Ein weiteres Beispiel sind die Renovierungs- und Umzugskosten, Kautionen, Genossenschaftsanteile im Falle eines notwendigen Umzugs. Auch hier gibt es keine einheitlichen Kriterien. Der Unmut für die Betroffenen ist somit verständlich, denn Sie haben doch das Recht, genau zu erfahren, was ist nun angemessen. Doch das wird ihnen verwehrt.
Aber ich sage Ihnen, wenn schon, denn schon! Hinsichtlich gleicher Verwaltungsabläufe sollte wenigstens auch die gleichberechtigte Behandlung der Empfänger erfolgen. Daher halten wir eine Handlungsempfehlung des Ministeriums zum Vollzug des SGB II für erforderlich, um eine gleichberechtigte Behandlung der betroffenen sozial Schwachen zu gewährleisten. Nachvollziehbarkeit, Transparenz und vor allem Einzelfallgerechtigkeit müssen auch, wenn es um die Übernahme der Wohnkosten geht, das Verwaltungshandeln bestimmen. Die Hilfsbedürftigen müssen Rechtssicherheit haben, dass alle anfallenden Kosten einschließlich auch der Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen übernommen werden. Denn, meine Damen und Herren, der Regelsatz reicht doch nicht aus, um den Betroffenen nun auch noch Eigenleistungen abzuverlangen. Eine ebenfalls höchst wichtige Frage ist, ob die Betroffenen den differenzierten, angemessenen Wohnraum überhaupt auch finden, wie man es von ihnen fordert. Diese Frage muss doch oft mit Nein beantwortet werden. Für den betroffenen Personenkreis gibt es in vielen Landkreisen und kreisfreien Städten nicht genügend kleine, preiswerte Wohnungen. Die Theorie vom angemessenen Wohnraum ist folglich vielerorts Illusion, wie in den letzten Monaten auch immer wieder in der Presse zu lesen war. Ich zitiere die TA vom 06.07.2005: „Kleine Wohnungen waren in Erfurt schon immer Mangelware.“ Oder ein Zitat aus der OTZ vom 03.11.2005: „Wohnungen mit einer Fläche von höchstens 45 m² gehen bei der Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft Pößneck-Triptis zurzeit weg wie warme Semmeln, die Nachfrage nach kleinen Wohnungen ist größer als das Angebot.“
Besonders problematisch stellt sich die Situation in Jena dar, denn es gibt nicht nur dort keine kleinen Wohnungen, sondern es gibt gar keinen Wohnraum. Der Leerstand beträgt gerade mal 1,4 Prozent. In den Landkreisen Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt stehen einer dreiköpfigen Familie laut Unterkunftsrichtlinie 75 m² zu. Die Drei-Raum-Wohnungen mancher Plattenbauten sind aber 78 m² groß. In Eisenach sind Nebenkosten von 1,4 € vorgesehen; das tatsächliche Niveau liegt jedoch bei 2,10 €, um nur einige Ungereimtheiten hier aufzuzählen.
Meine Damen und Herren, es herrscht nicht nur Verzweiflung bei den Betroffenen, es hagelt auch Kritik von den Wohnungsunternehmen und Mieterschützern. Gefordert werden zu Recht realistische Ausgestaltung der Verwaltungsrichtlinien und deren sozialverträgliche Umsetzung. Es kann doch nicht sein, dass eine Vermietung von Sozialwohnungen nicht möglich ist, weil die in den Verwaltungsvorschriften festgelegten Mietobergrenzen zu niedrig sind, ist dieser Wohnraum doch gerade für einkommensschwache Haushalte geschaffen worden, und das mit vielen Fördermitteln.
Wohnkosten, die für eine Sozialwohnung, also für solch eine Wohnung aufgebracht worden sind, das ist unsere Forderung, sind immer als angemessen zu betrachten.
Meine Damen und Herren, die in manchen Regionen festgelegten Mietobergrenzen machen es den Betroffenen auch unmöglich, modernisierten Wohnraum anzumieten. Sie sind darauf angewiesen, teilsanierten oder sogar unsanierten Wohnraum anzumieten. Dieses ist aus unserer Sicht doch wenig sinnvoll, weil dieser Wohnraum ja aufgrund der regelmäßig sehr hohen Nebenkosten insgesamt nicht deutlich günstiger sein wird als die sanierten Wohnungen. Auch sehen wir die Gefahr einer sozialen Entmischung, steht der billige Wohnraum doch in der Regel in solchen Wohngebieten zur Verfügung, in denen die Zahl der Menschen in komplizierten Soziallagen ohnehin schon sehr groß ist. Wir haben heute alle verkündet, dass wir das nicht wollen, aber sehenden Auges passiert es in der Praxis. Wie wichtig es aber doch ist, dass sozial gemischte Belegungsstrukturen entstehen, zeigt uns auch das Bild vor wenigen Wochen in Frankreich. Im Übrigen werden doch die Chancen von ALG-II-Empfängern auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich nicht besser, wenn man dann von ihrer neuen Adresse ausgeht.
Umzüge, meine Damen und Herren, in Größenordnungen haben tatsächlich nicht stattgefunden. Viele Arbeitsgemeinschaften befinden sich noch in der Phase der Prüfung und haben noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen. Der Verband der Wohnungswirtschaft spricht aber schätzungsweise von 20.000 Hartz-IV-Empfängern, die ihre Koffer packen müssen. Die Zahlen sind von Herrn Abgeordneten Günther genannt worden, wie viele Arbeitslosengeldempfänger aufgefordert wurden. 854 Umzüge gab es bereits. Wir sind der Ansicht, dass es Zwangsumzüge in Größenordnungen nicht geben wird, aber richtig ist doch, dass, wenn ich aufgefordert werde, meine Mietkosten zu senken, und ich kann es nicht, oder weil ich das Geld tatsächlich nicht habe, oder ich habe nicht mehr genug Pullover, um sie anziehen zu können, damit ich nicht friere, das alles doch für mich faktisch den Umzug bedeutet!
Schleichende Umzüge, meine Damen und Herren, die gibt es, sei es die Angst oder aufgrund der finanziellen Lage, weil die Betroffenen die Differenz zwischen der tatsächlichen Miete und der in der Richtlinie festgelegten Obermietgrenze nicht aus ihrem knappen Budget bestreiten können. Wo beginnt denn eigentlich der Zwang? Das möchte ich Sie fragen. Ist es nicht auch schon Zwang, wenn langjährige Mie
ter in gewohnter, vertrauter Umgebung von sich aus umziehen, damit sie mit dem Wohnkostenzuschuss die Miete für ihre vier Wände aufbringen können?
Meine Damen und Herren, mögliche Überschreitungen der Wohnkosten müssen nicht automatisch dazu führen, dass die Wohnung verlassen werden muss, insbesondere wenn die zusätzlichen Umzugskosten bei geringfügigen Überschreitungen in Relation gesetzt werden. Jeder Umzugsaufforderung muss daher eine Berechnung vorausgehen, ob die Kosten für den Umzug tatsächlich geringer wären als die weitere Übernahme der höheren Wohnkosten für einen Zeitraum von zwei Jahren.
Mit Hartz IV werden nicht nur Gelder zusammengestrichen, sondern auch Existenzen und Lebenszusammenhänge zerstört. Es ist aus Sicht der Linkspartei.PDS nicht akzeptabel, dass Menschen, die jahrzehntelang in einer Wohnung wohnen, wegen geringfügigen Überschreitungen zum Auszug aufgefordert werden.
Jawohl, Herr Abgeordneter Günther, Arbeitslose sollen zuerst sich einen Job suchen können und nicht zuerst eine Wohnung suchen müssen!
Meine Damen und Herren, auch in Thüringen mehren sich die Fälle, in denen die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, ihre Mietverpflichtungen zu erfüllen. Der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft wartet hier mit den ersten konkreten und Besorgnis erregenden Fakten auf. So seien seit der Einführung von Hartz IV die Mietschulden von ALG-II-Empfängern auf 464.000 € angewachsen. Bis Juni 2005 wurde 327 Haushalten die Wohnung gekündigt. In 89 Fällen sei bei Gericht Räumungsklage eingereicht worden. Meine Damen und Herren, es ist davon auszugehen, dass sich die Mietschulden mit den anstehenden Betriebskostennachzahlungen weiter erhöhen.
Ein dritter Fall, aber nicht gemäß dem Sprichwort „Aller guten Dinge sind drei“, sondern es handelt sich um den dritten Punkt der sozialen Grausamkeiten: Für die Kostenexplosionen für Hartz IV werden - so entnehmen wir es immer wieder aus den Medien - die Betroffenen selbst verantwortlich gemacht. So werden nicht etwa die handwerklichen Mängel des Gesetzestextes und die falschen Prognosen, sondern zum Beispiel junge Menschen, die ihr Recht auf eine eigene Wohnung in Anspruch nehmen wollen, zu Sündenböcken gestempelt. Zur Ausgangs
situation, meine Damen und Herren: Volljährige Kinder in einem ALG-II-Haushalt gelten als eigene Bedarfsgemeinschaften, sofern sie nicht selbst verdienen. Zahlreiche Jugendliche sind in den vergangenen Monaten bei ihren Eltern ausgezogen und bekommen nun zusätzlich zum Arbeitslosengeld II die Kosten für Unterkunft und Heizung für ihre eigene Wohnung bezahlt - eine Option, die durch das Gesetz gedeckt ist. Künftig sollen aber Jugendliche unter 25 nur noch ausnahmsweise einen eigenen Hausstand gründen dürfen, als Korrektur, um die Kostenexplosion in den Griff zu bekommen. In einigen Landkreisen im Freistaat existiert bereits eine restriktive Handhabung, um nicht zu sagen, eine diskriminierende Schnüffelpraxis. Sozialarbeiter kontrollieren vor Ort, Hausbesuche finden statt und entscheiden über das Recht, eine eigene Wohnung beziehen zu dürfen - so auch in Erfurt.
(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Nein, jeder hat das Recht, eine eigene Wohnung zu beziehen, nur nicht darauf, dass der Staat das bezahlt.)
Dort werden junge ALG-II-Bezieher bis 25 nicht mehr ohne Weiteres den Anspruch haben, in eine eigene Wohnung zu ziehen. In Erfurt gibt es zurzeit ca. 1.500 junge Menschen bis 25 Jahre, die Anspruch auf ALG II haben. Nur in besonders gravierenden Fällen, also Streitigkeiten im Elternhaus oder Schwangerschaft, werden junge Menschen ab 2006 einen Anspruch auf eigenen Wohnraum einfordern können. Fazit: Wer arbeitslos ist, verliert zunehmend auch sein Recht auf eine geschützte Privatsphäre.
Mit verschärften Kontrollen und automatischem Datenabgleich wird immer mehr in das Privatleben dieser Menschen eingegriffen. Diese Eingriffe in die Privatsphäre werden wir als Linkspartei.PDS mit Entschiedenheit ablehnen. Ein weiterer Abbau von Grundrechten ist zu verhindern.
Meine Damen und Herren, was ist das doch für ein Bild von jungen Menschen; mit 18 Jahren sollen sie volljährig sein, mobil, flexibel einsetzbar, wenn es aber ums Wohnen geht, sollen sie schön zu Hause bleiben und sich von den Eltern weiter aushalten lassen.
Eine wundersame Vermehrung der Bedarfsgemeinschaften haben nicht primär die Betroffenen zu verantworten; vielmehr beruht diese unter anderem auf der unrealistischen Schätzung im Vermittlungsaus
schuss, die wir als Linkspartei schon öfter auch kritisiert haben. Geschätzt wurden doch damals 3,2 Mio. ALG-II-Empfänger, tatsächlich sind es mittlerweile fast 5 Millionen. Weil es viel mehr Bedarfsgemeinschaften gibt als ursprünglich geschätzt, sind die Kosten explodiert.
Meine Damen und Herren, das Ziel von Hartz IV scheint aus dem Blick zu geraten. Ich möchte in Erinnerung rufen - jawohl, Herr Abgeordneter Günther -, Hartz IV sollte in erster Linie dazu beitragen, möglichst viele Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen. Das Grundproblem ist nach wie vor doch der Mangel an Arbeitsplätzen - das müssen wir so einschätzen -, die müssen geschaffen werden.
Hier gebe ich auch Herrn Pilger Recht, der sagte: Verstehen wir diese Diskussion zu dem heutigen Antrag dazu als Auftakt, uns auch besonders auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik weiter Gedanken zu machen und hier diesen Schritt weiter zu begleiten. Fakt ist, die Linkspartei.PDS wird Hilfe suchenden Bürgern weiterhin Unterstützung anbieten und die Landesregierung auch immer wieder drängen, im Bundesrat zumindest auf die Beseitigung der schlimmsten negativen Folgen von Hartz IV hinzuweisen.
Ich habe keine weiteren Redeanmeldungen, kann demzufolge die Aussprache zum Sofortbericht schließen. Ich gehe davon aus, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, wenn dem nicht widersprochen wird. Dann stelle ich das so fest und schließe den Tagesordnungspunkt 15.
Aufgabeneingliederung des Erfinder- zentrums Thüringen (EZT) in das Pa- tentzentrum Thüringen (PATON) Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/1387 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Land Thüringen hat mit dem Erfinderzentrum Thüringen der Thüringen innovativ GmbH 1997 eine Einrichtung zur Unterstützung der Thüringer Erfinder in Ilmenau in unmittelbarer Nähe und Verbindung zum
Patentzentrum PATON der Technischen Universität geschaffen. Das Erfinderzentrum versteht sich als moderne und innovative Serviceeinrichtung und als kompetenter Ansprechpartner. Als seine Hauptaufgabe wurde die Umsetzung der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zur Förderung der Erlangung, Sicherung und Verwertung von Schutzrechten festgelegt. Neben umfangreichen Aktivitäten zur Schutzrechtsförderung war und ist das Erfinderzentrum bemüht, seine Erfahrungen für eine wirtschaftliche Verwertung von Patenten mit Partnern auch international zu erweitern. Damit die Erfinder eine Chance bekommen, ihre Ideen verstärkt in Thüringen hervorzubringen und auch um Schutzrechte abzusichern, bietet das Erfinderzentrum unter anderem auch weitere Serviceleistungen an, so zum Beispiel die Herausgabe einer Erfinderkatalogreihe, oder in internationaler Zusammenarbeit mit dem österreichischen Patentinhaber- und Erfinderverband erscheint vierteljährlich der Thüringer Erfinderkurier mit Lesern in der Schweiz, in Kroatien, Spanien, Frankreich, also in ganz Europa. Nicht zuletzt gibt es auch die Vorstellung von Thüringer Neuheiten zu internationalen Erfinderfachmessen, wie beispielsweise der IENA, der Internationalen Messe für Ideen, Erfindungen und Neuheiten in Nürnberg, oder der Erfindermesse in Genf. Nicht wenige Minister und Abgeordnete sind ja darauf zu Recht sehr stolz gewesen in der Vergangenheit.
Nun, wir wissen, das Thüringer Erfinderzentrum ist in die Schlagzeilen gekommen, weil die thüringische Landesregierung diese Einrichtung ohne die vollständige Übertragung der wahrgenommenen Aufgaben an andere ersatzlos streichen will. Das hat schon im Wirtschaftsausschuss eine Rolle gespielt. Der Minister hat dazu auch einiges gesagt, aber er hat sich nur ausschließlich auf Zahlen orientiert. Wir denken, dass insbesondere Einzelerfinder bei einer Schließung dann gar nicht mehr gefördert werden. Um genau diesen Umstand zu verhindern, haben wir den Antrag eingebracht. Um es noch einmal klar zu sagen: Unser Ziel ist die Angliederung an das Patentzentrum der TU Ilmenau und wir bitten Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Anliegen der Technologieförderung in Thüringen ist es, die technologische
Leistungsfähigkeit von Unternehmen durch geeignete Maßnahmen zu befördern. Bedingt durch Sparzwänge, die alle öffentlichen Bereiche im Freistaat Thüringen erreichen, werden derzeit Verwaltungs- und Förderstrukturen einer Prüfung unterzogen. Das hat auch Einfluss auf die Ausgestaltung der Technologiepolitik des Wirtschaftsministeriums. Die Landesregierung, meine Damen und Herren, muss stets abwägen, in welcher Form Forschungs- und Technologieförderung am effizientesten ist. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation konnte die Richtlinie zur Förderung der Erlangung, Sicherung und Verwertung von Schutzrechten bei der Aufstellung des Landeshaushaltsplans nicht mehr finanziell ausgestattet werden. Damit, meine Damen und Herren, entfällt auch der Kernbereich der Tätigkeit des Erfinderzentrums Thüringen. Die Gründe für diese Entscheidung, Frau Leukefeld, hatte ich Ihnen schon mal an Zahlen dokumentiert; ich würde es aber auch gern hier in diesem hohen Hause noch einmal tun. Das ist mit einem ganz einfachen Dreisatz nachzuvollziehen. In den Jahren 2000 bis 2005 wurden insgesamt 780 Schutzrechtsanmeldungen vom EZT (Er- finderzentrum Thüringen) gefördert. Das sind nur 17 Prozent der etwa 4.600 Patente, die in diesem Zeitraum in Thüringen angemeldet wurden. Von diesen 780 durch das EZT geförderten Anmeldungen entfielen 263 auf freie Erfinder und um die geht es. Davon wiederum wurden nur drei Vorhaben für die Förderung der Verwertung in Anspruch genommen.
Meine Damen und Herren, bezogen auf die Gesamtzahl von etwa 4.600 Thüringer Patenten aus den Jahren 2000 bis 2005 sind das weniger als 0,1 Prozent. Wir reden hier in diesem Plenarsaal über 0,1 Prozent aller Thüringer Patente innerhalb von fünf Jahren.
Die Landesregierung ist nach wie vor bestrebt, Forschung, Technologie und Innovation zum Wachstum der Thüringer Wirtschaft nach ihren etatmäßigen Möglichkeiten zu unterstützen. Dies muss aber effizienter als bisher geschehen.
Auch dazu, meine Damen und Herren, ein paar Zahlen: Im Jahr 2005 wurden für die Förderung 187.000 € bereitgestellt. Der Aufwand zur administrativen Betreuung und für den Betrieb des EZT beträgt allerdings 348.000 €. Damit ist der Aufwand zum Betrieb des EZT fast doppelt so groß wie die Förderung der Erfinder. Da ist die Soße deutlich teurer als der Braten.
Meine Damen und Herren, wir konzentrieren unsere Förderung auf Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Deren Aufwendungen für die Vorbereitung, Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten können auch in Zukunft innerhalb von F- und E-Projekten, in der einzelbetrieblichen Technologie
förderung als auch in der Verbundforschung weiterhin gefördert werden. Darüber hinaus steht in Ilmenau weiterhin das Patentinformationszentrum und die Online-Dienste der Technischen Universität Ilmenau - kurz PATON genannt - mit entsprechenden Dienstleistungen zur Verfügung. PATON bietet unter anderem Patentrecherchen, Erfinderberatung, Hilfe bei INSTI-Projekten des BMWF sowie die Unterstützung bei der Anmeldung gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt. INSTI - das heißt Innovationsstimulierung der deutschen Wirtschaft durch wissenschaftlich-technische Information - ist, wie Sie alle wissen, Deutschlands größtes Netzwerk für die Erfindung und Patentierung. Im Rahmen dieses Programms können kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Existenzgründer verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen, darunter natürlich auch Zuschüsse für die erste Patentanmeldung. Darüber hinaus bietet die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Thüringen kostenfreie Erfinderberatung an, wie Sie ebenfalls wissen.
Für PATON als zentrale Einrichtung der TU Ilmenau sind keine Änderungen des bisherigen Tätigkeitsspektrums vorgesehen. Die Recherche- und Analysedienste, die Patentbibliothek und das Weiterbildungsangebot zu Patentwesen und gewerblichem Rechtsschutz stehen sowohl für Wissenschaftseinrichtungen als auch für die Wirtschaft weiterhin zu den bekannten Konditionen zur Verfügung; ebenso erfolgt die Bereitstellung von Netzressourcen und Datenbanken weiterhin. Die Förderung der an PATON angeschlossenen Patentverwertungsagentur (PVA) durch das BMWF und das Kultusministerium läuft im Übrigen bis Ende 2006. Über die weitere Entwicklung der geförderten PVA für den Wissenschaftsbereich wird eine Entscheidung nach Auswertung der Ergebnisse der bisherigen Förderung zu treffen sein.