Protokoll der Sitzung vom 10.11.2005

ist natürlich daran interessiert, die Gewinne entsprechend zu erhöhen. Auch das haben wir immer wieder thematisiert und gerade im Bereich von TEAG - E.ON heutzutage - hat das eben auch eine große Rolle gespielt. Damit ist Druck gemacht worden auf die Stadtwerke, ebenfalls zu erhöhen. Dort steht natürlich das Problem der Kommunen dahinter, immer unter knappen Haushalten zu leiden und hier im Querverbund natürlich die entsprechende Subventionierung durchzuführen. Wie gesagt, diesen Problemen hätte man eher entgegnen müssen.

Zum 01.11.2005 mussten alle Netzbetreiber in Deutschland die zur Durchführung der Vergleichsverfahren und zur Berichtserstellung über die Anreizregulierung abgefragten Daten übermitteln. Herr Minister, wohin haben denn die Thüringer Netzbetreiber ihre Daten übermittelt? An die Bundesnetzagentur? Die war ja dafür nicht zuständig oder - besser gesagt - wussten die Netzbetreiber überhaupt, wer für sie zuständig war zum damaligen Zeitpunkt? Oder haben sie es an Ihr Ministerium als vermutliche Landesregulierungsbehörde übermittelt? Eigentlich hätten wir zum 01.11.2005 diese Klarheit, wer denn für das Land regulieren soll, schon gebraucht. Diese Klarheit hat damals allerdings gefehlt.

(Zwischenruf Reinholz, Minister für Wirt- schaft, Technologie und Arbeit: Völliger Quatsch, so lange das eine gilt, gilt das andere nicht - das ist doch wohl eindeu- tig.)

Herr Minister, ich finde den Zustand bisher unklar. Das ist ja schön, wenn Sie mir das erklären wollen. Es gab bisher noch keine Landesregulierungsbehörde in dem Sinne

(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Keine Zwiegespräche, wir wollen auch was hören.)

und dementsprechend meiner Meinung nach auch keinen Ansprechpartner. Es gab auch keinen Vertrag Thüringens mit der Bundesnetzagentur zur Übernahme der Aufgaben. Ich bezweifle auch, das sage ich noch einmal ganz deutlich, dass nur TEAG und die Stadtwerke Erfurt im Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur sind. Ich weiß ja nicht, inwieweit inzwischen die Verträge über die Minderheitsbeteiligungen der TEAG in den Thüringer Stadtwerken untersucht worden sind. Aber sobald hier ein gravierender Einfluss gegeben ist, sieht ja das Energiewirtschaftsgesetz auch vor, dass dann die Bundesnetzagentur zuständig ist. Diese Fragen sind für mich auch noch nicht endgültig geklärt.

Wie gesagt, ich hätte mir gewünscht, dass die Landesregierung, anstatt bloß immer über die Bundes

regierung zu schimpfen, hier eher tätig geworden wäre, hier eher ihrer eigenen Verantwortung nachgekommen wäre. Ich hoffe, dass es jetzt sehr, sehr schnell geht mit der Entscheidung, wie wir in Zukunft kontrollieren und regulieren wollen. Ich hätte mir auch gewünscht, dass das Land hier zu seiner eigenen Verantwortung steht, weil ich denke, die Thüringer Stadtwerke zu kontrollieren, ist schon eine Geschichte, die besser im Land wahrgenommen wird als auf Bundesebene, weil hier der Weg wesentlich kürzer ist und weil man sich hier wesentlich besser kennt und das meiner Ansicht nach hätte besser wahrnehmen können. Sie haben von Einsparpotenzialen gesprochen. Wir werden uns das sicherlich sehr genau anschauen können, wenn denn dann von der Bundesnetzagentur der Vertrag vorliegt und sicherlich auch dem hohen Haus hier zugänglich gemacht wird, damit wir hier dann mal Einblick nehmen können und dann auch entscheiden oder für uns ein Urteil bilden können, inwieweit das wirklich günstiger für Thüringen ist, das so zu erledigen.

Zu den anderen Punkten des SPD-Antrags möchte ich noch sagen, dass wir die Trennung von Öl- und Gaspreis unterstützen. Sicherlich, Herr Minister, Sie haben einiges dazu gesagt, welche Gründe dafür sprechen, es bei der Bindung des Gaspreises an den Ölpreis zu belassen. Wir gehen aber davon aus, dass es mehr Gründe gibt, die dagegen sprechen, weil die Bindung an den Ölpreis eigentlich immer bloß zur Erhöhung genutzt wurde und außerdem gerade mit den Partnern im Gasbereich auch langfristige Verträge ohne die Kopplung an den Ölpreis möglich sind. Eigentlich hatten die Preisentwicklungen, die wir in der letzten Zeit haben, nie etwas damit zu tun, dass in den Ländern, wo wir unser Gas herbeziehen, es zu irgendwelchen Problemen gekommen wäre. Hier ist von der Börse beim Ölpreis immer bloß auf internationale Entwicklungen sehr heftig reagiert worden, die aber eigentlich, was unseren Gaskonsum anging, unabhängig sind.

Sie hatten noch, Herr Minister, gesagt, dass die Landesregierung die Aktivitäten der Verbraucherzentrale unterstützt.

(Beifall bei der SPD)

Das war ja noch ein Punkt im SPD-Antrag. Das ist eine sehr wichtige Geschichte, denn die Verbraucher stehen im Moment ziemlich allein gelassen da und da ist jede Unterstützung im Kampf gegen diese Selbstbedienungsmentalität der Energiekonzerne eine sehr wesentliche. Die Unterstützung der Landesregierung mit dem neuen Haushalt sieht natürlich so aus, dass die Verbraucherzentrale nur noch die Hälfte der Mittel bekommt, was, wenn man es aus Sicht der Verbraucherzentrale sieht, dann dazu führt, dass es eine Insolvenz geben wird. Das hat

zumindest der Leiter der Verbraucherzentrale deutlich gemacht. Und das ist eine Unterstützung, die ich nicht nachvollziehen kann,

(Beifall bei der SPD)

nämlich eine Unterstützung, die tödlich ist. Da muss ich schon sagen, dass eine entsprechende Situation, in der Verbraucher in Thüringen extrem belastet werden, weit über das Maß in Deutschland hinaus, auch fordert, dass die Landesregierung die Verbraucherzentrale wirklich unterstützt, wenn hier höhere Aufgaben anfallen. Dementsprechend hätte eigentlich hier eine Aufstockung des Etats in Anbetracht der gegenwärtigen Situation erfolgen müssen, statt eine solch deutliche Kürzung. Das hätten wir uns gewünscht, das wäre Verantwortungswahrnahme auch in Ihrem Haus gewesen. Von der Warte her, muss ich sagen, bin ich mit dem, was Sie hier vorgetragen haben, ziemlich unzufrieden. Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Carius zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kummer, was wahr ist, muss eben auch wahr bleiben und deswegen scheuen wir uns nicht, den Bock, der die Misere verursacht hat, auch immer wieder beim Namen zu nennen.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen bin ich auch sehr dankbar, dass die SPD jetzt einen Antrag …

(Zwischenruf Abg. Kummer, Die Links- partei.PDS: Ich habe das nicht nötig.)

Wie bitte? Ich habe Sie nicht verstanden, Herr Buse. Ich bin auch sehr dankbar, dass die SPD uns jetzt - die amtierende Bundesregierung ist ja nach wie vor noch rotgrün - mit diesem Antrag auch die Möglichkeit gibt, noch mal auf diese Umstände hinzuweisen, wofür Rotgrün gesorgt hat. Sie haben mit der rotgrünen Bundesregierung für die Aufzehrung der Liberalisierungsgewinne gesorgt. Die Zahlen hat der Minister teilweise schon dargestellt. Insgesamt hat sich die Belastung allein des Strompreises von 2,8 Mrd. € 1998 auf dann 12 Mrd. € im Jahr 2005 erhöht. Die Abgabenlast aus dem Strompreis entwickelte sich von 25 Prozent auf 40 Prozent im Jahr 2005. Zur Belastungssituation im Bereich der Gas

preise hat der Minister auch einiges gesagt. Ich habe in der letzten Debatte bereits darauf hingewiesen, dass die von den Versorgern inaugurierte Anhebung des Gaspreises den durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt mit ca. 175 € per anno belastet.

Außerdem lassen Sie mich noch einmal darauf hinweisen, dass der amtierende Bundesumweltminister Trittin für erhebliche zusätzliche Belastungen gesorgt hat, indem er angekündigt hat, über die Verpflichtungen aus internationalen Verträgen, betreffend die Bindung des CO2-Ausstoßes, noch hinauszugehen. Ich denke, das ist ein Segen des Wahlergebnisses, dass wenigstens diese ideologische Bauernfängerei nun auch ein Ende nimmt.

(Beifall bei der CDU)

Angesichts der Größenordnung von Verteuerungen, die allein auf das Konto der Bundesregierung, der aktuellen, geht, mutet die Diskussion, die von Ihnen jetzt angestoßen wird, natürlich schon etwas pharisäerhaft an, zumal wenn man bedenkt, wie schwer Sie sich taten mit dem grünen Koalitionspartner, die EU-Richtlinie zur Einrichtung der neuen Regulierungsbehörde umzusetzen, und wie lange es brauchte, die Regulierung des netzgebundenen Marktes letztlich durchzusetzen. Lassen Sie mich auch noch auf eins verweisen: Auch Ihr Versuch, aus dem Verweis auf die besonders hohen Netznutzungskosten in Thüringen politisches Kapital zu schlagen, das ist eine politische Unverschämtheit, denn wir können dies zwar alles beklagen, aber wie Sie wissen und wie wir auch wissen, ist das Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes gegen die TEAG wegen des Verdachts überhöhter Netznutzungsentgelte im Ergebnis ergebnislos eingestellt worden. Hier bleibt für die Regierung wie für die Opposition nichts als zu hoffen, dass durch die Fusion langfristig Synergieeffekte und damit auch Kosteneinsparungen für den Verbraucher verbunden sind.

Lassen Sie mich nun zu Ihrem Antrag, insbesondere zu den Punkten 2 und 3, sagen, den Bericht hat ja der Minister doch sehr ausführlich gegeben. Sie schreiben im Punkt 2 a: „Die Landesregierung wird weiterhin aufgefordert, den überhöhten Gaspreisen und überzogenen Gaspreiserhöhungen entgegenzuwirken, dabei sämtliche Möglichkeiten und Instrumentarien der Landeskartellbehörde auszuschöpfen.“ Das ist ja gerade so, als würde die Landesregierung das nicht tun. Ich denke, Ihres Antrages hätte es hier in diesem Punkt nicht wirklich bedurft. Sie schreiben im Punkt 2 b: „Die Landesregierung wird aufgefordert, überzogene Strompreiserhöhungen zu verhindern, insbesondere indem Preisgenehmigungen für Tarifstrompreise nur erteilt werden …“ usw. und so fort. Den Antrag kann man ja selbst nachlesen. Also hier muss ich eindeutig

davor warnen, große Hoffnungen bei den Verbrauchern zu wecken. Zum einen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Landesregierung das tut, und zum anderen wissen wir alle, Herr Minister hat es ja vorhin noch mal dargestellt, dass maximal zwischen 30 bis 10 Prozent der Verbraucher überhaupt noch Tarifstrompreise beziehen. Die meisten haben Sondertarife und unterliegen damit auch nicht mehr der Preisgenehmigungspflicht.

Sie haben darüber hinaus im Punkt 2 c darauf aufmerksam gemacht, dass es bezüglich der Landesregulierungsbehörde einer schnellen Entscheidung bedarf. Ich denke, wenn ein Vertrag vorliegt, die Landesregierung dies prüft, da sollten wir nicht ohne hohe Not jetzt eine Entscheidung übers Knie brechen. Hier ist alles auf gutem Wege.

Punkt d: „im Länderausschuss der Bundesnetzagentur die Interessen der Thüringer Verbraucher, Unternehmen, Energieversorger … wirksam wahrzunehmen.“ Auch das ist eine Selbstverständlichkeit. Dieser Antrag ist im Grunde nichts mehr als hoher Aktionismus.

Und auch zum Punkt e lassen Sie mich noch mal etwas sagen: „über den Bundesrat Aktivitäten der Bundesregierung zur Abschaffung der Ölpreisbindung zu fordern.“ Ich meine, bei der Energiepolitik muss man doch einen etwas größeren Blick über den gesamten Markt haben. Da nützt es eben nichts, auf der Welle des Zeitgeistes daherzuschwimmen. Es ist nun mal so, dass Öl die Leitwährung des Energiemarkts darstellt. Wenn wir die vertragliche Gaspreisbindung aufheben würden - wir wissen alle, wir sind zu 80 Prozent bei den Gaslieferungen abhängig von Lieferungen des Auslandes, 19 Prozent nur des Energiebedarfs an Gas kommen ja aus Deutschland, können aus Deutschland gedeckt werden -, dann ist doch klar, dass man natürlich bei Gas als Substitut auch für Öl nach wie vor immer eine tatsächliche Preisbindung haben wird. Insoweit warne ich einfach davor, hier hohe Hoffnungen zu wecken. Ich denke, man kann sicher über die Frage der Vertragslaufzeiten sprechen, aber im Endergebnis wird das nicht langfristig zu niedrigeren Preisen führen, sondern einfach nur zu größeren Preisschwankungen. Ich denke, das kann man im Detail noch mal näher diskutieren, und würde deshalb auch vorschlagen, dass wir Ihren Antrag, die Punkte 2 und 3, im Ausschuss weiterberaten.

(Zwischenruf Abg. Kummer, Die Links- partei.PDS: In welchem Ausschuss?)

Im Wirtschaftsausschuss.

Zu Punkt 3: Nun ist es natürlich sehr dankenswert, dass die Verbraucherschutzzentralen sich hier en

gagieren für die Interessen der Verbraucher. Aber wir müssen uns gerade in Zeiten knapper Kassen auch darüber verständigen, was unsere ordnungspolitische Aufgabe ist und sein muss. Dazu gehört sicher auch eine Förderung der Verbraucherschutzzentralen. Aber ob die nun gerade damit begründet werden kann, dass die Verbraucherschutzorganisationen Sammelklagen einreichen, das wage ich doch sehr zu bezweifeln.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wenn Sie tatsächlich etwas für die Senkung der Energiepreise tun wollen, insbesondere von der SPD, dann darf ich Sie auffordern, geben Sie endlich den Widerstand auf gegen die Forderung der Gewerkschaft, insbesondere der IG Bau, Chemie und Energie, die gemeinsam mit der Industrie die Verlängerung der Laufzeit von Kernkraftwerken um acht Jahre zu verlängern fordern. Wir haben in Deutschland mit dem jetzigen Ausstiegsszenario eine durchschnittliche Laufzeit der sichersten Kernkraftwerke dieser Welt von 32 Jahren. Dem steht ungefähr eine Laufzeit bei etwas weniger sicheren Kernkraftwerken in anderen Ländern von durchschnittlich 60 Jahren gegenüber. Gegenwärtig geht man davon aus, dass wir allein durch die Laufzeitverlängerung Kosteneinsparungen von ca. 20 Mrd. € hätten und noch dazu die Minderung des CO2-Ausstoßes insgesamt um 5 Mio. Tonnen erwarten könnten und damit auch natürlich unsere Klimaschutzziele, die doch aus den Verträgen schon sehr ambitioniert sind, insgesamt sehr viel leichter auch verwirklichen könnten. Der BDI hat übrigens in einer neuesten Studie ausgerechnet, dass die sinkenden Preise am Energiemarkt allein durch die Laufzeitverlängerung insgesamt 40.000 neue Arbeitsplätze zur Folge hätten. Insoweit darf ich meinen inständigen Appell an Sie richten, dass Sie, insbesondere die Bundes-SPD, doch etwas über den Koalitionsvertrag hinaus lernfähig sind und dann langfristig auch für eine bessere Energiepolitik in unserem Land sorgen.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, wir beantragen für meine Fraktion die Überweisung der Punkte 2 und 3 Ihres Antrags zur weiteren Fortberatung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Schubert zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Reinholz und Herr Carius, ich bin einmal gespannt, wen Sie dann als Ausrede hier immer präsentieren können, wenn es dann in Berlin eine große Koalition gibt. Das wird wirklich einmal eine interessante Geschichte und wenn jetzt der Herr Stoiber,

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Herr Glos, Herr Stoiber will ja nicht mehr.)

nein, der Herr Glos Wirtschaftsminister wird und dafür zuständig, dann wird das sicherlich alles besser werden. Da könnten wir genauso anfangen und hier diskutieren, dass Helmut Kohl die Mineralölsteuer um 30 Pfennig an einem Stück erhöht hat, dass die CDU mehrfach die Mehrwertsteuer erhöht hat in der Vergangenheit und damit auch zu steigenden Energiepreisen beigetragen hat - das ist doch wirklich Geschichte von gestern. Und dann sind Sie natürlich ein erhebliches Stück mit verantwortlich, dass das Energiewirtschaftsgesetz sehr spät verabschiedet worden ist, weil der Bundesrat es lange blockiert hat. Das muss man an der Stelle auch einmal mit sagen. Ja, so ist es einfach.

Die Energiepreise sind in Thüringen im Bundesvergleich weit überdurchschnittlich hoch, auch die Kosten der Nutzung der Energieversorgungsnetze zählen zu den höchsten in Deutschland. Dies gefährdet Unternehmen und Arbeitsplätze in Thüringen. Plakativ hat in diesem Zusammenhang bereits die Bild-Zeitung mit der Aussage eines Unternehmers getitelt: „Ich investiere hier keinen Cent mehr.“ Auch private Endverbraucher fühlen sich bereits vielfach an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit; im Unterschied zu Unternehmen können diese die Standortfrage jedoch nicht so einfach klären. Die Diskussion der letzten Monate hat jedoch deutlich gemacht, dass viele Unternehmer und Verbraucher die scheinbar unaufhaltsam steigenden Preise nicht mehr hinnehmen wollen. Die staatliche Kontrolle und Regulierung der Energiepreise hat die hohen Energiepreise in Thüringen bisher nicht verhindert. Wir müssen daher prüfen und ermitteln, an welcher Stelle bei dieser Kontrolle nachjustiert werden kann. Es kann nicht sein, das Gas in Thüringen vom gleichen Anbieter erheblich teuerer ist als z.B. in Bayern. Denn auch Ihr Bericht heute, Herr Reinholz, hat leider nicht aufgezeigt, wo wir noch Potenzial für eine weitere effektive Kontrolle haben. Der Widerstand gegen steigende Energiepreise hat bereits konkrete Formen angenommen. Die Verbraucherzentrale begleitet eine Sammelklage gegen unbegründete Preiserhöhungen. Damit sollen die Energieversorger angehalten werden, ihre Preiskalkulation offenzulegen. Dieses Anliegen kann und muss die Politik unterstützen. Dem dient auch unser vorliegen

der Antrag. Der geforderte Bericht der Landesregierung sollte dazu beitragen, Energiepreise und die Gründe für deren überproportionalen Anstieg in den letzten Monaten transparent zu machen. Das gleiche gilt für die überdurchschnittlich hohen Kosten der Netznutzung. Diese Transparenz soll betroffenen Bürgern und Unternehmen helfen, Energiepreise und deren Angemessenheit zumindest bezüglich der Thüringer Energieversorger und Netzbetreiber besser einzuschätzen. Jedes Mittel für mehr Markttransparenz muss genutzt werden, um das Ziel marktgerechter und verbraucherfreundlicher Energiepreise zu erreichen. Leider hat die Landesregierung hier die Chance bisher ungenutzt gelassen.

Die Energieversorger benennen oft Gründe für die steigenden Energiepreise. Auf drei Stück möchte ich an dieser Stelle einmal eingehen: die Erhöhung der Ölpreise sowie die Ölpreisbindung bei Erdgas, die Ökosteuer und den Erneuerbare-Energien-Kostenanteil. In Thüringen kommt dazu noch das Argument der hohen Investitionen in die Leitungsnetze. Diese Bestandteile erklären jedoch nur einen Teil der Anstiege der Energiepreise.

Beispiel Ölpreisbindung: Auch ich bin der Meinung, dass es im Zweifel besser ist, diese Ölpreisbindung aufzugeben. Gas ist der Rohstoff, der von den fossilen Energieträgern wahrscheinlich noch am längsten reichen wird. Die Gasimportpreise stiegen nach Angaben des Bundes der Energieverbraucher trotz der Ölpreisbindung im Zeitraum Juni 04 bis Juni 05 um 0,39 Cent je Kilowattstunde. Im gleichen Zeitraum stiegen die Preise für die Haushaltskunden aber um 0,7 Cent je Kilowattstunde. Die Frage ist, wodurch eine solche Differenz zustande kommt. Angesichts deutlich steigender Gewinne vieler Energieversorger liegt es nahe, dass die Preissteigerung nicht in vollem Umfang betriebswirtschaftlich begründet ist.

Beispiel Erneuerbare-Energien-Gesetz: Der durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz verursachte Anstieg der Strompreise hatte zwischen 2001 und 2004 nur einen Anteil zwischen 7 und 8 Prozent. Für 2005 wird von einem durchschnittlichen Anteil der EEGKosten an der Preissteigerung von etwa 13 Prozent ausgegangen. Insgesamt beträgt der Anteil des EEGs an den Strompreisen knapp unter 3 Prozent. Der Anteil der Ökosteuer an den Strompreisen beträgt 11 Prozent.

Beispiel Leitungsnetze: Die Kartellbehörden kritisieren auch dieses Argument. Die hohen Investitionen zu Beginn der 90er-Jahre seien größtenteils längst abgeschrieben. Trotzdem werden für die Nutzung der Thüringer Stromnetze die höchsten Preise in Deutschland gezahlt. Diese gern als Ursachen genannten Gründe erklären allenfalls einen Bruch

teil der gerade in letzter Zeit enorm gestiegenen Energiepreise. Hier gibt es also eine Menge Aufklärungsbedarf der staatlichen Kontrollstellen.

Damit sind wir bereits bei einem weiteren Anliegen unseres Antrags. Wir sind der Auffassung, dass die vorgesehenen Instrumente zur Regulierung des Energiemarkts wirkungsvoller eingesetzt werden müssen, um ungerechtfertigten Preissteigerungen entgegenzuwirken. Es muss deutlich und transparent gemacht werden, wie weit Energiepreissteigerungen durch steigende Kosten, z.B. bei der Erzeugung oder beim Transport, verursacht werden und was auf sonstige Gründe zurückzuführen ist. Dazu muss die Kosten- und Ertragslage der Unternehmen den zuständigen Stellen offen gelegt werden. Vielfach werden hierbei Defizite beklagt. Wir sind uns bewusst, dass die staatliche Kontrolle den nicht funktionierenden Markt nur unzureichend ersetzen kann. Es sollte aber politisch deutlich werden, dass mögliche Beurteilungsspielräume der Behörden im Zweifel zugunsten der Interessen der Endverbraucher der Wirtschaft ausgenutzt werden müssen.