Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das sehr zu begrüßende Projekt, das mit der Übertragung der Flächen entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze Gestalt annimmt, wird durch meine Fraktion ausdrücklich unterstützt. Da Thüringen dabei eine Vorreiterrolle eingenommen hat und einen großen Anteil der 1.400 km Gesamtlänge betreuen muss, ist dies auch Bestandteil unserer Beratung in diesem Haus. Insgesamt beraten wir heute über eine Länge von 763 km, über die sich das Grüne Band in Thüringen erstreckt. Wer aber denkt, dass der Prozess, der 1990 eingeleitet worden ist, nun am Ende steht, der muss enttäuscht werden. Auf die Zeitleiste, die der Minister hier aufgezeigt hat, will ich an dieser Stelle nicht noch mal eingehen. Die wirkliche Arbeit, wie einem vor Ort bestätigt wird, steht jetzt erst noch bevor, bzw. wir stecken mittendrin.
Da meine Heimatgemeinde unmittelbar am Grünen Band liegt, spreche ich hier auch als beteiligter Kommunalpolitiker. Auch in der Flur meiner Gemeinde und der Nachbargemeinden gibt es Flächen, die ihren natürlichen Charakter verloren haben. Supermärkte, wie bei mir im Ort, Minigolfanlagen und Ähnliches, die unterdessen im Grünen Band liegen, sind ja keine Seltenheit. In einer ganzen Reihe von Bereichen müssen wir also über Flurneuordnung und Flächenaustausch nachdenken. Dabei sollte man auch über die Anbindung von Flächen an das Grüne Band mitberaten. Beispiele dafür sind im Eichsfeld das Naturschutzgroßprojekt der Fielmann-Stiftung oder in Südthüringen das Rodachtal, wie es durch den Minister ja schon genannt wurde.
Wenn man sich vor Ort mit Verantwortlichen unterhält, wird man aber auch auf andere Probleme aufmerksam gemacht. Sehr oft hört man z.B. die Frage, welchen Charakter das Grüne Band aus naturschutzseitiger Betrachtung haben soll. Wenn ich z.B. an das Thüringer Schiefergebirge denke, aus dem ich stamme, geht es um das ursprüngliche Aussehen der Flächen, das der Tierwelt entgegenkommen würde. Im jetzigen Zustand haben wir auch in der Regel eine reine Buschbewachsung. Wie sicherlich bekannt ist, ist dies nach fünf Jahren ohne Eingriff aber schwer zu korrigieren. Dann zählen diese Flächen bereits unter das Waldgesetz. Im Bereich, in dem der Bundesforst Flächen zu bewirtschaften hat, gibt es dagegen gute Erfahrungen in der Landschaftspflege. Die Landschaftspflege ist aber nur eine Seite der Arbeit vor Ort. Ich hatte die Möglichkeit, an einer Reihe von Beratungen zur touristischen Nutzung des Grünen Bandes teilzunehmen. Diese Beratungen waren oft vom großen Optimismus der Organisatoren geprägt. Die Idee, mit dem Begriff „Ruhe“ für eine touristische Attraktion zu werben, fand dabei große Aufmerksamkeit. In unserer Region ging
Was wir aber heute feststellen müssen, ist, dass sich die Vermarktung fast ausschließlich auf oberfränkischer Seite, also im Freistaat Bayern, abspielt. Dies hat natürlich auch Ursachen in der sehr unterschiedlichen Entwicklung im Zeitraum der deutschen Teilung. Tourismus im Grenzgebiet der DDR gab es bekanntlich nicht. Diese sehr unterschiedlichen Startbedingungen müssen aber in der Förderpraxis beachtet werden, um nicht 20 Jahre nach der Überwindung der Teilung eine neue zu zementieren. Sehr oft merke ich aber auch, dass der östliche Teil Thüringens im Regionalverbund Thüringer Wald nur eine - und ich drücke mich sehr höflich aus - untergeordnete Rolle spielt. Hier muss Landesförderung ebenfalls gezielt angesetzt werden. Neue und höhere Zertifizierungen sind für viele Kolleginnen und Kollegen in der Gastronomie auf Thüringer Seite - übrigens entlang des gesamten Verlaufes - nur mit sehr hohen Kosten zu erreichen. Dies sind in einer Branche, die sehr unter den wirtschaftlichen Bedingungen einer Krise zu kämpfen hat, nicht die besten Voraussetzungen im harten Konkurrenzkampf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die von mir aufgezeigten Probleme, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, sollen das Projekt Grünes Band nicht infrage stellen, vielmehr will ich den großen Handlungsbedarf aufzeigen, den dieses mitbringt. Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass es einen großen Nutzen für die Natur sowie für viele Gewerbetreibende im Freistaat darstellen kann und sollte. Dazu bedarf es aber heute und in der Zukunft großer Anstrengungen, um diese Chance nicht zu vergeben. Danke schön.
Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor, vonseiten der Landesregierung ebenfalls nicht. Dann kann ich die Aussprache schließen.
Ich gehe davon aus, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Es erhebt sich kein Widerspruch. Dem ist so. Damit ist das Berichtsersuchen erfüllt.
a) Modulationsmittel vollstän- dig in Thüringen verwenden Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4652 -
b) Wirtschaftliche Situation der landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen und Unterstützung der Betriebe nach dem „Health- Check“ der laufenden Förderpe- riode Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4665 - dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4938 -
Vonseiten der SPD und der Fraktion DIE LINKE ist keine Begründung signalisiert worden. Ist das korrekt? Das ist korrekt. Damit kämen wir dann gleich zum Sofortbericht der Landesregierung zu Ziffer 1 der Anträge der Fraktionen der SPD und DIE LINKE und damit hat Minister Dr. Sklenar das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nachfolgend möchte ich auf die genannten Anträge der beiden Fraktionen eingehen. Im Antrag der SPD-Fraktion ist die Landesregierung aufgefordert, zum einen über die Beschlüsse der EU-Agrarminister zur Überprüfung der gemeinsamen Agrarpolitik zu berichten und zum anderen eine erste Position darzulegen, wie die zusätzlich anfallenden Modulationsmittel vollständig in Thüringen verwendet werden können.
Dazu möchte ich Folgendes sagen: Bezüglich der Bitte um Berichterstattung über die Beschlusslage zum GAP-Gesundheitscheck möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass auch hier bereits detaillierte Ausführungen dazu im Rahmen der Aktuellen Stunde im Dezemberplenum getätigt wurden. Nur so viel vielleicht noch einmal an dieser Stelle: Insgesamt ist nach wie vor das Verhandlungsergebnis von damals - das ist zwar inzwischen Geschichte - unbefriedigend, unbefriedigend in dieser Hinsicht, da es ein falsches Signal ist, weil damit Verlässlichkeit und Planungssicherheit im Hinblick auf politische Entscheidungen konterkariert werden. Akzeptabel ist diese Entscheidung auch deshalb nicht, weil die Thüringer Landwirtschaftsbetriebe besonders und überproportional betroffen sind, vor allem eben die arbeitsintensiven und wertschöpfungsorientiert ausgerichteten Unternehmen. Gerade die sind es aber, von denen wir auch zukünftig starke Impulse bei der Entwicklung des ländlichen Raums erwarten. In diesem Kontext möchte ich aber auch ganz deutlich sagen, dass Betriebsteilungen zur Vermeidung dieser Direktzahlungskürzungen der falsche Weg sind, falsch deswegen, weil es zum einen wirtschaftlich ineffizient ist und zum anderen die Gefahr birgt, dass der Betrieb nach der Teilung wegen dieses künstlich
Lassen Sie mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb zum Thema Modulation und hier insbesondere zur geplanten Verwendung der Modulationsmittel kommen. Ich will vorwegschicken, bei allem Ärger, insbesondere bezüglich der progressiven Elemente der Modulation, bewerte ich es dennoch positiv, dass
1. die in Thüringen modulierten Mittel zu 100 Prozent auch wieder in den Freistaat zurückfließen und
2. die nationale Kofinanzierung für strukturschwache Gebiete, also auch für Thüringen, von 25 Prozent auf 10 Prozent reduziert wird. Damit ist das erklärte Ziel der Landesregierung erreicht, dass alle modulierten Mittel auch wieder in Thüringen eingesetzt werden können. Bei der Erarbeitung des entsprechenden Maßnahmekatalogs haben wir uns von folgenden zwei Prämissen leiten lassen: Vor dem Hintergrund, dass die neuen Herausforderungen landwirtschaftliche Betriebe betreffen, auch die Verwendung der Modulationsmittel auf diese zu konzentrieren, und wir wollen das bisher bewährte und ausreichend differenzierte Maßnahmespektrum der Förderinitiativen nur um wenige neue Maßnahmen erweitern. Inhaltlich verfolgen wir dabei vier Maßnahmekomplexe, die ab dem Jahre 2010 zur Wirkung kommen. Ich sagte es hier schon einmal, ab 2010 geht das erst, weil ja die Mittel erst 2009 einbehalten werden und dann 2010 erst zur Auszahlung kommen. Viele glauben, dass wir die Mittel, die 2009 einbehalten werden aus der Modulation, bereits in diesem Jahr ausgeben können. Dem ist nicht so, das muss man ganz klar und deutlich immer wieder sagen.
Diese vier Maßnahmekomplexe sind: Erstens wird die Erhöhung der Förderung von Investitionen in der Milcherzeugung in Form der Veränderung der Förderobergrenzen, aber auch der Fördersätze angestrebt. Das ist ganz wichtig, weil wir in die Milchproduktion investieren müssen. Hierin sehen wir Chancen für die landwirtschaftlichen Unternehmen, ihre Strukturen zu festigen, um sich für den Milchmarkt der Zukunft vorzubereiten.
Zweitens wollen wir im Rahmen der Anpassung der Gemeinschaftsaufgabe des Bundes zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, kurz GAK, die KULAP-Beihilfesätze für ausgewählte Maßnahmen ab 2010 anheben, um weitere Impulse für die bestehenden Agrarumweltmaßnahmen zu geben. Für diese beiden Änderungen der FILET wird der überwiegende Teil der zusätzlichen Modulationsmittel verwendet werden.
Der dritte Komplex verfolgt neue Maßnahmen zur Abrundung bestehender Förderungen im Kulturlandschaftspflegeprogramm, für den Anbau von Leguminosen und für umweltfreundliche Ausbringung von Flüssigdünger.
Viertens werden wir die Finanzierung der Ausgleichszulage benachteiligter Gebiete in der bisherigen Höhe absichern. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verlässlichkeit in die Beihilfehöhe.
Die Umsetzung des anspruchsvollen Programms setzt die erforderliche Kofinanzierung voraus. Dementsprechend müssen die erforderlichen zusätzlichen Kofinanzierungsmittel ansteigend auf ca. 1,8 Mio. € in der Spitze im Jahre 2013 bereitgestellt werden. Die Sicherung dieser Gelder hat für die Landesregierung eine hohe Priorität; die Verausgabung der zusätzlichen modulierten Mittel steht dabei erstmalig 2010 an. Das Ministerium wird für den Haushalt 2010 entsprechend die Mittel beantragen, um eine Kofinanzierung der von der EU bereitgestellten Mittel zu gewährleisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme somit zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: „Wirtschaftliche Situation der landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen und Unterstützung der Betriebe nach dem ‚Health-Check’ der laufenden Förderperiode“ und führe zu den Punkten seitens der Landesregierung Folgendes aus:
Zu Punkt 1: In den letzten beiden Jahren - da muss man wissen, dass die Wirtschaftsjahre in der Landwirtschaft nicht vom 01.01. bis zum 31.12. gehen, sondern immer von Mitte des Jahres bis Mitte des nächsten Jahres -, für die wir eine vollständige Analyse über die Testbetriebe schon haben, die Wirtschaftsjahre 2006/2007 und 2007/2008, hat sich die wirtschaftliche Lage der Thüringer Landwirtschaftsbetriebe deutlich verbessert. Das wird durch die vorliegende Erstauswertung der Buchführungsergebnisse der Thüringer Testbetriebe deutlich. Nach den uns vorliegenden Zahlen hat sich das erwirtschaftete Einkommen der Landwirtschaftsunternehmen demnach vom Wirtschaftsjahr 2003/2004 von 21.400 € pro AK über das Wirtschaftsjahr 2006/2007 in Höhe von 26.500 € auf ca. 35.000 € pro AK im Wirtschaftsjahr 2007/2008 erhöht. Diese verbesserte finanzielle Situation in den Betrieben wirkt sich positiv auf die Rentabilität, Liquidität und Stabilität vieler Unternehmen aus. Die Thüringer Landwirtschaftsbetriebe nutzen diese positive Entwicklung, um verstärkte Investitionen durchzuführen, Liquiditätsreserven aufzubauen, die Entlohnung der Mitarbeiter zu verbessern, die Eigenkapitalausstattung zu stärken sowie die Nettoverbindlichkeiten zu reduzieren. Diese positive Entwicklung konnte dabei bei Einzelunternehmen im Haupterwerb, Personengesellschaften
und ebenfalls bei Landwirtschaftsbetrieben in Form juristischer Personen verzeichnet werden. Dies ist eine sehr erfreuliche Nachricht, meine sehr verehrten Damen und Herren, wobei ich jedoch betonen muss, dass diese positive Einkommensentwicklung in den Landwirtschaftsbetrieben in erster Linie durch die sehr deutlich gestiegenen Erzeugerpreise bei Getreide, Raps und Milch vor allem im Jahre 2007 hervorgerufen wurden. Die jüngsten, zum Teil sehr deutlichen Preisrückschläge in den letzten Monaten an den genannten Märkten verdeutlichten aber, dass dieser Höhenflug nicht anhält. Darüber hinaus kommt hinzu, dass den deutlich höheren Umsatzerlösen gleichzeitig wesentlich gestiegene Betriebsmittelpreise gegenüberstehen. Vor allem bei Düngemitteln, Saatgut, Pflanzgut, Treib- und Schmierstoffen sowie Futtermitteln war dieser Trend zu verzeichnen. Gleichzeitig will ich hervorheben, dass dieser Positivtrend in den Betrieben ganz unterschiedlich angekommen ist. So profitierten von der positiven Entwicklung der Erzeugerpreise insbesondere die Ackerbaubetriebe. Hier wurde in den letzten beiden Jahren solides Einkommen erwirtschaftet. Dagegen ist die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaftsbetriebe mit Tierproduktion sehr differenziert zu beurteilen. Futterbau-Milchviehbetriebe konnten in den letzten beiden Jahren ihre Wirtschaftsergebnisse wesentlich verbessern. Für die Schweinehaltung trifft dies hingegen nicht zu. So haben niedrigere Erzeugerpreise für Schweinefleisch und Ferkel bei gestiegenen Futtermittelpreisen zu deutlichen Einkommensverlusten geführt. 2008 konnten zwar wieder etwas höhere Schweinepreise erzielt werden, aber wer die Preisentwicklung etwas verfolgt hat, weiß, dass die Preise auch gegenwärtig nicht gerade sehr rosig sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe bereits darauf hingewiesen, dass im laufenden Wirtschaftsjahr 2008/2009 bzw. im Kalenderjahr 2008 eine deutliche Verschlechterung der Einkommenslage der Thüringer Landwirtschaftsbetriebe eingetreten ist. Die Erzeugerpreise für Getreide, Raps und Milch sind gravierend gefallen. Das trifft für die Betriebsmittelpreise und damit für die Produktionskosten hingegen nicht zu. In der Milchproduktion kommt es seit Wochen zu einer Verschlechterung der Marktlage auf den nationalen und internationalen Märkten. Der Absatz für Milchprodukte ist weltweit eingebrochen. Die globale Wirtschaftskrise wird diesen Trend möglicherweise weiter verschärfen. Weiter sinkende Milcherzeugerpreise gefährden die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass vonseiten der EU-Kommission Maßnahmen zur Unterstützung der Milcherzeuger - ich denke hier an die Intervention bei Butter und Magermilchpulver, aber auch die Erteilung von Exporterstattungen - durchgeführt werden bzw. schon durchgeführt wurden. Unabhängig von diesen Maßnahmen bin ich mir darüber im Klaren, dass die milch
viehhaltenden Betriebe unserer besonderen Unterstützung bedürfen. Dies werden wir auch bei der Verwendung der neuen Modulationsmittel dementsprechend berücksichtigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir hatten in der letzten Woche die Agrarministertagung in Magdeburg und haben uns sehr allumfassend mit den Fragen und den Sorgen der Milchbauern befasst und wir sind sehr froh darüber, dass es dem Bund gelungen ist, rund 90 Mio. € aus dem Konjunkturprogramm der EU für die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen, und dass wir diese Gelder nach dem normalen Schlüssel, wie die GAK-Mittel auch aufgeteilt werden, auf die Länder verteilen. Das heißt, wir werden in Thüringen etwa zwischen 4,3 und 4,6 Mio. € für die nächsten beiden Jahre zur Verfügung haben und wir haben uns darauf geeinigt, dass diese Gelder natürlich für die neuen Herausforderungen, aber hauptsächlich für die milchviehhaltenden Betriebe eingesetzt werden, hier in erster Linie für Investitionen in den milchviehhaltenden Betrieben, denn wir wollen weiter Milch erzeugen. Es bringt uns nichts, wenn wir jetzt eine Abwrackprämie für Kühe, so wie das von manchen gefordert wird, in die Welt stellen oder eine Kuhschwanzprämie zahlen.
Damit erreichen wir nichts. Ich habe erst heute Morgen wieder mit einem Geschäftsführer eines milchviehhaltenden Betriebs gesprochen, die wollen investieren und die investieren schon, weil sie wissen, dass das die Zukunft ist. Wir haben uns also hier sehr lange und sehr ausgiebig darüber unterhalten und es wird auch gegenwärtig geprüft, ob es Liquiditätsverbesserungen oder Liquiditätshilfen über die landwirtschaftliche Rentenbank dann auch für diese Betriebe geben kann. Wir haben die EU-Kommission aufgefordert, alle Maßnahmen zu nutzen und den Markt zu entlasten, z.B. durch die Fortführung der Butter- und Magermilchpulverintervention, aber auch die Wiederbelebung der innergemeinschaftlichen Beihilfen zur Verwendung von Milchprodukten in der Lebensmittelverarbeitung. Wer auf dem Milchtag hier auf der ega in den letzten Wochen war, hat selbst gehört, was der Geschäftsführer einer der größten Molkereien darüber gesagt hat, dass man das Butterfett austauscht gegen billigeres Pflanzenfett, um die Produkte billiger zu machen und man demzufolge eine Überproduktion an Butterfett hat und damit gar nicht weiß wohin und letztlich dadurch der Preis sinkt. Die Agrarminister sind auch dafür, der Bund soll sich gemeinsam mit der EU dafür einsetzen, dass durch eine Weiterentwicklung des EUSchulmilchprogramms dies zu einem attraktiven und unbürokratischen Angebot geführt wird; nach wie vor
sind geeignete Exportstrategien für aufnahmefähige Märkte in Industrie- und Schwellenländern zu finden. Ich denke schon, es ist eine ganze Menge, was wir dort erreichen konnten, wobei das alles natürlich langfristig angelegt ist.
Nun zu Punkt 2, zum Anteil der staatlichen Zahlung an betrieblichem Einkommen: Die Angaben zur Höhe der staatlichen Zahlung in Form der Direktzahlung der Beihilfen für Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulagen in den benachteiligten Gebieten liegen für die Jahre 2005 bis 2007 vor. Vielleicht ist es günstig, wenn ich hier mal ein paar Zahlen dazu nennen. Es geht ja nicht um das Betriebseinkommen, sondern es geht um den Anteil des Betriebseinkommens, was aus staatlichen Zahlungen resultiert. Das waren insgesamt für die gesamte Landwirtschaft in Thüringen im Jahr 2005 immerhin 63 Prozent des Gesamteinkommens - das kommt aus staatlichen Zahlungen -, das waren 392 € pro Hektar. 2006 waren es 417 € pro Hektar und 2007 409 € pro Hektar. Im Ackerbau waren das 2005 332 € pro Hektar, 2006 338 € und 2007 343 € pro Hektar. Für die Betriebe des Futterbaus und der Milch waren das 2005 472 € pro Hektar, 2006 512 € und 2007 505 € pro Hektar. Für die fleischerzeugenden Betriebe, also die mutterkuhhaltenden Betriebe, waren es immerhin 2005 560 €, 2006 560 € pro Hektar und 2007 578 € pro Hektar. So viel dazu.
Zu Punkt 3, zum Vergleich der Einkommen der Thüringer Landwirtschaft mit anderen Wirtschaftszweigen in Thüringen: Die Entlohnung der Arbeitskräfte ist in den Thüringer Landwirtschaftsbetrieben angestiegen, vom Wirtschaftsjahr 2006/2007 zum Vorjahr um ca. 400 € pro Arbeitskraft auf 23.300 € und 2007/2008 zum Vorjahr um ca. 900 € pro Arbeitskraft auf 24.400 €. Die Verbesserung der Entlohnung der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft führt allerdings nicht zu einer Verringerung der Unterschiede bei den Bruttolöhnen im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen. Wie die Angaben des Thüringer Landesamts für Statistik zeigen, liegen die Bruttolöhne in der Land- und Forstwirtschaft nach wie vor unter denen der gewerblichen Wirtschaft. Während die Bruttolöhne und Gehälter in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei in Thüringen 2007 lediglich bei 14.600 € pro Arbeitnehmer lagen, lagen die entsprechenden Vergleichswerte im produzierenden Gewerbe bei 25.103 € und im Baugewerbe bei 20.692 € pro Arbeitnehmer.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun noch einige Ausführungen zum Thema „Aussetzung der Besteuerung von Biokraftstoffen“. Die Lage lässt sich folgendermaßen beschreiben: Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen haben die Wettbewerbsfähigkeit der Biokraftstoffe, im Besonderen die des Biodiesels, drastisch geschmälert. Zwei Gesetze
sind für die Verordnung des Biokraftstoffmarkts von zentraler Bedeutung: Das Biokraftstoffquotengesetz verpflichtet ab dem 1. Januar 2007 die Mineralölwirtschaft, ordnungsrechtlich einen mit den Jahren steigenden Mindestanteil an Biokraftstoff den Mineralkraftstoffen beizumengen. Zumindest hier sehen wir den Vorteil, dass über eine steigende Quote mengenmäßig ein steigender Absatz von Biokraftstoff möglich ist. Zum anderen hat die Einführung der schrittweisen Besteuerung von Biokraftstoffen, die seit August 2006 im Energiesteuergesetz geregelt ist, den reinen Kraftstoffmarkt für Biodiesel fast zum Erliegen gebracht. Der Fachbeirat „Nachwachsende Rohstoffe“ verfasste bereits im April 2006 ein Positionspapier zur Situation der Biokraftstoffe, in dem die Entwicklungen und Auswirkungen der neuen Rahmenbedingungen kritisch dargestellt wurden. Dieses Positionspapier stellt die Basis für die fachliche und politische Auseinandersetzung mit dem Thema Biokraftstoff in Thüringen und gegenüber dem Bund dar. Die dezentralen Anlagen sind hier in zweierlei Hinsicht die Verlierer der Biodieselbranche. Für die in Thüringen existierenden vier dezentralen Anlagen an den Standorten Henningsleben, Themar, Schmölln und Rudolstadt ist zum einen die Sicherung des Absatzes über die Beimischung nicht relevant, weil sie aufgrund ihrer dezentralen Lage und ihrer geringen Produktionskapazität uninteressant für Großabnehmer wie die Mineralölindustrie sind. Andererseits verliert das Produkt Biodiesel durch die Besteuerung an Attraktivität, und das alles, obwohl diese Anlagen in vorbildlicher Weise den regionalen Wirtschaftsgedanken aufgreifen, nämlich in der Region Raps anzubauen, zu verarbeiten und zu vermarkten. Mit der Besteuerung von Biokraftstoffen ist der Reinkraftstoff Biodiesel für die Gewerbeabsatzschiene wie ÖPNV oder Transportunternehmen preislich uninteressant geworden.
Eine der wenigen positiven Änderungen ist die Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaft. Hier sind noch Absatzpotenziale, die es weiter zu erschließen und zu erweitern gilt. Dazu wird derzeit mit der Landesanstalt für Landwirtschaft ein Konzept erarbeitet. Wir sind daran, etwas zu machen, und ich weiß aber zum Beispiel von Rudolstadt, dass Rudolstadt, die eine Jahreskapazität von etwa 600.000 Tonnen Biodiesel haben, für dieses Jahr schon mit 500.000 Tonnen ausgelastet ist, dass also schon hier ein gewisser Umkehrtrend vonstatten geht. Wir müssen ganz einfach immer wieder auf unser Modell, ich sage jetzt mal das Hafermodell, hinweisen, dass die Landwirtschaft verstärkt Biodiesel einsetzen und Biodiesel auch kaufen sollte, denn die Landwirtschaft hat ja nicht nur allein durch den Biodiesel einen Vorteil, sie kann damit auch ihren Rapsanbau weiter intensivieren, sie kriegt einen Rapskuchen, sie kriegt dann Abprodukte noch, die sie auch weiterhin in der Fütterung mit einsetzen kann.
Auch dazu hat sich die Agrarministerkonferenz in Magdeburg Gedanken gemacht. Wir haben darüber beraten und festgestellt, dass die Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005 bei Agrardiesel zu Wettbewerbsnachteilen der deutschen Landwirtschaft gegenüber den europäischen Mitbewerbern geführt hat. Wir bitten die Bundesregierung, ihre Bemühungen zu intensivieren, damit eine EU-weite Regelung erreicht wird. Sollte diese Bemühung absehbar keinen Erfolg haben, soll der Agrardieselsteuersatz kurzfristig auf ein für die deutsche Landwirtschaft wettbewerbsneutrales Niveau abgesenkt werden. Wir wissen natürlich, wie schwierig das ist. Wir wissen natürlich, welche Gründe auch immer wieder dagegenstehen, was uns immer wieder gesagt wird, aber wir müssen ganz einfach die Forderung aufmachen, denn wer nichts fordert, ist ganz einfach faul, man muss hier wirklich einiges tun. So viel dazu. Herzlichen Dank.
Der Sofortbericht ist gegeben. Wer wünscht die Aussprache zum Sofortbericht? SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE und auch die CDU-Fraktion. Dann kann ich die Aussprache eröffnen zum Sofortbericht und natürlich auch zu den Ziffern 2 und 3 des SPD-Antrags, zu Ziffer 2 des Antrags der Linksfraktion und zum Entschließungsantrag der Linksfraktion. Als erste Rednerin hat sich zu Wort gemeldet Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright, Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute Morgen hat Herr Primas mir angetragen, diesen Tagesordnungspunkt mit unserem Antrag zur wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen ohne Aussprache an den Ausschuss zu überweisen.
Guter Vorschlag. Dann sagt Herr Primas zur Begründung - ich zitiere: „Die Aufstellung der Listen“ - also Wahlkampf - „seien ja jetzt durch“, und dann so ungefähr, dann könnten wir ja jetzt auf die öffentliche Aussprache verzichten. Also, Herr Primas, ich finde das bodenlos, darum habe ich mich nicht darauf eingelassen.
Wenn Sie sich nur bemühen, wenn Wahlen vor der Tür stehen, dann ist das Ihre Sache und ich hoffe, die Wähler merken das auch. Ich habe als Agrarpolitikerin meine Arbeit hier kontinuierlich gemacht und ich werde das auch weiter so machen. Wenn Sie also nur vor der Wahl in Schweiß kommen, ist es Ihre Sache, meine nicht. Oder warum wollten Sie die Aussprache hier nicht haben?