Tamara Thierbach
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Da die Verwaltung gearbeitet hat, habe ich keine Nachfrage mehr. Ich finde es nur bodenlos, dass Abgeordnete aus der Financial Times Ergebnisse eines Staatsvertrags zur Kenntnis nehmen sollen.
Herr Minister, im Vorwort zur Beantwortung der Frage 1 formulierten Sie, dass Sie die Prozesskostenhilfe nicht übermäßig beschränken wollen. Sie sagten: „ohne die Prozesskostenhilfe übermäßig zu beschränken“. Wie definieren Sie "übermäßig zu beschränken" und wie wollen Sie das jemandem erklären, dem Sie zwar die Prozesskostenhilfe bewilligen, der aber - er bekommt aber nicht irgendwelche pekuniäre Dinge in seinem Portemonnaie anders - die Gebühren, die er dann zu zahlen hat, aus seinem so genannten sichernden Existenzminimum von 345 € bezahlen soll?
Wenn das alles richtig ist, diese stattgefundenen Zwangsvollstreckungen, die eine Schufa-Eintragung nach sich ziehen, wie wollen Sie damit umgehen? Was wollen Sie veranlassen, dass den Familien mindestens diese Schufa-Eintragung gestrichen wird? Denn das ist ja die Folge Ihrer bisherigen Regelung, die ja durch das Gericht nicht bestätigt wurde.
Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil eine ganze Menge an Formulierungen kamen, die eigentlich darauf hindeuten, dass zum einen nicht ein Hinlegen des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion in einem der Ausschüsse passieren sollte, sondern dass man zü
gig arbeiten sollte und dass es nicht ausreicht, wenn der Gesetzentwurf nur an den Innen- und den Justizausschuss überwiesen wird.
Spätestens durch die Zwischenfragen des Kollegen aus der SPD-Fraktion wird doch deutlich, wie notwendig es ist, sich über die fachlichen Qualifizierungen der im Rettungsdienst Tätigen zu unterhalten. Es ist notwendig, dass Sorgfalt vor Schnelligkeit geht, wie Herr Minister Gasser gesagt hat. Es ist notwendig, dass wir das Arbeitszeitgesetz beachten. Es ist notwendig, zumindest darüber zu diskutieren, dass wir die Krankenkassen an den Kosten beteiligen. Es ist notwendig, über die Kassenärztliche Vereinigung und ihre Beteiligung zu reden, und dann sagen wir, über die fachliche Situation und über den fachlichen Zustand sollte ausgiebig diskutiert werden. Ich bin überzeugt, dass der Ausschuss und das Ministerium, das sich mit Gesundheitsfragen im Interesse Verunfallter, die nämlich gerettet werden, dann auch beteiligt werden sollten an dieser Diskussion zu dem Gesetzentwurf. Deswegen beantrage ich namens meiner Fraktion zusätzlich mitberatend die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Sozialausschuss, der ja heißt: Soziales, Familie und Gesundheit.
Ich möchte aber auch noch auf einige andere Fragen eingehen, die aus Sicht eines Leistungserbringers in die Diskussion mit eingeführt werden müssen. Das sind Fragen oder Probleme, wie der Rettungsdienst zum Einsatz kommt, wenn alle anderen medizinischen Sicherstellungsformen nicht mehr greifen. Darauf gibt der Gesetzentwurf keine Antwort. Überhaupt nicht beachtet bisher ist Berg- und Wasserrettung - keine hinreichende Sicherstellung und Finanzierung zu diesem Bereich. Wir haben das Problem, dass die Standorte der Krankenhäuser nicht mit den Notarztstandorten laut Rettungsdienstplan übereinstimmen. Wir haben die sachgerechte Vergütung, die zwar Ziel im Gesetzentwurf ist, aber das ist ja jetzt schon im Gesetz, bis heute aber nicht vollständig umgesetzt wurde. Wir haben in § 4 des Gesetzentwurfs der SPD das Problem, dass der Sicherstellungsauftrag zwar beim Aufgabenträger ist, aber nicht definiert wird, wie dann tatsächlich bestimmte Auswahlverfahren geregelt werden. Wir haben den Begriff der Aufgabenträger des botengebundenen Rettungsdienstes, der aber moderner, unserer Meinung nach, definiert werden muss. Die bisher Bestehenden reichen nicht aus. Wir haben die Formulierung im Entwurf des Gesetzes, dass in Kauf genommen wird, dass sich Aufgabenträger im Rahmen ihrer Organisationsgewalt über die Beschlüsse von Beratungsgremien letztendlich hinwegsetzen müssen, um nach dem Ermessen die Aufgaben zu erfüllen, um zusätzlich dann am Ende keine ausreichende Finanzierung zu erhalten. Das sind Probleme, die im heutigen Bereich bestehen, aber auch durch den Gesetzentwurf zumindest in der Frage zu
diskutieren sind. Wir haben im Regelfall keine dienstrechtliche Befugnis gegenüber Rettungsdienstpersonal über das ÄLRD geregelt. Wir haben Erfahrungen, wie in Katastrophen- bzw. Großschadenssituationen letztendlich dann auch Fragen der Vernetzung mit dem Rettungsdienst zu klären sind. Wir haben eine Unmenge von Fragen zu § 12: Wie sollen Entgelte vereinbart werden, wie sollen die Entgelte kostendeckend geregelt werden? Der jetzige Zustand muss überwunden werden. Die Kostenträger wollen nicht alle Kosten des Rettungsdienstes übernehmen. Und, ich glaube, wir sollten über Gebührensatzungen im Sinne von sozialer Verträglichkeit auch noch mal reden. Denn das wäre auch eine Form von Daseinsvorsorge, die wir aus diesen Diskussionen nicht außen vor lassen sollen.
Es ist die Frage nach der Möglichkeit, aufgrund der vielen Beteiligten am Rettungsdienst und in der gesetzlichen Verantwortung stehenden Leute, einer Schiedsstelle, wie diese Schiedsstelle letztendlich dann regulieren könnte. Wenn wir alle Probleme aufzählen, werden wir immer die Vermischung zwischen Fachlichkeit im Interesse von Verunfallten, Fachlichkeit im Interesse derer, der an diesen Aufgaben Beteiligten vorfinden. Dieses wird nicht nur ein ordnungspolitisches kommunales Problem mit anderen Partnern sein. Deshalb bitte ich Sie noch einmal, überweisen Sie diesen Gesetzentwurf gleichzeitig zur Mitberatung an den Sozialausschuss, damit er auch von dieser Seite diskutiert werden kann. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist schon interessant, wie kurz Gedächtnis ist. Es war ausgemacht, dass wir das Gesetz zum Staatsvertrag in erster und zweiter Lesung behandeln und nicht den nicht existierenden Tagesordnungspunkt 1 hier diskutieren.
Ich möchte begründen, warum auch die Linkspartei.PDS-Fraktion dem Staatsvertrag mehrheitlich zustimmen wird. Das steht eigentlich hier nicht drin, was unser Anliegen ist, warum wir dem zustimmen, und zwar die Tatsache des Leistungsunterschieds, wenn es nicht zu dieser Fusion der zwei Versorgungswerke kommen würde. Die Absicherung der Feuerwehrleute in der jetzigen Regelung hat ein höheres Leistungsvolumen als das, was ihnen, wenn ihnen etwas passiert, aus der allgemeinen gesetzlichen Unfallversicherung zustünde. Wir wünschten uns, dass jeder Unfall in diesen Formen abgesichert worden wäre, und sagen, gut, wenn wir jetzt nicht anders können, dann nehmen wir auch dieses als Versorgungswerk in Kauf, denn das Versorgungswerk ist nicht immer unsere politische Priorität, sondern jeder sollte die gleichen Leistungen im Notfall, in der Katastrophe, bei Risiko gesellschaftlich garantiert bekommen. Wir werden, da dieser Leistungsumfang so geregelt ist, wie wir ihn uns für alle wünschen, dann auch dieses neu zu gründende Versorgungswerk mittragen.
Die Regelung über die Umlagefinanzierung stößt natürlich auf unterschiedliche Meinungen, auch bei uns, weil es eine Doppelbürokratie ist. Es sind unterschiedliche Formen, wie diese Umlage nun geregelt wird. Obwohl wir dieses nicht gut finden, werden wir trotzdem dem Staatsvertrag zustimmen, denn dies ist auch wiederum nicht in diesem Staatsvertrag geregelt, sondern dann im Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Wir möchten Ihnen signalisieren, wir stimmen dem mehrheitlich zu, möchten aber, dass die Umlagefinanzierung noch einmal neu dann im Brand- und Katastrophenschutzgesetz geregelt wird. Wir werden so wie jeder, der dieser Meinung ist, uns entscheiden für diesen Staatsvertrag. Danke.
Meine Damen und Herren, meine Kolleginnen Wolf und Antje Ehrlich-Strathausen haben meiner Weltbildauffassung sehr entsprochen. Wenn der Minister hier nicht Bezüge hergestellt hätte, die einfach nicht herzustellen sind, dann hätte ich mich auch nicht zu Wort gemeldet.
Erstens, Sie gehen immer aus vom Sinngehalt des Kompromisses zu § 218. Na klar, es war ein Kompromiss. Warum? Weil zwei Drittel der Männer im Bundestag unbedingt über das Recht von Frauen entscheiden wollen und wir eine männliche Gesellschaft haben, wie Sie es eben wieder bewiesen haben. Lassen Sie uns Frauen allein entscheiden über diese Situation, dann kommen wir auch in eine Entscheidung, die Frauen zu verantworten haben.
Mein Bauch gehört keiner Gesellschaft. Wenn Sie nicht hier einen Zusammenhang herstellen, dass Deutschland so ein furchtbar reiches Land ist, dann muss ich Ihnen aber sagen, genauso arm sind Frauen und Armut ist weiblich und kindgemäß in diesem Land. Keine Gesellschaft zwingt mich, das Kind abzutreiben, sondern die Frauen entscheiden sich gegen das Kind, weil ihre individuelle Lebenslage keine Perspektive für ein Kind bietet. Da ist eben der Reichtum in diesem Land falsch verteilt. Verteilen Sie ihn so, wie Herr Pilger gesagt hat, dass jeder eine Perspektive in dieser Gesellschaft hat.
Mit Ihrer Diskussion um die 929 € als Grenze, wo Bedürftigkeit anfängt, da haben Sie eben wieder argumentiert, man müsse sich an die Männer wenden. Genau diese Frage ist eben: Armut beginnt in Deutschland nicht bei 663 €, die man selber zur Verfügung hat, sondern die beginnt schon bei 1.150,00 €. Da muss man einfach akzeptieren, dass dann ein freigewähltes, selbstbestimmtes Leben nicht mehr möglich ist.
Solange Männer diese Argumente auch für Frauen in einer beruflichen Perspektive nicht akzeptieren, werden wir es immer wieder so haben, dass andere für uns definieren wollen, was rechtswidrig ist, was wir zu machen und zu tun haben, und dass wir letztendlich abhängig von Männern sind, und genau das sind Frauen in der Politik heute noch. Das gilt es auch zu überwinden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich wollte abwarten, ob der Sozialminister Zeh tatsächlich zu diesem Antrag noch etwas sagt. Er wird es garantiert, hoffe ich, nach den Abgeordneten tun. Für mich ist diese Logik nicht immer eine Logik, dass die Minister prinzipiell nach den Abgeordneten reden wollen, um das letzte Wort zu haben. Noch geht für mich die tatsächliche Gewalt vom Landtag aus, die gesetzgebende und die politische. Deswegen bin ich immer traurig darüber, wie das gehandhabt wird.
Ich möchte jetzt zum Blindengeldantrag der SPDFraktion konkret sprechen und ich möchte aber als Erstes auf Herrn Panse eingehen - ich sehe ihn gerade nicht. Die Ehrlichkeit war nicht zu übertreffen, die Herr Panse hier am Rednerpult zu Tage gebracht hat. Die Blinden sind ordnungspolitischer Orientierung zum Opfer gefallen, sage ich. „Blinde einsortieren ordnungspolitisch in die Blindenhilfe“ - allein die Formulierung lässt sehr deutlich werden, dass es tatsächlich der CDU-Fraktion und der Landesregierung nicht um ein Nachteilsgebot und um einen Nachteilsausgleich ging. Ich bin der Meinung, egal, ob Niedersachsen zurückgenommen hat, egal welches Land auch immer, egal, ob ein Ministerpräsident von einer Grundsicherung nach dem Modell von Schweden spricht - es gibt kein Modell, welches man einfach übertragen kann. Es gibt aber ein Grundgesetz. In dem Grundgesetz ist es eben nicht nur flapsig formuliert, sondern sehr ernsthaft: „Die Würde des Men
schen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Ich glaube, aus diesem Grund ist die Formulierung „eine ordnungspolitische Orientierung“ auch nicht gerade ein guter Ausdruck für die Akzeptanz von Nachteilen bei Menschen.
Es ist einfach ein Widerspruch, auf der einen Seite gegenwärtig über soziale Grundsicherung, über Grundsicherung als Gesellschaftsmodell zu sprechen und andererseits alles in Bedürftigkeitsabhängigkeit in Blindenhilfe zu übertragen, was mit der Wegnahme unseres Landesblindengeldgesetzes nämlich passiert ist. Dieses war einkommensunabhängig, dieses hat eine Benachteiligung durch Blindheit, eine Benachteiligung nicht in Geld, sondern eine Benachteiligung in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, in der Teilhabe Benachteiligung bei Ausbildung, Benachteiligung, die sich im Kulturwahrnehmen ergibt. Dieser Charakter einer Anerkennung eines Nachteilsausgleichs in der Politik ist eine ganz andere Regelung, als eine Bedürftigkeit über Einkommen festzustellen.
Wir möchten, dass es wieder die gesellschaftliche Akzeptanz gibt, dass Menschen, die nichts dafür können, die das nicht selbst verschuldet haben, die in einer Gesellschaft benachteiligt sind, dass Gesellschaft dies anerkennt und deswegen diese Nachteile tatsächlich auch regelt.
Dies ist eben nicht immer nur in Form von Geld, das wissen Sie ganz genau. Zum Beispiel steht bei jeder Ausschreibung drunter: „Bei gleicher Qualifizierung werden Behinderte bevorzugt beachtet.“ Ich finde diesen Satz genau aufgrund des Nachteilgebots, das nämlich auch im Grundgesetz steht, vollkommen richtig. Da steht es in Artikel 3: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Und in Verbindung Grundgesetz Artikel 1 und dann auch noch Grundgesetz Artikel 3 zusammen, das müsste zumindest zu Überlegungen führen, inwieweit wir wieder ein Nachteilsausgleichsgesetz im Land Thüringen für die Blinden einrichten.
Wir können alle hoch und runter spekulieren, warum der Protest der Blinden... Und da muss ich Frau Künast ein Kompliment machen. Es war eine sehr gut recherchierte Rede, alles, was dort gekommen ist, war die Wiederholung dessen, was (seit der Haus- haltsdebatte) letztendlich mit der Haushaltsdebatte an Argumenten gebracht wurde. Wir möchten erreichen, dass wir wieder ein Denken über Nachteilsaus
gleiche hinbekommen und nicht, Herr Panse, wie Sie doch tatsächlich gesagt haben - ich musste bei meinen Kollegen nachfragen, ob ich mich verhört habe -, dass die Regelungen zur jetzigen Blindenhilfe - und jetzt zitiere ich - „schlicht und einfach zur Haushaltssanierung“ notwendig waren. Genau das ist der falsche Satz.
Lesen Sie es bitte nach. Ich will mich nicht mit Ihnen streiten, wenn wir es alle falsch gehört haben, möchte ich es gern korrigieren. Aber Nachteilsausgleiche kann man nicht über Haushalte zugunsten von Haushalt eines Landes aufheben. Das ist der falsche Weg.
Übrigens, Sie irren sich. Klar, wenn weiterhin so wenig Anträge auf Blindenhilfe gestellt werden - hatte Frau Künast gesagt - sind irgendwann die 13 Mio. €, die dort eingestellt werden, übrig. Das ist richtig. Aber man muss auch fragen: Warum stellen Leute nicht den Antrag? Den Grund kennen Sie alle. Sie wissen, Bedürftigkeitsüberprüfungen sind kein Ding, das ein Mensch gern macht. Abhängigkeit von Lebenspartnern ist kein Ding, das jeder gern macht. Wir haben das Phänomen, dass Bedürftigkeitsprüfungen gepaart sind mit Scham des Einzelnen, sich genau an dieser Stelle dann so zu offenbaren, und aus diesem Grund auch Möglichkeiten nicht wahrnimmt. Genau das ist auch wiederum ein Ausdruck, warum man einkommensunabhängige Nachteilsausgleiche braucht, weil das dann tatsächlich Teilhabe wieder ermöglicht.
Wir haben das Phänomen der bisher nicht erhobenen Ursachen, warum jemand keinen Antrag stellt. Ich nehme an, der Blindenverband wird das in kürzester Zeit schnell hinbekommen, diese Erhebung machen zu können.
Und wenn Sie sagen, Niedersachsen ist jetzt nicht Ihr Vorbild gewesen für das Gesetz, für die Abschaffung des Landesblindengeldes, bitte schön, das nehme ich zur Kenntnis. Nehmen Sie einfach aber ein positives Beispiel zur Kenntnis, indem Sie sagen, man kann auch wieder etwas zurückholen, was bisher aufgegeben war.
Das Geld dafür ist da, es sind knapp 18 Mio. € im Haushalt für Blindenhilfe und Blindengeld noch eingestellt. Das ist genau die Summe, mit der wir wieder in der Lage wären, einen einkommensunabhängigen Nachteilsausgleich für Blinde zu regeln. Sie müssten nur die Position der Haushaltssanierung in Zukunft über das Blindengeld damit aufgeben.
Ich möchte noch einen anderen Aspekt einfügen in meine Rede. Frau Künast sagte „Volksbegehren“. Ich kann mich noch erinnern an die Veränderung unserer Verfassung, wo das Volksbegehren im Prinzip in der Form, wie es heute lebt, aufgenommen wird. In der Diskussion gab es immer wieder das Argument: Wir können doch die Hürden nicht so gering machen für sämtliche Bürgerbeteiligungen, dann wird ja zu jedem und nichts ein Volksbegehren gemacht. Ich glaube, Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung sind nicht irgendetwas, sind nicht alle möglichen Probleme. Deswegen können wir als PDS-Fraktion die Überlegungen des Blindenverbandes tatsächlich verstehen. Jeder weiß, man braucht auch dazu ein Gesetz. Ich glaube, das ist das einfachste Gesetz, was in diesem Landtag geschrieben werden kann, weil alles vorliegt. Wir würden uns als PDS-Fraktion auf jeden Fall über den Sommer - Sie haben alle genauso viel Zeit, vielleicht sind Sie sogar schneller - überlegen, ob wir Ihnen im September ein Gesetz zur Wiedereinführung des Landesblindengeldes als Nachteilsausgleich vorlegen. Dann werden wir erneut diskutieren und werden sehen, ob wir den Paradigmenwechsel wieder aufheben können, der da entstanden ist - hin zur Bedürftigkeit anstatt weg von der Bedürftigkeit. Manchmal ist die Gefahr, dass wir noch hinter die Zeit der Entstehung unserer sozialen Sicherungssysteme zurückfallen. Genau das unterstelle ich Ihnen aber nicht. Ich möchte es Ihnen aber zu bedenken geben, wenn Sie immer wieder nur von der Bedürftigkeit ausgehen als Qualitätshilfeunterstützung, die dann geleistet wird, damit alle an dieser Gesellschaft überhaupt teilhaben können. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Aktualität des Antrags hat mich selbst überrascht. Die Aktualität deswegen, weil, es ist richtig, wir hatten mit der Drucksache 4/1800 bereits einmal einen adäquaten Antrag eingereicht, den wir dann zugunsten der Aussprache zum Rechtsextremismus in Thüringen von der Tagesordnung abgesetzt haben und dadurch die Gunst der Stunde genutzt haben, um ihn zu überarbeiten. Das ist richtig, aber die Aktualität kommt nicht durch Ihre Reden zustande, sondern durch das, was ich letztendlich in der TLZ und in anderen Zeitungen gelesen habe. Die formale Aktualität ist immer da, denn dieser Antrag orientiert sich nicht daran, ob Parteien, Bundestagsfraktionen, Arbeitsämter oder Verwaltungen in der Bewertung des Lebens von denen, die keiner Arbeit nachgehen dürfen oder können, Recht haben, sondern unser Antrag orientiert sich ausschließlich an der Situation derer, die mit Hartz IV leben müssen. Das ist eine Aktualität, die besteht leider immer. Es bleibt bei unserer Aussage: Ja, Hartz IV muss weg, weil wir von dem Konstrukt, das dort ins Sozialrecht eingeführt worden ist, überhaupt nicht politisch-gesellschaftlich überzeugt sind. Aber das heißt doch nicht, dass wir verkennen, dass der Mensch heute und hier lebt und dass wir ein bestehendes Rechtssystem haben, das eine Linkspartei.PDS nicht von einem Tag zum anderen per Antrag beseitigen könnte. Aber gerade deswegen müssen wir uns für Regelungen zur Verbesserung der Lebensqualität derer einsetzen, die heute von Hartz IV, sprich Arbeitslosengeld II, bzw. von Sozialgeld leben müssen.
Das eine tun, dass andere nicht lassen, ist schon immer eine gesellschaftspolitische Entwicklungsmöglichkeit.
Nun aber zu der von außen angetragenen Aktualität unseres Antrags. Der ist überschrieben durch die TLZ mit einem Zitat von Ministerpräsident Althaus: „Das ist ein zutiefst sozialer Ansatz“ und „Althaus sucht Verbündete für die Idee der Grundsicherung“. Da kamen bei mir viele Ideen, viele Fragen auf. Ich werde auf den Artikel noch öfter eingehen, aber ich möchte Ihnen nicht ersparen, bereits am 13.12.1993 suchte die damalige Fraktion der Linkspartei.PDS Verbündete für die Einführung einer sozialen Grundsicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Jetzt habe ich mir diesen Antrag in der Drucksache 1/2917 noch einmal angeschaut. Ich käme heute gar nicht
mehr auf die Idee, den so zu stellen, auch nicht meine Fraktion. Deswegen lese ich ihn einmal vor: „Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat initiativ zu werden, um die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf für eine Grundsicherung vorzulegen. Alle in der Bundesrepublik lebenden Menschen müssen das Recht haben, ihren Lebensunterhalt durch frei gewählte Arbeit zu menschenwürdigen und gerechten Bedingungen zu verdienen. Allen Menschen ist zugleich - unabhängig von Alter, Geschlecht, Familie, Nationalität und Weltanschauung - ein Anspruch auf die Sicherung ihrer Existenz zu gewährleisten. Die Höhe einer Grundsicherung sollte sich an der Hälfte des durchschnittlichen Einkommens der Region aller Beschäftigten orientieren.“ Jetzt lese ich Ihnen vor, was der Ministerpräsident letztendlich hier bringt - Entschuldigung -, was in dem Artikel steht: „Der Thüringer Ministerpräsident hat einen neuen Stein in das Wasser der sozialpolitischen Diskussion in Deutschland geworfen und hofft, dass er jetzt Kreise zieht. Bisher sind zumindest die bundespolitischen Reaktionen auf den Vorstoß von Althaus eher mager ausgefallen. Daher hat Althaus nur die Konsequenzen aus dem gezogen, was eigentlich seit Jahren schon offensichtlich ist. Alle Reformbemühungen bei den sozialen Sicherungssystemen laufen ins Leere. Beinahe schon halbjährlich muss nachgebessert werden, ob bei Hartz IV oder im Gesundheitsbereich.“ Und so geht das weiter. Welchen Vorschlag hatten wir in der Begründung gemacht? Was hatten wir in der Begründung geschrieben, warum wir unseren Antrag wollen? Einkommensleistungen der Sozialhilfe belasten die Haushalte aller Bundesländer derzeit mit über 16 Mrd. €. Durch das Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramm werden mindestens 4 Mrd. € hinzukommen. Und wir haben das Phänomen, der Ministerpräsident sieht zwar die Tatsache, dass die Hartz-IV-Gesetze nicht die Probleme der sozialen Sicherungssysteme gelöst haben, aber zumindest denkt er nach, wie letztendlich ein Problem, was bisher nicht geregelt werden konnte, auch nicht durch Hartz I bis IV, selbst wenn wir ein Hartz V noch schreiben, geregelt wurde, gelöst werden kann. Er benutzt einen Begriff, der eigentlich besetzt ist. Er spricht von Grundsicherung - jeder denkt, soziale Grundsicherung - und eigentlich tut er aber etwas, was sich dann von Linkspartei.PDS unheimlich unterscheidet. Wir gehen nicht davon aus, dass die sozialen Sicherungssysteme wie Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung auf dem Altar einer Grundsicherung geopfert werden. Das ist nie Politik von PDS und dem werden wir uns auch immer verwehren. Unser Angebot geht dabei wirklich davon aus, für die Diskussion um eine Grundsicherung, dass die Artikel 20 und 14 Grundgesetz Bestand haben müssen. Das ist einmal die Besitzstandswahrung und zum anderen das Sozialstaatsgebot. Da kann man nicht davon ausgehen,
dass man die Sicherungssysteme einfach mal abschaffen kann, indem man dann eine steuerfinanzierte Grundssicherung einbringen kann. Das ist der Gedanke, der da immer wieder ins Spiel gebracht wurde, als wenn man nur in ein anderes Land schauen müsste - vielleicht nach Schweden, Norwegen und Dänemark, sprach der Ministerpräsident - und dann die Lösung für das Land Thüringen hat oder für die Bundesrepublik Deutschland. Das geht überhaupt nicht, weil die Systeme nicht vergleichbar sind. Über diese Diskussion sollte das Grundgesetz auch nicht ausgehebelt werden. Er bietet an, dass die Diskussion zur Grundsicherung ein Jahr geführt werden soll; er meint sicher, innerhalb der CDU. Das steht in keinem Artikel. Wir sind aber bereit, diese Diskussion mitzuführen, um Alternativen zu finden zu dem bisher bestehenden System Hartz I bis IV, um zu überlegen, wie wir tatsächlich eine soziale Grundsicherung in Deutschland etablieren, die den Namen auch verdient. Denn das, was jetzt in Grundsicherungsämtern, im Gesetz zur Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter formuliert wird, das hat mit „sozial“ nichts zu tun. Das hat etwas damit zu tun, wie meine Kollegin Wolf sagte: Zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig. Genau deswegen, glauben wir, brauchen wir diese Debatte.
Ich möchte auch gleich auf diese ewige Mär von der Kostenexplosion mit Hartz IV eingehen, dass da nichts mehr machbar wäre entsprechend unserem Antrag. 2004 wurden 18 Mrd. € für Arbeitslosenhilfe ausgegeben. 27,6 Mio. € wurden für Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe insgesamt ausgegeben. Was passierte im Bund? Da verstehe ich, dass SPD und CDU in diesem Land manchmal nicht ganz wissen, wie sie damit umgehen sollen. Bereits mit Einführung des neuen Rechts wurde für 2004 der Mittelansatz im Bundeshaushalt um 1,6 Mrd. € gesenkt. Also wenn wir altes Recht weiter gehabt hätten, dann hätten alle Mann gewusst, dass wir nämlich tatsächlich im Jahr 38,6 Mrd. € für Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und Wohngeld für Erwerbsfähige gebraucht hätten, 43,5 Mrd. € im Jahr 2005 und davon, da schaut keiner mehr, 2,8 Mrd. € für das Rentensystem ausgegeben wurden ohne die Sozialhilfebezieher.
Jetzt komme ich zum neuen System. Da ist eben 44 Mrd. € im Jahr 2005 die Gesamtsumme für das ALG II und alles, was im Bundeshaushalt rechnerisch zusammengeführt werden konnte. Wenn wir davon ausgehen, dass es 43,5 Mrd. € in 2005 nach altem System waren und im Jahr 2005 44,4 Mrd. € exakt für das neue System waren und davon aber 4,2 Mrd. € in die Rente ging, dann frage ich mich, was hat sich hier verstetigt - nicht eine Kostenexplosion, sondern die Tatsache der Langzeitarbeitslosen. Wer nämlich rechnen kann, merkt, dass es kaum eine Differenz in den Gesamtkosten gibt, sondern was das Phänomen ist, bei geringerem Leistungsbezug haben
wir immer mehr Langzeitarbeitslose, die aus der Falle von Hartz IV nicht rauskommen. Das ist der Punkt, an dem wir gemeinsam überlegen müssen.
Nun komme ich direkt zu unserem Antrag. Es ist so, wir bleiben dabei, Hartz IV muss weg, aber die Menschen leben heute und hier. Da sind wir nicht zu stolz zu sagen, im bestehenden Gesetz könnte einiges geändert werden. Die Lebensqualität von Hartz-IV-Empfängern hat sich verschlechtert. Sie wissen alle um die Notwendigkeiten, der Zuverdienstmöglichkeiten bzw. wie sich auch Armut verfestigt hat. Ich möchte Ihnen nicht noch einmal vorzählen, wie sich die Ansätze der Regelsätze allein bei Kindern und Ehepartnern prozentual verringert haben. Es ist aber so, dass sich beim Konstrukt Hartz IV eben parallel die Zunahme von Armut statistisch nachweisen lässt. Wenn Hartz IV eingeführt wurde, um Armut zu verhindern, dann muss man doch sagen können, die Rechnung ist nicht aufgegangen. Die Verfestigung von Armut hat stattgefunden.
Wir brauchen uns tatsächlich nicht streiten, welche Grenze wir nun nehmen. Wir können ständig hoch und runter deklinieren, ob wir uns an der europäischen Definition, was Teilhabe ohne Armut in einer Gesellschaft bedeutet, orientieren oder ob wir die Mindestlohnhöhe nehmen. Wir können alles Mögliche definieren. Wir können aber nicht wegleugnen, dass es Menschen gibt, die an der Teilhabe des in der Gesellschaft an kulturellen, an wissenschaftlichen, an sportlichen, an Veranstaltungen allgemein Stattfindendem ausgeschlossen sind, die sich nicht aussuchen können, ob sie in die Bibliothek gehen oder nicht, dass dieses alles „in Armut leben“ bedeutet, wenn ich das alles nicht kann. Deswegen brauchen wir uns nicht um die Definition streiten, sondern wir müssen endlich von der Akzeptanz, dass es Armut bei uns im Lande gibt, ausgehen und dann sagen, wie können wir die verhindern.
Nun komme ich zu ein paar Versuchen zu erklären. Es hat keinen Sinn, dass ich Ihnen jetzt alles Einzelne, was Sie mich gefragt haben, hier im Plenum beantworte. Aber auf ein paar Dinge möchte ich schon eingehen. Die Statistikerhebung zum Zwecke der Regelsatzerhöhung, die immer wieder hier dargestellt wurde, wie stark wir sie brauchen - welche Statistik brauchen Sie denn? Wenn wir akzeptieren, dass mit Hartz IV Armut vorhanden ist, dass der Regelsatz zu gering ist, auch die Anhebung auf 345 € Ost wie West zu gering ist, dann haben wir doch das Phänomen: Auf welche Statistik beziehen wir uns? Es ist nicht so, dass im Bundesgesetz tatsächlich nur geregelt ist, dass wir nur auf der Einkommensstichprobe des Bundes handeln dürften. Das ist nicht so. Dort ist eindeutig geregelt, die Länder können auf
eine selbst durchgeführte Erhebung zum 01.07. eines Jahres reagieren. Nun gebe ich zu, mir ist keine eigene Erhebung bekannt aus dem Lande Thüringen. Das gebe ich gerne zu. Ich weiß es nicht. Am meisten hätte ich mich gefreut, der Minister wäre heute hier aufgestanden und hätte gesagt: Ätsch, liebe PDS, euer Antrag kommt einfach zu früh. Ich habe von meinem Recht Gebrauch gemacht und habe bereits zum 01.07. die Erhöhung des Regelsatzes für Grundsicherungsleistungen erhöht für diejenigen, die nicht erwerbsfähig oder aus Altersgründen bedürftig sind. Vielleicht kommt er noch. Ich weiß es nicht. Vielleicht wartet er aber auch auf eine statistische Erhebung, um dies machen zu können. An der Stelle würden wir Ihnen gern helfen. Es gibt zwei, die eine ist die Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, auf die ist Herr Günther eingegangen, die letztendlich zur Bestimmung von 415 € als Regelsatz geführt hat. Ich bin nicht bereit zu diskutieren, ob dort Alkohol und Zigaretten zu 100 Prozent angerechnet werden. Ich bin bereit, die Studie ernst zu nehmen, weil ich die Parität in ihren über 200 Mitgliedsorganisationen ernst nehme, und ich bin bereit, diese Studie ernst zu nehmen, weil das Diakonische Werk genau auf dieser Grundlage allen Fraktionen erneut geschrieben hat - Herr Spott ist sicher nicht jemand, der da leichtfertig Briefe schreibt - und allen Abgeordneten noch einmal ans Herz gelegt hat, die 415 € als Regelsatz für die Ärmsten im Lande Thüringen tatsächlich zum 01.07. einzuführen. Wenn Sie die Studie der Parität nicht nehmen wollen, dann nehmen Sie doch einfach die Drucksache 4/1640. Diese Drucksache 4/1640 ist die Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Veränderung der Aufwandsentschädigung mit Wirkung vom 01.11.2005. Für alle, die dieses Paragraphendeutsch nicht kennen: Es ist nichts anderes als die Anhebung der Aufwandsentschädigung für Abgeordnete zum 01.11.2005 auf der Grundlage von § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes. Wenn wir unsere eigenen Maßstäbe für all diejenigen, die eben mit Sozialgeld und ALG II leben müssen, zum Primat wieder machen, dann käme heraus, dass nicht nur Abgeordnete um 24,94 € die eine Summe pro Monat erhöht bekommen und die anderen 7,79 € noch hinzu. Das sind, ich habe es nicht genau gerechnet, etwas über 32 €. Diese 32 €, die wir uns aufgrund der Entwicklung von Einkommen und des Preisindexes zugestanden haben für die Aufwandsentschädigung, die ja daran gekoppelt ist, dass es eine Preisentwicklung gibt, genau diese Statistik, die ja nicht durch den Landtag gemacht ist, sondern Einkommmens- und Preisentwicklung im Freistaat Thüringen, Thüringer Landesamt für Statistik, nehmen wir diese zur Grundlage für die Erhöhung der Regelsätze. Dies ist politisch möglich, wenn wir es als Landtag wollen.
Ich möchte auch noch einmal darauf eingehen, warum die Erhöhung nur der erste Schritt ist. Der ers
te Schritt, man könnte uns ja sogar vorwerfen, 345 € jetzt und die 415 € im nächsten Jahr, das war das Angebot zur Diskussion, den kleinen Schritt sofort zu tun und den anderen tatsächlich auch in der Gesellschaft zu begründen.
Ich möchte noch einmal dazu kommen, wie Ministerpräsident Althaus letztendlich mit dem Sicherungssystem in seiner Idee umgegangen ist. Ich glaube, man muss sich zunächst von der Möglichkeit, dass man über Geldreinschmeißen die Sicherungssysteme alle retten kann, tatsächlich verabschieden. Da gebe ich Herrn Kölbel Recht. Aber die Arbeitswelt werden wir nicht von einem Tag zum anderen ändern und deswegen brauchen wir diese Beiträge. Nun haben wir aber das Phänomen, dass das so genannte Fortentwicklungsgesetz - Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende - nichts anderes ist als ein Kürzungsgesetz. Dieses Kürzungsgesetz deutet eben nicht darauf hin, dass wir eine gesellschaftliche Einsicht haben, dass wir Menschen zumuten, in Armut zu leben, sondern deutet darauf hin, dass es tatsächlich noch Leute gibt, die glauben, die bekommen immer noch zu viel.
Da bin ich bei der Frage, warum man 25-Jährigen und anderen das Geld nicht kürzen kann. Da gehe ich davon aus, dass mit diesem Fortentwicklungsgesetz, das ja immer noch nicht verabschiedet ist - zum Glück -, letztendlich die Grundlage gelegt werden soll, bis 100 Prozent Kürzungen vorzunehmen, also Sachmittel dann nur noch. Die bekommen dann einen Gutschein und können sich überlegen, welcher Laden den Gutschein vielleicht annimmt. Da sage ich Ihnen ganz deutlich, da gibt es jetzt schon viele Bedenklichkeiten und Klagen auch vorm Bundesverfassungsgericht gegen bestimmte Konstrukte bei Hartz IV. So ist spätestens die Reduzierung der Leistungen um 100 Prozent sehr bedenklich in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit.
So viel Wasser trinken kann ich gar nicht.
Herr Reinholz, ich würde schrecklich gern weniger reden, wenn Sie signalisieren würden, dass Sie endlich verstanden haben, dass es Armut gibt und dass wir über neue Arbeitsplätze und Grundsicherungsleistungen reden, die den Begriff tatsächlich wert sind, und auch dann im Lande Thüringen andere Verhältnisse haben.
Ich will aber zurück zu den Kürzungen kommen. Es ist eindeutig, dass die Kürzungen um 100 Prozent
verfassungswidrig sind. Das darf überhaupt nur dann geschehen, wenn ein Mensch nachgewiesen hat, und das durch richterliches Urteil, dass er nicht in der Lage ist, letztendlich mit Geld umgehen zu können. Geld ist kein Erziehungsobjekt, das man im Sozialrecht einfach mal anwenden kann im Sinne von Fordern und Fördern. Diesen Widerspruch, den müssten Sie noch vor der Verabschiedung des so genannten Fortentwicklungsgesetzes tatsächlich nochmals überdenken.
Zu den Problemen der unter 25-Jährigen werde ich jetzt nichts sagen. Dazu wird mein Kollege Matthias Bärwolff noch einen Beitrag halten.
Nun möchte ich Ihnen noch sagen, warum ich gehofft habe, dass der Ministerpräsident bei der Ablehnung bleibt, die er unmittelbar nach den Koalitionsausschussverhandlungen Ende Mai - an dem Wochenende - kurz in der Presse hatte; ich habe es gehofft, dass er dabei bleibt auf der Grundlage unserer eigenen Landesverfassung.
Wenn jemand erkannt hat, dass Hartz IV unsere Arbeitsmarktprobleme nicht geklärt hat, wenn jemand erkannt hat, dass wir nicht jedem, der es möchte, einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen können, wenn wir erkannt haben, dass es nicht jedem möglich ist, aus eigener Kraft einen Arbeitsplatz, der ein existenzsicherndes Einkommen verkörpert, zu erreichen, dann, glaube ich, muss man in der Landesverfassung in Artikel 35 und Artikel 36 nachschauen, wo nämlich auch geregelt ist, niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Wir haben dort ein Staatsziel formuliert, in dem letztendlich die Verantwortung der Gesellschaft für den Einzelnen steht. Erst wenn wir das aufgegeben haben und wenn das aufgegeben wurde, dann gibt es auch keine Solidarität mehr. Denn Solidarität erschöpft sich nicht darin, dass der, der nichts hat, etwas bekommt, sondern, Solidarität bezieht sich genau in diesem Artikel und genau in diesem Konstrukt darauf, dass jeder überhaupt erst die Chance bekommt zur Teilhabe an der Gesellschaft. Dazu zählt auch Arbeit und dazu zählt auch, dass ein Ministerpräsident gegen ein Fortentwicklungsgesetz, das letztendlich nur Leistungskürzungen beinhaltet, stimmen darf und auch stimmen sollte.
Es ist schön, Herr Gasser, dass Sie den Inhalt wiederholen - „Soziale Grundsicherung statt Almosen“, das finde ich gut, genau um dieses Thema geht es nämlich jetzt.
Wir wollen mit unserem Antrag an der Diskussion teilnehmen. Wir wollen nicht Recht haben oder irgendetwas, sondern das Beste wäre, der Minister Zeh hätte bereits den Regelsatz hier verkündet, dann bräuchten wir über einen Punkt nicht mehr diskutieren, über alle anderen sollten wir weiter diskutieren. Uns ist es bisher nicht gelungen, auch nicht mit zehn Anträgen hier im Plenum, bereits über neue Arbeitsplätze mit Ihnen so zu diskutieren, dass ein signifikanter Nachweis zum Abbau von Arbeitslosigkeit erfolgt ist. Wir wollen mit Ihnen diskutieren. Es ist falsch, demjenigen, der Arbeitslosengeld II oder auch noch Arbeitslosengeld insgesamt erhält, Arbeitsunwilligkeit vorzuwerfen, wenn noch nicht mal die Möglichkeit besteht, jedem ein Angebot zu unterbreiten. Wir möchten mit Ihnen auch diskutieren, wir möchten die Ausschussüberweisung und deswegen beantrage ich die Ausschussüberweisung für den Punkt I an den Sozialausschuss. Der Punkt II sollte heute abgestimmt werden, weil er umsetzbar ist. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der erste Punkt, der mich hier nach vorne schickt, ist die Tatsache, dass auch durch die PDS-Fraktion eindeutig der Bericht bestätigt wurde.
Dieser Bericht ist kollektiv erarbeitet, sogar mit Dingen, die wir empfohlen haben noch aufzunehmen. Trotzdem muss man aus jedem Bericht - und sonst schreibt man den Bericht des Berichts wegen - Schlüsse ziehen. Wir leben nun einmal erst im Jahr 2006 und sehen alle im Petitionsausschuss Wünsche, Regelungsvorstellungen, die sich aus den Erfahrungen des Jahres 2005 ergeben. Deswegen, glaube ich, ist es ganz legitim, bei einem guten Bericht das anzusprechen, was noch besser werden könnte, wenn man neue Formen in die Bearbeitung von Petitionen einbringt. Das hat Frau Sedlacik gemacht und hat diese Vorstellungen für die PDSFraktion hier angeboten und genau deswegen die öffentliche Behandlung angeboten, weil wir der Meinung sind, es gibt eine ganze Menge von Petitionen, bei denen es datenschutzrechtlich überhaupt keine Probleme gibt, und zwar keine Probleme wie sie es für die PDS-Fraktion vorgetragen hat, ab dem Tag, an dem der Petent es wünscht. Wir haben nicht gesagt, jede Petition, jedes individuelle Problem muss öffentlich ausgetragen werden, sondern unser Vorschlag ist ganz explizit: Da, wo es ein öffentliches Interesse auch des Petenten gibt, sollte der Ausschuss nicht hinter verschlossenen Türen arbeiten müssen. Das unterstellt niemandem im Petitionsausschuss, dass er etwa nicht bereit wäre öffentlich zu arbeiten, sondern das hinterfragt, wie bekommen wir es besser.
Es gibt noch ein Problem. Wir können nur miteinander reden und Vorschläge machen, wenn weiterhin nicht politisiert im Petitionsausschuss das Miteinander gestaltet wird. Aber wenn hinterfragt wird, ob wir zum Beispiel Beschleunigungen für Petitionen in ihrer Entscheidung machen wollen, dann muss man fragen: Ist die Zusammenarbeit mit den Ministerien wirklich nur goldig und glänzt da alles? Wir müssen berechtigt fragen: Warum haben Petitionsausschussmitglieder nicht auch das Recht wie ein Bürgerbeauftragter in der Verwaltung - Verwaltung im Sinne in den einzelnen Ministerien - konkrete Nachfragen zur Beschleunigung der Petition zu stellen? Ist es nicht unnütz, dass wir immer wieder hin
und her im Rhythmus von vier Wochen beauftragten, obwohl man mit Telefonanrufen in der Verwaltung, im Ministerium oftmals viel schneller etwas bewegen könnte? Ist es nicht für uns unbefriedigend, dass wir Petitionen aus dem Jahre 2003 mit uns rumschleppen? Nicht weil wir zu faul sind, nicht weil das Problem nicht entscheidbar wäre, sondern weil sich oft aus Antworten aus den Ministerien letztendlich neue Problemlagen ergeben und die Petenten uns wieder dazu Ergänzungen geben, warum sie eine Problemsicht nicht wie wir sehen. Wäre es nicht einfacher, mit vielen aus dem Eichsfeldkreis gemeinsam eine gleichlautende Petition zu bereden als jede einzelne? Ich glaube, bei aller guten Qualität, die wir im Petitionsausschuss in der Zusammenarbeit haben, gibt es eine Menge, die wir verbessern könnten im Interesse des Petenten. Und auch dem müssen wir uns stellen, es reicht nicht einfach mal in Zeitungen, wir müssen auch noch einmal über die Debatten, über die Möglichkeiten der Veränderung der Arbeit mit oder ohne den Bürgerbeauftragten reden. Hier gibt es genug Klärungsbedarf in den Kompetenzen. Was wir auch nicht verheimlichen sollten, denn ich selbst frage immer wieder: Wie ist es möglich, dass Dopplungen entstehen? Solche Dopplungen kosten uns wiederum Zeit. Ich wünsche mir, dass wir im Petitionsverfahren in der Zusammenarbeit weiterhin so sachlich sind, der Einzelne bzw. wir uns nicht verbiegen müssen, wenn er eine andere Auffassung hat. Ich wünsche mir aber auch, Herr Heym, dass es nicht indirekte Unterstellungen von diesem Pult aus gibt. So ist es eben falsch, wenn Sie behaupten, dass PDS-Abgeordnete oder Linkspartei.PDS-Abgeordnete sich nie für Opfer der SED eingesetzt hätten. Es ist einfach schon wieder ein Benutzen gewesen. Ich bringe jetzt nicht den Nachweis. Sie haben eindeutig gesagt, Sie hätten sich gewünscht, dass wir uns für Petitionen oder für die Interessen von SED-Opfern öffentlich genauso einsetzen würden. Und da will ich Ihnen antworten, dies tun wir, dies haben wir getan und das gehört auch zu unserer Verantwortung. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, einige Zahlen zur Landesseniorenvertretung hat Frau Künast genannt. Ich glaube, wenn man das Thema ehrlich betrachtet, muss man es breiter betrachten.
Als Erstes: Es gibt keine Seniorenpolitik nach irgendeinem Konzept in dieser Landesregierung. Es gibt formal zwei Haushaltsstellen. Im Haushalt findet man formal unter den Punkten „Förderung von Informations- und Koordinierungsdiensten im Bereich der Altenhilfe“ tatsächlich noch etwas Geld; dieses ist im Ansatz dann 2007 halbiert im Verhältnis zum Ansatz von 2004. Und es ist richtig, Frau Künast sagte, die Förderung Landesseniorenvertretung ist von 1997 von 20.000 DM auf 3.800 € in diesem Jahr geschrumpft. Es gibt aber nicht nur die Landesseniorenvertretung. Auch wenn ich vehement der Meinung bin, dass die Landesseniorenvertretung aufgrund ihrer Verankerung in den meisten Kommunen das Gremium ist, das tatsächlich unabhängig von der Landesregierung eine seniorenpolitische Konzeption mit den vielen Seniorenvereinen und -verbänden erarbeiten könnte, die auch schon einmal vorlag, bis in den Landesseniorenbeirat beim Sozialministerium gelangt ist, die aber unzureichend aufgegriffen wird, die in den Evaluierungsansprüchen, die die Senioren selbst artikulieren, sich nicht erübrigt hat, sondern das Ministerium weiter so wie bisher gerade in der Seniorenpolitik macht - genau dort ist der falsche Ansatz, da den Seniorenvereinen keine Perspektive gezeigt wird in ihrer zukünftigen Arbeit, wo sie Unterstützung bekommen können oder nicht. Ich möchte nur daran erinnern: Es gibt einen großen Landseniorenverband, der ist bis heute in keiner Form gefördert worden.
Da bin ich bei dem zweiten Anteil: Volkssolidarität wird identifiziert mit Pflege, mit Kindergärten. Aber wo ist der ursprüngliche Ansatz auch der Seniorenbetreuung? Wir haben ein undefinierbares Konglomerat an Aufgaben, das immer irgendeinem Seniorenverband oder Seniorenverein zugeschrieben wird, ohne dass die überhaupt in der Lage sind, das or
dentlich, kontinuierlich zu machen. Weil das so ist, haben auch alle die Probleme, Nachwuchs zu gewinnen, haben alle bei den jungen Alten das Problem, dort ihr Engagement wieder zu finden, das sie 1990 entwickelt haben, um überhaupt Seniorenvertretungen aufzubauen. Ich glaube, das ist unverantwortlich. Und wenn ich aus dem Seniorenbeirat letztendlich berichte, dann deswegen, weil dieser Seniorenbeirat bei aller Kompetenz und Kreativität derer, die aus den Seniorenvereinen dort arbeiten, ad absurdum geführt wird durch die Tatsache, dass er nicht mitentscheiden kann, dass es Informationen, wie z.B. über den Haushalt, im Nachhinein gibt und die Vertreter nicht beteiligt werden an irgendwelchen Entscheidungen, die das Sozialministerium vielleicht vorbereitet, anders als im Behindertenbeirat. Nehmen Sie endlich die Angebote auf, Herr Minister, die es von Seiten der Seniorenverbände gibt, dann könnte das schnell besser werden.
Zu der Finanzierung im Ehrenamt, Frau Künast, habe ich eine etwas andere Auffassung, auch wenn ich Ihnen Recht gebe, dass wir nach wie vor rechtliche Rahmenbedingungen brauchen, nicht nur in der Seniorenpolitik. Ich könnte mir das vorstellen wie in Berlin - auch im Ehrenamt -, da beide Strukturen nach wie vor abhängig sind vom Landeshaushalt. So haben wir bei der Ehrenamtsstiftung erstmalig - das will ich gern bekennen - die Tatsache, dass wir wieder eine Mittelzuweisung erhalten haben, dass die Kürzungen nur 65.000 € betragen. 1,2 Mio. plus 390.000 €, die jetzt aus der Spielbank erstmalig angewiesen sind, stehen zur Verfügung. 390.000 € sind zusätzliche Mittel. Das ist aber wieder - da gebe ich Ihnen Recht - ein Notgroschen in der Situation, wo die Ehrenamtsstiftung entsprechend ihrer bisherigen Förderung der Kompetenzzentren nun diejenige sein könnte, die letztendlich auch aufgrund der Spielbankgelder, die jetzt fließen werden, in der Lage ist, wenigstens die Landesseniorenvertretung, die sich um sehr viel andere Sponsoren noch gekümmert hat, in ihren Sachmitteln zu unterstützen.
Ja. Wenn diese Unterstützung organisiert wird und die Seniorenvertretung nicht wegbricht, bevor wir Lösungen haben, dann haben wir auch die Chance für ein Landesseniorenkonzept, für rechtliche Rahmenbedingungen, dass Senioren nicht als Bittsteller hier erscheinen müssen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mein Kollege Werner Buse hat einfach Recht. Egal, was wir sagen, Sie interpretieren es so herum oder so herum. Ich habe von keinem Notgroschen gesprochen. Ich habe erklärt, dass die Stiftung sogar 390.000 € aus den Spielbankmitteln mehr bekommt. Ich habe nachgewiesen, dass die Ehrenamtsstiftung im Prinzip der Rettungsanker, wenn Sie das als Notgroschen hören, für viele, die jetzt in Problemen stehen, ist entsprechend unserer vereinbarten Förderung, die auch im Kuratorium bestätigt ist. Herr Minister, ich kann Sie nur auffordern, besser hinzuhören und vor allen Dingen auf die zu hören, von denen Sie jetzt behaupten, dass sie alles schon gut machen. Klar, es gibt Bildungsangebote, es gab ein Geriatrieprogramm, Sie wollen eine Geronto-Psychiatrie. Wir hatten ein Demenzprogramm über die Volkssolidarität im ambulanten Bereich. Wir reden über Kontaktstellen. Wir reden über die Forderung vom EFI-Programm. Wir reden über die Kontaktstellen des Ehrenamts. Wir reden über gefühlte Sicherheit, über Ordnung und Sicherheit für Senioren, damit sie sich abends wieder heraustrauen. Wir reden von der Vernetzung der offenen Altenarbeit. Wir reden von der kommunalen
Pflichtaufgabe. Wir reden von der Marie-SeebachStiftung. Wir reden davon, dass dort eine Stelle angesiedelt ist. Wir reden davon, dass in der MarieSeebach-Stiftung in der Tiefurter Allee 9 ein europäisch gefördertes Kulturzentrum für alle Senioren sein sollte. Wir reden davon, dass man überlegen kann, inwieweit die eine Stelle, die viele Schularbeiten für das Sozialministerium in der Koordinierung der offenen Altenarbeit macht, nämlich die Stelle, die bei der Marie-Seebach-Stiftung gefördert wird, viel besser bei der politischen Bildung angesiedelt ist, weil nämlich dort überlegt werden könnte, wie man aus diesem, was Sie als Konzeption darstellen, Sammelsurium rauskommt, was Sie alles irgendwann, irgendwie, irgendwo auch tatsächlich tun, damit es eine einer demografischen Entwicklung entsprechende seniorenpolitische Landeskonzeption gibt und nicht einfach dann nur der Verweis kommt: kommunale Pflichtaufgabe, nun tu’ mal Kommune.
Wenn Sie es ganz richtig und ehrlich meinen, dann machen Sie tatsächlich ein Rahmengesetz für die Förderung von Seniorenpolitik. Dieses Rahmengesetz könnte nämlich das beinhalten, was Sie immer so benutzen, wie Sie es gerade brauchen, einmal in Würdigung der Seniorenarbeit, was ich richtig finde, wenn es aber um Problemfälle geht in der offenen Altenarbeit, heißt es: kommunale Aufgabe, kommunale Pflichtaufgabe, Kommune tu’s. In diesem Rahmengesetz könnten Sie das, was gesellschaftliches Ziel war, nämlich dass die Menschen länger leben, dass sie in Würde alt werden können, dass sie ihr Wissen in die Gesellschaft einbringen können, dass sie die Kompetenzzentren der Erfahrung für eine junge Generation sind, regeln.
Dieses als Querschnittsaufgabe verstanden, das könnten Sie einbringen. Dann würden Sie nicht Krankheitserscheinungen wie geronto-psychiatrische Probleme, Demenzprobleme, Geriatrieprobleme auch noch in die offene Altenarbeit stecken, sondern endlich kapieren, dass das tatsächlich Gesundheitspolitik ist. Wenn man nämlich nicht einfach nur sagt, alles Querschnittsarbeit, dann kommt genau das raus, was im Seniorenbeirat des Sozialministeriums herauskommt.
Sie nehmen wahr, alle sind glücklich, und die, die von dort gehen, weil sie keine Mitbestimmung haben, weil sie nur mal gehört werden, die sagen dann hinterher, schade um die Zeit, und sind traurig, wie z.B. bei der Haushaltsberatung, dass sie noch nicht mal in ihren Problemen in dem Umfang vorab gehört werden, wie sie beachtet werden wollen, weil sie für die Gesellschaft und die älteren Bürger viele Aufgaben lösen. An dem Tag, wo Sie darüber im Gesamtkontext mit der Landesregierung einen Kabi
nettsbeschluss vielleicht mal andenken und hinkriegen, können Sie mir weismachen, dass Sie ein Konzept haben. Alles andere davor ist Flickschusterei Ihrerseits.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit diesem Antrag „Gesundheitsziele für Thüringen“ greifen wir erneut Empfehlungen der Enquetekommission aus der letzten Legislatur auf. Und zwar finden Sie in dem Bericht der Enquetekommission in der Empfehlung 44 die Empfehlung der gesamten Kommission, die Landesregierung aufzufordern, Gesundheitsziele für das Land Thüringen zu formulieren. Wir sind der Meinung, diese Empfehlung 44 mussten wir aufgreifen, weil nämlich Gesundheitsförderung, Gesundheitsvorsorge jetzt und in den nächsten Jahren von immer größerer Bedeutung werden. Wie wichtig Gesundheitsziele sind - und da, hoffe ich, kommt keiner auf die Idee, dass das PDS-nah ist -, zeigt sich in der eindringlichen Studie der FelixBurda-Stiftung.
Ich habe Sie nicht verstanden, wiederholen Sie es bitte.
Ich könnte nur darüber lachen, weil ich glaube, das ist wieder wie das Rauschen im Wald, wenn irgendwo ein Wind säuselt.
Ich begründe meinen Antrag. Sie mögen bitte erst hinhören und dann wieder urteilen.
Auf der Grundlage der Burda-Stiftung hat kein geringerer als Bundesminister Seehofer letztendlich ein Plädoyer für die Prävention in Deutschland immer wieder gefordert und sich auch dafür eingesetzt. Klar, er ist Ernährungs-, Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister, das sind alles wichtige Bereiche, um eine wirksame Ansatzprävention tatsächlich zu erreichen. Prävention bietet die Voraussetzung für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft, weil Prävention Arbeitsunfähigkeit, Frühverrentung, Pflegebedürftigkeit verhindern oder hinauszögern kann und weil Prävention langfristig eine Entlastung des Sozialsystems herbeiführen kann. Voraussetzung ist aber, dass tatsächlich eine Präventionsgesundheitspolitik gemacht wird und dass wirklich diese Gesundheitsziele auch definiert werden, und dies in einem, nicht wie in der letzten Legislatur existierenden Gesetz, sondern in einem Gesetz „Gesundheits- und Präventionskonzept“, in einem letztendlich übergreifenden Ressort, das dann von den Beteiligten akzeptiert werden kann. Prävention muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden und sie sollte Bestandteil von Bildungspolitik sein. Nicht DDR, aber Grönemeyer - Dietrich Grönemeyer und andere namhafte Mediziner fordern, dass das Fach „Gesundheitserziehung“ an den Schulen einzuführen wäre - ich sage wieder, das gab es sogar mal -, und letztendlich eine rasche Einführung auch eines Präventionsprogramms zur Eindämmung von Übergewicht und Diabetes bei Kindern und Jugendlichen. Ein wichtiger Grund für ein Präventionsgesetz ist darin zu sehen, dass wir uns weder gesundheitspolitisch noch volkswirtschaftlich einen ungebremsten Anstieg von kostenintensiven chronischen Krankheiten leisten können, leisten können nicht nur im Sinne der Betriebswirtschaftlichkeit, sondern auch im Sinne von Lebensqualität. Wir sehen den Handlungsbedarf bei Schuleingangsuntersuchungen. Wir sehen dort ein großes Evaluationspotenzial. Wir wollen wissen, mit welchen Untersuchungsergebnissen da letztendlich gearbeitet wird. Welche zeitnahen Auswirkungen gibt es und welche Vergleichbarkeit? Welche Maßnahmen werden tatsächlich für die Prävention aus Schuleingangsuntersuchungen abgeleitet? Leider gibt es für die Schuleingangsuntersuchungen weder überregional einheitliche Qualitätsstandards noch flächendeckendes Angebot. Eine Ursache dafür sehen wir in einem Personalabbau im öffentlichen Gesundheitsdienst. Ich frage ganz einfach: Wer kennt nicht die Probleme der Amtsärzte bei der Besetzung der Ge
sundheitsämter? All diese Fragen möchten wir beantwortet bekommen. Wir möchten auch den Bericht dazu hören, wie das Land die Prävention tatsächlich regeln will. Wir wollen nicht nur eine Reaktion auf bestimmte Erscheinungen, die in der Gesundheitspolitik dann zu vertreten sind, sondern wir wollen eine Prävention der Krankheitsentwicklung. Danke.
Ich halte keine Rede zum Fußball. Herr Minister Zeh, der Vergleich von Servicepointbeschäftigten, die hoffentlich noch nicht alle in Kleinstprivatbetrieben arbeiten, mit der Personalstruktur im Einzelhandel verbietet sich einfach.
Wenn Herr Schwäblein behauptet, es macht dann jeder, wie er kann, seine Öffnungszeiten, dann ist genau das die Wettbewerbsverzerrung, dass das auf den Knochen der Frauen ausgetragen wird, die hauptsächlich in diesen Bereichen arbeiten. Der Kleine muss eben auf Kosten seiner Beschäftigten die Ladenöffnungszeiten erweitern, wenn er neben dem Großen bestehen will.
Wer ehrlich ist und in das „Anger 1“ geht, sieht bereits diese Unterschiede, wie es möglich ist, Öffnungszeiten zu haben, mit denen tatsächlich Gewinne gemacht werden können, wozu die kleinen Unternehmen nämlich nicht in der Lage sind. Deswegen verbietet sich schon einmal im Interesse eines fairen Wirtschaftswettbewerbs im Handel, dass man diese Ladenöffnungszeiten einfach rundum öffnet, auch nicht zum Fußball, weil es auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.
Spielbank
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele Mittel wurden seit Eröffnung der Spielbank an die Stiftung Ehrenamt überwiesen?
Herr Staatssekretär, ich bedanke mich als Stiftungsratsmitglied, dass Sie hier noch einmal öffentlich den Haushalt der Stiftung dargelegt haben, und ich möchte Sie einfach fragen: Heißt Ihre Antwort auf meine Frage nicht einfach „Null“?
Das ist eine Abschlagszahlung aus dem Landeshaushalt, von den 1,2 Mio. € für Personal. Ich habe Sie gefragt, aus der Eröffnung der Spielbank, aus
den Abgabemitteln. Das heißt, null. Und so frage ich Sie, ob Sie mir bestätigen, dass bisher aus den Erträgen der Spielbank an die Stiftung Ehrenamt null Euro überwiesen wurden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 21. April des Jahres 2005 wurde der Antrag „Null Toleranz gegenüber Rechtsextremismus“ - Neufassung -, erarbeitet durch die Fraktion der SPD, an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Dieser Antrag beschäftigte uns zehn Monate. In der ersten Ausschuss-Sitzung, die den Antrag zum Gegenstand hatte, in der 11. Sitzung am 13. Mai, beantragten die Fraktionen der SPD und der PDS eine mündliche Anhörung, um damit einen notwendigen öffentlichen Diskussionsprozess zum Gegenstand des Antrags zu eröffnen. Daraufhin gab es verschiedene Diskussionen im Ausschuss, unter anderem erklärten Vertreter der CDU-Fraktion, dass der Gegenstand des Antrags zu erweitern wäre, und zwar auf alle Fragen verfassungsfeindlicher Tendenzen. Es wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass zusätzlich zu den Fragen „Null Toleranz gegen Rechtsextremismus“ die Motivation des islamischen Fundamentalismus mit zu beachten sei und der Antragsgegenstand zu eng gefasst sei, da man sich ausschließlich im Antrag mit Fragen der rechts
extremen Gewalt beschäftige. Diese Diskussion wurde im Ausschuss geführt.
Entsprechend Geschäftsordnung § 64 Abs. 3 blieb die SPD-Fraktion bei dem Gegenstand ihres Antrags „Null Toleranz gegenüber Rechtsextremismus“ und lehnte eine Erweiterung im von mir eben genannten Sinne ab. Die zuvor schon schriftlich beantragte mündliche Anhörung und die in der Diskussion signalisierte Bereitschaft der CDU-Fraktion, dieser zu folgen, wurde, nachdem es keine Antragsgegenstandserweiterung gab, durch die CDU-Fraktion zurückgenommen. Daraufhin erfolgte nach Geschäftsordnung eine schriftliche Anhörung. Diese schriftliche Anhörung musste auch diskutiert werden, nämlich wer anzuhören sei. Bis zu einem Gutachten, um das wir bei der Landtagsverwaltung gebeten hatten, mussten wir diskutieren. Am Ende - nach Vorlage des Gutachtens durch die Landtagsverwaltung - haben sich die Fraktionen auf gemeinsam Anzuhörende und einen erweiterten anzuhörenden Personenkreis geeinigt, in dem die Fraktionen dann paritätisch Vorschlagsrecht hatten.
Zur Anhörung aufgefordert wurden Herr Prof. Dr. Andreas Marneros, Universität Halle-Wittenberg, Herr Dr. Hans Leyen von Berg, Universität Bielefeld, der Gemeinde- und Städtebund Thüringen e.V., die Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus bei Radio Lotte, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern, MOBIT - Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Thüringen, der Thüringische Landkreistag, der Landessportbund Thüringen e.V., der Landesjugendring Thüringen e.V., das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Herr Prof. Dr. Rössner, Universität Marburg. Eingeladen zur schriftlichen Anhörung war auch der Thüringer Lehrerverband e.V., der Thüringer Hotel- und Gaststättenverband e.V. Diesen, in einer Anhörung umfangreiche Materialien zugesandt, wandten sich die Fraktionen dann zu.
Ich möchte Ihnen die Inhalte der Anhörung entsprechend der Geschäftsordnung auch noch einmal benennen, und zwar entsprechend § 77 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung, in dem enthalten ist, dass die wesentlichen Ansichten der Auskunftspersonen in der Berichterstattung wiedergegeben werden sollen. Diese schriftlich zugesandten Anhörungsmaterialien wurden auf Wunsch des Ausschusses durch die Landtagsverwaltung in einer Synopse entsprechend der Gliederung des Antrags „Null Toleranz gegen Rechtsextremismus“ bearbeitet, für die ich mich noch einmal, auch im Namen des Ausschusses, bedanken möchte.
Ich möchte Ihnen zunächst einiges zu grundsätzlichen Aussagen der Anzuhörenden vortragen. So gab es Grundsätze in diesen Anhörungen. Zum Bei
spiel Dr. Hans Leyen von Berg: Grundsätzlich ist die Forderung auf Seiten der Volksvertreter, deutlich Positionen gegen rechtsextreme und fremdenfeindliche Tendenzen zu beziehen, zu begrüßen. Die vorgeschlagenen Strategien dürften nach seiner Meinung sich kaum als geeignet erweisen, dem Problem nachhaltig zu begegnen. Maßnahmen symbolischer Ächtung greifen zu kurz. Neben der Regierung als einem Organ der Exekutive ist die Bedeutung der Zivilgesellschaft in der demokratischen Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus stärker zu betonen.
Der Gemeinde- und Städtebund schreibt in seinen grundsätzlichen Ausführungen: „Aus Sicht des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen können rechtsextremistische Einstellungen und Handlungen nur durch ein gemeinsames Vorgehen aller gesellschaftlichen Ebenen erfolgreich bekämpft werden. Nur dann kann sich die Bekämpfung von Extremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit als gesamtgesellschaftliches Problem auch im Bewusstsein großer Teile der Bevölkerung festsetzen.“
MOBIT schreibt grundsätzlich: Die mobile Beratung in Thüringen für Demokratie gegen Rechtsextremismus begrüßt die generelle Ausrichtung des Antrags der SPD-Fraktion. Die Entwicklung des Rechtsextremismus in den letzten Jahren erfordert eine noch stärkere Behandlung des Themas durch die Politik, um auch von dieser Stelle aus deutlich zu machen, dass es sich um ein gesellschaftspolitisches Problem handelt.
Der Landessportbund äußert in der Grundsätzlichkeit: Der Landessportbund Thüringen stimmt dem Anliegen sowie den Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt grundsätzlich zu. Die Zustimmung liegt darin begründet, dass in § 4 Abs. 7 der Satzung des Landessportbundes folgender Grundsatz festgeschrieben ist: Der LSB Thüringen ist offen für alle sportlich interessierten Menschen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, gesellschaftlicher Stellung … Das bedeutet, dass der organisierte Thüringer Sport nicht offen für Personen mit rassistischer, nationalistischer oder faschistischer Gesinnung ist.
Der Landesjugendring in seiner grundsätzlichen Ausführung: Grundsätzlich ist eine Auseinandersetzung mit dem in unserer Gesellschaft vorhandenen Rechtsextremismus notwendig, daher ist die Initiative der SPD-Landtagsfraktion grundsätzlich zu begrüßen. Der gesamte Entwurf beachtet aber unseres Erachtens zu wenig die Erkenntnisse der Forschung. Rechtsextremes Denken ist nicht ein Problem, welches nur bei Randgruppen oder gar nur bei Mitgliedern rechtsextremer Organisationen auftritt, dieses Denken ist ein Problem der Mitte der Gesellschaft.
Eigene gesellschaftliche Defiziterfahrungen werden immer wieder abgrenzend auf gesellschaftliche Gruppen angewendet, die durch ihr Anderssein auffallen und als Sündenböcke herhalten müssen.
In einem weiteren Komplex der Zuschriften möchte ich darauf eingehen, entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion „Null Toleranz gegen Rechtsextremismus“, in dem die einzelnen Anzuhörenden sich intensiv mit Empfehlungen an den Ausschuss gewandt haben, in dem sie nicht nur im Antrag selbst blieben, sondern sogar Empfehlungen machten, wie dieser Antrag erweitert werden könne. Das trifft auf Herrn Dr. Leyen von Berg, auf Herrn Prof. Rössner, auf MOBIT, auf die Netzwerkstelle gegen Rechts bei Radio Lotte, die intensiv, und da möchte ich einige nennen, empfahlen, bei diesem Antrag inhaltlich am Gegenstand zu bleiben und trotzdem zu erweitern, zu. Sie schreiben: „Ein weiterer wichtiger Beitrag fehlt im Antrag der SPD - Gerichte, Staatsanwaltschaft, Justizministerium. Bei aller Unabhängigkeit der Gerichte ist festzustellen, dass bei Entscheidungen der Strafgerichte in Fällen rechtsextremer und rassistischer Gewalt die generalpräventive Aufgabe der Justiz und der Schutz der Rechtsordnung unterbelichtet bleiben. Die Urteile gegen rechtsextreme Straftäter sind häufig vergleichsweise milde und verkennen den gesellschaftlichen Kontext, in welchem diese Gewaltakte und Straftaten begangen werden. Entsprechende, unter der Federführung des Justizministeriums anzubietende Fortbildungen und Juristentagungen unter Einbeziehung unabhängigen staatsfernen Sachverstands tun hier dringend Not. Außerdem müssten Staatsanwaltschaften technologisch jederzeit in der Lage sein, auch neuen Formen von Kriminalität und Straftatbeständen, etwa im Bereich der neuen Medien und des Internets, beizukommen. Entsprechende Ausstattung und Schulung geeigneter Experten sind hier angezeigt.“
Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik schreibt: „Unsere Stellungnahme begründet sich neben der Erstellung und Auswertung einschlägiger empirischer Untersuchungen im Freistaat Thüringen auch auf Erfahrungen aus der Durchführung der landesweiten Fortbildungsreihe für Demokratie und Toleranz. Bei der Auswertung dieser Reihe wurde ersichtlich, dass neben differenzierten Kenntnissen zur Geschichte und der aktuellen Strategie des momentanen Rechtsextremismus weiterführende Kompetenzvermittlungen von Multiplikatoren notwendig sind.“ Diese exemplarischen Auszüge sind gegenstandserweiternd gewesen. Ich möchte aber auch noch eingehen auf Prof. Rössner von der Universität Marburg, der den Ausschussmitgliedern eine umfangreiche Lektüre, aber auch umfangreiche Ideen mit auf den Weg gab, wie dieser Antrag zu qualifizieren wäre. Herr Prof. Rössner schreibt: „In der Gesamtschau des Antrags halte ich es für sinnvoll, wenn die vor al
lem auch gegen rechtsextremistische Verhaltensweisen gerichteten strafrechtlichen Vorfeldverbote verdeutlicht und von Staat und Gemeinschaft konsequent im Sinne einer Null-Toleranz-Strategie durchgesetzt werden. Unter kriminologisch-sozialpsychologischer Perspektive kann die darüber hinausgehende politische Bekämpfung des Rechtsextremismus wirkungsvoll nicht mit staatlich verordneten Ausgrenzungen erreicht werden.“
Diese Anhörungselemente, die ich Ihnen zum Nachvollziehen der Ausschussarbeit hier noch mal aufgezählt habe, wurden unterschiedlich in der Ausschussarbeit aufgenommen. Wenn ich zunächst berichtete, dass die SPD-Fraktion eine Erweiterung des Antragsgegenstands nach Geschäftsordnung ablehnte, so ließ sie aber Änderungen im Inhalt entsprechend dem Gegenstand zu. So war es möglich, dass Die Linkspartei.PDS Änderungsanträge zum Antrag „Null Toleranz gegenüber Rechtsextremismus“ in Drucksache 4/811 - Neufassung - gestellt hat, die sich zum Teil rekrutierten aus den Empfehlungen der Anzuhörenden. So stellte die Fraktion der Linkspartei.PDS die Anträge, dass die Landesregierung ein landesweites Schulprogramm für Demokratie und Toleranz - gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit initiieren solle und dieses jährlich fortschreibe und dass in diesem Zusammenhang Schulleitung, Pädagoginnen und Pädagogen, Schülerinnen, Schüler, Eltern zur Gestaltung eines demokratischen, toleranten, angstfreien Miteinanders an allen Thüringer Schulen befähigt und motiviert werden.
In einem weiteren Antrag forderte die Fraktion der Linkspartei.PDS die Aufnahme in den Antrag: „Die Landesregierung schreibt einen Demokratiepreis für Thüringer Unternehmen aus, welcher besondere Anstrengungen auf dem Gebiet der Prävention sowie der konsequenten Ahndung intoleranten, fremdenfeindlichen, gewalttätigen Handelns honoriert und öffentlichwirksam auszeichnet. Die Landesregierung wird im Bundesrat initiativ zur Umsetzung des im 15. Bundestag beschlossenen Antidiskriminierungsgesetzes.“
Ein weiterer Antrag beinhaltete, dass die Landesregierung Organisationen, Vereine, Verbände unterstützen solle mit gezielten Anreizen zur Entwicklung einer demokratischen Kultur zur Gestaltung eines demokratisch-toleranten und angstfreien Miteinanders. Natürlich steht hier dann in dem Antrag, Projektförderung, zweckgebundene Fördermittel im Landeshaushalt sind aufzunehmen.
Ein weiterer Antrag bestand darin: Die Landesregierung entwickelt verbindliche und ständig zu aktualisierende Fortbildungsangebote für die Einsatzkräfte der Polizei und die Mitarbeiter der Ordnungs
behörden, welche gewährleisten, dass auf aktuelle Entwicklungen und sich verändernde Erscheinungsformen des Rechtsextremismus in der Arbeit der Sicherheitsbehörden adäquat reagiert werden kann.
Ein weiterer Antrag: Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus und Rassismus, für Demokratie und Toleranz in Thüringen zu initiieren, welches ein koordiniertes Vorgehen staatlicher und nichtstaatlicher Initiativen zum Aufbau eines breiten Netzwerks gegen Rechtsextremismus ermöglicht. Diese im Ausschuss gestellten Änderungsanträge der Fraktion der Linkspartei.PDS fanden keine Mehrheit. Sie wurden durch die Mehrheitsvertretung der CDU abgelehnt.
Die Schlussabstimmung über den Antrag „Null Toleranz gegenüber Rechtsextremismus“ hatte dann nach zehnmonatiger Arbeit in fünf Sitzungen, in der sich neben fünf Ministerien an der Aussprache zum Antrag auch die Landesstelle zur Koordinierung für präventive Gewaltabwendung - also die KOOST-G - beteiligten. Diese wurde auch gehört und hat auch ausgiebig über ihre Aktivitäten im Ausschuss im Zusammenhang mit dem Antrag „Null Toleranz gegenüber Rechtsextremismus“ berichtet. Trotzdem fanden alle Änderungen, alle gemeinsamen Appelle keine Mehrheit im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Die Vertreter der CDU-Fraktion stimmten gegen die Aufnahme aller Änderungsanträge, so dass dann auch die Endabstimmung über den Antrag „Null Toleranz gegenüber Rechtsextremismus“ lautet: „Der Ausschuss beschloss mehrheitlich, dem Landtag die Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion in Drucksache 4/811 - Neufassung - zu empfehlen.“
Herr Staatssekretär, Sie sagten jetzt gerade in Bezug auf Frage 4, dass in Weimar sieben niedergelassene Ärzte nach Desease-Management-Programm arbeiten, und sagten dann, dass die zusätzliche Anerkennung nach bundeseinheitlichen Richtlinien für die ambulante onkologische Versorgung gegenwärtig nur in Apolda und Bad Berka realisiert werden kann. Welche Kriterien müssen denn noch erfüllt werden, damit die Versuche, die es in Weimar ja zu einer Zulassung gab, erfüllt werden können?
Herr Minister, wenn Sie den Kindergarten als niederschwelliges Angebot bezeichnen und das jetzt auch noch mal begründen: Würden Sie mir dann erklären, was das höhere Angebot ist und warum Sie auf die Kategorien des KJHG gehen, obwohl sie bestehen und richtigerweise sagen, es ist eine Bildungsein
richtung?
Herr Staatssekretär, können Sie sich noch einmal informieren und uns die Antwort dann nachreichen, inwieweit die nicht verwendeten Mittel aus 2005 auf 2006 übertragungsfähig sind?
Meine Damen und Herren, es ist tatsächlich so, das Thema heißt „Ärzteprotest - Arzt in Thüringen zwischen gesetzlich vorgeschriebener Rationierung und medizinisch notwendiger Versorgung“, das heißt nicht, zwischen Erfurt und Berlin, zwischen Opposition und Regierung und das heißt auch nicht, liebe KV, lies die Delphi-Studie, da hast du zehn politische Grundsätze. Ich möchte darauf eingehen, dass das Arztrecht, so wie wir es heute haben, unter dem Begriff Arzt-Patient-Verhältnis tatsächlich auf einer Menge von ärztlichen Richtlinien basiert, auf der Berufsordnung für Ärzte, auf sehr vielen Urteilen, auf Strafrecht, Zivilrecht und was wir oft merken, was erwartet wird, dass für jede Situation ärztlichen Berufslebens am Ende vielleicht noch irgendeine Rechtsvorschrift da sein soll, damit der Arzt nie in Konflikte kommt. Das ist aber keine Forderung von Ärzten. Denn welches Phänomen erleben wir, dass wir tatsächlich eine Verrechtlichung im Medizinalltag, und die führt letztendlich zu Verunsicherung, vor uns haben. Das Recht, wie es sich im Sozialgesetz
buch V festschreibt, und die ärztliche Ethik, die bringen eben im Verhältnis zueinander oft Gewissenskonflikte beim Arzt hervor.
Ein weiteres Konfliktpotenzial ist das von meiner Kollegin Dr. Fuchs erwähnte Arzneimittelrationalisierungsgesetz. Wenn ich so schnell rede, dann, weil die Abgeordneten nur fünf Minuten haben und die Regierung so lange wie sie will. Deswegen werde ich auch weiterhin schneller reden. Dieses Arzneimittelrationalisierungsgesetz, das am 01.04. in Kraft treten soll, verstärkt den Widerspruch zwischen einerseits Rechtsverordnung und andererseits ethischen Werten, denen sich Ärzte immer noch widmen. Ein Grund, warum Ärzte auf die Straße gehen, ist dieses Gesetz. Ein solches Gesetz treibt Bürokratieblüten. Diese Rationierung, die dahinter steckt, die muss man einfach konsequent ablehnen. Wenn da die CDU sich treu bleibt, wie sie es in ihrem Wahlprogramm geschrieben hat, dann kann sie am Ende so einem Gesetz nicht zustimmen, selbst nicht, wenn es im Bundesrat verhandelt werden soll, obwohl es dort wahrscheinlich gar nicht hin kann. Aber das Phänomen im Bundestag wäre ja womöglich auch möglich, Wahlaussagen und praktisches Handeln im Gesetz in Übereinklang zu bekommen.
Noch einige Bemerkungen zum SGB V und seinen tatsächlichen Widersprüchlichkeiten, wie es Ärzte tagtäglich erleben. Da haben wir diesen § 2, der die Behandlungspflicht zum Regelinhalt hat zum Beispiel. Qualität und Wirksamkeit der Leistung haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Ja, da finden wir dann auch noch in § 12 ein Wirtschaftlichkeitsgebot und danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Möge mir bitte einer erklären, was notwendig ist. Da bin ich bei Ihnen, Herr Gumprecht, es geht nicht um Vollversorgung, es geht um bedarfsgerechte Versorgung eines Kranken zur Wiederherstellung der Gesundheit.
Das ist die letzte Bastion einer bedarfsgerechten Versorgung, die wir im Sozialrecht überhaupt noch haben. Deswegen muss man überlegen, ist das ein konservativer Wert, der rückwärts gewandt ist, oder müssen wir nicht gemeinsam um genau diesen Wert kämpfen, weil dann nämlich auch dieses Maß des Notwendigen anders definiert wird. Was haben wir aber? Wer entscheidet, ob eine Ultraschalluntersuchung oder ein CT gemacht wird? Letzteres ist eine teuere Sache. Der Arzt wird sich nach seinem Wissen, nach seinen Ergebnissen und nach seiner Verantwortung entscheiden - soll er auch, ganz richtig! Aber dann soll niemand kommen und in der Wirt
schaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V dann wieder prüfen, ob der Arzt die ärztliche Verordnungsleistung per Überschreitung der Richtgrößenvolumina, dabei wird nämlich Verordnung von Arznei, Verband- und Heilmitteln geprüft, womöglich verletzt hätte. Oder die Prüfung von abgerechneten Leistungen, Überweisungen, die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit werden überprüft, dann kommen die Verbände der Krankenkasse gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß § 106 und die untersuchen dann die medizinische Integration der Leistung, also die Notwendigkeit des ärztlichen Handelns, die Effektivität der Leistung, ob das therapeutische Ziel erreicht wird usw. Am Ende heißt der Konflikt, dass der Arzt mit seinem Leitbild, mit seinem Verständnis von medizinischer Versorgung mit sich ausmachen muss, wo seine Ethik bleibt, weil er ja wirtschaftliche Kriterien vorgesetzt bekommt. Genau das ist die Crux. Und wenn wir es nicht schaffen, im Interesse von Patienten ein tatsächlich ethisches Leitbild wieder in der Gesellschaft hervorzubringen - und,
ein letzter Satz -, es geht nicht darum, ob Ärzte zu viel Geld bekommen oder nicht, sondern es geht einfach darum, dass der Arzt der Einzigste ist, der dem Menschen helfen kann zur Wiederherstellung der Gesundheit. Dieser gesellschaftliche Stellenwert sollte dem Arzt auch wieder zugerechnet werden.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, es ist richtig, der Ausschuss beschäftigt sich tatsächlich, ich glaube, seit über einem Jahr mit den Inhalten der Privatisierung der ehemaligen Landesfachkrankenhäuser und trotzdem sind mehr Fragen entstanden, als für uns heute Klarheit besteht.
Nun kann man, Herr Panse, über den Antrag der SPD orakeln und kann sagen, er erübrigt sich, weil, erstens der Verkauf der Landesanteile am ehemaligen Landesfachkrankenhaus für Psychiatrie in Hildburghausen zu stoppen, geht nicht mehr, es ist schon verkauft. Ich finde es ja genial. Auf die einfache Frage von Frau Taubert, ob der Verkauf schon realisiert wurde, konnte keiner antworten. Im Haushalts- und Finanzausschuss wurde geantwortet: Ja, wir versuchen... Im Sozialausschuss, unter der Rubrik nach jeder Tagesordnung unter „Sonstiges“, während der Haushaltsdebattenzeit habe ich selber gefragt: Was ist denn da dran? Keine klare Auskunft. Dann habe ich - wer es möchte, dem kann ich die Nummern, die Namen und auch das Datum nennen - genau sieben Telefonate während der Haushaltsdebatten um diese Erlöse aus den Landesfachkrankenhäusern getätigt. Die Mitarbeiter, die ich angerufen habe, die eigentlich alle von der Fachkompetenz aussagefähig gewesen wären, denen mache ich keinen Vorwurf, aber die Versuche, sieben Anrufer, wo ich auch vorweg anders nachgefragt habe, dann immer ins Leere zu laufen, das bringt dann eben die Menge an Fragen hervor. Der zweite Teil des Antrags, alle Verhandlungen für den Verkauf der Landesanteile in Stadtroda und Mühlhausen zu beenden - ja, das ist auch PDS-Position. Es ist nicht nur so, dass wir gegen einen Verkauf dieser Landesfachkrankenhäuser waren. Wir hatten selbst Modelle wie Öffentlich-Rechtliche vorgeschlagen, die eben eine Eindeutigkeit der hoheitlichen Aufgaben in der Fach- und Rechtsverantwortung des Ministeriums in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit gebracht hätte. Es hinterfragt keiner, ob beim Ministerium die Rechts- und Fachaufsicht für den Maßregelvollzug bleibt. Wenn die das auch noch abgeben wollten, dann könnten wir auch an dieser Stelle wieder ein Ministerium erübrigen. Da sind wir mal zufrieden, dass sie sich wenigstens zu dieser Aufgabe eindeutig bekennen. Aber es ist eben nicht so, ich nehme Ihnen ab, Herr Panse, dass Sie sagen, Sie gehen davon aus, es ist verfassungsmäßig. In Ordnung, das ist Ihr legitimes Recht, das will ich Ihnen überhaupt nicht nehmen. Aber im Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 19. Oktober 2005 steht eindeutig, dass die Verfassungsmäßigkeit nie Prüfauftrag für das Gericht war. Da muss es doch wohl möglich sein, dass man weiter nachdenkt, ob dieser Weg der Privatisierung von Einrichtungen, in denen hoheitliche Aufgaben eines Staates vollzogen werden, weitergehen soll. Wann machen wir die Bewa
chung der Gefängnisse mal ein bisschen privat, wann machen wir fehlende Polizeikapazitäten mal ein bisschen privat - genau in dieser Diktion wird doch nachgedacht über die Verfassungsmäßigkeit genau dieser Aufgaben. Nachdenken schützt ja manchmal wirklich vor Fehlern. Was das OLG Schleswig Holstein sagt, darauf bezieht sich auch das Finanzministerium richtigerweise. Das möchte ich noch einmal zitieren aus der Unterrichtung durch die Landesregierung zur Veräußerung der Geschäftsanteile des Freistaats Thüringen an der Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen GmbH: „Eine gerichtliche Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Beleihung im Bereich Maßregelvollzug ist durch die Rechtsprechung bislang in der Bundesrepublik nicht erfolgt.“ Wer will dann weißer Marabu spielen und sagen, es ist alles geklärt. Deswegen auch Unterstützung für den zweiten Punkt des Antrags der SPD-Fraktion.
Der dritte Punkt des Antrags ist noch viel wichtiger. Da steht: „… den Landtag über die Inhalte der Beleihungsverträge hinsichtlich der hoheitlichen Aufgabenstellung des Maßregelvollzugs umfassend zu informieren.“ Das ist heute nicht erfolgt. Es ist richtig, dass der Minister die Sensibilität des Problems dargestellt hat, dass der Minister dargestellt hat, dass es sich um Strafgefangene handelt. Herr Minister, an dieser Stelle hinkt eben ein Vergleich mit einer Herzoperation in den Rhön-Kliniken, die privat ist. Ich bin als Herzpatient deswegen nicht automatisch dann ein Straftäter, weil ich mir ein privates Krankenhaus aussuche. Ich möchte, dass wir die Sensibilität des Maßregelvollzugs auch als diese belassen. Es sind Straftäter und es gibt ein ganz anderes öffentliches Interesse, mit denen umzugehen als mit dem öffentlichen Interesse, ob ich zu Rhön zur Herzoperation oder woanders hingehe. Diese Unterschiedlichkeit muss auch der Bevölkerung gestattet sein, weil nämlich vor Straftätern hat man ein anderes Gefühl als vor einer Herzoperation, obwohl beides nicht gerade besonders schön ist.
Auf die Frage nach den Beleihungsverträgen ist er überhaupt nicht eingegangen.
Jetzt mache ich genau dasselbe, Herr Panse, am Ende bitte.
Der Minister hat über den Inhalt nicht berichtet. Es gibt eben keinen zeitnahen Bericht der Landesregierung zur Veräußerung der Anteile. Wenn am 13. Januar ein Sozialausschuss einmal auf Antrag der CDU-Fraktion sich weiter mit der Psychiatrie beschäftigt und einmal auf Antrag der Linkspartei.PDS, wenn dann aus der Regierung auf die Fragen nicht ge-antwortet werden kann, das will ich gar nicht bewerten. Das hat aber nichts mit zeitnahen Informationen zu tun, wenn wir sogar noch nachfragen. Und es hat auch nichts mit Zeitnähe zu tun, wenn ein Aus
schuss übereinkommt, weil ein Ministerium zusagt, Fragen binnen einer Woche zu beantworten, wenn die Woche vom 13. Januar bis zum heutigen Tag geht.
Ich bitte Herrn Minister Zeh, im Protokoll des Ausschusses vom 13. Januar nachzuschauen. Das ist ein Nebenschauplatz, den Sie jetzt aufmachen wollen. Die Geschäftsordnung regelt nämlich nicht, dass der Landtag, der Landesregierung erst einmal in schriftlicher Art und Weise die Fragen mitteilen soll, die die Regierung als Frage im Ausschuss hört. Die Protokolle für den Ausschuss - so steht es in der Geschäftsordnung - werden drei Tage vor der nächsten Ausschuss-Sitzung verteilt. Wie soll ich umgehen mit der Bereitschaft Ihrerseits, binnen einer Woche Fragen durch das Ministerium zu beantworten, wo dann rauskommt - heute ist der 20. Januar. Ich glaube, das ist nicht zeitnah.
Na ja, das haben Sie ja wohl hoffentlich gemerkt, finde ich in Ordnung, dass die Landesregierung offensichtlich längere Wochen hat als wir.
Das Phänomen ist aber, dass die Fragen, die nun binnen einer Woche beantwortet werden sollten, eben nicht entsprechend der Diktion des Ausschuss beantwortet werden, sondern da wird doch tatsächlich hingeschrieben, die Fragen kriegen Sie im Plenum beantwortet, z.B. über die Beleihungsverträge. Das Papier haben wir heute erhalten, einverstanden, wir kennen alle die Geschäftsordnungsfragen. Was hat der Minister aber über die Beleihungsverträge gesagt? Nichts. Also die Frage bleibt offen und spätestens an der Stelle ist der Antrag der SPD-Fraktion aktueller denn je. Und wenn ich gesagt habe, wir beschäftigen uns schon seit über einem Jahr im Ausschuss damit, dann muss ich sagen, es ist manchmal wie Stochern im Nebel, weil man jede Woche eine neue Antwort kriegt. Wenn der Minister Pietzsch noch allgemein gemäß Protokoll von 25,1 Prozent Sperrminorität sprach, erfahren wir heute, bei einem sind es 25,3, nämlich in Hildburghausen. Ist das für Sie unbedeutend? Darin steckt noch eine ganze Menge anderes. Ministerin Frau Diezel hat am 30.08.2005 - in der Drucksache 4/1158 nachlesbar - gesagt, mit einem Verkauf der Geschäftsanteile würde der Frei
staat Thüringen nur seine Gesellschafterrechte an die Betreibergesellschaften aufgeben. Die Rechte und Pflichten des Maßregelvollzuges und die damit verbundene Ausübung hoheitlicher Aufgaben sind unabhängig von der Gesellschafterstellung des Freistaates Thüringen im Beleihungsvertrag des Freistaates Thüringen und der jeweiligen Trägergesellschaft geregelt. Auch dieser Satz gibt uns wieder keine Klarheit darüber, auch damals nicht, was steckt in den Beleihungsverträgen. Nun würden wir eben endlich gern wissen auf der einen Seite, was steckt drin, und auf der anderen Seite aber, was hat denn der Freistaat getan als Gesellschafter? Wie hat er denn in den zurückliegenden Jahren seit der Privatisierung seine Verantwortung wahrgenommen? Die Frage ist auch nicht beantwortet. Ich weiß ja nun, es sind 25,3 Prozent der Sperrminorität verkauft worden, die sind eben politisch nicht unbedeutend. Und da ist es auch nicht unbedeutend, dass der ständige Bereich der Ausgaben, die auch beim Land verbleiben, weil der Maßregelvollzug hoheitliche Aufgabe ist, von 15 Mio. € im Jahr 2002 auf mehr als 35 Mio. € im Jahr 2007 für den Maßregelvollzug prognostiziert, gestiegen sind. Das ist doch nicht unwichtig. Dabei war damals, also 2001, der Verkauf der Landesfachkrankenhäuser bereits strittig. Wenn ich weiß, wie strittig das war, dann muss ich doch Offenheit in der Debatte, was jetzt entstanden ist, machen.
Ich möchte nicht noch mal alles aufzählen, was 2001 in den Debatten war, auch nicht noch mal den öffentlich-rechtlichen Trägerwechsel, der auch möglich ist, den sollte man debattieren, für die zwei anderen schon wieder für den Verkauf angedachten, vielleicht können wir dort noch etwas tun, denn es gab doch den so genannten Vorteil immer nur, wenn man die drei Kliniken verkauft, wurde uns immer gesagt. Es ist ja Investitionsstau, der damit abgebaut werden kann, weil Private andere Kreditmöglichkeiten haben, weil eine Vorfinanzierung anderer Art möglich sein kann. Nun entdecken wir, dass die Finanzentwicklung im Land immens ist und ich möchte einfach fragen: Wer bezahlt denn den Investitionsaufwuchs, der privat kreditiert wird? Es ist doch sicher richtig, zumindest habe ich das den Ausführungen entnommen, dass das über die Pflegesatzverhandlung, letztendlich über die Pflegesätze refinanziert wird. Also Leute, die ihr Krankenkassenbeiträge bezahlt, das Land hat sich in der Höhe der Investitionen verabschiedet aus ihrer eigenen mit Steuern zu investierenden für die Fachkrankenhäuser - ihr, liebe Beitragszahler, bezahlt dieses mit. Ich glaube, da ist auch etwas zu hinterfragen in Bezug auf eine hoheitliche Aufgabe.
Es gibt sehr viele Fragen. Eine hat Herr Panse indirekt angesprochen. Ja, der Sozialausschuss be
schäftigt sich auch mit den Aussagen oder den noch nicht getätigten Aussagen des Landesrechnungshofs. Wir möchten aber anmahnen, dass es für uns unverständlich ist, wenn der Landesrechnungshof nur ein eingeschränktes Prüfrecht haben soll. Damit kommen wir nicht klar. Aus § 67 der Landeshaushaltsordnung ergibt sich, dass der Rechnungshof im Bereich der Fachkrankenhäuser bzw. auch des Maßregelvollzugs weitere Prüfrechte haben muss, soweit ein Interesse des Landes besteht, und das besteht bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben eben trotz Privatunternehmen auch. Sind solche Prüfungsrechte in Satzung und Gesellschaftervertrag und im Beleihungsvertrag festzuschreiben? Ist das vollzogen, steht das im Beleihungsvertrag? Wir wissen es nicht. Dann würde nämlich, wenn das drinsteht, der Rechnungshof den direkten Einblick in die gesamte Wirtschaftstätigkeit bzw. in die entsprechenden Unterlagen haben. Dabei ist es wichtig, dass in dem entsprechenden Prüfbericht über die Zahlenmaterialien hinaus weitere Informationen über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens enthalten sind. Und hier sage ich nicht, das will die PDS-Fraktion, das will die SPD-Fraktion oder irgendjemand von uns nach dem Motto „wirtschaftliche Unternehmen ausspionieren“, nein, wir wollen wissen, ob diese Aspekte durch den Rechnungshof mitgeprüft werden, damit wir tatsächlich auch in Bezug auf die Kostenentwicklung im Maßregelvollzug letztendlich sehen können: Das, was Sie sagen, es hat sich bewährt. Wir sehen es nicht.
Meine Damen und Herren, die gesteigerten Informations- und Prüfpflichten für den Rechnungshof ergeben sich eben immer wieder aus dem Gesellschaftervertrag. Etwaige Kulanzregelungen in Beleihungsverträgen könnten letztendlich spätestens dann die Verfassungsmäßigkeit doch sehr negativ beeinflussen. Wer uns also nicht einsehen lässt, der wird merken, wir lassen keine Ruhe, wir wollen nicht die Verunsicherung der Bevölkerung an dieser Stelle, sondern wir möchten Klarheit als Politiker, damit wir wissen, was mit solchen Entscheidungen überhaupt dann an Folgeergebnissen ist. Im Vergleich der einzelnen Fachkliniken wird natürlich auch etwas interessant. Sie sagten selbst, Herr Minister, Hildburghausen ist am 29.12. realisiert, das haben wir auch der Pressemitteilung entnehmen können. Wann werden denn die Daten für Stadtroda, für Mühlhausen, wann werden die denn sein, wann werden die denn verkauft? Diesmal rufe ich nicht überall an, diesmal frage ich nicht in einem nicht öffentlichen Ausschuss, diesmal frage ich bewusst hier, weil ich glaube, Kontrollrechte von Abgeordneten beziehen sich eben doch darauf. Wie sollen wir überprüfen, ob die LHO eingehalten wird, wenn wir im Nachhinein immer nur informiert werden? Wir möchten schon wissen, wann, was läuft.
Bei den Pflegesätzen möchte ich noch einmal darauf aufmerksam machen, wie sich das in der letzten Zeit entwickelt hat. Auch in der Drucksache 4/1547 wird auf die Fragen nach den differenzierten Pflegekostensätzen in den einzelnen Klinikgesellschaften sich immer wieder auf den Artikel 67 der Landesverfassung bezogen, also auf den Datenschutz verwiesen. Damit ist zwar eine differenzierte Betrachtung der Pflegesätze in den einzelnen Kliniken für den Maßregelvollzug nicht möglich, doch weist der durchschnittliche Pflegekostensatz eine Steigerungsrate im Jahr 2005, bezogen auf das Jahr 2002, eine Prozenthöhe von 12,8 auf. Ist diese Steigerung begründet in den Investitionen? Worin ist diese noch? Die tarifliche Entwicklung derer, die dort arbeiten, die kann es nicht sein, denn da konnten wir nachlesen, wie die tatsächliche Tarifsteigerung ist. Diese Steigerung ergibt sich auch nicht aus der Zunahme der Fälle, die in diesen sind, also muss doch irgendwo hinterfragt werden, woher die 12,8 kommen. Die Inflationsrate ist es zum Glück auch nicht und die Heizkosten damit auch nicht.
Bei dem Vergleich der Pflegesätze zwischen drei Fachkliniken fällt auf, dass Mühlhausen aus Kassensicht den günstigsten Wertpflegesatz hat. Da fragt man sich dann, die mit dem günstigsten werden als Letzte verkauft oder wie. Wann soll diese Entscheidung gefällt werden?
Interessant ist auf alle Fälle die Tatsache, dass in dem Unterbringungskostensatz die Personal- und Sachkosten enthalten sind und eine gesonderte Position der Kosten für Investitionsmaßnahmen erhalten. Daher waren wir in der Lage zu sagen, Leute, ihr mit eurem Krankenkassenbeitrag refinanziert das Ganze. Mit dem Verkauf der Restanteile des Fachkrankenhauses Hildburghausen gibt es nur noch eine Fachaufsicht über den Maßregelvollzug. Das Land kann nicht mehr Einfluss auf die Entwicklung des Leistungsspektrums der Klinik noch auf die Entwicklung der Unterbringungskosten - den Titel müsste ich jetzt in Anführungszeichen setzen - nehmen. Hier kommt nämlich wieder die Frage: Was müssen wir für eine Kostenentwicklung haben ohne Einfluss auf die Kosten, wenn letztendlich alle Gesellschafteranteile verkauft sind?
Ich möchte noch einmal auf das Problem verweisen, dass Daseinsfürsorge gegenüber der Bevölkerung, aber auch gegenüber Strafgefangenen im Maßregelvollzug, nicht heißen kann, wenn ein Privater es tut, dann ist es auch gut, sondern wir wollen Daseinsvorsorge tatsächlich als staatliche Aufgabe mindestens in den hoheitlichen Bereichen. In der Presseerklärung vom 30.12. - darauf habe ich schon verwiesen - wird tatsächlich behauptet, es hat sich alles bestens bewährt. Wenn das so wäre, wenn der Nachweis gebracht wäre gegenüber den Abgeord
neten, dann müssten wir auch nicht ständig nachfragen.
Die drei Landesfachkrankenhäuser haben unterschiedliche Aufgaben. Als einzige Entziehungsanstalt im Sinne des § 64 Strafgesetzbuch hat Hildburghausen ganz Thüringen als Pflichtversorgungsgebiet. Die Fachkliniken Stadtroda und Mühlhausen sind nach § 63 Strafgesetzbuch psychiatrische Krankenhäuser und teilen sich den Versorgungsauftrag. Und da frage ich dann nun doch Herrn Staatssekretär Illert: Wie wollen Sie dieses aufheben, wenn Sie sagen, dass es nicht nachvollziehbar ist, worin Probleme liegen sollen? Das ist ganz einfach: in den Kapazitätsproblemen, in den Therapieprotokollen, in den Therapieplänen, es gibt eben nur einen für Suchtkranke. Wie soll es geregelt werden? Und, da muss man beachten, es gibt immer nur ein Klinikum für ein Problem. Wo fängt die Verantwortung der hoheitlichen Aufgabe an? Wie ist das mit einer 50prozentigen Abbruchquote in den Therapien? Glauben Sie nicht, dass das Strafmaß etwa in den Therapiezeiten schon mit berücksichtigt wäre, sondern die Therapie ist vor der Strafe absitzen, wie der Volksmund sagt. Auch daraus kommt eben die Frage, wie müssen die Therapien gestaltet werden, dass es nicht 50-prozentige Abbruchquote gibt, auch wenn man sie nicht als Politiker beeinflussen will. Aber wo ist die Landesregierung beteiligt, um dieses Problem zu beseitigen?
Ich glaube, und das möchte ich zusammenfassend noch einmal darstellen, der Verkauf bzw. die Privatisierung hat Ansätze für eine bessere Qualität, aber keine durchgreifende bessere Qualität im Maßregelvollzug gebracht. Ich möchte nur daran erinnern, wie die Strafvollzugskommission, also Unterarbeitsgruppe des Petitionsausschusses, sich bei ihren Besuchen auch Räumlichkeiten angesehen hat. Es ist keine Entlastung des Landeshaushalts bei der Gesamtproblematik zu erkennen als zweite Zusammenfassung. Und es muss endlich auch Schluss damit sein, dass Abgeordnete über den Vollzug eines Verkaufs aus der Zeitung erfahren. Wir müssen rechtzeitig informiert werden und wir müssen auch das Recht haben, auf unsere Fragen sachgemäße und tatsächlich informative Antworten zu erhalten und nicht, wie hier heute passiert, in den Antworten für den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, dass auf die heutige Plenardebatte verwiesen wird und am Ende der Minister auch in diesem Bericht genau die Fragen, die gestellt sind, zu den Beleihungsverträgen wieder nichts sagt. Wir werden nicht am 3. Februar uns im Ausschuss damit beschäftigen können, sondern auf Anfrage. Der Ausschuss wird sich weiter damit beschäftigen, wir werden uns erst im März damit beschäftigen können. Dies sage ich auch, weil in diesem Papier der Landesregierung steht, wenn ich als Ausschussvorsitzende den Ter
min bestätigt habe, 17.3., erst dann können wir die Kliniken hören, das ist ein ganz einfaches organisatorisches Problem, was man akzeptieren muss. Nicht jede Klinik kann zu jeder Zeit, weil ein Ausschuss gerade tagt und deswegen werden wir uns spätestens im März zur Ausschuss-Sitzung weiterhin mit Beleihungsverträgen, mit Kostenentwicklung, mit hoheitlicher Aufgabe und dem möglichen Stopp des Verkaufs der noch bestehenden Anteile an zwei weiteren Landesfachkrankenhäusern beschäftigen, wenn uns bis dahin nicht eine Pressemitteilung belehrt hat, die Krankenhäuser sind schon verkauft.
Danke. Sehr geehrter Herr Panse, ich möchte noch einmal wiederholen: „... den Landtag über die Inhalte der Beleihungsverträge hinsichtlich der hoheitlichen Aufgabenstellung umfassend zu informieren.“ Das ist Punkt 3 des SPD-Antrags. Diesem Berichtsersuchen ist der Minister nicht nachgekommen. Nun
haben Sie gesagt, wir stochern im Nebel, dabei würden wir uns einen bunten Blumenstrauß hier aufbauen. Wir stochern im Nebel, weil die Bereitschaft der Landesregierung, auf konkrete Fragen konkret zu antworten, eben nicht vorlag, bis heute auch nicht vorliegt.
Was habe ich gefragt: Warum ist es nicht möglich gewesen, in der 23. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses zu sagen, dass man sich bereits in Verkaufsverhandlungen befindet? Frau Künast hat es Ihnen gesagt. Ihr wurde gesagt, wir prüfen. Und jetzt möchte ich Ihnen vorlesen: Die Thüringer Finanzministerin hat auf die Frage der Abgeordneten Künast, wie der Stand der Überlegungen zu dem in Rede stehenden Verkauf sei, ausgeführt, dass man bereits in Verhandlungen stehe. Prima! Und wenn ich dann frage „wann“, bekommen wir keine Antwort. Darüber hinaus wurde den Abgeordneten des Thüringer Landtags bereits im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage aus dem August mitgeteilt, dass man weiter geprüft hat und weiter prüft. Herr Staatssekretär Spaeth hat anlässlich der Sitzung des Thüringer Landtags am 06.10.2005 im Rahmen meiner Mündlichen Anfrage dargelegt, dass mit der Bewertung der Beteiligung eine Wirtschaftsprüfergesellschaft beauftragt wurde, und weiter wurde ausgeführt, dass eine Entscheidung getroffen werde, sobald die Gutachten vorliegen.
Leute, wir befanden uns im Oktober und im November konnte uns keiner auf die Fragen antworten. Das ist doch ein bisschen eigenartig oder? Das möchte ich Ihnen auch nicht ersparen, weil Sie sagen, wir haben doch alle Antworten zu den Beleihungsverträgen erfahren. Ist es möglich, dass von jeder Fraktion ein Mitglied die Beleihungsverträge einsieht in der nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Familie am 17. März - heute geschrieben - werden wir ein anonymisiertes Exemplar der Beleihungsverträge erhalten? Die Fragen sollten binnen einer Woche seit 13., dieses „binnen einer Woche“ ist nicht die Meinung des Ausschusses, das war ein Angebot des Staatssekretärs und bestätigt worden. So viel dazu.
Auf die Frage, das ist auch meine Frage gewesen, inwieweit sind hoheitliche Aufgaben durch den Beleihungsvertrag geregelt - und jetzt wird es wieder ganz verrückt -, wird zur Beantwortung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Nr. 599 der Abgeordneten Dr. Fuchs verwiesen. Zudem findet, man höre und staune, eine Information des Landtags in der 32./33. Plenarsitzung am 26./27. Januar 2006 zu TOP 10 statt. Das sind die schriftlichen Antworten. Dann hören wir eine Antwort, die nichts sagt. Genau das kritisieren wir, genau das ist die Methode, dass wir eben auf unsere Anfragen keine klaren Antworten erhalten. Deswegen wird es im März mit den Fra
gen auch weitergehen müssen, weil die hoheitlichen Aufgaben einer Landesregierung die Kontrolle durch ein Parlament verlangen. Wer das nicht will, der ist am falschen Platz. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte damit beginnen, dem Frau Ministerin Diezel als Finanzministerin immer widersprochen hat, nämlich es wäre kein Haushalt der sozialen Kälte, der Haushalt, den wir heute beschließen sollen. Sie hat das begründet in einer Art und Weise, die die Kälte bei ihr spüren ließ, indem sie nämlich einfach eine absolute Zahl nennt und nicht Inhalte darstellt, indem sie einfach davon sprach, 20 Prozent des Gesamthaushalts ist der Sozialhaushalt. Ja, richtig. Und was sagt das aus? Nichts! Weil man nämlich im Inhalt nachschauen muss. Und der letzte Satz von Minister Reinholz eben hat auch bestätigt, dass der Haushalt ein Haushalt der sozialen Kälte ist, indem er Gerichte zur Linkspartei verlangte, sagten Sie, was an der Wirtschaftspolitik der Landesregierung auszusetzen sei. Ich sage es Ihnen, 198.000 Arbeitslose im Land Thüringen und die Nichtbereitschaft, neue Formen der Wirtschaftsförderung auszuprobieren und tatsächlich neue Arbeitsplätze zu schaffen, auch im Non-Profit-Bereich.
Herr Wehner sprach vorhin davon, dass Thüringen doch top wäre, und ich möchte, indem er die Strukturen verglichen hat und wieder die Kritik an Mecklenburg-Vorpommern genommen hat...
Am Ende können Sie mich was fragen, Herr Wehner. Er hat kritisiert...
Aber freilich, da können wir gemeinsam im Protokoll nachlesen.
Was Sie nämlich nicht tun bei Ihren Bewertungen, sind Bedingungen, Ausgangssituationen und tatsächlich reale Chancen zu bewerten. Zu der ewigen Kritik an Mecklenburg-Vorpommern habe auch ich dann einige Empfehlungen, wie man vielleicht dort hinschauen kann, um einiges besser zu machen.
Auch Minister Goebel, der sitzt noch hier drin, hat gestern bewiesen, dass der Haushalt ein Haushalt der sozialen Kälte ist, indem er nämlich gesagt hat - jetzt bin ich aber in der Auffassung, nicht alles wörtlich aufgeschrieben zu haben, sondern so, wie es bei mir angekommen ist -, dass doch im Schulsystem alles in Ordnung ist und mit der Novelle zum Förderschulgesetz und zu den Bildungsplänen im KitaBereich und in dem Weiterso in den Schulen mit den angekündigten Umstrukturierungen sei im Bildungswesen alles in Ordnung. Er reflektiert nicht die Tatsache, die durch PISA in allen Varianten nachgewiesen wurde, dass in Thüringen eben keine Chancengleichheit im Bildungssystem besteht. Das ist für mich soziale Kälte,
wenn jemand nicht bereit ist, gegen diese ungleichen Fakten anzutreten.
Meine Damen und Herren, die soziale Kälte lässt sich im Sozialplan 08 selbst intensiv nachweisen. Ja, es ist richtig, dass der Sozialhaushalt 20 Prozent des Gesamthaushalts ausmacht, ja, es ist richtig, dass die absolute addierte Zahl der Euros im Einzelplan 08 gestiegen ist. Trotzdem ist es richtig, dass ein Sozialminister nicht kämpft um einen Gestaltungsspielraum in der Sozialpolitik, sondern dass ein Sozialminister akzeptiert, dass soziale Kälte in Zahlen gegossen wird, nämlich im Haushalt. Das möchte ich Ihnen auch an einigen Stellen nachweisen.
Was ist die Sozialpolitik noch im Einzelplan 08? Nichts anderes als das, was gestern öfter gesagt wurde, dass nämlich dem geholfen werden muss, der Hilfe braucht. Das ist Almosensozialpolitik, das ist nicht Gestaltung von Sozialpolitik.
Warum sage ich das? Weil nämlich das Phänomen ist, dass wir hier in diesem Land Thüringen ein Verständnis von Sozialpolitik haben, das überhaupt keine Elemente des Gestaltens mehr hat, das nicht gestaltend ist im Sinne eines Sozialstaatsgebots und das überhaupt nicht beachtet, dass sich Lebensbedingungen verschlechtern.
Da bin ich beim Blindengeld. Spätestens an dieser Stelle wird soziale Kälte spürbar, und zwar für über 5.400 blinde Bürger. Der Verweis, wer nicht genug hat, kann ja Blindenhilfe beantragen und dann noch hier Modelle im Landtag vorzurechnen, wie viele angeblich bei welch hohen Einkommen noch Blindenhilfe erhalten. Herr Minister Zeh, Sie haben es im letzten Plenum hier wieder vorgerechnet.
Wir werden merken, wie diese Zahlen im Leben stimmen. Das Problem ist auch wieder nicht die Zahl, obwohl Sie als Mathematiker so was wissen müssten, sondern der Inhalt, der sich dahinter verbirgt. Sie verabschieden sich von gestaltender Sozialpolitik, wie es im Sozialstaatsgebot enthalten ist, und gehen wieder über zu: Wir sind nur bereit zu helfen, wer sich nicht mehr helfen kann. Was schaffen Sie damit ab? Den Charakter eines Nachteilsausgleichs.
Sie schaffen ein Element für selbstbestimmtes Leben ab. Sie schaffen ab, dass jemand nicht mit Bittgängen in der Gesellschaft stehen muss und sagen muss: Ich kann leider das Lesegerät nicht bezahlen, um das, was im Thüringer Landtag in Protokollen stehen wird, übersetzt zu bekommen. Selbst um das Recht zu erhalten, Protokolle lesen zu können, wird er dann eben zum Sozialamt gehen und sagen müssen: Ich habe kein Lesegerät mehr, ich habe auch kein Geld. Könnt ihr mir das bezahlen? Ob das Lesegerät notwendig ist, das wird dann eine Sozialamtsarbeiterin entscheiden müssen, weil darauf kein Rechtsanspruch besteht. Jetzt - mit dem Blindengeld - ist die Selbstbestimmung so groß, dass derjenige seinen Nachteil unabhängig ausgleichen kann, um selbstbestimmt zu sagen: Mein Platz in dieser Gesellschaft ist in dieser Mitte. Da Sie diesen Inhalt anerkennen, ist das sogar das Phänomen in Ihrem eigenen Gesetz. Was machen Sie denn? Bis zum 25. Lebensjahr erkennen Sie die Notwendigkeit eines Nachteilsausgleichs an. Genau aus dieser Regelung heraus muss man nämlich überlegen, heißt das übersetzt: Wir akzeptieren, dass man bis 25 Jah
re als Blinder den Nachteilsausgleich anerkennt?
- Entschuldigung, habe mich um zwei Jahre verschätzt -
In einem bin ich immer wieder stolz auf mich, nämlich dass ich die Emotionen, die in solchen Inhalten hier noch gelebt werden können, nicht abgelegt habe.
Denn es geht um Menschen und nicht darum, ob ich mich um zwei Jahre verrechnet habe oder falsch gelesen habe.
Ich bleibe bei denen, denen Sie den Nachteilsausgleich akzeptierend anerkennen, die den eben bis 27 Jahre erhalten. Was bedeutet das aber inhaltlich? Dass für den nach dem 27. Lebensjahr dann Pumpe ist. Entweder du hast jetzt genug Geld oder du musst zur Blindenhilfe gehen und musst das, was du bisher selbstbestimmt gemacht hast, erbitten. Genau dieses ist soziale Kälte und da bin ich wieder bei meiner Kritik an dem Sozialhaushalt und an dem Haushalt insgesamt. Wir beantragen im Haushaltsbegleitgesetz die Streichung der Blindenhilfe und haben im Haushalt Änderungsanträge eingefügt, die tatsächlich den Zustand und den Erhalt des Landesblindengeldes wieder ermöglichen. Geben Sie sich einen Schups, stimmen Sie dem zu, denn dann würden Sie auch dem Anspruch „selbstbestimmtes Leben“, wie Sie ja in einem Gleichstellungsgesetz formuliert haben, auch tatsächlich gerecht werden.
Zum Problem des Haushalts 08 - zu den Problemen der Gleichstellung von Mann und Frau. Wie viel soziale Kälte steckt da drin? Da heißt das Ganze 08 04 „Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit“. Was ist passiert? Wir haben keine Gleichstellungsbeauftragte mehr bei der Staatskanzlei,
wir haben einen Gleichstellungsminister - ich finde es ganz Klasse -, deswegen wird der Inhalt auf diesen Seiten nicht besser,
denn wir haben das Phänomen, dass eine Gleichstellungsbeauftragte - und nun, Frau Tasch, immer auch noch einen Gleichstellungsminister - genau konzeptionslos
handelt, wie er es im Haushalt tut.
Es wird an allen Positionen gestrichen, außer bei der Gleichstellungsbeauftragten. Die agiert im Land ohne Konzept bzw. mit einem Konzept, das dem Begriff „Gleichstellungskonzeption“ noch nicht einmal nahe kommt. Warum? Sie ist nämlich bereit, diese Sparpolitik tatsächlich umzusetzen, und manche Idee stammt auch noch von ihr. Tut mir Leid, das ist der falsche Weg. Ich würde mir wünschen, dass wir diese kontraproduktiven Streichungen bei Zuschüssen für Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen, bei Zuschüssen für Frauenzentren - und jetzt wird es ganz verrückt -, bei Zuschüssen für Gewaltkonfliktberatungsstellen, das sind die Gewaltkonfliktstellen, bei denen sich Männer Hilfe holen können, wenn sie tatsächlich Probleme mit ihrer Gewaltbereitschaft gegenüber Frauen haben, auch dort wird gekürzt. Sie kürzen auch bei Zuschüssen für den Landesfrauenrat. Es ist vollkommen uninteressant, wie hoch der Euro-Anteil bei den Kürzungen ist. Es ist ganz einfach interessant, dass der Gleichstellung von Mann und Frau so viel Wertschätzung im Haushalt des Thüringer Sozialministeriums gegeben wird, dass bei allem gekürzt wird. Und es kommt kein Widerstand. Wenn sich die ganze Zeit herauskristallisiert hat, dass bei den Frauenschutzwohnungen und bei den Frauenhäusern einige, nämlich eine ganze Menge, jetzt nicht mehr weiter existieren können, dann fallen damit nicht nur Betten weg, damit fällt Beratung weg, damit fällt Selbsthilfe weg. Was in diesem Haushalt, und damit sage ich, es ist einer der sozialen Kälte, bei der Gleichstellungsbeauftragten, wenn man schon ein ganzes Kapitel so nennt, fehlt, das sind Ideen, neue Ansätze, wenn ich schon etwas streiche, auch neue Elemente einzuführen. Auch das zeigt die Konzeptlosigkeit und eine formale Abarbeitung, weil es sein muss, dies zu tun. In Frauenzentren sind nicht Häkelvereine, da sind auch nicht nur Backkurse und in Frauenzentren wird doch nicht nur gemalt, sondern dort haben Frauen Schutzräume, auch wenn der Begriff nicht genutzt wird, wo sie ihre Probleme ohne die Bewertung von Männern, wie
sie es sagen, wie sie es artikulieren, tatsächlich austauschen können und sich auch Hilfe organisieren können. Dort streichen Sie, obwohl - und das ist für mich ein deutlicher Widerspruch - Sie die Frauen- und Gleichstellungspolitik zur Chefsache gemacht haben. Wenn wir in der letzten Legislatur noch ständig über Gender Mainstreaming gesprochen hatten, so ist dieses Wort sowieso erledigt, habe ich den Eindruck bei vielen,
sonst hätte nämlich das Familienfördergesetz in der Form nicht verabschiedet werden können. Genau dieses ist unser Problem, warum wir sagen, Sie haben kein Gefühl für die Probleme der Menschen, die hinter diesen Zahlen stehen.
Ein weiteres Problem, das ich noch mal ansprechen möchte, die Jugendpauschale: Die neue Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ stellt Kommunen vor neue Aufgaben. Ist in Ordnung, Kommunen sind sowieso immer diejenigen, die all das abkriegen, was das Land nicht mehr leisten will. Die Befürchtungen bei der Zusammenlegung von Jugendpauschale und Schuljugendarbeit sind sehr laut und sie sind auch artikuliert, die nämlich darin bestehen, dass Schuljugendarbeit letztendlich nicht in dem Umfang gefördert und geachtet wird, wie sie wichtig wäre gerade für das Ganztagsschulprogramm. Die Jugendpauschale und die Schulsozialarbeit werden eben weiter gekürzt. Hier bin ich bei der Kritik, die ja immer an Mecklenburg-Vorpommern gemacht wird, und, ich habe Ihnen schon mal gesagt, ich bin ganz stolz, dass der Eindruck entsteht, als wenn die PDS dort der große Partner in der Regierung wäre, denn die Kritik an der Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern richtet sich immer nur an die PDS. In MecklenburgVorpommern ist es möglich gewesen in dem Haushalt jetzt und heute, die Initiativen zur Jugendpauschale und Schulsozialarbeit aufzustocken um 7,5 Mio. € pro Jahr und dies sicherzustellen bis 2013. Wo sind solche Ansätze in Ihrer langfristigen Politik? Den Begriff Finanzierungen, die Sie in die Jahre vorweg geschrieben haben, den haben Sie gekonnt, aber noch nie bei Inhalten, Herr Minister Zeh. Ich würde mich freuen, wenn wir so eine langfristige Förderpolitik gerade in dem Bereich haben.
Ich möchte noch etwas zur Jugendberufshilfe sagen. Da bin ich auch wieder bei Herrn Reinholz, obwohl er gar nicht dafür zuständig ist. Sie wissen alle, die CDU-Fraktion hat die Jugendberufshilfe, ich sage,
wenigstens zur Hälfte gerettet, weil die politischen Aussagen, die über den Landkreis kamen, so waren, wie Herr Vetzberger zum Empfang der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in seinem Grußwort auch gesagt hat: Jugendberufshilfe brauchen wir nicht mehr, § 19 Ausführungsgesetz KJHG kann in Thüringen gestrichen werden. Dazu bekennt sich Herr Vetzberger immer noch. Ich denke, es ist gut, dass die CDU gemerkt hat, dass eine Gesamtstreichung nicht richtig ist. Wir hätten überhaupt nichts gestrichen - und warum nicht? Der Verweis, dieser einfache Verweis, dass jetzt Jugendliche bis 25 Jahre über das Sozialgesetzbuch II einen Rechtsanspruch auf Förderung bei Arbeitslosigkeit haben, der hat an der Gesamtsituation bis heute nichts geändert.
Das Problem ist, dass es den Rechtsanspruch gibt, aber die Zahl derer, die auf diesen Rechtsanspruch theoretisch zurückgreifen müssen und es praktisch nicht justiziabel machen können, die steigt. Wir haben heute mehr Jugendliche unter 25 Jahre in den Statistiken bei den ARGEN, bei den optierenden Gemeinden, in den Arbeitsämtern als zu Beginn mit Hartz IV. Und in der Situation kommt die Landesregierung gemeinsam mit dem Landkreistag auf die Mops-Idee, wir streichen die Jugendberufshilfe, die über Jahre nachgewiesen hat, ob das Stellwerk oder andere Projekte waren, dass sie den am meisten Benachteiligten den kleinen Finger für die Chance noch reichen können und die Erfolgsquote ist doch messbar. Ich werde doch nicht das, was Erfolge hat, in einer Situation, wo andere Instrumente beweisen, dass sie überhaupt noch nicht gegriffen haben, auch noch abrasieren. Deswegen ehrlichen Herzens sagen wir Ja, wir werden sogar unterstützen, dass die CDU diese Mittel eingestellt hat über einen Änderungsantrag. Das ist durch uns nicht zu kritisieren.
Ich möchte auf ein weiteres Problem hinweisen, zu dem wir auch Änderungsanträge gestellt haben. Wir wollen die Verbraucherinsolvenzberatung stärken. Wir wollen den Frauenhäusern und Frauenzentren, die Begründung habe ich gegeben, wieder Geld zukommen lassen, mehr als enthalten ist. Wir wollen das gegenwärtige Landeserziehungsgeld beibehalten. Wir haben Ihnen Änderungsanträge vorgelegt, in denen ein Aussetzen der so genannten Thüringer Familienoffensive tatsächlich noch stattfinden muss. Wir haben das schon mit dem Verabschieden dieser Familienoffensive begründet. Es gibt aber neue Gründe dafür. Nicht nur das von uns mehrfach beantragte Moratorium, sondern auch die Aktivitäten im Bund. In einer Veranstaltung noch vor Verabschiedung des Familienfördergesetzes, eine Veranstaltung, Herr Illert, als Partner eines freien Trägers in einem Kindergarten, haben wir mehrfach gefragt und ich habe ihn persönlich später auch noch
gefragt: Wie ist das mit dem Bundeserziehungsgeld bzw. Bundeselterngeld? Wie soll das geregelt werden? Wie passt die Familienoffensive dazu, wenn dieses tatsächlich im Bund nur für ein Jahr strukturiert wird? Antwort von Herrn Illert: Dieses eine Jahr, jetzt kommt dasselbe wieder, dieses eine Jahr wäre vom Tisch. Es ist nicht vom Tisch, sondern die Ministerien in Berlin, beide CDU-geführt, streiten sich nicht nur um Höhe, sondern die streiten sich auch noch, woher das Geld kommen soll, und sie streiten sich um den Modus, wie das Elterngeld tatsächlich über einen längeren Zeitraum strukturiert werden soll. Ich sage Ihnen, das ist wie das Wahlprogramm der CDU im Thüringer Landtag, was Ihnen Kollegin Leukefeld schon dargestellt hat: Die Sätze, die in Ihrem Wahlprogramm im Bundestag zum Elterngeld standen, die haben die Chance für zwei Jahre eröffnet, aber es ist nicht entschieden. Wenn das Landeserziehungsgeld nicht passend wenigstens an das Bundeserziehungsgeld geknüpft wird, dann ist aber auch das letzte Stückchen, was Sie hier als Vorteil selber immer wieder für Eltern gefeiert haben, auch noch dahin, denn dann produzieren Sie ein Loch von einem Jahr. Dieses Loch von einem Jahr führt nicht dazu, dass die Frauen schneller wieder ihrer Arbeit nachgehen können, dass Kinder soziale Kommunikation lernen oder dass Familien selbstbestimmt Familienarbeit und Berufsleben gestalten können. Aus dem Grund haben wir Ihnen inhaltlich zum Haushalt noch mal einen Antrag zum Moratorium gemacht, der zahlenmäßig untersetzt ist. Ich glaube, die Vernunft würde wirklich siegen, wenn Sie sich dazu durchsetzen würden. Denn Ihr Argument, wie es gestern auch von Herrn Minister Goebel kam, dass in einem halben Jahr die Familienoffensive überprüft werden kann; solche kurzen Evaluierungszeiten gab es in dieser Landesregierung überhaupt nicht und in den vorhergehenden auch nicht, sondern das waren immer viele Jahre. Hier muss noch die Angst, dass etwas schief läuft, ganz schön groß sein. Denn sonst hätten Sie nicht nach einem halben Jahr schon wieder Ihre eigene Evaluierung beschlossen.
Ein weiterer Änderungsantrag: Wir wollen Informations- und Koordinierungsdienste weiter fördern. Diese heißen absichtlich so, weil wir glauben, die Aufstockung der Mittel ist notwendig, um ein Mindestmaß an Infrastruktur für Betreuung und Förderung in der Altenhilfe und in der Tätigkeit von Betreuungsformen allen zu gewährleisten. Wir glaubten nicht, dass das, was Sie mit dem Haushalt, Herr Minister Zeh, festgesetzt haben, tatsächlich ausreicht. Ich möchte nicht alle einzelnen Änderungsanträge vortragen. Ich möchte aber am Ende einen Finanzierungsvorschlag machen.
Ach so, gut. Also: Wir lösen das Ministerium für Familie, Soziales und Gesundheit auf, weil, Herr Geißler ist ja älter geworden, sagte Herr Bergemann, und der Satz, dass ein Sozialministerium nur dann Sinn hat, wenn es gestaltende Sozialpolitik und nicht Almosenpolitik macht, der trifft heute auf das Land Thüringen zu. Die Ministerriege ist sozial abgesichert, für alle anderen können wir es noch vornehmen. 1,5 Mio. € kosten sie, die ziehe ich ab für die Versorgung derer, die da dranhängen, wenn dann Minister und Staatssekretär andere Aufgaben kriegen, dann bleibt eine Einsparsumme von 1 Mio. € und diese 1 Mio. € sollte Gestaltungsspielraum im Thüringer Haushalt werden. Da Herr Geißler nicht nur älter geworden ist, sondern auch klüger, finde ich, sollte man seine Ausgangsposition von 1967, als er in Rheinland-Pfalz Sozialminister war, auch sehr ernst nehmen.
Herr Minister, ist Ihnen bewusst, dass Sie niemandem vorschreiben können, dass er aufgrund von Maßnahmen und Verhältnissen im Lande Thüringen friert?
Ja, klar, Sie erlauben sich zu definieren, wer soziale Kälte empfindet. Sie sprechen es denjenigen ab, die diese wahrnehmen, und ich frage deswegen: Glauben Sie, dass Ihnen das zusteht?
Herr Minister Zeh, Sie haben eben wieder gesagt, dass Einschnitte im Bereich der Gleichstellung von Frau und Mann gerechtfertigt wären, und sagten, dass wir ja das Wegweisungsrecht haben. Ist Ihnen bekannt, dass auf der Grundlage des Wegweisungsrechts höchstens der Beratungsbedarf steigt, aber nicht abnimmt? Wie verhält sich das, dass Sie ausgerechnet in diesem Beratungsbereich noch kürzen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, beide Gesetze, das Gesetz der Fraktion der SPD „Thüringer Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen“ und das „Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen“, Gesetzentwurf der Landesregierung, haben in der Öffentlichkeit einen großen Stellenwert. Es wurden außerparlamentarische Aktivitäten vor der abschließenden Beratung der beiden Gesetzentwürfe unternommen.
Ich möchte entsprechend § 77 Abs. 3 Geschäftsordnung auch in der Form berichten, dass man nämlich auch den Inhalt der Ausführungen der Anzuhörenden wiedergibt. Die Anzuhörenden wurden nur schriftlich angehört, da die Mehrheit einer mündlichen Anhörung nicht zustimmte. Dieses führte schon bei den dann schriftlich Anzuhörenden zu Kritiken. Zum Beispiel hat das außerparlamentarische Bündnis für ein Gleichstellungsgesetz unter Verantwortung von Herrn Pfeffer mehrfach versucht, inhaltliche Verbesserungen im Gesetzentwurf der Landesregierung vorzunehmen. So wurde in der schriftlichen Anhörung immer wieder darauf verwiesen, dass das Verbandsklagerecht einen großen Stellenwert hat und gerade in der Vertretung für Menschen mit Behinderungen in ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen gehört. Leider ist dem die Mehrheit des Ausschusses nicht gefolgt, obwohl beide Oppositionsfraktionen Änderungsanträge genau in diesem Sinne dem Ausschuss vorgeschlagen haben. Alle Änderungsanträge von der SPD-Fraktion sowie von der Fraktion der Linkspartei.PDS wurden durch die Mehrheit abgelehnt.
Was waren die wichtigsten Änderungen? So hatte die SPD-Fraktion gerade im frühkindlichen Bereich, im Förderschulbereich Änderungen angestrebt, die eine tatsächliche Verbesserung und vor allen Dingen Klarheit des Gesetzes an dieser Stelle beinhaltet hätte. Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat mit all ihren vielen Änderungsanträgen versucht …
Nach § 77 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags mache ich die Berichterstattung, weil genau in diesem Absatz 3
geschrieben ist, dass die Auffassungen entsprechend der Arbeit der Ausschüsse auch im Plenum darzustellen sind. Es nützt nichts, wenn wir sagen, an dem Tag, an dem Tag, an dem Tag haben wir gesessen, sondern das ist der Vorteil der Geschäftsordnung, dass es sehr wichtig ist, die Inhalte jedem zu vermitteln, auch dem, der nicht an der Ausschuss-Sitzung teilnehmen konnte.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat mit ihren Änderungsanträgen versucht, dem Gleichstellungsgesetzentwurf der Landesregierung den Stellenwert von Nachteilsausgleichen mit zu vermitteln. Dieser Stellenwert wurde nicht erreicht. Es wurden durch die mehrheitliche Ablehnung der Änderungsanträge diese Veränderungen nicht aufgenommen.
Die CDU-Fraktion brachte Änderungsanträge in die Ausschussarbeit ein, die Klarstellungen machten zum Beispiel bei den Aufgaben des Behindertenbeauftragten, beim Behindertenbeirat sowie bei der Ahndung von Verstößen gegen das Gesetz. Im Sinne der Behinderten kann er nach diesen Änderungen, die mehrheitlich angenommen wurden, auch aktiv werden. Des Weiteren wurde durch die CDU-Fraktion eingefügt, dass man bereits in der Ausbildung von Architekten darauf eingehen muss/sollte und dafür Formen finden muss, dass barrierefreies Bauen nicht nach der Ausbildung erst thematisiert wird, sondern vom ersten Tag der Berufsausbildung an.
Die Ausschussarbeit zog sich über einen langen Prozess, denn der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wurde bereits am 27. Januar dieses Jahres an den Ausschuss überwiesen, der Gesetzentwurf der Landesregierung erst am 30. Juni 2005. Aufgrund der Geschäftsordnung hinsichtlich einer effektiven Beratung lag dieser Gesetzentwurf der SPD-Fraktion bis zu dem Zeitpunkt der Überweisung des Gesetzes der Landesregierung unbearbeitet im Ausschuss. Der Ausschuss ist mehrheitlich mit den angenommenen Änderungsanträgen der CDU-Fraktion zu der Aussage gekommen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu empfehlen. Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion „Thüringer Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen“ wird dem Landtag empfohlen, abzulehnen.
Am Ende.
Das kommt ja sogar noch einmal in Ihren Ausführungen hervor, Frau Lieberknecht. Sie bringen es doch tatsächlich fertig und sagen - das habe ich nicht mehr wörtlich -: und wenn ich mich geirrt habe, dann bin ich bereit..., aber dann kommt nicht von Ihnen der Satz, mich zu revidieren, an einer Verbesserung zu arbeiten, sondern lesen Sie im Protokoll nach, dann kommt von Ihnen: Dann möchte ich aber das Gesetz sehen, das ein anderer besser macht. Das ist eine Dialektik, die gibt es überhaupt nicht. Wenn Sie sich irren mit Ihrem zu verantwortenden Gesetz, dann haben Sie die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, Ihren Irrtum zuzugeben und die Verschlechterung der Lebensbedingungen für Familien und für Kinder in Kindertagesstätten wieder zu korrigieren und nicht zu sagen, mal sehen, ob ein anderer ein besseres Gesetz bringt.
Das ist mir in der DDR-Zeit oft genug begegnet, dass man sagt, mal sehen, wer es besser kann, ich weiß, was euch gut tut. Für mich ist faszinierend, dass 15 Jahre nach der Wende, 15 Jahre nach einem Prozess, wo wir uns um unsere Kindertagesstätten alle Mann bemüht haben, wo es aber 15 Jahre Verschlechterung sind...
Herr Panse, es ist erst seit 1991 in Kraft und damit haben wir noch keine 16 Jahre; vorher hatten wir die Pfeiffer-Verordnung. Damit bin ich noch einmal bei dem Punkt, wie gehe ich mit wem um. Jetzt möchte ich Ihnen noch etwas sagen: Hier wird Mecklenburg-Vorpommern, hier wird Berlin, hier wird Hessen, hier werden alle möglichen Länder zitiert. Es geht doch nicht um den Wettbewerb, welches Land ist für welche Familie das beste, das schönste und wo gibt es die besten Rahmenbedingungen. Wenn Sie in diesen Wettbewerb eintreten wollten, dann frage ich, wie ehrlich es denn gemeint ist. Wollen Sie nur einen Wettbewerb gewinnen oder wollen Sie Rah
menbedingungen für Kinder und Eltern? Was wollen Sie? Diese Frage haben Sie auch bis heute nicht beantwortet. Was wollen Sie, wurden Sie gefragt in allen Anhörungen. Nicht ein Anzuhörender hat gesagt, ich begrüße das Gesetz, kein Anzuhörender, sondern es gab Vorschläge, wie man zu einer gemeinsamen Methodik Familienoffensive und damit Familienfördergesetz kommen kann. Frau Bomm, die für das Diakonische Werk in der Anhörung war, war die Erste, die auf einen Widerspruch aufmerksam gemacht hat, die gesagt hat, ja, wir können uns die Umstellung auf die kindbezogene Förderung vorstellen. Dann kam das Nächste, aber bitte, nehmt den gesamten Artikel 4 raus - also das Kindertagesstättengesetz - jetzt aus der Familienoffensive, aus dem Familienfördergesetz und verhandelt es mit Beteiligten, mit Eltern, mit Trägern noch mal neu. Spätestens an der Stelle hätte doch allen ein Licht aufgehen müssen, dass praktisch zu einzelnen Prinzipien kindbezogene Förderung/Unterstützung da ist, auch in der Fragestellung der PDS an der Stelle, aber dass die Umsetzung in Ihrem Gesetz genau etwas anderes macht. Sie macht nämlich nicht Chancengleichheit, Ihre Regelung im Gesetz macht abhängig davon, ob die Chancengleichheit, die in einem Kindergarten über soziale Kommunikation, über Bildungsauftrag, über Betreuungsleistung erreicht werden kann, ob die wahrgenommen werden kann abhängig vom Geldbeutel der Eltern. Das ist dann eben keine Chancengleichheit mehr. Aus diesem Grund sollte Artikel 4 ausgesetzt werden.
Es gibt einen weiteren Grund, der mich fasziniert bei über 30 Anzuhörenden, großen Vereinen und Verbänden, keiner bestätigt das Gesetz, aber nun müssen alle damit leben. Dann könnte ja jetzt noch jemand auf die Idee kommen, dass durch die zweite Anhörung schriftlicher Art, nachdem die tatsächliche Verantwortlichkeit für den Rechtsanspruch auf die Kommunen wieder übertragen wurde, der Gemeinde- und Städtebund vielleicht zufrieden wäre, dass die ja das am meisten kritisieren werden oder dass möglicherweise der Landkreistag nun zufrieden ist, dass er diese Aufgabe nicht übernehmen muss; nichts von dem.