Wenn Sie anführen, die ständigen Attacken gegen Sie, die ich führen würde, so muss ich auch hier sagen, das sind keine Attacken, aber meine wohl vergeblichen Bemühungen, Ihnen etwas über Demokratie und Rechtsstaat beizubringen.
Es ist auch nicht richtig, ich habe mir gerade noch mal meine Rede angeschaut zur Sitzung am 10.11.2005, wenn Sie sagen, ich hätte hier Leute, die Beiträge zu entrichten gehabt hätten oder Nebenleistungen, mit Steuerhinterziehern verglichen. Ich hatte damals nur einen Vergleich angestellt, aber es ist natürlich schwierig für Sie hier, das zu unterscheiden. Ich hatte nämlich gesagt, was wäre, wenn man das machen würde, dann könnte man auch bei Hinterziehungszinsen Leute privilegieren, die das nicht bezahlt haben. Das müssen Sie genau nachlesen oder Ihre Mitarbeiter nachlesen lassen.
Ich hatte Ihren Mitarbeitern gesagt, sie seien fleißig - das ist richtig. Da habe ich sie gelobt, ich habe aber nicht gesagt, dass sie ordentlich arbeiten.
Und jetzt vielleicht noch zu zwei Punkten: Die PDS hat in einer Pressemitteilung ausgeführt, der Innenminister beginge Wortbruch, wenn er auf die Erhebung von Säumniszuschlägen für alle Wasser- und Abwasserbeiträge, die unter die Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes fallen, bestünde. Den Beitragszahlern sei versprochen worden, dass auf diese keine zusätzlichen Kosten zukommen. Diesbezüglich hatten Sie auch Herrn Ministerpräsidenten Althaus angegriffen und Ähnliches über ihn behauptet. Ich sage, das ist falsch; ich will Ihnen auch sagen, warum. Sie wollen erreichen, dass keine steuerlichen Nebenleistungen gezahlt werden müssen. Der gewünschte Verzicht auf die steuerlichen Nebenleistungen war aber gerade nicht Gegenstand der Gesetzesnovelle zum Thüringer Kommunalabgabengesetz. Dies blieb bei den alten Regelungen und hier differenzieren Sie nicht hinreichend und das finde ich eine Unverschämtheit und den Versuch einer Täuschung.
Weder den Veröffentlichungen des Thüringer Innenministeriums, wie Flyer, Fragen, Antworten im Internet, noch den Anwendungshinweisen lässt sich etwas anderes entnehmen. Vielmehr wird unter Ziffer 20.4.4, für Ihre Mitarbeiter,
der Anwendungshinweise auf Folgendes hingewiesen: Stundungszinsen, Säumniszuschläge, Aussetzungszinsen, Mahn- und Widerspruchsgebühren oder Vollstreckungskosten werden nicht zurückgezahlt, da deren Erhebung zum damaligen Zeitpunkt der gel
tenden Rechtslage entsprach. Soweit diese noch nicht vereinnahmt wurden, sind sie daher nach wie vor zu erheben. Da Ihre Mitarbeiter ja fleißig sind, wie wir wissen, können sie das nicht übersehen haben. Also haben Sie hier eine falsche Behauptung aufgestellt, und das vor dem Landtag.
Zu einem weiteren Punkt: Sie versuchen jetzt hier ein neues Feld zu eröffnen, das sind die Straßenausbaubeiträge. Das ist Sache der kommunalen Ebene. Das Land erhebt keine Straßenausbaubeiträge, sondern das müssen die Kommunen selbst entscheiden. Es gibt hier auch eine Rechtsprechung, das wissen Sie doch ganz genau, wo das Verwaltungsgericht gesagt hat oder das Oberverwaltungsgericht, ein Verzicht ist nur dann möglich, wenn es einer Kommune so gut geht, dass ihre finanzielle Ausstattung sichergestellt ist. Ansonsten haben sie die Pflicht, hier solche Beiträge zu erheben, weil ansonsten die finanzielle Situation zulasten des Landes oder des Bundes gehen wird. Das ist doch die Situation.
Dann muss man noch eines sehen: Sie wollen im Grunde genommen hiermit erreichen eine Sozialisierung von Abgabenlasten, die den Einzelnen treffen. Die werden nicht erhoben, diese Straßenausbaubeiträge, im allgemeinen Interesse, sondern im Interesse Einzelner, die davon Vorteile haben, nämlich eine Straße, die ausgebaut ist. Das wollen Sie hiermit vertuschen. Das geht nicht. Wahrscheinlich würden Sie am liebsten auch noch sonstige Beiträge etc. auf die Allgemeinheit abwälzen wollen. Ich könnte mir vorstellen, dass Ihnen da allerhand einfallen würde.
Außerdem, das ist der zweite Gesichtspunkt, schauen Sie doch bitte mal in die §§ 127 ff. Baugesetzbuch. Da steht, dass die Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet sind. Es wäre etwas merkwürdig, wenn dies der Fall ist für Erschließungsbeiträge von Wohngebieten etc. und bei einer Erweiterung, Verbesserung von Ortsstraßen eine solche Verpflichtung nicht besteht und das auf die Allgemeinheit, auf den Steuerzahler abgewälzt wird. Schauen Sie bitte auch mal nach, es gibt eine Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, wann man darauf verzichten kann; das aber nur in atypischen Situationen, die in der Regel nicht gegeben sein werden. Ich bitte Sie, hier doch einmal etwas, bzw. Ihre Mitarbeiter, es stammt ja nicht von Ihnen, sorgfältiger zu arbeiten.
Ich habe Ihnen auch nicht unterstellt, dass Sie Verfassungsfeinde seien, das würde mir wirklich nicht in den Sinn kommen, sondern ich habe schlicht und ergreifend gesagt, dass Sie Probleme haben mit dem Verständnis des Rechtssystems, mit dem Rechtsstaat, mit dem komplizierten Gestrüpp von Vorschrif
ten, von Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht etc. Da kann man ja schon einmal ins Schleudern kommen, aber ich habe Ihnen dies zum jetzigen Zeitpunkt - zum jetzigen, sage ich - nicht unterstellt. Wenn Sie aber mehr solche Beispiele hier abliefern, wo Sie schlicht und ergreifend Dinge behaupten, die nicht richtig sind, muss ich vielleicht einmal meinen jetzigen Standpunkt überdenken. Vielen Dank.
Herr Dr. Hahnemann, ist das eine Redeanmeldung? Ja. Ich dachte, eine Frage. Eine Rede. Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann von der Linkspartei.PDS.
Ja, meine Damen und Herren, normalerweise äußere ich mich ganz selten zu den Gegenständen, die hier heute in Rede gestanden haben. Aber da Sie, Herr Minister, nun tatsächlich Schritt für Schritt beginnen, sich hier im Plenarsaal an Dingen auszutoben, die eigentlich nicht Gegenstand der Beratung sind, will ich Ihnen eines oder zweierlei ganz offen sagen: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht nur nicht Gegenstand dieser Beratung hier, sondern sie sind auch nicht nur fleißig, sondern sie leisten auch eine sehr gute Arbeit.
Ich bin der Auffassung, dass Sie sich tatsächlich, auch wenn vielleicht der Herr Kuschel Sie hin und wieder dazu treiben sollte, nicht in dieser Weise über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Fraktion äußern sollten. Aber etwas anderes hat mich viel mehr an der Diskussion entsetzt. Das ist der Umstand, dass diese Art und Weise des Redens über den politischen Konkurrenten u.a. der Nährboden ist, der zu Redebeiträgen führt wie dem, den Herr Kollege von der Krone gehalten hat. Da muss ich ganz ehrlich sagen, ich kann,
Herr Kollege von der Krone, nicht verstehen, was Sie zu dieser Blockflötensonate getrieben hat, die Sie hier vorgetragen haben.
Sie tun immer so, als seien Sie nirgendwo dabei gewesen. Ein bisschen mehr Sachlichkeit, meine Damen und Herren, wäre manchem Beratungsgegenstand in diesem Hause angemessen. Danke schön.
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss, den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zu überweisen. Wir stimmen zuerst darüber ab, den Antrag noch einmal an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss ist abgelehnt.
Wer der Überweisung an den Justizausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Überweisung an den Justizausschuss ist abgelehnt worden.
Wer der Überweisung an den Umweltausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung an den Umweltausschuss auch abgelehnt worden.
Nun stimmen wir direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drucksache 4/1310 - Neufassung - ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 7 in seinen Teilen
a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Abwasserabgaben- gesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 4/1317 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Naturschutz und Umwelt - Drucksache 4/1411 - ZWEITE BERATUNG
b) Finanzielle Entlastung der Bürger durch konsequente Ausnutzung der erweiterten Verrechnungsmöglich- keiten nach Abwasserabgabengesetz Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/1336 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Naturschutz und Umwelt - Drucksache 4/1401 -
Der Abgeordnete Rose aus dem Ausschuss für Naturschutz und Umwelt hat die Berichterstattung für den Ausschuss übernommen und ich bitte ihn um die Berichterstattung zum Gesetz und zum Entschließungsantrag.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Ausschuss für Naturschutz und Umwelt schlägt nach seinen Sitzungen am 11. November und am 2. Dezember 2005 vor, dem Gesetzentwurf in Drucksache 4/1317 „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Abwasserabgabengesetzes“ zuzustimmen. Der mitberatende Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat sich in seiner Beratung am 6. Dezember ebenso für den Gesetzentwurf ausgesprochen und empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Die Anhörung und die Diskussion im Ausschuss hat deutlich gemacht: Wir wollen einen Finanzkreislauf der Abwasserabgabe für Niederschlagswasser nicht einführen, bei dem mit hohem bürokratischen Aufwand zunächst Geld eingesammelt wird, um es dann mit wiederum hohem bürokratischen Aufwand zu verteilen.
Die Niederschlagswasserabgabe wird für die Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser erhoben. Sie wird pauschaliert berechnet. Nach den Regelungen des § 21 des Thüringer Abwasserabgabengesetzes hat der Gesetzgeber die Einleitung von Niederschlagswasser über eine örtliche Kanalisation von der Abgabe nach § 7 Abs. 1 des Abwasserabgabengesetzes sowie § 5 Thüringer Abwasserabgabengesetz bis zum 31. Dezember 2005 befreit. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass wir die Erhebung der Abwasserabgabe bis zum 31. Dezember 2010 aussetzen. Die Ausschussdiskussion hat ergeben, dass die Abwasserabgabe für Niederschlagswasser nicht mehr für zeitgemäß gehalten wird; sie hätte keine direkten Auswirkungen auf die Qualität der Abwasserentsorgung in Thüringen und würde einen enormen Verwaltungsaufwand nach
Grundsätzlich ist das Einleiten von Niederschlagswasser abgabepflichtig. Nach § 7 Abs. 2 Abwasserabgabengesetz können die Länder aber bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Einleitung von Niederschlagswasser ganz oder zum Teil abgabenfrei bleibt. Das Berechnungssystem für Schmutzwasser kann nicht auf das Niederschlagswasser übertragen werden. Die Gründe dafür sind unter anderem die Fragen: Wie lassen sich sämtliche Einleitungen erfassen? Wie ist die Regenintensität und die Regendauer? Schon hier zeigt sich ein erfassungstechnisches Problem. Deshalb ordnet § 7 Abwasserabgabengesetz eine Pauschalierung bei Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser an. Die Zahl der Schadeinheiten von Niederschlagswasser, das über eine öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, beträgt danach 12 Prozent der Zahl der angeschlossenen Einwohner. Nur für Einleitung von befestigten gewerblichen Flächen über eine nicht öffentliche Kanalisation würden flächenbezogene Sonderregelungen gelten. Die Zahl der angeschlossenen Einwohner oder die Größe der befestigten Fläche kann nach dem Erfassungsmaßstab geschätzt werden.
Die Anhörung hat ergeben, dass diese Pauschalierung seit vielen Jahren Grund heftiger Kritik an der Abgabe für Niederschlagswasser ist, weil sie mit dem Grundgedanken des Verursacherprinzips nur bedingt zu vereinbaren ist und weil sie wasserwirtschaftliche Anreize zur Vermeidung der Schutzfracht vermissen lässt. Ich glaube, das ist wichtig noch einmal zu erwähnen, da auch bei den Diskussionen im Ausschuss Unklarheit herrschte und immer wieder die Frage nach Flächenmaßstäben für die Abwasserabgabe auf Niederschlagswasser aufkam. Die Deutsche Abwasserwirtschaft nimmt einen Spitzenplatz im europäischen Vergleich ein. Während in Deutschland bereits die dritte Reinigungsstufe EU-konform umgesetzt wurde, haben bis heute über 150 Großstädte der EU keine Kläranlagen bzw. noch keine EU-konforme zweite Reinigungsstufe. Gerade deshalb sind wir heute gefordert - und das hat die Diskussion im Ausschuss ergeben -, alle fiskalischen Sonderlasten beim Abwasser daraufhin zu überprüfen, ob sie die ursprünglichen Ziele noch erfüllen. Es kam in der Anhörung die Forderung auf, die Abwasserabgabe als Lenkungssteuer abzuschaffen. Eine der Begründungen dafür ist, dass sie heute keine Steuerungsfunktion mehr für die Weiterentwicklung des technischen Reinigungsstandards hat. Eine andere, es besteht auch gar keine Garantie, dass das Geld wieder dort ankommt, von wo aus es bezahlt wurde, oder im tatsächlichen Vollzug ist die Abwasserabgabe nur noch eine Finanzierungsabgabe. Dem, meine Damen und Herren, können wir nicht folgen. Dort bestehen unseres Erachtens noch Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern. Auch in Thürin
gen ist dort noch Nachholbedarf gegeben und wir würden vor allem den ländlichen Raum benachteiligen. Die im Rahmen der Anhörung Beteiligten, der Thüringer Städte- und Gemeindebund und der Thüringische Landkreistag, haben sich durchweg positiv zu dem gewählten Verfahrensweg geäußert. Die Abwasserabgabe aus Addition von Schmutzwasserabgabe, Niederschlagswasserabgabe und Kleineinleiterabgabe hat als erste bundesweite Lenkungsabgabe im Zusammenhang mit dem Wasserhaushaltsgesetz einen wertvollen Beitrag zum Gewässerschutz in Deutschland geleistet. Die Abwasserabgabenerhebung sollte den Einleiter nicht ordnungsrechtlich zu qualitätsverbessernden Maßnahmen veranlassen, sondern ihm solche aus wirtschaftlichen Aspekten nahe bringen. Nach der Stabilisierung der Schadstoffbelastungen und den spürbaren Verbesserungen im Bereich der Abwassertechnik, die durch die ordnungsrechtlichen Instrumente des Wasserhaushaltsgesetzes weiter gefördert werden, ist aber die Anreizfunktion der Abwasserabgabe und damit die Konzeption des Gesetzes insgesamt strittig geworden. Die umweltpolitische Lenkungsfunktion der Abwasserabgabe besteht aber nach wie vor. Die Abgabe hat unter anderem die Funktion, einen Anreiz zu schaffen, verbesserte Abwasseranlagen zu errichten und bestehende Anlagen ordnungsgemäß zu betreiben. Ein Ausbau von Abwasseranlagen erfolgt durch viele Betreiber auch gerade vor dem Hintergrund, die zu zahlende Abwasserabgabe dadurch reduzieren zu können. Insbesondere auch Artikel 9 der EG-Wasserrahmenrichtlinie, der sich mit der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen beschäftigt, steht einer Abschaffung der Abwasserabgabe entgegen. Gerade die Kompliziertheit der Abwasserabgabe hat dazu geführt, dass viele Abgabepflichtige es bereits aufgegeben haben, sie zu verstehen, wofür sie eigentlich ist, wofür die Abwasserabgabe zu zahlen ist und wie sie deren Höhe überhaupt noch beeinflussen können. Ja, es besteht Handlungsbedarf. Einer schielt auf den anderen und hofft auf eine Besserung. Die Kostendiskussion in der Abwasserbeseitigung und höchste EU-Anforderungen lassen uns nicht scheuen, die Niederschlagswasserabgabe in Thüringen nicht zu erheben. Der Ausschuss war sich darüber einig, dass die Erhebung der Abwasserabgabe auf Niederschlagswasser dem Gebührenzahler nicht zu erklären wäre. Außerdem, und das möchte ich nicht unerwähnt lassen, werden die Auswirkungen der Erhebung der Abwasserabgabe für Niederschlagswasser für den Gebührenzahler durch uns für unzumutbar gehalten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der sehr umfangreichen Ausschussberichterstattung des Herrn Rose ist ja eigentlich jetzt in der Debatte kaum noch etwas hinzuzufügen.
Ich möchte mich erst einmal bei den Mitgliedern des Umweltausschusses bedanken dafür, dass es doch in sehr, sehr kurzer Zeit gelungen ist, diese Gesetzesinitiative hier zu beraten. Denn Fakt ist ja, dass Klarheit geschaffen werden musste für die Aufgabenträger bis zum Ende des Jahres, und das ist entsprechend gelungen.