Protokoll der Sitzung vom 26.01.2006

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Dem Kunstbeirat gehören gegenwärtig als reguläre Mitglieder an: Frau Angelika Krause, Herr Dr. Werner Trützschler von Falkenstein, Herr Prof. Klaus Nehrlich, Herr Hans-Peter Marda, Frau Reinhild Schneider und als Vertreter der freiberuflichen regulären Mitglieder Frau Sybille Suchi und Herr Klaus Fankhähnl.

Zu Frage 2: Vertreter des Kunstbeirats nahmen im Jahre 2005, am 16. Februar 2005, an einem Ortstermin im Atelier Harald Stieding zur Abnahme des Modells der figürlichen Bronzeplastik des Erfurter Künstlers, betitelt „Coubertin“, teil. Am 19.04.2005 wurde die Plastik unter Teilnahme von Vertretern des Kunstbeirats feierlich am Staatlichen Sportgymnasium „Pierre de Coubertin“ in Erfurt enthüllt. Weiterhin wurde am 9. September 2005 eine Ortsbesichtigung der Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau in Erfurt mit anschließender Festlegung der Wettbewerbsmodalitäten zur Findung eines plastischen Kunstwerks für den Außenraum durchgeführt. Am 11. Oktober 2005 fand dazu das Rückfragenkolloquium statt. An beiden Veranstaltungen nahm der Kunstbeirat ebenfalls teil.

Zu Frage 3: Im Jahre 2005 wurde ein beschränkter Wettbewerb Thüringer Künstler zur Findung einer Außenraumgestaltung für die Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau in Erfurt ausgelobt. Es standen aufgrund einer Förderung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung 40.000 € zur Verfügung.

Zu Frage 4: Fotografische Darstellungen, Beschreibungen von ausgewählten künstlerisch gestalteten Bauvorhaben des Freistaats Thüringen werden seit 1995 regelmäßig in den Tätigkeitsberichten der Staatlichen Hochbauverwaltung dokumentiert und diese Veröffentlichungen können über das Internet eingesehen und bestellt werden.

Danke. Gibt es Nachfragen? Abgeordnete Dr. Klaubert bitte.

Mir ist bekannt, dass es eigentlich sehr große Probleme mit der Anwendung der K 7-Richtlinie gibt. Hat denn die K 7-Dienstanweisung Kunst am Bau nach Ihrem Verständnis eine Zukunft? Und eine kurze Nachfrage zur Frage 4. Finde ich dort die Dokumentation, also unter der angegebenen Internetadresse, so dass ich mir dann auch vorstellen kann, dass es die Dokumentation der Arbeit des Kunstbeirats ist?

Zur zweiten Frage: Das ist eine Dokumentation des Staatlichen Hochbaus, keine Dokumentation des Kunstbeirats. Man wird sicherlich in den Dokumentationen verschiedentlich diese Ausführungen finden, aber sie sind nicht separat als Dokumentation des Kunstbeirats ausgewiesen. Natürlich hat die K 7 weiterhin Existenz, wird auch bleiben. Ich verweise darauf, dass die künstlerische Gestaltung eine KannBestimmung ist, und wir werden allerdings die Umsetzung künstlerischer Arbeiten im Staatlichen Hochbau im Wesentlichen von der Staatlichen Hochbauverwaltung wegnehmen und den Nutzern von Gebäuden übergeben.

Gibt es weitere Nachfragen? Abgeordneter Blechschmidt bitte.

Herr Minister, hat es in den vergangenen Monaten oder, vielleicht zurückliegend gesagt, zwei Jahren eine Veränderung der Richtlinie K 7 gegeben innerhalb des Ministeriums oder des damals verantwortlichen Ministeriums?

In meinem Verantwortungsbereich hat es keine Veränderungen der Richtlinien gegeben. Es ist allerdings eine Veränderung geplant. Wie gesagt, die Nutzer sollen mehr entscheiden, nicht die Staatliche Hochbauverwaltung. Das halte ich auch für richtig, dass der Nutzer eines Gebäudes sich mit den am Gebäude und im Gebäude befindlichen Kunstwerken identifiziert. Eine Aussage, die in die letzte Legislaturperiode hineinreicht, kann ich Ihnen leider nicht geben.

Weitere Nachfragen kann es nicht geben. Ich habe sie schon versehentlich zugelassen, weil die zwei Nachfragen aus dem Haus von Frau Dr. Klaubert bereits abgearbeitet waren. Danke schön. Ich rufe damit die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1577 auf.

Änderungen bei der Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA)

Mit Wirkung zum 15. Juli 2004 wurde die Richtlinie für die GA-Wirtschaftsförderung geändert mit der Folge, dass Rationalisierungsinvestitionen fortan nicht mehr förderfähig waren. Seither riss die Kritik der Wirtschaft an dieser Einschränkung nicht mehr ab.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen wurden die Fördermöglichkeiten im Rahmen der GA-Wirtschaftsförderung im Jahr 2004 eingeschränkt?

2. Plant die Landesregierung eine Änderung der Förderrichtlinie für die GA-Wirtschaftsförderung, wenn ja, wann?

3. Wenn Frage 2 mit Ja beantwortet wird, welche konkreten Veränderungen an der Förderrichtlinie für die GA-Wirtschaftsförderung sind warum geplant?

Es antwortet Staatssekretär Dr. Aretz.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Änderungen der GA-Richtlinie im Jahre 2004 waren notwendig, weil die wirtschaftliche und die strukturelle Entwicklung im Freistaat sowie die finanzielle Lage des Landes neue Schwerpunktsetzungen erforderlich machten. Auch nach der Änderung im Jahre 2004 konnten strukturpolitisch bedeutsame Investitionsvorhaben die maximalen Fördersätze unter Einbeziehung aller anderen öffentlichen Finanzierungshilfen erhalten, das bedeutet für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und für Großunternehmen bis zu 35 Prozent.

Zu Frage 2: Nach den Änderungen der Förderbedingungen im Zuge der GA-Richtlinie vom Juli 2004 sind nunmehr einige Anpassungen aufgrund der Erfahrungen in der Förderpraxis erforderlich geworden. Die Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger ist für Mitte Februar 2006 vorgesehen.

Zu Frage 3: Die Förderung von Betriebsstätten zur Herstellung von Biokraft- oder Bioheizstoffen bzw. derartigen Zusätzen wird im Einzelfall ermöglicht. Weiterhin sollen Errichtungsinvestitionen im Bereich Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktionen förderfähig sein. Die Änderung sieht auch besondere Mindestanforderungen für Ausnahmen vom Branchenausschluss vor, um besonders struktur- und arbeitsmarktwirksame Investitionen unterstützen zu können. Die Mindestschwelle für die Förderfähigkeit von 5 Prozent zusätzlichen Arbeitsplätzen wird gestrichen, um die Förderung aller Arbeitsplatz schaffenden Investitionen, die die sonstigen förderrechtlichen Bedingungen erfüllen, zu ermöglichen. Die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze bleibt weiterhin die elementare Fördervoraussetzung.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Dr. Schubert, bitte.

Zu der Problematik „Schaffung von Arbeitsplätzen“: Ist das weiterhin eine grundlegende Bedingung, um GA-Förderung zu erhalten oder wird es im Einzelfall oder generell auch möglich sein, ohne die Schaffung von Arbeitsplätzen GA-Förderung zu erreichen bzw. in Zukunft zu erhalten?

Herr Dr. Schubert, das ist eine grundsätzliche Forderung und das schließt im Einzelfall Ausnahmen nicht aus, z.B. dann, wenn ohne eine solche Förderung ein Unternehmen in große Schwierigkeiten, in nachvollziehbare Schwierigkeiten geraten und damit Arbeitsplätze gefährdet werden würden. Auch der Fall kommt in der Praxis vor. Aber das schauen wir uns sehr genau an. Wir werden keine Unternehmen fördern, die nur vorgeben, Arbeitsplätze seien gefährdet, wenn wir nicht unterstützen würden.

Es gibt weitere Nachfragen. Abgeordneter Gerstenberger, bitte.

Herr Staatssekretär, wenn Sie die Mindestschwelle von 5 Prozent neue Arbeitsplätze streichen, welches Bewertungskriterium wollen Sie dann anlegen, dass mit der Investition neue Arbeitsplätze geschaffen werden? Ich würde interpretieren, damit ist das Bewertungskriterium „Schaffung neuer Arbeitsplätze“ nicht mehr relevant für den Antrag.

Herr Gerstenberger, diese Sorge müssen Sie nicht haben. Wir haben auch in der Vergangenheit in seltenen Einzelfällen Zugeständnisse machen müssen, was diese Quote von 5 Prozent mehr Arbeitsplätzen betrifft. Aber Sie stehen natürlich dann vor einem Dilemma, wenn ein Mittelständler kommt und sagt, ich brauche hier dringend eine Investitionsbeihilfe, sonst kann ich den Betrieb nicht mehr aufrechterhalten und ich bin gezwungen zu schließen oder aus Thüringen wegzugehen. Wir haben ja nahe Nachbarn, die z.B. im Bereich der Löhne vermeintlich lukrative Angebote machen können, jedenfalls auf kurze Sicht. Dann muss man sich die entsprechende Situation vor Ort sehr genau ansehen, kritisch ansehen und dann konnte es bereits jetzt im Einzelfall möglich sein, dass man von den 5 Prozent abgewichen ist. Aber selbstverständlich bleibt - das habe ich auch noch einmal sehr deutlich gesagt - die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze eine elementare grundsätzliche Fördervoraussetzung.

Eine zweite Frage des Abgeordneten Gerstenberger.

Die zweite Frage wäre: Werden Sie dann in dem Verwaltungssystem, was bei der Aufbaubank liegt, zu den entsprechenden Förderanträgen weiterhin die Anzahl der neu geschaffenen und die Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze erfassen, die sich mit dem jeweiligen Förderantrag verbinden?

Selbstverständlich werden wir das tun, aber wir wissen auch, dass das leider Entwicklungen sind, Dinge im Fluss sind. Das können wir nicht immer auf die Zahl genau zu einem bestimmten Datum prognostizieren. Aber Sie dürfen davon ausgehen - ich sage das ohne jeden Soupcon -, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen für unsere Arbeit oberste Priorität hat.

Und noch eine Nachfrage des Abgeordneten Dr. Schubert.

Herr Staatssekretär, die von Ihnen genannten Gründe, dass Unternehmen in Schwierigkeiten geraten können und dann die 5-Prozent-Hürde im Prinzip die Förderung nahezu ausschließt, die ist ja nun nicht neu. Hat man das nicht im Jahre 2004 schon gewusst, warum ist dann überhaupt die GA-Richtlinie damals diesbezüglich geändert worden? Führt das nicht eigentlich zu einer Verwirrung der möglichen Antragsteller, wenn man solche Richtlinien ständig ändert?

Herr Abgeordneter, wenn man ein solches Kriterium hat, das will ich gern auch selbstkritisch einräumen, dann ist es natürlich leichter, einen Förderantrag abzulehnen. Wir haben aber jetzt die Erfahrung gemacht, dass das in der Praxis und angesichts der Entwicklung der wirtschaftlichen Lage ein Kriterium ist, das wir in dieser stringenten Form nicht durchhalten können. Das ist der Grund, warum wir darauf verzichten.

Danke schön. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Kummer, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1587.

Einflussmöglichkeiten bei der Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA)

Die Errichtung von Windenergieanlagen löst nach wie vor konträre öffentliche Debatten aus, die einerseits Zustimmung, aber auch Ablehnung der Bevölkerung zum Ausdruck bringen. Die Nichtakzeptanz von WKA durch die benachbarte Bevölkerung lässt sich häufig darauf zurückführen, dass Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, Lärmbelastungen und erhöhte Schattenwirkungen durch Rotorblätter befürchtet werden. Außerdem wird kritisiert, dass Genehmigungen mit oft sehr unterschiedlichen Abstandsflächen zur Wohnbebauung ausgesprochen werden. Insbesondere dieses Beispiel lässt darauf schließen, dass der Entscheidungsfindung für die genehmigenden Behörden keine einheitlichen rechtlichen Prämissen zugrunde liegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welche Weise wird in Thüringen durch regionale Steuerungsmöglichkeiten und Öffentlichkeitsbeteiligung auf die Ansiedlung von WKA eingewirkt?

2. Lassen es der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne zu, dass im Zuge der Raumordnungsverfahren für die Errichtung von WKA Vorrang- in Vorbehaltsgebiete oder umgekehrt umgewandelt werden können?

3. Wie ist die Dimensionierung der Abstandsflächen zwischen WKA und sensiblen Bereichen, insbesondere der Wohnbebauung, in Thüringen geregelt?

4. Falls die Landesregierung Änderungen des rechtlichen Rahmens zur Genehmigung von WKA für erforderlich hält, welche werden dies sein?

Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Ansiedlung von Windkraftanlagen wird durch die Grundsätze und Ziele im Landesentwicklungsplan und in den regionalen Raumordnungsplänen gesteuert. Die aktuelle Diskussion in der Öffentlichkeit wird bei der Fortschreibung der regionalen Raumordnungspläne durch die Ausweisung von Vorranggebieten als Eignungsgebiete mit Ausschlusswirkung einbezogen. Diese neuen Regionalpläne werden jedoch frühestens 2009 rechtsverbindlich sein. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch, im imissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen des Imissionsschutzrechts sowie bei der Fortschreibung der Regionalpläne gemäß § 12 des Thüringer Landesplanungsgesetzes vom 18. Dezember 2001. In diesem Gesetz ist auch in § 20 die Beteiligung bei Raumordnungsverfahren geregelt.

Zu Frage 2: Eine Umwandlung von Vorrang- in Vorbehaltsgebiete und umgekehrt ist innerhalb von Raumordnungsverfahren nicht möglich. Diese Änderung kann nur im Rahmen der Fortschreibung der Regionalpläne erfolgen.

Zu Frage 3: Es gibt keine vorgeschriebenen Abstandsflächen zwischen Windkraftanlagen und anderen Nutzungen, die im Einzelfall einzuhaltenden Abstände ergeben sich aus der Schutzbedürftigkeit der sensiblen Bereiche und den technischen Parametern. Nach den Begründungen zu den Raumord

nungsplänen in Mittel- und Südwestthüringen wird davon ausgegangen, dass im Allgemeinen ein Abstand von 1.000 Meter sinnvoll ist, in anderen Regionen liegt dieser Abstand bei 500 Meter.

Zu Frage 4: Bei der Fortschreibung der Regionalpläne werden entsprechend § 7 Abs. 4 Satz 2 Raumordnungsgesetz und der Vorgaben des Landesentwicklungsplans nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Thüringer Landesplanungsgesetz anstelle von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Nutzung von Windenergie nur noch Vorranggebiete ausgewiesen, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben. Damit wird die Eignung von raumbedeutsamen Windkraftanlagen auf diese Vorranggebiete beschränkt.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage der Abgeordneten Walsmann, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/1596 auf.