Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch ein letzter Aspekt: Herr Gasser, wenn Sie auf die erhöhten kommunalen Einnahmen verweisen, die angeblich gestiegen sind, dann ist das vom Fakt richtig, aber Sie müssen doch darauf verweisen, dass diese Einnahmen im Wesentlichen aus der Reduzierung der Gewerbesteuerumlage resultieren. Die Gewerbesteuerumlage wurde mit Ihrer Mithilfe, also der Mithilfe der Landesregierung, 1999/2000 erheblich erhöht zugunsten des Landes und des Bundes, weil man gesagt hat, diese Steuerreform schafft Nachfrage, kurbelt die Konjunktur an, führt zu höheren Gewerbesteuereinnahmen. Diese Prognose ist nicht eingetreten, deshalb ist zum Jahreswechsel 2004 richtigerweise die Gewerbesteuerumlage wieder auf das ursprüngliche Niveau zurückgeführt worden. Das führt natürlich im Vergleich zu 2003 in 2004 und 2005 zu höheren Gewerbesteuereinnahmen, aber ist nur eine Korrektur eines Fehlers, der 1999 bzw. 2000 gemacht wurde. Das jetzt den Kommunen vorzuwerfen und zu sagen, ihr habt mehr Einnahmen und deshalb können wir euch hier Geld in unzumutbarer Art und Weise streichen, ist mehr als höchst unanständig.
Eine letzte Frage, die müssen Sie mir mal als Jurist erklären, das können Sie ja am besten: Sie haben gesagt, Ihr Rundschreiben zur Auslegung des § 61 ist eindeutig und nicht interpretierbar. Heute Nachmittag haben Sie auch unter Benennung keiner Namen, aber eindeutig formuliert, was Sie von Ihrem Rechtsanwaltskollegen Gnauck halten. Ich frage Sie dann: Warum kommen Sie nicht der kommunalen Forderung nach und machen auch für den § 61 den Haftungsausschluss?
Wenn Sie sagen, dass das eindeutig ist, dann machen Sie doch wie zu § 57 Abs. 2, wo Sie eine Klarstellung gemacht haben, auch hier eine Klarstellung, dass, wenn Ihr Rundschreiben zu § 61 realisiert wird, kein Kommunalpolitiker mit strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Haftungsansprüchen zu rechnen hat. Das schafft Klarheit.
Machen Sie das. Da Sie das aber nicht machen, sind Sie sich offenbar nicht ganz sicher oder verfahren auch hier so, im Zweifelsfall soll die kommunale Ebene sehen, wie sie zurechtkommt.
Mit einem Zitat von Roman Herzog möchte ich beenden und gebe das mit auf den Weg der CDU für Montag/Dienstag: "Man ist nicht nur verantwortlich für das, was man tut, sondern auch für das, was man geschehen lässt." In diesem Sinne herzlichen Dank.
Seitens der Abgeordneten liegen keine Redemeldungen mehr vor. Herr Innenminister. Bitte? Herr Abgeordneter Stauch.
Frau Präsidentin, darf ich fragen, ob es der Würde des Hauses entspricht, wenn ein Redner einen Abgeordneten hier im Haus als schizophren bezeichnet?
Das entspricht nicht der Würde des Hauses. Herr Abgeordneter Kuschel, dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, was Herr Kuschel eben hier wieder einmal abgeliefert hat, war schon bemerkenswert. Zum einen hat er eine Reihe von Beleidigungen ausgesprochen, zum anderen hat er wieder alles durcheinandergeworfen und er ist offensichtlich nicht bereit, sich an rechtliche Bestimmungen und übliche Auslegungsmethoden zu halten, sondern er stellt das infrage. Er hat ein gestörtes Verhältnis zu rechtlichen Normen und, glaube ich, auch zu Werten.
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Da haben aber auch viele Bürgermeister und Land- räte ein gestörtes Verhältnis.)
Er orientiert sich nicht an der Kommunalordnung und stellt Behauptungen auf, Verdächtigungen auf, Vermutungen auf. Sie sollten mal zuhören, Herr Kuschel, ich habe Ihnen das hier dargelegt und habe ausgeführt, dass die Anwendung und unser Rundschreiben hier in der Praxis keine Probleme aufwirft. Dass es nun mal anerkannte juristische Methodenlehren gibt, das können Sie nun mal nicht bestreiten. Sie sollten vielleicht mal bei den einschlägigen juristischen Fachverlagen,
z.B. bei Beck, einem renommierten Verlag, etwas über Methodenlehre suchen. Frau Taubert kann ich das ebenfalls empfehlen, die hat es nämlich auch noch nicht verstanden,
und da werden Sie dann finden, dass es eine wörtliche Auslegung eines Gesetzestextes gibt. Es gibt eine grammatikalische Auslegung, es gibt eine systematische, es gibt eine teleologische Auslegung. Das müssen Sie dann nun auch mal in der Praxis anwenden. Da kommen Sie halt mit Ihrer einfach strukturierten Methode, indem Sie einen Gesetzestext allein lesen, nicht zu dem richtigen Ergebnis. Aber ich kann diese Defizite jetzt auch nicht in einer viertelstündigen Rede im Thüringer Landtag nachholen, da sollten Sie sich vielleicht mal in ein Seminar begeben
und sollten sich dort mal diese Grundlagen aneignen. Selbiges empfehle ich auch Frau Taubert, die bei Herrn Käß wohl einiges gelernt hat, aber doch nicht so, dass es ausreicht.
Das können Sie sagen, wann Sie wollen. Ich will gerade versuchen, das zu analysieren. Sie haben dann aufgeführt, indem Sie sagten, ich hätte behauptet, dass die Verhandlungen mit der kommunalen Ebene dazu geführt hätten, dass der Haus
halt sich verzögert hätte und haben dann entweder dem Gemeinde- und Städtebund oder mir Lüge vorgeworfen. Herr Kuschel, ich wäre ja... wenn ich Sie sanft behandeln würde, würde ich sagen, Sie verstehen nicht, was man sagt, Sie können es nicht werten. Wenn ich bösartig wäre, würde ich Sie beim Wort nehmen, würde sagen, Sie wollen hier bewusst eine demagogische Linie fahren. Das mache ich derzeit noch nicht. Ich will Ihnen auch sagen, warum.
Wir haben mehrere Sitzungen mit dem Gemeindeund Städtebund geführt, wir haben - lassen Sie mich doch bitte mal ausreden, dann können Sie vielleicht auch zum richtigen Ergebnis kommen - versucht, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Der Ministerpräsident hat das auch gemacht. Ich habe persönlich mehrere Gespräche mit dem Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes geführt, weil wir zu einer einvernehmlichen Lösung für den Haushalt 2005 kommen wollten.
Es hat sich im Ergebnis erwiesen, dass das nicht möglich war, hat aber auch dazu geführt, dass wir Zeit verloren haben, so dass dann die endgültigen Haushaltsberatungen im Dezember 2004 nicht mehr durchgeführt werden konnten. Ich habe da keinen Vorwurf erhoben, sondern ich habe das als Fakt festgestellt. Sie haben daran geknüpft, einer von uns würde lügen. Jetzt hören Sie doch mal auf, solche Dinge hier in die Welt zu setzen, das ist einfach unverschämt.
Sie haben des Weiteren hier Pappkameraden - das machen Sie ja ständig - aufgebaut, indem Sie mir vorgeworfen haben, ich hätte die Gemeinden dafür verantwortlich gemacht, sie hätten zu wenige Einnahmen, indem ich angeführt hätte, dass hier eine bessere Einnahmensituation tendenziell erkennbar ist. Das ist der Fall, das ist nicht bestreitbar. Selbiges - und ich habe mich bemüht, das ausführlich auszuführen - ist bei den Steuern und Gebühren feststellbar. Wenn Sie einigermaßen Interesse daran haben, hier etwas zu sagen, was auch den Tatsachen entspricht, dann würde ich Ihnen empfehlen, sich die Unterlagen des Statistischen Bundes
amts mal zu besorgen, da werden Sie sehen, dass das Tatsache ist und dann werden Sie wahrscheinlich auch so etwas hier nicht mehr aufstellen.
Zur vorläufigen Haushaltsführung sollten Sie vielleicht mal die einschlägigen Kommentare lesen, dann werden Sie feststellen, dass meine Ausführungen richtig sind und dass man hier nicht einen Juristen oder zwei Juristen mit drei unterschiedlichen Rechtsauffassungen braucht, sondern das ist hier sehr sorgfältig geprüft worden.
Frau Taubert, Sie haben die Verwirrung eher noch vergrößert, die wir gerade dabei sind, jetzt endgültig doch mal zu beseitigen. Wir werden jetzt unsere Rede ins Internet stellen und die Bürgermeister und kommunalen Amtsträger darauf aufmerksam machen, damit sich jeder daran orientieren kann. Ich sage es noch mal: Es ist keinerlei Anlass vorhanden, dass irgendjemand befürchten müsse, der nach unserem Rundschreiben verfahren ist, dass er sich wegen Untreue strafbar machen könne. Das ist geradezu lächerlich, so etwas zu behaupten.
Ich glaube, ich kann die Aussprache jetzt schließen. Es ist keine Fortberatung beantragt worden. Demzufolge stelle ich fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Dem wird auch nicht widersprochen. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 10.
Wir hatten vorhin noch vereinbart, dass wir den Tagesordnungspunkt 12 - das ist der einzige, der in der Abarbeitung der beiden Plenarsitzungstage übrig geblieben wäre -, heute noch zur Überweisung an den Bildungsausschuss aufrufen. Das war eine überfraktionelle Einigung. Demzufolge rufe ich den Tagesordnungspunkt 12 auf
Thüringer Aktionsplan zur UN-Weltdekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" Antrag der Fraktionen der CDU, PDS und SPD - Drucksache 4/534
Es ist ohne Aussprache beantragt worden, diesen Antrag an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das dürfte einstimmig sein. Ich frage trotzdem: Gibt es Gegenstimmen? Es gibt keine. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 3 Stimmenthaltungen. Damit ist mit großer Mehrheit dieser Antrag an den Bildungsausschuss überwiesen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12.
Ich schließe die heutige Plenarsitzung und weise Sie darauf hin, dass die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen am 24. und 25. Februar 2005 stattfinden. Ich wünsche Ihnen trotz der Witterungsbedingungen einen guten Heimweg.