Die Angemessenheitsgrenze, ein wichtiger Fakt, ist gleich dem Produkt aus angemessener Fläche und angemessenem Quadratmeterpreis. Die angemessene Wohnfläche richtet sich nach den Fördervorschriften des sozialen Wohnungsbaus, wie Herr Minister auch ausgeführt hat, und der angemessene Quadratmeterpreis nach den örtlichen Verhältnissen am Wohnort unter Berücksichtigung der marktüblichen Wohnungsmieten und unter der Option, dass genügend angemessener Wohnraum zur Verfügung steht. Ich denke, hier haben die Wohnungsgesellschaften sehr flexibel reagiert.
wird es in Thüringen auch nicht geben, und das aus einem ganz einfachen Grund. Niemand wird gezwungen, seine Wohnung zu verlassen; solch einen Fall gibt es nicht. Seine Wohnung zu wechseln ist nur eine der Möglichkeiten, die Kosten für die Unterkunft und Heizung zu senken.
Herr Kuschel, da bringen Sie doch ein Beispiel. Das ist nicht sarkastisch. Wohnungswechsel betrifft nun mal nicht nur ALG-II-Empfänger, das gehört zum ganz normalen Leben dazu.
dieses Wort spiegelt nur Panikmache wider und schürt die Ängste der Betroffenen. Aber das ist ja ganz einfach Ihr Ziel.
Da setzen Sie ja immer wieder an. Aber oftmals genügt es ganz einfach, ein Beratungsgespräch mit den Menschen zu führen, um die Gesamtkosten zu senken. Viele dieser Menschen sind nämlich überhaupt nicht in der Lage, zu erkennen, wo sie ihre Betriebskosten senken können. Da brennt eben die ganze Nacht das Licht. Und was die viel beschworenen Massenumzüge in Thüringen betrifft, liebe Kollegen der Linkspartei, auch die hat es bisher nicht gegeben. Ein Blick auf die Statistik verdeutlicht das ganz klar: In Thüringen haben wir gegenwärtig etwa 150.000 Bedarfsgemeinschaften. An 5.466 Bedarfsgemeinschaften in 13 Landkreisen ging die Aufforderung zur Kostensenkung für Wohnung und Heizung - das sind gerade mal 13 Prozent -, nur die Aufforderung. Von diesen sind in den betreffenden 13 Landkreisen auch nur 786 umgezogen. Wie der Minister Ihnen bereits deutlich machen konnte, können hier auch ganz andere Umzugsgründe maßgeblich sein; von Massenumzügen also kann in keinster Weise die Rede sein.
Richtig ist, es gibt eine Explosion der Bedarfsgemeinschaften und das ist eine weitere handwerkliche Schwäche des Gesetzes; die Ursachen, Herr Reinholz ist darauf eingegangen, sind bekannt und eine Regelung ist avisiert. Ich setze hier meine Hoffnung auf das Handeln der neuen Bundesregierung, wie in der Koalitionsvereinbarung angesetzt. Sie kennen meinen Standpunkt, den habe ich in diesem Haus schon öfter deutlich gemacht. Die Option für Kommunen sollte geöffnet werden. Ich vertrete nach wie vor die Auffassung, Kommunen können es deutlich besser.
Es war Ansatz des Gesetzes bei der Zusammenführung zweier Leistungssysteme, das starre Gebilde der BA aufzubrechen und von den Kommunen zu lernen. Aber es ist offensichtlich eine Fehlannahme. Auch Sie haben in Ihrem Antrag wieder geschrieben, haben die Qualität der Bescheide kritisiert, richtig, es ist so, mangelhaft, kritikwürdig, Per
sonalausstattung ebenso. Was das Lernen von den Kommunen anbelangt, habe ich langsam die Befürchtung, dass unsere Mitarbeiter, unsere guten Mitarbeiter, die in die ARGEN, Richtung BA gegangen sind, dort lernen langsamer zu laufen und nicht umgedreht.
Aber es geht auch anders und hier möchte ich hinweisen auf die Verwendung des Eingliederungstitels 2: Die durchschnittliche Auslastung in Thüringen, das haben wir in vielen Veranstaltungen gehört, liegt bei ca. 70 Prozent. 70 Prozent - und wir reden über Arbeitsmarktmittel, die zu wenig vom Land zur Verfügung gestellt werden. 70 Prozent nur Auslastung - in Jena z.B. haben wir 100 Prozent Auslastung. Das zeigt doch, Kommunen können es besser, es geht. Sie kennen die Netzwerke, sie gehen auf die Leute zu, kennen ihr Klientel und handeln.
Am Ende noch ein Hinweis an dieser Stelle, man muss ja nicht ständig klagen: Das eingesparte Wohngeld, was Sie eingangs auch angesprochen haben, des Landes wird gesetzeskonform an die Kommunen weitergereicht. Ich verweise hier an die Verlautbarungen der Presse und noch bis zum Jahresende, denke ich, wird auch dieses kein Thema mehr sein.
(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS: Da bin ich mal ge- spannt, wann der Nachtragshaushalt kommt.)
Natürlich hängt die Finanzierung der KdU auch von der Unterstützung des Bundes ab. Diesen Streit haben wir ja verfolgt und ich bin eigentlich froh, heute hier aus der „Welt“ des heutigen Tages zu zitieren: „Hartz IV-Zuschuss bleibt unverändert. Im Streit um die Wohnkosten von Langzeitarbeitslosen kommen die Koalitionsspitzen den Kommunen entgegen. Der Bundesanteil von 29,1 Prozent an den kommunalen Unterkunftskosten soll auch im kommenden Jahr erhalten bleiben, wie Bundesarbeitsminister Franz Müntefering, SPD, nach der Koalitionsrunde in Berlin ankündigt.“
Herr Kollege, wenn ich Ihren Redebeitrag so höre, kann ich nur sagen, Sie gehen sehr blauäugig an die ganze Sache heran.
Aber jetzt zu meiner Frage, die ich Ihnen stellen möchte: Herr Kollege, wo sehen Sie denn die Bedeutung der Hartz-Reform, insbesondere Hartz IV?
Das Ziel der Hartz-IV-Reformen liegt ganz einfach darin, langzeitarbeitslose Menschen fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Parallel dazu müssen wir natürlich entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, dass sie nicht nur fit gemacht werden, sondern auch Zugang zum Arbeitsmarkt finden können.
Herr Abgeordneter Günther, Herr Abgeordneter Gerstenberger steht dort noch am Mikrophon. Gestatten Sie dessen Anfrage auch?
Herr Günther, Sie haben jetzt darauf hingewiesen, dass aus den Medien zu entnehmen wäre - es soll ja da auch Versammlungsbeschlüsse geben -, dass das eingesparte Wohngeld Thüringens an die Kommunen ausgezahlt wird. Ist Ihnen bekannt, dass es sich dabei um eine überplanmäßige Ausgabe in der Größenordnung über 8 Mio. € handelt und dazu
also ein Nachtragshaushalt zu beschließen wäre bzw. eine Beschlussfassung im Thüringer Landtag herbeizuführen wäre, wenn das in diesem Jahr erfolgen soll, und dass die Ministerin in den letzten Diskussionsrunden erklärt hat, dass sie keinen Handlungsbedarf bei der Aufstellung eines Nachtragshaushalts sieht?
Herr Kollege Gerstenberger, ich bin genau wie Sie Abgeordneter dieses Hauses und ich bin in der Lage, das Ausführungsgesetz zum SGB II zu lesen. Darin steht, dass die eingesparten Kosten in der tatsächlichen Höhe weitergereicht werden. Die Summe des Bundes steht fest und ich zweifele nicht an den Aussagen der Landesregierung, dass das auch so passiert. Ob das in diesem Jahr noch passiert oder nicht, dazu bin ich kein Finanzexperte, das klären Sie dann sicherlich als Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ob nun von Arbeitslosengeld II, ALG II, ob von Grundsicherung für Arbeit Suchende, dem Sozialgesetzbuch II oder SGB II, vom Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt oder von Hartz IV gesprochen wird - gemeint ist doch im Prinzip immer dasselbe: die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe Anfang dieses Jahres - angeblich eine der größten Sozialreformen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Meine Damen und Herren, die Linkspartei.PDS war von Anfang an gegen dieses Gesetz. Hartz IV ist Armut per Gesetz, Hartz IV muss weg.
So lautete und lautet unsere Forderung der Linkspartei.PDS und wir stehen somit fest an der Seite der Betroffenen. Im Dialog mit Betroffenen und Vertretern der Wirtschaft haben wir die Reformen kritisch begleitet und festgestellt, jawohl, Hartz IV, das ist Sozialabbau, das ist Erniedrigung und Ausgrenzung von Betroffenen.
Damit haben wir natürlich eine etwas andere Wahrnehmung als die in den öffentlichen Medien und auch Ihre. Wir möchten heute die Gelegenheit wahrnehmen, Sie an unseren Wahrnehmungen hier teilhaben zu lassen, und das in drei Punkten:
Zum Ersten: Sie müssen doch eingestehen, dass die Bescheide an die Betroffenen in erheblichen Fällen widerspruchsrelevant sind, weil für die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist, wie die Arbeitsgemeinschaften zu entsprechenden Entscheidungen und Bescheiden gekommen sind. Oftmals werden die Entscheidungen nicht begründet. Antragsteller haben aber einen gesetzlichen Anspruch auf Nachvollziehbarkeit der Bescheide. Fehlt die Begründung, ist es bereits ein formalrechtlicher Widerspruchsgrund. Und es liegen genügend Widersprüche dazu vor.
Zum Zweiten: Es gibt nach wie vor erhebliche Verunsicherungen bezüglich der Kosten der Unterkunft. Mit Hartz IV wurde den Kommunen die Aufgabe übertragen, für Arbeitslosengeld-II-Empfänger die Wohnkosten zu übernehmen, vorausgesetzt, so schreibt das Gesetz vor, die Kosten sind angemessen. Nach Hartz IV-Gesetz dürfen Betroffene folglich nur in angemessenem Wohnraum leben. Wo dies nicht der Fall ist, müssen sie umziehen. Die Definition der Angemessenheit von Wohnungen hat das Bundesgesetz, hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, mit der Folge, dass - wie bereits in der Antragsbegründung kritisiert - es keine einheitliche Vorgehensweise der Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen gibt, so beispielsweise bei der Betriebskostennachzahlungsforderung für das Jahr 2004, was insbesondere schon ein riesengroßes Problem für Betroffene darstellt, die erst seit Januar 2005 hilfebedürftig sind. Regelungen in den so genannten Unterkunftsrichtlinien existieren nicht und innerhalb der Arbeitsgemeinschaften gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen mit der Folge, dass die Handhabung solcher Nachzahlungsaufforderungen völlig differenziert erfolgt. Die Bandbreite reicht von Anerkennung für Erstattungsfähigkeit bis hin zur Ablehnung der Übernahme der Kosten mit der Begründung, dass sich die Zahlungen doch auf einen Zeitraum beziehen vor In-Kraft-Treten des SGB II. Das erweckt den Anschein, dass hier willkürliche Entscheidungen getroffen werden.
Ein weiteres Beispiel sind die Renovierungs- und Umzugskosten, Kautionen, Genossenschaftsanteile im Falle eines notwendigen Umzugs. Auch hier gibt es keine einheitlichen Kriterien. Der Unmut für die Betroffenen ist somit verständlich, denn Sie haben doch das Recht, genau zu erfahren, was ist nun angemessen. Doch das wird ihnen verwehrt.