Protokoll der Sitzung vom 19.06.2009

Aber eine Änderung haben wir heute noch einmal vorgelegt und ich werbe auch an dieser Stelle noch einmal für diese Änderung. Das ist die Einführung unseres neuen Artikel 4, und zwar enthält er eine Finanzierungsgarantie zur Übernahme von Schloss Wilhelmsthal. Schloss Wilhelmsthal wird künftig Teil der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten sein - wir haben ein Artikelgesetz, in dem dieser Bereich mit geregelt worden ist - und war bisher - wir hatten

es mehrfach hier im Landtag als Thema - „ein herrenloses Kind“, das zwar dem Freistaat gehörte, aber ein Kind, welches letzten Endes inzwischen 25 Mio. € inneren und 10 Mio. € äußeren Investitionsbedarf hervorbringen wird.

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Das konnte nicht sein...)

Vor diesem Hintergrund ist natürlich das Erbe, welches man der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten jetzt überhilft, ein äußerst schwieriges, denn die Finanzierungsbedingungen der Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten sind so, wie sie der letzte Haushaltsplan vorsah. Trotzdem wird natürlich sofort die Aufgabe übernommen werden müssen, am Schloss Wilhelmsthal entsprechende Arbeiten vorzunehmen.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Armes Kind!)

Vor diesem Hintergrund haben wir uns sehr sorgsam überlegt und es im Ausschuss auch schon einmal begründet, dass wir eine sogenannte Finanzierungsgarantie für die Arbeit der Stiftung Schlösser und Gärten bis zu dem Zeitpunkt formulieren, bis zu welchem das neue Haushaltsgesetz greift. In der Gegenargumentation ist aufgemacht worden, dass ja Konjunkturpaketmittel in das Schloss Wilhelmsthal fließen. Aber wir müssen davon ausgehen, dass wir natürlich dort Bewirtschaftungsmittel brauchen, um die Stiftung Schlösser und Gärten auch damit auszurüsten, dass sie das Schloss Wilhelmsthal und die dazugehörige Anlage wieder ordentlich herrichten kann. Vor diesem Hintergrund werbe ich noch einmal darum, dass wir diese Finanzierungsgarantie in Artikel 4 des vorliegenden Gesetzentwurfs aufnehmen, weil das letzten Endes nicht in der politischen Substanz der Zustimmung oder Ablehnung der Fraktionen im Thüringer Landtag ist, sondern eine Erklärung ist, die einfach den Übergang von Schloss Wilhelmsthal auf die Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten finanziell auch absichern würde.

(Beifall DIE LINKE)

Wir sind im Ausschuss mit diesem Vorschlag nicht durchgekommen, haben uns an der Stelle dann auch enthalten und diesem Gesetz im Ausschuss die Zustimmung nicht gegeben, obwohl wir das gesamte Konstrukt eigentlich richtig und gut finden. Deswegen noch einmal meine Werbung an die mittlere, inzwischen sehr klein gewordene Gruppe der CDU-Fraktion, dass man diesem Artikel 4 zustimmen möge. Ich glaube, es wäre ein richtiges Zeichen und würde dieses Gesetz wirklich vervollständigen. Dann hätten wir natürlich auch überhaupt keine Probleme, mit vollem Herzen unser Ja zum Gesetz zu sagen.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Abgeordneter Seela, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ein kleiner Schritt für den Thüringer Landtag, aber ein großer Schritt für die Kulturlandschaft Thüringens.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Warum? Weil mit diesem Gesetz die Grundlage dafür gelegt wird, dass die zweitgrößte Kulturstiftung Deutschlands - das haben Sie leider in Ihren ausführlichen Betrachtungen vergessen, Frau Dr. Klaubert - wirklich hier die Möglichkeit hat, sich zu profilieren und ihrem Auftrag gerecht zu werden.

Das ist ein langwieriger Prozess, der zu Ende geht. Sie haben ihn geschildert, dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. Es war ein sehr ausführlicher und informativer Bericht. Ich kann vieles weglassen, weil wir auch eine Übereinstimmung in vielen Punkten - bis auf den letzten Punkt - in der Ausschussdiskussion feststellen konnten. Das kann ich auch gleich vorab sagen, ich fände es bedauerlich, Frau Dr. Klaubert, wenn Sie wegen Wilhelmsthal diesem großartigen Gesetz nicht zustimmen könnten. Das fände ich sehr bedauerlich. Sie haben es so formuliert, es kam bei mir so an und auch bei meinen Kollegen aus meiner Fraktion. Überlegen Sie sich das noch einmal - auch wegen Wilhelmsthal, ich werde es kurz andeuten, wir werden eine Lösung finden. Wir haben dieses ja sehr ausführlich im Ausschuss debattiert.

Das Wesentliche ist von Ihnen genannt worden, warum eine Änderung notwendig war. Es gab zwei Empfehlungen von Expertenrunden, zunächst vom Wissenschaftsrat aus dem Jahr 2004, die zweite Empfehlung aus dem Jahr 2005 von der Strukturkommission. Diese waren gleich - wie Sie es formuliert haben - mit Hinweisen von gravierenden Mängeln versehen und das Land war einfach in der Pflicht, hier zu handeln und eine entsprechende Gesetzesgrundlage auf den Weg zu bringen, nämlich so, wie sie Ihnen heute vorliegt.

Bemängelt wurde unter anderem die Organisationsstruktur. Es war hier die Rede von Überschneidungen. Es ist empfohlen worden, die Zusammensetzung des Stiftungsrats soll geändert werden. Das ist im Gesetz erfolgt. Ebenfalls eine Änderung der Leitungsstruktur sollte vorgenommen werden, wobei hier noch offen gelassen wird, welches Modell - es ist ja ein Rahmen vorgegeben worden, wo man zwischen zwei Varianten wählen kann, entweder die

Bildung eines Präsidiums unter Leitung eines Präsidenten und Verwaltungsdirektors, der dann als Vizepräsident fungiert, oder das Modell des Präsidenten als Einzelleiter, das sogenannte Einzelleitungsprinzip. Ich finde es gut und richtig, dass wir es hier den Machern der Stiftung überlassen, welches Modell sie wählen. Die Zeit wird zeigen, welches Leitungsmodell das effizienteste ist.

Darüber hinaus ist aufgrund der Empfehlungen der beiden Gremien auch ein wissenschaftlicher Beirat eingeführt worden. Die Aufgabe des wissenschaftlichen Beirats ist es natürlich, den Präsidenten und den Stiftungsrat zu beraten. Darüber hinaus soll er sich mit inhaltlichen Grundsatzfragen beschäftigen und hier, was die strategische Ausrichtung der Stiftung betrifft, eine entsprechende Empfehlung bzw. einen entsprechenden Rat an den Stiftungsrat geben.

Ich bin dankbar, dass Sie aufgrund unserer ausführlichen Debatte im Ausschuss einen Hinweis unserer Fraktion aufgenommen haben und nicht darauf - auch heute nicht - bestehen, in den wissenschaftlichen Beirat weitere Organisationen und Verbände aufzunehmen. Das macht wenig Sinn, denn wir wollen ja ein schlankes Gesetz haben. Darüber hinaus war Ihr Vorschlag aus dem Ausschuss - der vernünftig, aber bereits geregelt ist, nämlich die Goethe-Gesellschaft mit aufzunehmen - bereits in der Satzung geregelt. Deswegen sind Sie doch nicht ganz beratungsresistent.

Der wichtigste Punkt - und da komme ich auch zu unserem Anliegen -, darin hatten wir ja auch Übereinstimmung, ich will es mal so formulieren „Lex Wilhelmsthal“, die haben wir nämlich eingefügt und es betrifft natürlich vor allem die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten; ich komme auf den § 14 zurück, der für uns sehr interessant und wichtig ist, und es geht ja auch auf die Anhörung zurück. Dort ist dieser Wunsch mehrmals eingefordert worden, nämlich die wirtschaftliche Betätigung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Wir waren der Überzeugung, das, was man der Stiftung Weimarer Klassik bereits per Gesetz genehmigt, nämlich dort ist dies schon möglich, muss auch möglich sein für die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Es ist wichtig, dass dieser Punkt eingefügt wurde. Herr Dr. Paulus hat in der Anhörung darauf hingewiesen, dass es doch an mancher Stelle in Thüringen, dort wo auch Parkanlagen zu pflegen sind, Probleme gibt. Er verspricht sich natürlich von dieser Möglichkeit des neuen § 14 eine entsprechende Flexibilität, um auch hier auf Probleme schnell und wirksam hinzuwirken und diese zu lösen, indem er die Möglichkeit hat, eigenwirtschaftlich tätig zu werden und Gesellschaften mit Dritten zu gründen bzw. zu bilden. Dies macht auch Sinn, denn gerade wenn ich an arbeitsmarktpolitische Maßnahmen denke, kann er hier auf

andere Instrumente, die ihm bis dato verschlossen sind, zurückgreifen, eine sinnvolle Ergänzung unserer Fraktionen. Wir haben das ja auch eingebracht.

Dann ein weiterer Punkt, der auch wesentlich ist, den wir mit in das Gesetz aufgenommen haben bei der Lex Wilhelmsthal: Bisher reden wir ja über Schloss und Park. Bei dem Park waren wir der Überzeugung, dass zu einem Park - das ist ja das Kernstück einer Parkanlage - der See Wilhelmsthal mit dazugehört. Deswegen waren wir der Überzeugung, auch dieses Flurstück mit aufzunehmen und dann das ganze Ensemble - Schloss und Park, Park mit See zu entwickeln. Das macht überaus Sinn, wenn man das Gebilde als Gesamtkomplex betrachtet.

Jetzt zu Ihrem Änderungsantrag: Ich hatte die Begründung bereits auch im Ausschuss genannt, warum wir Ihnen nicht folgen können, weil diese Forderung obsolet ist aus unserer Sicht. Sie hatten erklärt, man muss dies nicht beschließen, wir sind ja auf einer Wellenlänge, wenn es darum geht, Geld für Wilhelmsthal zu akquirieren. Auch das war unser Ansinnen, auch unsere Forderung. Es ist Ihnen ja bekannt, ich hatte Ihnen gesagt, dass wir bereits aus dem Konjunkturprogramm 3 Mio. € akquirieren konnten und darüber hinaus noch einmal 2 Mio. € aus Haushaltsmitteln. Da haben wir also insgesamt nach Adam Riese 5 Mio. €, die sie jetzt innerhalb von fünf Monaten verbauen müssen. Das müssen sie erst mal leisten. Deswegen sehen wir nicht Ihren Ansatz, nämlich bis zu dem nächsten Doppelhaushalt, bis zum nächsten Haushalt zusätzlich Geld bereitzustellen. Das halten wir nicht für notwendig, weil wir ausreichend Gelder zur Verfügung gestellt haben, 5 Mio. €. Es gibt auch eine ganz klare Aussage von Dr. Paulus. Mit diesen 5 Mio. € macht er keine Flickschusterei, sondern kann er das Objekt ordentlich entwickeln, kann die ersten Sicherungsmaßnahmen vornehmen, also nicht nur reine Flickschusterei, so wie wir es ursprünglich mal auf der Schwarzburg hatten, wo man nur gewisse Sicherungsmaßnahmen vornehmen konnte, die dann wieder hinfällig würden, wenn ich nämlich größere Maßnahmen treffen müsste.

Mit diesen 5 Mio. € kann man sehr viel tun und kann das Objekt entwickelt werden, deswegen brauchen wir das nicht. Darüber hinaus, auch das ist eine klare Ansage, müssen wir natürlich uns zu Wilhelmsthal bekennen, ganz klar, haben wir ja bereits mit den 3 plus 2 Mio. €, und es muss natürlich in dem nächsten Haushalt wieder hier klar Farbe bekannt werden.

Das ist die klare Ansage, deswegen muss ich weiterhin dafür plädieren, Ihren Änderungsantrag abzulehnen mit dieser Begründung, die wirklich eindeutig ist. Es sind fünf Monate, die Sie noch haben. Was wollen Sie darüber hinaus noch verbauen? Das halten wir

für wirklich nicht sehr sinnvoll. Ich plädiere also für die Annahme des Regierungsentwurfs einschließlich der Änderungen im Ausschuss, wie sie durchgegangen sind. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Herr Abgeordneter, lassen Sie noch die Frage zu?

Selbstverständlich, Frau Präsidentin, jederzeit.

Frau Dr. Klaubert, bitte.

Herr Abgeordneter Seela, noch mal auf die Finanzierungsgarantie bezogen eine Frage. Wenn das Gesetz verkündet wird, welche Möglichkeiten hat die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten bis zur nächsten Entscheidung über einen Haushalt zur Verfügung über entsprechende Finanzmittel, also welche eigenen Entscheidungsmöglichkeiten?

Es sind 5 Mio. €, das habe ich Ihnen doch gesagt, 3 Mio. € aus dem Konjunkturprogramm, das muss natürlich auch genehmigt werden, das Verfahren läuft, dann 2 Mio. €. Wer soll denn sonst darüber entscheiden? Natürlich ist der Stiftungsrat auch dabei, der mitentscheidet. Parkpflege muss weiter funktionieren, deswegen der § 14, dass man zusätzlich zu dem Geld auch noch über die Flexibilisierung mit eigenwirtschaftlichen Möglichkeiten etwas machen kann. Also ich sehe Ihr Problem wirklich nicht.

Als nächster Redner folgt Abgeordneter Döring, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Presse ist der vorliegende Gesetzentwurf vor einigen Wochen ironisch als „Lex Holler“ tituliert worden. Das greift auf jeden Fall zu kurz, denn die Novelle hat zwar auch mit dem inzwischen glücklicherweise zugunsten Weimars im Tauziehen um Wolfgang Holler zu tun, aber im Kern geht es um ganz andere Dinge. Mit der Novellierung werden, denke ich, wichtige strukturelle Weichenstellungen für die jetzt auch offiziell so heißende Klassik Stiftung Weimar vorgenom

men. Ich möchte nur zwei Punkte herausgreifen.

Da ist zum einen die Straffung der Leitungsstruktur in der Stiftung. Die hatte bereits - Sie haben es vorhin gehört - das Gutachten des Wissenschaftsrats festgestellt, dass die bisherige Konstruktion eines Leitungsdirektoriums mit einem Präsidenten als Primus Inter Pares nicht wirklich zielführend ist. „In der Leitung der Stiftung“, so heißt es im Gutachten des Wissenschaftsrats, „hat der Präsident nach der Satzung das Letztentscheidungsrecht. Die Wahrnehmung der Entscheidungsbefugnis durch den Präsidenten wird in der Praxis allerdings durch das in der Satzung ausdrücklich eingeräumte Mitspracherecht der Direktoren eingeschränkt. Dies führt zu Schwierigkeiten bei der inhaltlichen Neustrukturierung der Stiftung. Wichtige Entscheidungen werden verzögert oder sogar abgeblockt.“ Wer die Geschichte der Stiftung und das traditionelle Eigenleben ihrer einzelnen Bereiche, aber auch die Eigensinnigkeit der einen oder anderen handelnden Person kennt, kann diese Einschätzung nur unterschreiben. Die mit der Novelle vorgenommene Einführung eines Stiftungspräsidiums ist daher nur konsequent.

Meine Damen und Herren, was in diesem Zusammenhang allerdings hinkt, ist der von der Landesregierung vorgenommene Vergleich der neuen Leitungsstrukturen mit dem vor gut zwei Jahren eingeführten Präsidialsystem an den Thüringer Hochschulen. Eine Stiftung ist eine im Wesentlichen hierarchisch gegliederte Einrichtung mit deutlichem Einfluss der Zuwendungsgeber, insbesondere auf die Bestellung der Stiftungsleitung. Hier ist ein Präsidialmodell mit einer starken Exekutive also durchaus sinnvoll. Bei einer Hochschule als möglichst autonome und demokratisch strukturierte Körperschaft ist das hingegen nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu einer weiteren strukturellen Weichenstellung kommen, die mit der Novellierung einhergeht. Darüber wird ebenfalls ein Monitum des Wissenschaftsrats aufgenommen. Der hatte nämlich in seinem Bericht kritisiert, dass der bisherige Stiftungsrat auch die Aufgabe eines wissenschaftlichen Beirats wahrnimmt. Diese Funktion habe der Stiftungsrat jedoch nicht überzeugend erfüllt. Der Gesetzentwurf sieht daher die Einführung eines wissenschaftlichen Beirats bei gleichzeitiger Entlastung des bisherigen Stiftungsrats um Fragen der fachlich-inhaltlichen Beratung vor. Auch diese Strukturveränderung ist sinnvoll und angesichts der in den kommenden Jahren weiterlaufenden inhaltlichen Neuorientierung der Klassik Stiftung sowie des damit zusammenhängenden großen fachlichen Beratungsbedarfs nur zu begrüßen.

Neben diesen wichtigen Veränderungen bei der Binnenstruktur der Klassik Stiftung fixiert die Novelle

auch die Ergebnisse des im Januar 2009 durchgeführten Liegenschaftstauschs mit der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Hier kann man nur hoffen, dass der von beiden Einrichtungen ausgetragene Streit um Schloss und Bastille nun wirklich ihren Schlusspunkt gefunden hat. Ein Wiederaufflammen dieses streckenweise verbissen ausgetragenen Zweikampfes wäre dem Ruf Thüringens als Kulturland sicherlich nicht förderlich. Schon in der hoffentlich letzten Runde der Auseinandersetzung war in den bundesweit erscheinenden Medien des Öfteren von einer skurrilen Provinzposse die Rede.

Meine Damen und Herren, ich komme zum letzten Punkt meiner Ausführungen, der ebenfalls im Zusammenhang mit dieser Novellierung erfolgt: die Übertragung von Schloss und Park Wilhelmsthal an die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Die Liegenschaftsübernahme an sich stellt - das wissen wir alle - kein Problem dar. Allerdings kann es nicht angehen, dass der Gesetzentwurf keinerlei Aussagen über die Finanzierung dieser Transaktion trifft. Selbst wenn jetzt eine Summe hier möglich ist, sage ich eindeutig, dass es wichtig und notwendig ist, das auch wirklich rechtlich klarzusetzen. Da läppert sich nämlich wirklich einiges zusammen, das muss ich hier nicht sagen. Es ist ja in der Anhörung klar geworden: Bauinvestitionen 25 Mio. €, Parkanlage 10 Mio. €, Bauunterhalt, Parkpflege; die Summen haben wir in der Anhörung genannt. Deshalb, denke ich, ist es wichtig, dass hier wirklich eine klare rechtliche Regelung getroffen wird. Vor diesem Hintergrund unterstützt meine Fraktion ausdrücklich den Änderungsantrag der LINKEN, denn ich denke, der bietet wirklich eine sichere - das ist entscheidend - Finanzierungszusage bis zur Verabschiedung des kommenden Landeshaushalts. Insofern kann die Antwort auf die eben gestellte Frage von Frau Klaubert, die mich nicht überzeugt hat, nicht dazu führen, dass wir ohne diesen Antrag dem Ganzen wirklich mit vollem Herzen zustimmen können. Danke.

(Beifall SPD)

Weitere Redemeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Das Wort hat Minister Müller.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, vieles ist gesagt worden, das meiste ist richtig und unterstützenswert, manche kritische Anmerkung ein wenig überzogen, aber ich darf mich trotzdem kurzfassen. Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs - da stimmen Sie mir zu, das haben Ihre Ausführungen bewiesen - wird die Klassik Stiftung Weimar ihre Aufgaben im Rahmen

eines modernen, zukunftsfähigen Stiftungsgesetzes wahrnehmen können. Es ist bereits gesagt worden, der Reformprozess, der 2005 eingeleitet worden ist, wird damit auch gesetzgeberisch abgeschlossen. Es freut mich besonders - und das möchte ich noch ergänzen -, dass der Gesetzentwurf auch die Zustimmung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen gefunden hat.

Der Gesetzentwurf schafft den Rahmen für neue Leitungsmodelle, macht deutlich, dass die Bestandssicherung und Bestandspflege oberste Priorität haben, und setzt sich für die Stärkung von Forschung und Bildung ein. Zudem werden die Liegenschaftsverzeichnisse der Klassik Stiftung Weimar und der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten aktualisiert. Wie mehrfach betont und zum Teil Hauptpunkt der Redebeiträge vor allem der Opposition, wird das kulturhistorisch wertvolle Schloss Wilhelmsthal in die Obhut der Schlösserstiftung genommen. Kurzum, der Kosmos Weimar wird mit dieser rechtlichen Grundlage neu geordnet, viele Einzelteile des Gesetzes sind ja vorgetragen worden. Die zusätzlichen Mittel des Bundes und des Landes ermöglichen es der Klassik Stiftung Weimar, ihren einzigartigen kulturellen Überlieferungszusammenhang nachhaltig zu sichern. Als zweitgrößte Kulturstiftung Deutschlands wird sie ihre Arbeit mit diesen Mitteln auch in Zukunft erfolgreich fortführen und ihre Neupositionierung dauerhaft regional, national und international untermauern können.

Zum Abschluss danke ich den Mitgliedern des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien für die rasche und gleichwohl gründliche Bearbeitung des Gesetzentwurfs und bitte daher um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank.

Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Herr Abgeordneter Schröter, bitte.

Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich die namentliche Abstimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.

Dann verfahren wir so. Über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/5322 wird in namentlicher Abstimmung abgestimmt. Das neue Verfahren ist ja bekannt. Ich bitte die Abgeordneten, nach vorn zu kommen.

Konnte jeder seinen Stimmzettel abgeben? Dann schließe ich mich auch noch an und es wird ausgezählt.