Protokoll der Sitzung vom 25.02.2005

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, es gab eine ganz klare Botschaft heute Vormittag seitens der Landesre

gierung, auch in den letzten Tagen und Wochen durch die Medien. In dieser Legislaturperiode werden definitiv keine Gebühren eingeführt und die Landesregierung und auch wir - die politisch Verantwortlichen - werden schauen, wie das die anderen Länder handhaben werden, die angezeigt haben, dass sie ein ähnliches Vorhaben favorisieren werden. Das ist okay und ich rufe Sie einfach auf, lassen Sie uns doch die Zeit bis 2009 nutzen, gemeinsam - da gibt es auch Ansätze jetzt im Ausschuss - über das Thema Studiengebühren in jede Richtung offen zu diskutieren und sich selbst auch keine Denkverbote aufzuerlegen. Ich denke mal, auch Ihr Vorschlag von heute Vormittag, das in der Verfassung festzuschreiben, deswegen auch meine Zwischenfrage, würde ein derartiges Denkverbot festigen. Wenn Sie das in die Verfassung schreiben, da haben Sie sich festgelegt, das heißt, Sie schließen von vornherein Studiengebühren aus. Aber es gibt positive Beispiele in Deutschland, in Leipzig zum Beispiel. Die Handelshochschule Leipzig hat Studiengebühren eingeführt. Es wird von den Studenten dort akzeptiert. Ich kenne jetzt nicht die Kreditvoraussetzungen. Es sind sicherlich keine 5,05 Prozent. Vielleicht findet man auch eine Sparkasse oder eine Bank, die das zu 0 Prozent Zinsbelastung macht. Es kann ja sein. Lassen Sie uns das doch offen diskutieren, denn ein Kreditinstitut hätte dadurch auch Vorteile. Ich denke mal, wir sollten offen sein, offen für diese Diskussion, denn am Ende steht ein Vorteil auch für die Universitäten, nämlich hier den finanziellen Spielraum der Universitäten, der Bildungseinrichtungen zu erhöhen. Ich muss sagen und da bin ich auch ganz offen, für mich ist dieses Thema auch noch nicht geklärt. Ich bin hier für beide Seiten offen. Ich kann heute noch nicht sagen, bin ich für Studiengebühren oder bin ich dagegen. Ich will das für mich erst ausdiskutieren und will auch sehen, wie sich die anderen Bundesländer, die das vorhaben, dabei anstellen werden, wie die Probleme dort gelöst werden. Das ist noch vollkommen unklar. Die werden in den nächsten fünf Jahren auch darüber diskutieren müssen, welchen Gestaltungsspielraum sollen die Universitäten dabei haben. Das ist auch noch nicht klar.

Was das größte Problem ist - und darüber müssen wir uns auch unterhalten -, wie sieht denn das Stipendiensystem aus? Wie funktioniert das? Was ist da möglich? Also wenn wir die Diskussion führen, müssen wir erst über Stipendien diskutieren und dann über Studiengebühren. Da verlange ich einfach von Ihnen eine offene Debatte und keine Denkverbote, denn die Gedanken sind frei. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Staatssekretär Prof. Bauer-Wabnegg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, um es noch mal im Namen des Kultusministeriums und der Landesregierung klarzustellen: aktuelle Pläne existieren nicht. Umgekehrt ist es allerdings erstaunlich, wie sehr die Opposition uns im Moment auf die baldige Einführung von Studienbeiträgen beinahe drängt. Wir werden uns aber an dieser Stelle nicht bedrängen lassen. Das ist gut so,

(Beifall bei der CDU)

denn das Ergebnis wird nicht antizipiert. Das wäre im Moment ein Fehler. Ich bitte, einen zusätzlichen Punkt mit zu berücksichtigen: die Position der Hochschulen selbst. Die Hochschulen sind nämlich gerade im Zuge der von uns so sehr gewünschten Hochschulautonomie an diesem Prozess zu beteiligen, und sie wollen auch beteiligt werden. Ich erinnere daran, dass die Hochschulrektorenkonferenz selbst Studiengebühren befürwortet und deren Einführung gefordert hat. Insofern werden wir, wenn es denn dahin kommt, die Freiheit der Hochschulen an dieser Stelle auch nicht beschneiden. Die Hochschulen sind am Prozess zu beteiligen - von vornherein und wenn, dann werden die Länder entsprechende Korridore öffnen. Dennoch, für den Moment gilt: Wir werden sehr genau prüfen und wir werden sehr genau und ausführlich mit den anderen Ländern und allen Beteiligten sprechen. Wir nehmen uns ausreichend Zeit dafür. Das ist gut so, das ist richtig so. Debatte und Ergebnis liegen also noch deutlich vor uns.

Noch mal in aller Deutlichkeit: Aktuelle Pläne existieren nicht und wir werden uns auch nicht drängen lassen, alsbald Studienbeiträge einzuführen, was aber nicht die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema ausschließt. Die wollen wir haben, die wollen wir führen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Kaschuba.

Meine Damen und Herren, ich dachte eigentlich, die Diskussion hätte sich heute Morgen schon zur Aktuellen Stunde erledigt. Da wir sie fortführen, möchte ich doch noch einiges sagen. Herr Seela, zu dem

Denkverbot hatte ich heute früh schon mal was gesagt. Wir wollen kein Denkverbot. Wir wollen einfach eine Fixierung darauf, dass dieser Zugang frei ist, auch kostenfrei ist. Ich hatte es heute früh schon gesagt, wir sind zu jeder darüber hinausgehenden Diskussion bereit, wie lange dieser Zugang frei ist, unter welchen Bedingungen, welche Rahmenbedingungen man finden muss. Wir haben auch all das, was Sie hier noch mal benannt haben, heute früh schon gesagt, dass es also um Stipendiensysteme geht, um die Ausgestaltung insgesamt. Das würden wir auch gern diskutieren und, ich glaube, wir haben uns dann anschließend auch schon verabredet, dass wir im Ausschuss wohl gemeinschaftlich eine Anhörung beschließen werden zu diesem Thema, um dort auch mit den betreffenden Einrichtungen in die Diskussion zu kommen.

Herr Staatssekretär, Sie sagten jetzt, die Diskussion drängt regelrecht auf die Einführung von Studiengebühren. Das ist nun ein Witz. Wir haben nur in Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich reagiert und wenn Sie immer sagen, bis 2009 bleibt es frei, dann ist das schön. Da können sich die Studierenden Thüringens auch darauf verlassen - hoffe ich. Aber das heißt natürlich auch, dass ab dann alles möglich ist. Genau dieses Allesmöglich-machen, zumindest für den Zugang zu den Hochschulen, mit allem, was ich davor schon gesagt hatte, das möchten wir dann doch nicht so haben, dass dann auch die Studiengebühren bis zu 3.000       sagt hatte, wie die Hochschulrektorenkonferenz sich geäußert hat. Sie haben mehrfach jetzt in Ihrer Darstellung gesagt, Sie möchten natürlich die Freiheit der Hochschulen stärken. Das wollen wir auch. Die Diskussion haben wir häufig genug geführt. Aber ich glaube, es sollte nicht in der Freiheit der Hochschulen allein liegen, wenn das Hochschulgesetz zum Beispiel überarbeitet und novelliert wird, ob die Hochschulen Studiengebühren erheben oder nicht, sondern, ich denke, diese Kompetenz sollte hier im Parlament auch verankert sein und auch in diesem verfassungsrechtlichen Grundsatz, den wir heute Morgen eingefordert haben, seinen Niederschlag finden. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zum zweiten Teil der Aktuellen Stunde

b) auf Antrag der Fraktion der PDS zum Thema: "Auswirkungen der Streichungen der Finanzmittel des kommunalen Winterdienstes auf die Thüringer Kommunen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 4/576

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Taubert, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie kennen sicherlich zumindest mehrheitlich noch die vier Feinde des Sozialismus: Frühling, Sommer, Herbst und Winter - der letztere hat generalmäßig zugeschlagen, leider,

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Nicht leider!)

zumindest, wenn man dem einen oder anderen Pressesprecher des Verkehrsministeriums glauben darf. Jeder, der in den letzten Tagen über die Straßen gefahren ist, der weiß die Arbeit der Mitarbeiter des Winterdienstes zu schätzen. Ich möchte an die Regelung des Grundgesetzes erinnern, nicht im streng juristischen Sinn, aber ich will zitieren. In Artikel 14 Abs. 2 Satz 1 heißt es: "Eigentum verpflichtet." Der Absatz 2 Satz 2 führt aus: "Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Genau das haben wir auch wortgleich in Artikel 34 unserer Thüringer Verfassung stehen. Damit ist klar, dass die bisherige gesetzliche Regelung in Thüringen diesen Grundsätzen deutlich widerspricht. Einem Sprecher des Thüringer Verkehrsministeriums fällt zur Streichung der Landeszuweisung in Höhe von 2,6 Mio. nur Folgendes ein: Die Kommunen sind verantwortlich und wenn das Geld nicht reicht, müssen sie eben umschichten. Ohnehin versteht dieser Mitarbeiter nicht die Aufregung, denn bis Februar war ja noch ein recht milder Winter.

Gesetze, meine Damen und Herren, sind nicht gottgegeben. Das Straßengesetz ist eine Parlamentsentscheidung, die mit den Stimmen der CDU-Fraktion - es sind ja auch eine Reihe von Kommmunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern dabei - getroffen wurde. Damit ist jederzeit auch vom Parlament dieses Gesetz änderbar. Bei den vorgesehenen Streichungen handelt es sich eindeutig um die

Vorenthaltung finanzieller Mittel für per Gesetz übertragene Aufgaben des Winterdienstes an die Kommunen.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb, meine Damen und Herren und auch Herr Trautvetter, ist diese Zuweisung so lange notwendig, wie die Gesetzeslage eben nicht vom Kopf auf die Füße gestellt wird, sprich, dass jeder Eigentümer auch seiner Verantwortung nachkommt. Momentan verlässt sich der Freistaat gerade in schneereichen Kommunen darauf, dass diese finanziell die Bürde auf sich nehmen, um ihren guten Ruf als Tourismusregion nicht zu gefährden. Ich habe das gestern schon einmal erwähnt und die Damen und Herren von der CDU-Fraktion haben mich freundlich und lautstark belächelt. Auch von einigen Herren Ministern kam an dieser Stelle ein Aufbegehren. Ich lege Ihnen die Artikel in der TLZ vom 21.02.2005 ans Herz. Sie haben ja auch einen Teil in der Hand, Herr Trautvetter, vielleicht ist es auch dieser Artikel. Da hat der Oberhofer Bürgermeister, Herr Göbel, genau das bestätigt, ganz genau das. Der SPD-Bürgermeister aus Masserberg, Herr Hablitzel, hat es auf den Punkt gebracht: Wenn in einer Tourismusgemeinde nicht alles stimmt, die Gäste kommen nur einmal und dann bleiben sie für immer weg. Wir fordern deshalb, diesen momentan unzumutbaren Stand aufzuheben und das Straßengesetz zu ändern,

(Beifall bei der PDS, SPD)

und möchten, dass die Straßenbaulast folgerichtig als eine umfängliche Aufgabe wahrgenommen wird, die sowohl den Bau, die Unterhaltung, aber auch den Winterdienst umfasst. Das heißt, jeder kümmert sich um sein Eigentum, so wie auch eine Privatperson verpflichtet ist. Überdies entspräche dies dem von uns in der nächsten Plenarsitzung einzubringenden Gesetz, diese Gesetzesänderung auch dem Prinzip der Sparsamkeit. Wir haben sehr oft davon gesprochen, dass am Ortseingang die Schilde hochgenommen werden, am Ortsausgang sie wieder runtergelassen werden müssen. Endlich könnte man diesem Sparsamkeitsprinzip Rechnung tragen, indem genau diese Straße einheitlich gereinigt wird vom Schnee. Dann klappt es im Winter auch mit dem Tourismus. Danke.

(Beifall bei der PDS.)

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Herr Hauboldt von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, das Thema der Aktuellen Stunde heute ist aktueller denn je. Wenn wir aus dem Fenster schauen, sehen wir die Situation hier in Erfurt. Nur, die Schneehöhe in Erfurt, denke ich, ist ein Spaß gegenüber dem, was wir im Thüringer Wald vorfinden. Erst kürzlich hat ein Staatssekretär das auch mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen müssen, welche Höhen diese Schneemassen dort bereits erreicht haben.

(Unruhe bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die weiße Pracht in den Thüringer Höhenlagen beschäftigt uns ja in diesem hohen Hause, zwar nicht alle Jahre wieder, aber doch in steter Regelmäßigkeit - dies auch immer bedingt aufgrund der finanziellen Situation der Kommunen in diesen Gebieten, die sich aus dieser Problematik ergeben. Nicht alle teilen das vom zuständigen Minister für Schnee, Herrn Trautvetter, beschriebene freudige Schneeereignis, dass Bundes-, Landes-, und Nebenstraßen, Gehwege und Parkflächen von meterhohen Schneemassen gesäumt werden und teilweise überhaupt nicht passierbar und nutzbar sind.

Herr Minister, Sie haben vollmundig verkündet, Sie selbst seien froh über diesen schneereichen Segen im Thüringer Wald. Doch Sie nehmen nicht zur Kenntnis, dass Stimmen von Bürgerinnen und Bürgern, von Landräten, von Bürgermeistern, Unternehmern, auch Hoteliers - es war nachzulesen

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Ja, die waren bei Harald Schmidt.)

und auch Touristen zu hören waren, weil diese öffentlich ihren Frust geäußert haben und sie nicht mehr mit den Schneemassen dort zu Rande gekommen sind. Es ist gesagt worden, Veranstaltungen sind nicht erreicht worden. Parkplätze konnten nicht genutzt werden. Straßen waren teilweise nur einspurig befahrbar. Auch Kinder haben sich diesbezüglich gefreut, weil sie zu spät in die Schule gekommen sind, weil die Busse nicht fahren konnten. Auch diese Situation gab es. Die Wegbarkeit von Nebenstraßen und Fußwegen war schlichtweg nicht vorhanden. Die Bürgermeister der Rennsteiggemeinden haben mehrfach, denke ich, darauf hingewiesen, allein aus der finanziellen Not heraus seien sie nicht mehr in der Lage, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, diese Schneemassen zu räumen. Sie, Herr Minister Trautvetter, haben eigentlich ganz öffentlich angekündigt, her mit dem Schnee nach Erfurt.

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Richtig!)

Am 10.02.2005 wollten wir Sie beim Wort nehmen, aber selbst Sie hatten Angst, Herr Minister Trautvetter, vor den 40 Tonnen Schnee, die wir Ihnen vor Ihr Ministerium transportiert haben. Sie waren an dem Tag nicht zugegen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: So viel Geld haben wir noch.)

Vielleicht waren es noch die Faschingsnachwehen, ich weiß es nicht. Aber, meine Damen und Herren, im Thüringer Wald liegen nicht 40 Tonnen, in den Kommunen des Thüringer Waldes liegen die tausendfachen Mengen. Wie so oft werden diese Gemeinden durch das Land mit dieser Problematik im Stich gelassen. Erst gestern im Landeshaushalt 2005 sind diese 2,6 Mio.   =   gestrichen worden. Damit ist auch, das will ich nur noch einmal in Erinnerung rufen, ein Kompromiss aus dem Jahre 2002 aufgekündigt worden - übrigens hat auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringens stets darauf verwiesen -, welcher ja in Form einer unbefristeten Richtlinie existiert hatte. Ich erinnere auch, die Kommunen hatten und haben Verträge zum Winterdienst abgeschlossen, um auch eine einigermaßen Planungssicherheit für ihre Haushaltssituation zu schaffen. Aber durch die gestrige Beschlusslage fällt diese Unterstützung bereits zum 01.01.2005 weg. Allein durch diesen skandalösen Akt bricht eine, denke ich, erneute Kostenlawine über einige Kommunen herein. Wenn allein 4.000 bis 5.000   man sagen, das sind Peanuts - aber zum Beispiel nur für den Abtransport der Schneemassen ein finanzielles Risiko für Gemeinden wie Lauscha, Neuhaus, Masserberg oder Neustadt darstellen, ist das, meine Damen und Herren, bereits ein Offenbarungseid.

Meine Damen und Herren, bereits im Jahr 2002 wurde hier im Thüringer Landtag die damalige Situation der Kommunen erörtert. Verursacht durch das damalige Schneechaos wurden die Kommunen bereits damals in finanzielle Nöte gebracht. Diskutiert wurde auch, Frau Taubert hat es angesprochen, über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer Änderung des Thüringer Straßengesetzes. Ich denke, allein in dieser Forderung sind wir uns einig. Es geht darum, dass endlich die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Bundes- und Landstraßen in Ortslagen auch den zuständigen Straßenbaulastträgern zugeordnet wird. Ich betone: Eigentum verpflichtet und wem die Straße gehört, der soll auch letztendlich den Schnee räumen.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

(Unruhe bei der CDU)

Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Seit 1990 - es ist nachvollziehbar - haben die Gemeinden und das Land ihre technischen und personellen Winterdienstkapazitäten auf ein Mindestmaß reduziert.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Herr Kol- lege, mehr Respekt vor der Präsidentin!)

Ich denke, das ist eine Dramatik. Ich möchte an Sie noch apellieren: Letztendlich, meine Damen und Herren, schaffen Sie Finanz- und Rechtssicherheit für die Kommunen. Ändern Sie das Straßengesetz und nehmen Sie Ihre Verantwortung für den Winterdienst wahr. Danke schön.

Das Wort hat die Abgeordnete Enders von der Fraktion der PDS.

Meine Damen und Herren, ich möchte heute auch zur Winterdienstproblematik sprechen, ganz einfach deshalb, weil ich Bürgermeisterin bin, die am Rennsteig ihre Tätigkeit als Bürgermeisterin ausführt. Ich denke, es tut Not, dass auch Betroffene hier im Thüringer Landtag dazu sprechen.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, seit der Regierungserklärung des Thüringer Ministerpräsidenten ist mir natürlich ganz eindeutig klar, das Land hat die Solidargemeinschaft mit seinen Kommunen aufgekündigt.