und die sollen im Jahre 2006 vorgelegt werden. Was dann daraus wird, das steht heute noch nicht fest, das muss man sehen. Gerade bei diesem sehr heiklen Thema „hoheitliches Handeln des Staates einerseits und Gläubigerbefriedigung andererseits“ sind wir auf eine intensive Diskussion angewiesen und die lässt sich eigentlich erst führen - so sind Juristen nun einmal -, wenn sie sich an den einzelnen Normen festhangeln können; vorher reden sie eigentlich nur über Ideen. Bisher sind wir in dem Stadium, dass wir uns über Ideen verständigt haben, aber doch bitte sehr nicht über die Durchführungsweise, die da kommen soll. Der Wunsch der Gerichtsvollzieher nach anderer, besserer Ausbildung ist mir geläufig. Indessen wird man sich überlegen müssen - Stichwort „Kosten und Sinn und Auftrag der Gerichtsvollzieher“ -, woran das denn später auszurichten sei. Und der bloße Hinweis, wir würden nur eins zu eins austauschen, ja, das mag man als zureichend oder unzureichend einordnen. Eines ist zu sehen und das ist nicht als Vorwurf gesagt, die ersten Gerichtsvollzieher, die wir in den jungen Ländern hatten, waren welche mit Schnellausbildung, denn wir hatten ja keine. Jetzt haben wir voll Ausgebildete und die kennen und wissen schon eine ganze Menge mehr. Das heißt nicht, dass die anderen schlechtere Arbeit leisten, nur, die Jungen sind besser geschult. Danke schön.
Herzlichen Dank. Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor. Für die Linkspartei.PDS-Fraktion wurde durch den Abgeordneten Blechschmidt die Weiterberatung dieses Punktes im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Damit ist dieses mit Mehrheit abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Wahl eines stellvertretenden Mit- glieds im Ausschuss der Regio- nen (AdR) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/1258 -
Die Bundesrepublik Deutschland ist im Ausschuss der Regionen durch 24 Mitglieder und Stellvertreter vertreten. Von diesen 24 Sitzen werden drei von Vertretern kommunaler Spitzenverbände eingenommen und 21 Sitze stehen den Ländern zu. Grundsätzlich hat jedes Bundesland einen Sitz. Jeweils fünf Bun
desländer verfügen während einer Mandatszeit über einen zweiten Sitz im AdR; diese fünf Sitze werden nach dem Abkommen der Länder über die Entsendung der Mitglieder und Stellvertreter in den AdR vom 27. Mai 1993 nach dem Rotationsprinzip verteilt.
Während Thüringen derzeit zwei Sitze im AdR hat, wird es in der nächsten Mandatsperiode von 2006 bis 2010 nur noch über einen Sitz verfügen. Das Thüringer Kabinett hat am 12. Juli 2005 Herrn Gerold Wucherpfennig, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei, als ordentliches Mitglied für die kommende Mandatsperiode benannt. Der Ministerpräsident hat mit Schreiben vom 12. Juli 2005 dem Landtag angeboten, für das Mandat des stellvertretenden Mitglieds im AdR ein Mitglied des Thüringer Landtags zu benennen. Die endgültige Entscheidung über die Ernennung der AdR-Mitglieder erfolgt durch den EU-Ministerrat.
Das vom Landtag zu benennende Mitglied wird gemäß § 9 Abs. 2 Geschäftsordnung gewählt und vorschlagsberechtigt ist die Fraktion der CDU.
Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 4/1258 vor. Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Fritz Schröter.
Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Gibt es hierzu Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann wird durch Handzeichen abgestimmt. Wer dem Wahlvorschlag der CDU in Drucksache 4/1258 seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung. Damit ist mit großer Mehrheit dieser Vorschlag angenommen.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und damit auch die Plenarsitzung. Die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen finden am 10. und 11. November 2005 statt.