Das Problem ist doch, man hat immer wieder Ausflüchte gesucht, man wollte die jetzigen Strukturen sehen, was ist es und dergleichen mehr. Aber die Anhörung hat es doch eindeutig bewiesen, Frau Ministerin und meine Damen und Herren der Mitte, durchweg haben - außer eine, die werde ich dann noch nennen - alle Anzuhörenden dieses Gesetz befürwortet. Es kamen auch Anregungen.
Nein, die Seniorenunion hat es kritisiert, das war die eine, wo ich gesagt habe, auf die komme ich noch zu sprechen.
Aber, meine Damen und Herren, Sie haben es verzögert, so müssen wir das heute konstatieren. Das Problem ist, Sie haben wiederum einmal die Meinung der Organisationen und Verbände nicht ernst genommen. Das ist das Traurige an der Angelegenheit. Jawohl, ich muss an dieser Stelle sagen, es gibt schon Seniorenbeiräte in Kreisstädten, in anderen Orten, aber die sind hervorgegangen teilweise aus Eigeninitiative, die sind aber auch hervorgegangen, weil wir Anfang der 90er-Jahre ein Bundesprogramm dafür hatten. Das sind noch klägliche acht Seniorenbeiräte, die wir im Land Thüringen haben, die davon übrig geblieben sind. Auch wenn es einen Seniorenbeirat beim Land gibt, so müssen wir sagen, dieser Landesseniorenbeirat, der auch Koordinierungsfunktion hat, ist im Prinzip nur ein Anhängsel des Sozialministeriums. Es ist kein Seniorenbeirat, wo die Vertreter gewählt worden sind von unten heraus aus den Verbänden und den Interessenvertretungen der Senioren. Deshalb wollen wir, dass auf demokratischer Basis Seniorenbeiräte in den Kreisen, in den kreisfreien Städten gewählt werden von den Seniorenorganisationen selbst.
Deshalb wollen wir auch, dass diese Seniorenbeiräte der Landkreise und Städte dann das Mitglied wählen, was in den Seniorenbeirat des Landes reingewählt wird und dort mitarbeiten soll. Das ist Demokratie. Meine Damen und Herren der Mitte, ich habe den Eindruck, das ist für Sie zu demokratisch. Aber ich kann Ihnen versprechen, in der nächsten Legislaturperiode werden wir das Gesetz erneut auf die Tagesordnung stellen. Danke schön.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Kubitzki, der Gesetzentwurf ist uns mit Sicherheit nicht zu demokratisch. Als der Gesetzentwurf eingebracht wurde, habe ich für meine Fraktion auch dargelegt, wie sehr uns die Senioren und ihre Mitwirkung an der Gestaltung unserer Gesellschaft am Herzen liegen. Daran hat sich nichts geändert. Es ist auch so, dass wir um die Potenziale unserer Senioren wissen und dass man diesen Potenzialen nur gerecht werden kann, wenn entsprechende Organisationen, Vereine oder Institutionen geschaffen werden, in denen sich die älteren Menschen organisieren können - völlig unstrittig. Aber welcher gesetzliche Rahmen dieser Mitwirkung gegeben werden soll, das diskutieren wir ja gerade im Ausschuss. Dass die Kollegen der Opposition uns jetzt vorwerfen, wir würden auf Zeit spielen, das entspricht nun wahrlich nicht den Tatsachen. Ich darf daran erinnern, dass Sie Ihren Gesetzentwurf erst im Dezember 2008 eingebracht haben. Ende Januar haben wir ihn das erste Mal beraten und der eigentliche Grund, warum der Ausschuss den Gesetzentwurf noch nicht abschließend hat beraten können, ist vielmehr der, dass es zu inhaltlichen Beurteilungen noch wichtige Fragen zu klären gibt.
Das ist der Grund. So ist zum Beispiel von grundlegendem Interesse, zu erfahren, welche Resonanz die schon bestehenden Strukturen der Seniorenarbeit im Freistaat erfahren. Wie wollen wir zukünftig mit diesen etablierten Institutionen verfahren? Das sind Fragen, die sich stellen. Es empfiehlt sich auch, ein wenig über den Tellerrand zu schauen, wie das in anderen Bundesländern funktioniert und wie dort die Teilhabe und Mitwirkung von älteren Menschen in den entsprechenden Entscheidungsprozessen geregelt ist. Wir wissen alle, diese Fragen sind sehr umfangreich und erfordern teilweise auch die Mitarbeit der Landkreise und kreisfreien Städte und sie sind auf der anderen Seite aber auch wichtig, um sich ein entsprechend umfassendes Bild machen zu können. Das ist für meine Fraktion entscheidend. Deshalb weise ich Ihren Vorwurf, wir würden untätig sein, aus den genannten Gründen entschieden zurück.
Gesetz zur Änderung des Thü- ringer Gesetzes über das Peti- tionswesen und weiterer kom- munalrechtlicher Regelungen sowie Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Thürin- ger Landtags Bericht des Petitionsausschusses über den Stand der Ausschuss- beratungen des Gesetzentwurfs und des Antrags auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE dazu: Unterrichtung durch die Prä- sidentin des Landtags - Drucksache 4/5318 -
Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann hat das Wort der Abgeordnete Wehner für den Bericht des Petitionsausschusses über den Stand der Beratungen des Gesetzentwurfs.
Frau Präsidentin, werte Kollegen, die Fraktion DIE LINKE hat mit Schreiben vom 11.06.2009 gemäß § 77 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung verlangt, dass der Petitionsausschuss einen Bericht zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen und weiterer kommunalrechtlicher Regelungen“ in Drucksache 4/4776 und zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in Drucksache 4/4677 erstattet.
Der Gesetzentwurf und der Antrag wurden in der 100. Plenartagung am 12. Dezember 2008 federführend an den Petitionsausschuss sowie an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen. Die erste Befassung im Petitionsausschuss erfolgte in dessen 56. Sitzung am 22. Januar 2009. Der Petitionsausschuss kam in dieser Sitzung überein, in einer außerplanmäßigen Sitzung am 18. Februar 2009 über eine Anhörung zu entscheiden. In seiner 57. Sitzung am 18. Februar 2009 beschloss der Petitionsausschuss, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Gleichzeitig bestimmte er 21 Auskunftspersonen, die um eine schriftliche Stellungnahme bis zum 17. April 2009 gebeten wurden. In diesem Verfahren wurde keiner der vorgeschlagenen Anzuhörenden ausgeschlossen. In der 62. Sitzung am 23. April 2009 beauftragte der Ausschuss die Landtagsverwaltung mit der Erstellung einer Synopse, die den Mitgliedern des Petitionsausschusses bis zum 28. Mai 2009 zur Verfügung zu stellen war. Gleichzeitig wurde für die weitere Beratung eine au
ßerplanmäßige Sitzung am 3. Juni 2009 festgelegt. In der 64. Sitzung am 3. Juni 2009 beschloss der Ausschuss, die Landtagsverwaltung mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, das insbesondere die Frage der Zulässigkeit kommunaler Petitionen und die beabsichtigte aufschiebende Wirkung von Petitionen zum Gegenstand haben sollte. Darüber hinaus sollten die Fraktionen bis zur nächsten planmäßigen Sitzung des Ausschusses am 11. Juni 2009 weitere Punkte, auf die das Gutachten eingehen sollte, mitteilen. In der 65. Sitzung am 11. Juni 2009 kam der Petitionsausschuss überein, dass das Gutachten den Ausschussmitgliedern zum Ende der Parlamentsferien vorzulegen ist.
Der Ausschuss hat in mehreren Sondersitzungen regelmäßig über das Gesetzesvorhaben beraten und ist somit seiner Pflicht nachgekommen. Herzlichen Dank.
Ich eröffne die Aussprache zum Bericht des Ausschusses. Das Wort hat Abgeordnete Sedlacik, Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich finde es unwürdig, dass um diese Zeit mit diesem Affentempo über ein so wichtiges Thema geredet wird.
Ich mache deshalb langsam, weil ich etwas erregt bin und weil ich mich erst wieder ein bisschen herunterholen muss, weil es - ich sage es noch einmal - unwürdig ist.
In der Ausschuss-Sitzung wurde uns eigentlich vorgeworfen, dass wir in einem Affentempo einen Gesetzentwurf durchpeitschen wollen, der das nicht verdient hat. Ich muss sagen, was ich heute hier erlebe, kann nicht sein, denn es sind Sie hier in diesem Mittelblock, die es nicht wollen, dass das Petitionsrecht in dieser Legislatur mit den Erfahrungen der Mitglieder im Ausschuss verbessert wird. Sie haben kein Interesse daran, das muss ich schlussfolgern anhand dessen, was ich in den Ausschuss-Sitzungen erlebt habe, denn wir haben keine Minute, keine Stunde über dieses Gesetz diskutiert. Es wurden die Formalien abgearbeitet, es wurde uns eine mündli
che Anhörung mit den Mehrheitsstimmen verweigert. Es wurde uns eine Ausschussüberweisung an den Innenausschuss verweigert, in dem man genau das, was Sie jetzt über ein Gutachten prüfen lassen wollen, hätte diskutieren können und wo man auch in den Ausschüssen die guten Hinweise, die jetzt durch die schriftliche Anhörung gekommen sind, hätte beraten können. Dank der Landtagsverwaltung, die uns eine gute Synopse zugearbeitet hat, hätten wir das tun können; wir haben es nicht getan.
Deshalb muss ich hier einschätzen, dass die Beauftragung des Wissenschaftlichen Diensts mit einem Gutachten zu prüfen, ob kommunale Petitionen oder das kommunale Petitionsrecht verfassungskonform sind, oder die Schwierigkeiten, die die Fraktion der CDU damit hat, was geprüft werden soll, für mich Verzögerungstaktik ist. Für mich ist es der Weg, den Sie hier gefunden haben, hier nicht mehr diskutieren zu müssen in dieser Legislatur, und somit der Gesetzentwurf der Diskontinuität anheimfällt. Ich behaupte hier, Sie blockieren das weitere Gesetzgebungsverfahren, und möchte mich um 22.00 Uhr nicht mehr weiter dazu äußern.
Ich bedauere es ganz einfach, dass Sie die Erfahrungen der Mitglieder aller Faktionen im Petitionsausschuss in der weiteren Novellierung des Petitionsrechts einfach nicht nutzen. Ich bedauere das.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Ihrem Antrag verfolgt die Fraktion DIE LINKE hier im Plenum einen Bericht zu ihrem Gesetzentwurf. Dieses Begehren ist mehr als entbehrlich, denn mir stellt sich die Frage, was wir für einen Erkenntniszugewinn erreichen sollten, denn heute an dieser Stelle werden wir mit Sicherheit keine neuen Fakten zutage fördern als die, die wir bis heute ohnehin schon kennen. Nachdem wir eine schriftliche Anhörung durchgeführt haben - Kollege Wehner hat das schon ausgeführt -, sind die Antworten auf die Fragen, die der Gesetzentwurf aufgeworfen hat, mehr als dürftig. Aus diesem Grund haben wir im Ausschuss festgelegt, nochmals eine Bewertung durch den Wissenschaftlichen Dienst unseres Landtags vornehmen zu lassen. An dieser Stelle will ich noch gar nicht ins Detail einsteigen. Natürlich, Frau Kollegin Sedlacik, laufen wir in die hohe Wahrscheinlichkeit, dass damit der Gesetzentwurf der Diskontinuität unterfällt. Wir verab
Nur in Kurzform: Thüringer Landkreistag lehnt mit Nachdruck ab, weil ausreichende Regelungen bereits bestehen und außerdem Verstöße gegen die rechtsstaatliche Ordnung offensichtlich sind.
Ich kann auch sagen, auf was das Bezug nimmt. In dem Gesetzentwurf der LINKEN war festgeschrieben, dass mit Einreichen einer Petition eine aufschiebende Wirkung in jedem Fall erreicht wird, dass dort Verwaltungsverfahren angehalten werden. Das sind solche eklatanten Eingriffe in die Rechtsordnung, da ist es schon geboten, an dieser Stelle innezuhalten und das einer vertiefenden rechtlichen Bewertung zu unterziehen.
Der absehbare finanzielle Mehraufwand durch Petitionsausschüsse auf kommunaler Ebene ist zwar angesprochen, aber noch nicht konkretisiert worden. Wie bewertet man die rechtliche Konstellation - das haben Sie, Kollegin Sedlacik, eben selbst angesprochen -, wenn auf kommunaler Ebene Petitionsausschüsse eingerichtet würden? Wir haben nun einmal auf kommunaler Ebene keine Gewaltenteilung. Auch erhebt sich doch sehr deutlich die Frage: Wie gehen wir damit um, wenn wir auf kommunaler Ebene solche Gremien hätten? Man muss sich auch die Frage stellen: Was würde mit so einem Gesetz für eine Erwartungshaltung beim Bürger geweckt werden, der dann letztendlich zur Kenntnis nehmen muss, dass dieser Petitionsausschuss auf kommunaler Ebene nämlich gar nichts entscheidet, weil er gar nicht die Kompetenzen dazu hat?
Jetzt hat die Fraktion DIE LINKE noch einen Änderungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf nachgeschoben, mit dem sie unter anderem vorgeschlagen hat, dass sich Verfasser einer öffentlichen Petition - die steht ja auch in Rede - hinter einem Pseudonym verstecken können. Das sind nur einige Dinge, die beispielhaft darlegen, dass wir weit davon entfernt sind, eine seriöse Bewertung dieses Gesetzentwurfs vornehmen zu können. Nur weil Wahlen sind, beschließen wir nicht schnell noch ein Gesetz.
Persönlichkeiten wie Verfassungsrechtlern, die wir angeschrieben hatten, so mäßig waren, das können Sie der CDU-Fraktion dieses Hauses schlecht vorwerfen.
Nach der Wahl arbeiten wir weiter an dem Entwurf und da ist Ihre sachliche Oppositionsarbeit auch wieder gefragt. Dann schauen wir, was wir mit dem Entwurf machen.