Protokoll der Sitzung vom 17.03.2005

Das Wort hat die Abgeordnete Becker, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist uns schon im Ausschuss nicht gelungen, Frau Scheringer-Wright zu folgen, und es ist mir hier heute auch wieder nicht gelungen, diesen Ausführungen nachzugehen, aber die Anhörung und die Beratungen in den Ausschüssen haben ja gezeigt, dass die An

zuhörenden sich wirklich alle sehr positiv zu diesem Gesetzentwurf und zu der Zusammenlegung geäußert haben. Dass da irgendwann, irgendwo auch mal was passieren kann, das wissen wir auch. Aber ob das nun gerade bei diesem Gesetzentwurf zu diskutieren ist, ob die Dienstleistungsrichtlinie, die überhaupt noch sehr umstritten ist, so oder so kommen soll, ich glaube, Sie haben sich da etwas verrannt. Der Gesetzentwurf wurde frühzeitig mit den Betroffenen beraten, was nicht immer der Fall ist. Darüber haben Sie sich äußerst positiv geäußert.

(Beifall bei der CDU)

Das ist so. Wir fordern das immer, und wenn das die Tatsache ist, dann muss man das auch hier sagen.

Es gab Äußerungen von den Bauern - da geht das auch in Ihre Richtung, Frau Scheringer-Wright -, dass die Tiereseuchenkasse und die Zusammenlegung der Tiergesundheitsdienste natürlich weiter die Unterstützung des Landes braucht. Auch darüber haben wir debattiert, auch das ist so vorgesehen. Da gibt es nach unserer Meinung auch keine Probleme, jetzt diesen Gesetzentwurf aufzuhalten und darüber zu debattieren, wann es irgendwann Probleme geben könnte. Natürlich kann es Probleme mit der Finanzierung geben, aber auch darüber haben wir gesprochen und die Anzuhörenden sind auch darauf eingegangen.

Die Anregung des Landkreistags ist die einzige inhaltliche Änderung, die wir aufgenommen haben. Da war auch Einvernehmen mit dieser Mindestgrenze von 10      eine Anregung, die wir gern im Ausschuss aufgenommen haben.

Des Weiteren ist es ja so, dass dieser Gesetzentwurf sicherlich ein Zwischenstadium ist und der einzige Punkt, Herr Dr. Zeh, der da noch offen ist, ist der Herpesvirus als Seuche. Wir haben es im Jahr 2001, als es die Diskussion um BSE gab, doch in das Landesgesetz aufgenommen. Nach Diskussion in den Ausschüssen, obwohl wir uns nicht einig waren, ist BSE nun eine Seuche oder nicht, ist es damals noch im Ausschuss in das Landesgesetz aufgenommen worden. Diesmal haben wir gesagt, das mit dem Herpesvirus bei den Karpfen nehmen wir nicht auf, und wir verhandeln es nebenbei, also auch jetzt schon auf der Messe "Reiten und Jagen". Aber es ist wichtig, dass es aufgenommen wird, dass wir darüber diskutieren und dass es dann inhaltlich auch Eingang findet in das Gesetz.

(Beifall Abg. Kummer, PDS)

Darüber müssen wir reden und das ist wirklich ein Punkt, der offen bleibt. Insgesamt war es wirklich

eine gute Zusammenarbeit, und wir als SPD-Fraktion können diesem Gesetz auch zustimmen.

Einen Punkt möchte ich noch ansprechen, der kam beim Bauernverband auch zur Geltung. Das ist so, wenn man immer Briefe schreiben muss. Der Anhörungsbrief ist scheinbar nicht angekommen beim Bauernverband. Das war sicherlich ein Versehen oder man weiß es nicht genau, wo es auf dem Postweg denn passiert ist, aber ich bitte Sie doch, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, wieder mal zur mündlichen Anhörung zurückzukehren.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Das ist einfach die bessere Umgangsweise und bei diesem Gesetz hätten Sie auch noch positive Erlebnisse gehabt. Sie hätten da Zustimmung erfahren von den Anzuhörenden. Also, ich bitte die Fraktion in der Mitte doch darüber nachzudenken, wieder auf die Werte zurückzukommen und mündliche Anhörungen zu machen, weil man da einfach einen besseren Stand hat und besser mit den Menschen diskutieren kann und auch mit ihren Inhalten und Bedenken umgehen kann. Wie gesagt, offen ist nach unserer Meinung der Umgang mit dem Herpesvirus. Das werden wir klären, obwohl ich da nachgelesen habe und wir es 2001 doch noch während der Gesetzesberatung aufgenommen haben.

Dann noch was zu Herrn Grüner: Die Eierschalensollbruchstelle ist nun kein Thema, was in dieses Gesetz hätte reinkommen müssen. Wir können uns ja noch darüber unterhalten, Frau Taubert, aber ich glaube, es war nicht wesentlich, hier aufgenommen zu werden. Danke schön.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Gumprecht, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ja schon im Dezember sehr ausführlich über die Inhalte und Schwerpunkte dieses Gesetzes gesprochen, die ja darin bestehen, einmal in der Zusammenführung von Aufgaben und in der Umwandlung der Rechtsform. Im Grundsatz waren sich viele hier einig, dass dies zeitgemäß und sinnvoll ist. Es gibt sicherlich grundsätzliche Meinungsunterschiede, Frau Scheringer-Wright. Wir hatten dies ja schon bereits am 12. Dezember hier diskutiert, wir setzen einfach auf Einzelinitiative, wir setzen nicht auf Staat. Ich denke, "schlanker Staat", das Wort, was Sie hier gebraucht haben, das ist eigentlich

das Wesentliche, was uns unterscheidet. Der Staat kann nicht alles regeln und deshalb denken wir, ist diese Rechtsform sinnvoll und sehr verantwortlich gewählt.

Außerdem, denke ich, hat es noch einen zweiten Aspekt. Nicht nur die Regelung innerhalb des Landes, sondern es entspricht auch einer Harmonisierung von Gesetzlichkeiten der Nachbarländer untereinander. Ich denke, das ist ein Weg, den wir in den nächsten Jahren auch beschreiten müssen - zu fragen, wie sehen denn die Gesetzesinitiativen der Nachbarländer aus? Die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt haben diese gleiche Rechtsform.

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und Ihr Votum dafür abzugeben.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Minister Dr. Zeh.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bedanke mich ausdrücklich für die Zustimmung meiner Kollegen Abgeordneten Becker und ich bedanke mich überhaupt für die Zustimmung und Mitarbeit vieler Abgeordneter. Deshalb möchte ich nur kurz auf das eingehen, was Frau Scheringer-Wright hier gesagt hat. Für Ihre Kenntnis noch einmal: Die Tiergesundheitsdienste sind eine Einrichtung der Solidargemeinschaft der Landwirte und sie sind keine freiberufliche Einrichtung. Deshalb ist es auch keine Frage von neoliberaler Diktion, der wir folgen, sondern wir sagen ganz grundsätzlich: Der Staat muss nicht alles tun, was andere vielleicht besser können. Insofern ist die Anstalt des öffentlichen Rechts, die sich ausschließlich aus den gesetzlich verpflichteten Beiträgen der Tierbesitzer finanziert, die im Übrigen eine Pflichtmitgliedschaft dort mittragen müssen, und sie finanziert sich aus Einnahmen für die Tätigkeit der Tiergesundheitsdienste. Insofern ist die gesetzlich vorgeschriebene Gewährsträgerschaft für die Tierkasse gegeben. Ich finde es im Übrigen sehr ehrabschneidend, wenn Sie den Tierärzten unterstellen, dass sie nur auf eine bessere Bezahlung hoffen.

(Zwischenruf Abg. Scheringer-Wright, PDS: Das habe ich nicht gesagt.)

Nein, Sie haben es so explizit gesagt und deswegen: Ich möchte mich ausdrücklich gegen diese Unterstellung verwahren.

(Beifall bei der CDU)

Das Wesentliche des Gesetzes ist doch Folgendes, Frau Scheringer-Wright: Wir führen die Tierseuchenkasse zusammen mit den Tiergesundheitsdiensten. Das heißt also, diejenigen, die im Zweifelsfalle bei Tierseuchen bezahlen müssen, erhalten jetzt auch die Verantwortung für präventive Maßnahmen. Das ist doch das Beste, was wir tun können, denn diejenigen, die letztlich zahlen müssen, haben doch das meiste Interesse daran, dass sie gar nicht erst bezahlen müssen. Ein sehr logischer Zusammenhang, der mit diesem Gesetz verwirklicht wird. Ich glaube, dieses Gesetz ist ein wesentlicher Beitrag für die Tiergesundheit und damit natürlich auch für den Verbraucherschutz, wenn Sie so wollen, letztlich für alle Menschen zusammen. Ich wünsche der Thüringer Tierseuchenkasse für die Zukunft alles Gute und bedanke mich noch mal bei den Abgeordneten für ihre Mitarbeit. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU; Abg. Becker, SPD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? 1 Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? 2 Stimmenthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung, der Ihnen in Drucksache 4/417 in zweiter Beratung vorliegt. Wer ist für diesen Gesetzentwurf der Landesregierung? Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf der Landesregierung? 1 Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? 2 Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Gesetzentwurf der Landesregierung mit übergroßer Mehrheit angenommen.

Der Gesetzentwurf wurde in zweiter Beratung angenommen. Damit kommen wir zur Dokumentation durch die Schlussabstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wiederum 1 Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? 4 Stimmenthaltungen, 1 Gegenstimme, damit ist dieser Gesetzentwurf mit übergroßer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 3

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/524 dazu: Beschlussempfehlung des Haus halts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/693 ZWEITE BERATUNG

Berichterstatter ist Abgeordneter Kuschel und ich bitte um die Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion "Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch" in Drucksache 4/524 am 27. Januar 2005 in erster Lesung beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Die SPD beantragte, dass die gesamte Entlastung des Landes beim Wohngeld an die Kommunen weitergereicht wird, dabei für das Jahr 2005 eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 33,75 Mio. gefordert, während im Gesetz nur 20 Mio.   sehen sind. Darüber hinaus beantragt die SPD ein geändertes Revisionsverfahren.

Der Ausschuss hat am 3. Februar 2005 eine Anhörung beschlossen. Von der Opposition war eine mündliche Anhörung beantragt worden, diesem Antrag folgte jedoch die Ausschussmehrheit nicht. Die schriftliche Anhörung musste aufgrund des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 12. Oktober 2004 durchgeführt werden. Beim Ausschuss gingen schriftliche Stellungnahmen des Gemeindeund Städtebundes Thüringen und des Thüringischen Landkreistages ein. Beide Verbände befürworteten den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Der Landkreistag führte darüber hinaus aus, dass aus seiner Sicht zwischen dem Ausführungsgesetz in seiner jetzigen Form und der Zusage des Ministerpräsidenten auf der Landkreisversammlung eine inhaltliche Diskrepanz besteht. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen formulierte, aus seiner Sicht sei der vorliegende Gesetzentwurf die logische Konsequenz der im Vermittlungsausschuss am 30. Juni 2004 eingegangenen Verpflichtungen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich am 3. März 2005 abschließend mit dem Gesetzentwurf und den Ergebnissen der Anhörung beschäftigt. In

dieser Sitzung wurden nochmals die unterschiedlichen Auffassungen zum prognostizierten Einsparungsvolumen des Landes beim Wohngeld, zum Revisionstermin und -verfahren geäußert. Der Ausschuss lehnte mehrheitlich mit Verweis auf die nach jetziger Gesetzeslage im November 2005 durchzuführende Landesrevision den Antrag der SPD ab und empfiehlt dem Landtag ebenfalls die Ablehnung. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke für die Berichterstattung. Wir kommen zur Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Petra Enders, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn der Gemeinde- und Städtebund ankündigt, gegen den Landeshaushalt klagen zu wollen und eine Stadt wie Weimar erwägt, sich diesem Schritt anzuschließen, dann wird wieder eines deutlich: Die Belastungen, die eine knappe Landtagsmehrheit und die Landesregierung den Kommunen in diesem Jahr zugemutet haben, haben einen Punkt erreicht, der die absolute Schmerzgrenze darstellt.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, durch Hartz IV bestehen weitere finanzielle Risiken für die Kommunen. Eine Anhörung hier im Thüringer Landtag durch unsere Fraktion hat das am Dienstag wiederum gezeigt. Jetzt ist deshalb ein Signal an die Kommunen nötig, das zeigt, das Land ist ein Partner, der die Situation nicht weiter verschärfen darf. Doch mit dem vor wenigen Wochen beschlossenen Landesausführungsgesetz für das SGB II wurde ein solches Signal leider nicht ausgesandt.

Bereits im vergangenen Jahr haben wir ja hier ausführlich zum Landesausführungsgesetz diskutiert und noch gibt es jetzt die Möglichkeit, etwas Positives für die Kommunen und die in ihnen lebenden Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich daran erinnern: Mit dem Begriff der Politikverdrossenheit wird der Vertrauensverlust und die wachsende Distanz bezeichnet, von der Parteien, Regierungen und Parlamente in zunehmendem Maße betroffen sind, und dieses geringer werdende Vertrauen trifft politische Akteure auch als Verlust ihrer moralischen Glaubwürdigkeit. Ein solcher Glaubwürdigkeitsverlust ist vor allem durch Fehlverhalten in der Politik verursacht. Gebrochene Versprechen von Politikern und

Regierungen werden von Menschen sehr genau registriert. Und genau darum geht es auch wieder bei diesem Thema. Da bleibe ich hartnäckig: Es geht um nicht weniger als eine Zusage des Ministerpräsidenten, schriftlich gegeben als Bestandteil einer Protokollnotiz im Vermittlungsausschuss für das Hartz-IV-Paket.

(Beifall bei der PDS)

Die Protokollnotiz besagt eindeutig, dass die Bundesländer ihre Einsparungen beim Wohngeld vollständig an die Kommunen weiterreichen werden, um deren Belastung durch Hartz IV zu verhindern. Dennoch steht im Landesausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II der Betrag von 20 Mio. Die PDS-Fraktion bleibt dabei, die Landesregierung muss die Zusage des Ministerpräsidenten einhalten, dass alle Einsparungen des Landes, so sollte man es dann auch im Gesetz formulieren, beim Wohngeld an die Kommunen weitergeleitet werden. Diese Einsparungen sind genau zu ermitteln. Die Argumente dafür sind bereits im Anhörungsverfahren und in der Landtagssitzung im Dezember auch ausführlich dargestellt worden.

Dabei möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass nach übereinstimmender Sicht aller Beteiligten inzwischen deutlich geworden ist, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung für Arbeit Suchende im letzten Jahr viel zu gering eingeschätzt wurde und damit wurde natürlich auch der Finanzrahmen zu gering eingeschätzt. Für die Stadt Gera hat uns das in unserer Anhörung am Dienstag die Sozialdezernentin auch noch einmal ausführlich bestätigt. In diesem Zusammenhang möchte ich die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion dringend auffordern, bei ihren Parteifreunden auf Bundesebene aktiv zu werden. Es sind sehr beunruhigende Nachrichten, die wir vernehmen konnten, die wir lesen konnten, die darauf hindeuten, dass der Bund seinen Anteil von 29,1 Prozent an den angestrebten Gesamtentlastungen der Kommunen reduzieren will. Es tauchen jetzt schon Hinweise auf, dass man den Anteil bis auf 4,5 Prozent reduzieren will. Also, bitte, Herr Matschie - nun ist er heute nicht da, aber ich denke, es wird auch hier weitergereicht unternehmen Sie alles, um die Bundesregierung und vor allem Wirtschaftsminister Clement von diesem gefährlichen Unsinn, von diesem Wortbruch abzubringen.