Protokoll der Sitzung vom 19.06.2009

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Absichten bestehen zur Umverlegung der B 247 innerhalb der Ortslage der Stadt Gotha und wie stellt sich der Arbeitsstand gegenwärtig konkret dar?

2. Inwieweit wurden bei der beabsichtigten Umverlegung der B 247 die aktuellen verkehrstechnischen Untersuchungen und Planungen der Stadt Gotha berücksichtigt und weshalb unterblieb gegebenenfalls die Berücksichtigung?

3. Inwieweit ist die Stadt Gotha über die beabsichtigte Umverlegung der B 247 durch die zuständigen Behörden informiert und welche Hinweise, Einwendungen o.Ä. hat die Stadt Gotha zu diesem Vorhaben vorgetragen und mit welcher Begründung wurde diesen bisher nicht Rechnung getragen?

Es antwortet Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Döllstedt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer 1. Frage: Die Bundesstraße B 247 verbindet im Netz der Bundesfernstraßen Thüringens die Autobahnen A 4 und A 38. Aufgrund dieser Funktion behält die B 247 dauerhaft Relevanz für den Fernverkehr. Es ist daher in der Ortsdurchfahrt Gotha mit steigendem Durchgangsverkehr, insbesondere mehr Schwerverkehr zu rechnen. Dies gilt ebenso für die B 7 zwischen Gotha und Erfurt. Im Gegensatz dazu verliert die B 7 zwischen Gotha und Eisenach ihre Bedeutung für den Fernverkehr und ist zur Landesstraße abzustufen. Sie muss aus diesem Grund an die A 4 angebunden werden; dies soll in geeigneter Weise über die B 247 (neu) und die Anschlussstelle Gotha erfolgen. Zur Klärung der Frage, wie die Fernverkehre der B 247 und der B 7 in Richtung A 71 Erfurt künftig in oder um Gotha abgewickelt werden können, wurde im III. Quartal 2007 für den Abschnitt B 7 Gotha-Tüttleben ein Raumordnungsverfahren eingeleitet. Aufgrund der komplizierten Situation wurde das laufende Verfahren um die B 247 bis nördlich Westhausen erweitert, also Richtung Bad Langensalza. Nach dem derzeitigen Stand kann im Sommer mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens und der Vorlage der landesplanerischen Beurteilung gerechnet werden. Zur weiteren Klärung der Kosten und der Machbarkeit wird der Teil der B 247 zwischen Südumfahrung Gotha und B 7 (neu) entsprechend den Maßgaben der landesplanerischen Beurteilung einschließlich Seebergquerung vertiefend untersucht.

Zu Ihrer 2. und 3. Frage: Die Planungen für die Ortsumgehung Gotha erfolgen in enger Abstimmung mit der Bauverwaltung der Stadt Gotha und berücksichtigen auch die aktuellen Verkehrsuntersuchungen und Planungen der Stadt. Als unmittelbar betroffene Kommune war die Stadt Gotha im Zuge des laufenden Raumordnungsverfahrens beteiligt und wird auch weiter umfassend über die Planungen und Absichten informiert. Angesichts des Verfahrensstandes liegt noch kein Ergebnis zu dem Verfahren und zu den vorgetragenen Einwänden vor.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Buse, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/5319.

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Kommunalabgabenreform

In der Antwort auf meine Mündliche Anfrage zur o.g. Thematik (Drucksache 4/5174) stellt die Landesregierung fest (Drucksache 4/5276), dass es in den obersten Landesbehörden seinerzeit keine verfas

sungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der durch den Ministerpräsidenten am 1. Mai 2004 verkündeten Vorhaben für die Neuregelung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes gab.

Bekanntlich hat die Landesregierung am 8. Juni 2004 die Anfertigung eines Gutachtens zu den geplanten Änderungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes bei Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof in Auftrag gegeben.

Unter Berücksichtigung des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zu dieser Problematik und der Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen der Abgeordneten Taubert und Kuschel zu dieser Problematik im Jahr 2004 erscheint die Antwort auf meine Mündliche Anfrage nicht vollständig bzw. unkonkret.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Warum hat die Landesregierung Prof. Dr. Kirchhof überhaupt mit der Anfertigung eines Gutachtens zu den geplanten Änderungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes beauftragt, wenn es seitens der Landesregierung sowie einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der obersten Landesbehörden „keine verfassungsrechtlichen Bedenken“ hinsichtlich der Änderung des Kommunalabgabengesetzes gab?

2. Zu welchen Rechtsfragen bezüglich der geplanten Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes sollte das Gutachten Stellung nehmen?

3. Welche Fragestellungen wurden in bzw. während der Erörterungen mit Prof. Dr. Kirchhof beraten und wurden seinerzeit die durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof behandelten Aspekte, die wesentlich zu dem Urteilsspruch führten, diskutiert?

4. Gab es im Hinblick auf die Auftragserteilung der Begutachtung sowie in Vorbereitung der Erörterungen mit Prof. Dr. Kirchhof Zusammenstellungen einzelner zu erörternder Rechtsfragen und waren diese mit Bewertungen oder Sichtweisen von Mitarbeitern aus obersten Landesbehörden verbunden?

Es antwortet Minister Scherer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zur Frage 1: Die Bedeutung der vorgesehenen Änderungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes

macht es aus Sicht der Landesregierung erforderlich, Herrn Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof mit einer rechtsgutachterlichen Überprüfung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu beauftragen.

Zur Frage 2: In dem Rechtsgutachten wurden durch Herrn Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof verschiedene Aspekte ausführlich beleuchtet. Im Wesentlichen hat sich das Rechtsgutachten mit folgenden Fragen auseinandergesetzt: Schutzgehalt des Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz und damit Einhaltung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, Einhaltung des Kernbereichs der kommunalen Eigenverantwortlichkeit und der kommunalen Finanzhoheit, Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Grundsatzes der Belastungsgleichheit, Rückwirkungsverbot und Einhaltung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes, Einhaltung der Satzungshoheit der Kommunen. Im Übrigen wurde das Rechtsgutachten den Mitgliedern des Landtags Ende September/Anfang Oktober 2004 zur Verfügung gestellt.

Zur Frage 3: Zur Beantwortung kann auf die Ausführungen zur Frage 2 verwiesen werden.

Zur Frage 4: Diese Frage betrifft das Verfahren der regierungsinternen Meinungsbildung.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die des Abgeordneten Huster, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/5326.

Aktuelle Aktienkäufe der Stiftung FamilienSinn

Die Stiftung FamilienSinn besitzt ein aus dem Thüringer Landeshaushalt finanziertes Grundstockvermögen in Höhe von 34 Mio. €. Davon waren zum 31. Dezember 2008 1,84 Mio. € in Aktien angelegt. Bis zum 20. April 2009 wurde der Aktienanteil im Grundstockvermögen um rund 860.000 € auf nunmehr 2,7 Mio. € erhöht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchem Prozentsatz waren diejenigen Mittel fest verzinslich angelegt, die zur Erhöhung des Aktienvermögens eingesetzt wurden?

2. In welcher Höhe werden Erträge aus den Aktien der Stiftung FamilienSinn erwartet?

3. Benötigt die mit der Vermögensverwaltung beauftragte Privatbank für die einzelnen Aktienkäufe

und -verkäufe gesonderte Genehmigungen seitens des Landes oder des Stiftungsvorstands und - wenn nein - warum ist dies aus Sicht der Landesregierung nicht notwendig?

4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass sich die Stiftung FamilienSinn zum Zwecke der Ertragserzielung aus den ihr zur Verfügung gestellten öffentlichen Mitteln am Aktiengeschäft beteiligen kann oder sollte, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

Es antwortet Staatssekretär Dr. Oesterheld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Aufbau des Grundstockvermögens der Stiftung FamilienSinn in Höhe von 34 Mio. € erfolgte im Wesentlichen bis Ende des Jahres 2008. Das hatte zur Folge, dass am 31. Dezember 2008 ein Teil des von der Dresdner Bank verwalteten Stiftungsvermögens noch als Tagesgeld bzw. Festgeld mit kurzer Laufzeit angelegt war. Die Rendite dieser Anlagen ist infolge der allgemein bekannten finanzwirtschaftlichen Finanzentwicklung zunehmend bis unter 2 Prozent gesunken. Sie wurde daher im Zeitraum vom 31. Dezember 2008 bis zum 20. April 2009 in anderen Anlageformen, teilweise auch in Aktien, angelegt. Festverzinsliche Wertpapiere sind zu keinem Zeitpunkt in Aktienwerte umgewandelt worden.

Zu Frage 2: In der gegenwärtigen Situation auf den Finanzmärkten ist eine belastbare Aussage zur kurzfristigen Rendite von Aktien nicht möglich. Bekanntermaßen sind zuverlässige Prognosen auch seitens führender Wirtschaftsinstitute in Deutschland kaum zu erhalten. Die Landesregierung erwartet, dass bei langfristiger Betrachtung aus dem Grundstockvermögen insgesamt etwa 4,5 bis 5 Prozent Rendite zu erzielen sein werden. Dies sind die notwendigen Mittel, um mit der Stiftung auch in den kommenden Jahren die Familienförderung auf angemessenem Niveau fortsetzen zu können.

Zu den Fragen 3 und 4: Die mit der Vermögensverwaltung beauftragte Dresdner Bank benötigt für die einzelnen Aktienkäufe und -verkäufe keine gesonderte Genehmigung seitens des Landes. Die Bank tätigt alle An- und Verkäufe nach den mit der Stiftung FamilienSinn als Auftraggeber vertraglich vereinbarten Anlagegrundsätzen. Diese geben einen äußerst engen Handlungsrahmen vor. Sie sehen unter ande

rem eine Höchstgrenze für die Aktienanlagen vor, die bei 30 Prozent des Grundstockvermögens liegt. Der Aktienanteil von 2,7 Mio. € zum 20. April 2009 entspricht knapp 8 Prozent des gesamten Grundstockvermögens und liegt damit deutlich unter eben dieser Grenze. Die vereinbarte Höchstgrenze entspricht der Definition einer mündelsicheren Anlage. Die Stiftung FamilienSinn hat übereinstimmend mit der Landesregierung hier also den üblichen Weg einer risikoarmen und zugleich ergebnisorientierten Anlagestrategie beschritten. Eine Anlage des Grundstockvermögens der Stiftung ausschließlich in festverzinslichen Papieren würde die Chance, auf Dauer eine ausreichende Rendite zu erwirtschaften, deutlich vermindern.

Vielen Dank.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Huster, bitte.

Herr Staatssekretär, wenn Sie schon nicht der Auffassung sind, dass in diesem Bereich mit Aktien überhaupt nicht zu handeln ist, stimmen Sie mir zu, dass angesichts der Verwerfungen auf den Finanzmärkten ein maximaler Aktienanteil von 30 Prozent nicht doch deutlich zu hoch ist?

Zunächst einmal habe ich nicht zu erkennen gegeben, dass überhaupt nicht mit Aktien hier gehandelt werden soll. Es muss nur sehr sorgfältig geprüft werden, ob diese Aktien entsprechend valide sind und voraussichtlich auch bleiben werden. Dies muss getan werden und angesichts der Situation, denke ich, ist der Anteil von 8 Prozent ein angemessener Anteil.

Gibt es weitere Nachfragen? Die zweite Nachfrage vom Abgeordneten Huster.

Ich würde meine Frage gern konkretisieren. Meine Frage zielte nicht auf das jetzt nicht ausgeschöpfte Möglichsein, also auf die 8 Prozent, auf das Faktische, sondern meine Frage zielte darauf hin, dass die Optionen jenseits der aktuellen Tageslage den Aktienanteil auf über 30 Prozent zu erhöhen, dass diese Option aus Sicht des Landes ein viel zu hohes Risiko darstellen könnte in der Zukunft, und ob Sie nicht der Auffassung sind, dass man durchaus auch in Richtung Ihrer 8 Prozent, die heute Realität sind, möglicherweise Einschränkungen dahin gehend täti

gen sollte.

Frau Vorsitzende, Herr Abgeordneter, ich bin nicht in der Lage, jetzt Aussagen über die Zukunft, wie sich die gesamtwirtschaftliche Lage am Kapitalmarkt entwickelt, zu machen und was hier ein angemessener Anteil in Zahlen ist, auszudrücken. Wir werden aus der Situation nicht herauskommen, dass wir immer vergleichen müssen, und das ist ein Spannungsverhältnis zwischen Ergebnis, und da ist die Aktie langfristig gesehen besser als das festverzinsliche Papier, und dem Risiko. Aus dieser Abwägung werden wir in keinem Fall herauskommen und Prognosen über Ergebnisse dieser Abwägung für die Zukunft wird man nicht machen können.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann rufe ich die letzte Mündliche Anfrage auf, die von Herrn Abgeordneten Blechschmidt, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/5327.

Danke, Frau Präsidentin.