Wenn Sie allerdings meinen, niederschwellige Angebote seien grundsätzlich qualitativ minderwertige Angebote, dann, sehr geehrte Frau Jung, sind Sie allerdings auf dem Holzweg. Denn Bildung im Kindergarten ist für uns etwas mit sehr hohem Stellenwert. Deshalb haben wir Leitlinien für die frühkindliche Bildung; deshalb erarbeiten wir einen Bildungsplan; deshalb verpflichtet das Kindertagesstättengesetz die Bildungseinrichtungen auch, entsprechend zu arbeiten und Qualitätsstandards einzuhalten.
Herr Minister, wenn Sie den Kindergarten als niederschwelliges Angebot bezeichnen und das jetzt auch noch mal begründen: Würden Sie mir dann erklären, was das höhere Angebot ist und warum Sie auf die Kategorien des KJHG gehen, obwohl sie bestehen und richtigerweise sagen, es ist eine Bildungsein
Ich bezeichne es als niederschwelliges Angebot, weil es leicht für jeden erreichbar ist und weil es eine hohe Akzeptanz in der Breite der Bevölkerung hat.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts der Versorgungssituation mit Betreuungsplätzen muss natürlich die Frage - wenn wir davon ausgehen, 97 Prozent aller Kinder besuchen im letzten Jahr die Kindereinrichtung -
nach einer zusätzlichen Belastung von etwa 16 Mio. €, von der wir gerade gesprochen haben, auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte beantwortet werden. Meine Damen und Herren,
wenn wir praktisch Vollversorgung haben bei der Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen, dann ist dies auch deshalb der Fall, weil wir verträgliche Gebühren haben. Das ist auch deshalb der Fall, weil - auch das ist schon erwähnt worden - für Kinder aus sozial sehr schwachen Familien ohnehin eine Befreiung von den Gebühren gegeben ist.
Meine Damen und Herren, die geforderte Maßnahme der SPD wäre nur dann wirklich zielführend, wenn Sie zugleich den Besuch einer Kindertageseinrichtung im letzten Jahr vor der Einschulung für alle Kinder als verpflichtend haben wollten. Dies käme aber in letzter Konsequenz dem Vorziehen der Schulpflicht gleich. Darüber wird auch in einigen Ländern diskutiert. In Thüringen müsste dann eventuell die Schuleingangsphase zeitlich erweitert und inhaltlich weiterentwickelt werden. Doch eine solche Grundsatzdebatte über das Vorziehen der Schulpflicht kann man nicht nebenbei mit einem Antrag führen, die bedarf einer gründlichen Erörterung. Ich möchte darauf hinweisen, dass bereits mit der letzten Schulgesetznovelle auf einen möglichst frühen Einschulungstermin geachtet wurde. Zurückstellungen sind heute nur noch dann möglich, wenn dies der Entwicklungsstand des Kindes erfordert, der Elternwunsch allein reicht dafür nicht aus. In Thüringen besteht für jedes Kind, das am 1. August sechs Jahre alt ist, Schulpflicht. Ein
Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern bereits am 1. August des gleichen Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Schuleingangsphase der Grundschule umfasst heute die Klassenstufen 1 und 2. Die reguläre Verweildauer von zwei Jahren kann dem Entwicklungsstand des Schülers entsprechend auf ein Jahr verkürzt oder auf drei Jahre verlängert werden. Das heißt, es gibt einen guten frühzeitigen Start in die Schule. Von daher ist, wie gesagt, eine Diskussion einer verfrühten Bildungspflicht durchaus gründlich und auch ergebnisoffen zu führen. Aber Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr, meine Damen und Herren, das klingt zwar gut, aber es bleibt so lange Wunschdenken, bis man dafür auch das schlüssige Finanzierungskonzept hat. Für Thüringen erachte ich dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für machbar. Wenn wir für verlässliche bezahlbare Elternbeiträge sorgen, dann hat die Politik schon einiges zur Unterstützung der Eltern getan und mit unserer Familienoffensive haben wir auch weitere Bausteine angeboten, ich denke an das Thüringer Erziehungsgeld, familienunterstützende Maßnahmen im Rahmen der Stiftung „FamilienSinn“ und anderes mehr. Das ist ein vernünftiger familienpolitisch zukunftsweisender Weg, den wir konsequent weitergehen werden. Vielen Dank.
Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt, wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag. Wer für den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/1584 ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe die Fragen in der üblichen Reihenfolge auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Als erstes Herr Abgeordneter Gumprecht, CDU, die Frage in Drucksache 4/1603.
wort der Einladung (des Programms) heißt es: "Im Arzt-Patienten-Verhältnis vollzieht sich in den letzten Jahrzehnten ein auffälliger Wandel. Immer häufiger verlangt der Patient von seinem Arzt die Durchführung medizinisch nicht notwendiger Maßnahmen." Weiter folgende Aussage: "Dafür, dass die Grenzen zwischen ‚medizinisch notwendig’ und ‚lediglich wünschenswert’ sehr unscharf sein können, ist die Wunsch-Sectio (Kaiserschnitt) ein gutes Beispiel."
1. Wie viele Geburten gab es im Feistaat Thüringen in den Jahren 2002, 2003, 2004 und 2005 (falls statis- tisch schon ausgewertet)?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Illert.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Im Jahr 2002 wurden 17.007 lebend Geborene, im Jahr 2003 wurden 16.911 und im Jahr 2004 17.310 Geburten registriert. Die Angaben für das Jahr 2005 liegen vom Thüringer Landesamt für Statistik noch nicht vor.
Zu Frage 2: Aus der Krankenhausstatistik des Thüringer Landesamts für Statistik gehen folgende Daten hervor: Im Jahr 2002 haben insgesamt 15.899 Frauen entbunden, darunter durch Kaiserschnitt 3.113 - dies sind 19,6 Prozent. Im Jahr 2003 haben insgesamt 15.715 Frauen entbunden, darunter durch Kaiserschnitt 3.348 - dies sind 21,3 Prozent. Im Jahr 2004 entbundene Frauen insgesamt 16.029, darunter durch Kaiserschnitt 3.962, dies sind 24,7 Prozent. Für 2005 liegen noch keine Daten vor, da diese vom Statistischen Landesamt in Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern erst erhoben werden.
Zu den Fragen 3 und 4: Hierzu liegen in Thüringen bisher keine statistischen Erhebungen vor. Es sind weitere Recherchen dazu notwendig, ob solche Er
hebungen von anderen Institutionen durchgeführt wurden und ob diese dann auch für die Fragestellung verwertbar sind.
Nach den Angaben des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit wird die Förderung der im Landtagswahljahr 2004 eingeführten Thüringer Familien-Card eingestellt. Die im Kapitel 08 24 Titel 684 78 bereitgestellten Fördermittel sind gegenüber dem Haushaltsjahr 2005 kaum reduziert worden.
1. In welchem Umfang wurden 2004 und 2005 Fördermittel für jeweils wie viele Familien-Cards eingesetzt?
2. Konnten in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 jeweils alle Anträge auf eine Familien-Card erfüllt werden oder kam es aufgrund unzureichender Fördermittel zu Ablehnungen?
3. Was war der Anlass für den Wegfall der Förderung, obwohl der Landtag die Fördermittel auf dem Niveau des Jahres 2005 bereitgestellt hat?
4. Wer war der maßgebliche Initiator für den Wegfall der Förderung, obwohl sich Minister Dr. Zeh entsprechend der Zusicherung in der Mündlichen Anfrage - Drucksache 3/4195 - im Plenarprotokoll des Thüringer Landtags vom 6. Mai 2004 persönlich für die Fortsetzung der Familien-Card einsetzen wollte?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssektretär Illert.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Pelke wie folgt:
Zu Frage 1: Es wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt 500.000 € für exakt 24.000 FamilienCards für Erwachsene und Kinder eingesetzt. Damit konnte 6.249 Familien in Thüringen geholfen werden.
Zu Frage 2: In den Haushaltsjahren 2004 und 2005 konnten jeweils alle Anträge auf eine Familien-Card bedient werden.
Zu Frage 3: 2005 gab es keinen eigenen Mittelansatz für die Thüringer Familien-Card. Ein zwei Jahre umfassender Vertrag mit der Thüringer Tourismus GmbH, wie er für 2004 und 2005 geschlossen worden war, konnte für 2006 nicht erneut abgeschlossen werden. Bereits im Jahr 2005 gab es deshalb für diesen Zweck weniger verfügbare Fördermittel als 2004. Die im Jahr 2005 ausgereichten Karten wurden mit Restmitteln der Thüringer Tourismus GmbH aus dem Jahr 2004 finanziert.
Zu Frage 4: Grundsätzlich hält die Landesregierung die Familien-Card nach wie vor für ein wünschenswertes Projekt. Die Landesregierung war gezwungen, das Programm vorerst einzustellen, da die notwendige Finanzierung von einer halben Million Euro für die Thüringer Familien-Card 2006 nicht bereitgestellt werden konnte.