Das ist unbillig gegenüber den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern. Sie wissen, dass das auch von denen in Ihren Reihen tätigen Bürgermeistern zum Teil sehr deutlich kritisiert wird. Ich möchte an der Stelle mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, Herrn Dr. Frank-Michael Pietzsch, den Vorsitzenden der Volkssolidarität Thüringens, noch einmal für das gesamte Gesetz zitieren. Er sagt: „Der Text enthält zu viele offene Variablen. Der Wille des Gesetzgebers wird nicht eindeutig klar.“ Kann man denn dann ein solches Gesetz heute verabschieden, meine Damen und Herren? Das ist doch wohl eher nicht möglich.
Ich möchte noch eingehen auf die Debatte hinsichtlich der Infrastrukturpauschale zur Stärkung der Kommunen. Auch hier ist natürlich die Situation so, dass der schwarze Peter am Ende bei den Kommunen steht. Sie haben die Möglichkeit aufgemacht, dass auch aus den Bereichen der Investitionen, also natürlich vor allen Dingen gedacht zur Verbesserung des vorhandenen Zustands der Einrichtungen, Baulichkeiten, ähnliche Fragen, gewechselt werden kann. Er kann auch für Personalkosten und Sachaufwandskosten verwandt werden. Nun will ich sagen, das ist eine Sache, die wir durchaus auch positiv sehen, wenn es darum geht, die Flexibilität im Einzelfall zu erhöhen. Aber wir wissen natürlich auch und wir sehen das ja zum Beispiel bei den Schulen, insbesondere auch bei den Grundschulen in unserem Land, welchen Investitionsstau es im Grunde genommen schon jetzt gibt und wie Einrichtungen dann in Zukunft unter Umständen aussehen werden, wenn
die Gemeinden und die Träger gezwungen sind, sozusagen aus der Pauschale ein Stück weit Personal- und Sachkosten dann zu finanzieren. Insofern haben Sie auch hier wieder die gleiche Situation: Sie delegieren die Verantwortung an die Stelle, wo aber auf die Volumina kaum Einfluss genommen werden kann.
Einige Fragen, die damit zusammenhängen, wie sozusagen die Stiftung FamilienSinn arbeiten soll. Ich denke, gerade bei dieser Stiftung ist das meiste bisher völlig ungeklärt. Es gibt bislang keinerlei konkrete Vorgaben, nach denen ersichtlich wäre, wie diese Stiftung die anstehenden Aufgaben bewältigen will, welche Aufgaben sie schließlich übernehmen muss und wann - ich hatte schon darauf verwiesen - so viel Geld zur Verfügung steht, dass es tatsächlich ausreicht. Die Mitteilung, es würden 32 Mio. € in die Stiftung gegeben, ist in dem Sinne mindestens irreführend. Erstens steht ihr dieses Geld nicht vor 2008, wie gesagt, zur Verfügung und viel wichtiger ist noch, dass es nicht automatisch verwendet werden kann, sondern dass es darum geht, das Stiftungsvermögen logischerweise nicht anzugreifen und von den Zinsen zu leben, wo schon jetzt eingestanden werden muss, dass diese Mittel wohl kaum ausreichen werden. Also auch hier eine gewisse Luftbuchung. Für uns bleibt die Stiftung „FamilienSinn“ ein Verschiebebahnhof, in dem ohne Beteiligung des Parlaments, ohne Beteiligung der Verbände und der Betroffenen, meine Damen und Herren, politische Aufgaben erledigt werden sollen. So garantiert zum Beispiel auch ein Stiftungsbeirat, der nun nur im Sinne der Regierung besetzt wird, keine Repräsentanz gesellschaftlicher Kräfte. Ein erneutes Zeichen, dass Sie die wirkliche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land nicht möchten.
Familien- und Elternbildung, darin sind wir uns einig, ist in der Tat eine wichtige Aufgabe. Aber warum - frage ich, meine Damen und Herren - brauchen wir denn an der Stelle eine neu zu gründende Elternakademie? Es gibt doch bereits jetzt zahlreiche Träger der Erwachsenen-, Familien- und Elternbildung.
Es ist mir völlig unklar, wieso wir ein solches Konstrukt „Elternakademie“ brauchen. Auch fragt man sich, für was die Regierung dieses Gremium braucht, das sie beim Familienförderplan und beim Familienbericht unterstützt und das mit erheblichem Sach- und Personalaufwand verbunden ist und etabliert werden soll. Wenn Sie schon vom Sparen reden, meine Damen und Herren, dann bauen Sie doch bitte nicht neue Finanzierungszwänge aus, deren eigentliche Hintergründe für die Öffentlichkeit zumindest stark anzweifelbar und auf alle Fälle undurchschaubar sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, die Frage, insbesondere wie Ihr Gesetz mit den Kindertagesstätten umgeht, macht deutlich, dass wir einfach dazu im Land eine weitere demokratische Debatte und mehr Meinungsaustausch brauchen. Natürlich wissen wir alle, dass weitere Fragen mit dem ganzen Paket verbunden sind. Ich denke, ich hatte hier auch schon darauf hingewiesen, dass nun Ihre Gesetzgebung sowohl im Kindertagesstättenbereich als auch in anderen Bereichen mit Frauenförderung absolut nichts gemein hat. Ich will hier nur noch mal an einer Stelle deutlich machen, wer finanziell Frauenhäuser und Frauenzentren in diesem Land so in die Bredouille bringt, dass sie letzten Endes einen Großteil ihrer Leistungen aufgeben müssen bzw. ganz schließen müssen, der handelt einfach nicht verantwortlich gegenüber besonders Schutzbedürftigen und das entspricht nicht unserer Anforderung.
Insofern, meine Damen und Herren, kann ich meine Forderung nur noch mal bekräftigen: Stimmen Sie heute nicht letztlich über dieses Gesetz ab, stimmen Sie einem Moratorium zu und gehen Sie mit allen Betroffenen und mit diesem Haus in die weitere Debatte. Argumente dafür in der Öffentlichkeit wie auch hier liegen wahrlich genügend vor, meine Damen und Herren.
Ich will es mit aller Deutlichkeit sagen: Sie werden nicht erreichen, dass eine politisch interessierte, über die sozialen Probleme im Land insgesamt gut informierte Bevölkerung sich das Recht nehmen lassen wird, auch über Gesetze mit Ihnen zu streiten, die Sie mit Ihrer Mehrheit im Eiltempo hier beschlossen haben. All jene können auf unsere Zustimmung voll inhaltlich rechnen. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrter Herr Kollege Hausold, es ist augenscheinlich nicht möglich, mit Ihnen inhaltlich einen Dialog über dieses Kinderta
gesstättengesetz, über das Familienfördergesetz zu führen. Ihre Partei, Ihre Fraktion sind auf Klamauk aus, das haben Sie eben gerade hier demonstriert. Angesichts dessen, was wir heute hier diskutieren, fällt es mir außerordentlich schwer, überhaupt Argumente von Ihnen aufzugreifen, wenn sich Ihre Fraktion hier in einer Art und Weise präsentiert, wo ich schon die Frage stellen muss, ob das eine oder andere an frühkindlicher Bildung bei Ihnen schon in frühen Zeiten abhanden gekommen ist.
Das sage ich Ihnen ganz deutlich: Ich werde deswegen nur auf zwei ganz grobe Schnitzer in Ihrer Rede hier eingehen. Sie haben gesagt, was Tagesmütter angeht, was die Kompetenzen der Tagesmütter angeht, ich glaube nicht, dass...
(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Frau Präsidentin, darf der Ab- geordnete Panse Abgeordnete der Frak- tion der Linkspartei.PDS beleidigen?)
Würden Sie mich bitte ausreden lassen, Herr Kollege, Sie können sich zu Wort melden, wenn Sie mögen, und wenn Sie das Wort erteilt bekommen, können Sie auch reden. So ist es eigentlich parlamentarischer Brauch hier. Ihre Partei hat augenscheinlich Probleme mit diesem parlamentarischen Brauch. Wir können das gerne ausdiskutieren, aber einer nach dem anderen. So hatte ich das Verständnis, zumindest bei Leuten, die nicht mit dem Roller die Kinderstube selber erlebt haben.
Herr Hausold, Sie haben über Tagesmütter gesprochen. Das ist eine Unverschämtheit, was Sie hier gesagt haben. Sie haben das Gesetz nicht gelesen, Sie wissen nicht, wie Tagesmütter momentan von Jugendämtern ausgewählt werden,
dass sehr wohl die Jugendämter die fachlichen Kriterien an dieser Stelle festlegen, dass sehr wohl die Jugendämter hinschauen, was Tagesmütter machen.
Und ein zweiter Punkt: Wenn Sie sich hier immer hinstellen und über die Sozialverträglichkeit von Kindertagesstätten reden, blenden Sie völlig aus, dass in der Regel in ganz Thüringen Empfänger von So
Punkt und Ende. Daran ändert sich nichts. Das blenden Sie völlig aus. Aber Sie stellen sich hier hin und diskutieren über Sozialverträglichkeit und dass das jetzt alles der Untergang des Abendlandes wäre, was wir beschließen. Das ist falsch. Das war es, was ich gerne zu Ihren Argumenten vorbringen würde. Alles andere hätten wir im Ausschuss miteinander diskutieren können, wo auch Ihre Fraktion sich einer inhaltlichen Diskussion verweigert hat.
Herr Kollege Matschie, Sie haben angemahnt, dass wir nachdenklich werden sollten im Hinblick auf dieses Gesetz. Wir haben sehr viel nachgedacht und die CDU-Fraktion hat 45 Änderungsanträge vorgelegt. Das hat Ihre Fraktion nicht getan - keinen einzigen. Ich kann auch an Ihrer Argumentation nicht erkennen, dass Sie nachdenklich geworden sind über die Debatten, die wir hier in den letzten Wochen und Monaten geführt haben, viele Debatten, auch hier im Thüringer Landtag, wo viele von Ihren Argumenten bereits gekommen sind, wo wir Argumente vorgebracht haben, was aber augenscheinlich nicht zu Veränderungen in den Grundpositionen geführt hat - bei ihnen nicht, bei uns eingeschränkt, weil wir dann wenigstens Änderungsanträge an dieser Stelle präsentiert und vorgelegt haben, die auch aus dem resultieren, was wir in den letzten Wochen und Monaten mit den Menschen diskutiert haben, wo wir Probleme durchaus gesehen haben, die wir auch aufgreifen wollen. Ich werde nachher an einzelnen Änderungsanträgen Ihnen das auch sehr gerne erläutern. Ich will Ihnen schon etwas sagen, auch vorweg noch: Wir haben natürlich ein unterschiedliches Verständnis von Familien, aber auch von Müttern. Sie haben dieses Beispiel beschrieben, warum junge Mütter ihre Kinder in Einrichtungen bringen. Das, was ich in meinem Umfeld erlebe, wenn man mit jungen Frauen redet, tun sie das nicht im Alter von zwei Jahren, weil sie ihr Kind so schnell wie möglich loswerden wollen und ohne ihr Kind den Tag gestalten wollen, sondern sie tun es, weil sie sich in Ausbildung befinden, im Studium oder einem Erwerbsberuf nachgehen, weil sie arbeiten wollen, weil sie Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben wollen. Sie tun das nicht, um möglichst ihr Kind im Alter von zwei Jahren schon fremdbetreuen zu lassen; sie würden viel lieber Zeit mit ihren Kindern in dieser frühkindlichen Phase verbringen. Wenn sie aber ihr Kind in eine Einrichtung geben, wenn wir sagen, wir wollen den gesetzlichen Anspruch dafür schaffen, ich glaube, dann ist das genau der entscheidende Beitrag, den wir leisten wollen zur Vereinbarkeit von Familie und
Beruf. Dann können Sie sich nicht hinstellen und hier suggerieren, junge Mütter wären diejenigen, die sich das um jeden Preis wünschen, möglichst früh Kinder in Einrichtungen zu geben. Das ist mitnichten im Freistaat Thüringen so. Sie haben das suggeriert mit dem, was Sie dargestellt haben.
Wissen Sie, wir haben ja noch ein bisschen Zeit, auch miteinander zu diskutieren. Ich bin inzwischen seit über sechs Jahren hier im Thüringer Landtag. Ich habe keines der Gesetze erlebt, was wir so intensiv hier im Parlament und auch außerhalb des Parlaments diskutiert haben. Wir haben von dem Zeitpunkt der öffentlichen Vorstellung der Grundzüge der Familienoffensive, das ist inzwischen ein Dreivierteljahr her, bis zur heutigen Beschlussfassung eine Vielzahl von Anhörungen, öffentlichen, schriftlichen, mündlichen Anhörungen gehabt. Wir waren, alle Kolleginnen und Kollegen, bei zahlreichen VorOrt-Diskussionen bei Trägern. Viele von den Abgeordnetenkollegen haben sich aktiv in diese Diskussionen eingebracht - durchaus mit unterschiedlicher politischer Motivation, das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber ich glaube, genau das gehört zu einem Gesetzgebungsprozess. Wenn man sich jetzt hier hinstellt und behauptet, dieses Gesetz könne nun nicht verabschiedet werden, dann muss ich schon sagen, dann stellen Sie sich und Ihrer Arbeit letztendlich ein Armutszeugnis aus, weil Sie sich dann auch die Frage stellen müssen, wie intensiv Sie sich mit diesem Gesetz und mit Änderungsanträgen an diesem Gesetz auseinander gesetzt haben.
Es passt genau in dieses Bild herein, dass beide Oppositionsparteien in den letzten Wochen und Monaten zwar mit Polemik und Pressemitteilungen immer ganz schnell bei der Sache waren, aber dass sie keinen einzigen Änderungsantrag in den Sozialausschuss eingebracht haben, keinen einzigen. Sie haben im Sozialausschuss und auch in den anderen Ausschüssen eine Verweigerungshaltung signalisiert und haben es damit begründet, dass Sie ja grundsätzlich dieses Gesetz ablehnen würden. Ich frage mich schon aus meiner Arbeit als Parlamentarier heraus, ob das als Begründung an dieser Stelle reicht oder ob die grundsätzliche Ablehnung vielleicht eher ein Zeichen von Arbeitsverweigerung ist oder vielleicht ein Zeichen von mangelnden eigenen Konzepten, denn auch Sie haben keine geeigneten Konzepte hier vorgetragen. Sie haben keine Vor
schläge unterbreitet, Sie bereiten hier den Boden dafür, dass Sie auch weiterhin sagen können, wir wollen eigentlich so weitermachen, wie es bis jetzt war.
Das ist ein Stückchen Hilflosigkeit, wo ich glaube, da kann sich jeder im Land sein eigenes Bild an dieser Stelle machen.
Wir haben deutlich erklärt: Die CDU-Fraktion hat durchaus den festen Willen, das Familienfördergesetz in der heute mit zahlreichen Änderungen vorliegenden Fassung zu verabschieden. Wir lassen uns da von einem leiten, was uns durchaus auch die Berechtigung dafür gibt, hier zu entscheiden und hier Entscheidungen zu treffen. Sie kennen sicherlich Artikel 6 des Grundgesetzes. In Artikel 6 Grundgesetz steht in Absatz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Genau das ist unsere Aufgabe: Erstens, die Verantwortung der Eltern an dieser Stelle immer wieder zu benennen und ernst zu nehmen und zweitens über diese Betätigung als staatliche Gemeinschaft zu wachen. Nichts anderes habe ich auch gemeint, Herr Matschie, weil Sie vorhin das „Freie Wort“ zitiert haben. Selbstverständlich wollen wir eine Ausweitung von Betreuungsmöglichkeiten. Deswegen haben wir einen Rechtsanspruch ab zwei Jahren, den wir einführen wollen. Selbstverständlich wollen wir auch schauen, dass wir Familien unterstützen können und selbstverständlich müssen wir auch schauen, ob die familienunterstützenden Maßnahmen, insbesondere bei Familien, wo Defizite bestehen, auch tatsächlich greifen. Damit ist der Bund momentan beschäftigt, das ist angekündigt worden. Damit sind wir als Land beschäftigt. Das Kindertagesstättenbetreuungsgesetz, die Änderungen, die im Oktober in Kraft getreten sind, weisen auch dahin einen Weg. Wir müssen beides tun, Herr Matschie, und anders habe ich das im April nicht gesagt und anders sage ich das auch heute hier nicht von diesem Pult.
(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sie sind völlig widersprüchlich, Herr Panse. Vorher haben Sie etwas ganz anderes behauptet, als Sie jetzt erzählen.)
Herr Matschie, ich habe es Ihnen doch erklärt. Sie haben augenscheinlich nicht zugehört, weil Sie mit