Also, ich kann mir nach der Wahl sehr gut ein Bildungsfreistellungsgesetz vorstellen, aber das war nicht der Kern meiner Frage. Sie haben jetzt eindrucksvoll nachgewiesen, wie dieses Bildungsfreistellungsgesetz ressortübergreifend angesehen werden muss. Es hätte auch der Wirtschaftsminister sprechen können.
Na sicher. Aber ich möchte Sie fragen, welche Überlegungen am Kabinettstisch dazu geführt haben, dass Sie das Thema vertreten und nicht der Kultusminister.
Liebe Frau Dr. Klaubert, auch wenn die Geschäftsverteilung der Landesregierung obliegt und keiner sonderlichen Begründung bedarf, möchte ich dies trotzdem aufklären, Bildung bildet ja immer. Da sich der Gesetzentwurf auf das „Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation“ für den bezahlten
Bildungsurlaub bezieht und im Sozialministerium neben vielem anderen auch der Arbeitsschutz ressortiert, ist im Referat Arbeitsschutz auch dieses internationale Übereinkommen angesiedelt. Das hat dann zur Zuständigkeit der Sozialministerin geführt, die ich hier im Auftrag der Landesregierung wahrgenommen habe.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist die Überweisung an den Bildungsausschuss mit Mehrheit abgelehnt.
Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist die Überweisung mit Mehrheit abgelehnt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmedien- gesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4967 - ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Regionalfernsehen in Thüringen hat eine hohe Zuschauerakzeptanz. Unter den Bürgern wird die umfangreiche Information aus ihrer Stadt, über ihre Region geschätzt und wir sollten deshalb alles tun, um die Regionalfernsehveranstalter auch entsprechend zu unterstützen.
Es gibt zweierlei Problemkreise. Zum einen sind die Veranstalter von Lokal- und Regionalfernsehen durch die Kleinteiligkeit in Thüringen, durch die zu geringe Anzahl der Haushalte an den jeweiligen Kabelnetzen und auch durch zu geringe Werbeeinnahmen in Thüringen, in den ostdeutschen Ländern generell, aber auch im Vergleich zu den alten Bundesländern wirtschaftlich benachteiligt. Sie sind aber auch gesetzgeberisch benachteiligt, da wir in Thüringen sehr rigide Regelungen im Mediengesetz haben, anders als in vielen anderen Bundesländern. Deshalb beantragt die SPD-Fraktion mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass die Hürden für die Beteiligung von Zeitungsverlagen gelockert werden. Wir versprechen uns dadurch die Möglichkeit einerseits von Synergieeffekten zwischen entsprechenden Partnern und andererseits von einer wirtschaftlichen Besserstellung.
Ich bitte Sie, den Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Vielen Dank.
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen, diesen Antrag zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen, damit ist der Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen worden.
Es ist ferner beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer ist für die Überweisung an diesen Ausschuss, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, damit ist der Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zugestimmt.
Wir stimmen ab über die Federführung. Ich schlage vor, dass der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien die Federführung übernimmt. Wer für die Federführung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich
der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, damit ist die Federführung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien bestätigt.
Thüringer Gesetz zur Neustruk- turierung der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4978 - ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich lege dem Thüringer Landtag den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Neustrukturierung der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen vor. Darin sind die Ergebnisse der Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände sowie die Anhörungen eingeflossen. Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Neustrukturierung der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen sollen die eingeleiteten Reformprozesse zur Profilierung der Stiftung gesetzgeberisch umgesetzt werden. Grundlage hierfür bilden die Stellungnahme des Wissenschaftsrats zur Stiftung vom Juli 2004 und das im Jahr 2005 vorgelegte Strukturkonzept „Zukunft Weimarer Klassik und Kunstsammlungen“. Die gesetzgeberische Umsetzung der Neustrukturierung der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen erfordert auch eine Anpassung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, die in Artikel 2 vorgesehen ist. Die Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes durch Artikel 3 ist schließlich eine Konsequenz der Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neubesetzung von Leitungspositionen in der Klassik Stiftung.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die bereits als Kommunikationsmarke eingeführte Bezeichnung der Stiftung als Klassik Stiftung Weimar - auch als offizieller Name der Stiftung - gesetzlich festgelegt werden. Der bisherige Name der Stiftung war im Zuge der Zusammenführung der Städtischen Kunstsammlungen zu Weimar und der Stiftung Weimarer Klassik entstanden. Mit der Namensänderung wird zudem Sorge dafür getragen, dass die Stiftung nach außen einheitlich auftritt und auch im Rechtsverkehr den positiv besetzten Kommunikations- und Marketingnamen nutzen kann. Zudem wurde die Definition des Stiftungszwecks überarbeitet, um die Pflicht der Stiftung zur Pflege und Erhaltung der ihr gehörenden Denkmale zu betonen. Diese Ergänzung
war auch vor dem Hintergrund des Übergangs des Weimarer Residenzschlosses von der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten auf die Klassik Stiftung notwendig. Die Strukturkommission hat vor allem Änderungen in der Zusammensetzung des Stiftungsrats sowie bei der Leitungsstruktur angeregt und die Einführung eines wissenschaftlichen Beirats vorgeschlagen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen nunmehr die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieser Vorschläge geschaffen werden. Das Gesetz soll in Anlehnung an das hochschulrechtliche Leitungsmodell die Bildung eines Präsidiums ermöglichen, das durch einen Präsidenten geleitet wird. Daneben soll es weiterhin möglich sein, einen Präsidenten als Einzelleiter zu berufen. Das Präsidium soll mit zwei Personen besetzt sein, ihm sollen der Präsident sowie der Verwaltungsdirektor als Vizepräsident angehören. Sollte der Stiftungsrat entscheiden, den Präsidenten als Einzelleiter der Stiftung zu bestellen, so wird, wie bisher vorgesehen, der Verwaltungsdirektor als Vertreter mit der Bezeichnung Vizepräsident bestellt. Damit wird im Gesetz nur der Rahmen für mögliche Leitungsmodelle geschaffen. Erst durch Festlegung in der Satzung, die die innere Verfassung der Stiftung regelt, wird entweder das Einzelleitungsprinzip oder ein Präsidium mit Präsident und Vizepräsident eingeführt.
Der wissenschaftliche Sachverstand soll künftig in einem Beirat gebündelt werden, der sich intensiver als der Stiftungsrat bisher mit inhaltlichen Grundsatzfragen und mit der programmatischen Ausrichtung der Stiftung befassen kann. Darüber hinaus berät er den Stiftungsrat und das Präsidium in fachlicher Hinsicht. Durch eine bessere Zusammenarbeit mit Hochschulen und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen soll vor allem eine wesentliche Stärkung der Bereiche Forschung und Bildung der Stiftung erreicht werden.
Im Zusammenhang mit der notwendigen Neubesetzung wichtiger Schlüsselpositionen bei der Klassik Stiftung wurde eine Betrachtung der Besoldung der Leiter von Kultureinrichtungen der Länder und des Bundes mit vergleichbarer nationaler gesamtstaatlicher Bedeutung vorgenommen. Diese ergab, dass für die Klassik Stiftung adäquate Ämter nicht zur Verfügung stehen. Es ist für die Stiftung daher außerordentlich schwierig, als national bedeutsame Kulturstiftung konkurrenzfähig zu sein und qualifiziertes Personal zu gewinnen. Hinsichtlich der Vergütung von Leitungspositionen in der Klassik Stiftung wird daher ein dringender Regelungsbedarf gesehen. Im vorgelegten Gesetzentwurf ist daher in Artikel 3 eine Änderung der Besoldungsordnung als Anlage zum Thüringer Besoldungsgesetz vorgesehen. Mit dieser soll das Amt des Präsidenten angehoben und das Amt des Generaldirektors Museen neu geschaffen werden. Das ist ein wichtiger Baustein, um die
Konkurrenzfähigkeit der Klassik Stiftung bei der Gewinnung der benötigten herausragenden Leitungskräfte herzustellen.
Mit dem Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen wird des Weiteren die Neuordnung der Liegenschaften der Stiftung nachvollzogen. Die wechselseitigen Liegenschaftsübertragungen zwischen der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten und der Klassik Stiftung Weimar wurden Anfang dieses Jahres auf der Grundlage einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung im Wege eines notariellen Übertragungsvertrags vorgenommen. Dies betrifft das Residenzschloss Weimar - die künftige Mitte der Klassik Stiftung - und das Neue Museum Weimar, die nun im Eigentum der Weimarer Stiftung stehen. Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten hat im Gegenzug die Dornburger Schlösser und das Kirms-KrackowHaus in Weimar übernommen. Die aktuelle Neuordnung dieser Liegenschaften sowie die Rechtsänderungen zu anderen Liegenschaften in der Vergangenheit machen eine entsprechende Anpassung der Liegenschaftsverzeichnisse beider Stiftungen notwendig. Darüber hinaus hat die Landesregierung beschlossen, die Landesliegenschaft Schloss und Park Wilhelmsthal auf die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zu übertragen. Vor allem das Schloss ist in seinem Bestand akut gefährdet. Die Landesregierung schätzt ein, dass die Schlösserstiftung entsprechend ihrem Stiftungszweck verstärkt in der Lage sein wird, die kulturhistorisch bedeutsame Liegenschaft baulich zu betreuen, zu verwalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Da diese Liegenschaft im Eigentum des Landes steht, erfolgt eine gesetzliche Übertragung auf die Schlösserstiftung.
Das Gesetz soll weiterhin unbefristet gelten. Der Klassik Stiftung wurden als Stiftung öffentlichen Rechts Aufgaben des Landes zur Bewahrung und Präsentation von Kulturgütern von landesweiter Bedeutung, aber auch mit national bedeutsamem Rang übertragen. Zudem wird die Stiftung dauerhaft vom Bund mitfinanziert. Mit diesem im Errichtungsgesetz enthaltenen Gedanken der Dauerhaftigkeit ist eine Befristung nicht vereinbar. Dieser Argumentation hat sich die Stabsstelle Deregulierung angeschlossen.
Meine Damen und Herren, die Klassik Stiftung Weimar erhält nicht nur einen neuen Namen, nicht nur eine neue Struktur, nicht nur eine neue gesetzliche Grundlage - sie erhält in schwierigen Zeiten auch einen spürbaren Geldsegen. Die Bundesregierung und der Freistaat Thüringen haben sich im vergangenen Jahr auf ein Sonderfinanzierungsprogramm geeinigt. Bund und Freistaat unterstützen die Klassik Stiftung Weimar von 2008 bis 2017 mit insgesamt 90 Mio. € - ich meine, eine lohnende Investition,
um den einzigartigen Überlieferungszusammenhang Weimars zu ordnen und zu sichern und zugleich ein Zeichen der Anerkennung für die exzellente Arbeit und kulturelle Bedeutung der zweitgrößten Kulturstiftung Deutschlands. Unter dem Titel „Kosmos Weimar“ hat die Stiftung mit ihrem Masterplan der Klassik Stiftung Weimar 2008 bis 2017 ein zukunftsweisendes Konzept erarbeitet, ein Stück Vision von der Klassik Stiftung in das 21. Jahrhundert. Der Masterplan markiert für die Stiftung einen wegweisenden Schnittpunkt, den Übergang aus der alten in die neue Welt. Die Stiftung stellt hiermit neben ihrem Kerngeschäft, nämlich Pflege des reichen Erbes der Klassik, zugleich ihre Anschlussfähigkeit an die Moderne, ihre Kompetenz für eine glaubwürdige Präsenz der Moderne unter Beweis.
Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien.
Es ist beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zu überweisen. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Überweisung? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme, damit ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen.
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften zum Brand- und Katastrophenschutz sowie zum Kommunalen Versorgungsver- band Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4963 - ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Ihnen vorliegende Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zum Brand- und Katastrophenschutz sowie zum Kommunalen Versorgungsverband besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:
1. Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für die Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren, der sogenannten Feuerwehrrente oder Ehrenpension als Pflichtaufgabe der Kommunen,
Der Dienst in der freiwilligen Feuerwehr ist geprägt durch ein festes Dienstregime, ein hohes Einsatzaufkommen und auch persönliche Gefährdungen. Es handelt sich zudem um ein Ehrenamt, in dem eine Pflichtaufgabe der Kommunen wahrgenommen wird. Der Landesregierung ist es daher ein wichtiges Anliegen, die Besonderheiten des ehrenamtlichen Engagements in den freiwilligen Feuerwehren auch in besonderer Weise zu würdigen. Herr Ministerpräsident kündigte in seiner Rede anlässlich des 140-jährigen Bestehens des Thüringer Feuerwehrverbands im November 2008 an, dass der Freistaat die Absicht hat, im Zusammenwirken mit den Kommunen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren langfristig eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Neben der Anerkennung dieses besonderen Ehrenamts sollen mit dieser Maßnahme der Landesregierung dessen Attraktivität erhöht und auch Impulse für eine dauerhaft stabile Mitgliederentwicklung in den freiwilligen Feuerwehren geschaffen werden. Kernpunkt der Gesetzesänderung ist deshalb die Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für die ca. 42.700 Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren in Thüringen. Konkret ist dabei vorgesehen, einen monatlichen Beitrag des Landes und der Kommunen zum Aufbau einer Altersvorsorge zu zahlen. Thüringen beschreitet mit der Einführung dieser sogenannten Feuerwehrrente bundesweit Neuland und schafft hiermit ein bereits viel beachtetes Novum.
Ein besonderes Anliegen der Landesregierung ist es, die Vorteile der zusätzlichen Altersversorgung auch den älteren aktiven Feuerwehrangehörigen zugutekommen zu lassen. Daher wird die Möglichkeit geschaffen, das angesparte Kapital nebst Zinsen auch als einmalige Zahlung in einer Summe zu erhalten. Diese Option wird jedoch auf die Fälle beschränkt,
in denen die zusätzliche Altersversorgung weniger als 15 Jahre bestanden hat. Diese zusätzliche Altersversorgung soll beim Kommunalen Versorgungsverband eingerichtet werden. Hauptaufgabe dieser Institution ist der Ausgleich der Lasten seiner Pflichtmitglieder für die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, Versorgung der kommunalen Bediensteten und der kommunalen Wahlbeamten. Die zum Versorgungsverband gehörende Zusatzversorgungskasse Thüringen ist die betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung für den kommunalen öffentlichen Dienst in Thüringen. Nach Sinn und Zweck des Thüringer Versorgungsverbandsgesetzes ist der Kommunale Versorgungsverband die Dienstleistungseinrichtung, derer sich die Pflichtmitglieder zu bedienen haben, um ihrer Aufgabe der Alters- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Bediensteten nachzukommen. So erfolgt auch die Versorgung der Angehörigen der Berufsfeuerwehr im Kommunalen Versorgungsverband. Daher ist es nur konsequent, die zusätzliche Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren ebenfalls dort anzusiedeln.