Protokoll der Sitzung vom 03.04.2009

1. Das widerspricht dem Prinzip der Bestenauslese im öffentlichen Dienst, die in erster Linie im Interesse der Thüringer Schülerinnen und Schüler liegt. Wir brauchen die Besten in unseren Klassenzimmern, die besten Lehrer. Zudem würde es teure rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und ist allein aus Bedarfsgründen nicht möglich. Der Abgeord

nete Emde hat schon darauf hingewiesen, dass Lehrer nicht gleich Lehrer ist und es Mangelfächer gibt und Fächer, in denen es heute noch Überhang gibt. Lassen Sie mich ausführen, wo Sie von falschen Voraussetzungen ausgehen. Zunächst wird Ihr Antrag durch die Zahl der ausscheidenden Bediensteten verfälscht. Sie gehen offensichtlich von der Altersstatistik aus, die sich auf das Geburtsjahr der Bediensteten bezieht. Da Sie aber im Weiteren mit Schuljahren rechnen, beziehen Sie im Eingangsjahr der Betrachtung 2009 ausscheidende Bedienstete des Schuljahres 2008/2009 mit ein. Darüber hinaus begehen Sie den elementaren Fehler, Personen statt belegter Stellen zu betrachten. Gerade in den nächsten Schuljahren bis 2014 kommt das Floatingkonzept in der ansteigenden Phase zum Tragen. So wird ein Teil der Bediensteten ausscheiden, doch eine größere Zahl wird in ihrem Stellenanteil wieder auf 100 Prozent heraufgesetzt. Insofern steigt das Arbeitspotenzial der vorhandenen Lehrer an. Es ist richtig, eine größere Anzahl von Bediensteten scheidet aus der Altersteilzeit aus, jedoch durch ihren geringeren Stellenanteil ist die dadurch entstehende Lücke nicht so groß, wie es die von Ihnen verwendete Personenzahl vermuten lässt. Personen sind schlichtweg nicht Stellen oder schlichtweg nicht mit Stellen gleichzusetzen. Diese beiden genannten Punkte führen dazu, dass im ersten Jahrzehnt Ihrer Betrachtungen, das heißt bis 2018/2019, nicht wie angenommen 8.600 Personen ausscheiden werden, sondern tatsächlich 2.000 weniger. Genau gesagt sind es 6.600 Personen mit 4.847 VZB, also Vollzeitbeschäftigungsstellen.

Im zweiten Jahrzehnt, also bis 2028/2029, scheiden dann 9.500 Personen mit 9.400 VZB aus dem Schuldienst aus. Reden wir über das kommende Schuljahr: Hier wird die Zahl der aus dem Schuldienst ausscheidenden Lehrer nicht, wie von Ihnen vermutet, von 200 auf 400 ansteigen. Die exakten Zahlen sind: Dieses Jahr scheiden 788 Personen mit 370 belegten Stellen aus, im nächsten Jahr dann 432 Personen mit 200 belegten Stellen. Ein Weiteres: Die von Ihnen angebrachten schulartbezogenen Zahlen sind jeweils zu hoch angesetzt. Die Prozentsätze Ihres Zahlenwerks werde ich nicht kommentieren, da sie auf den falschen Ansatz, nämlich personen- statt stellenbezogene Berechnung, rekurrieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, viel verwunderlicher als die offenkundig falsche Berechnung ist die Tatsache, dass der Stellenüberhang von fast 1.000 VZB durch die Vollzeitbeamtung in Ihrem Antrag keinerlei Niederschlag findet. Das wundert umso mehr, als die Zahl des Öfteren schon hier im Landtag thematisiert wurde. Diesen Fakt darf man nicht unterschlagen, denn durch diesen Überhang wird das Ausscheiden von Lehrerinnen und Lehrern in

den nächsten Jahren kompensiert. In den Schuljahren bis 2018/2019 verbleibt nach Abzug des Überhangs, der Floatingerhöhung und unter Einbezug des Schülerrückgangs ein Nachbesetzungsbedarf von 2.700 VZB. Diesem wirken wir gezielt entgegen, indem wir im Jahr 2009 gemäß unserer Planung 100 VZB - ich betone eindeutig 100 Vollzeitbeschäftigungsstellen -, das können also mehr Personen sein, neu besetzen werden. Die Einstellungszahl soll in den nächsten Jahren dann wieder sukzessive auf 500 VZB wie vor der Überhangsituation durch die Vollzeitverbeamtung steigen. Wir werden damit dem Antrag der CDU-Fraktion in diesem Punkt schon jetzt gerecht. Von einer dramatischen Entwicklung bis 2018/2019 zu reden, ist daher maßlos übertrieben. Die nötigen Maßnahmen, um die Thüringer Lehrerquantität und -qualität zu sichern, sind ergriffen. Demzufolge, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist derzeit eine Übernahme aller Lehramtsanwärter allein aus Bedarfsgründen nicht nötig, sie ist aber auch nicht möglich. Die Übernahmegarantie für alle Lehramtsanwärter, die in Thüringen ihr Referendariat ableisten, widerspricht dem Prinzip der Bestenauslese - ich habe es bereits gesagt -, das ja für den öffentlichen Dienst gilt. Eine Übernahmegarantie setzt allerdings auch negative Anreize. Es gäbe keinen Anreiz mehr, sich in der Ausbildung wirklich anzustrengen, da ja die Einstellung sowieso garantiert ist. So einfach darf es nicht sein. Ein weiteres Hemmnis ist das rechtliche Problem, das unweigerlich auf Thüringen zukommen würde. Für Lehramtsanwärter, die ihr Referendariat in den anderen Bundesländern mit besseren Abschlüssen als der schlechteste Thüringer absolvieren, würde damit sofort ein Einstellungsanspruch erwachsen. Dies könnte im extremen Fall zu Einstellungen von jährlich 5.000 Lehrern führen, von den Kosten durch Klagen erst gar nicht zu reden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Blick auf die Ausbildungskapazitäten des Landes kann ich nur bereits Erklärtes wiederholen. Die Zahl der Lehramtsanwärter wird in den nächsten Jahren bedarfsdeckend sein. In den letzten Jahren wurde die Kapazität bereits auf 680 Lehramtsanwärter erhöht und damit verdoppelt. Ich weise noch einmal darauf hin, wenn immer über die Verjüngung der Kollegien gesprochen wird, auch diese Lehramtsanwärter arbeiten größtenteils in den Kollegien und können damit ihr innovatives Know-how in den Kollegien einbringen. Für die Zeit nach 2010 ist eine weitere bedarfsgerechte Steigerung vorgesehen. Diese notwendige Steigerung muss vorher mit einer Erhöhung der Studierendenzahl untersetzt werden. Dazu ist es angebracht, die Attraktivität der Thüringer Lehramtsstudiengänge noch zu steigern. Dies lässt sich unter zwei Aspekten betrachten: Einerseits sind die formalen Studienbedingungen ein maßgeblicher Aspekt für das Lehramtsstudium - mit dem Thüringer Hoch

schulpakt, den darauf basierenden Zielvereinbarungen und mit der Offensive für Studierende in Thüringen sind wesentliche Eckpunkte dafür festgeschrieben und Voraussetzungen für exzellente Studienbedingungen geschaffen -, andererseits sind die finanziellen Bedingungen während des Studiums und die Aussichten danach zu betrachten. Hier hat Thüringen einen großen Vorteil, auf Studiengebühren zu verzichten. Auch weiche Faktoren, wie z.B. Wohn- und Lebenshaltungskosten, verschaffen Thüringen im Bundesvergleich einen ausgesprochenen Vorteil. In der Bezahlung der Lehrer wird sich Thüringen durch den Ost-West-Angleich ab 2010 nicht mehr von den übrigen Bundesländern unterscheiden. Dass sich die Ausbildungszahlen fach- und schulartspezifisch am Bedarf orientieren sollen, ist ganz selbstverständlich. Das Thüringer Kultusministerium erstellt derzeit eine 10-Jahres-Prognose zum fachspezifischen Bedarf, die eine Orientierung für Studienwahl ermöglichen wird. Wie Sie sehen, ist damit auch Punkt 3 des CDU-Antrags bereits in Angriff genommen und auf einem guten Weg. Die Richtung ist klar vorgegeben. Wir stellen Lehramtsanwärter gern ein, und zwar die Besten. Die Landesregierung ist damit gerüstet, um die Schulqualität in Thüringen zu halten und zu steigern.

Lassen Sie mich noch einige Sätze zu dem gestern eingereichten Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE sagen. Um auch für die Floatingbeschäftigten zu Verbesserungen zu gelangen, hat die Landesregierung Nachverhandlungen zum Floatingmodell geführt und das wissen auch die Antragsteller sehr genau. Wir haben ja schon offiziell und inoffiziell darüber gesprochen und die Presse hat bereits darüber berichtet. Die Verhandlungen führten im Einvernehmen mit den Vertragspartnern des Floatingmodells zu folgenden vorläufigen Ergebnissen:

Für alle Floatingbeschäftigten wird es in den nächsten Jahren eine Erhöhung von Beschäftigungsumfängen und Verkürzung der Laufzeiten der Teilzeitbeschäftigung geben. Insoweit befindet sich die hier erhobene Forderung bereits in der Umsetzung. Konkret vorgesehen ist, bereits zum 1. August 2009 die Beschäftigungsumfänge der Grundschullehrer auf 90 Prozent und die der Berufsschullehrer auf 75 Prozent zu erhöhen. Ab 1. August 2010 soll der Beschäftigungsumfang der Förderschullehrer auf 90 Prozent steigen, bevor die Förderschullehrer bereits zum 1. August 2011 - und damit ein Jahr früher als nach dem Floatingmodell vorgesehen - in die Vollzeitbeschäftigung zurückkehren. Zum 1. August 2012 soll der Beschäftigungsumfang der Regelschul-, Gymnasial- und Berufsschullehrer auf 90 Prozent steigen, bevor diese Lehrkräfte bereits zum 1. August 2013, also auch hier ein Jahr früher als nach dem Floatingmodell vorgesehen, in die Vollzeitbeschäftigung zurückkehren. Die Landesregierung hat diesen Vor

schlag bereits gebilligt, sodann wird die Vereinbarung von den Vertragspartnern demnächst unterzeichnet werden. Die Verhandlungen sollen im Herbst aber fortgesetzt werden. Ziel ist es, auszuloten, ob noch weitere Verbesserungen der Beschäftigungen einigungsfähig sind.

Herr Minister, gestatten Sie eine Anfrage durch Abgeordnete Sojka?

Noch drei Sätze.

Gut, am Ende.

Zu dem zweiten Punkt im Entschließungsantrag der Fraktion der LINKEN: Sie haben es ja gesagt, dieser ist aus dem Alternativantrag der CDU abgeschrieben. Insofern hätte es den Entschließungsantrag der LINKEN gar nicht geben brauchen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Frau Sojka, Sie können jetzt Ihre Frage stellen.

Geben Sie mir recht, Herr Minister, dass das von Ihnen gerade wiederholte Angebot, die Bedarfe beispielsweise in den Berufsschulen, bei den Fachpraxislehrern und bei den Förderschulen zur Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts nicht ausreichend ist, dass wir gerade bei den Fachpraxislehrern und bei den Förderschullehrern, die von Ihnen ja jetzt auch genannt worden sind, zu 100 Prozent eigentlich den Bedarf ab sofort hätten?

Da kann ich Ihnen so nicht recht geben. Wir haben ja einen Einstellungskorridor von 100 Stellen, den werden wir natürlich besetzen nach Bedarfskriterien. Wir werden also schauen, wo gibt es konkrete Bedarfe, um entsprechende Defizitstellen besetzen zu können, aber, ich denke, mit einer pauschalen Anhebung der Förderschul- bzw. Berufsschullehrer entsprechend auf 100 Prozent im Floating-Modell hätten wir die Lücken, die hier und da aufgrund des Mangels an spezialisierten Lehrern bestehen, nicht decken können.

Herr Minister, ich weiß jetzt nicht, ob der Abgeordnete Döring Ihnen eine Frage stellen oder selbst reden möchte - ich glaube, eine Frage stellen. Bitte, Herr Abgeordneter Döring.

Herr Minister, zweifeln Sie die vom Wirtschaftsministerium beim IWH in Auftrag gegebene Prognose an, dass bis 2015 ja 4.900 Lehrer in Thüringen gebraucht werden?

Ich würde darum bitten, dass Sie vielleicht in Ihren Aussagen diese Zahl insofern untersetzen, dass Sie auch die Fächerkombinationen, die Bedarfe im Detail angeben. Die Stellenzahl allein kann man anzweifeln, das ist eine Frage der statistischen Erhebung. Wir gehen von unseren Zahlen aus, die habe ich Ihnen hier präsentiert, und, ich denke, unsere Zahlen basieren auf dem, was vom Kultusministerium anhand der konkreten Situation in den Schulen erhoben worden ist, die fundiert sind, und von daher können wir davon ausgehen, dass diese Zahlen stimmen.

Es gibt keine weiteren Fragen. Es gibt auch keine weiteren Redewünsche mehr. Dann schließe ich die Aussprache.

Wir kommen als Erstes zur Abstimmung zum Antrag der Fraktion der SPD. Hier ist Überweisung an den Bildungsausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Die Überweisung an den Bildungsausschuss ist abgelehnt worden.

Demzufolge stimmen wir direkt über diesen Antrag ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt keine Stimmenthaltungen. Der Antrag der SPDFraktion ist abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktion der CDU. Auch hier ist die Ausschussüberweisung an den Bildungsausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von

Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es keine.

Demzufolge stimmen wir jetzt direkt über diesen Antrag ab. Dazu gibt es einen Geschäftsordnungsantrag. Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion wünsche ich eine getrennte Abstimmung zu Punkt 1 und 2 bzw. zu 3 und 4, also in zwei Blöcken.

1 und 2 zusammen und 3 und 4 zusammen.

Stimmt die CDU-Fraktion diesem Verfahren zu? Die CDU-Fraktion stimmt diesem Verfahren nicht zu, demzufolge stimmen wir über alle vier Punkte aus dem CDU-Antrag ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt keine Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt zahlreiche Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit ist dieser Antrag angenommen worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Ich verweise darauf, dass im CDU-Antrag der Punkt 3 gleichlautend mit dem Punkt 2 aus diesem Entschließungsantrag ist, so dass wir nur noch über die Nummer 1 aus diesem Entschließungsantrag abstimmen. Der Antrag ist gestellt worden, ihn an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt keine Stimmenthaltungen. Die Überweisung an den Bildungsausschuss ist abgelehnt worden.

Wir stimmen unmittelbar ab über die Nummer 1 aus dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt keine Stimmenthaltungen. Diese Nummer 1 aus dem Entschließungsantrag ist abgelehnt worden.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 31

Demographische Bedarfspla- nung auf wissenschaftlicher Grundlage für die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4896 -

Mir liegen wie mehrfach bereits die Wortmeldungen der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion vor. Ich würde gern zuerst die Wortmeldung der Fraktion der CDU aufrufen, die ich jetzt erhalte und das ist Abgeordneter Gumprecht. Bitte, Herr Abgeordneter Gumprecht.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die künftige ambulante ärztliche Versorgung steht wieder einmal auf der Tagesordnung des Plenums. Der Antrag beabsichtigt, die demographische Entwicklung in verschiedene Planungen einzubauen. Das ist im Grundsatz richtig, aber, meine Damen und Herren, der Landtag hat die Frage der Demographie in dieser Periode sehr ausführlich behandelt. Es liegt uns der aktuelle Demographiebericht der Landesregierung vor. Das Parlamentsinformationssystem verweist auf mehr als zehn Ausschussbehandlungen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Fuchs, DIE LINKE)

Frau Dr. Fuchs, auch wir haben im Sozialausschuss darüber diskutiert.

Doch nun zum Inhalt: Wir sind uns einig, die demographische Entwicklung ist in den drei Planungsunterlagen zu berücksichtigen.

Ich beginne mit dem dritten Punkt: Im Landesentwicklungsplan, dem LEP, ist gesondert die ambulante medizinische Versorgung unter demographischen Gesichtspunkten auszuweisen und dazu Maßnahmen unter Berücksichtigung spezieller Kriterien aufzunehmen. Das sagt unser Landesplanungsgesetz, wir haben das Gesetz vor zwei Jahren verabschiedet. Nach § 9 werden - ich zitiere: „die Ziele und Grundsätze der Raumordnung werden in textlicher und zeichnerischer Darstellung in den Raumordnungsplänen festgelegt.“ Der Landesentwicklungsplan legt nach § 13 - und wieder Zitat: „für den Gesamtraum Thüringen die räumliche und strukturelle Entwicklung als Ziele und als Grundsätze der Raumordnung fest.“ Konkret finden wir im Thüringer LEP 2004 im Gliederungspunkt 4.3 auf Seite 60 - ich darf zitieren: „Voraussetzung für die Sicherstellung

der ambulanten Versorgung ist ein ausreichend dichtes Netz von Ärzten, Fachärzten und Zahnärzten, insbesondere in den zentralen Orten. Die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse erfordert in allen Landesteilen gleiche Maßstäbe an eine allgemeinärztliche Versorgung, insbesondere unter dem Aspekt der demographischen Entwicklung.“

Ich finde, eine klare, eine positive Formulierung im LEP. Regionalpläne ermöglichen eine kleingliedrigere Betrachtung, um die es ja eigentlich geht. Sie legen als räumliche und sachliche Ausformung des Landesentwicklungsprogramms für vier Planungsregionen die räumliche und strukturelle Entwicklung als Ziele und als Grundsätze fest. Im Regionalen Raumordnungsplan Ostthüringen ist die medizinische Versorgung - Sie können es nachlesen - auch differenziert nach Zielen und Begründungen umfangreich enthalten. Die Regionalen Planungsgemeinschaften stehen derzeit kurz vor dem Abschluss der Überarbeitung der Regionalpläne. Die Beteilung der KV in der Anhörung ist eine Selbstverständlichkeit, auf meine Anfrage konnte das bestätigt werden.

Noch ein Zweites: Nach dem Landesplanungsgesetz besteht die Möglichkeit, Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgelegt sind, können in den Regionalplan nachrichtlich übernommen werden - es steht deutlich „nachrichtlich“.

Fazit: LEP und Regionaler Raumordnungsplan definieren bereits im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Ziele ambulanter Entwicklung. Sie sind aber keine geeigneten Instrumente, um kleinräumig die ambulante medizinische Versorgung darzustellen.

(Beifall CDU)

Dieses Instrument liegt allein bei der KV, das heißt, nicht jede gut gemeinte und gut klingende Idee ist sinnvoll.

Kurz zu Punkt 2 - zur Berücksichtigung der demographischen Entwicklung bei der Krankenhausplanung: Es ist unumstritten, keine Krankenhausplanung kommt ohne eine Berücksichtigung der Demographie aus, so auch der bisherige Krankenhausplan. Wir wissen, dass das so der Fall ist. Allein im Vorspann in der Aufgabenstellung war die demographische Entwicklung zu berücksichtigen eine der Aufgaben und eine der Zielstellungen. Wozu also wiederholen, was bereits seit Jahren Basis unserer Krankenhausplanung ist. Es ist dann eine Neuigkeit, die dort aufzunehmen ist, die sehe ich im Augenblick nicht.

Nun zum Punkt 1 Ihres Antrags: Das Land möge im Bundesrat eine demographiespezifische ambulan

te medizinische Planung umsetzen. Kurz bewertet sage ich: Ziel richtig, dass dies in der ambulanten Planung erfolgen muss - Weg falsch, und das werde ich begründen. Zuerst zum Ziel: Die Thüringer KV, die heute gemeinsam mit der Ärztekammer und dem Verband der Krankenhausärzte den Landesärztetag begeht - die Festveranstaltung beginnt in einer halben Stunde -, hat ein Gutachten über die zukünftige medizinische Versorgung in dünn besiedelten ländlichen Räumen Thüringens beim Zentralen Institut der Kassenärztlichen Versorgung in Auftrag gegeben. Das soll den Einfluss der demographischen Entwicklung auf die ambulante medizinische Versorgung analysieren. Der Geburtenrückgang und eine älter werdende Bevölkerung führen zu einer anderen Verteilung an medizinischen Leistungen. Jeder weiß, die meisten medizinischen Leistungen fallen im Alter an. Die Häufigkeit an medizinischen Leistungen steht also in einem direkten Verhältnis zur demographischen Verteilung der Bevölkerung. Das heißt, wo ein höherer Anteil an älteren Menschen wohnt, fallen mehr medizinische Leistungen an.

Wie erfolgt derzeit die Berechnung der medizinischen Versorgung in einer offenen, durch die EU stark liberalisierten Gesellschaft? Trotz der grundsätzlichen Niederlassungsfreiheit existieren im ärztlichen Bereich in Deutschland nach § 95 des SGB V Niederlassungsbeschränkungen über die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, die ursprünglich nämlich eine Dämpfung des Anstiegs an medizinischen Leistungen durch zu viele Ärzte verhindern sollte. Heute dient dieses Instrument eher einer solidarischen, das heißt einer gerechten Verteilung von niedergelassenen Medizinern über die ganze Bundesrepublik, speziell auch im Verhältnis zwischen Stadt und Land. Bereits ein einfacher Fallzahlenvergleich über alle Vertragsärzte in Ost und West zeigt ein Mehr an medizinischen Leistungen in den neuen Ländern. Ein Vertragsarzt behandelt hier nahezu 20 Prozent mehr Fälle. Die Bedarfsplanung, wie Sie es ansprechen, ist bundeseinheitlich in § 99 des SGB V geregelt. Ich darf wiederum zitieren: „Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen sowie im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der Entwicklung anzupassen.“ Nun kommt der zweite Satz dazu: „Die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung sowie der Krankenhausplanung sind zu beachten.“ Es ist so, im Grundsatz erlässt der Gemeinsame Bundesausschuss die Richtlinien; die Umsetzung erfolgt dann im Gemeinsamen Landesausschuss. Es heißt, und wir sehen es deutlich, der Gesetzgeber überträgt