Protokoll der Sitzung vom 03.04.2009

Sicht vor allem eine Straffung, Deregulierung und Klärung der Mittelstandsförderung erreicht werden.

Inhaltlich neue Prioritäten sind aus meiner Sicht dabei auf dem Technologietransfer Wirtschaft/Wissenschaft, also auf die Verbundförderung, auf Zukunftstechnologien, insbesondere erneuerbare Energien, Netzwerkstrukturen, Kooperationen und Cluster, die Fachkräftesicherung und die Förderung innovativer Existenzgründungen zu legen. Zudem sollte die Mittelstandsverträglichkeit von Vorschriften herausgestellt werden. In der momentanen Krise richtet sich ein besonderes Augenmerk natürlich auch auf die Investitions- und Finanzierungshilfen für Unternehmen sowie die Sicherstellung der Kapitalversorgung.

Allerdings ist es keine Aufgabe des Mittelstandsförderungsgesetzes, alles abschließend zu regeln. Das Gesetz steckt lediglich die allgemeinen Rahmenbedingungen unserer Wirtschaftsförderung ab, alles andere regeln Erlasse, Verordnungen und Richtlinien. Von einer Novellierung des Gesetzes sind deshalb keine unmittelbaren Wundertaten zu erwarten. Wir haben in den letzten Jahren auch ohne ständige Änderungen am Mittelstandsförderungsgesetz eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik umgesetzt. Heute richten wir unsere Mittelstandspolitik zudem viel stärker an europäischen Rahmenbedingungen aus als das noch zu Beginn der 90er-Jahre der Fall war. Dabei geht es nicht nur um Transfers, sondern auch um den rechtlichen Rahmen und um die Erschließung von Märkten für Thüringer Unternehmen.

Den neuen rechtlichen Vorgaben und den veränderten Rahmenbedingungen werden wir uns mit einem neuen mittelstandsfreundlicheren Mittelstandsförderungsgesetz stellen, allerdings gilt das Mittelstandsförderungsgesetz lediglich für unsere Landeswirtschaftsförderung und allein deren Rahmen werden und können wir mit einer Novellierung des Gesetzes rechtlich selbst abstecken. Die Landesregierung wird die Anregung des CDU-Antrags aufgreifen und Vorschläge für eine Novellierung des Gesetzes zeitnah erarbeiten. Herzlichen Dank.

Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht? Alle drei Fraktionen, damit eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Gerstenberger, Fraktion DIE LINKE.

Ich möchte ebenfalls darauf hinweisen, dass ich auch die Aussprache zur Nummer 2 des Antrags damit eröffne.

Danke, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Panse sagte heute früh, wenn ein Antrag keine Deckung enthält, dann ist es ein populistischer Antrag. Es gibt noch mehr Kriterien für populistische Anträge. Mit diesem Antrag haben wir einen echten Schaufensterantrag der CDU-Fraktion vorliegen, der aber auch eine ganze Reihe von Widersprüchen innerhalb der CDU offenbart, denn offensichtlich ist es selbst der CDU-Fraktion zu viel geworden, dass in den letzten Monaten die Landesregierung nur noch als reagierendes statt als agierendes Moment im Bereich der Wirtschaftspolitik tätig wird.

(Zwischenruf Abg. Grüner, CDU: Erzähl nicht so ein Blech.)

Unsere Anträge zu Konjunkturfragen, zur Veränderung der Wirtschaftsförderung oder auch zur Veränderung der Mittelausstattung der Kommunen wurden abgelehnt. Die tiefgreifendste Krise seit Ende des Zweiten Weltkriegs - und das ist mittlerweile unbestritten unter Wirtschaftswissenschaftlern - wurde durch diese Landesregierung als wirtschaftliche Delle abgetan und es wurde auf Segnungen anderer Institutionen gewartet, die sich mit dem Problemkreis beschäftigen. Da haben die Kammern Thüringens einen Krisengipfel veranstaltet, da hat die EU die Mittelstandsförderung bezüglich De-minimis und Bürgschaftsrahmen geändert, da hat die Bundesregierung ein Konjunkturpaket I und II beschlossen und die Landesregierung war der Meinung, mit dem Problem der Delle vor dem Hintergrund der - wie hatten Sie gesagt - satt gefressenen Thüringer Unternehmen, sich nicht beschäftigen zu müssen. In der Zeit kam dann die Landesregierung trotz katastrophaler Umfragen im Mittelstandsbereich auch nicht auf die Idee, das Instrument zur Förderung des Thüringer Mittelstandes zu überprüfen oder auch anzupassen und nun hat also die CDU-Fraktion gemerkt, dass es Zeit wird, zu handeln, was allerdings die Landesregierung immer noch mehr oder weniger abstreitet.

Herr Minister und liebe CDU-Fraktion, ein Blick in dieses Mittelstandsfördergesetz hätte Ihnen gesagt, dass Sie seit mehreren Jahren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, denn das Gesetz schreibt fest, dass es einen jährlichen Mittelstandsbericht zu geben hat, den vermissen wir seit 2005. Auch das, was Sie heute vorgelegt haben, hat nichts, aber auch gar nichts, mit einem Mittelstandsbericht zu tun.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, der Änderungsbedarf dieses Gesetzes ist bedeutend größer als das, was der Antrag der CDU-Fraktion sagt. Es geht eben nicht nur um die Novelle des § 13 und - wie sagte der Minister - um das Aufnehmen der Vergabe von möglichst kleinen Losen in das Gesetz, nein, Herr Minister, auch ein Blick in das Gesetz hätte Ihnen eröffnet, dass das bereits drinsteht. Frau Präsidentin, ich darf zitieren § 13 des Gesetzes öffentliche Aufträge Abs. 1: „Bei öffentlichen Aufträgen sind Leistungen, soweit es die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zulassen, schon bei der Ausschreibung nach Menge oder Art in Teillose zu zerlegen, damit sich kleinere und mittlere Unternehmen an der Angebotsabgabe beteiligen können. Durch die Streuung der Aufträge sind kleinere und mittlere Unternehmen soweit wie irgend möglich zu berücksichtigen, wenn ihr Angebot im Rahmen der Vergabeordnung sowohl hinsichtlich Preisen wie auch der anderen Konditionen anderen Anbietern ebenbürtig ist. Dabei ist neben dem Gesichtspunkt der Vergabeordnung der Zweck dieses Gesetzes zu beachten.“ Das können wir prüfen, meine Damen und Herren. Wichtiger wäre, wir kontrollierten die Umsetzung, dann hätten wir nicht mehrfach bei Thüringer Bauten, die die Ministerien und andere staatliche Einrichtungen gemacht haben, auf den Generalunternehmer zurückgegriffen, sondern hätten genau diese Regelung des § 13 Abs. 1 des Thüringer Mittelstandsfördergesetzes auch in der Praxis und der praktischen Politik angewendet. Dazu war allerdings Fehlanzeige zu verzeichnen. Genauso, Herr Minister, wäre es sinnvoll gewesen, die Beratungsleistungen für Unternehmensberatung noch einmal neu zu diskutieren. Das, was im Gesetz steht, hilft vor den Krisenerscheinungen, die wir aktuell haben, kaum, um Beratungsleistungen zu offenbaren bzw. für die Unternehmen praktisch handhabbar mit tatsächlicher Wirkung für die Unternehmen zu erreichen.

Meine Damen und Herren, auch durch Wiederholung wird es nicht besser. Der Bund schreibt uns die Möglichkeit vor, mit einem Thüringer Landesvergabegesetz untergesetzliche Regelungen zu treffen. Auch wenn Sie das mehrfach negieren, es wird nicht besser. Deshalb bleibt unsere Forderung trotzdem bestehen, wir brauchen ein Thüringer Vergabegesetz und nicht weitere Henkeltöpfchen, die versuchen, diese gesetzliche Regelung zu umgehen und klare Bekenntnisse für Thüringen abzugeben. Das ist im Mittelstandsfördergesetz unzureichend regelbar. Hier gehört eine eigene gesetzliche Regelung her.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, wenn ich noch auf eines hinweisen darf, was übrigens auch von vielen Seiten in der Wirtschaft kritisiert wird, wir haben vor

knapp einem Jahr oder im Laufe des letzten Jahres den Beschluss gefasst, auf und an staatlichen Gebäuden soll die Anwendung regenerativer Energien in Zukunft eine stärkere Rolle spielen. Das Mittelstandsfördergesetz weist zur energetischen Nutzung von regenerativen Energien überhaupt keine Rahmen aus, wäre also dringend Handlungsbedarf gegeben - übrigens ein Beschluss, den auch die CDU-Fraktion gefasst hat. Wenn man es also ernst meinte, dort wäre tatsächlicher Novellierungsbedarf. Das macht sichtbar, meine Damen und Herren, es besteht hier Handlungsbedarf, aber ich sehe keinen Handlungsbedarf zu diesem Antrag im Ausschuss. Dieser Antrag, sollten Sie ihn ernst gemeint haben, braucht keine Ausschussdiskussion, denn, meine Damen und Herren, entweder wollen Sie einen ernst gemeinten und realisierbaren Antrag für das Handeln der Landesregierung, wenn auch mit mehr als beschränkter Antragssicht, dann müssen Sie ihn heute beschließen, damit die Landesregierung im nächsten Monat den Gesetzentwurf vorlegen kann, wir im Mai und Juni die Ausschussberatungen durchführen, um ihn dann anschließend im Juni zu beschließen oder, meine Damen und Herren der CDU, es war von Anfang an ein Antrag mit populistischem Hintergrund und Sie waren lediglich dazu getrieben, diesen zu stellen, dann schadet allerdings auch eine Debatte im Wirtschaftsausschuss nicht, auch wenn sie genauso populistisch weitergeführt würde, aber sie wäre folgenlos, denn die Entscheidung des Wirtschaftsausschusses würde der Diskontinuität anheimfallen. Es könnte allerdings auch noch einen anderen Hintergrund haben, nach fünf Jahren Tiefschlaf bezüglich der Mittelstandsförderung könnte Sie Ihr Vorschlag des Wahlprogramms der CDU für die Jahre 2009 bis 2014 zur vorfristigen Planerfüllung gedrängt haben, denn Sie schreiben dort in diesem Programm: „Wir werden das Mittelstandsfördergesetz novellieren und modern gestalten. Dabei sollen unter anderem Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit zum Nachteilsausgleichs des Mittelstandes und zur Verbesserung der Kapitalversorgung sowie Investitions- und Finanzierungshilfen berücksichtigt werden.“ Das war die Aufgabe, die Sie sich für die nächsten Jahre gestellt haben. Also, meine Damen und Herren, wenn Sie es ernst meinen, tun Sie etwas, schreiben Sie nicht solche populistischen Anträge. Wir werden weder der Ausschussüberweisung noch dem Antrag zustimmen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Abgeordneter Schubert, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe bis zuletzt noch gehofft, dass die CDU diesen unsinnigen Antrag wieder zurückzieht. Angesichts der Tagesordnung heute, die so lang ist, hätte uns das sicher gut getan, vielleicht können Sie es ja im Anschluss an die Debatte noch machen. Was soll dieser Antrag eigentlich? Punkt 1 - zum Vergaberecht Bericht zu erstatten. Das haben wir alles schon einmal gehört. Als wir unseren Antrag zu einem Vergabemittelstandgesetz hier eingebracht haben vor einem Dreivierteljahr, da haben wir genau dieses Berichtsersuchen vorangestellt, also, das haben wir alles schon einmal gehört - war überflüssig.

Punkt 2 - Novelle Mittelstandsfördergesetz: Offensichtlich ist es ja so, dass die CDU gemerkt hat beim Vergaberecht, darum müssen wir uns auch kümmern, weil, da waren ja in der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf ein paar Handwerker da, die Handwerkskammer insgesamt, mit der Sie auch sonst immer ganz gut zusammenarbeiten und die haben Ihnen gesagt, wir könnten doch ein Vergabegesetz ganz gern in Thüringen gebrauchen. Deshalb haben Sie schnell diesen Antrag irgendwie zusammengestrickt. Mit dem Mittelstandsfördergesetz wäre das meiner Ansicht nach ja so: Wir beschließen heute, also Sie beschließen heute diesen Antrag, dann muss die Landesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der wird dann zum nächsten Plenum eingebracht, dann geht das in den Ausschuss und dann müssten wir eigentlich beim Gesetzentwurf noch eine Anhörung machen. Ich frage mich, wann soll das Gesetz denn überhaupt beschlossen werden? Das geht überhaupt nicht mehr. Es ist einfach unsinnig. Deswegen möchte ich mich an der Stelle bei der Rede gar nicht länger aufhalten, ziehen Sie den Antrag einfach wieder zurück. Er bringt nichts oder zumindest den Teil 2 dann, denn Punkt 1 - der Bericht - ist ja schon erfolgt und bringen Sie sich ein in unseren Antrag und unser Mittelstandsvergabegesetz, was ja schon eine Anhörung hinter sich hat. Da können Sie jederzeit Änderungsanträge bringen, wenn Sie die für nötig halten beim Vergaberecht und dann haben wir ein Vergaberecht, wie es auch in Sachsen der Fall ist. Das ist der richtige Weg. Den Antrag hier brauchen wir nicht. Danke.

(Beifall SPD)

Das Wort hat Abgeordneter Günther, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, fürwahr angesichts unserer sehr ambitionierten Tagesordnung möchte ich mich auch nicht lange mit der Vorrede aufhalten, sondern direkt zum Punkt kommen, ohne zu werten, wer hier die populistischen Anträge stellt und wer nicht. Ich stelle die Frage: Warum hat die CDU-Fraktion diesen Antrag eingebracht? Wir verfügen über ein Mittelstandsfördergesetz, welches allerdings von 1991 stammt und seither, das ist wohl unstreitig, haben sich einige Rahmenbedingungen geändert, so dass wir einzelne Kernaussagen des Gesetzes mittlerweile als veraltet ansehen müssen. Ich denke, das haben auch meine Vorredner so gesagt, auch uns geht es nicht nur um § 13, Herr Gerstenberger, auch das sieht man, wenn man den Antrag liest. Sie haben vorhin meinem Kollegen Carius vorgeworfen, dass er die Anträge nicht liest. Wenn Sie unseren gelesen hätten, hätten Sie auch gesehen, dass wir uns nicht nur auf § 13 beziehen, sondern eine umfassende Novelle hier anregen und starten wollen.

(Beifall CDU)

Am Ende, Herr Gerstenberger, werde ich auch Sie einladen zur Mitarbeit bei der Erarbeitung der Vorlage, wenn dann die Landesregierung den Gesetzentwurf vorgelegt hat. Aber Sie sagten ja gerade, davon halten Sie wenig. Der Antrag, den wir gestellt haben, meine Damen und Herren, soll die Novellierung dieses Gesetzes von 1991 einleiten. Es kommt uns darauf an, der Mittelstandsförderung einen zeitgemäßen Rahmen zu geben, der auch die Fortentwicklung der Vergabepraxis für öffentliche Aufträge im Bereich unterhalb der EU-weiten Ausschreibung einschließen soll. Eine Einbindung sinnvoller Elemente des gegenwärtig vorliegenden Vergabegesetzentwurfs der SPD soll dabei ebenfalls geprüft werden. Wir hatten es ja schon einmal gesagt, die vergabefremden Elemente sind zum Teil ja hier schon raus, aber trotzdem ist der größte Teil für uns nicht verwertbar. Darüber können wir aber reden. Die von uns gewollte Struktur kann im Antrag nachgelesen werden und entbehrt daher weiterer Erläuterungen. Ich hatte ja vorhin schon darauf hingewiesen, dass wir uns nicht nur auf den § 13 beziehen.

Ein wesentliches Ziel der Novellierung muss es unter anderem sein, den bürokratischen Aufwand für kleine und mittelständische Unternehmen und das Handwerk zu senken. Dazu werden wir z.B. eine thüringenweite Internetplattform für die Ausschreibung von Aufträgen der öffentlichen Hand fordern,

(Beifall CDU)

wo Ausschreibungen und Leistungsverzeichnisse für öffentliche Aufträge unmittelbar eingesehen werden können. Außerdem werden unnötige Aufwendungen und Doppelungen in der Bewerbungsprozedur für die Unternehmen deutlich zu beschneiden sein.

Meine Damen und Herren, das sind bereits aktuelle Ergebnisse, die die CDU-Fraktion im Dialog mit der Thüringer Wirtschaft und dem Handwerk führt. Es ist ja gut, wenn wir jetzt schon aus den Programmteilen, die wir aufgeschrieben haben, Dinge in der Umsetzung haben, weil wir ja auch - und das sage ich auch in der Runde - nach der Frage, wann wir das alles machen wollen, natürlich auch nach dem August noch arbeiten. Ich habe so manchmal den Eindruck, hier wollen alle am 31. August aufhören.

Dies sind Ergebnisse, die wir im Dialog mit der Thüringer Wirtschaft und dem Handwerk in den letzten Tagen erreicht haben. Diesen Dialog werden wir im Vorfeld der Novellierung noch verstärken, denn sowohl die Überwindung der gegenwärtigen Krise als auch die Weichenstellung danach erfordern eine gemeinsame Kraftanstrengung aller wohlmeinenden Kräfte in Thüringen. Das zukünftige Thüringer Mittelstandsfördergesetz soll hierfür einen breit getragenen Rahmen bilden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion spricht sich auch klar für die Einführung eines landesweiten Präqualifizierungssystems aus, das sich an den bundeseinheitlichen Regelungen orientieren soll. Erfahrungen aus Bund und anderen Ländern zeigen, dass durch Präqualifizierung der Aufwand für die Unternehmen und die Verwaltungsstellen in erheblichem Maße reduziert werden kann. Nur - und das hat auch die Anhörung gezeigt -, es muss auch bezahlbar sein. Die auftragsunabhängige vorgelagerte Prüfung der Nachweise über Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Unternehmens, die jährlich einmal durchzuführen ist, führt zum Erlangen eines Präqualifizierungszertifikats. Genau diese Zertifizierung soll durch die Kammern erfolgen und den Unternehmen zu einem niedrigen dreistelligen Eurobetrag angeboten werden. Die Rückfrage hat ergeben, dass das möglich sein kann. Der Vorteil für alle Beteiligten liegt hier klar auf der Hand, seitens der Vergabestellen reduziert sich der Aufwand für die Überprüfung der Nachweise. Für Handwerksunternehmen ergibt sich eine Kosten- und Zeitersparnis, da unterjährig nicht ständig Auszüge und Nachweise abgefordert werden müssen, was zusätzlich die zuständigen Ämter entlastet. Gerade kleine Handwerksbetriebe, die sich nicht ständig an der Ausschreibung beteiligen können, profitieren davon. Der Ausschluss von guten Angeboten aufgrund von fehlenden Unterlagen sollte dann auch der Vergangenheit angehören. Die ge

genseitige Anerkennung der landeseigenen Zertifikate ist allerdings hier Grundbedingung, sonst kann das nicht funktionieren und das ist auch eine Forderung an die Landesregierung, innerhalb der Länder dies zu ermöglichen. Möglich wäre auch ein stufenweises Ausschreibungsverfahren, denn Unverständnis ruft z.B. hervor, warum die aufwendige EFB-Abfrage für alle Bewerber abgefordert wird. Genau hier könnte eine Stufung der Abfrage erst nach einer eingegrenzten Auswahl der Bewerber vorgenommen werden. All das, meine Damen und Herren, wollen wir im Fachausschuss beraten und dann hoffentlich bald auch vollständig beschließen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Winston Churchill sagte einmal: „Es gibt Leute, die halten Unternehmer für einen räudigen Wolf, den man totschlagen müsse. Andere meinen, der Unternehmer sei eine Kuh, die man ununterbrochen melken kann. Nur ganz wenige sehen in ihm das Pferd, das den Karren zieht.“ - recht hat er gehabt.

(Beifall CDU)

Damit möchte ich zum Schluss kommen: Ich denke, meine Ausführungen haben deutlich gemacht, welchen Stellenwert die Novellierung dieses Gesetzes einnehmen kann. Meine Fraktion bekennt sich zum Thüringer Mittelstand und vertraut auf dessen Innovationskraft. Wir brauchen daher, um die Pferde, die den Karren ziehen, zu unterstützen, die Weiterentwicklung des Thüringer Mittelstandsfördergesetzes. Wir laden die Opposition zur konstruktiven Mitarbeit ein und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Minister, wollten Sie jetzt reden?

(Zuruf Reinholz, Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit: Nein!)

Nein. Kann ich dann davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt. So kommen wir direkt zur Abstimmung zu Nummer 2 des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4775. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, damit ist der Antrag mit Mehrheit angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 28

Entlastung der Thüringer Woh- nungsunternehmen von Altschul- den als Voraussetzung des Stadt- umbaus Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4792 -

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Doht, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, uns liegt - und bereits schon seit Januar - ein Antrag vor „Entlastung der Thüringer Wohnungsunternehmen von Altschulden als Voraussetzung des Stadtumbaus“. Das klingt ja soweit noch ganz gut. In dem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE, dass das Land die Altschulden für die Thüringer Wohnungsunternehmen mit Wirkung vom 1. Januar 2009 übernehmen soll.

Ich hatte bereits in der letzten Plenarsitzung gesagt, dass ich diesen Antrag für völlig kontraproduktiv halte, weil wir wollen,

(Beifall SPD)

dass der Bund die Altschulden auch weiterhin übernimmt.

Der Abgeordnete Kuschel war dann bereits im Januar in der OTZ unter der großen Überschrift „Rettungsschirm für die Thüringer Wohnungswirtschaft“ nachzulesen, wo er diesen Antrag anpries.

Frau Sedlacik, Sie haben ja letztens gesagt, Sie würden doch immer im Einklang mit der Thüringer Wohnungswirtschaft agieren. Also, bei der Thüringer Wohnungswirtschaft hat dieser Antrag blankes Entsetzen ausgelöst. Ich darf Ihnen hier mal aus einem Brief zitieren, den der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft an Herrn Kuschel geschrieben hat und der uns auch zur Kenntnis gegeben wurde. Ich darf zitieren: „Unter Bezug auf oben genannten Artikel war gleich zu Beginn des neuen Jahres Ihre Initiative für die Thüringer Wohnungswirtschaft aus Sicht des VdW eine negative Überraschung. Schon die Überschrift ‚Rettungsschirm für die Wohnungswirtschaft’ diskriminiert die Leistungen der Thüringer Mitgliedsunternehmen in einer nicht zu überbietenden Weise und der Vorschlag ist inhaltlich in keiner Weise, weder für Thüringen, noch für die ostdeutschen Verbände, tragbar. Wir haben im Rahmen

der Evaluierung des Stadtumbaus darum gekämpft, dass einheitlich die Auffassung besteht, Stadtumbau muss weitergehen und wir benötigen eine Anschlussregelung zur Altschuldenhilfe. Das heißt, wer mit Altschulden belastete Wohnungsgebäude abreißt, muss von diesen Belastungen befreit werden. Dabei ist die Altschuldenthematik eindeutig Angelegenheit des Bundes. Wenn wir in Thüringen daraus eine Ländersache machen wollen, wem ist dabei geholfen?“

Diesem Schreiben wäre eigentlich nichts hinzuzufügen, aber ich will doch noch drei Sätze sagen, denn letztendlich hat der Bundestag vor einigen Wochen einen Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, der die Bundesregierung auffordert, sich dafür einzusetzen, zu prüfen, ob eine neue Antragstellung ähnlich der Härtefallregelung nach § 6 a Altschuldenhilfeverordnung für eine befristete Zeit erforderlich und finanzierbar ist. Die Wohnungsunternehmen werden sich andernfalls ohne eine flankierende Altschuldenregelung nur noch sehr eingeschränkt an der Marktbereinigung und damit am Stadtumbau beteiligen können. Soweit der Antrag an die Bundesregierung. Und da sage ich noch mal, da kommt Ihr Antrag völlig zur Unzeit. Ich hoffe nur, dass man in Berlin nicht so viel Wert auf Ihren Antrag legt, sonst kommen die wirklich noch auf die Idee, wir könnten in Thüringen die Altschulden selber bezahlen, und das wollen wir nicht. Im Übrigen hat ja die Bundesregierung bereits mit einer Änderung der Altschuldenhilfeverordnung reagiert. Ich habe letztens auch schon darauf hingewiesen, dass nämlich der Stichtag 01.01.93 gefallen ist, dass auch jetzt solche Wohnflächen mit in die Entlastung einbezogen werden können, die nach diesem Stichtag von den Wohnungsunternehmen erworben wurden. Das waren oft die Fälle, wo Wohnungsunternehmen im Auftrag ihrer Kommunen Gebäude erworben haben, um sie dann abzureißen. Das ist bereits geändert worden und wir sind auch optimistisch, was letztendlich eine Anschlussregelung für die Altschuldenregelung betrifft. Deswegen wollen wir Ihren Antrag ganz schnell ablehnen.

(Beifall SPD)