Der Untersuchungsausschuss hat sich neben der Feststellung der rechtlichen Grundlagen insbesondere exemplarisch dem Informationsaustausch anhand der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2003 durch die Anstalts- und Gewährträgerversammlung sowie die Zurverfügungstellung der Gutachten an den Verwaltungsrat befasst. Dabei war die Mitwirkung von Verwaltungsrat und Anstalts- und Gewährträgerversammlung bei der Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2003 nicht zu beanstanden.
Hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Gutachten weist der Untersuchungsausschuss darauf hin, dass die Ergebnisse der Fichtner-1-Studie den Mitgliedern des Verwaltungsrats zunächst in einer PowerPointPräsentation bekanntgegeben und in der vollständigen Fassung erst in der nachfolgenden Sitzung zugeleitet wurden.
Eine weitere Studie wurde den Mitgliedern des Verwaltungsrats unter Verkürzung der üblichen 14-TageFrist mit besonderen Kopierschutzauflagen übergeben. Die Bedeutung der Informationspraxis für die Niederlegung der Mandate der kommunalen Vertreter im Verwaltungsrat hat der Untersuchungsausschuss sorgfältig nachgezeichnet. Dabei hebt der Untersuchungsausschuss generell die Bedeutung einer sachgerechten Information für das Zusammenwirken der Organe im Sinne der Aufgaben der TFW hervor. Dabei wurden in der Praxis den Gremien
die Unterlagen grundsätzlich rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats hatten unter Berücksichtigung der regelmäßigen Berichterstattung der Geschäftsführung jederzeit die Möglichkeit zu Nachfragen oder vertieften Diskussion. In Einzelfällen hat der Untersuchungsausschuss gegen eine Beschränkung von Informationsweitergabe gegenüber Mitgliedern des Verwaltungsrats Bedenken geäußert.
Die strategische Entwicklung der TFW und ihre Konzeption zur Versorgung Ostthüringens unter Nutzung des Dargebots der neu errichteten Talsperre Leibis-Lichte im Sinne der im Einsetzungsbeschluss hinterfragten Versorgungskonzeptionen ist insbesondere durch die sogenannte Kienbaum-Studie und die Gutachten Fichtner 1 und Fichtner 2 geprägt. War zum Zeitpunkt der Entscheidung zum Weiterbau der Talsperre Leibis-Lichte die Versorgung Ostthüringens noch gemeinsam aus dieser Talsperre und dem Talsperrensystem Weida-Zeulenroda angedacht, so erfolgte durch die TFW ab dem Jahr 2003 eine eigenständige Entwicklung von Konzeptionen zur Nutzung des Dargebots der neu errichteten Talsperre Leibis-Lichte.
Während die Kienbaum-Studie, die der Begründung der TFW zugrunde lag, von einer Alleinversorgung Ostthüringens aus der Talsperre Leibis-Lichte ausging, wurde ab dem 1. Halbjahr 2003 eine Studie Fichtner 1 in Auftrag gegeben, die eine Versorgung aus Leibis-Lichte zusammen mit Fernwasser aus dem Ohra-System vorsah. Diese Studie ist in einem Fichtner 2 Gutachten im Dezember 2006 überarbeitet worden. Damit wurde die Versorgung aus Leibis-Lichte zusammen mit der Fortnutzung des Talsperrensystems Weida-Zeulenroda empfohlen.
Der Untersuchungsausschuss hat die Genese dieser strategischen Entscheidungen nachverfolgt und besonderes Augenmerk auf die Funktion der Organe der TFW, namentlich des Zusammenspiels zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsführung, gelegt.
Nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses hat der Verwaltungsrat nunmehr auch in Reaktion auf die Veränderung in den Wasserbedarfen entschieden, Ostthüringen aus Leibis-Lichte zu versorgen. Diese neue, für die Zukunft zu realisierende Konzeption der Wasserversorgung Ostthüringens war jedoch nicht Gegenstand der Untersuchung. Die Überlegungen zur Versorgungskonzeption hatten auch Auswirkungen auf die Planung der TFW zur Talsperre Weida-Zeulenroda. Hinsichtlich der mehrfachen Änderung zur weiteren Nutzung der Talsperre WeidaZeulenroda für die Wasserversorgung in Ostthüringen weist der Untersuchungsausschuss darauf hin, dass die jeweiligen Konzeptionen aus Sicht der TFW stets von Überlegungen zur Standsicherheit
begleitet waren. Eine durchschlagende Rolle rein finanzieller Überlegungen war insoweit nicht nachweisbar. Der Untersuchungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass nach den fachlichen Feststellungen eine Sanierung der Staumauer Weida nicht vor 2012 erforderlich sein soll.
Insgesamt stellt der Untersuchungsausschuss fest, dass die Sanierung der Talsperre Weida durch die zahlreichen Vorbereitungsmaßnahmen eine gewisse Verzögerung erfahren hat. Im Rahmen der allgemeinen Geschäftsentwicklung der TFW hat der Untersuchungsausschuss besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Roh- und Fernwasserabgabemengen und die entsprechende Preisgestaltung sowie die Neubewertung des Anlagevermögens durch die TFW gelegt. Im Zusammenhang mit der Realisierung der einzelnen Konzeptionen, namentlich der Studie Fichtner 1, hat der Untersuchungsausschuss neben der Rolle des Freistaats als Fördermittelgeber und als einer der Träger der TFW auch deren eigene Finanzkraft zur Finanzierung von Investitionen betrachtet. Hinsichtlich der weiteren Investitionen der Thüringer Fernwasserversorgung TFW weist der Untersuchungsausschuss darauf hin, dass planmäßige Rückstellungen für diese Unternehmungen nicht gebildet werden mussten. Die Finanzierung von Investitionen soll im Rahmen der laufenden Investitionsplanung erfolgen. Überschüsse werden gegenwärtig nicht erwirtschaftet.
Der Untersuchungsausschuss weist insoweit auf die dargestellte Entwicklung der Abgabemengen und die Entwicklung der Fern- und Rohwasserentgelte hin. Dabei ist der Preis für Fernwasser bis zum Jahr 2012 grundsätzlich feststehend. Ferner ist für die Entwicklung der Abgabemenge auf die Möglichkeiten des Ausweichens auf örtliche Dargebote und das Fehlen eines Anschluss- und Benutzerzwangs zu verweisen. Die Nutzung des Fernwasserangebotes reagiert auf den Abgabepreis. Durch Mengenrabatte an einzelne Anbieter konnten Absatz- und Effizienzgewinne erreicht werden. Der Untersuchungsausschuss hat keine Feststellung dahin gehend getroffen, ob vergleichbare Mengenrabatte für andere Abnehmer tatsächlich zu realisieren waren.
Hinsichtlich der weiteren Geschäftstätigkeit der TFW hat sich der Untersuchungsausschuss auch mit der Frage der Privatisierung befasst. Dabei hat der Untersuchungsausschuss zur Kenntnis genommen, dass eine konkrete wettbewerbliche Konkurrenz für das gesamte Versorgungsgebiet der TFW nicht bestand. Im Jahre 2007 wurde die Möglichkeit einer Privatisierung auf Veranlassung der Landesregierung noch einmal überprüft. Die Überprüfung kam zu dem Ergebnis, dass auch nach einer abschreibungsseitigen Entlastung der TFW hinsichtlich der für die weitere Versorgung nicht mehr benötigten Altanlagen eine
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Weiterbau der Talsperre Leibis und der Gründung der TFW hat der Freistaat Thüringen wesentliche Schritte auf dem Weg hin zu einer auch in Zukunft sicheren und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Trinkwasser gesetzt. Für die weitere Umsetzung auf diesem Wege werden auch unter Berücksichtigung der nunmehr bestehenden neuen Versorgungskonzeption für Ostthüringen aus diesem Abschlussbericht, den der Untersuchungsausschuss gestern einstimmig beschlossen hat, weitere Kenntnisse zu ziehen sein. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Damit eröffne ich die Aussprache. Als erster Redner hat das Wort Abgeordneter Kummer, Fraktion DIE LINKE.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Was hast du denn da?)
Erst einmal möchte ich mich dem Dank des Ausschussvorsitzenden anschließen, was die Arbeit im Ausschuss angeht. Das lief sehr kollegial. Auch die Landtagsverwaltung hat hier Hervorragendes geleistet. Ich hätte nicht gedacht, dass wir den Abschlussbericht noch in dieser Legislatur fertig bekommen. Es ist gelungen und dafür noch einmal vielen Dank.
Meine Damen und Herren, es ist ein bezeichnender Abschluss dieser Legislatur, dass wir uns noch einmal mit dem Bereich Wasser/Abwasser befassen müssen. Dieser Bereich ist offensichtlich die Achillesferse der Landesregierung. Man kann auch sagen ein Milliardengrab. Ein Mosaikstein dieses Problems ist die Fernwasserversorgung aus Talsperren. Trotz rund 400 Mio. € Investitionen und Entschuldung für diesen Bereich in den letzten Jahren ist die Versorgung gerade Ostthüringens aus den Fernwasser liefernden Talsperren unsicherer als vorher.
Herr Minister, Sie hatten es schon erkannt, Sie können sich vielleicht noch erinnern an die Grundsteinlegung beim Bau der Talsperre Leibis. Ich hatte Ihnen damals ein Fass ohne Boden übergeben und
darauf hingewiesen, dass unsere Fraktion fürchtet, dass sich diese Talsperre als ein solches entpuppt. Sie hatten damals widersprochen. Es hat nur wenige Monate gedauert, bis Sie dann erkannten, erkennen mussten, dass die Anbindung der Talsperre Leibis an den Ostthüringer Versorgungsraum offensichtlich doch wesentlich teurer wird als vorher erwartet. Zumindest sagt der Untersuchungsausschuss, dass Sie es dann erst erfahren haben, weil der Fernwasserzweckverband Nordost falsche Zahlen geliefert hätte. Der Untersuchungsausschussauftrag richtete sich nicht danach, die Schuld der kommunalen Seite zu prüfen, ich gehe davon aus, dass sich die kommunale Seite zu diesem Vorwurf auch noch verhalten wird. Nun hatte die Landesregierung damals im Zuge der Gründung der Fernwasserversorgung diese entschuldet und dem Landtag versprochen, dass keine weiteren Gelder mehr dort reingesteckt werden müssen, außer die Bezahlung des hoheitlichen Anteils. Offensichtlich trauten Sie sich nicht, dann dem Landtag die Karten auf den Tisch zu legen und zu sagen, dass noch einmal Geld in die Hand genommen werden muss, um die neue Talsperre dann anzuschließen und entsprechend nutzen zu können. Sie saßen wie das Kaninchen vor der Schlange. Hätte sich der Landtag damit befasst, hätten wir die Probleme sicherlich regeln können, die Finanzierung sichern können, aber Sie haben den Versuch nicht unternommen, Sie haben einfach dagesessen, gewartet, unfähig zu handeln. Die Thüringer Fernwasserversorgung ermittelte inzwischen die wahren Kosten der Anbindung der Talsperre Leibis an das Ostthüringer Netz und veranlasste einen Beschluss für eine Versorgungsstrategie. Dieser Beschluss heißt heute „Zielbeschluss“ und man fühlte sich offensichtlich nicht so richtig daran gebunden - darauf ist der Vorsitzende schon in seiner Rede eingegangen. Die Fernwasserversorgung bat die Landesregierung um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, um die Finanzierung des Problems sicherzustellen. Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag wurde abgelehnt. Was der Geschäftsführung der Fernwasserversorgung dabei offensichtlich nicht bekannt war, war, dass ein wesentlicher Grund für die Ablehnung dieses Vertrags darin bestand, dass Brüssel dem Freistaat zu dieser Zeit gerade sehr deutlich auf die Finger schaute wegen einer Subventionsbeschwerde des Fernwasserzweckverbands Südthüringen. Geld zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, die für das versorgungstechnische Gesamtkonzept erforderlich waren, hätte es offensichtlich gegeben.
Jetzt kommen wir zu dem Hauptproblem, was der Untersuchungsausschuss dann festgestellt hat: Die Verwaltungsratsmitglieder, die die Landesregierung in den Verwaltungsrat der Fernwasserversorgung entsandte, um dort für die zwei Drittel Anteil an dieser Anstalt öffentlichen Rechts die Interessen des Landes
zu vertreten, wussten, dass Geld für die Förderung der Umsetzung der Maßnahmen da war, haben es dort aber nicht gesagt. Die Geschäftsführung ging davon aus, es gibt kein Geld für die Umsetzung dieser Maßnahmen und hat dementsprechend nicht gehandelt. Da niemand ausreichend miteinander geredet hat, passierte nichts. Da, sage ich, brauchen wir eine dringende Regelung, um hier Änderungen herbeizuführen. Es kann doch nicht sein, dass die Leute, die die Verwendung von Steuermitteln in solchen Anstalten entsprechend überprüfen sollen, schauen sollen, dass die Interessen unseres Landes wahrgenommen werden, ihren Sitz dort als ein persönliches und unabhängiges Mandat ohne jegliche Weisung betrachten, und dass sie meinen, ihr dienstliches Wissen in eine solche Anstalt gar nicht einbringen zu müssen. Hier brauchen wir dringend eine Änderung. Deshalb ist es gut, dass wir zum Abschluss der Legislatur diesen Untersuchungsausschuss hier noch beraten.
Aber nun weiter mit der Geschichte der Fernwasserversorgung: Nachdem zwei Jahre verwartet waren, schaute Brüssel nicht mehr so deutlich nach Thüringen. Die Subventionsbeschwerde war irgendwo im Sande verlaufen. Die Landesregierung sagte: Gut, wir müssen ja nun endlich mal handeln, die Talsperre Leibis ist bald fertig, also jetzt gibt es die Möglichkeit für den öffentlich-rechtlichen Vertrag. Nun könnte man glauben, jetzt wird alles gut, jetzt wird investiert, jetzt wird die Talsperre endlich an den Ostthüringer Raum angebunden. Das passierte nicht. Uns wurde im Ausschuss gesagt, ohne es näher zu untersetzen, dass die Kostenkalkulation des Gutachtens, was damals den realen Preis ermittelt hatte, so nicht mehr zugetroffen hätte und dass man deshalb neu kalkulieren wollte. Wie gesagt, es gab dafür keine klare Untersetzung. Es gab aber in den Kabinettsunterlagen einen anderen Fakt, der darstellte, was wesentlicher Grund für das Handeln der Thüringer Fernwasserversorgung und der Landesregierung war. Das war nämlich das Versprechen, das Ministerpräsident Bernhard Vogel 2001 in Zeulenroda gegeben hat, offensichtlich auch mit Blick auf ein Hotel, was dort an der Talsperre steht, dass in dieser Talsperre nach Fertigstellung von Leibis gebadet werden kann.
Nun kam im Jahr 2006 das, was man damals nicht kalkuliert hatte. Man dachte damals, wenn die Talsperre ihren Trinkwasserschutzstatus verliert, kann man dort einfach baden gehen. Dummerweise brachte die EU eine Badewasserrichtlinie raus, die besagte, dass an Badewässer in Deutschland und in anderen europäischen Ländern entsprechende Anforderungen zu stellen sind, die ähnlich dem von Trinkwasser sind. Wenn ich nun aber die Landwirte im Einzugsgebiet nicht mehr unterstütze, dass sie auf Düngung verzichten können, wie es für eine
Trinkwassertalsperre üblich ist, ist zu erwarten, dass sich die Wasserqualität der Talsperre wieder so verschlechtert, dass sie nach Badewasserrichtlinie nicht mehr zum Baden geeignet ist. Das heißt, die Ziele der Region, in Zeulenroda baden zu wollen, konnten offensichtlich nicht mehr befriedigt werden. Da aber die Landesregierung und die Thüringer Fernwasserversorgung dem Versprechen des Ministerpräsidenten Folge tragen wollten, musste man sich was einfallen lassen. Dementsprechend wurde das Konzept umgestrickt, dementsprechend wurde eine Lösung gesucht, eine sogenannte Zweibeinvariante, wie man noch ein bisschen Wasser aus Zeulenroda und Weida nutzen kann für die entsprechende Versorgung und die Talsperren im Trinkwasserschutzstatus lässt. Man wollte die bereits abgeschriebene Trinkwasseraufbereitungsanlage in Dörtendorf noch mal mit viel Geld so ausbauen, dass sie das Wasser trotz des Badens in den Talsperren hätte aufbereiten können.
Nein, der Herr Krauße wird doch sicherlich reden. Dann schaue ich mal, ob ich noch reagiere auf das, was er sagt. Ich möchte jetzt nicht.
Wir hätten dann zu verzeichnen gehabt, dass wir es mit dem teuersten Spaßbad Thüringens zu tun gehabt hätten. Das war so in etwa die Zeit, wo es den kommunalen Verbandsräten mulmig wurde. Sie traten dann aus dem Verwaltungsrat aus. Nun wollten wir das Problem im Umweltausschuss klären, haben uns die Verwaltungsräte von der kommunalen Seite eingeladen, um sie zu befragen. Dann ging ein Jurist der Landesregierung auf die Verwaltungsräte zu und sagte ihnen, dass sie uns im Umweltausschuss nichts sagen dürfen. Das muss man sich mal überlegen, der Thüringer Landtag mit seinem Gremium Umweltausschuss, der die Kontrolle haben muss für die Verwendung von Steuergeldern in diesem Land, sollte nicht erfahren, was die Probleme der kommunalen Verwaltungsräte waren in seiner Anstalt öffentlichen Rechts. Das war dann auch der Grund, warum wir den Untersuchungsausschuss auf den Weg gebracht haben. Ich sage heute, ich bin dankbar dafür. Denn auf der einen Seite haben wir damit die Landesregierung inzwischen zum Handeln gezwungen und auf der anderen Seite konnten wir zu einer Reihe sehr interessanter Informationen kommen. Diese Dinge, die noch nachgewiesen wurden, möchte ich jetzt ansprechen. Wir haben indirekt nachgewiesen, dass der Bau der Talsperre Leibis unnötig war.
Herr Minister, da brauchen Sie nicht zu lachen. Zum Zeitpunkt der Grundsteinlegung für die Talsperre Leibis war die Mauer noch nicht gebaut, zu dem Zeitpunkt war unser weniges Geld, das wir haben, noch nicht in Beton gegossen. Zu diesem Zeitpunkt gab es schon die Verhandlungen mit Altenburg über den Anschluss von Altenburg an das Ostthüringer Netz.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das ist ja ein Witz.)
Der Geschäftsführer der Fernwasserversorgung sagte uns, dass ihm im März 2003, als er diesen Vertrag unterschrieb, bewusst war, dass Ostthüringen inklusive des Wassers für Altenburg nicht mehr als 40.000 Kubikmeter Wasser in Zukunft brauchen wird. Meine Damen und Herren, 40.000 Kubikmeter Wasser, das ist weniger als die inzwischen zu nahezu 100 Prozent abgeschriebene Talsperre Schmalwasser liefern kann. Diese Talsperre ist von Ministerpräsident Bernhard Vogel eingeweiht worden, die ist nagelneu. Sie steht im Thüringer Wald und wird für die Trinkwasserversorgung in diesem Land nicht mehr benötigt. Stattdessen bauen wir im Thüringer Wald eine andere Talsperre und binden sie noch nicht einmal an. Es hätten nur ein paar Kilometer Leitung gelegt werden müssen, um aus dem OhraNetz Ostthüringen zu versorgen. Dass diese Leitung machbar war, belegt uns auch wieder das Beispiel Altenburg. Eine Leitung von über 20 Kilometern, die hier in kürzester Zeit geplant, finanziert und gebaut wurde, sie steht heute und sie war möglich. Offensichtlich für die Nordostverbindung war eine solche Investition nicht machbar, obwohl das Landesverwaltungsamt - auch das konnten wir im Untersuchungsausschuss nachweisen - keine Bedenken gegen die Planung gesehen hatte, obwohl sie durchs Leutratal führte. Auch naturschutzfachlich sah man hier keine Schwierigkeiten.
Meine Damen und Herren, wir hätten uns damit die Talsperre Leibis gespart mit den gewaltigen Aufwendungen auch für ihre Unterhaltung und wir hätten eine sinnvolle Nutzung für die nagelneue Talsperre Schmalwasser gehabt.
Da sind wir gleich beim Thema Sonderabschreibungen: Die Thüringer Fernwasserversorgung hat in kürzestes Zeit in den Jahren 2003 und 2004 öffentliches Eigentum in Größenordnungen verbrannt, wie es, glaube ich, in diesem Land noch nicht vorgekommen ist seit der Wende. Wir haben die Talsperre Schmalwasser abgeschrieben, neu. Wir haben die sanierte Talsperre Tambach-Dietharz abgeschrieben
und vieles andere auch. Das bedeutet, dass wir keine Gelder mehr für die Unterhaltung dieser Anlagen sicherstellen, außer für den hoheitlichen Anteil. Der hoheitliche Anteil an diesen Talsperren ist aber gering. Die Thüringer Fernwasserversorgung hält das als Kapazitätsreserve vor. Wofür denn, meine Damen und Herren? Wir sparen auch kein Geld an für dringend benötigte Investitionen. Das ist eine merkwürdige Geschichte. Die Südthüringer zahlen zum Beispiel Abschreibungen für die Talsperre Schönbrunn für ihr Rohwasser. Diese Abschreibungen werden aber nicht irgendwo in einem Fonds eingesetzt, um dann Geld für die dringend benötigte Generalsanierung zu haben, sondern sie werden einfach im laufenden Geschäft ausgegeben. Ein Wirtschaftsprüfer hat gesagt, größere Investitionen bedingen einen frühzeitigen Liquiditätsaufbau. Es wird in der Thüringer Fernwasserversorgung einfach nicht getan.
Meine Damen und Herren, dieses Handeln erinnert mich fatal an DDR-Zeiten. Wir wirtschaften Dinge runter, ohne die Sicherheit zu gewährleisten, dass in Zukunft eine Sanierung, eine Neuinvestition erfolgen kann. Der Gipfel dabei ist die Talsperre Weida. Der Vorsitzende ist vorhin auf dieses Problem schon eingegangen. Der Geschäftsführer der Thüringer Fernwasserversorgung spricht frühzeitig von einem fortschreitenden Versagensrisiko dieses Absperrbauwerks. Wir haben uns schon in der letzten Legislatur damit beschäftigt, dass viel Geld dafür nötig ist, um das wieder in Ordnung zu bringen. Der Herr Staatssekretär Illert, der Herr Verwaltungsratsvorsitzende Illert, ich sag mal lieber die Person Illert, spricht sich im Verwaltungsrat der Thüringer Fernwasserversorgung dafür aus, dieses Stauwerk schnell zu sanieren und ist aber der Ansicht, dass es zu 100 Prozent aus Landesgeldern saniert werden sollte, weil das Thüringer Gesetz zur Gründung der Fernwasserversorgung vorsieht, dass die Talsperre in Landesträgerschaft übergeht, wenn sie aus dem Trinkwasserbezug genommen wird. Die gleiche Person als Staatssekretär lehnt dieses Vorgehen später jedoch ab und ist der Ansicht, eine hundertprozentige Landesfinanzierung kann es dafür nicht geben. Nun ist ja Schizophrenie in diesem Land nicht strafbar, deshalb sind wir sicherlich auch zu keinem klaren Ergebnis gekommen, aber es ist doch merkwürdig, und wir können es doch nicht so stehen lassen, dass darauf plötzlich von dem fortschreitenden Versagensrisiko keine Rede mehr ist. Der Geschäftsführer, der das gesagt hat, erklärt uns später, dass ja diese Staumauer eine Gewichtsstaumauer ist, und da ist alles nicht so schlimm. Dieser Geschäftsführer hat schon zu DDR-Zeiten in der Branche gearbeitet. Wollen Sie mir ernsthaft erzählen, dass er, als er vom fortschreitenden Versagensrisiko gesprochen hat, nicht wusste, dass es sich um eine Gewichtsstaumauer handelt? Das glaubt doch keiner.
Ein weiterer Höhepunkt in diesem bösen Treiben ist der Umgang mit dem Hochwasserüberlauf der Talsperre Zeulenroda. Der ist defekt. Der Beton, den sie damals genommen haben, taugt nichts. Der sollte saniert werden; das Geld war eingestellt. Dann war klar, das Land bezahlt das nicht zu 100 Prozent. Also hat man die Investitionsmaßnahme gestrichen zur Ergebnisverbesserung. Das ist den Unterlagen zu entnehmen. Dann lese ich in der Begründung, dass dieser Überlauf ja noch nie angesprungen ist. Sicherlich, es gab dort noch kein katastrophales Hochwasser. Aber was ist denn, wenn es passiert? Und was ist denn, wenn dann dieses Überlaufbauwerk versagt, und es uns diese Talsperre um die Ohren haut? Wie gehen wir denn hier mit öffentlichem Eigentum und mit dem Schutz unserer Menschen um, meine Damen und Herren? Das geht so nicht.
Aus der Finanzproblemlage wollte man sich offensichtlich in die Flucht retten. Deshalb beauftragte die Landesregierung, obwohl sie wusste, dass der Landtag es bei Gründung der Thüringer Fernwasserversorgung abgelehnt hat, die Privatisierung der Fernwasserversorgung, zumindest in Teilen zu prüfen. Herr Minister Dr. Sklenar - im Moment sitzen Sie auf der Abgeordnetenbank, aber ich spreche Sie als Minister an -, Sie haben hier sehr oft in diesem Haus dankenswerterweise deutlich gemacht, dass Wasser das wichtigste Gut in der Daseinsvorsorge ist, das wichtigste Lebensmittel und dass es in die öffentliche Hand gehört. Offensichtlich hatten Sie im Kabinett keine Mehrheit. Es hat diese Prüfung gegeben, und eine Prüfung mache ich nur, wenn ich auch will. Ich sage Ihnen hier deutlich, das unterstelle ich Ihnen, Sie wollten privatisieren, sonst hätten Sie nicht geprüft.
Wie gefährlich das ist, das konnten wir in anderen Ländern sehen. Gott sei Dank gab es die Südthüringer, und so gab es dann eben auch die Ablehnung dieser Privatisierung, weil man gesagt hat, das wäre Wasser auf die Mühlen des Fernwasserzweckverbandes Südthüringen, der von vornherein gesagt hat, die TFW-Gründung läuft auf diese Privatisierung hinaus.
Meine Damen und Herren, zu einem nächsten Problem, dem Preisdumping. Wenn ich denn Finanzprobleme habe, müsste ich mich ja kümmern, dass ich wenigstens ordentliche Einnahmen habe. Aber wenn ich mit der Stadt Erfurt einen Vertrag schließe über die Lieferung von 5 Mio. Kubikmeter Wasser zu einem Schnäppchenpreis von 12 Cent, nur um meine Abnahme entsprechend hochzukriegen und
damit auch der Öffentlichkeit sagen zu können, ja, wir brauchten Leibis. Dann muss ich mich nicht wundern, wenn in meinem Unternehmen einiges schiefläuft. Da hat uns auch wieder der Wirtschaftsprüfer gesagt, diese 12 Cent für Erfurt sind eine Quersubventionierung, die alle anderen mitzutragen haben; so lässt sich dieses Unternehmen nicht finanzieren. Nun frage ich Sie: Was wird denn bei der Neufestlegung der Preise? Erfurt wird die 12 Cent nicht wiederbekommen. Nehmen die dann das Wasser noch? Wie viel Überkapazitäten werden wir denn dann noch vorhalten und wie soll das alles mit immer weniger Wasserbeziehern in Thüringen finanziert werden? Auf diese Fragen geben Sie und gaben Sie uns im Untersuchungsausschuss keine Antwort.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Fazit. Wir hatten ein fehlendes Handeln in der Thüringer Fernwasserversorgung zu verzeichnen, gerade wegen des persönlichen Mandats der Verwaltungsräte des Landes. Wir müssen feststellen, dass der Bau der Talsperre Leibis unnötig war, dass die Nordostleitung möglich gewesen wäre und ausgereicht hätten, um den Ostthüringer Raum zu versorgen. Wir müssen feststellen, dass die Landesregierung keinen Plan für die Nutzung der nicht mehr benötigten Trinkwassertalsperren hat, vier Stück: Schmalwasser, Tambach-Dietharz, Weida, Zeulenroda. Wie es mit diesen vier Talsperren in Zukunft weitergehen soll, weiß keiner. Wir wissen nur, entweder der Steuerzahler oder der Wasserzahler muss diese Talsperren, die nicht mehr gebraucht werden, finanzieren. Das wird zulasten der Wasserpreise gehen, die in Thüringen eh schon die höchsten von ganz Deutschland sind.
Wir wissen, wir haben eine Landesregierung, noch, die die Privatisierung dieses Bereichs will und wo wir nie sicher sein können, dass es nicht passiert.
Meine Damen und Herren, das ist das Ergebnis des Untersuchungsausschusses. Die Forderungen unserer Fraktion sind, schleunigst die Talsperre Leibis an das Ostthüringer Netz anzubinden, denn es kann nicht sein, dass diese neue Talsperre weiter nutzlos in der Gegend herumsteht. Außerdem brauchen wir dringend ein Konzept, wie mit den vier nicht mehr benötigten Talsperren umzugehen ist, das muss erstellt werden, und wir brauchen eine Neuregelung für den Umgang mit den Verwaltungsratsmandaten im Interesse unseres Landes. Das muss geändert werden, damit wir in Zukunft vernünftig handeln können. Danke schön.