Michael Krapp
Sitzungen
4/5
4/9
4/13
4/29
4/34
4/38
4/47
4/49
4/56
4/64
4/65
4/68
4/72
4/86
4/91
4/92
4/98
4/103
4/104
4/106
4/107
4/110
4/112
Letzte Beiträge
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat in seiner 66. Sitzung am 13. Juli 2007 auf Antrag von Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und SPD in Drucksache 4/3170 einen Untersuchungsausschuss zum Thema „Strategien und Entscheidungen zur Sicherung der Thüringer Roh- und Fernwasserversorgung und mögliche Fehlverwendungen öffentlicher Mittel durch den Freistaat Thüringen, namentlich die Landesregierung und die TFW“, eingesetzt.
Anlass der Einsetzung war der Verdacht möglicher Verschwendung öffentlicher Mittel im Zusammenhang mit nicht sachgerechten Schlussfolgerungen aus Gutachtenempfehlungen mit nicht notwendigen oder falschen Investitionsentscheidungen für die Fernwasserversorgung in Ostthüringen, mit unterlassenen Sanierungsmaßnahmen oder mit der Unterauslastung von Anlagenkapital auch in Beziehung auf andere Versorgungsregionen in Thüringen.
Als Vorsitzender des Ausschusses wurde der Abgeordnete Wieland Rose, CDU, als Stellvertreter der Abgeordnete Michael Gerstenberger, DIE LINKE, gewählt. Nach dem Tode des Kollegen Rose wurde ich am 24. Januar 2008 vom Thüringer Landtag zum Vorsitzenden des Ausschusses gewählt. Der Untersuchungsausschuss 4/4 hat sich am 10. Oktober 2007 konstituiert. Er gab sich die Kurzbezeichnung „Fernwasser“. Der Untersuchungsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern. Aktuell sind Mitglieder für die Fraktion der CDU die Abgeordneten Christian Gumprecht, Dr. Michael Krapp, Horst Krauße und Carola Stauche, für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordneten Thilo Kummer und Michael Gerstenberger und für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Dagmar Becker. Als Ersatzmitglieder haben mitgewirkt und auch an den Sitzungen teilweise teilge
nommen für die Fraktion der CDU die Abgeordneten Volker Emde und Henry Worm, für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordneten Heidrun Sedlacik und Diana Skibbe, für die Fraktion der SPD die Abgeordneten Dr. Werner Pidde und Sabine Doht.
Ich darf schon jetzt die Gelegenheit ergreifen, mich für die gute, kollegiale und fruchtbare Zusammenarbeit aller Abgeordneten und Fraktionen im Untersuchungsausschuss zu bedanken. Dies gilt insbesondere auch für meinen Stellvertreter, Herrn Abgeordneten Michael Gerstenberger, sowie für die Sprecherkollegen Frau Abgeordnete Dagmar Becker und Herrn Abgeordneten Thilo Kummer. Ein Ausdruck dieser konstruktiven Zusammenarbeit ist sicherlich auch die Tatsache, dass die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ausschusses heute gemeinsam diese Aussprache zum Abschlussbericht beantragt haben.
Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hat insgesamt 19 Sitzungen durchgeführt. Dabei hat sich der Untersuchungsausschuss zunächst umfangreiche Akten von der Landesregierung vorlegen und Auskünfte zum Untersuchungsgegenstand erteilen lassen. Ich weise darauf hin, dass der Untersuchungsausschuss Aktenvorlage- und Auskunftsersuchen regelmäßig beschlossen hat. Für die Erteilung der Auskünfte und die Bereitstellung der Unterlagen danke ich an dieser Stelle den Beauftragten der Landesregierung, namentlich Herrn Ministerialrat Martin Feustel und Herrn Oberregierungsrat Markus Schlautmann vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. Ebenso danke ich an dieser Stelle den Mitarbeitern der Fraktionen, Herrn Klaus Topp für die Fraktion der CDU, Frau Dr. Barbara Glaß für die Fraktion DIE LINKE und Herrn Andreas Hoffmeier für die Fraktion der SPD für die Begleitung des Verfahrens.
Der Untersuchungsausschuss hat in neun Sitzungen zur Beweisaufnahme getagt und dabei zahlreiche Urkundenbeweise erhoben sowie 13 Zeugen teils mehrfach gehört. Die Urkundenbeweise wurden durch die Landtagsverwaltung vorbereitet. Ich möchte betonen, dass der Untersuchungsausschuss im Einvernehmen mit der Landesregierung die vorgelegten Unterlagen mit zwei Ausnahmen, es handelt sich dabei um Dokumente mit privaten Daten Dritter und geringerer Bedeutung für das Untersuchungsverfahren, entsperrt hat. Sämtliche Beweise wurden in öffentlicher Sitzung erhoben.
Seitens der Verwaltung des Thüringer Landtags wurde der Untersuchungsausschuss betreut von Ministerialrat Dr. Thomas Poschmann, Richterin Andrea Barthels und Oberregierungsrätin Dr. Cindy Reimann. Auch ihnen gilt mein ausdrücklicher Dank für ihre sorgfältige und termingerechte Arbeit in einer doch recht komplexen Materie.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt heute der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses mit insgesamt 384 Seiten vor. Der Abschlussbericht wurde gestern einstimmig beschlossen. Er gliedert sich in vier Teile: A - Einsetzung, Auftrag und Mitglieder, B - Verlauf und Verfahren, C - Ermittelte Tatsachen, D - Ergebnis der Untersuchung.
Ich werde mich in meiner Berichterstattung auf den wesentlichen Inhalt der beiden letztgenannten Teile in ihren Grundzügen beschränken. Im Teil C - Ermittelte Tatsachen - hat der Untersuchungsausschuss seine Ermittlungsergebnisse in einer chronologisch sachlichen Weise gegliedert. Mit dem Teil D - Ergebnis der Untersuchung - liegen Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Ergebnisse der Auswertung zu den im Einsetzungsbeschluss gestellten Fragen vor. Insgesamt enthält der Abschlussbericht einen gewichtigen Beitrag zur Darstellung der Geschichte der Thüringer Fern- und Rohwasserversorgung ausgehend von der Entscheidung des Landtags auf Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD zum Weiterbau der Talsperre Leibis im Jahr 1995 über die Gründung der Thüringer Fernwasserversorgung als Zusammenschluss der staatlichen Talsperrenverwaltung mit dem Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen im Jahre 2003 bis hin zu weiteren konzeptionellen Überlegungen, diese Anstalt zur sicheren und qualitativ ausreichenden Versorgung, insbesondere Ostthüringens mit Fernwasser.
Dabei lagen Schwerpunkte der Beratung bei der Überprüfung der Arbeit des Verwaltungsrats der TFW und seinem Wirksamwerden in der Durchsetzung konzeptioneller Grundsatzentscheidungen, dem Verhalten des Freistaats als einem Träger der TFW und als Fördermittelgeber für wasserwirtschaftliche Investitionen, der Ausleuchtung der inhaltlichen Folgen der verschiedenen Versorgungskonzeptionen, insbesondere für das Talsperrensystem Weida-Zeulenroda und seiner alternativen touristischen Nutzung wie betriebswirtschaftlichen Fragen der TFW, insbesondere ihrer Binnenfinanzierungskraft und Abschreibungspolitik sowie der Entwicklung der Roh- und Fernwasserpreise und der Abgabemengen. Dazu gehört auch der Anschluss von Altenburg an die Fernwasserversorgung.
Diese Fragen hat der Untersuchungsausschuss vor allem an den Entscheidungen des Verwaltungsrats zur Versorgungskonzeption für Ostthüringen im Jahre 2004 und ihrer späteren Nichtdurchsetzung infolge eines Ausbleibens der ursprünglich wohl in Aussicht genommenen Förderung und geänderter wasserwirtschaftlicher Rahmendaten in Ostthüringen festgemacht. Hinsichtlich des Themenkomplexes der Entscheidung zum Weiterbau der Talsperre LeibisLichte hat der Untersuchungsausschuss festgestellt,
dass der Entscheidung umfangreiche Gutachten und Prognosen zum Trinkwasserbedarf sowie Kostenüberlegungen, gestützt auch auf Abfragen seitens der kommunalen Fernwasserzweckverbände, zugrunde lagen. Dabei haben sich die vorliegenden Gutachten mit Bedarfsrechnungen ausführlich auseinandergesetzt und waren von einer Regional- und Wirtschaftspolitik gekennzeichnet, die ihre Gesamtausrichtung auf Wachstums- und Anziehungseffekte setzte. Die Prognosen haben sich im Ergebnis aus heutiger Sicht nicht bestätigt. Im Rahmen der dem Untersuchungsausschuss möglichen tatsächlichen Feststellung haben sich aus damaliger Sicht keine Anhaltspunkte für abweichende Annahmen ergeben.
Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass im Zuge der Entscheidung zum Weiterbau der Talsperre Leibis Rohrnetzverluste und Eigenbedarf in Bezug auf Fernwasserleitungen für eine Annahme erhöhter Bedarfe keine Rolle gespielt haben und die Landesregierung keine Kenntnis über eventuelle Verluste in lokalen Netzen hatte. Ebenso ist nicht bekannt geworden, dass Sonderspülungen Einfluss auf die errechneten Trinkwasserbedarfe hatten.
Im Jahre 2003 wurde die Thüringer Fernwasserversorgung - ich hatte es schon mehrfach mit dem Kürzel TFW bezeichnet - als Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Freistaat Thüringen und dem Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen als Träger gegründet. Der Fernwasser- und Zweckverband Südthüringen ist aus eigenem Entschluss nicht beigetreten. Beide Träger brachten Vermögensanteile in die neue Anstalt ein. Die erste dem Untersuchungsausschuss insoweit gestellte Frage betrifft die Arbeitsweise der Organe der Thüringer Fernwasserversorgung einschließlich ihrer rechtlichen Grundlagen. Organe der TFW sind die Anstalts- und Gewährträgerversammlungen, der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. In der Anstalts- und Gewährträgerversammlung nehmen die dorthin entsandten Vertreter der Träger ihre Aufgaben jeweils einheitlich wahr. Auf Vorschlag der Träger werden von der Anstalts- und Gewährträgerversammlung die Mitglieder des Verwaltungsrats bestellt. Die Landesregierung hat aus dieser Bestellung durch ein Organ der TFW eine besondere Unabhängigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrats gefolgert.
Der Verwaltungsrat hat Aufgaben für besondere Geschäfte, die in der Satzung bzw. im Gesetz über die Thüringer Fernwasserversorgung ausdrücklich genannt sind. Darüber hinaus kann er in grundlegenden Fragen der Geschäftsführung als drittes Organ der TFW Weisungen erteilen oder Richtlinien für die Geschäftstätigkeit der TFW vorgeben. Der Geschäftsführung selbst obliegt die Führung der Geschäfte in eigener Verantwortung unter Bindung an Recht und Gesetz sowie pflichtgemäßer Beachtung
der Beschlüsse des Verwaltungsrats und der Anstalts- und Gewährträgerversammlung. Die nähere Arbeitsweise von Geschäftsführung und Verwaltungsrat ist durch Geschäftsordnung geregelt, die grundsätzlich einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang sichern.
Zur Frage des Einsetzungsbeschlusses, inwieweit es innerhalb der Landesregierung oder Landesverwaltung eine Praxis der Formulierung, Koordinierung und Wahrnehmung der Befugnisse des Freistaats Thüringen in den Gremien der TFW gab und auf welchen Grundlagen dies fußte und mit welchem Inhalt und in welcher Weise eine eventuelle Einflussnahme erfolgte, hat der Untersuchungsausschuss die Auffassung der Landesregierung zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung davon ausging, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats über ein persönliches und unabhängiges Mandat verfügten und dem Freistaat als Träger nicht direkt verantwortlich seien. In der Praxis sei eine Koordinierung und vorherige Abstimmung auch der auf Vorschlag des Freistaats von der Anstalts- und Gewährträgerversammlung bestellten Vertreter des Freistaats im Verwaltungsrat nicht erfolgt.
Der Untersuchungsausschuss hat diese Auffassung ausführlich erörtert und bewertet. Er weist darauf hin, dass es im Hinblick auf die Gründung der TFW grundsätzlich vertretbar und sachgerecht erscheint, für die gemeinsame Erledigung staatlicher und kommunaler Aufgaben besondere Rahmenbedingungen zu schaffen und insoweit auch die rechtliche Unabhängigkeit der Organe der TFW abzusichern. Allerdings bestehe als Minimalvoraussetzung die Verpflichtung des Freistaats, wesentliche Interessen des Landes in der Anstalt - neben der Aufgabenerledigung betrifft das auch den sorgfältigen Umgang mit eingesetzten öffentlichen Mitteln - zu sichern. Darüber hinaus muss der Freistaat Thüringen als Träger widersprüchliches Verhalten vermeiden.
Insoweit hat der Untersuchungsausschuss einzelne Vorgänge auf ihre Bedeutungen geprüft, insbesondere die Versagung einer generellen Förderzusage in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Durchführung von Investitionen, deren Planung im Verwaltungsrat auf Veranlassung bzw. Empfehlung entsandter Vertreter des Freistaats zustande gekommen waren.
Der Untersuchungsausschuss empfiehlt, auch vor dem Hintergrund der nachfolgenden parlamentarischen Kontrollmöglichkeit, zukünftig die Wahrung der besonderen Interessen des Freistaats bei wichtigen Entscheidungen, insbesondere durch vorherige Abstimmung und Koordination in dem zuständigen Ministerium vorzubereiten bzw. zu optimieren.
Ungeachtet dieses allgemeinen Hinweises hat der Untersuchungsausschuss in den konkret betrachteten Vorgängen in ausführlicher Erörterung keine Beispiele für eine Verletzung der Interessen des Freistaats durch unzureichende Koordination und Vorabstimmung mit den soeben bezeichneten Folgen gesehen.
Der Verwaltungsrat hat sich in seiner Sitzung am 17. September 2004 zwar auf Hinweis eines vom Freistaat entsandten Verwaltungsratsmitglieds, zugleich zuständiger Abteilungsleiter im Ministerium, für die besonders aufwendige Vorzugslösung gemäß der Fichtner-1-Studie ausgesprochen. Diese generelle konzeptionelle Festlegung ist später durch die Geschäftsführung im Hinblick auf die nicht realisierte Fördererwartung und sodann die geänderten wasserwirtschaftlichen Absatzzahlen nicht realisiert worden. Der damals zuständige Staatssekretär im Ministerium hat als Vorsitzender des Verwaltungsrats die Übernahme der Kosten für die notwendige Sanierung der Talsperre Weida durch das Land befürwortet, dies aber später wohl anders als in seiner amtlichen Tätigkeit gesehen. In beiden Fällen ist allerdings darauf hinzuweisen, dass gerade im Hinblick auf die von der Landesregierung in Anspruch genommene Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmandate ein rechtlich relevanter Vertrauenstatbestand nicht geschaffen wurde und auch nicht gesehen worden ist. Darüber hinaus ist zwischen einem möglichen Förderinteresse aus fachlicher Sicht und der jeweiligen Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen auch unter dem Gesichtspunkt haushalterischer Notwendigkeiten zu unterscheiden. Schließlich hat der Untersuchungsausschuss keine Feststellungen dahin gehend getroffen, inwieweit nach der konkreten Versorgungslage in Ostthüringen bzw. des Sachstands in Weida eine Verhinderung der Beschlussfassung im Verwaltungsrat entsprechend den Beschlussvorschlägen durch den Freistaat rechtlich im eigenen Interesse geboten war.
Der oben genannte Beschluss des Verwaltungsrats wurde in der Folge nur unzureichend umgesetzt. Insbesondere wurden die einzelnen Investitionsmaßnahmen in den Wirtschaftsplan 2005 und die Mittelfristige Finanzplanung von der Geschäftsführung nicht übernommen und in dieser Form dem Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Erarbeitung eines Wirtschaftsplans erfolgte erst ein Jahr später. Weiterhin unterblieben Investitionsmaßnahmen, soweit sie nicht variantenneutral erfolgen konnten. Die TWA Zeigerheim wurde begrenzt und variantenneutral ausgebaut. Es erfolgte eine Trassenvoranfrage beim Thüringer Landesverwaltungsamt, ohne kostenintensive Planungsschritte einzuleiten.
Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hat sich intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit diese Umsetzung des Verwaltungsratsbeschlusses im Rahmen der TFW möglich war. Er weist darauf hin, dass der Verwaltungsrat über die von mir eben beschriebene Umsetzung des Beschlusses informiert und diese hingenommen hat. Ferner stand der Beschluss des Verwaltungsrats als Endpunkt der Befassung mit einer Versorgungskonzeption für Ostthüringen und als Richtlinie für die Geschäftstätigkeit der TFW von vornherein unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. So weit hat der Untersuchungsausschuss auch die Eigenständigkeit der Geschäftsführung in Erledigung der Aufgaben der TFW berücksichtigt.
Darüber hinaus hatte der Untersuchungsausschuss zu prüfen, in welcher Art und Weise im Verwaltungsrat und der Anstalts- und Gewährträgerversammlung den Organen jeweils zustehende Kontroll- und Informationsrechte in der Praxis wahrgenommen wurden oder in welcher Weise die Berichterstattung der Geschäftsführung an die anderen Organe in der Praxis erfolgte. Dabei war insbesondere auch der Beitrag der Praxis des Informationsaustausches zur sachgerechten Wahrnehmung der jeweiligen Zuständigkeiten zu betrachten.
Der Untersuchungsausschuss hat sich neben der Feststellung der rechtlichen Grundlagen insbesondere exemplarisch dem Informationsaustausch anhand der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2003 durch die Anstalts- und Gewährträgerversammlung sowie die Zurverfügungstellung der Gutachten an den Verwaltungsrat befasst. Dabei war die Mitwirkung von Verwaltungsrat und Anstalts- und Gewährträgerversammlung bei der Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2003 nicht zu beanstanden.
Hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Gutachten weist der Untersuchungsausschuss darauf hin, dass die Ergebnisse der Fichtner-1-Studie den Mitgliedern des Verwaltungsrats zunächst in einer PowerPointPräsentation bekanntgegeben und in der vollständigen Fassung erst in der nachfolgenden Sitzung zugeleitet wurden.
Eine weitere Studie wurde den Mitgliedern des Verwaltungsrats unter Verkürzung der üblichen 14-TageFrist mit besonderen Kopierschutzauflagen übergeben. Die Bedeutung der Informationspraxis für die Niederlegung der Mandate der kommunalen Vertreter im Verwaltungsrat hat der Untersuchungsausschuss sorgfältig nachgezeichnet. Dabei hebt der Untersuchungsausschuss generell die Bedeutung einer sachgerechten Information für das Zusammenwirken der Organe im Sinne der Aufgaben der TFW hervor. Dabei wurden in der Praxis den Gremien
die Unterlagen grundsätzlich rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats hatten unter Berücksichtigung der regelmäßigen Berichterstattung der Geschäftsführung jederzeit die Möglichkeit zu Nachfragen oder vertieften Diskussion. In Einzelfällen hat der Untersuchungsausschuss gegen eine Beschränkung von Informationsweitergabe gegenüber Mitgliedern des Verwaltungsrats Bedenken geäußert.
Die strategische Entwicklung der TFW und ihre Konzeption zur Versorgung Ostthüringens unter Nutzung des Dargebots der neu errichteten Talsperre Leibis-Lichte im Sinne der im Einsetzungsbeschluss hinterfragten Versorgungskonzeptionen ist insbesondere durch die sogenannte Kienbaum-Studie und die Gutachten Fichtner 1 und Fichtner 2 geprägt. War zum Zeitpunkt der Entscheidung zum Weiterbau der Talsperre Leibis-Lichte die Versorgung Ostthüringens noch gemeinsam aus dieser Talsperre und dem Talsperrensystem Weida-Zeulenroda angedacht, so erfolgte durch die TFW ab dem Jahr 2003 eine eigenständige Entwicklung von Konzeptionen zur Nutzung des Dargebots der neu errichteten Talsperre Leibis-Lichte.
Während die Kienbaum-Studie, die der Begründung der TFW zugrunde lag, von einer Alleinversorgung Ostthüringens aus der Talsperre Leibis-Lichte ausging, wurde ab dem 1. Halbjahr 2003 eine Studie Fichtner 1 in Auftrag gegeben, die eine Versorgung aus Leibis-Lichte zusammen mit Fernwasser aus dem Ohra-System vorsah. Diese Studie ist in einem Fichtner 2 Gutachten im Dezember 2006 überarbeitet worden. Damit wurde die Versorgung aus Leibis-Lichte zusammen mit der Fortnutzung des Talsperrensystems Weida-Zeulenroda empfohlen.
Der Untersuchungsausschuss hat die Genese dieser strategischen Entscheidungen nachverfolgt und besonderes Augenmerk auf die Funktion der Organe der TFW, namentlich des Zusammenspiels zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsführung, gelegt.
Nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses hat der Verwaltungsrat nunmehr auch in Reaktion auf die Veränderung in den Wasserbedarfen entschieden, Ostthüringen aus Leibis-Lichte zu versorgen. Diese neue, für die Zukunft zu realisierende Konzeption der Wasserversorgung Ostthüringens war jedoch nicht Gegenstand der Untersuchung. Die Überlegungen zur Versorgungskonzeption hatten auch Auswirkungen auf die Planung der TFW zur Talsperre Weida-Zeulenroda. Hinsichtlich der mehrfachen Änderung zur weiteren Nutzung der Talsperre WeidaZeulenroda für die Wasserversorgung in Ostthüringen weist der Untersuchungsausschuss darauf hin, dass die jeweiligen Konzeptionen aus Sicht der TFW stets von Überlegungen zur Standsicherheit
begleitet waren. Eine durchschlagende Rolle rein finanzieller Überlegungen war insoweit nicht nachweisbar. Der Untersuchungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass nach den fachlichen Feststellungen eine Sanierung der Staumauer Weida nicht vor 2012 erforderlich sein soll.
Insgesamt stellt der Untersuchungsausschuss fest, dass die Sanierung der Talsperre Weida durch die zahlreichen Vorbereitungsmaßnahmen eine gewisse Verzögerung erfahren hat. Im Rahmen der allgemeinen Geschäftsentwicklung der TFW hat der Untersuchungsausschuss besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Roh- und Fernwasserabgabemengen und die entsprechende Preisgestaltung sowie die Neubewertung des Anlagevermögens durch die TFW gelegt. Im Zusammenhang mit der Realisierung der einzelnen Konzeptionen, namentlich der Studie Fichtner 1, hat der Untersuchungsausschuss neben der Rolle des Freistaats als Fördermittelgeber und als einer der Träger der TFW auch deren eigene Finanzkraft zur Finanzierung von Investitionen betrachtet. Hinsichtlich der weiteren Investitionen der Thüringer Fernwasserversorgung TFW weist der Untersuchungsausschuss darauf hin, dass planmäßige Rückstellungen für diese Unternehmungen nicht gebildet werden mussten. Die Finanzierung von Investitionen soll im Rahmen der laufenden Investitionsplanung erfolgen. Überschüsse werden gegenwärtig nicht erwirtschaftet.
Der Untersuchungsausschuss weist insoweit auf die dargestellte Entwicklung der Abgabemengen und die Entwicklung der Fern- und Rohwasserentgelte hin. Dabei ist der Preis für Fernwasser bis zum Jahr 2012 grundsätzlich feststehend. Ferner ist für die Entwicklung der Abgabemenge auf die Möglichkeiten des Ausweichens auf örtliche Dargebote und das Fehlen eines Anschluss- und Benutzerzwangs zu verweisen. Die Nutzung des Fernwasserangebotes reagiert auf den Abgabepreis. Durch Mengenrabatte an einzelne Anbieter konnten Absatz- und Effizienzgewinne erreicht werden. Der Untersuchungsausschuss hat keine Feststellung dahin gehend getroffen, ob vergleichbare Mengenrabatte für andere Abnehmer tatsächlich zu realisieren waren.
Hinsichtlich der weiteren Geschäftstätigkeit der TFW hat sich der Untersuchungsausschuss auch mit der Frage der Privatisierung befasst. Dabei hat der Untersuchungsausschuss zur Kenntnis genommen, dass eine konkrete wettbewerbliche Konkurrenz für das gesamte Versorgungsgebiet der TFW nicht bestand. Im Jahre 2007 wurde die Möglichkeit einer Privatisierung auf Veranlassung der Landesregierung noch einmal überprüft. Die Überprüfung kam zu dem Ergebnis, dass auch nach einer abschreibungsseitigen Entlastung der TFW hinsichtlich der für die weitere Versorgung nicht mehr benötigten Altanlagen eine
Privatisierung nicht sinnvoll sei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Weiterbau der Talsperre Leibis und der Gründung der TFW hat der Freistaat Thüringen wesentliche Schritte auf dem Weg hin zu einer auch in Zukunft sicheren und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Trinkwasser gesetzt. Für die weitere Umsetzung auf diesem Wege werden auch unter Berücksichtigung der nunmehr bestehenden neuen Versorgungskonzeption für Ostthüringen aus diesem Abschlussbericht, den der Untersuchungsausschuss gestern einstimmig beschlossen hat, weitere Kenntnisse zu ziehen sein. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, Gäste haben wir zurzeit nicht. Der zur Debatte stehende Antrag der SPDFraktion datiert vom 23. April 2008 und wurde erstmalig in der Plenarsitzung am 6. Juni 2008 beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen. Dieser befasste sich am 20. Juni 2008 erstmalig mit diesem Thema und verständigte sich darauf, dass der ausstehende Bericht der Landesregierung entsprechend Punkt 1 des Antrags in einer der nächsten Sitzungen zu geben ist. Dieser Bitte wurde in der Sitzung vom 28. November 2008 entsprochen. Wegen der dynamischen Entwicklung der Angebote von Breitbandtechnologien und der noch unbefriedigenden Datenbasis zu potenziellen Nutzern im ländlichen Raum wurden die Beratungen nicht abgeschlossen.
Am 15. Mai 2009 wurde der Antrag wieder auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt, der unter anderem über Änderungsanträge der SPD-Fraktion zum Antrag debattierte. Weiterhin wurde zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung beabsichtigt, mit dem Landkreistag das Gespräch über eine bessere Koordinierung der Erschließung des ländlichen Raums zu suchen. Außerdem prüfe man mit der Landesentwicklungsgesellschaft die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle.
Letztmalig befasste sich der Ausschuss am 29. Mai 2009 mit diesem Antrag. Inzwischen lag auch ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. Deshalb einigte man sich auf eine Neufassung des SPD-Antrags, der die nicht mehr aktuelle Form aus dem Jahr 2008 durch eine aktualisierte Fassung ersetzt.
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/5265.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte bei der Berichterstattung schon erwähnt, dass wir uns mit dem zugrunde liegenden Antrag der SPD-Fraktion vor gut einem Jahr letztmalig in diesem Plenum beschäftigt haben. Das heißt aber nicht, dass wir uns in der Zwischenzeit überhaupt nicht mit der Breitbandproblematik hier in diesem Raum befasst haben. Zuletzt am 8. Mai dieses Jahres haben wir uns anlässlich eines Antrags der Fraktion DIE LINKE mit den Ergebnissen der Breitbandinitiative „Thüringen Online“ beschäftigt. Bei dieser Gelegenheit wurden sowohl vom Wirtschaftsminister als auch von den Fraktionssprechern viele Dinge angesprochen, die aus heutigem Anlass zu berichten wären. Deshalb will auch ich mich kurzfassen und verweise auf meinen Beitrag vom 8. Mai dieses Jahres.
Aber trotzdem noch folgende Bemerkungen, die ich auch im Namen meiner Fraktion hier noch machen möchte: Wir begrüßen, dass die Landesregierung die Breitbandinitiative „Thüringen Online“ gestartet hat, die Nutzer und Anbieter besser zusammenbringen wird. Wir gehen davon aus, dass primär die Marktmechanismen greifen müssen, dass aber im Vorfeld Unterstützung bei Information, Beratung, Pla
nung und Koordinierung für die Kommunen im ländlichen Raum zu leisten ist. Es hat sich herausgestellt, dass einzelne Kommunen oft überfordert sind, weshalb die Einbeziehung der Landkreise als regionale Koordinierungsstellen und die Bereitstellung einer zentralen Anlaufstelle der LEG notwendig geworden sind. Eine koordinierte Erschließung von benachbarten Gemeinden senkt auch die Kosten gegenüber Einzelverfahren und bietet potenziellen Anbietern bessere Kalkulationsgrundlagen, die letztlich wieder den Nutzern zugutekommen.
Auf diese Weise kann auch die GAK-Förderung von Machbarkeitsstudien intensiviert werden, die zurzeit bei Weitem noch nicht ausgeschöpft wird. Es ist sachgerecht, dass diese Förderung auch für Gemeindeverbände ermöglicht werden soll. Auch die GAK-Förderquote von konkreten Projekten wird von 60 auf 90 Prozent angehoben. Damit verringert sich der Kofinanzierungsanteil der Kommunen deutlich. Deren Fördergrenze wird zudem noch von 5.000 auf 10.000 Einwohner angehoben.
Schließlich wird auch die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für die Breitbandförderung eröffnet. Damit sollen eventuelle Wirtschaftlichkeitslücken bei der Erschließung von Gewerbegebieten im ländlichen Raum geschlossen werden.
Ergänzend haben die Kommunen auch die Möglichkeit, Mittel aus dem Konjunkturpaket II für den Ausbau der Infrastruktur einzusetzen.
Schließlich will ich darauf hinweisen, dass die Öffnung der potenziellen Nutzer für verschiedene Technologien und Anbieter für die flächendeckende Lösung des Problems auch eine wichtige Voraussetzung ist.
Meine Damen und Herren, die Lösung des Problems kann nur in einer konzertierten Aktion aller Beteiligten liegen, um die Vielfalt der Angebote auszunutzen. Die Erschließungskosten müssen gesenkt und die Nachfrage gesteigert werden. In diesem Sinne wird unsere Fraktion der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/5265 zustimmen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor fast einem Jahr haben wir uns in diesem Hohen Haus zum letzten Mal ausführlich mit den Fragen der Breitbandkommunikation im ländlichen Raum beschäftigt. Im September danach hat die Landesregierung die in Rede stehende Initiative „Thüringen Online“ gestartet. Im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ist das Thema auch anhängig, der Minister hat heute über den Stand der Umsetzung berichtet.
Wer - wie ich - in seinem Wahlkreis mit diesen Fragen befasst ist, wird bei allen punktuellen Fortschritten nun feststellen müssen, dass die Grundprobleme des vergangenen Jahres noch heute bestehen. Insofern hat Wolfgang Kopf, der Leiter der politischen Interessenvertretung der Deutschen Telekom AG, mit seiner provokanten Äußerung vom vergangenen Jahr auch heute noch recht, ich zitiere: „Nachholbedarf gibt es, aber nicht auf der Angebotsseite, sondern auf der Nachfrageseite.“ Nach meiner Beobachtung konnte der Nachholbedarf in den Regionen, in denen sich genügend Nachfrage eingestellt hat, befriedigt werden. Dabei kamen verschiedene Anbieter zum Zug, von der Telekom bis zu regionalen mittelständischen Anbietern. Dort, wo nicht genug Nutzer für verbindliche Vorverträge im Rahmen eines Flächenversorgungskonzepts bereit sind, mussten
gewerbliche Nutzer Standleitungen anmieten, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Dieser Zustand kann uns natürlich nicht befriedigen, denn gerade die flächendeckende Versorgung des ländlichen Raums ist für dessen nachhaltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Das schnelle Internet wird gerade im ländlichen Raum für die Nutzung der täglich wachsenden Möglichkeiten der elektronischen Verwaltung, des elektronischen Einkaufs, der elektronischen Information und Beratung bis hin zur elektronischen Unterhaltung und Kommunikation für jedermann existenziell wichtig.
Deshalb begrüßt meine Fraktion alle von Minister Reinholz benannten Akteure sowohl von der Anbieter- als auch von der Nutzerseite in die Breitbandinitiative „Thüringen Online“. Sie sieht, wie der Minister, ihre zentrale Aufgabe darin, eine bessere Verbindung von Angebot und Nachfrage herzustellen. Obwohl sich inzwischen alle politischen Ebenen bis zur Europäischen Union für eine bessere Breitbandversorgung des ländlichen Raums stark machen, darf nie die Tatsache aus dem Auge verloren werden, dass die Breitbandversorgung kein Element des sogenannten Universaldienstes ist, sondern ein dem Markt unterworfenes Wirtschaftsgut. Das bedeutet, dass die Nutzer grundsätzlich bereit sein müssen, ihren eigenen finanziellen Anteil an der Erschließung zu leisten. Aber auch die Kommunen sind gut beraten, die örtliche Breitbandinfrastruktur als neuen Aspekt der Daseinsfürsorge zu betrachten und zu fördern. Insofern das wettbewerbsneutral ist, kann das Land hier helfen, was, wie wir gehört haben, auch bereits angeboten wird. Allerdings ist die Nutzung - und auch das haben wir vom Minister gehört - dieser Möglichkeiten noch nicht befriedigend, weshalb man sich über deren zukünftige Gestaltung Gedanken machen muss.
Die Erfahrungen des vergangenen Jahres zeigen eindeutig, dass viele kleine Kommunen bei der Lösung der angesprochenen Probleme überfordert sind. Deshalb ist der Ansatz, sowohl die LEG als zentralen Ansprechpartner als auch die Landkreise als regionale Koordinatoren einzusetzen, sinnvoll. Die Lösung kann nur in einer konzentrierten Aktion aller Beteiligten liegen, um die Vielfalt der Angebote auszunutzen und die Erschließungskosten zu senken und nicht zuletzt, wie ich es schon gesagt habe, die Nachfrage zu steigern. Zusammen mit den von Minister Reinholz angesprochenen Erleichterungen von Förderungen aus verschiedenen Programmen sollte es damit möglich sein, bei einer Neubefassung des neuen Landtags mit diesem alten Thema in etwa einem Jahr vielleicht wesentliche Fortschritte bei der Breitbandversorgung des ländlichen Raums in Thüringen festzustellen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Matschie, Sie haben Ihren Gesetzentwurf zur schnellen Umsetzung des Konjunkturpakets II zu einem Rundumschlag gegen den Ministerpräsidenten Dieter Althaus genutzt und unter anderem ihm vorgeworfen, dass er sich zu wenig um technologische Innovationen in Thüringen kümmere, denn solche technologischen Innovationen wären ja die Zukunft des Landes. Nun, Herr Matschie, Sie wissen, dass vor wenigen Tagen die Hannover-Messe zu Ende gegangen ist und diese Messe ist zugegebenermaßen das weltweite Fenster neuer Technologien. Ich war mit dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit wie jedes Jahr dort zu Besuch und ich habe von Ihnen nichts gehört und nichts gesehen, aber Ministerpräsident Althaus war auf der Hannover-Messe. Unsere Wege haben sich öfters gekreuzt auf der Tour durch die Stände der Thüringer Aussteller, aber auch internationaler Aussteller. Unsere Wege haben sich dann getroffen am Abend zum traditionellen Thüringen-Abend,
der sehr gut besucht war wie alle Jahre und bei dem auch ganz ungeschminkt die Erfahrungen in der Krise ausgetauscht wurden.
Ja. Ihr Kollege Dr. Schubert war übrigens dabei, er ist ja Ausschussmitglied, er kann Ihnen das berichten.
Der Tenor war folgender gewesen: Wir sind am Donnerstag angereist, waren zwei Tage dort. Am Mittwoch war die Besucherzahl an den Thüringer Ständen größer gewesen als im Jahr 2008 - von Pessimismus also keine Spur. Wir haben uns an den Thüringer Einzelständen, aber auch an den Gemeinschaftsständen von Thüringen davon überzeugen können, dass die Innovationstätigkeit nicht nachgelassen hat, im Gegenteil, sie hat zugenommen. Wenn dann z.B. fernöstliche Fotografen mal vorbeihuschen an unseren Ständen und versuchen, da mit einigen Fotos die Neuigkeiten mitzunehmen, dann wird das sehr gut registriert von unseren Fachleuten und das zeigt auch, dass die Innovationen, die nach wie vor aus Thüringen kommen, weltweit begehrt sind.
Ja, ja, hören Sie mal bitte bis zum Ende zu. Diese Innovationstätigkeiten werden dazu führen, dass trotz Auftragseinbruch, den auch unsere technologieorientierten Firmen vermelden müssen, dann, wenn die Konjunktur wieder anspringt, unsere Firmen mit dabei sein werden - und das ist das erklärte Ziel. Mein Kollege Mohring hat die Rahmenbedingungen schon beschrieben, die wir da gesetzt haben im finanzpolitischen Teil, im Förderteil und auch in der innovationsfreundlichen Infrastruktur in Thüringen. Und die stimmt, das hat sich inzwischen herausgebildet. Das wird von den Unternehmen auch bestätigt, ausgehend von unserer Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT), über die inzwischen angesiedelten Fraunhofer-Institute, über die wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen, über die Verbundforschung der Firmen mit unseren technologieorientierten Hochschulinstituten, bis hin zu den Clustern, in denen sich die technologieorientierten Firmen selbst organisiert haben. Das war der Grundtenor, dass diese Rahmenbedingungen, die der Freistaat Thüringen geschaffen hat, stimmen. Insofern sind unsere Unternehmerinnen und Unternehmer, die auf der HannoverMesse waren, davon überzeugt, dass Thüringen aus der derzeitigen Krise gestärkt hervorgehen wird. Vielen Dank.
Herr Kuschel, in Ziffer 2 Ihres Gesetzentwurfs ist formuliert, dass der Ausschuss aus dem Kreistag heraus zu bilden ist. Das verstehe ich. In Artikel 1 wird gesagt, dass auf Gemeindeebene der Ausschuss aus der Gemeinde heraus zu bilden ist. Wollen Sie eine neue Räterepublik?
Ich stelle fest, auf Kreisebene wollen Sie den Ausschuss durch den Kreistag - also ein gewähltes Organ - bilden, auf Gemeindeebene wollen Sie nicht den Gemeinderat, sondern die Gemeinde insgesamt als Grundlage für die Ausschussbildung haben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ein Gutachten eintrifft, das vor gut einem Jahr bestellt wurde, tut man gut daran, den zugrunde liegenden Beschluss noch einmal aufmerksam zu lesen. In diesem Beschluss vom 16. November 2007 in der Drucksache 4/3541 wurde die Landesregierung gebeten - ich zitiere -: „ein unabhängiges Institut mit einem Gutachten zu beauftragen, das Aussagen trifft über die energiewirtschaftliche Notwendigkeit einer weiteren 380-kV-Trasse sowie über technische Möglichkeiten der Netzoptimierung und des Netzmanagements und wie diese Lösungen für den notwendigen zusätzlichen Stromtransport auf Bestandstrassen durch Thüringen angewendet werden können.“ Die Betonung lag auf „einer weiteren... Trasse“ bzw. „Bestandstrassen“. Schaut man mit entsprechender Erwartung in das Gutachten, fällt sofort auf, dass die Gutachter ohne Auftrag unter Punkt V einen eigenen Lösungsansatz hinzufügen, indem sie eine Aufspaltung der von Vattenfall geplanten einen Zusatztrasse in zwei Trassen vorschlagen. Unabhängig von den technischen Begründungen weist meine Fraktion darauf hin, dass damit eine Verschärfung des Konflikts um den Schutz der Kulturlandschaft des Thüringer Waldes, die nicht nur auf den Rennsteig einzugrenzen ist, einhergeht. Auf Unverständnis stößt auch die technische Begründung dazu, dass die mit diesem Vorschlag verbundene Aufspaltung der ursprünglich von Vattenfall geplanten einen Zusatztrasse mit vier Stromkreisen in zwei Trassen mit je zwei Stromkreisen eine Erweiterung der E.ON-Trasse auf bayerisches Gebiet von Redwitz nach Schweinfurt von zwei auf vier Stromkreise erübrigt. Damit würde ein von mir bereits am 21. September 2007 an dieser Stelle angesprochenes Planungsdefizit von Vattenfall auf Kosten Thüringens beseitigt, was wohl kaum akzeptabel ist.
Positiv möchte ich feststellen, dass das Gutachten rechtzeitig noch in der Beratungsphase des Energieleitungsausbaugesetzes vorgelegt wurde, so dass
die Bedenken der Fraktionen der SPD und DIE LINKE aus der Debatte vom 12. September 2008 zerstreut wurden. Das Gutachten nimmt auch die Prämissen dieses Gesetzentwurfs auf. Das bedeutet, dass es nicht mehr vorrangig um die Übertragung von unstetiger Windenergie aus dem Norden, sondern um den Ersatz grundlastfähiger Kernenergie aus dem Süden Deutschlands geht. Damit wird auch die Aussagekraft der Jarass-Studie, und ich sage persönlich, leider relativiert, die sich ausgehend von der primären Vattenfallargumentation vor allem auf die Besonderheiten der Windenergie bezogen hat. Dass sich die heute zur Diskussion stehenden Gutachter ohne neue Erkenntnisse über lange Passagen in den Streit um die Bewertung von Windspitzen einmischen, ist unter diesen Bedingungen für mich nicht ganz verständlich. Entscheidend ist vielmehr die Tatsache, dass die Bundesregierung, und nicht etwa Vattenfall, mit Vorlage des Energieleitungsausbaugesetzes signalisiert, dass mit dem von RotGrün durchgesetzten frühzeitigen Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland ein dringender Ersatzbedarf grundlastfähiger Energie entsteht, die offensichtlich bis auf Weiteres nur von konventionellen Kohle- und Gaskraftwerken geliefert werden kann. Dass diese Kraftwerke an der Küste liegen sollen, ist aus erklärbaren logistischen Gründen nachvollziehbar. Dass die Gutachter darüber hinaus die Verwendung von Meerwasser zur Kühlung als besonders wirtschaftlich bewerten, konterkariert allerdings die Bemühungen um den Klimaschutz, der die Verwendung der Abwärme von fossilen Kraftwerken durch Kraft-Wärme-Kopplung nahelegt.
Wie dem auch sei, da die Hauptabnehmer aber nach wie vor im Süden Deutschlands liegen, müssen entsprechende Transportkapazitäten von Nord nach Süd geschaffen werden. Die bestehende 380-kVTrasse über Remptendorf reicht dafür entsprechend dem vorliegenden Gutachten auch mit Leitungsmonitoren offensichtlich nicht aus. Ein Neubau dieser Trasse mit höherer Übertragungskapazität wird als technisch nicht möglich bezeichnet, was ich als Zweckpessimismus einschätze. Ich habe einen Werbefilm von Vattenfall gesehen, der dem Slogan einer bekannten Automarke recht nahekommt - ich zitiere -: „Nichts ist unmöglich.“ Ich denke also, ein Neubau einer bestehenden Trasse ist durchaus auch möglich. Leider verharren die Gutachter bei mindestens einer zusätzlichen 380-kV-Drehstromfreileitung in konventioneller Technik mit der Option einer kurzen Kabelstrecke unter dem Rennsteig und untersuchen im Detail deren denkbare Trassenverläufe von Altenfeld nach Redwitz. Ich werde mich dazu hier nicht äußern, da das gegebenenfalls Gegenstand der Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sein wird.
Interessant ist für mich allerdings das Detail, nach dem man bei den verkabelten Wechselstromstrecken mit einer Temperaturerhöhung des Erdreichs auf einer Breite von etwa 40 Metern um 5 bis 10 Grad Celsius rechnen muss. Mit diesem Fußbodenheizungseffekt wird ein Problem von langen Drehstromtrassen im wahrsten Sinne des Wortes greifbar - die relativ hohe Verlustleistung. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist es notwendig, über neue, verlustärmere Technologien bei der Energieübertragung nachzudenken. Auf hoher See sind solche Technologien in Form von HGÜ-Kabeln bereits Realität, da die ungleich härteren Umweltbedingungen andere Lösungen dort gar nicht zulassen. Man muss es dem in Rede stehenden Gutachten zugute halten, dass diese Möglichkeit in Verbindung mit dem Problem der Überquerung des Thüringer Waldes wenigstens erwähnt wird. Über eine Erwähnung mit anschließender Verwerfung dieser Möglichkeit aus finanziellen Gründen geht das Gutachten aber leider nicht hinaus. Dabei eröffnet der bereits erwähnte Entwurf des Energieleitungsausbaugesetzes durchaus den Einsatz und die Finanzierung auch dieser Technik. Sicher hatte der Gesetzgeber bei Eröffnung dieser Möglichkeit vor allem die Anlandung der Offshore-Windenergie im Blick. Andererseits hat er auch den Einsatz von Kabeltechnik für sensible Räume wie den Thüringer Wald eingeräumt. Insofern hätte man von den Gutachtern auch erwarten können, dass sie diese Möglichkeit ernsthafter in Erwägung ziehen.
Dafür sprechen auch die sich in der Fachliteratur verdichtenden Anzeichen, dass in der dena-II-Studie ohnehin ein HGÜ-Netz für den zukünftigen weiträumigen Energietransport in Europa vorgeschlagen werden wird. Erfreulicherweise hat der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestags in seiner öffentlichen Anhörung am 15. Dezember 2008 zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze dieser Erdkabeloption mehr Bedeutung eingeräumt. So weist z.B. Herr Rüdiger Haake vom ZVEI Fachverband Energietechnik in dieser Anhörung darauf hin, dass sich die HGÜ-Technik zwar weltweit im Vormarsch befindet, in Deutschland bisher aber leider nur ein Pilotprojekt genehmigt wurde. Gleichwohl sind die Erfahrungen mit diesem Projekt sehr positiv, denn nach Auftragsvergabe Mitte 2007 wird im September 2009 die sogenannte HGÜSteckdose zur Anbindung des Windparkclusters Borkum 2 an das deutsche Höchstspannungsnetz fertig sein. Ich darf, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, Herrn Haake kurz zitieren: „Dazu muss man nicht nur Seekabel verlegen, sondern dazu werden auch Landkabel verlegt und hieraus schöpfen wir auch unseren Optimismus, dass Landkabelverlegung durchaus einen Beschleunigungseffekt haben kann. Wenn man mit Innovationen nicht anfängt, wird man
diese Erfahrungen vermutlich niemals erhalten. So gesehen laufen wir als Energietechnikbranche und als Technologiestandort eines Tages Gefahr, dass wir Technologien, die wir weltweit vermarkten, im eigenen Land nicht zum Einsatz bringen.“ In einem entsprechenden Gespräch hat Prof. Westermann von der TU Ilmenau mir gegenüber geäußert, dass seinem im Aufbau befindlichen „Thüringer Kompetenzzentrum - Dezentrale und intelligente Energienetze“ nichts Besseres passieren könnte, als dass es eine HGÜ-Pilotstrecke vor der Haustür betreut. Damit sollten auch die in der Einführungsphase einer neuen Technologie anfallenden Mehrkosten zu begründen sein. Außerdem würde diese Pilotstrecke im Erfolgsfall Teil des von der dena angestrebten HGÜ-Overlay-Netzes von Norwegen bis Sizilien oder sogar Nordafrika werden können, womit sich diese Investition mehr als refinanzieren würde.
Meine Fraktion nimmt also das vorliegende Gutachten in der Erwartung zur Kenntnis, dass die steigende Langstreckenübertragung von Elektroenergie in Europa nur noch soweit unvermeidlich notwendig mit konventionellen Freileitungstrassen und sobald wie möglich mit modernen Erdkabeltrassen abgewickelt wird. Diese Entwicklung ist genauso unvermeidlich wie die Ergänzung der Landstraße durch die Autobahn in der Verkehrstechnik oder der Übergang vom analogen Telefon zum digitalen Internet in der Kommunikationstechnik. Der Antrag der SPD in Drucksache 4/4924 ist in diesem Sinne nicht ausreichend zukunftsorientiert und wird deshalb von meiner Fraktion abgelehnt. Vielen Dank.
Herr Matschie, ist Ihnen bekannt, dass der höchste Anstieg der Schulden in Thüringen zu Zeiten der sogenannten Großen Koalition eingetreten ist - also als die SPD mitregiert hat?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich namens meiner Fraktion für den Sofortbericht des Ministers zu Punkt 1 unseres Antrags. Ich will mich jetzt gar nicht groß in die Details hier noch hineinbegeben, weil wir mit ihm die gleiche Bewertung tragen und denken, dass da ein guter Kompromiss zwischen Wettbewerb, Beratung und Kontrolle gefunden worden ist.
Ich möchte namens meiner Fraktion den Punkt 2 begründen und bin da, wie ich jetzt gehört habe, durchaus anderer Meinung als Herr Hauboldt mit seiner Fraktion. Der Anlass dafür ist, dass die Schornsteinfegerinnung sich mehrfach kritisch gemeldet hat zu den derzeitigen Regelungen zur Bauzustandsbesichtigung von Schornsteinen. Ich darf
daran erinnern, in § 79 der Thüringer Bauordnung wird derzeit die Bescheinigung der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit der Abgasanlage durch den Bezirksschornsteinfegermeister vor der Inbetriebnahme von Feuerstätten gefordert - vor der Inbetriebnahme, wohlgemerkt. In der praktischen Anwendung dieser durch die letzte Novellierung der Thüringer Bauordnung eingeführten Bestimmung hat sich aber offensichtlich gezeigt, dass diese Regelung bei Schornsteinen als Abgasanlagen für den Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe nicht ausreichend ist. Zur belastbaren brandschutztechnischen Beurteilung von Schornsteinen ist nach Meinung der Schornsteinfegerinnung eine Besichtigung im Rohbauzustand notwendig. Auch aus Haftungsgründen seien entsprechende Festlegungen erforderlich. Diese Meinung gründet sich auf jüngste Erfahrungen und längerfristige Fachargumente, die im Wesentlichen durch folgende Stichworte gekennzeichnet sind:
1. Höhere thermische Belastung von Schornsteinen gegenüber Abgasleitungen als spezielle Form von Abgasanlagen.
2. Zum Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme sind wesentliche bauliche Ausführungsdetails in der Regel nicht mehr einsehbar.
3. Die Bauausführung und Nutzungsaufnahme liegen oft zeitlich so weit auseinander, dass Ausführungsdetails nicht zuverlässig übermittelt werden.
4. Mindestens zwei Schadfeuer wurden in letzter Zeit durch bei der Nutzungsaufnahme verdeckte Fehler an Schornsteinen ausgelöst. Die jeweils zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister wurden dann auch haftbar gemacht.
Das für die Thüringer Bauordnung zuständige Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien hat in einem Schreiben vom 19. August 2008 übrigens bereits reagiert und der oberen Bauaufsichtsbehörde, also dem Landesverwaltungsamt, und den unteren Bauaufsichtsbehörden empfohlen, bei Gebäuden mit Schornsteinen regelmäßig eine Bauzustandsanzeige nach Fertigstellung des Schornsteins zu verlangen, also dem Bezirksschornsteinfegermeister die Gelegenheit zur Rohbauabnahme zu geben. Unsere Fraktion bittet die Landesregierung, in Punkt 2 des vorliegenden Antrags deshalb zu prüfen, inwieweit im Ergebnis des anstehenden zweiten Erfahrungsberichts der Thüringer Bauordnung von 2004 ein Bedarf für die frühere Regelung des § 79 der Thüringer Bauordnung von 1994 besteht, der die Bauzustandsbesichtigung von Abgasanlagen im Rohbau durch den Bezirksschornsteinfegermeister gesetzlich vorsah. Vielen Dank.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zum Thüringer Gaststättengesetz vom 31. März 2008 wurde am 9. April 2008 in erster Lesung im Plenum des Thüringer Landtags beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen. In seiner ersten Beratung am 23. Mai 2008 beschloss der Ausschuss eine mündliche Anhörung, die am 20. Juni 2008 stattfand. Angehört wurden der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, der Thüringische Landkreistag, die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Thüringen, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern, der Hotel- und Gaststättenverband Thüringen - DEHOGA Thüringen e.V., der Verband der Wirtschaft Thüringens e.V.
und die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Nicht geäußert haben sich der auch eingeladene Bundesverband Schnellgastronomie und Imbissbetriebe e.V. sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund - Landesverband Thüringen. Während der Anhörung beschloss der Ausschuss auf Vorschlag der Landesregierung, zusätzlich einen Vertreter des Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zu Fragen der Lebensmittelhygiene anzuhören.
Mit Datum vom 24. September 2008 hat die CDUFraktion mit der Vorlage 4/2360 einen Änderungsantrag eingebracht, der unter anderem in der abschließenden Ausschuss-Sitzung am 26. September 2008 beraten wurde. Im Ergebnis dieser Beratung liegt dem Landtag heute eine Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4466 vor.
Anlass des Gesetzentwurfs der Landesregierung ist die Übertragung der Regelungsbefugnis für das Gaststättenrecht auf die Länder durch die Föderalismusreform. Der Entwurf orientiert sich deshalb grundsätzlich am noch gültigen Bundesgesetz. Ziel des Gesetzentwurfs ist darüber hinaus der Abbau von Bürokratie durch Deregulierung der gesetzlichen Grundlagen des Gaststättenrechts. Dies wird insbesondere durch die Ablösung des gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahrens durch ein personenbezogenes Anzeigeverfahren angestrebt. Weiterhin verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, einen geordneten und sicheren Betrieb von Gaststätten in Thüringen zu gewährleisten. Dazu werden Zuverlässigkeitsprüfungen, Auskunft und Nachschau sowie Sperrzeiten geregelt. Zum Schutz der Gäste werden spezifische Verbote zum Alkoholausschank formuliert.
Von den Anzuhörenden wurde betont, dass bereits viele Anliegen bei Diskussion des Referentenentwurfs eingebracht werden konnten. Deshalb konzentrierte sich die Anhörung nur noch auf Folgen des angestrebten Systemwechsels vom Konzessions- zum Anzeigeverfahren, die Vermeidung von Alkoholmissbrauch, die Zukunft kommunaler Einnahmen und Entwicklung kommunaler Personal- und Sachkosten im neuen Anzeigeverfahren und das Verhältnis von Gaststättenbetrieb und Vereinsleben. Im Ergebnis der Anhörung und der abschließenden Ausschussberatung werden in Drucksache 4/4466 dem Plenum mehrere Änderungen am Gesetzentwurf der Landesregierung empfohlen.
In Ziffer 1 der Beschlussempfehlung wird der Kreis der Anzeigenden um solche Gewerbetreibenden erweitert, die nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind. Außerdem wird der Bereich nicht alkoholischer Getränke verallgemeinert.
In Ziffer 2 wird der Kreis der zur Auskunft verpflichteten Personen auf die im Gaststättenbetrieb Verantwortlichen eingeschränkt. Ebenso wird der Zeitraum, in dem die zuständigen Behörden die Räume des Gaststättenbetriebs betreten dürfen, eingeschränkt.
In Ziffer 3 werden die spezifischen Verbote zum Alkoholausschank so präzisiert, dass Verführungen zu sogenannten Flatrate-Partys und ähnlichen Alkoholexzessen hart sanktioniert werden können. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin …
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn neue Anträge zur 380kV-Südwestkuppelleitung auf die Tagesordnung dieses Hohen Hauses kommen, fragt man sich ja immer nach dem aktuellen Anlass. In beiden Anträgen wird auf den jüngsten Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze vom 18. Juni dieses Jahres Bezug genommen. Allerdings ist interessant, dass DIE LINKE diesen Anlass in der ersten Fassung ihres Antrags zunächst vergessen oder verschlafen hatte. Ich dachte zunächst vielleicht verschlafen, aber nach der Rede von Frau Enders ist mir klar, dass dieser Anlass gar nicht so wichtig war, weil es Ihnen um etwas ganz anderes geht. Es geht Ihnen darum, die Energiewirtschaft zu verstaatlichen und diese Frage, die uns hier bewegt, Schutz des Thüringer Waldes, ist an sich nur Mittel zum Zweck für Sie,
um die Verstaatlichung der Energiewirtschaft zu betreiben.
Aber ich komme jetzt zurück auf diesen Anlass, den Sie dann in Ihre Neufassung schließlich mit aufgenommen haben. In der Tat werden mit diesem Gesetzentwurf neue Akzente in dieser uns schon mehrfach beschäftigenden Angelegenheit gesetzt. Zum einen soll in Artikel 1 des Energieleitungsausbaugesetzes der Bedarf für vordringliche Vorhaben - und dazu gehört nach diesem Gesetzentwurf auch die Südwestkuppelleitung durch den Thüringer Wald - bundesgesetzlich festgelegt werden und zum anderen soll der Rechtsweg für diese Vorhaben auf eine Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, festgelegt werden.
Meine Damen und Herren, unsere Fraktion geht davon aus, dass die Landesregierung die Brisanz dieser Entwicklung erkannt hat und nicht von der SPD-Fraktion darauf hingewiesen werden muss, dass sie das von der CDU-Fraktion in Drucksache 4/3541
initiierte Gutachten zur energiewirtschaftlichen Notwendigkeit einer weiteren 380-kV-Trasse rechtzeitig in die Debatte um das genannte Bundesgesetz einzuführen hat.
Besonders delikat, Herr Höhn, ist die Tatsache, dass die SPD-Fraktion, die dies heute fordert, dem entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion am 16. November 2007 gar nicht zugestimmt hat. Also wir brauchen keine Trittbrettfahrer.
Bezeichnend ist auch, dass die SPD-Fraktion in ihrem heutigen Antrag mit keinem Wort auf die Erdkabelvariante des Gesetzentwurfs des Bundes eingeht, wo doch der SPD-Bundesumweltminister Gabriel Fürsprecher dieser Pilotlösung auch für den Thüringer Wald ist. Liegt das vielleicht daran, Herr Höhn, dass die SPD-Fraktion wieder einmal danebenliegt, indem sie ihren Antrag zur Prüfung von Erdkabeln in Drucksache 4/3502 voreilig zurückgezogen hat? Wir sind jedenfalls erfreut, dass die entsprechende Forderung unseres Ministerpräsidenten
nach Prüfung einer Kabeloption in Berlin offensichtlich gehört worden ist - in Berlin ist sie gehört worden. Dass es aus anderen Ländern Vorbehalte gibt, haben wir zur Kenntnis genommen und das wird im Bundesrat zu bereden sein. Dabei sind diese Vorstellungen zu einer Kabeloption sicher noch zu präzisieren. So sehen wir zum Beispiel noch Klärungsbedarf darüber, warum in Artikel 1 des Energieleitungsausbaugesetzes für den Thüringer Wald nur die Möglichkeit einer stückweisen 380-kV-Wechselstromverkabelung angedeutet wird, obwohl in Artikel 4 des gleichen Gesetzes zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung unter Ziffer 7 auch Investitionsbudgets für Hochspannungsgleichstromübertragungskabel - kurz HGÜ - ermöglicht werden. Es ist bekannt, und ich hatte darauf schon vor längerer Zeit hingewiesen, dass solche Systeme leistungsfähiger und umweltschonender sind. Aus genau diesen Gründen werden sie schon als Seekabeltrassen eingesetzt. Wenn man schon den Thüringer Wald für wert genug hält, neue Technologien zu erproben, dann sollte man gleich Nägel mit Köpfen machen und die Trasse so gestalten, dass sie Teil des HGÜ-Netzes werden kann, das in der DENA-II-Studie für die nächste Ausbaustufe des europäischen Hochspannungsnetzes ja bereits vorgeschlagen wird.
Der heutige Antrag der Fraktion DIE LINKE trifft wieder einmal an den Kompetenzen des Landtags voll vorbei. Waren Ihre bisherigen Anträge darauf gerichtet, dass der Landtag Aufgaben der Planfeststellungsbehörde an sich reißt, soll er nun sogar zum Planungsbüro werden, indem er ein Modellprojekt zur Leitungsoptimierung auf den Weg bringt.
Liebe Frau Kollegin Enders, die Prüfung aller Möglichkeiten von Leitungsoptimierungen ist doch gerade Gegenstand unseres Antrags vom November 2007, dem auch Sie Ihre Zustimmung versagt haben. Ich darf noch einmal den damaligen Beschluss zitieren, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Die Landesregierung wird gebeten, ein unabhängiges Institut mit einem Gutachten zu beauftragen, das Aussagen trifft über die energiewirtschaftliche Notwendigkeit einer weiteren 380-kV-Trasse sowie über technische Möglichkeiten der Netzoptimierung und des Netzmanagements und wie diese Lösungen für den notwendigen zusätzlichen Stromtransport auf Bestandstrassen durch Thüringen angewendet werden können.“
Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung bzw. das von ihr beauftragte Institut bei dieser Prüfung den aktuellen Stand der Diskussion beachtet. Dazu gehört natürlich der Gesetzentwurf vom 18. Juli 2008 zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze der Bundesregierung. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, dass es bei diesem Entwurf nicht mehr nur um die Übertragung von Windenergie von Nord nach Süd geht. Zur Sicherung der Grundlastfähigkeit des Netzes werden von der Bundesregierung offensichtlich größere Kohlekraftwerkskapazitäten an der Küste erwartet, deren Leistungen zusätzlich zur Windenergie in den industriellen Süden übertragen werden müssen, wenn die dortigen Atomkraftwerke mittelfristig abgeschaltet werden. Damit bestätigt sich einerseits die Skepsis der Trassengegner gegen das bisher von Vattenfall immer vorrangig vorgebrachte Windenergieargument. Andererseits ist aber damit auch das Jarass-Gutachten nicht mehr das Maß aller Dinge, da es sich auftragsgemäß ausschließlich auf die Windenergieargumente bezieht. Das macht den Trassengegnern, die den Thüringer Wald schützen wollen, das Leben nicht einfacher. Gleichwohl muss man aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Bundesregierung im genannten Gesetzentwurf dem Thüringen Wald einen besonderen Naturschutzstatus einräumt, indem sie hier auch Erdverkabelung zulassen will. Die Tatsache, dass die Bundesregierung zum Mittel eines Beschleunigungsgesetzes greift, deutet auf die Dringlichkeit des Problems hin.
Meine Damen und Herren, wir hätten am vergangenen Freitag bei Lichtenfels nicht die Inbetriebnahme des letzten Teilstückes der A 73 feiern können, wenn nicht Anfang der 90er-Jahre in einer ähnlich
dringenden Situation von der Möglichkeit eines Verkehrswegebeschleunigungsgesetzes Gebrauch gemacht worden wäre. Grundsätzlich kann man also einen solchen Weg der Bundesregierung nicht als undemokratisch diskreditieren, wie dies die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag tut.
Thüringen sollte aber durchaus im Bundesrat alle Möglichkeiten nutzen, um zum Beispiel die genannten Kabelvarianten durch den Thüringer Wald zu favorisieren. Die Bitte an die Landesregierung ist also mit unserem Antrag aus dem November vergangenen Jahres eindeutig und muss nicht durch neue Anträge der Opposition verschlimmbessert werden. Deshalb lehnen wir beide zur Diskussion stehenden Anträge bis auf die bereits erledigte Nummer 1 des SPD-Antrags ab. Vielen Dank.
Vielen Dank Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Gerstenberger, Sie haben heute wieder einmal ein klassisches Beispiel für ein Vorurteil abgegeben. Sie haben über den Antragsteller schon geurteilt, bevor dieser selber zu Wort gekommen ist. Ich werde jetzt für den Antragsteller - also für die Fraktion der CDU - das Wort ergreifen und empfehle Ihnen, genau zuzuhören, ob Ihr Vorurteil, dass wir einen Jubelantrag gestellt haben, wirklich so stimmt. Auf jeden Fall waren wir vor wenigen Wochen gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - wie übrigens in jedem Jahr - bei den Thüringer Ausstellern auf der Hannover Messe. Herr Gerstenberger, Sie werden dem Tenor nicht widersprechen können, den wir dort gehört haben. Der Tenor war: „Wir können uns vor Aufträgen kaum retten, vor allem aus dem Ausland.“ Dazu, meine Damen und Herren, kann man den Unternehmerinnen und Unternehmern nur gratulieren.
Sie sind weltweit begehrt und haben diesen Zustand vor allem dadurch erreicht, dass sie sich in den Jahren seit 1990 ohne Zögern und erfolgreich dem globalen Wettbewerb gestellt haben. Das heißt konkret, dass unsere Unternehmerinnen und Unternehmer innovativer als ihre Mitbewerber sind, dass sie flexibler als ihre Mitbewerber sind und dass sie bereit sind, entsprechende Risiken zu tragen. Dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle zunächst einmal ausdrücklich Respekt und Anerkennung zollen.
Insofern stimme ich meinem Kollegen Dr. Schubert zu, es ist zunächst einmal ein Erfolg der Unternehmerinnen und Unternehmer, was sich im Export getan hat. Der Export ist in Thüringen in der Tat Motor des Wachstums von Produktion und Beschäftigung geworden. Das Bruttoinlandsprodukt Thüringens ist ja im vergangenen Jahr stärker als in Gesamtdeutschland oder in den neuen Ländern insge
samt gewachsen. Während die heimische Nachfrage bis 2005 sogar rückläufig war, ist die von außen kommende Nachfrage gestiegen. Zu diesem Anstieg hat die von Jahr zu Jahr erreichte Verbesserung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ebenso beigetragen wie deren gestiegene Fähigkeit, Nachfrageimpulse nicht nur aus Thüringen, sondern auch aus dem Ausland aufzunehmen. Einen klaren Hinweis auf die gestiegene Bedeutung der Auslandsmärkte liefert die Außenhandelsstatistik, nach der nicht nur die Exporte und Importe jeweils für sich allein, sondern auch das Export-Import-Saldo seit 2000 stetig gestiegen sind. Ganz an der Spitze stehen dabei das verarbeitende Gewerbe der Metallindustrie, der Elektronik und Optik sowie des Maschinen- und Fahrzeugbaus, deren übrigens sehr gut gelaunte Repräsentanten den Thüringer Abend auf der jüngsten Hannover Messe bevölkert haben.
Die jüngste Studie zur außenwirtschaftlichen Tätigkeit der Thüringer Wirtschaft des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle stützt darüber hinaus die optimistische, von Herrn Minister Reinholz schon geäußerte Vermutung, dass diese Exportintensivierung nicht nur zu einer Ausweitung der Produktion, sondern ebenso zu der erfreulichen Ausweitung der Beschäftigung geführt hat. Damit wird erneut klar, meine Damen und Herren, dass wir vor der Globalisierung keine Angst zu haben brauchen, wenn wir sie auf regionaler Ebene entsprechend gestalten. Hier ist neben der Wirtschaft allerdings eben auch die Politik gefordert. Der industrielle Wachstumsprozess der letzten Jahre ging mit einem kräftigen Strukturwandel des verarbeitenden Gewerbes einher, den die Politik des Freistaats hilfreich flankiert hat. Da widerspreche ich Herrn Gerstenberger ausdrücklich mit seiner Negativeinschätzung und füge aber hinzu: wo die Politik auch weiter flankieren muss. Letzteres ergibt sich in der Tat aus der Tatsache, dass Thüringen zwar das vom Minister beschriebene beachtliche Wachstum im Export aufweist, mit der damit erreichten Exportquote aber immer noch 13 Prozent unter dem Durchschnitt in Gesamtdeutschland liegt. Die Aufgaben sind also klar abgesteckt. Das liegt nach oben angeführter Studie zum einen an der noch unterrepräsentierten exportintensiven Investitionsgüterproduktion und zum anderen auch an der eher kleinen durchschnittlichen Betriebsgröße der Thüringer Unternehmen. Diese spezifischen Außenwirtschaftsaspekte sollte die Landesregierung meines Erachtens bei der indirekten Exportförderung, also bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung und bei der Förderung von überbetrieblicher Forschung und Entwicklung zukünftig noch stärker mit in den Blick nehmen.
In diesem Zusammenhang geht der Arbeitskreis Wirtschaft meiner Fraktion nach seinem jüngsten Besuch des Fraunhofer Instituts für angewandte
Optik und Feinmechanik in Jena übrigens davon aus, dass es mit Unterstützung der Landesregierung gelingen muss, das Spitzencluster CoOPTICS nach Thüringen zu bekommen.
Überwiegend richtig liegt die Landesregierung offensichtlich bei ihrer direkten Außenwirtschaftsförderung in Form von Informationsaufbereitung, Marketingunterstützung und Infrastrukturbereitstellung. Dieses Gefühl hatte man auch beim Besuch der Hannover Messe, jedenfalls hatte das unser Arbeitskreis, wo sich die Thüringer Unternehmen auf dem erstmalig von der LEG organisierten Gemeinschaftsstand der Thüringer Industrie mit ihren internationalen Gäste durchaus sehr wohl fühlten, Herr Gerstenberger. Vielleicht, das ist ein kleiner Hinweis an die Landesregierung, kann man zukünftig die an anderen Stellen auf der Hannover Messe ausstellenden Thüringer Forschungseinrichtungen inhaltlich und örtlich etwas näher an ihre potenziellen Industriepartner platzieren.
Meine Damen und Herren, auch die 11 Delegationsreisen des Thüringer Ministerpräsidenten in den letzten vier Jahren werden in der IWH-Studie von den teilnehmenden Unternehmerinnen und Unternehmern als sehr gelungen eingeschätzt. 56 Prozent der insgesamt 406 befragten Unternehmen gaben an, dass diese Reisen eine wichtige Hilfestellung bei der Erschließung ausländischer Märkte bieten. Interessanterweise lag das Zielgebiet dieser Delegationsreisen zu über 70 Prozent im Osten, also in Osteuropa oder in Asien. Das steht scheinbar im Widerspruch zum Schwerpunkt der aktuellen Exportaktivitäten, die hauptsächlich noch in Westeuropa oder den USA liegen. Die bereits bemühte Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle gibt der Landesregierung bei ihrer Reiseplanung mit dem Schwerpunkt Osten aber perspektivisch recht, denn die Wachstumspotenziale der Außenwirtschaft liegen in Zukunft eindeutig östlich von uns. Und die jüngste Reise des Thüringer Ministerpräsidenten nach Moskau und Nischni Nowgorod hat diese Prognose der Studie bereits glänzend erfüllt. Autozulieferer, Messgeräteentwickler, Medizintechnikspezialisten oder sogar Architekten schwärmen laut Presseberichten von den Möglichkeiten, die sich in dieser Boomregion auftun.
Die IWH-Studie hat auch herausgearbeitet, dass die Hauptfaktoren für Fehlschläge im Export im fehlenden Bekanntheitsgrad im Zielland, in der Fehleinschätzung des Zielmarktes und in den bürokratischen Hürden des Ziellandes bestehen. Insofern sind die Förderung von Firmenpools, Kooperationsbörsen, Außenwirtschaftsberatung und Auslandsrepräsentanten zusätzlich sinnvolle Ergänzungen der
Thüringer Außenwirtschaftspolitik, die ja in der Regel in Kooperation von Wirtschaftsministerium mit Kammern und Verbänden gestaltet wird.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Außenwirtschaftspolitik ist im Rahmen übergeordneter Zoll- und Handelspolitik weitestgehend souverän, muss sich aber aus pragmatischen Gründen zur Vermeidung von Überschneidungen der Fördermaßnahmen von Europäischer Union, Bund und anderen Ländern natürlich mit diesen Akteuren abstimmen. In diesem Zusammenhang wäre es auch interessant zu erfahren, Herr Minister, was aus der Bund-Länder-Gesellschaft IIC GmbH, das steht für Industrial Investment Council, geworden ist, die 1996 einmal zur Förderung von internationalen Ansiedlungen in den neuen Ländern gegründet worden ist, die in der Regel ja auch kräftige Exportimpulse mit sich bringt.
Meine Damen und Herren, ich komme noch einmal auf die jüngste IWH-Studie zur außenwirtschaftlichen Tätigkeit der Thüringer Wirtschaft zurück, in der die Unternehmer das Angebot der Thüringer Außenwirtschaftsförderung benoten konnten. Man muss die Zahlen in der Tat kritisch interpretieren. Im Durchschnitt vergeben sie eine 2,7 auf einer Skala von 1 bis 5, bewerten also zwischen „gut“ und „befriedigend“. Allerdings hat sich nur reichlich die Hälfte der Unternehmen an dieser Benotung beteiligt. 47 haben „weiß nicht“ angegeben. Das deutet auf ein Kommunikationsproblem zwischen Geber und Nehmer hin. Hier liegt offensichtlich ein Potenzial für die zukünftige Fördertätigkeit des TMWTA und der LEG. Sehr signifikant ist auch die unterschiedliche Benotung durch Unternehmen, die bereits Förderung erhalten haben, und solchen, bei denen dies nicht der Fall war. Die geförderten Unternehmen vergeben bessere Noten; 62 Prozent von ihnen meinen, die Förderung sei sehr gut bis gut. Diese Bewertung gibt nur ein Drittel der nicht geförderten Unternehmen ab, offensichtlich mangels entsprechender Erfahrungen.
Meine Damen und Herren, diese Befunde zeigen, dass die Förderpolitik des Freistaats auf gutem Wege ist und die interessierten Unternehmen erreicht hat. Sie zeigen aber auch, dass noch große Potenziale zu aktivieren sind. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunehmend beschäftigen mich in meinem Südthüringer Wahlkreis Probleme wie: „Das Ingenieurbüro X verliert wichtige Aufträge, weil elektronische Projektunterlagen nicht schnell genug ausgetauscht werden können“, „Die Vertretung des Versicherungsunternehmens Y verliert den Standortvorteil der Nähe zu den ländlichen Kunden, weil die neuen Angebote der Zentrale nicht schnell genug abgerufen werden können“, „Die Verwaltungsgemeinschaft Z ist nicht in der Lage, die zunehmenden EGovernment-Möglichkeiten auf Landes-, Bundes- und Europaebene zu nutzen“. Meine Damen und Herren, damit entsteht ein massiver Standortnachteil für unsere ländlichen Gebiete, der die beachtlichen Erfolge bei der sonstigen Entwicklung des ländlichen Raums konterkariert und sogar deren Nachhaltigkeit infrage stellt. Das dürfen wir auf keinen Fall zulassen, denn eine verstärkte Abwanderung aus ohnehin strukturschwachen Regionen wäre die Folge. Wie viele andere Kolleginnen und Kollegen dieses Hohen Hauses habe ich zunächst versucht, gemeinsam mit den Betroffenen, den Dienstanbietern und den Kommunen Lösungen zu finden. Das ist in mehreren Fällen auch gelungen. Die wichtigste Lösungsvoraussetzung war, dass sich genügend Interessenten vor Ort und ein interessierter Anbieter mit rentablen Technologien finden lassen. Manchmal ist nach meiner Erfahrung auch die Bereitschaft der Kommune hilfreich und notwendig, finanzielle Zuschüsse oder geldwerte Leistungen in diese Infrastruktur einzubringen. Es zeigt sich allerdings, dass mit dieser Einzelfallmethode eine hinreichende Breitbandversorgung mit akzeptablen Datenraten für den ländlichen Raum in absehbarer Zeit nicht zu schaffen ist. Deshalb muss die Politik hier aktiv werden und insofern unterstützt meine Fraktion das Grundanliegen des vorliegenden Antrags der SPD-Fraktion. Über Details wird man reden müssen. Dieser Antrag rennt auch offene Türen der Landesregierung ein, wie die heutigen Ausführungen von Minister Reinholz bereits deutlich gemacht haben, und auch Minister Sklenar hat das Problem bereits in seiner Regierungserklärung „Der ländliche Raum hat Zukunft - Starke Regionen in Thüringen“
am 15. November des vergangenen Jahres angepackt und unter anderem auf meine schriftliche Nachfrage mitgeteilt, dass es in diesem Zusammenhang auch eine finanzielle Förderung geben wird. Die soll sich allerdings nicht, wie im SPD-Antrag gefordert, aus GA-Mitteln zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, sondern aus Mitteln der GA „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ speisen - wie auch immer, über das Volumen muss man sicher noch einmal reden.
Auch auf Bundes- und Europaebene hat man inzwischen den ländlichen Raum entdeckt. Anlässlich der Bundestagsdebatte zur Schließung der Breitbandlücken im ländlichen Raum am 7. März dieses Jahres räumte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerter, ein, dass im ländlichen Raum eine Breitbandlücke besteht, die umgehend geschlossen werden muss. Eine Task Force zur Unterstützung des ländlichen Raums wird gefordert. In Brüssel gibt es erste Überlegungen zu einer Novellierung der Telekommunikationsrichtlinie, in der die Universaldienste unter Einbeziehung von Breitbanddiensten neu definiert werden könnten - ich sage es mal vorsichtig, weil das noch am Anfang der Diskussion ist.
Auch die Wissenschaft wendet sich verstärkt diesem Problem zu. Gleichzeitig mit unserer Plenarsitzung in dieser Woche findet z.B. in Bonn ein Workshop des wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste zum Thema „Breitbandschere - verlieren ländliche Regionen den Anschluss?“ statt. Hier deuten sich also grundsätzliche Dialoge und Abstimmungsrunden zwischen Ministerien der Landes-, Bundes- und Europaebene an, auch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, in die wir als Abgeordnete einbezogen werden wollen. Deswegen möchte ich für meine Fraktion schon an dieser Stelle beantragen, dass wir den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zusammen mit der Landesregierung weiter bearbeiten wollen.
Dabei, meine Damen und Herren, müssen wir davon ausgehen, dass Breitbandanschlüsse grundsätzlich dem Wechselspiel von Angebot und Nachfrage im wirtschaftlichen Wettbewerb unterliegen. Sie sind derzeit nicht Teil des Universaldienstangebots der Telekommunikation nach dem Telekommunikationsgesetz und - das darf ich jetzt persönlich hier einbringen - sie werden dies wohl auf absehbare Zeit auch nicht werden. Wenn dann doch irgendwann die im SPD-Antrag angestrebten 2 Mbit/s als Universaldienst erreicht sein sollten, werden sich die technologischen Möglichkeiten und die Nachfrageparameter
schon wieder um Größenordnungen geändert haben. ISDN lässt grüßen! Deshalb muss man bei entsprechendem Bedarf sofort pragmatische Lösungen suchen und umsetzen. Dabei sind einerseits den potenziellen Anbietern wirtschaftliche Rentabilitätsüberlegungen zuzugestehen und andererseits direkte Förderung der öffentlichen Hand wettbewerbsneutral einzusetzen. Darüber hinaus gibt es genug Möglichkeiten der Politik, positiv regulierend einzugreifen, um die Breitbandsituation im ländlichen Raum wesentlich zu verbessern. Die Lösung kann nur in einer konzertierten Aktion aller Beteiligten liegen, um die Vielfalt der Angebote auszunutzen, die Erschließungskosten zu senken und - das mag im Moment widersprüchlich erscheinen, aber ich komme noch einmal darauf zurück - die Nachfrage zu steigern. Zu beteiligen sind neben den Anbietern von Breitbanddienstleistungen bzw. deren Branchenvertretern die betroffenen Kommunen bzw. deren Interessenvertretungen, die interessierten Unternehmen bzw. deren Kammern und Verbände und die zuständigen Landesministerien für Wirtschaft, Infrastruktur und ländlichen Raum. Unsere Fraktion unterstützt deshalb die von Minister Reinholz angekündigten Aktivitäten in Richtung Breitbandinitiative für Thüringen. Erste Aufgabe dieser Initiative muss es sein, über die verschiedenen Breitbandtechnologien zu informieren. Nicht überall, meine Damen und Herren, wird es das an Kupferkabel gebundene DSL-Verfahren sein, das sinnvoll und möglich ist. Deshalb ist auch die Deutsche Telekom AG als Eigentümer der aus Beständen der Bundespost stammenden flächendeckenden Kupfertelefonnetze der wichtigste, aber nicht der einzige Ansprechpartner für Breitbandinteressenten im ländlichen Raum. Noch viel zu wenig werden für diese vier Regionen Zugänge z.B. über Funktechnologien wie WLAN oder WiMi, über Satelliten wie „Astra 2 Connect“ oder bei günstigen Umständen sogar über Mobilfunktechnologien, wie UMTS oder rückkanalfähige TV-Kabelanschlüsse oder Breitbandzuführungen über Stromleitung wie PLC, in Erwägung gezogen. Für alle Technologien fallen unterschiedliche Erschließungs- und - man darf es nicht vergessen - Betriebskosten an, die man nur gemeinsam auf ein akzeptables Niveau senken kann. Hier sind die Kommunen ebenso gefordert wie die Anbieter und Nutzer, die durch Bündelung von Ver- und Entsorgungstrassen mit Kommunikationstrassen durch Nutzung von Landmarken als Funkstandorte oder mit Eigenleistungen beim Kabelnetzausbau bis hin zu finanziellen Beteiligungen Synergien finden und nutzen müssen. Dabei gibt es keine Patentlösung.
Meine Damen und Herren, um 100 potenzielle Abnehmer zu erhalten, aus deren Gebühren sich die Infrastrukturinvestition refinanzieren muss, benötigt man nach derzeitigen Berechnungen einen Ortsteil innerhalb einer Gemeinde mit mindestens 600 Einwohnern. Da die Thüringer Siedlungsstruktur eine
sehr niedrige Bevölkerungsdichte aufweist, kommen dabei relativ große Flächen zusammen, die im Allgemeinen große Erschließungskosten nach sich ziehen. Allein von den etwa 1.000 Thüringer Gemeinden haben nur etwa 500 überhaupt diese Mindestgröße, ganz abgesehen davon, dass die Zahl der vielen noch kleineren Ortsteile sogar bei rund 2.000 liegt. Daran kann man den Umfang des Problems einer flächendeckenden Breitbandversorgung nur erahnen.
Um zu einem gesicherten Wissen über die potenzielle räumliche Nutzerverteilung zu kommen, schlägt die SPD in Punkt 6 ihres Antrags vor, dass die Bundesnetzagentur auf gesetzlicher Grundlage diese Daten erheben solle. Der Antragsteller verkennt dabei, dass die Bundesnetzagentur sowohl aus datenschutzrechtlichen als auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen eine solche Datenerhebung gar nicht veranlassen kann. Das Nutzerpotenzial ist also nur auf freiwilliger Basis im Rahmen der vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit angestrebten Breitbandinitiative für Thüringen zu ermitteln. Insofern hat Wolfgang Kopf, das ist der Leiter der politischen Interessenvertretung der deutschen Telekom AG, mit seiner zugegebenermaßen provokanten Äußerung nicht ganz unrecht. Er sagt, ich darf zitieren: „Nachholebedarf gibt es, aber nicht auf der Angebotsseite, sondern auf der Nachfrageseite.“ Nicht die einzelne Nachfrage ist damit gemeint, sondern gebündelte und hinreichend refinanzierbare Nachfragecluster auch im ländlichen Raum.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn ein wichtiges Unternehmen der Telekommunikation zurzeit den Eindruck erweckt, dass es mehr mit internen Kommunikationsproblemen zu kämpfen hat als mit den Kommunikationsproblemen seiner Kunden, bin ich doch optimistisch, dass sich die erfolgreiche Entwicklung preiswerter Telefonverbindungen auf vorrangig marktwirtschaftlicher Basis in der Vergangenheit in absehbarer Zukunft auch für schnelle Breitbandverbindungen im gesamten Freistaat Thüringen wiederholen lässt. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Enders, Sie haben Wünsche geäußert, verständliche Wünsche; wir leben aber in einer Welt, in der verschiedene Interessen sich im Raum stoßen. Wenn man in dieser Welt einigermaßen friedfertig miteinander auskommen will, muss man die Juristen auch bemühen und muss Rechtssicherheit schaffen und deswegen bin ich grundsätzlich der Meinung, dass aus Gründen der Rechtssicherheit ein weiteres Gutachten, durch unsere Landesregierung ausgelöst, von einem unabhängigen Gutachter sehr sinnvoll ist.
Es sind wirklich verschiedene Interessen, was man auch an der heutigen Debatte sieht, es sind auch unterschiedliche Interessen in verschiedenen Regionen Thüringens; das muss ich jetzt nicht weiter ausführen. Ich will das mal an einem Beispiel erklären: Wenn eine Autobahn nicht mehr ausreicht für das Verkehrsaufkommen und sie muss verstärkt werden, dann wären die Anwohner dieser Autobahn sicher froh, wenn nicht ihre Autobahn verbreitert wird von vier auf sechs Spuren, sondern wenn vielleicht 30 km parallel eine neue Autobahn gebaut wird, weil sie dann nicht zusätzlich belastet werden. Trotzdem wissen wir, dass man normalerweise die bestehende Autobahn ausbaut und übrigens dann auch versucht, den Anwohnern mithilfe der neuesten Technologien Entlastung zu schaffen. Das können Sie, wenn Sie wollen, übersetzen auf das Problem, was heute und hier zur Diskussion steht.
Frau Enders, Sie haben meiner Fraktion auch vorgeworfen, dass sie erst heute zu diesem Problem Stellung nehmen würde. Ich denke, das glauben Sie selbst nicht.
Die Studie stand ja erst sehr spät im Raum. Dieses Problem ist von unserer Fraktion schon sehr früh aufgegriffen worden. In der Presse können Sie das ein Jahr zurückverfolgen. Am 2. März habe ich selbst hier namens meiner Fraktion Stellung genommen. Kollege Carius war so freundlich, aus dieser Rede am 2. März hier auch heute zu zitieren, und nach meiner Rede am 21. September sind Sie persönlich zu mir gekommen und haben sich bedankt für die Klarheit meiner Ausführungen, die ich namens unserer Fraktion gemacht habe.
Moment mal, die Jarass-Studie war damals noch gar nicht in der Welt. Ich freue mich natürlich, dass die Jarass-Studie meine damaligen Überlegungen, die ich als einfacher Abgeordneter mit den wenigen Informationen, die man da so hat, entwickelt habe, meine Argumentation gestärkt hat.
Nun gehe ich aber, weil sich in dieser Welt Interessen stoßen, nicht nur von meinen Wünschen aus, sondern gestehe zu, dass andere Interessenträger die Jarass-Studie nun auch sehr intensiv analysieren. Übrigens hat Prof. Jarass in Coburg bei der Vorstellung auch die Erwartung geäußert, dass es sehr hart zugehen wird und vielleicht sogar vor Gericht landen wird. Deswegen hat er nicht auf die Bitte von Vattenfall reagiert und Gespräche mit Vattenfall geführt, nachdem der den Gutachtenauftrag hatte, sondern er hat sich lediglich auf die schwarz auf weiß vorliegenden Fakten gestützt, um gerichtsfest zu sein mit seinem Gutachten.
Wie auch immer stoßen sich verschiedene Interessen im Raum, Interessen der Windmüller, Interessen der Netzbetreiber, Interessen aber auch der Energieverbraucher, zu denen wir letztendlich alle gehören. Deswegen unterstütze ich den Antrag unserer Fraktion aus Gründen der Rechtssicherheit, ein entsprechendes Gutachten in Auftrag zu geben durch die Landesregierung, also diese Empfehlung an die Landesregierung zu geben. Ich bin übrigens auch sehr froh, dass in unserem Alternativantrag ausdrücklich von der Frage gesprochen wird, ob eine weitere 380-kV-Trasse notwendig ist, denn die schon bestehende Trasse über Remptendorf ist lange Zeit ausgeblendet worden in der Diskussion - sicher auch aus gewissen Interessen heraus. Wir bekennen uns dazu, dass es um die Frage geht, jetzt eine weitere Trasse zu bauen oder auch nicht zu bauen. Ich bin auch sehr zufrieden damit, dass der Begriff "Bestandstrassen" in unserem Antrag erscheint, der darauf verweist, dass man, bevor man darangeht, neue Autobahnen zu bauen - um jetzt wieder im Bild zu bleiben -, überprüft, ob die bestehenden Autobahnen ausgebaut werden können zum Nutzen aller. So viel, Frau Enders, zu Ihren Einlassungen.
Nun will ich kurz zur SPD-Fraktion kommen, die mich allerdings einigermaßen verwirrt, muss ich sagen. Als ich im Februar/März zu Gast bei der Bürgerinitiative in meinem Wahlkreis war, da ist mein Kollege Uwe Höhn bei Bürgermeistern in der Region zu Besuch gewesen und hat versucht, sie davon zu überzeugen, dass die neue Trasse notwendig ist. Gestern im Fernsehen hat Herr Matschie bekannt gegeben, dass die SPD-Fraktion gegen die neue Trasse ist. Herr Matschie, schicken Sie dann bitte auch Herrn
Höhn zu den Bürgermeistern, wo er im Frühjahr war, er soll ihnen jetzt erklären, dass Sie jetzt anderer Meinung sind.
Ich denke nur, dass es fair wäre. Wenn Sie sich meine Rede vom 2. März noch mal vorholen, werden Sie feststellen, dass man auch als einfacher Abgeordneter mit den vorhandenen Informationen schon sehr interessante Fragen in dieser Sache stellen kann, und diese Fragen und auch Antworten dazu sind in der Jarass-Studie jetzt bestätigt und verstärkt worden, möchte ich mal sagen.
Ja, ja - das ist richtig, aber ich denke, wir sind als Abgeordnete unseren Wählern auch insofern verpflichtet, dass wir die Informationen, die schon vor dem Gutachten vorliegen und zur Verfügung stehen, politisch bewerten. Das wäre auch Ihnen damals möglich gewesen. Insofern fällt es mir fast ein bisschen schwer, Ihrem Antrag in der alternativen Form durch unsere Fraktion zuzustimmen, weil ich finde, das haben Sie eigentlich gar nicht verdient, dass Ihr Antrag hier durchgeht, aber im Interesse der Sache werde ich natürlich zustimmen in der Form des Alternativantrags der CDU, weil ich denke, dass dort Ihr Antrag vom Kopf auf die Füße gestellt wird. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Kollege Uwe Höhn, ich muss doch noch einmal hier ans Mikrofon, um ein paar Dinge sachlich richtigzustellen. Sie haben gesagt, ich hätte in Bockstadt bei der Bürgerinitiative von Alternativen wie Wasserstofftechnologie usw. geredet. Sie waren in Bockstadt nicht dabei gewesen.
Wenn Sie erzählen, was ich dort gesagt habe, wäre es schon gut gewesen, Sie wären dabei gewesen. Ich glaube, dass niemand aus Bockstadt, der damals im Februar dabei war, das berichtet hat, weil ich es nicht gesagt habe.
Entschuldigung, ich werde es aufklären.
Den Bürgerinnen und Bürgern in Eisfeld-Bockstadt, die damals wie heute sehr beunruhigt sind,
habe ich Folgendes gesagt: Der vorrangige Verbundplan der EU verpflichtet uns, Windenergie von Nord nach Süd zu transportieren. Das ist unbestritten. Wir müssen diese Verpflichtung umsetzen, und zwar verantwortungsvoll, indem wir nur dann neue Trassen zulassen, wenn die vorhandenen Trassen nicht mehr in der Lage sind, auch durch entsprechende Aufrüstung diesen Bedarf abzuleiten. Das habe ich in Bockstadt gesagt. Außerdem habe ich die Bürgerinnen und Bürger dort davor gewarnt, mit dem Argument des Elektrosmogs zu argumentieren gegen die Trasse. Das wird auch bestätigt werden.
Ich habe also durchaus versucht, auch aus meinem beschränkten technischen Verstand heraus, auf nicht haltbare Argumente, wie z.B. vermuteter Elektrosmog bei Hochspannungsleitungen, der gesundheitsschädlich sei, hinzuweisen. Das zu dem Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Zu der Frage Wasserstoff: In der Tat habe ich mich dazu auch schon geäußert, zu einem anderen Tagesordnungspunkt. Hier ging es damals um den Technologiebericht der Landesregierung, den wir fordern. Ich habe es aber auch im Zusammenhang 2. März/21. September mit den Fragen dieser Trasse angesprochen, aber in dem Sinne, dass ich meine - und der Meinung bin ich nach wie vor -, dass wir Zeit gewinnen sollten durch den Ausbau bestehender Trassen bis 2015/2020, um dann die technologischen Fortschritte, die sich mit Sicherheit eingestellt haben werden, zu nutzen, um die regenerativen Energien sinnvoll in Deutschland und Europa zu verteilen. Ich habe also eine Perspektive aufgemacht; dazu gehört auch Wasserstofftechnik. Im Übrigen hat am 12. November, also vor wenigen Tagen, ein Mitarbeiter von Vattenfall einen Vortrag an der Technischen Universität Ilmenau gehalten, der sich zu den Arbeiten an der dena-II-Studie geäußert hat. Er hat genau diese Dinge dort mit angekündigt, dass die untersucht werden. Also auch da lag ich gar nicht so schlecht. Im Übrigen, die heutige Ausgabe dieses Newsletters „Energie und Markt“ berichtet, dass auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Berlin in voller Diskussion ist. Es wird die dritte Version vorbereitet und da werden durchaus Überlegungen angestellt, wie man mit neuen Technologien perspektivisch - hier geht es um 2015 bis 2030 - das Problem des unstetigen Anfalls regenerativer Energien - also Windenergie - bewältigt. Darum ging es, als ich über Wasserstofftechnologie gesprochen habe und nicht über das aktuelle Problem, wie bekommen wir die anfallende Energie aus dem Norden nach Süden in den nächsten Jahren. Da bitte ich schon, bei der Wahrheit zu bleiben. Ich will noch zu diesem Vortrag, der am 12. November in Ilmenau stattfand...
Bitte.
Es geht darum, Möglichkeiten zu schaffen, die notwendigen Energiedurchleitungen zu realisieren. Das habe ich immer gesagt und dazu stehe ich auch. Außerdem, was ich am 21. September hier in diesem Hause gesagt habe, das ist gar nicht in der Presse publiziert worden. Das habe ich in keiner Zeitung gelesen, das hat mich auch etwas geärgert, das gebe ich ehrlich zu, aber wie auch immer, das ist eben so.
Ja, sicher, weil einige Leute hier waren, die es gehört haben, aber da habe ich genau in dem Sinne von Wasserstofftechnik gesprochen, was die Lösung des Problems morgen und übermorgen anbetrifft. Wir wären doch wirklich mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir heute den Thüringer Wald durch neue Trassen verschandeln, aber in zehn, fünfzehn Jahren neue Technologien auf dem Tisch sind, die das erübrigen - darum geht es doch.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit sehr großem Interesse bin ich der bisherigen Debatte gefolgt. Ich möchte mich ausdrücklich bei unserem Minister für Bau und Verkehr, Herrn Trautvetter, bedanken für die Klarstellung der Verfahrensfragen.
Die insgesamt dargelegten Sachverhalte haben mich in meinen Ausführungen vom 2. März dieses Jahres in der ersten Debatte zu dieser Sache bestärkt. Das möchte ich hier noch einmal zum Ausdruck bringen. Zur Erinnerung: Ich hatte damals an Vattenfall appelliert, auf eine extensive Interpretation des EEG, also des erneuerbaren Energiegesetzes zu verzichten, und eine zusätzliche 380 kV-Trasse mit Überschreitung des zentralen Rennsteiggebiets überflüssig zu machen, indem der steigende Übertragungsbedarf mittelfristig durch den Ausbau der existierenden Trassen und langfristig durch technologische Innovationen bewältigt wird.
In Auswertung der Anhörung habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass die von Vattenfall geplante neue Trasse auf Thüringer Seite mit der von E.ON geplanten Anschlusstrasse auf bayerischer Seite nicht kompatibel ist. Währenddem die Vattenfalltrasse für vier Systeme dimensioniert wurde, hat E.ON erklärt - und das habe ich mir schriftlich geben lassen -, dass dort auf jeden Fall nur zwei Systeme weitergeführt werden. Mindestens mittelfristig würde die neue Trasse durch den Thüringer Wald also überdimensioniert sein.
Meine Damen und Herren, wenn aber zwei Systeme bis auf Weiteres ausreichen, kann man diese durch Aufstockung der schon vorhandenen 380-kVTrasse über Remptendorf ohne neue Trasse nach Bayern führen.
Auch hier habe ich mich von den Technikern informieren lassen, dass dies durchaus möglich ist. Die dena-Studie hat diese Möglichkeit nicht untersucht. Leider, muss ich sagen.
Meine Damen und Herren, ich verstehe die aktuelle Forderung unseres Ministerpräsidenten Dieter Althaus so, dass man dann diese aufgestockte Trasse durch ein innovatives Kabel ersetzen sollte. Ich habe mich auch inzwischen belehren lassen, dass dies eine realistische Forderung ist, da z.B. mit dem HGÜ-Kabel - HGÜ steht für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung - durch die Ostsee bereits effiziente Prototypen solcher innovativer Technologien existieren.
Meine Damen und Herren, die Produzenten von Windenergie und Netzbetreiber haben inzwischen noch weitere Innovationsnotwendigkeiten erkannt. Die durch das EEG bestimmte 100-prozentige Abnahmeverpflichtung von Windenergie zu jeder Zeit ist sowohl netztechnisch als auch betriebswirtschaftlich nicht zu verantworten. Deshalb kommt man mittelfristig an einem Erzeuger- und Netzmanagement nicht vorbei. Dazu werden zurzeit besonders intensiv praktisch umsetzbare Energiespeichertechnologien mit hinreichend großen Kapazitäten erforscht. Interessanterweise werden hierbei inzwischen sogar die Wasserkraftanlagen Norwegens ins Kalkül gezogen, die offensichtlich mit relativ wenig Aufwand auch als europäische Pumpspeicherkapazitäten genutzt werden können.
Meine Damen und Herren, ich habe natürlich Verständnis dafür, dass sich auch Vattenfall mit dem elektrotechnisch sehr elegant konfigurierten Pumpspeicherwerk Goldisthal an diesem Geschäft mit der Regelleistung beteiligen will. Goldisthal ist aber mit zwei 380-kV-Stromkreisen bereits heute ausreichend über das Umspannwerk Remptendorf eingebunden. Genau gesagt: 1.324 MW Erzeugerleistung stehen 2.400 MW Übertragsleistung gegenüber, damit muss das Umspannwerk Altenfeld nicht zwingend über eine zweite 380-kV-Trasse eingebunden werden.
Die für das europäische Verbundnetz notwendigen Stabilisierungskapazitäten liegen dann schon eher in Norwegen oder in noch ganz anderen zu entwickelnden innovativen Speicher- und Netztechnolo
gien.
Langfristig zeichnet sich ohnehin eine Dezentralisierung der Energienetze ab. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 5. Technologieforum der CDUFraktion in der vergangenen Woche konnten interessante Einblicke nehmen in die Zukunft solcher Netze, die auf intelligente Weise unterschiedlichste Energieproduzenten, Energiespeicher und Energieverbraucher miteinander vernetzen. Regenerative Energiequellen und innovative Energiespeicher werden dabei eine wachsende Rolle spielen.
Auch die entsprechende Gesetzgebung muss mit dieser Entwicklung Schritt halten. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, ist das EEG bereits heute veraltet, da es in keiner Weise die Fragen der Netzstabilität berücksichtigt, die bei einer vermehrten Windenergieeinspeisung auftreten, ganz zu schweigen von einer Berücksichtigung von Umweltfragen, um die es uns hier im Thüringer Wald geht.
Meine Damen und Herren, es fehlt übrigens auch eine Berücksichtigung grundlastfähiger Anteile an regenerativer Energie, bei der Thüringen mit seinen Biogasanlagen bundesweit an der Spitze steht. Wenn also z.B. Frau Bundestagsabgeordnete Iris Gleicke am 3. April in Masserberg die von Vattenfall geplante neue Leitung als „Monstertrasse“ bezeichnet, müsste sie sich dringend für eine entsprechende Novellierung des EEG stark machen. Denn sie hat dieses Gesetz 2004 in der rot-grünen Koalition selbst mit geändert. Auch wenn die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, Frau Göring-Eckardt, am 20. August in Coburg den Bürgerinitiativen eine „tolle Leistung“ für ihre Gutachtenfinanzierung attestiert und meint - ich zitiere: „In eine Gesamtkostenrechnung muss auch einfließen, welcher Schaden für den Fremdenverkehr entsteht, wenn eine Schneise durch ein Urlaubsgebiet geschlagen wird.“ - sollte auch sie sich schleunigst für eine entsprechende Korrektur des EEG einsetzen, das sie 2004 als Mitglied der Regierungskoalition mit beschlossen hat. Alles andere ist Populismus, alles andere sind Krokodilstränen.
Bei der alten gültigen Gesetzeslage des EEG verbleibt mir nur, erneut an Vattenfall zu appellieren, angesichts des bisher nicht realisierten OffshoreWindenergieaufkommens und angesichts sich abzeichnender neuer technologischer Möglichkeiten das alte EEG nicht voll auszureizen. Es wäre ein nicht wieder gutzumachender Fehler, wenn wir aus einer schon jetzt veralteten Perspektive des Jahres 2004 heraus große Teile unserer Kulturlandschaft irreversibel zerstören würden, und volkswirtschaftlich ist das auch nicht vertretbar. Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die letzte Befassung dieses Landtagsplenums mit Technologiepolitik in Thüringen liegt einige Zeit zurück. Im Oktober 2004 waren es vor allem die vom Freistaat geförderten technologieorientierten Einrichtungen, die uns beschäftigten. Damals gaben einige öffentlich kritisierte Strukturprobleme den Anlass zur Thematisierung in diesem Hohen Hause. Einen solchen Anlass gibt es heute nicht. Im Gegenteil, der technologiegetriebene Wirtschaftsaufschwung mit hohem Exportanteil deutet darauf hin, dass die notwendigen Hausaufgaben grundsätzlich erfolgreich absolviert wurden. Meine Fraktion ist der Meinung, dass dies Anlass genug ist, die Landesregierung zu bitten, über die Neuordnung und den Entwicklungsstand des öffentlich geförderten Innovationssystems in Thüringen zu berichten. Dieser Bericht sollte auch den Entwicklungsstand der Industrieforschung einschließen, den die Thüringer Wirtschaft inzwischen aus eigener Kraft erreicht hat.
Meine Damen und Herren, es gibt einen weiteren Anlass, das Thema „Technologieförderung in Thüringen“ gerade in der Mitte oder kurz nach der Mitte der Legislaturperiode aufzurufen. Denn genau in der Mitte der letzten Legislaturperiode wurde die „Technologiekonzeption Thüringen 2002“ veröffentlicht. Diese Konzeption verfolgt das Ziel, strategische Leitlinien für die Entwicklung technologisch leistungsfähiger Strukturen in Thüringen aufzuzeigen. Mit Hilfe des Fraunhofer-Instituts für Systemtechnik und Innova
tionsforschung Karlsruhe hatten 150 externe Fachleute und Experten dabei mitgewirkt, konkrete Handlungsstrategien für die nächsten vier bis fünf Jahre zu entwerfen. Dieser Zeithorizont der Technologiekonzeption 2002 ist erreicht. Ein kritischer Blick zurück und die Neujustierung nach vorn sind das Gebot der Stunde. Wir bitten die Landesregierung, die Technologiekonzeption zu einem Technologieprogramm für die nächsten vier bis fünf Jahre weiterzuentwickeln und bis spätestens zum Ende des I. Quartals des nächsten Jahres dem Landtag darüber zu berichten. Es versteht sich von selbst, dass wir von einer Abstimmung dieses Landesprogramms mit der Lissabon-Strategie der EU - aktuell im 7. Forschungsrahmenprogramm -, der Hightech-Strategie der Bundesregierung und dem Programm „Exzellentes Thüringen“ ausgehen. Nur in Verflechtung dieser Ebenen wird es Thüringen gelingen, den Anschluss an die rasante globale Entwicklung zu halten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister Reinholz hat dargestellt, dass sich technologische Forschung und Entwicklung in Thüringen außerhalb der innerbetrieblichen FuE-Abteilungen inzwischen auf vier Säulen stützen: auf die universitären Forschungseinrichtungen, auf die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, auf die öffentlich geförderten Innovationsinfrastruktureinrichtungen und auf die wirtschaftsnahen Forschungsinstitute.
Lassen Sie mich zu den letztgenannten ein paar Worte sagen. Diese Säule ist Resultat des Versuchs, aus der Not eine Tugend zu machen. Die Not bestand 1990 darin, dass vielen unbestritten kompetenten FuE-Abteilungen von DDR-Kombinaten die Basis verloren ging, weil diese wegen fehlender wirtschaftlicher Kompetenz am plötzlich offenen Weltmarkt von der Treuhand zerlegt, verkauft oder schlicht liquidiert wurden. Viele ehemalige FuE-Kollektive - wie man damals sagte - haben sich damals selbst auf den Weg in die Marktwirtschaft gemacht. Dieses Selbstbewusstsein wurde von Anfang an von der Thüringer Landesregierung honoriert, indem finanzielle und infrastrukturelle Unterstützung gegeben wurde. Gleichwohl waren die ersten Jahre nicht einfach, denn dieses Modell einer dezentralen FuEKapazität war neu und stieß auf viele Vorbehalte. Auch die Frage der wettbewerbsneutralen Förderung war nicht einfach zu beantworten. Schließlich kann man heute - und das sollte man auch mit Freude tun - feststellen, dass sich die meisten wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen am globalen Markt etabliert haben. Bis auf Ausnahmen, von denen Herr Dr. Schubert eine genannt hat. Nicht zuletzt wird das durch das inzwischen eingeführte Kürzel WINAFO, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung, dokumentiert.
Meine Damen und Herren, dafür ist vor allen den Frauen und Männern zu danken, die sich von einer Notsituation nicht abschrecken ließen, sondern sich selbstbewusst als Gründer neuartiger Firmen selbst halfen. Zu danken ist aber auch der Hilfe zur Selbsthilfe, die der Freistaat von Anfang an leistete. Des
wegen möchte ich auch noch einmal auf den Evaluierungsbericht von ExperConsult zurückkommen, der schon vom Minister, aber auch von Dr. Schubert angeführt wurde. Er stammt vom März dieses Jahres. Ein Satz hat mich besonders beeindruckt und wenn ich darf, möchte ich den zitieren, Frau Präsidentin: „Gerade der spezifische Mix von wissenschaftlicher Kompetenz und praxisorientierter FuE-Kompetenz macht sie zu einem Instrument der Wirtschaftsförderung, das in dieser Form in Westdeutschland, aber auch in Europa nur selten zu finden ist. Die wirtschaftsnahen Forschungsinstitute stellen damit eine besondere und in Teilen in Deutschland einmalige Art von technologischen Zentren dar.“ Der Erfolg dieser WINAFO’s erklärt sich nicht zuletzt daraus, dass ihr Angebot vor allem dem Mittelstand zugute kommt, der gern auf externe FuE-Dienstleister zurückgreift, da eigene FuE-Kapazitäten oft nicht rentabel, flexibel oder leistungsfähig genug sind. Die WINAFO’s, also die wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen, haben sich auch dadurch verdient gemacht, dass sie sich beim Aufbau von Clustern und Netzwerken aktiv betätigt haben - Cluster wie OptoNet-Region Jena oder Automotive Thüringen oder Netzwerke wie INPROSYS in Südthüringen oder PolymerMat in Rudolstadt. Der vorrangig mittelständischen Struktur unserer Industrie ist deshalb auch die öffentliche Innovationsinfrastruktur zugedacht, die durch den Freistaat inzwischen aufgebaut wurde. Ich denke dabei an die STIFT, die in der neu geordneten Nachbarschaft zur Thüringen innovativ GmbH und BATT GmbH auf ihre Kernaufgaben zurückgeführt wurde. Einige Früchte dieser Kernaufgabe sind zum Beispiel das APZ Ilmenau, das MAGZ und das APZ in Erfurt oder zukünftig das CIB in Weimar. Daneben hat der Freistaat den Ausbau der traditionellen Technologiekompetenzen Thüringens, also Optik, Feinmechanik und Mechatronik, Biotechnologie und Materialtechnik, systematisch durch die Förderung entsprechender Landesinstitute ausgebaut sowie zwei Fraunhofer-Institute hierher geholt. Genau gesehen ist nur eines dieser Fraunhofer-Institute Thüringer Traditionen zuzuordnen, das Fraunhofer-Institut Angewandte Optik und Feinmechanik in Jena. Das andere Fraunhofer-Institut in Ilmenau steht für digitale Medientechnologien, die bekanntermaßen noch nicht sehr alt, gleichwohl aber bedeutend sind. Mit dieser Ansiedlung ist eine neue technologische Kompetenzlinie nach Thüringen gezogen worden, die aber noch nicht so weit mit der Thüringer Wirtschaft verwurzelt ist wie z.B. die Optik. Deshalb wird die Medienbranche auch nicht in der Matrix Technologie/Branchen geführt, die noch 2002 dem Technologiekonzept zugrunde gelegt worden war. Das MAGZ in Erfurt, oder jetzt als Kindermedienzentrum besser bekannt, ist eine Brücke, die den Weg der Medientechnologien in eine prosperierende Kindermedienbranche in Thüringen bilden soll. Ich erinnere mich noch lebhaft an die Diskussionen, die
ich als ehemals Zuständiger für Medien in der Thüringer Landesregierung mit dem für Wirtschaft Zuständigen hatte. Damals herrschte noch allgemeines Misstrauen gegenüber dem Gedanken, dass Medientechnologien wirtschafts- und arbeitsplatzrelevant werden könnten. Inzwischen hat sich diese Einstellung dankenswerterweise grundlegend geändert. Da diese Technologien den größten Gewinn nur im Zusammenhang mit Medieninhalten erzeugen, sind wir mit dem Kindermedienzentrum oder MAGZ für entsprechende Firmengründer wohl auf dem richtigen Weg.
Ich komme noch einmal auf das Bild der Matrix zurück aus der Technologiekonzeption 2002, in der Branchen und Technologien miteinander in Beziehungen gebracht werden. Umgekehrt zum eben genannten Fall Medientechnologien und Medienbranche existiert in Thüringen inzwischen eine interessante Branche für alternative Energien, ich denke an Solarenergien oder auch Bioenergien, da sind unsere Landwirte ganz vorn dran. Es fehlt aber meiner Ansicht nach die korrespondierende wissenschaftlich-technologische Kompetenz in Form entsprechender Einrichtungen.
Neben den von Minister Reinholz heute vorgetragenen Maßnahmen zur Strukturierung von Verfahren, Finanzierungen und Evaluierungen unserer Technologielandschaft ist in dem von unserer Fraktion geforderten Technologieprogramm deshalb auch eine inhaltliche Arbeit für solche strategischen Technologiefelder gefordert. Ich möchte hier einmal einen Amerikaner mit ins Spiel bringen. Nicht umsonst spricht Jeremy Rifkin, er ist Präsident der Foundation on Economic Trends in Washington, von einer „dritten industriellen Revolution“, die uns bei der Gestaltung der zukünftigen Energiepolitik bevorsteht. Er postuliert für Deutschland und die Europäische Union eine Energieagenda mit fünf Pfeilern:
1. Steigerung der Energieeffizienz fossiler Brennstoffe,
2. Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen,
3. kommerzielle Einführung erneuerbarer Energien,
4. Einführung einer Wasserstoffwirtschaft und
5. Entwicklung intelligenter dezentraler Stromnetze.
Nun mag das mancher für Utopie halten, die vielleicht nicht in den Thüringer Landtag gehört, aber, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit dieses Landtags ist im August des vergangenen Jahres mit dem Wasserstoffbus, von Brennzellen gespeist und angetrieben, durch die Stadt Hamburg gefahren. Wir haben
eine Brennzelle zur Stadtteilversorgung der Hafenstadt in Augenschein genommen und wurden in einer Firma darüber informiert, dass die erste Weiterbildungswelle für Heizungsinstallateure zum Einsatz von Brennzellen in Eigenheimen bereits läuft. Die Zukunft hat also bereits begonnen.
Der Wasserstoff wird aus regenerativer Energie gewonnen. Das wurde uns von Vattenfall versichert.
Da werden wir uns erkundigen, wo das steht. Aber es ist uns versichert worden, aus Windenergie.
Sie haben keine Fantasie, Herr Höhn.
Die Zukunft hat bereits begonnen. Wie schnell diese Zukunft Gegenwart sein wird, das hat uns die Einführung des Internets vor weniger als 20 Jahren gezeigt. Wer hätte vor 20 Jahren an die Möglichkeiten gedacht, die Sie heute auf Ihrem Tisch hier im Thüringer Landtag haben.
Wir werden uns also auf diese Möglichkeiten vorbereiten müssen. Wir werden uns darauf vorbereiten müssen, dass auch die bisher zentralistischen Energiesysteme sich in ein intelligentes Netzwerk verwandeln, nicht nur aus vielen Verbrauchern, wie heutzutage, sondern auch aus vielen Erzeugern mit dezentralen Speichermöglichkeiten z.B. auf Wasserstoffbasis. Gerade das erst wird den Durchbruch der regenerativen Energien ermöglichen, deren naturgegebene Unstetigkeit kompensieren und eine „Vertrassung“ unserer Landschaften verhindern.
Meine Damen und Herren, dass das keine Zukunftsmusik ist, auch nicht in der Wissenschaftspolitik, das zeigt die Hightech-Strategie für Deutschland, die von den drei Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bildung und Forschung und Wirtschaft und Technologie aufgelegt wurde. Dieses Programm heißt „Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“. Ich gehe wie viele Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion davon aus, dass bei dem Technologieprogramm, das wir bis erstes Quartal nächsten Jahres
erbitten, auch solche inhaltlichen Fragen mit betrachtet werden; denn wir sollten auch aus der Not, die in Sachen Energien auf uns zukommt, eine Tugend machen und sollten uns dieser Aufgaben annehmen. Dabei habe ich nur ein Feld genannt, was beackert werden muss. Wenn ich die Stichworte „Nano“, „Photo“ und „Bio“ noch nenne, dann könnte man ebenfalls darüber entsprechende Ausführungen machen. Ich will es heute mal bei der Frage „Energie“ bewenden lassen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der SPD hat mit Datum vom 16. Januar 2007 zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode einen Entwurf eines Thüringer Vergabegesetzes eingebracht. Anlass dafür war die positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Berliner Tariftreueklausel. Nach einer ersten Debatte des Landtags am 25. Januar 2007 ist der Entwurf des Gesetzes über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an das Bau- und Dienstleistungsgewerbe in Drucksache 4/2611 an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen worden. Dieser hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung am 2. Februar 2007 erstmalig beraten. Dabei wurde unter Bezugnahme auf die erste Debatte in dieser Legislaturperiode zu einem Vergabegesetz die Landesregierung gebeten, im Sinne des Landtagsbeschlusses in Drucksache 4/1852 vom 30. März 2006 über die Erfahrungen mit der Vergabemittelstandsrichtlinie und weitere Fragen zu berichten. Dieser Bericht wurde in der 31. Sitzung am 25. Mai 2007 vom Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit gegeben und in schriftlicher Form als Vorlage 4/1514 bereitgestellt. Wegen der Komplexität der Vorlage und des darauf aufbauenden Berichts der Landesregierung hat sich der Ausschuss dahin gehend verständigt, den Tagesordnungspunkt zur abschließenden Beratung erneut aufzurufen. Die letzte Befassung erfolgte dementsprechend in der 32. Sitzung am 29. Juni 2007. In diese Debatte wurde auch die Antwort der Landesregierung in Drucksache 4/3031 auf die das Thema ansprechende Kleine Anfrage Nr. 1176 des Abgeordneten Pilger von der SPD-Fraktion einbezogen. Ebenso wurden das anhängige Verfahren
beim Europäischen Gerichtshof in der Sache des niedersächsischen Vergabegesetzes und die Erfahrungen in anderen Bundesländern mit entsprechenden Gesetzen thematisiert.
Meine Damen und Herren, wenngleich sich alle Fraktionen in dem Bestreben einig waren, dass Dumpinglöhne aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen zu bekämpfen sind, war man sich in der Wahl der Mittel nicht einig. Der Ausschuss empfiehlt deshalb dem Thüringer Landtag mehrheitlich die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Energiepolitik hat immer wieder das Gleichgewicht zwischen Versorgungssicherheit, Finanzierbarkeit und Umweltverträglichkeit auszubalancieren. Die Verknappung von fossilen Ressourcen, die Globalisierung der Wirtschaft und die Klimaentwicklung stören seit einigen Jahren das fragile Gleichgewicht. Die Politik muss also reagieren und Politik hat reagiert, eine unionsgeführte Bundesregierung zum Beispiel mit dem Energieeinspeisegesetz Anfang der 90er-Jahre. Die rot-grüne Nachfolgeregierung hat im Jahre 2004 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nachgelegt. Im Grundsatz hat die Union dessen Zielstellung unterstützt. Das kann man nachlesen in den Protokollen des Bundestages. Die Union hat aber diesen Gesetzesweg dorthin zu diesem Ziel nicht folgen können. Denn auf diesem Weg stehen inzwischen Windmühlen, die leider allzu oft nicht nur an windhöffigen, sondern eher an vergütungshöffigen Standorten stehen.
Abgesehen davon verstärkt sich mit dieser einseitigen Politik die Instabilität des Netzes, da - das ist eine alte Erfahrung - der Wind weht, wann er will.
Dänemark, eines der klassischen Windländer, hat deshalb bereits den Ausbau der Windenergieanlagen vorerst gestoppt. Schon in der Bundestagsdebatte um das EEG hatte die Union darauf Wert gelegt, dass auch grundlastfähige erneuerbare Energien, zum Beispiel aus Biomasse, zu entwickeln sind. Übrigens hat Thüringen inzwischen nachgewiesen, dass das 12,5-Prozent-Ziel des EEG bis 2010 auch auf diesem Weg erreichbar ist. Aber nicht nur deshalb war die Forderung der Unionsfraktion im vorigen Bundestag, das EEG im Jahre 2007 zu überprüfen und entsprechend dem Stand der Technik weiterzuentwickeln, sehr realistisch. Auch die Tatsache, dass Ende 2007 die Versuchsphase des Emissionshandels ausläuft und dann mehr Klarheit darüber herrscht, welche Kosten durch die erneuerbaren Energien für den Netzausbau und die Regelleistungen beim Strom entstehen, hat für diesen Termin gesprochen. Das wurde allerdings leider im Jahre 2004 versäumt und ist nun aus Gründen der Rechtssicherheit für entsprechende Investoren mittelfristig nicht zu ändern. Geändert werden konnten lediglich im Jahre 2006 die finanziellen Belastungen der energieintensiven Wirtschaft durch das EEG, indem deren Abnahmemengen regenerativer Energie begrenzt wurden. Das konnte aber übrigens zum Leidwesen des Hamburger Wirtschaftssenators nicht verhindern, dass zum Beispiel die energieintensiven
Aluminiumhütten in Hamburg schließen mussten, obwohl doch nebenan in der Region die größten Windparks stehen und bald noch größere stehen werden.
Eigentlich sollten aus der Perspektive der rot-grünen Regierung von 2004 die besonders effizienten Offshore-Windparks heute schon im Bau sein oder gar Energie produzieren. Einen Prototyp der dafür vorgesehenen wirklich imposanten 5-Megawatt-Windräder konnte ich mit den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit auf einer Reise nach Hamburg im August vorigen Jahres auch schon begutachten, allerdings an Land. Die Installation auf hoher See macht - und das auf wiederholte Nachfrage unsererseits - noch einige technische Schwierigkeiten, nicht zuletzt auch wegen der Anlandung der draußen erzeugten Energie.
Gleichwohl, meine Damen und Herren, dient das EEG von 2004 als wesentliche Grundlage für die neuen Trassenplanungen auch von Vattenfall Europe Transmission, und das ist formal korrekt, da dieses Gesetz aus bereits genannten Gründen nach wie vor in Kraft ist.
Nach § 4 Abs. 1 des EEG von 2004 sind also die Netzbetreiber verpflichtet - Frau Präsidentin, ich darf zitieren -, „Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas vorrangig abzunehmen und zu übertragen“. Aber wie bei jedem Gesetzesvollzug sind vernünftigerweise im konkreten Fall die aktuellen Bedingungen zu berücksichtigen, und dazu lässt auch das EEG ausdrücklich Raum, denn nach dem gleichen Absatz - und ich darf noch einmal, zum letzten Mal zitieren - „können Anlagenbetreiber und Netzbetreiber vertraglich vereinbaren, vom Abnahmevorrang abzuweichen, wenn dies der besseren Integration der Anlage in das Netz dient“. Von der Notwendigkeit einer Verteilung jeder Kilowattstunde Windstromenergie aus dem Norden auf das Gebiet der gesamten Bundesrepublik, von der in mancher Informationsveranstaltung, die auch Herr Staatssekretär schon erwähnt hat, gesprochen wurde, ist im EEG keine Rede. Wenn man also diese rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen nun auf die auch von der EU geforderte Höchstspannungsverbindung des Raumes Halle/Leipzig mit dem Raum Schweinfurt anwendet, besteht meiner Meinung nach durchaus Bewegungsspielraum. Dieser sollte zu vernünftigen Lösungen genutzt werden. Unstrittig dürfte die Notwendigkeit einer sicheren Höchstspannungsverbindung dieser Räume sein. Nach der dena-Netzstudie mit dem schönen Namen „Energiewirtschaftliche Planung für die Netzintegration von Windenergie in
Deutschland an Land und Offshore bis zum Jahre 2020“ existiert bereits eine solche Verbindung von Bad Lauchstädt über Remptendorf nach Redwitz mit Anschluss an die Main-Schiene. Logischerweise werden in der genannten Studie Verstärkung und Ausbau dieser Verbindung vorgeschlagen. Dagegen ist wenig einzuwenden. Über eine Stichleitung sind bereits, so war das geplant, das Pumspeicherwerk Goldisthal und das Umspannwerk Altenfeld angeschlossen. Strittig ist bei der aktuellen Situation auf jeden Fall der dena-Vorschlag einer völlig neuen 380-kV-Trasse von Bad Lauchstädt nach Redwitz über Vieselbach-Altenfeld.