Das wollen Sie, dann sagen Sie es doch. Das, was Sie wollen, ist ein Unding und Sie müssen es den Beschäftigten einfach nur sagen. Sie machen Lohndumping ohne Ende, Sie wollen sich nicht vor die Beschäftigten stellen. Das haben Sie heute hier gesagt. Ich hoffe, es wird draußen zur Kenntnis genommen. Der ständige Ruf nach mehr Wettbewerb, der wäre ja noch verständlich, wenn es um Wettbewerb für bessere Leistungen gehen würde - geht es aber nicht. Hier geht es um immer billigere Verkehrsleistungen. Das ist Ihr Wettbewerb, den Sie wollen; den wollen wir nicht und deswegen unser Antrag. Ich kann Sie nur noch mal darum bitten, auch für die Beschäftigten in Thüringen, Sie wissen, das Eisenbahngewerbe in Thüringen ist der Arbeitgeber für Thüringen; wenn Sie all diesen Leuten das zumuten wollen, dann sagen Sie es ihnen. Vielen Dank.
Danke schön. Herr Lemke, Ihnen ist aber bekannt, dass die Eisenbahn mehrere Tarife hat. Oder gibt es bei Ihnen schon eine Staatstariflösung? Sehen Sie das vor? Zweitens: Denken Sie, dass die Landesre
gierung diese Dinge unterlaufen hat, haben Sie Beweise? Ich sehe, dass die Landesregierung bei ihren Ausschreibungen immer korrekt vorgegangen ist.
Herr Schugens, zu Punkt 1: Auch das zeigt wieder null Ahnung. Sie wissen, dass die gesamten Tarifpartner im Eisenbahngewerbe momentan daran arbeiten, einen Branchentarifvertrag zu erarbeiten. Das wissen Sie oder Sie wissen es nicht.
Nein, die sind ganz nah dran. Wir haben gar nicht die Not, es zu tun. Das wollen Sie doch auch wieder nicht zur Kenntnis nehmen.
(Zwischenruf Abg. Schugens, CDU: Sie müssen das erst mal bringen, dann kön- nen wir es berücksichtigen.)
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen seitens der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung Minister Wucherpfennig, bitte.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Ziel der Landesregierung, optimale Verkehrsangebote bei möglichst geringen Kosten für die Allgemeinheit zu erreichen, wurde bereits mit dem Sofortbericht im April-Plenum erläutert. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Landesregierung auch den Interessen der Beschäftigten bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen angemessen Rechnung tragen möchte. Aus diesem Grund kann ich für den Freistaat feststellen, dass in Thüringen Wettbewerbsverfahren nicht ausschließlich unter dem Aspekt der geringsten Kosten durchgeführt werden sollen. Allerdings gibt es bei der Vergabe von Verkehrsleistungen klare Spielregeln, die ich Ihnen jetzt ganz kurz skizzieren möchte. Neben der EU-Verordnung 1370 aus 2007 sind zur Gewährleistung rechtssicherer Vergaben insbesondere die nationalen vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten. Zweitens dürfen laut dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung Aufträge nur an
Drittens: Die Verwendung vergaberechtlich unzulässiger Bestimmungen und Anforderungen verletzt Bieter in ihren Rechten. Das heißt, weitergehende Anforderungen dürfen nur gestellt werden, soweit dieses gesetzlich zulässig ist.
Herr Minister, Sie wissen aber, dass die DB Töchter ausgründet? Das ist momentane Praxis. Diese Töchter haben nur eine Hülle. Wie wollen Sie prüfen, ob die leistungsfähig sind? Da ist kein Material, da ist kein Mensch, da ist nur eine Hülle. Wissen Sie es? Wenn ja, wie wollen Sie da die Qualität prüfen?
Das wird geprüft. Ich habe gesagt, es geht nicht nur um den Preis. Ich habe auch gesagt, es geht um Fachkunde, es geht um Leistungsfähigkeit und es geht um Zuverlässigkeit von Unternehmen und das wird geprüft. Man muss nicht automatisch den günstigsten Bieter nehmen.
der Ausschreibungen mangels gesetzlicher Grundlage keine Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Tarifverträge vorgeschrieben werden kann. Eine ausschließlich am sozialen Gedanken sich orientierende Klausel hängt nicht mit der Auftragsdurchführung zusammen, da sie weder Fachkunde, Leistungsfähigkeit noch die Zuverlässigkeit der Unternehmen be
trifft. Im Übrigen existiert für Eisenbahnen kein allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag - vielleicht in Zukunft, warten wir es ab -, insbesondere kein Mindestlohntarifvertrag wie beispielsweise für das Bauhaupt- oder das Baunebengewerbe.
An dieser Stelle gestatten Sie mir im Übrigen den Hinweis, dass alle Eisenbahnverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr in Thüringen auf der Grundlage gültiger Tarifverträge erbracht werden, die von den bekannten Branchengewerkschaften ausgehandelt werden. Damit wird deutlich, dass die Löhne gerade nicht beliebig am Markt gebildet werden, sondern den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen im Rahmen der verfassungsrechtlich gestützten Tarifautonomie obliegen.
Die Tarifpartner sind dabei allein verantwortlich für adäquate Abschlüsse und nicht der Staat. Um einen Wettbewerb über den Kostenfaktor Lohnhöhe weitestgehend auszuschließen, müsste daher ein einheitlicher Branchentarifvertrag abgeschlossen werden - aber da sind wir, glaube ich, einer Meinung -, der für allgemeinverbindlich erklärt wird. Für dieses Ziel bedarf es allerdings einer engen Abstimmung der einzelnen Bahngewerkschaften untereinander. Das ist allerdings keine Angelegenheit des Bundes oder der Länder, sondern der einzelnen Bahngewerkschaften.
Die einzelnen Punkte möchte ich hier gar nicht weiter vertiefen, das haben wir im Ausschuss für Bau und Verkehr bereits getan. Hinweisen möchte ich allerdings darauf, dass die in der Begründung des Antrags der Fraktion DIE LINKE genannte Richtlinie 2007/58 der EG grundsätzlich keine Relevanz für die in Thüringen auszuschreibenden Verkehre entfaltet, weil sie sich mit Fragen des grenzüberschreitenden internationalen Verkehrs beschäftigt und daher als Argumentationsgrundlage ungeeignet ist.
Besonders wichtig sind natürlich die hohen Sicherheitsstandards der Eisenbahn in Deutschland. Sie begründen sich unter anderem auf das hohe Ausbildungsniveau sowie die strengen Anforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals. Um in Thüringen bei den anstehenden Neuvergaben von Verkehrsleistungen weiterhin qualifiziertes Personal zu erhalten, werden in Verdingungsunterlagen bestimmte Eignungskriterien für die Mitarbeiter vorgegeben, die von den Bietern einzuhalten sind. Im Interesse der Sicherheit der Reisenden wird zum Beispiel in den Mindestanforderungen für Zugbegleitpersonal eine Ersthelferausbildung gefordert werden.
Meine Damen, meine Herren, abschließend möchte ich feststellen: Die Landesregierung sieht keinen automatischen Widerspruch zwischen tariflichen und
sozialen Standards und einem leistungsorientierten Wettbewerbsverfahren. Das Wettbewerbsverfahren ist notwendig, um gute Leistungen zu vernünftigen Preisen zu erhalten. Genauso brauchen Arbeitnehmer selbstverständlich ordentliche Arbeitsbedingungen. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass die Landesregierung nicht vergaberechtsfremde oder -widrige Forderungen anwenden kann, sondern nach dem geltenden Recht zu handeln hat. Vielen Dank.
Ich schließe jetzt die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 18. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar wird vor dem Hintergrund der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss über die Nummer 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4906 direkt abgestimmt.
Wer dieser Nummer 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es keine. Die Nummer 2 aus diesem Antrag ist abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 18.
Automobilstandort Thüringen si- chern - Auto-Pakt für Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/5219 - Neufassung -
Die SPD-Fraktion hat nicht angekündigt, das Wort zur Begründung zu nehmen. Die Landesregierung hingegen hat angekündigt, zu Nummer 1 des Antrags den Sofortbericht zu geben. Herr Minister Reinholz, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Sicherung des Automobilstandorts Thüringen möchte ich wie folgt berichten. Zunächst die aktuelle Situation Opel: Am 30. Mai dieses Jahres haben sich Bundesregierung, Länder mit Opel-Standorten, US-Regierung und General Motors darauf geeinigt, dem Konzept des Investorenkonsortiums von Magna und Sberbank zur Übernahme der europäischen GM-Aktivitäten einschließlich Opel den Vorzug vor den Konzepten anderer Investoren zu geben. Außerdem wurde eine Brückenfinanzierung zur Sicherung der Liquidität von Opel bis zur Übernahme in Höhe von 1,5 Mrd. € vereinbart. Der Brückenkredit wird von einem Bankenkonsortium
bestehend aus der KFW und den Förderbanken der Länder bereitgestellt und durch den Bund und die Länder mit Opel-Standorten abgesichert. Der Bund trägt 50 Prozent der Finanzierung, also 750 Mio. €, die anderen 50 Prozent werden zwischen den beteiligten Ländern nach einem Arbeitsplatzschlüssel aufgeteilt. Bei dem Konsortialkredit handelt es sich um einen niedrigverzinsliches, revolvierendes Darlehen auf Grundlage des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Konditionen des Kredits richten sich nach den Vorgaben des vorübergehenden Beihilferahmens. Der Thüringer Anteil am Brückenkredit beträgt 51 Mio. €, dies entspricht 6,8 Prozent am Länderanteil.
Entsprechend dem Verfahren in den anderen drei Ländern wurde die Thüringer Aufbaubank vom Thüringer Finanzministerium beauftragt, den Teilkredit in Höhe des Thüringer Länderanteils zur Verfügung zu stellen, wenn die Voraussetzungen des zugrunde liegenden Kreditvertrags erfüllt sind. Der Kreditvertrag über das revolvierende Brückendarlehen von insgesamt 1,5 Mrd. € wurde am 31. Mai zwischen der KFW-Bank und den Länderbanken mit der Adam Opel GmbH abgeschlossen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags hatte in seiner Sitzung am 28.05.2009 für die Thüringer Beteiligung an der Brückenfinanzierung gestimmt. Zwei wesentliche Voraussetzungen mussten vor der Auszahlung des Kredits an Opel erfüllt sein:
1. die Umsetzung der Treuhandlösung durch Abschluss eines Treuhandvertrags sowie die rechtswirksame Übertragung von 65 Prozent des Stammkapitals von Opel durch GM auf einen Treuhänder; dies war erforderlich, um Opel einschließlich der europäischen Schwestergesellschaften vor der Insolvenz von GM abzuschotten und die spätere Übertragung auf den neuen Investor zu ermöglichen;
2. die Gewährung des Zugriffs von Opel auf die Patente und Lizenzen, die weiterhin von GM gehalten werden.
Beide Voraussetzungen, meine Damen und Herren, sind erfüllt, so dass zwischenzeitlich aus dem Gesamtdarlehen in Höhe von 1,5 Mrd. € eine erste Tranche von insgesamt 300 Mio. € zur Zahlung freigegeben wurde. Der Thüringer Anteil daran in Höhe von 10 Mio. € wurde bereits von der TAB ausgezahlt. Die Auszahlung des Kredits basiert auf einer wöchentlichen Liquiditätsplanung, zu der Opel für die nächsten 13 Wochen verpflichtet wurde. Das Darlehen der TAB zur Brückenfinanzierung ist durch eine Garantie des Freistaats abgesichert. Mit der Brücken
finanzierung wird für die nächsten Wochen sichergestellt, dass die Produktion bei Opel und damit auch in Eisenach bis zur Übernahme durch einen Investor spätestens bis November 2009 weitergeführt werden kann. Ich sage an dieser Stelle aber ganz deutlich: Damit ist keine Arbeitsplatzgarantie verbunden. Opel ist bereits jetzt zu Umstrukturierungsmaßnahmen verpflichtet, mit denen auch ein Arbeitsplatzabbau verbunden sein wird. Wie sich das auf Eisenach auswirkt, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
Das Land Hessen hat kurzfristig vor Zustimmung zur Brückenfinanzierung eine zusätzliche Plausibilitätsprüfung in Auftrag gegeben. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass die Annahmen und Erwartungen des Magna-Konzepts einen realistischen Ansatz verfolgen, das Konzept plausibel ist und dem entspricht, was an Restrukturierungsansätzen in der Branche üblich ist. Aufgrund der Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung hat sich die hessische Landesregierung entschieden, der Brückenfinanzierung ebenfalls zuzustimmen.