herrn Sander in dieser Frage geritten hat, dass er hier ehe er zum Telefon greift, was ja eigentlich unter Kollegen üblich ist, eine Meldung an die Presse abgibt und damit hausieren geht. Will er damit seinen Sitz als Umweltminister in Niedersachsen weiter stärken oder liegen da andere Gründe vor? Ich werde ihn fragen, aber ich sehe keinen Grund, ihn jetzt anzurufen und zu fragen, was das soll, denn er hat ein Problem, ich habe damit kein

Problem.

(Beifall CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber lassen Sie mich die Fakten für die vorgebliche Betroffenheit Niedersachsens noch mal nennen.

1. Am 11.10.2007 wurde die niedersächsische Landesregierung auf Staatssekretärsebene über das gemeinsame Vorgehen von Hessen, Thüringen und Kali + Salz informiert und eingeladen, sich an der Erarbeitung eines Vertrags zu beteiligen. Niedersachsen hat dies abgelehnt. Niedersachsen hat sich entschieden auf Abteilungsleiterebene am Runden Tisch teilzunehmen.

2. Am 11.12.2008 wurden in einer Arbeitsgruppensitzung des Runden Tisches die Eckpunkte des Vertrags vorgestellt; die Fortschreibung am 13.01.2009 allen Teilnehmern.

3. Am 11.12.2008 wurde der am Runden Tisch vertretenen Abteilungsleiterin aus dem niedersächsischen Umweltministerium ein Leseexemplar des Vertragsentwurfs zur Kenntnis gegeben.

4. Am 18.12.2008 wurden der niedersächsische Umweltminister und sein Staatssekretär durch unseren Staatssekretär, Herrn Baldus, in Hannover umfassend über den Vertragsinhalt, seine Auswirkungen und das weitere Vorgehen informiert. Es wurde zugesichert, unmittelbar nach den hessischen und thüringischen Kabinettsentscheidungen einen Vertrag zuzusenden. Dies geschah am Tag der Thüringer Entscheidung am 27.01. dieses Jahres.

5. Der einzige aktuelle Bezug des Vertrags auf Niedersachsen besteht in der Absenkung des Salzgehalts in der Werra/Weser. Hierzu verpflichtet sich Kali + Salz.

6. Grenzwerte werden nicht durch den Vertrag, sondern durch die zuständigen Behörden in Hessen und Thüringen festgelegt.

7. Niedersachsen ist eingeladen, sich an den weiteren Beratungen zur Entlastung der Umwelt konstruktiv zu beteiligen. Ich hoffe, dass wir da auch einen Schritt weiterkommen werden.

8. Welche weiteren Schritte und Maßnahmen zur Verringerung der Salzabwasserbelastungen sind geplant und wie erfolgt deren zeitliche Umsetzung? Die Vereinbarung legt hierzu fest, dass Kali + Salz die notwendigen Vorstellungen und Unterlagen bis zum 31. Mai 2009 bzw. 31. Oktober 2009 vorlegt. Darin sind die konkreten Schritte und realisierbaren Maßnahmen enthalten. Ich darf Sie in diesem Zusam

menhang auch an die am Runden Tisch bereits diskutierten Maßnahmeblätter erinnern, die Ihnen über das Internet jederzeit zugänglich sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe heute einen Brief bekommen vom Runden Tisch, wo mir noch einmal versichert worden ist, dass man sehr konstruktiv miteinander gearbeitet hat, dass es sehr hart zugegangen ist am 28. und dass man im Großen und Ganzen, wenn diese beiden Dinge, die ich bereits angesprochen habe, eingehalten werden, mit dieser Vereinbarung sicher auch leben kann; das eine war die Härte und das andere, dass der Runde Tisch stärker als bisher mit eingebunden ist. Dieses können wir zusichern, dieses wird in einer Protokollnotiz noch an die Vereinbarung angehängt. Schönen Dank.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, zu diesem Tagesordnungspunkt liegt ebenfalls noch ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE und der SPD vor, und zwar folgenden Themas: „Änderung der 'Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bei einem Gesamtrahmen für eine nachhaltige Kaliproduktion in Hessen und Thüringen'“. Dieser Entschließungsantrag hat die Drucksachennummer 4/4849. Wünschen die Fraktionen der LINKEN und der SPD das Wort zur Begründung für ihren Entschließungsantrag? Das ist nicht der Fall. Den Sofortbericht haben wir gehört von Minister Sklenar und da frage ich: Wer wünscht die Aussprache zum Sofortbericht? Das sind alle drei Fraktionen. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Kummer, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister Dr. Sklenar, ich bedaure, dass Sie in Ihrer Rede so demonstrativ den Schulterschluss zu Ihrem Staatssekretär Herrn Baldus geübt haben. Wären Sie vor einer Woche vielleicht als Mäuschen zufällig im Umweltausschuss des Thüringer Landtags anwesend gewesen, dann hätten Sie die Aufregung von Frau Becker gestern bei der Begründung der Dringlichkeit dieses Antrags verstehen können. Der Umgang des Staatssekretärs mit unserem Ausschuss und mit dem Thüringer Landtag ist skandalös. Meine Damen und Herren, auch das, was eben zu dem öffentlich-rechtlichen Vertrag, zu seinem Entwurf gesagt wurde, ist so in diesem Vertrag nicht wiederzufinden. Uns liegt ein Entwurf vor, der in Teilen klar gegen einen Beschluss dieses Hohen Hauses verstößt.

Meine Damen und Herren, wir wollen mit einem Entschließungsantrag, den wir Ihnen vorgelegt haben, verhindern, dass dieser Entwurf, der bereits vom Staatssekretär Baldus paraphiert wurde, jemals unterschrieben wird.

Nun ein paar Worte zum Staatssekretär, der ja heute im Urlaub ist. Noch am Freitag, dem 23.01. hat er uns mitgeteilt, dass es nicht erwünscht wäre, das Parlament vor der Zeichnung über den öffentlichrechtlichen Vertrag zu informieren. Der Text wäre noch nicht fertig verhandelt, da die hessische Regierung sich ja bekanntlich in der Neubildung befindet. Bereits am 08.01. lag der jetzt paraphierte Vertragsentwurf vor im selben Wortlaut. Das hessische Umweltministerium hat unmittelbar nach unserer Umweltausschuss-Sitzung diesen Vertrag dem Runden Tisch zur Information gegeben, aber diesem Parlament, dessen Willen man damit angeblich umsetzen wollte, konnte man in einer Sitzung des Umweltausschusses darüber nicht berichten.

Meine Damen und Herren, es ist ein Skandal und es ist auch der Grund, warum wir die Entlassung des Staatssekretärs Baldus fordern.

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe CDU)