Ich habe zu Anfang gesagt, Herr Emde, wenn Sie zugehört hätten: Der rechtlichen Wertung haben wir zugestimmt. Das ist das Ergebnis. Ich habe aber auch gesagt, dass es eine politische und ein moralische Bewertung gibt. Das haben wir vorgenommen und das werden wir uns von Ihnen nicht verbieten lassen. Dass hier genug Sauereien gelaufen sind, hat Ihnen die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen ins Stammbuch geschrieben. Ob Ihnen das gefällt oder nicht, das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Danke.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Sprachgebrauch sollten wir uns auch zu später Stunde etwas mäßigen und die Tagesordnung noch vernünftig abarbeiten.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Es gibt auch sonst keine weiteren Anmeldungen. Damit kann ich die Aussprache schließen und auch den Tagesordnungspunkt.
Bitte - ich habe extra in die Runde geschaut und gefragt -, dann hat Minister Wucherpfennig das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will mich auf das Wesentliche konzentrieren. Das Ergebnis des Untersuchungsausschusses 4/3 liegt auf dem Tisch und ist eindeutig und von allen Parteien ohne Gegenstimme und auch ohne Sondervotum im Ausschuss beschlossen worden - so wurde mir berichtet und so steht es geschrieben.
Weder der Landesregierung noch Vertretern der Landesregierung in den Aufsichtsratsgremien, noch den beteiligten Verwaltungsbehörden können ernsthafte Vorwürfe zu den untersuchten Punkten gemacht werden. Niemand der zuvor Genannten wusste etwas von den strafrechtlich relevanten Aktivitäten der Geschäftsführung, hat sie geduldet oder gar aktiv angewiesen. So ist das Ergebnis des Untersuchungsausschusses 4/3. Ich verweise in dem Zusammenhang auf den Abschlussbericht, der mir ganz gut eigentlich gefallen hat, jedenfalls besser als manche Redebeiträge sowie das Urteil des Landgerichts Mühlhausen
Ich versuche es jetzt noch einmal, wir haben uns heute noch ein umfangreiches Programm gegeben, die meisten in diesem Haus haben das so gewollt, also müssen wir uns jetzt auch damit abfinden, die Tagesordnung ordentlich durchzuführen.
Es gibt jetzt zu dem Tagesordnungspunkt 25 - Bericht Untersuchungsausschuss 4/3 - keine weiteren Wortmeldungen mehr, damit kann ich die Aussprache schließen und ich schließe auch diesen Tagesordnungspunkt.
Beratung des Teilberichts des Untersuchungsausschusses 4/1 „Möglicher Missbrauch von öf- fentlichen Mitteln und mutmaß- liche unzulässige Subventionie- rung durch den Freistaat Thü- ringen zur Errichtung des Kon- gress-Hotels in Suhl sowie des Dom-Hotels in Erfurt und des- sen Betreibung“ zum Themen- komplex „Errichtung des Kon- gressHotels in Suhl“ - Druck- sache 4/5306 - auf Verlangen der Abgeordneten Prof. Dr. Goe- bel, Kölbel, Primas, Weißbrodt, Wetzel (CDU), Buse, Gersten- berger, Hauboldt (DIE LINKE), Gentzel und Dr. Schubert (SPD) dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 4/5307 -
Ich gehe davon aus, dass zunächst der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Goebel, das Wort ergreifen wird.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Einsetzung des Untersuchungsausschusses erfolgte in der 9. Sitzung der laufenden Legislaturperiode des Thüringer Landtags am 10.12.2004 auf Antrag von Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und SPD. Anlass der Einsetzung war die Förderung der Errichtung der beiden genannten Hotels in Suhl und in Erfurt durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe, wobei sich der erste Förderfall Mitte der 90er-Jahre und der zweite Förderfall in den Jahren 2000 bis 2003 ereignete.
Die Konstituierung des Untersuchungsausschusses erfolgte am 01.03.2005 und der Ausschuss kam schon zu Beginn der Beratung überein, die beiden Schwerpunkte der Untersuchungen zur Errichtung des Hotels in Suhl und in Erfurt getrennt voneinander abzuarbeiten und jeweils Teilberichte zu diesen Themenkomplexen vorzulegen.
Folglich ist die Arbeit des Ausschusses noch nicht abgeschlossen, sondern heute wird hier der Teil- und Abschlussbericht zum Themenkomplex des EuropaCongress-Hotels in Suhl vorgestellt.
Als Vorsitzender des Ausschusses wurde der Abgeordnete Thomas Kretschmer, CDU-Fraktion, gewählt, als stellvertretender Vorsitzender der Abgeordnete
Hauboldt von der Fraktion DIE LINKE. Nachdem der Abgeordnete Kretschmer den Vorsitz im vergangenen Jahr niedergelegt hat und sein Mandat ebenfalls, wurde am 11.09.2008 ich zum Vorsitzenden gewählt. Der Ausschuss hat elf Mitglieder. Es gab verschiedene Wechsel von Mitgliedern, die ich hier im Einzelnen nicht vortragen möchte.
Der Ausschuss führte bislang 39 Sitzungen durch. Zunächst hat der Ausschuss von der Landesregierung zahlreiche Auskünfte zum Förderfall des EuropaCongress-Hotels Suhl eingeholt und sich die entsprechenden Akten vorlegen lassen. Er hat in neun Sitzungen zur Beweisaufnahme getagt und dabei Urkundsbeweise erhoben sowie insgesamt 17 Zeugen zum Teil mehrfach gehört.
Der Abschluss des Themenkomplexes Europa-Congress-Hotel Suhl hat sich dann jedoch verzögert, da der Ausschuss weiter bemüht war, den Investor und Zuwendungsempfänger als Zeugen zu vernehmen, was letztlich aufgrund der Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht realisiert werden konnte.
Zeitgleich wurde bereits der zweite Themenkomplex - das Dom-Hotel hier in Erfurt - durch den Untersuchungsausschuss bearbeitet. Der Ausschuss wird seine Arbeit über die Sommerpause hinweg mit dem Ziel fortführen, den zweiten Themenkomplex noch vor Ende der Legislatur abzuschließen.
Einige Worte zum Hotelbauvorhaben des EuropaCongress-Hotels in Suhl. Das Grundstück in Suhl, auf dem sich heute das Hotel befindet, wurde im Jahr 1992 von der Stadt an eine Gesellschaft veräußert, die sich verpflichtete, das darauf befindliche Hochhaus grundhaft zu sanieren und es einer Nutzung als Hotel- und Bürogebäude zuzuführen. Nach Auftreten finanzieller Schwierigkeiten kam es schon weniger als zwei Jahre nach der Übernahme durch die Gesellschaft zu einem Baustopp und schließlich begann nach Fertigstellung des Congress Centrums die Suche nach einem neuen Investor. Als neuer Investor trat Anfang 1996 Herr Dr. Baumhögger auf. Durch ihn bzw. durch die Gesellschaft des Dr. Baumhögger wurde schließlich im Juli ein Förderantrag zur Realisierung des Vorhabens „Errichtung eines Vier-SterneHotels“ mit 130 Zimmern bei der Thüringer Aufbaubank gestellt und ein Zuwendungsbescheid mit Datum vom 11. November erlassen. Das Hotel wurde am 12. Mai 1998 eröffnet und hat seinen Betrieb bis heute aufrechterhalten.
Im Juli 2004 wurden die Umstände der Förderung in der Tageszeitung Freies Wort kritisch hinterfragt. Schließlich erfolgte im Dezember 2004, wie schon berichtet, die Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Parallel zum Untersuchungsausschussver
fahren wurde bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen ein Ermittlungsverfahren betreffend den Bau des ECH Suhl geführt, welches sich vor dem Hintergrund der Förderung des Projekts mit öffentlichen Mitteln mit dem Verdacht des Betrugs zum Nachteil des Freistaats Thüringen beschäftigte. Es kam jedoch nicht zur Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht, da sich nach Feststellung des Landgerichts und schließlich auch nach Feststellung des Thüringer Oberlandesgerichts kein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich einer Betrugsstrafbarkeit der Angeschuldigten ergeben habe.
Nach diesem Verfahren wurden in anderen Ländern Verfahren gegen den Investor selbst bzw. seine Gesellschaft, Mitarbeiter und Geschäftspartner geführt, was dann auch zur Geltendmachung von Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechten geführt hat und schließlich eine Vernehmung dieser Personen als Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss unmöglich machte. Der Untersuchungsausschuss verzichtete schließlich auf die Ladung dieser Zeugen. Der Untersuchungsausschuss hat erhebliche Zeit und Mühe aufgewendet, sachdienliche Informationen aus diesen Verfahren zu erhalten.
Der Teil- und Abschlussbericht, den ich Ihnen heute inhaltlich noch kurz vorstelle, wurde am 9. Juni dieses Jahres in der 39. Sitzung des Untersuchungsausschusses beschlossen - einstimmig beschlossen, das muss man gerechterweise sagen - und der Präsidentin am 11. Juni in der Drucksache 4/5306 übergeben.
Auch ich, meine Damen und Herren, das ist jetzt schon ziemlich deutlich geworden durch die Beschreibung der Rahmenumstände, möchte die Gelegenheit nutzen und den begleitenden Beamten der Landtagsverwaltung, Herrn Ministerialrat Dr. Poschmann und Frau Andreas, herzlich für ihre engagierte Arbeit danken.
Ich will ganz knapp versuchen, auf die Ergebnisse der Untersuchung einzugehen. Im Einsetzungsbeschluss wurden fünf Fragen gestellt. In der ersten Frage wurde als Untersuchungsgegenstand benannt: Waren Antragsteller für die Förderung, Investor und Betreiber des Kongress-Hotels Suhl identisch oder welche Vertragsbeziehungen bestanden zwischen den Geschäftspartnern?
Nun, es wurde durch den Untersuchungsausschuss festgestellt, dass es für die dringend fortzuführenden Umbauarbeiten an dem Gebäudekomplex in Suhl nur einen einzigen Investor gab, der realistischerweise zur Verfügung stand. Das war besagter Dr. Baumhögger bzw. dessen Gesellschaft, die Europa Congress Hotel Suhl GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft
war in ein Geflecht von Unternehmen einzuordnen, an deren Spitze Herr Dr. Baumhögger selbst stand. Diese Gesellschaft stellte auch den Antrag auf Förderung der Investition bei der Thüringer Aufbaubank und war Käuferin des entsprechenden Grundstücks. Es musste durch die Aufbaubank festgestellt werden, ob die KMU-Eigenschaft für diese antragstellende Gesellschaft gilt, weil dies für die Höhe des Fördersatzes bedeutsam war. Die KMU-Eigenschaft wurde festgestellt. In diese Bewertung wurde jedoch nicht einbezogen, dass die Gesellschaft in ein deutlich größeres Unternehmensgeflecht einzuordnen war. Eine solche Betrachtung der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung war nach der seinerzeitigen Förderpraxis rechtlich nicht vorgesehen und auch nicht üblich. Dadurch kam es zu dieser Feststellung, dass die KMUEigenschaft zuerkannt wurde.
Der Untersuchungsausschuss hat im Rahmen seiner Untersuchung festgestellt und zur Kenntnis genommen, dass diese Art des Prüfverfahrens seit dem Jahr 1997 nicht mehr möglich ist, dass diese Praxis beendet wurde und die KMU-Eigenschaft nur noch dann zuerkannt wird, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das eigentumsrechtlich nicht in ein größeres Geflecht eingebettet ist.
Die Durchführung der baulichen Investitionen an dem Objekt hat der Zuwendungsempfänger per Generalübernehmervertrag der HVT (Hotel-, Vermögens- und Treuhandgesellschaft) übergeben, welche zu seiner Unternehmensgruppe hinzugehörte. Das heißt, es lag eine Teilidentität zwischen Zuwendungsempfänger und Generalübernehmer vor. Das Untersuchungsverfahren hat gezeigt, dass diese Identität den zuständigen Mitarbeitern der Thüringer Aufbaubank bekannt war.
Zu Frage 2, in welchem Maße diese Vertragsbeziehungen für die Sicherstellung der Durchfinanzierung der Maßnahme von Relevanz waren, wurde festgestellt, dass für den Erwerbsvorgang an dem Grundstück und letztlich auch für die Finanzierung des Bauvorhabens der Abschluss von sogenannten Forderungskaufverträgen zwischen der ECH Suhl GmbH & Co. KG und der Hypothekenbank in Essen AG zur Absicherung des seitens der Hypothekenbank in Essen zugunsten der Gesellschaft des Voreigentümers ausgereichten Kredite bedeutsam war. Die Hypothekenbank erteilte dem Investor Baumhögger auch eine Durchfinanzierungsbestätigung, so dass die Grundlagen für die tatsächliche Durchführung der Bauarbeiten gegeben waren.
In den Fragen 3 und 4 wurde nach den konkreten Rahmenbedingungen der Förderung gefragt, insbesondere welche förderfähigen Kosten im Einzelnen abweichend vom Förderantrag und dem Zuwendungsbescheid tatsächlich entstanden sind und in
welcher Höhe für dieses Projekt rechtmäßigerweise Fördermittel hätten ausgereicht werden können oder dürfen. Hier hat man sich zunächst intensiv mit den Kosten des Gebäudeerwerbs beschäftigt. Nur die Kosten des Gebäudeerwerbs, nicht jedoch der Erwerb des Grundstücks waren förderfähig. Da es aus den Antragsunterlagen aber keine Angabe zur Höhe des Grundstückskaufpreises gab, wurde dieser intern innerhalb der Thüringer Aufbaubank anhand des Bodenrichtwerts ermittelt und von dem angegebenen Gesamtkaufpreis abgezogen. Die Differenz bildeten die förderfähigen Kosten des Gebäudeerwerbs in Höhe von 10,1 Mio. DM. Dieses Verfahren war grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden. Der Untersuchungsausschuss war aber der Auffassung, dass der Kaufpreis letztlich der Summe entsprochen haben muss, die durch die Grundschulden auf der Immobilie gesichert werden sollten. In dieser Situation wäre eine Wertermittlung in Form eines Gutachtens sinnvoll gewesen. Hierzu gab es für die Bewilligungsbehörde keine Pflicht, gleichwohl hätte ein gutachterlich ermittelter Wert in Anbetracht der Besonderheit des Förderfalls für Klarheit und Transparenz hinsichtlich der Angaben im Förderverfahren führen können. Die Angemessenheit der Kosten konnte abschließend nicht mehr hinreichend sicher festgestellt werden.
Was die Investitionskosten anbetrifft, gab es hier Angaben zur Höhe der Gesamtinvestitionskosten seitens des Investors in Höhe von 39,4 Mio. DM. Dieser Betrag entsprach dem Bruttopauschalfestpreis, der laut Generalübernehmervertrag festgelegt wurde. Zur tatsächlichen Höhe der Investitionskosten hat sich der Untersuchungsausschuss sehr intensiv darum bemüht, Einzelverträge zu Bauleistungen zu erlangen und diese aufzusummieren. In Übereinstimmung mit den Zeugenaussagen des baubegleitenden Architekten ließ sich auf diese Weise ein Betrag der Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 22 Mio. € sicher ermitteln. Die Ermittlung dieses Betrags ist nicht abschließend. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass ein größerer Teil des Differenzbetrags bis zum angegebenen Betrag von 39,4 Mio. DM die Gewinnmarge des Generalübernehmers gebildet haben könnte. Grundsätzlich kann ein Lohn des Generalübernehmers förderfähig sein, es bleibt jedoch offen, ob hinsichtlich des Umfangs der Förderung in diesem Fall dem Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung Genüge getan wurde.
Es gab erhebliche Probleme bei der Prüfung des durch den Investor eingereichten Investitionsplans innerhalb der Aufbaubank. Der Untersuchungsausschuss kam zu der Auffassung, dass angesichts der Besonderheiten des Förderfalls offenbar keine besonderen Koordinierungsmaßnahmen zwischen den Abteilungen innerhalb der Aufbaubank getroffen worden sind. Zudem ist hinsichtlich der Aktenführung zu beanstanden gewesen, dass hier in der Dokumen
tation erhebliche Mängel bestanden. Abschlagszahlungen für die Investitionskosten wurden ohne tiefergehende Nachprüfungen der Rechnungen des Generalübernehmers geleistet. Tatsächlicher Aufwand und Gewinnmarge konnten so nicht abschließend ermittelt werden.
Das Vorgehen insgesamt war durch die damals geltenden Fördervorschriften gedeckt. Gleichwohl ist die Problematik des Förderfalls wohl nicht erkannt, jedenfalls nicht berücksichtigt worden und es wurden keine hinreichenden Vorkehrungen zur Überprüfung der Geschäftsbeziehungen zwischen Zuwendungsempfänger und personenidentischem Generalübernehmer getroffen. Der Untersuchungsausschuss hat die Mitteilung der Landesregierung zur Kenntnis genommen, dass künftig solche Vorhaben mit Personenidentität zwischen Zuwendungsempfänger und Generalübernehmer grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen sind.
In der abschließenden Frage 5, meine Damen und Herren, ging es schließlich um die Verwendungsnachweisprüfung, ihre Tiefe und ihre Detaillierung. Hier mussten wir feststellen, dass ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen wurde, bei dem lediglich die Rechnung des Generalübernehmers an die Zuwendungsempfängerin vorzulegen war. Damit war kein Nachweis mehr über die beim Generalübernehmer angefallenen tatsächlichen Investitionskosten im Verhältnis zu dritten, weiteren Nachunternehmen möglich. In Sonderheit die Kenntnis der Aufbaubank um die Personenidentität zwischen Zuwendungsempfänger und Generalübernehmer hätte dazu führen müssen, dass hinsichtlich der Prüftiefe besondere Anforderungen an die Verwendungsnachweisprüfung gestellt werden. Es bestand schließlich keine Klarheit in der Aufbaubank, ob zum Zeitpunkt der Verwendungsnachweisprüfung die Erfüllung aller Auflagen des Zuwendungsbescheids nochmals zu überprüfen ist. Es gab keine klare Zuordnung der Prüfzuständigkeit und auch die Dokumentation und Kommunikation erschienen uns mangelhaft.
Insbesondere der Umstand der Personenidentität - schon mehrfach hier erwähnt - hätte tiefere Nachprüfungen dringend erforderlich gemacht. Der Untersuchungsausschuss musste zur Kenntnis nehmen, dass ab dem Jahre 2005, also vor Aufnahme der Arbeit des Untersuchungsausschusses, die Förderrichtlinien bei der Thüringer Aufbaubank so geändert wurden, dass eine Förderung in vergleichbaren Fällen der Personenidentität ausgeschlossen ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, das Verfahren war insgesamt rechtlich nicht zu beanstanden, aber mangelnde Konsequenz bei der Prüfung des Investitionsplans vor der Förderung und der Verzicht auf detaillierte Nachweisführung nach der Förderung sind
zu kritisieren. Rechtliche Rahmenbedingungen sind heute so geändert, dass ein vergleichbares Förderverfahren in dieser Form so nicht mehr durchführbar wäre. So weit mein Bericht, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.