Protokoll der Sitzung vom 08.12.2005

Herr Matschie, ich habe es Ihnen doch erklärt. Sie haben augenscheinlich nicht zugehört, weil Sie mit

Ihrer Kollegin im Dialog waren. Wir wollen eine Ausweitung von Betreuungsplätzen. Deswegen führen wir einen Rechtsanspruch ab zwei Jahre ein. Ist das schwer verständlich? Ich habe das gesagt, ich habe versucht, Ihnen das zu erklären. Ich habe das im April schon gesagt. Genau das tun wir heute. Also können Sie doch nicht sagen, wir würden im April etwas anderes verkünden, als wir heute tun.

Zweiter Punkt: Die 45 Änderungsanträge, die wir im Sozialausschuss miteinander diskutiert haben, sind im Sozialausschuss, wenn ich mich recht entsinne, ohne Gegenstimme beschlossen worden. Einmütig. Da können wir eigentlich davon ausgehen, dass die auch relativ unstrittig hier im Landtag sind. Davon gehe ich einmal aus. Herr Matschie, Sie haben, glaube ich, in der Pressemitteilung ohnehin bei diesen Änderungsanträgen nur von unwesentlichen Änderungsanträgen und von Kosmetik gesprochen. Wenn das so ist, dann können wir über die einzelnen Änderungsanträge diskutieren. Dann bitte ich Sie aber auch herzlich, deutlich zu machen, was Sie von diesen Änderungsanträgen halten, wie Sie mit diesen Änderungsanträgen umgehen, ob Sie das als eine Veränderung, eine Verbesserung oder eine Verschlechterung sehen. Im Ausschuss nicht darüber zu diskutieren, hier nicht darauf einzugehen, ich glaube, das ist beides keine Lösung, Herr Matschie.

Lassen Sie mich gleich auch noch etwas zu dem Moratorium sagen. Opposition und LIGA machen es sich da relativ einfach, zusammen mit Interessenvertretern der Kita-Träger sagen Sie, wir wollen ein Moratorium. Wir wollen für ein Jahr lang ein „Weiter so“. Wir wollen ein Jahr lang schauen, ob wir noch etwas anderes machen können, ein anderes Gesetz.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Hochmut kommt vor dem Fall.)

Ich sage Ihnen, mit der CDU kann es dieses „Weiter so wie bisher“ nicht geben, weil auch das bestehende Kindertagesstättengesetz - so gut, wie es war - eine ganze Menge an Mängeln offenbart hat, Mängel, die wir durchaus verändern wollen. Das Kindertagesstättengesetz hat eine ganze Menge an Schlupflöchern gehabt. Die haben dazu geführt, dass wir jährlich 5 bis 10 Mio. € Steigerung hatten. Ich gehe nachher noch darauf ein, an welcher Stelle das auch falsch ist, was Sie hier darstellen. Diese Steigerungen sind nicht so ohne weiteres und so banal zu erklären, wie Sie es vorhin hier getan haben. Wir wollen mit der Änderung des Kindertagesstättengesetzes einen Rechtsanspruch auf zwei Jahre, das habe ich gerade gesagt.

Wer also sagt, er möchte ein Moratorium haben, er möchte das nächste Jahr lang praktisch gar nichts machen, der verhindert auch die Einführung des

Rechtsanspruchs ab zwei Jahre. Das muss man ganz deutlich sagen. Wer das will, soll das sagen, aber dann soll er es öffentlich sagen. Wir wollen den Rechtsanspruch ab zwei Jahren. Wir wollen das Familienfördergesetz in der vorliegenden Fassung heute. Wir wollen nicht ein Jahr lang mit Kita-Trägern, mit Kommunalvertretern, mit politisch Interessierten über etwas diskutieren, wo wir seit Monaten schon die Beratungen haben, wo wir durchaus feststellen müssen, dass wir auch grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen haben an einigen Punkten. Ich kann verstehen, dass die kommunale Seite, dass die Kita-Träger, dass auch die Elternverbände völlig widersprüchliche Positionen haben an dieser Stelle, insbesondere zu den Finanzierungsfragen. Da werden wir uns auch nicht einigen können. Wer jetzt suggeriert, man müsste sich nur etwas Zeit nehmen und dann würde da irgendwo eine Einigung schon entstehen, ich glaube, der streut den Betroffenen Sand in die Augen und der macht den Leuten etwas vor. Er suggeriert nämlich, wir müssten nur möglichst lange genug uns in dieser Art und Weise, wie wir hier auch miteinander diskutieren, darüber austauschen und dann würde ein Mischmasch entstehen, den alle miteinander tragen können.

Das wird nicht funktionieren, Herr Matschie. Wir müssen Entscheidungen an dieser Stelle treffen. Ich glaube, diese Entscheidung beginnt damit, dass wir ein völlig grundsätzlich gegensätzliches Verständnis von Familie haben. Die CDU-Fraktion hat immer gesagt, für uns ist das, was in Artikel 17 unserer Thüringer Verfassung steht, die Richtschnur, wenn es um Familien geht. In Artikel 17 unserer Thüringer Verfassung steht - und ich zitiere - in Absatz 1: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“, und in Absatz 2, was viel wichtiger ist: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung.“ Genau das wollen wir tun, genau deswegen sagen wir, wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht, soll Unterstützung der Gesellschaft erfahren. Das tun wir mit dem Landeserziehungsgeld. Dafür wollen wir dieses Landeserziehungsgeld

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das glauben Ihnen doch nicht mal die eige- nen Leute.)

haben, Herr Matschie. Und das, was Sie und Kollegen dann von der PDS-Fraktion …

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Panse?

Nein, am Ende meiner Rede.

Das, was Sie und Kollegen von der PDS-Fraktion dann immer so als Familienbild der CDU entwerfen, diese Diskussion, die Sie vor Monaten, glaube ich, auch hier im Landtag schon aufgemacht haben und das auf „Frau am Herd“ reduzieren, ich glaube, das können nur diejenigen als Familiendefinition der CDU sehen, die böswillig sind und die einfach nicht bereit sind, auch zu lesen und hinzuhören. Ich habe mehrfach, auch hier im Thüringer Landtag, schon gesagt,

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Alle anderen sind böswillig und begreifen nichts - eine eingeschränkte Weltsicht.)

Familie ist für die CDU überall dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung übernehmen. Und Familie ist ganz selbstverständlich auch die allein erziehende Mutter und der allein erziehende Vater mit seinem Kind.

(Beifall bei der CDU)

Das ist überall nachlesbar. Das ist genau die Position der CDU-Fraktion. Wer jetzt hier etwas anderes behauptet, muss sich tatsächlich diese Böswilligkeit auch unterstellen lassen.

Ich frage Sie, weil ich den Absatz 2 des Artikels 17 unserer Verfassung zitiert habe: Wo schlagen Sie denn diese Unterstützungsmöglichkeiten für die Erziehung in häuslicher Gemeinschaft vor? Sie wollen sie doch gar nicht.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das ist eine Unterstellung.)

Ihre Kolleginnen und Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern haben gemeinsam mit der PDS das dortige Landeserziehungsgeld abgeschafft, aber nicht, weil sie etwas anderes schaffen wollten oder die Bedingungen für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern dabei verbessert hätten, nein, sie haben gleichzeitig gesagt, an dem Rechtsanspruch Kindergartenplatz ändert sich dort nichts. Die gehen nicht auf zwei Jahre runter, weil sie es nicht schaffen. Sie finden in Mecklenburg-Vorpommern Elterngebühren von weit über 200 €. Das ist haarsträubend und Sie erzählen uns hier ein Familienbild, wo Sie etwas kritisieren, was wir tun, wo wir ein einkommensunabhängiges Landeserziehungsgeld bezahlen wollen und sind selber nicht in der Lage,

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sind wir in Mecklenburg-Vorpommern oder sind wir in Thüringen?)

irgendein Konzept oder irgendeine Alternative dazu aufzuzeigen. Sie schlagen - das ist ja noch viel schlimmer - mit dem, was Sie hier vorbringen, schon

den Bogen dahin, dass Sie Eltern - zumindest einem Großteil der Eltern - pauschal ihre Erziehungskompetenz infrage stellen. Natürlich, was anderes tun Sie nicht, wenn Sie diesen Eltern nämlich letztendlich sagen,

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Das ist auch nicht richtig.)

Fremdbetreuung, das, was der Staat leisten kann, ist besser als das, was sie zu Hause leisten können.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wer hat das gesagt?)

Ich bringe an dieser Stelle die Begründung, warum Sie genau diese Argumentation aufmachen. Sie wollen - Sie haben hier, als Sie hier an diesem Pult standen, gesagt,

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Ar- gumentieren Sie doch mal sauber.)

(Unruhe bei der SPD)

dass wir die Kinder aus den Kindertagesstätten heraustreiben zu den Eltern. Sie haben damit suggeriert, dass die Eltern nicht so gut in der Lage sind,

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das ist doch keine ernsthafte Debatte mehr.)

wie in einer Kindertagesstätte ihre Kinder zu betreuen. Genau das ist der Grundfehler und genau da haben wir eine unterschiedliche Auffassung von Familie. Wir sehen Familien anders, wir sagen als CDUFraktion, wir trauen der übergroßen Mehrheit der Familien diese Erziehungskompetenz zu. Ich sage ausdrücklich „der übergroßen Mehrheit“, weil ich natürlich um die Familien weiß, wo es Schwierigkeiten gibt. Aber wir müssen die Familien auch, wo diese Erziehungskompetenz nicht so umfänglich da ist, bestärken, Erziehungskompetenz zu erwerben oder ihre Erziehungskompetenz auszubauen. Das bekommen wir nicht dadurch gelöst, dass wir sagen, wir bringen die Kinder für acht oder neun Stunden in eine Kindertagesstätte, wir organisieren Fremdbetreuung, ansonsten ist es uns egal, wie es mit der Erziehungskompetenz der Eltern bestellt ist. Was geschieht denn mit den Kindern, wenn sie nachmittags aus einer Kindertagesstätte nach Hause kommen und sagen, in der Kindertagesstätte war es ganz dufte, aber jetzt bin ich wieder zu Hause und das funktioniert ja nicht so toll? Das ist ja dann die Konsequenz von dem, was Sie gerade gesagt haben. Was passiert denn am Ende dieser ganzen Kette, wenn man das mal zu Ende denkt? Warum ist denn die Grenze dann beim Alter von zwei Jahren zu ziehen? Ist Ihre Auffassung vielleicht, dass man Kinder

möglichst frühzeitig, vielleicht dann auch ab einem Jahr oder noch früher, aus den Elternhäusern herausholen muss, fremdbetreuen muss? Kann denn der Staat das, was ich vorhin gesagt habe, den Artikel 6 im Grundgesetz besser umsetzen als Eltern? Wenn Sie dieser Auffassung sind,

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: War denn unser Gesetz bisher verfassungswidrig?)

trennt uns in der Tat an dieser Stelle grundsätzlich ein Weltbild, ein Familienbild, wo wir unterschiedliche Auffassungen haben. Wir haben natürlich auch erfahren, dass die Träger von Kindertagesstätten sich an dieser Stelle intensiv in die Diskussion eingebracht haben. Dafür habe ich Verständnis. Natürlich sagen die Träger von Kindertagesstätten, wir können das viel besser, wir haben ausgebildete Erzieherinnen. Ich glaube, es geht aber am Ende nur in einem Miteinander zwischen den Erzieherinnen und mit den Eltern. Natürlich, ich verstehe das, wenn man so argumentiert, wie Sie es getan haben, dann stört das einkommensunabhängige Landeserziehungsgeld, denn es ist letztendlich eine Wahloption, eine Option, ob Eltern sagen, ich möchte mein Kind zu Hause betreuen

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Nein, Sie nehmen das Geld den Kindertages- stätten weg.)

oder in eine Einrichtung geben mit einem hochsubventionierten Kindertagesstättenplatz, für die sozial Bedürftigen, wie ich es vorhin gesagt habe, in der Tat auch kostenfreien Kindertagesstättenplatz. Genau das haben wir hier diskutiert in den letzten Monaten. Ich glaube, Sie müssen sich noch einmal in Erinnerung rufen, warum wir ein Landeserziehungsgeld vor 13/14 Jahren hier eingeführt haben. Damals war das Landeserziehungsgeld nicht eine Ergänzungsleistung zu den Betreuungsplätzen in einer Kindertagesstätte. Das Landeserziehungsgeld war - und das können Sie hier nachlesen in den Bemerkungen zur damaligen Zeit - als eine Brücke gedacht zwischen dem Bundeserziehungsgeld und dem Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz. Dass es sich inzwischen so schleichend in einigen Gegenden in Thüringen auch eingestellt hat, dass sowohl der Betreuungsplatz als auch das Landeserziehungsgeld in Anspruch genommen werden, das war von der Rechtssystematik nie gewollt. Genau deswegen gab es dieses Landeserziehungsgeld nämlich nur für die Zeitdauer zwischen zwei und zweieinhalb Jahren. Ansonsten hätte es dieses Landeserziehungsgeld für einen ganz anderen Zeitraum gegeben. Dann hätten wir es auch ganz anders definieren, ausgestalten und auch bezahlen müssen. Wir wollten, das habe ich gesagt, natürlich diese Wahlfreiheit; wir wollen diese Wahlfreiheit auch für

die Eltern, entscheiden zu können, auch wenn ich in häuslicher Pflege mein Kind versorge und betreue, auch dann bekomme ich vom Staat eine Unterstützung. Dafür gibt es dieses Landeserziehungsgeld. Aber es ist von der Rechtssystematik her sicherlich ein Fehler zu sagen, wir wollen an der gleichen Stelle zweimal eine finanzielle Leistung erbringen.

Wir haben in den letzten paar Wochen gemerkt, dass einer der zweiten zentralen Kritikpunkte die Einkommensunabhängigkeit des Landeserziehungsgeldes war. Soll man das einkommensunabhängig machen oder nicht oder soll man das an Einkommensgrenzen koppeln? Für die CDU-Fraktion haben wir immer deutlich gemacht, wir sind für ein einkommensunabhängiges Landeserziehungsgeld, weil uns jedes Kind gleich wichtig und gleich viel wert ist, und dass es unabhängig davon sein muss, wie der Geldbeutel der Eltern aussieht. Das, was Sie hier beschreiben, Sie sagen, wir sollten so weiter verfahren mit dem Landeserziehungsgeld, wie es ist, beschreibt eben nur einen Bruchteil der Lebenswirklichkeit in Thüringen. Inzwischen kriegen nur noch etwa 50 bis 60 Prozent der Eltern das Landeserziehungsgeld, weil die Bundesregierung, Herr Matschie, und damals unter Ihrer aktiven Mitwirkung, die Einkommensgrenzen auf 30.000 € gesenkt hat, 30.000 €, ich weiß nicht, ob Sie da die Linie ziehen und sagen, alles, was über 30.000 € Familieneinkommen/Jahreseinkommen ist, das sind die Reichen. Wenn Sie diese Linien so ziehen wollen, sage ich Ihnen, wir sind als CDU-Fraktion da anderer Auffassung. Wir sind der Auffassung, dass tatsächlich jede Einkommensgrenze, die man beim Landeserziehungsgeld zieht, ein Stückchen Ungerechtigkeit schafft, weil es immer welche gibt, die liegen drunter, welche, die liegen drüber, und welche, denen muss man anhand ihrer besonderen Lebenssituation erklären, warum sie nicht anspruchsberechtigt für das Landeserziehungsgeld sind. Genau das wollen wir nicht. Wir wollen für jedes Thüringer Kind den Anspruch auf Landeserziehungsgeld für die Eltern haben. Wir sagen, nur da, wo Eltern sagen, sie möchten auch zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, soll dieses Landeserziehungsgeld direkt der Einrichtung zufließen.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Aber das sind doch schlechtere Bedingungen für die Geringverdiener, merken Sie das gar nicht.)

Ich glaube, das ist legitim und richtig. Wissen Sie, die Geringverdiener, wir werden als Staat, auch als Freistaat Thüringen, nicht hingehen können und das soziale Gefüge in der Bundesrepublik Deutschland, das wir seit vielen Jahren ja durchaus mit einem Auseinandergehen erleben, verändern können.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das ist aber eine schwache Nummer, eine ganz schwache Nummer!)

Wenn Sie das gewollt hätten, Herr Matschie, Sie haben Verantwortung getragen in der Bundesregierung, hätten Sie bei den Bemessungsgrenzen, als es um ALG II ging und solche Sachen, doch handeln können, wären Sie doch aufgestanden und hätten Sie gesagt, was machen wir mit den Familien, was machen wir mit ALG II-Empfängern und mit Kindern.

(Beifall bei der CDU)

Es ist doch verlogen, sich hier hinzustellen und zu sagen, wir tun zu wenig für die sozial Schwachen, wenn Sie in Ihrer Verantwortung in der Bundesregierung genau dieses auch nicht geändert haben!

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wir haben einen Kinderzuschlag eingeführt!)

(Zwischenruf Abg. Jaschke, CDU: Herr Matschie, hören Sie doch einmal auf, da- zwischenzuquatschen, das stört.)

Das ist eine schwache Begründung, die Sie hier liefern. Es reicht eben nicht, der Bund hat dafür Verantwortung getragen und Sie können sich an dieser Stelle da nicht rausmogeln und rausreden.

Wissen Sie, Herr Hausold hat vorhin eine Frage angesprochen, wie es mit der Erfüllung eines Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz ist. Er hat das Gesetz nicht gelesen. Es steht drin, dass es den Rechtsanspruch ab zwei Jahren geben wird. Die kommunale Ebene, die Wohnsitzgemeinde, wird ihn erfüllen. Sie haben gesagt, was ist denn, wenn kein Platz mehr da ist. Dann werden die Plätze geschaffen, Herr Hausold, wie wir es seit 15 Jahren im Freistaat Thüringen erleben. Genauso ist es und das steht in dem Gesetz drin.