Aber ganz offensichtlich ist es ja so, dass Sie dieses Mal sehr stark auf die Unterstützung des DGB im Wahlkampf setzen. Das war vielleicht nicht immer so, wie Sie es sich gewünscht hätten, übernehmen die Forderungen des DGB eins zu eins aus einer Petition, die hier eingereicht war. Was schon lustig ist, DIE LINKE ist etwas sauer und schmollt in ihrer Ecke, dass die SPD sie einmal links überholt hat.
Meine Damen und Herren, für Beschäftigte soll ein Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung zur berufsbezogenen, zur politischen Bildung sowie zur Schulung fürs Ehrenamt geschaffen werden. Der Freistaat Thüringen soll für die Kosten des während des Bildungsurlaubs gezahlten Arbeitsentgeltes einstehen. Es gibt Regelungen in anderen Bundesländern, diese unterscheiden sich jeweils doch sehr erheblich und stehen im engen Zusammenhang mit der jeweils regionalen politischen und wirtschaftlichen Situation des Landes. Allerdings
eine Erstattungsmöglichkeit für Arbeitgeber gemäß dem Gesetzentwurf der SPD in Thüringen gibt es nur in Mecklenburg-Vorpommern oder auch für das Ehrenamt im hessischen Gesetz über den Bildungsurlaub.
Unsere SPD verlangt natürlich gleich nach der schärfsten und für die Unternehmen unfreundlichsten Form. Herr Döring, wenn Sie hier schon die Vorzüge preisen, müssen Sie aber auch zur gleichen Zeit sagen, dass z.B. die Industrie- und Handelskammern in Norddeutschland zurzeit Protest laufen gegen die Gesetzgebung, und Sie müssen auch ein Wort darauf verwenden, wenn Sie nur eine vermeintlich geringe Summe im Landeshaushalt vortragen, dass hier auch ein erheblicher Verwaltungsaufwand entsteht, der natürlich auch zu tragen wäre.
Außer in Thüringen gibt es auch in Baden-Württemberg, in Bayern und in Sachsen keine gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub. Aber das sind alles Länder mit bester wirtschaftlicher Performance und, wie wir meinen, mit einer Arbeitnehmerschaft, die keineswegs unwissend oder ohne bürgerschaftliches Engagement und mit mangelndem Selbstvertrauen durchs Leben geht.
Auch ohne gesetzliche Vorschriften und bezahlten Bildungsurlaub nutzen unsere Arbeitnehmer ungebremst die Möglichkeiten, sich für ihre Ehrenämter zu qualifizieren und das auch dank Landesförderung für ehrenamtliches Engagement. Sie nutzen ebenso die Angebote zur politischen Bildung und mit ausdrücklicher Unterstützung ihrer Chefs auch die berufsbezogene Fortbildung.
Die Quoten übrigens der Wahrnahme des verbürokratisierten Bildungsurlaubs liegen in den Ländern mit Regelungen gerade mal bei 1 : 99. Die Zweckmäßigkeit darf deswegen angezweifelt werden. Erfahrungen aus den anderen Ländern mit gesetzlichen Regelungen zeigen, dass die Möglichkeit zur Bildungsfreistellung vorrangig von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes oder sehr großer Unternehmen in Anspruch genommen wird. Wir aber müssen zuallererst Sorge dafür tragen, dass die vielen Tausend kleinen und mittleren Unternehmen in Thüringen gute Bedingungen haben, sich am Markt zu behaupten. Die kleinen Betriebe drückt dabei neben der Kostenerstattung aber vor allem die Störung ihrer Arbeitsabläufe bei der Verpflichtung zur Freistellung. Guten Unternehmern übrigens liegt an engagierten und allseits gebildeten Arbeitnehmern. Wir setzen daher auf Selbstverpflichtung, gegenseitiges Vertrauen und Wertschätzung von denen, die Arbeit schaffen und denen, die sie leisten.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch, bitte Abgeordneter Döring und dann Ministerin Lieberknecht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bedaure manchmal schon, dass man die Ohren nicht ebenso leicht verschließen kann wie die Augen, wenn ich das höre, was sowohl Kollege Emde als auch Frau Skibbe gesagt haben. Frau Skibbe natürlich nicht zum Inhalt, sondern zum Verfahren. Ich denke, das ist sicher eine Unterstellung, dass wir hier Wahlkampf machen wollen. Wir haben das doch nicht aus dem Hut gezaubert, sondern das ist über einen gewissen Zeitraum auch entwickelt worden. Wir haben 18 Gesetze heute auf der Tagesordnung, und Sie sind der Meinung, dass alle 18 Gesetze, die heute beraten werden, wahrscheinlich hier nur wegen des Wahlkampfs gemacht werden im Schweinsgalopp. Was für 18 Gesetze gilt, das gilt genauso für das Bildungsfreistellungsgesetz. Wir haben sehr wohl Zeitschiene genug, um uns intensiv damit zu beschäftigen.
Wenn Sie sauer sind, dass Sie das nicht eingebracht haben, dann ist das Ihr Problem, aber ich glaube, es gibt keine Verpflichtung, als Opposition nur gemeinsam Gesetze einzubringen.
Das ist jedenfalls noch nicht in der Geschäftsordnung von mir so nachgelesen worden. Insofern ist das eigentlich unsere Entscheidung.
Ich denke, wenn Sie sich inhaltlich damit auseinandersetzen und das gut finden, dann sollten Sie es auch unterstützen.
Kollege Emde, auch zu Ihnen einige Worte. Wenn 12 Länder dies bisher haben, wenn es eine Reihe von positiven Evaluationen dazu gibt, dann kann man das nicht einfach wegwischen und kann sagen, das gibt es bei uns nicht und da ist es gut, und wir machen das in großer Freundschaft miteinander. Hier geht es um Rechtsanspruch, der auch angenommen wird. Hier geht es um Evaluationen, die festgestellt haben, dass es erfolgreich ist. Hier geht
es auch nicht um Mehrbelastungen. Die Summen sind ja auch nicht so exorbitant. Insofern kann ich auch Ihre negative Haltung dazu nicht verstehen. Ich bin überzeugt und das sage ich auch hier eindeutig, dass wir in der nächsten Periode ganz anders darüber reden werden und der eine und andere wird das dann auch begreifen. Danke schön.
Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Bitte, Frau Minister Lieberknecht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, auch die Landesregierung sollte Stellung beziehen zu dem vorgelegten Gesetzentwurf. Da möchte ich noch einmal festhalten: Die Fraktion der SPD hat mit Datum vom 11. März 2009 dem Thüringer Landtag den Entwurf eines Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes zugeleitet. Der Gesetzentwurf zielt unter Bezug auf das von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation über den bezahlten Bildungsurlaub auf den Erlass eines Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes ab. Von Arbeitnehmerseite, insbesondere von den Gewerkschaften, wurde ein Thüringer Bildungsurlaubs- bzw. Bildungsfreistellungsgesetz in den vergangenen Jahren mehrfach gefordert. Meine Vorrednerinnen und Vorredner Frau Skibbe, Herr Emde und Herr Döring haben darauf hingewiesen: Schon 1991 gab es beispielsweise die Initiative des DGB, von der SPD-Fraktion - damals in der 1. Legislaturperiode - 1992 hier die Aktivität im Thüringer Landtag und auch an den Beginn der 2. Legislaturperiode ist erinnert worden.
Mit dem Gesetz soll für Beschäftigte ein Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung zum Zweck der Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen zur berufsbezogenen oder gesellschaftspolitischen Bildung sowie zur Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamts geschaffen werden. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der SPD soll der Anspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung grundsätzlich auf fünf Arbeitstage im Jahr begrenzt werden. Um die damit verbundene Belastung der Arbeitgeber zu minimieren ist vorgesehen, dass der Freistaat Thüringen auf Antrag die Kosten für das während der Bildungsfreistellung gezahlte Arbeitsentgelt im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel erstattet. Gleichzeitig wird das Verfahren für die Anerkennung von Veranstaltungen beschrieben. Die Gewährung von Bildungsurlaub muss gesetzlich geregelt sein. Die Ge
Auf die Länder, es wurde abgehoben mehrfach auf 12 Länder, die ein solches Gesetz haben, wenn auch in sehr unterschiedlicher Ausprägung, wurde bereits hingewiesen. Ich möchte diese Länder einmal nennen, denn da fällt durchaus etwas auf, jedenfalls mir. In den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bestehen - wie auch immer - jedenfalls formulierte gesetzliche Bestimmungen, die es ermöglichen, Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge zur Fort- und Weiterbildung freizustellen. Allein in Baden-Württemberg, in Bayern, Sachsen und Thüringen bestehen diese Regelungen nicht. Aber genau diese Länder sind die leistungsstarken, die wirtschaftsstarken, die pisastarken Länder. Wir sind also hier in keiner schlechten Gesellschaft, wollte ich nur mal sagen. Die Landesregelungen unterscheiden sich teilweise erheblich und stehen im engen Zusammenhang mit der jeweils regionalen, politischen und wirtschaftlichen Situation des Landes.
Eine Erstattungsmöglichkeit für Arbeitgeber gemäß dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ist nach vorliegenden Erkenntnissen zum Beispiel nur - auch darauf wurde schon hingewiesen - im Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie beim Ehrenamt im hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub verankert. In mehreren Landesregelungen fehlen spezielle Bestimmungen zur Förderung des Ehrenamts. Die Bedingungen für die Gewährung von Bildungsurlaub oder das Verfahren zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen sind in den Ländern nicht einheitlich geregelt. Die Mehrzahl der Gesetze sieht keinen Anspruch zum Beispiel für Beamte vor. Berichtspflichten bestehen nach fast allen Landesgesetzen außer in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. Grundsätzlich gilt natürlich unbeschadet dieser Tatsache auch aus Sicht der Landesregierung: Weiterbildung hilft den Beschäftigten, ihre Qualifikation zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Sie findet ja auch regelmäßig statt, wenn Sie sehen, wie sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterqualifizieren, welche Möglichkeiten sie auch in Thüringen dazu nutzen. Ganz klar, im Zeitalter der Globalisierung ist die Qualifikation der Beschäftigten zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor geworden, das wissen selbstverständlich auch Unternehmen.
Der Bildung im Kontext lebenslangen Lernens kommt auch bei der Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels eine zentrale Bedeutung zu. Bildungsurlaub kann den Erwerb wertvoller Zusatzqualifikationen für Arbeitnehmer grundsätzlich be
fördern und soll dazu beitragen, dass sie den ständig wechselnden und steigenden Anforderungen im Arbeitsleben gerecht werden können. Die Fort- und Weiterbildung stellt eine Chance zur Erweiterung von Wissen und Kreativität dar und auch dies wird ja regelmäßig genutzt. Auch der Fortbildung der ehrenamtlich tätig Beschäftigten misst die Landesregierung eine hohe Bedeutung zu, hat das auch zum Beispiel gesetzlich unterlegt. Qualifikation ist der Schlüsselbegriff zeitgemäßen bürgerschaftlichen Engagements.
Ja, dann stellen Sie sie am Ende, vielleicht sage ich noch was dazu, zum Beispiel zur gesetzlichen Verankerung sage ich noch was, wenn Sie danach fragen wollten.
Kompetenz schafft Handlungssicherheit, gibt vielen Bürgern gleiche Teilhabechancen, erweitert den Horizont und die individuelle Orientierung. Auch die Anforderungen im Ehrenamt werden komplexer, vielschichtiger und spezialisierter. Allerdings, das mag vielleicht verwundern, aber auch das gehört zur Gesamtbetrachtung dazu, nämlich dass die Erhebungen in den Ländern mit entsprechenden Bestimmungen, also gesetzlichen Regelungen, ergeben haben, dass die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub auf der Grundlage eines entsprechenden Gesetzes gering ist. Wenn Kollege Döring gerade die Zahlen aus Mecklenburg-Vorpommern nannte sozusagen als Indiz, die Belastungen für den Landeshaushalt wären ja gar nicht so ausufernd, da kann man nur sagen, das liegt offensichtlich an der geringen Inanspruchnahme. Wenn wir aber ein Gesetz machen, dann soll es ja auch eine entsprechende Inanspruchnahme gewährleisten. Es sind auch hier verschiedene Argumentationen, die dann gegeneinander stehen. Die Quote lag in den vergangenen Jahren in den meisten Ländern etwa bei 1 Prozent, so dass die Zweckmäßigkeit einer solchen Vorschrift durchaus angezweifelt werden darf.
Zum Beispiel zeigen Erfahrungen der Länder mit gesetzlichen Regelungen, dass die Möglichkeit zur Bildungsfreistellung vorrangig - und auch das muss man natürlich zur Kenntnis nehmen - von Mitarbeitern des öffentliches Dienstes und sehr großen Unternehmen in Anspruch genommen wird. In kleinen Unternehmen dominiert dann doch wieder die Sorge vieler Arbeitnehmer um ihren Arbeitsplatz. Gerade Klein- und Mittelbetriebe bleiben wegen der besonderen Belastung der Unternehmen oft außen vor.
Da von einer berufsbezogenen Weiterbildung der Beschäftigten oftmals auch der Arbeitgeber profitiert, leisten allerdings - darauf wies ich schon hin - zahlreiche Untenehmen unabhängig von einem Anspruch auf Bildungsfreistellung hierzu freiwillig ihren Beitrag. Regelungen zur Bildungsfreistellung sind darüber hinaus auch in Tarifverträgen zu finden.
Und auch ein Wort zu einer bereits erfolgten gesetzlichen Verankerung in Thüringen will ich natürlich hier benennen. Zum Beispiel mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes vom 4. September 2002 wurde in dem damals neu eingefügten § 18 a die Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit als neue Leistung geregelt und beinhaltet bei Bedarf auch einen Vergütungsausfall. Diese Regelung haben wir also bereits in unserem landesgesetzlichen Bestand. Aber auch hier gilt: Die Inanspruchnahme dieser Freistellungsregelung ist bisher gering. Das sehen wir nicht nur kritisch im Blick auf andere Länder, sondern auch in Evaluierung unserer eigenen Regelungen, die wir geschaffen haben.
Im Übrigen, Beamte können nun wiederum unter anderem im Rahmen eines umfangreichen Jahresfortbildungsprogramms Schulungen und Qualifizierungen in Anspruch nehmen, zu denen sie unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden. Das ist auch wieder eine entsprechende Regelung, die wir hier im öffentlichen Dienst haben, die auch auf tarifvereinbarter Regelung oder im Bereich der Freiwilligkeit in Unternehmen gewährleistet wird, aber auch in Abhängigkeit von der jeweiligen Unternehmenssituation.
Für Unternehmen sollen zwar die Kosten einer Bildungsfreistellung durch den Freistaat Thüringen nach dem Gesetzentwurf der SPD erstattet werden, bei der Einführung des Anspruchs auf Bildungsfreistellung ist aber trotzdem mit einer zusätzlichen Belastung für Unternehmen zu rechnen. Dies ist zumindest - Kollege Emde wies schon darauf hin - zum jetzigen Zeitpunkt, denke ich, das falsche Signal an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Denn zusätzlich erscheint dies besonders problematisch für eine Wirtschaftsstruktur, die vorrangig von mittleren und kleinen Unternehmen geprägt
ist, wo wir in Thüringen schon darauf setzen, auch mit der Branchenvielfalt, die wir in Thüringen in den letzten Jahren aufbauen konnten, dass wir auch diese Krisensituation bestehen. Aber jeder weiß, wie sehr auch wir hier schon betroffen sind. Zusätzliche Belastung im Hinblick auf die Wirtschaft ist etwas, wo wir fragen müssen, ist das zu diesem Zeitpunkt, in diesem Moment wirklich die zielführende Antwort auf die wirtschaftliche Situation, in der wir uns befinden.
Wir sprechen jetzt darüber. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Landesregierung Anfang dieser Woche zu einer umfangreichen Konsultation in Brüssel gewesen ist. Wir haben mit dem deutschen EUKommissar Verheugen gesprochen. Jeder weiß, welcher Partei Herr Verheugen zugehörig ist. Er hat in seiner Funktion, die er in Europa ausübt, inständig gesagt, lasst uns in der jetzigen Situation ein Moratorium für alle die Wirtschaft zusätzlich belastenden Gesetze machen. Das betrifft „technische Normen“, das kann man natürlich in vielen Fällen zur EU zurückgeben, das betrifft aber auch zusätzliche Verwaltungsaufwendungen. Wir machen uns Gedanken - Europa, aber auch wir hier im Land -, wie wir Unternehmen von zusätzlichen Meldepflichten und Statistiken ein Stück weit befreien können. Es sind Milliardenbeträge, die allein durch bürokratische Belastungen in jedem Jahr auf die Unternehmen zukommen. Jetzt - in dieser Zeit einer so in den letzten 60 Jahren nicht dagewesenen Krise -, europaweit gesehen, mit einem solchen Gesetz das Gegenteil als Signal zu geben, ist etwas, was im Moment, da gebe ich Kollegin Skibbe recht, schon den Eindruck von wahlkampforientiert macht, aber in dieser Situation überhaupt nicht passt. Es ist aber nicht nur mit Blick auf die Belastung von Unternehmen ein schwieriger Punkt, es ist auch ein schwieriger Punkt mit Blick auf unseren eigenen Landeshaushalt. Wir haben im laufenden Haushalt für 2009 keine Haushaltsmittel dieser Art für die genannten Ausgleichszahlungen vorgesehen. Es ist auch nicht angezeigt, bei einer Haushaltssituation, die in Zukunft wieder angespannter sein wird, erheblich angespannter - jeder weiß, wie die einbrechenden Steuereinnahmen aussehen -, Leistungsgesetze zu verabschieden, wo eine große Unsicherheit besteht. Das ist, denke ich, auch keine gute Hypothek für einen kommenden Landeshaushalt. Dann gilt natürlich für das Land auch, neben den Erstattungspflichten, die hier gesetzlich normiert sind, würden im Zusammenhang mit der Anerkennung von Veranstaltungen zusätzliche Verwaltungsaufgaben auf das Land zukommen so, wie mit den Erstattungen auf Antrag des Arbeitgebers, die in Zeiten der Deregulierung natürlich auch kritisch zu hinterfragen sind.
Wie gesagt, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gesetzesinitiative für ein Bildungsurlaubsgesetz in Thüringen gab es in der Vergangenheit mehrfach, ohne Frage. Vielleicht waren die Zeiten dafür auch schon günstiger als sie heute sind. Selbst unter günstigeren Zeiten wurde dies abgelehnt und im Moment passt es eben überhaupt nicht. Weil in der Vergangenheit auch wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Aspekte gegen eine Umsetzung dieser Initiative standen, sagen wir, lasst uns in diesem Moment keine falschen Erwartungen wecken, auch und gerade nicht vor einer Wahl. Wir wollen auch nach der Wahl tun, was wir vor der Wahl sagen und vor der Wahl nicht sagen, was wir nach der Wahl nicht einhalten können.
Da stehen wir für Glaubwürdigkeit, für Verantwortung, die wir für den Freistaat Thüringen wahrnehmen. Deswegen lehnt auch die Landesregierung diese Initiative zum jetzigen Zeitpunkt ab. Vielen Dank.
Also, ich kann mir nach der Wahl sehr gut ein Bildungsfreistellungsgesetz vorstellen, aber das war nicht der Kern meiner Frage. Sie haben jetzt eindrucksvoll nachgewiesen, wie dieses Bildungsfreistellungsgesetz ressortübergreifend angesehen werden muss. Es hätte auch der Wirtschaftsminister sprechen können.