geber stärker ins Gewicht. Eine marktbeherrschende Stellung des Landes Thüringen sehen wir nicht, da nur ein Bruchteil der gesamten Aufträge durch das Land vergeben wird.
Ich möchte Ihnen einmal die aktuelle Situation für unser Land darstellen. Für 2005 sind - wie Herr Minister Trautvetter auf der Jahreshauptversammlung des Landesverbands für Verkehrsgewerbe im April dieses Jahres dargestellt hatte - ca. 580 Mio. € von Bund und Land für den Ausbau der Straßen an Investitionen vorgesehen. Davon entfallen auf den Ausbau der Autobahnen und Bundesstraßen ca. 460 Mio. €. Investitionen in Landesstraßen sind lediglich in Höhe von 114 Mio. € vorgesehen. Allein die DEGES - hier ist das Land mit 10 Prozent beteiligt - vergibt Aufträge in Höhe von 300 Mio. €. Hinzu kommt der kommunale Straßenbau. Von einer marktbeherrschenden Stellung kann man da wirklich nicht ausgehen. Zudem entspricht die Aufnahme aller Segmente des Baubereichs in den Anwendungsbereich der gesetzgeberischen Praxis in zahlreichen Bundesländern, abgesehen von Berlin, noch in weiteren sieben. Ich appelliere deshalb insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der CDU: Tragen Sie nicht weiter Ihre rechtlichen Bedenken wie ein Schutzschild vor sich her. In anderen Bundesländern werden diese Bedenken auch von Ihren Parteifreunden nicht als durchgreifend angesehen. So hat der jetzige Ministerpräsident Niedersachsens, Herr Wulff, ausdrücklich erklärt, dass die CDU-Fraktion in Niedersachsen das Landesvergabegesetz für den Bereich der Bauwirtschaft uneingeschränkt unterstützt. Vergabegesetze, die sowohl das Baugewerbe als auch Teile des Dienstleistungsgewerbes erfassen, existieren in einigen Bundesländern bereits seit Jahren. Abgesehen von der besonderen Situation in Berlin ist bisher kein Vergabegesetz an rechtlichen Bedenken gescheitert. Vielmehr werden sie mehr oder weniger konsequent angewandt. Das trifft auch für das niedersächsische Vergabegesetz zu, das wir uns, wie schon zuvor einige andere Länder insbesondere in Norddeutschland, zum Vorbild genommen haben, und zwar auch in Kenntnis der Bedenken des BGH gegen das Berliner Vergabegesetz sowie europarechtlicher Restriktionen. Wir wollen also dieses Mal „niedersächsische Verhältnisse“, nicht „bayerische Verhältnisse“ wie noch 2000, einführen. Auch die niedersächsische CDU/FDP-Landesregierung scheint froh darüber zu sein, in bestimmten Fällen auf die Sanktionen des Vergabegesetzes zurückgreifen zu können, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Neubau einer Göttinger Vollzugsanstalt, wo offenbar auf einer Baustelle des Landes das ganze Programm des Missbrauchs bis hin zur Schwarzarbeit illegal Beschäftigter zu finden war. Ambitionen, dieses Instrument abzuschaffen, sind nicht zu erkennen. Offenbar überwiegen auch in Niedersachsen die positiven Effek
Daher noch einmal: Wir sollten uns nicht hinter rechtlichen Bedenken und Schwierigkeiten, die durchaus bestehen, verstecken. Es muss gemeinsames Ziel aller politischen Kräfte sein, die Missstände gerade bei öffentlichen Aufträgen, die ja mit Steuergeldern finanziert werden, zu beseitigen. Ein Vergabegesetz ist hierzu ein wichtiger Baustein. Insbesondere die Damen und Herren der CDU, die ja immer gern die Vorteile der Niedriglohnpolitik der Thüringer Wirtschaft betonen, seien daran erinnert: Die Thüringer Niedriglohnpolitik hat weder dem Baugewerbe noch sonst einer Branche genützt und auch die Abwanderung der qualifizierten Fachkräfte nicht gebremst.
Der Wettbewerbsvorteil, der durch untertarifliche Entlohnung entsteht, ist allenfalls kurzfristig, ebenso wie die Einsparung für die öffentlichen Haushalte. Letztlich geht dies zulasten der Qualität der Auftragserfüllung und zulasten tariflich gebundener Unternehmen. Weiterhin wollen wir die Vergabe von Dienstleistungen in den Anwendungsbereichen des Gesetzes aufnehmen. Auch hier gibt es bereits Erfahrungen aus anderen Bundesländern. In Thüringen sehen wir gerade bei der öffentlichen Vergabe von Dienstleistungen besondere Probleme. Die weitere Entwicklung im Dienstleistungsbereich erscheint aus Sicht der Betroffenen sehr bedrohlich. Ich denke hier an den Öffentlichen Personennahverkehr und den Schienenpersonenverkehr.
Auch im Reinigungs- und Bewachungsgewerbe - da können Sie mal das Wachpersonal auch hier im Landtag befragen - sind öffentliche Auftraggeber nicht unbedingt Vorreiter einer arbeitnehmerfreundlichen Vergabepraxis. Ob neben der Tariftreue weitere sozialpolitische Aspekte bei öffentlichen Vergaben eine Rolle spielen sollen, wie dies die PDS in ihrem Gesetzentwurf vorschlägt, ist aus Sicht unserer Fraktion noch zu prüfen. Hierzu wollen wir das Ergebnis einer Anhörung abwarten. Unsere Absicht ist es, einen Gesetzentwurf einzubringen, der es der Mehrheitsfraktion dieses Hauses ermöglicht, zuzustimmen. Unsere Absicht ist es auch, den Entwurf eines Vergabegesetzes nicht zu überfrachten. Auch die SPD-Fraktion hält es für wünschenswert, die Bemühungen der Unternehmer bei der Gleichstellung von Frauen und bei der Ausbildung junger Fachkräfte zu berücksichtigen. Und wir sind es auch,
die sehr früh für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes eingetreten sind und dies auch weiterhin tun. Wir wissen aber auch, dass mit einem Vergabegesetz in Thüringen nicht alle Probleme dieser Welt gelöst werden können. Wir werden in den weiteren Beratungen gründlich prüfen müssen, welche weiteren Kriterien in das Gesetz aufgenommen werden können, ohne die Unternehmen zu überfodern. Die Pflicht zur tariflichen Entlohnung bei öffentlicher Auftragsausführung ist ein erster wesentlicher Schritt, um Lohndumping in Thüringen entgegenzutreten.
Perspektivisch muss die Pflicht zur Tariftreue kurz- oder mittelfristig durch einen bundes- und brancheneinheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, wie ihn die meisten europäischen Länder bereits eingeführt haben, ergänzt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt soll von der Aufnahme eines Mindestlohnes aus Sicht der SPD-Fraktion in das Vergabegesetz abgesehen werden. Dies würde der bisherigen Position zum Mindestlohn, den die SPD Thüringen einnimmt, entgegenstehen. Wir wollen einen Mindestlohn bundes- und brancheneinheitlich einführen. Die Aufnahme in ein auf bestimmte Bereiche begrenztes Vergabegesetz eines einzelnen Bundeslandes würde dieses Vorgehen konterkarieren.
Wichtige Vorarbeiten hat die Thüringer SPD mit ihrem Mindestlohnmodell bereits geleistet. Dieses soll sich an der Pfändungsfreigrenze von derzeit ca. 985 € orientieren. Dem entspricht ein Bruttomindestverdienst von knapp 1.250 €. Im Falle einer bundesweiten Einführung soll der Mindestlohn Gegenstand des Vergabegesetzes werden und dessen Nichtbeachtung den gesetzlichen Sanktionen unterworfen werden.
Kommen wir nun zum Abschluss zu den von uns vorgesehenen Sanktionen. Wir sind der festen Überzeugung, dass ohne die von uns vorgeschlagenen Regelungen ein Papiertiger entstehen würde. Deshalb haben wir in unserem Gesetzentwurf vorgesehen:
- Vereinbarung von Vertragsstrafen für jeden schuldhaften Verstoß in Höhe von 1 Prozent bei maximal 10 Prozent des Auftragswerts;
Diese Sanktionen sind erforderlich. Die gewünschten beschäftigungspolitischen Effekte sind mit schlichten untergesetzlichen Appellen, wie dies von der Landesregierung mit verschiedenen Richtlinien weitgehend erfolglos versucht wurde, nicht zu erreichen. Wie die Praxis gezeigt hat, werden diese nicht ausreichend beachtet oder sind von vornherein ungeeignet, da nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung solche Anforderungen nur in Form eines Bundes- oder Landesgesetzes gestellt werden dürfen.
Wir beantragen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe mich im Namen meiner Fraktion gefragt, warum die SPD-Fraktion und die PDS-Fraktion gerade zu diesem Zeitpunkt diese Gesetzentwürfe einbringen. Sie sind unterschrieben, der der SPD-Fraktion von Herrn Kollegen Matschie und der der PDS-Fraktion von Frau Dr. Kaschuba. Das bedeutet für mich, sie sind beide ja im Jahr 2000 bei der Beratung, die wir hier hatten, nicht zugegen gewesen. In der 19. Sitzung im Juni hatte es schon mal, wie Herr Minister Reinholz sagte, den SPD-Entwurf gegeben. Im September hatten wir dazu eine Anhörung und dann im Dezember ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt worden. Ich bringe es deshalb in Erinnerung, weil ich in hohem Maße überrascht bin, wieso man jetzt diese Gesetzentwürfe erneut hervorzieht. Herr Ramelow und Herr Gerstenberger müssen sich ja daran erinnern.
Wissen Sie, Herr Kollege Matschie, lesen Sie sich mal die Plenarprotokolle dazu durch. Deshalb verstehen Sie wahrscheinlich auch meine Verwunderung, warum Sie sich damals schon eine blutige Nase geholt haben und das heute wieder versuchen wollen. Allein in der Anhörung, allein der Beitrag von Herrn -
wissen Sie, ich warte immer darauf, dass Sie wenigstens erst einmal zuhören, wenn ich Ihnen etwas erklären will -
Professor Huber aus Jena führte in der Anhörung so viele Argumente ins Feld, dass wir uns damals schon fragten, warum müssen wir den Gesetzentwurf eigentlich weiterberaten. Ich meine, man kann ja nicht mit einem Federwisch alle rechtlichen Bedenken beiseite schieben und sagen, egal, das interessiert uns gar nicht, wir wollen da etwas tun,
unabhängig davon, ob es wirkungsvoll ist oder nicht. Ich komme noch drauf. Bleiben Sie doch ruhig. Ich habe eher den Eindruck, der Anlass, warum Sie es jetzt auf die Tagesordnung bringen ist, weil die Bürgerinitiative gegen Billiglohn und Gleichbehandlung namens Angelo Luzifero uns einen …
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Wer ist das denn?) ja, ja, das müssen Sie sich anschauen. Er hat uns einen Gesetzentwurf geschickt, den haben Sie abgeschrieben und meinen, Sie müssten jetzt über Stöckchen springen. (Unruhe bei der PDS, SPD)
(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wahr- scheinlich hat Lucifero auch in Nieder- sachsen das Gesetz durchgesetzt.)
Auch Niedersachsen, werde ich Ihnen noch sagen, Herr Kollege Matschie. Sie müssen nur, wie gesagt, schön abwarten.
Ich denke, wir haben aus der Situation in 2000 als CDU-Fraktion mit unserem Entschließungsantrag das Machbare damals leisten können. Wir haben die Frage der Mittelstandsförderrichtlinine ausgeweitet als Antrag, die Bitte an das Innenministerium, eben auch so auszuweiten auf das Innenministerium und damit im Auftragsvolumen der Gemeinden, der Städte und Kommunen auch die Frage eines existenzsichernden Einkommens über die Mindestlöhne zu
Meine Damen und Herren, ich glaube, das war ein Erfolg und das ist eigentlich auch der Weg gewesen, wie man diesem sozialpolitischen Ansinnen, was wir ja nicht kleinreden wollen, mit praktischen Mitteln auch entgegenkommen oder nachfolgen kann. Nur das, was Sie als Gesetzentwürfe hier heute auf den Tisch legen, ist eine Fortschreibung der Dinge, die Sie in 2000 auf den Tisch gelegt haben. Das hat damals schon beispielsweise durch Prof. Huber ein vernichtendes Urteil erfahren, auch durch die Anhörung. Man sollte, Herr Kollege Pilger, den zu erwartenden Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtshofs auch nicht einfach so beiseite schieben. Ich denke, die rechtlich unentschiedene Situation ist hier deutlich genannt worden. Die Nichtzuständigkeit des Landes in Fragen des Tarifrechts, ist, glaube ich, von vornherein gegeben. Das will ich hier noch einmal deutlich sagen.
Was ich schon interessant fand - weil es zeigt auch so ein bisschen die Unklarheit in der Begriffswahl, zum Teil auch den ökonomischen Unverstand -, Sie haben hier einer laxen Art und Weise von Lohndumping geredet und meinen, damit können Sie all die Dinge erschlagen, die Sie dann mit dem Gesetz wieder reparieren wollen. Wissen Sie, man müsste dem Wort einmal, das fand ich sehr interessant, auf den Grund gehen. Was heißt eigentlich Dumping? Dumping heißt Verkauf von Waren unter Gestehungskosten. Ja aber, lieber Herr Pilger, wissen Sie, wenn ein polnisches Unternehmen die deutsche Konkurrenz unterbietet, dann machen die auskömmliche Gewinne. Und wenn Fleischer und Spargelstecher aus Osteuropa ihre Arbeitskräfte hierher stellen, dann machen die das nicht unterhalb ihrer Kosten, sondern sie gehen mit einem guten Geld nach Hause. Fassen Sie sich einmal an die eigene Nase. Warum sind die Gestehungskosten in Deutschland so hoch? Weil die Rahmenbedingungen - Lohnnebenkosten, Sozialabgaben - so hoch sind, dass wir mit den deutschen Firmen hier überhaupt gar nicht mehr in den Wettbewerb eintreten können.
Moment mal bitte. Herr Abgeordneter, der Abgeordnete Kuschel möchte Ihnen gern eine Frage stellen. Gestatten Sie das?
Danke. Ich bin gleichzeitig Kreistagsmitglied im IlmKreis. Wir haben uns einmal analysieren lassen, dass im Jahr 2003 von 14 einheimischen Auftragnehmern, die für den Landkreis Aufträge im Baubereich realisiert haben, neun während der Baurealisierung in Insolvenz gegangen sind. Können Sie das einmal erklären, weil Sie jetzt nur auf die ausländische Konkurrenz abstellen, wo da die Ursachen liegen, dass bei einer Realisierung von öffentlichen Aufträgen von 14 Auftragnehmern, deutschen Auftragnehmern, neun in Insolvenz gehen?
Wissen Sie, im Detail kann ich Ihnen das nicht vortragen, weil ich ja die Fälle nicht kenne. Ich will nicht, dass Sie da gleich wieder in Ihr merkwürdiges Gelächter ausbrechen. Nein, nein. Das ist doch vollkommen klar. Bei knappen Mitteln, die bei der öffentlichen Hand da sind, und geringem Bauvolumen sind nun die Baufirmen sehr bestrebt darum, jeden Auftrag zu bekommen. Ich kann nichts dafür, wenn …
Das ist ein ganz anderer Fall, den ich Ihnen jetzt hier vortrage. Wenn natürlich bei der Kalkulation auch Preise in Ansatz gebracht werden, nur um den Auftrag zu erhalten, die dann nicht auskömmlich sind, das ist ja in der Regel der Punkt, worum es geht. Aber was wir hier vergleichen, ist ja beispielsweise - Herr Kollege Matschie hat das hier auch ins Rennen geführt - die Möglichkeit von Thüringer Unternehmen, entweder nach Bayern oder nach Niedersachen anzubieten. Wir hatten damals schon gesagt, das bayerische Gesetz ist ein Abschottungsgesetz. Auch in Niedersachen ist es nicht viel anders, Herr Kollege Matschie. Ich nehme mal die regierungsoffiziellen Worte beiseite, aber wenn Sie unter der Hand mit den Leuten reden, hat auch dieses Gesetz insbesondere die Funktion, Billig-Ossis abzulehnen. Das ist doch das Problem, warum wir den Wettbewerbsvorteil der Thüringer Unternehmen in der Frage noch hochhalten. Herr Kollege Kuschel, ich habe damals auch schon ausgeführt, weil Frau Kollegin Leukefeld sagt, wir brauchen eine Ordnung des Wettbewerbs. Diese Ordnung des Wettbewerbs bei der Auftragsvergabe ist gegeben. VOB und VOL werden, wenn sie ordentlich angewendet werden, das hatte ich damals auch schon ausgeführt, sehr gut in der Dreistufigkeit alle die Kriterien, die wir hier bereden, wie beispielsweise auch die Tariftreue in einem tarifzahlenden Betrieb, berück