Protokoll der Sitzung vom 02.06.2005

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Bei den Kindergärten …)

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Spielbank!)

Ich bin mir also nicht ganz sicher, wie seriös Sie diesen Gesetzesvorschlag eigentlich meinen. Ich denke, der vorliegende Gesetzentwurf der PDS ist nicht einmal im Sinne der behinderten Menschen selbst. Niemand kann ein Interesse daran haben, dass unser Sozialstaat völlig ruiniert wird und die gesamte Zukunft damit aufs Spiel gesetzt wird. Die meisten Menschen mit Behinderungen brauchen einen funktionierenden Sozialstaat. Ich betrachte diesen Gesetzentwurf als verheerend. Ich gebe meinem Kollegen Panse ausdrücklich Recht: Der Entwurf erweckt den falschen Eindruck, nämlich dass man so verfahren könnte, wenn man nur wollte. Das ist das eigentlich Fatale, deswegen werden auch falsche Hoffnungen geweckt. Er erweckt außerdem den falschen Eindruck, wir hätten bisher nichts in diesem Bereich getan. Ich sage ausdrücklich noch einmal: Seit 1989, seit der friedlichen Revolution, hat sich die Situation behinderter Menschen in Thüringen so erheblich verbessert, dass, wenn man auf Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Wohnheimen, Förderschulen und auch die Barrierefreiheit schaut, manch einer aus den Altbundesländern neidvoll auf die Situation hier zurückblickt, ganz zu schweigen von der Situation, wie sie bis 1989 in der DDR gewesen ist. Außerdem hat die Thüringer Landesregierung mit der Einsetzung eines Behindertenbeauftragten, Herrn Dr. Paul Brockhausen, einen weiteren wichtigen Schritt getan. Ich denke, Frau Künast, um auf Ihre Aussagen zu reagieren, ich glaube, Herr Brockhausen ist nur seinem Gewissen verpflichtet, soweit ich ihn kenne. Herr Brockhausen ist für Tagträumereien nicht bereit; Herr Brockhausen ist durchaus der Meinung, dass man mit Träumen auch den Behinderten nicht helfen kann, das hat er zur Genüge schon bestätigt. Ich darf Sie, Herr Brockhausen, zumindest in dieser Frage auch einmal zitieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der PDS unterscheidet sich nicht wesentlich von dem Entwurf der PDS-Fraktion aus der vorherigen Legislaturperiode. Sie haben das ja gesagt, dass das vorgesehene Werkstattgeld gestrichen wurde, die Mobilitätspauschale wurde entsprechend verändert, das Blindengeld wurde redu

ziert. Dennoch, glaube ich, unterscheidet er sich von dem Finanzvolumen nicht sehr wesentlich. Die im Gesetzentwurf der PDS verankerten Forderungen gehen weit über die Inhalte des Bundesgleichstellungsgesetzes und über die bekannten Landesgleichstellungsgesetze hinaus. Mir scheint es hier schon angemessen, wenn man nach Mecklenburg-Vorpommern schaut, dort hätten ja die Genossen die Gelegenheit, all das umzusetzen, was Sie sich hier wünschen, im Übrigen auch in Berlin. Also weder in Berlin gilt ein solches opulentes Gesetz, noch, vermute ich, werden Ihre Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern ihr Gesetz als Blaupause für einen Regierungsentwurf benutzen. Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Zusammenstellung von Maximalforderungen, die vor dem Hintergrund der derzeitigen Rahmenbedingungen in Thüringen völlig irreal und nicht umsetzbar sind. Die sofortige Schaffung von Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen, so ist es Ihrem Gesetz zu entnehmen, wenn man es richtig liest, es ist die sofortige Schaffung von Barrierefreiheit - ich halte das zwar für wünschenswert und anzustreben, aber aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse und des damit verbundenen finanziellen Aufwandes halte ich dieses Anliegen nur in kleinen Schritten für realisierbar. Auch der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht eine Verpflichtung der Schaffung von Barrierefreiheit vor, jedoch schrittweise in dem Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten.

Meine Damen und Herren, ich halte den Gesetzentwurf der PDS-Fraktion im wahrsten Sinne des Wortes für einen Schaufensterantrag, den man aus meiner Sicht ob seiner Unseriösität nicht einmal ernst nehmen darf. Er ist purer Aktionismus und das gehört hier nicht in den Landtag.

Gestatten Sie mir noch ein Wort zum Blindengeld, das Sie, Herr Nothnagel, angesprochen haben. In Veröffentlichungen verschiedener Thüringer Zeitungen wurde heute von einer Streichung des Blindengeldes geredet. Dies ist fachlich schlichtweg falsch. Es handelt sich um eine Umstellung von einer bisher einkommens- und vermögensunabhängigen Leistung auf eine einkommens- und vermögensabhängige Leistung. Das bisherige Blindengeld wird somit also zu einer Blindenhilfe umgewandelt. Es ist absurd zu behaupten, dass 90 Prozent der Blinden aus der Unterstützung herausfallen würden. Lediglich diejenigen, die über ein gutes Einkommen plus ein nennenswertes Vermögen verfügen, müssen damit rechnen, dass sie nicht mehr so viel staatliche Hilfe erhalten. Die wirklich Bedürftigen haben dabei keine Einbußen zu befürchten. Weiterhin wurde heute in den Zeitungen öffentlich behauptet, dass Familienangehörige bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung berücksichtigt werden. Dies ist ebenfalls so nicht richtig. Berücksichtigt werden lediglich die Ehepartner, jedoch nicht die übrigen An

gehörigen, also weder Kinder noch Eltern. Beim Vermögen wird weiterhin nicht angerechnet ein eigenes Häuschen oder Maßnahmen der Altersvorsorge. Dies gilt natürlich nur für einen gewissen Umfang; wer über mehrere Häuser oder über sehr hohe Mieteinkünfte verfügt, der braucht aus meiner Sicht auch keine staatliche Unterstützung mehr. Hilfen wird es weiterhin für die tatsächlich Bedürftigen geben. Ich halte es für unverantwortlich, wenn man durch Fehlinformationen unnötig Unsicherheit verbreitet. Unser Sozialstaat muss für alle Bedürftigen auch zukünftig funktionsfähig bleiben.

Deshalb noch einmal zurück zu diesem Gesetz: Eine Beratung dieses Gesetzes im Ausschuss kann ich aus meiner Sicht nicht empfehlen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Abgeordnete Thierbach.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es war tatsächlich so, dass ich erst den Minister hören wollte, weil ich glaube, auch Abgeordnete haben das Recht, nach Ministern zu reden und vor allen Dingen auf deren Argumente einzugehen. Ich möchte auch an dieser Stelle auf das, was hier gesagt worden ist, tatsächlich noch mal eingehen. Ich möchte aber zurück zur Politik und möchte nicht hin zu Vorwürfen oder Beleidigungen oder darüber streiten, wer nun der Bessere ist. Eines ist doch vollkommen klar: Wir brauchen ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen im Charakter eines Nachteilsausgleichs

(Beifall bei der PDS)

und nicht eines für Sinnesbehinderte, wie z.B. Blindengeldgesetz, das seinem Charakter nach bisher ein Nachteilsausgleichsgesetz ist, nun zu überführen in eine Abhängigkeit von Bedürftigkeit. Genau das hebt nämlich den Charakter eines Nachteilsausgleichs auf. Nicht die Bedürftigkeit steht im Vordergrund, sondern die gesellschaftliche Anerkennung, dass jemand einen Nachteilsausgleich bekommt, damit er dieselben Chancen an der Teilnahme in dieser Gesellschaft überhaupt hat. Und das ist nicht abhängig von Bedürftigkeit. Deswegen auch unsere Art und Weise, wieder ein Nachteilsausgleichsgesetz, das diesem Charakter entspricht.

Nun wurde gesagt, wir sind Tagträumer, wir haben ein Gesetz der Maximalforderungen.

Als Allererstes: Es ist dieselbe Methode wie vor zwei Jahren, Herr Panse und auch Herr Minister Zeh, auch wenn, ich weiß nicht, ob Sie das da schon gesagt haben, ist auch unwichtig, Sie rechnen immer an etwas, was Sie genau besser wissen. Sie kommen mit einem Klumpen, machen der Welt Angst, dass die PDS 230 Mio. € für die Mobilitätspauschale will. Das hat die PDS nie verlangt. Und wenn Sie endlich bereit wären, nicht pauschal, weil Ihnen ein Gesetzentwurf der PDS-Fraktion nicht gefällt,

(Unruhe bei der CDU)

hier Dinge in die Welt zu setzen und zu behaupten, es würde dieses kosten, wenn Sie nämlich von Ihren 300 Mio. € heruntergehen und die 230 Mio. €, die Sie genannt haben für die Mobilitätspauschale, nehmen, dann müssen Sie bitte schön das gegenrechnen, was an anderen Leistungen letztendlich eingespart wird, und Sie müssen beginnen, volkswirtschaftlich zu rechnen und nicht immer nur individuell auf den Einzelnen bezogen und auf diesen engen Beutel im Sozialministerium. Wenn wir das endlich erreichen würden, dann hätten wir auch eine ganze Menge an Verbesserungen.

(Beifall bei der PDS)

Barrierefreiheit: Ich halte es doch nicht aus, da behauptet ein Minister, wir hätten da reingeschrieben „Barrierefreiheit sofort“.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Na klar!)

Nein. Sie haben es doch gar nicht gelesen, Herr Sklenar, da möchte ich ja fast mit Ihnen um ein Schwein wetten. Dieses Schwein schlachten wir dann aber hier gemeinsam für einen sozialen Zweck -

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt)

und schon haben Sie verloren, sehen Sie.

(Unruhe im Hause)

Zur Barrierefreiheit: Sie behaupten, wir wollten sie sofort. In unserem Gesetzentwurf ist das den Fachgesetzen zugeordnet. Wir sind überhaupt nicht so weit gegangen, dass wir dieses in diesem Gleichstellungsgesetz so geregelt haben, als dass wir dann nicht erst die Bauordnung wieder aufrufen müssten. Sie können diese Kosten überhaupt nicht berechnen, denn wir gehen davon aus, dass dieses in der Bauordnung tatsächlich zu regeln wäre. Dieses Gesetz haben wir Ihnen vorgelegt. Sie mischen hier wirklich Äpfel und Birnen und bilden sich ein, es

wird Pflaumenmus.

(Beifall bei der PDS)

Genau an dieser Stelle kommt Ihre Unseriösität zutage. Sie sind eben nicht bereit, über Inhalte eines Gesetzes, welches Vereine, Verbände über mehrere Jahre gemeinsam erarbeitet haben mit der PDS, zu reden. Hätten Sie es getan mit der CDU, wäre das Gesetz schon längst verabschiedet. Deswegen wollen Sie diejenigen bestrafen.

Ich sage Ihnen noch etwas auf den Kopf zu: Sie haben eben das Blindengeld noch einmal erwähnt. Geben Sie uns doch die Chance, unser Gleichstellungsgesetz, das Vereine, Verbände im Inhalt befürworten, im Ausschuss zu beraten; lassen Sie es liegen wie das der SPD. Das der SPD liegt nur, weil das Ministerium zeitnah einen eigenen Gesetzentwurf angeboten hatte, irre zeitnah - ein halbes Jahr. Schaffen Sie es und machen Sie es nicht, dass Sie am 30.06.2005 ein Gleichstellungsgesetz hier in den Landtag einbringen, das Menschen suggeriert, nun werden bessere Bedingungen kommen, dann bleibt das erst einmal schön liegen. Wir haben überhaupt keine Chance während der Sommerferien und nach den Wahlen können wir ja dann mal weiter reden. Genau um dieses Schicksal von Gesetzentwürfen geht es uns nicht. Wir wollen arbeiten, wir wollen Bedingungen für Menschen verbessern.

Und das Letzte: Sie haben gesagt, das Blindengeldgesetz wird jetzt vor der Sommerpause nicht mehr kommen. Das haben Sie mir vorhin im Beisein der Blinden gesagt. Ich habe Sie gefragt: Werden wir am 30.06. - denn heute und morgen können Sie es nicht mehr einbringen - noch das Blindengeldgesetz, welches wir als Referentenentwurf zugeschickt bekommen haben durch die Landtagsverwaltung, beschließen? Da haben Sie mir gesagt: Nein, weil es nicht in den zweiten Kabinettsdurchlauf kann, weil der Landkreistag noch Probleme hat, die er regeln will.

(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Das ist rich- tig.)

Sie haben mich ja noch nicht einmal zu Ende reden lassen, da haben Sie schon gesagt, das ist falsch. Das ist eben leider Ihre falsche Methode.

(Beifall bei der PDS)

Genau das ist das Problem. Ich suche mir Verbündete, dass ich über die Zeit, wo Menschen abrechnen, welche Struktur macht, welche Probleme, welche geht sie an - Sie lassen es einfach liegen. Nach den Wahlen, so wie Ministerin Diezel gesagt hat, kommt der Haushalt; erst im Oktober werden Sie Ih

ren Haushalt sanieren. Das ist nämlich die Begründung für die Reduzierung des Nachteilsausgleichs zum Blindengeldgesetz. Dann werden Sie ab Oktober auch das, was Sie „Umwidmung des Blindengeldes“ nennen, nämlich für diejenigen, die bedürftig sind, in Angriff nehmen. Belehren Sie uns eines Besseren, bringen Sie unseren Gesetzentwurf in den Ausschuss, dann brauchen wir Sie nicht kritisieren, weil es dann im parlamentarischen Verfahren ist, und bringen Sie Ihren Blindengeld- und vor allem Ihren Gleichstellungsgesetzentwurf auch in den Ausschuss, damit man fachlich sachlich argumentieren kann.

Einen letzten Satz: Ich freue mich, ich beglückwünsche die PDS-Fraktion für die Regierungsverantwortung in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin.

(Unruhe bei der CDU)

Hier wird ständig argumentiert, die PDS macht in Mecklenburg-Vorpommern nichts. Ich glaube, wir sind der kleine Bruder. Aber ich bin stolz darauf, dass Sie uns nur zutrauen, dass wir diese Gesetze auf den Weg bringen, und nicht denen, mit denen die PDS als kleiner Bruder in der Koalition ist. Wenn wir mal eine andere Koalition haben, dann, verspreche ich, werden wir dieselben Probleme wieder angehen. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Herr Panse bitte.

Also, es können ja auch Abgeordnete nach Abgeordneten noch reden. Ganz so ist es ja nicht, Frau Kollegin Thierbach.

(Beifall bei der CDU)

Im Übrigen, das lasse ich natürlich nicht so im Raum stehen, was Sie hier gerade gesagt haben. Das Einzige, was Sie überhaupt erklärt haben und was Sie versucht haben, an Ihrem Gesetzentwurf zu relativieren, ist die Auslegung des Mobilitätsausgleichs. Das ist das einzige, was Sie erklärt haben, und das ist schon ungenügend in den Erklärungen Ihres Gesetzentwurfs formuliert, ich habe es mir gerade noch mal angeschaut. Es ist eben nicht so klar benannt, wer als Kreis der Berechtigten dafür gedacht ist. Das war das Einzige, was Sie an den ganzen Kritikpunkten, die wir hier angesprochen haben zu Ihrem Gesetzentwurf, versucht haben zu erläutern, die anderen Sachen eben nicht. Genau deswegen bleibt es für uns als CDU-Fraktion dabei, dass wir diesen

Gesetzentwurf in dieser Form nicht im Ausschuss diskutieren wollen. Daran haben Ihre Einlassungen nichts geändert und es zeigt auch, dass wir da meilenweit in der Auffassung auseinander sind. Wenn Ihre Auffassung nach wie vor ist, Sie wollten mit Ihrem Gesetzentwurf nur erreichen, dass wir überhaupt ein Landesgleichstellungsgesetz diskutieren, ich glaube, dann werden wir genauso begeistert auf Ihre Zustimmung stoßen, wenn wir den Gesetzentwurf der Landesregierung und der SPD-Fraktion im Ausschuss diskutieren. Die beiden Gesetzentwürfe haben es eventuell verdient. Bei Ihrem Gesetzentwurf bleiben wir bei unserer Ablehnung. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über Ausschussüberweisung. Es ist beantragt worden die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, an den Innenausschuss und an den Bildungsausschuss.

Wir stimmen als Erstes ab über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit? Danke. Wer ist gegen die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Dann ist mit Mehrheit diese Überweisung abgelehnt.

Wir stimmen ab über die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten? Danke. Wer ist gegen die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist mit Mehrheit die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten abgelehnt.

Wir stimmen ab über die Überweisung an den Innenausschuss. Wer ist für die Überweisung an den Innenausschuss? Danke. Wer ist gegen die Überweisung an den Innenausschuss? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist mit Mehrheit die Überweisung an den Innenausschuss abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung an den Bildungsausschuss. Wer ist für die Überweisung des Antrags an den Bildungsausschuss? Wer ist gegen die Überweisung an den Bildungsausschuss? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine