Jens Goebel

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, Herr Kollege Döring - ich sage das gern auch noch einmal hier gleich zum Anfang -, wir haben mit der langen, fast zweijährigen Diskussion die Grundlagen für eine zukunftsfähige Theater- und Orchesterstruktur im Freistaat geschaffen. Vor allem mit Blick auf die finanziellen Rahmenbedingungen des Landes und die Situation der örtlichen Haushalte war es geboten, gemeinsam mit den kommunalen Trägern nach effektiven und effizienteren, längerfristig finanzierbaren Strukturen zu suchen. Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass uns die bloße Fortschreibung der jetzigen Struktur, des jetzigen strukturellen Status quo - das ist ja das Ziel Ihrer Anträge gewesen - keinen Schritt vorwärts bringt. Das Land hätte einen zusätzlichen Finanzbedarf von rund 14 bis 16 Mio. € im Zeitraum bis 2012 nicht kompensieren können und die kommunalen Partner sicher auch nicht. Natürlich, der Thüringer Landtag hat inzwischen mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts die Landesförderung für das Jahr 2009 und die Folgejahre beschlossen. Diese Beschlüsse sind mit den jeweiligen Trägern beraten. Sie stehen damit auf finanziell gesicherten Füßen. Die Zuschüsse an Theater und Orchester betragen rund 58,2 Mio. €. Dazu kommen Mittel für Inves
titionen und für Projektarbeit auf dem Gebiet des Theaterwesens. Das heißt, von 2009 bis 2012 stellt der Landeshaushalt insgesamt rund 244,6 Mio. €, also eine Viertelmilliarde Euro, zur Verfügung, um ein vielfältiges Theater- und Konzertangebot zu gewährleisten, dazu kommt noch einmal fast der gleiche Betrag von kommunaler Seite, also für die Laufzeit der jetzigen Verträge eine halbe Milliarde. Für die Landesförderung der Theater Altenburg-Gera, Meiningen-Eisenach, Nordhausen, Theater Rudolstadt-Saalfeld, des Theaterhauses Jena, der Jenaer Philharmonie, der Vogtlandphilharmonie Greiz-Reichenbach, der Thüringen-Philharmonie Gotha-Suhl und des Theaters Waidspeicher sind die Vereinbarungen jetzt geschlossen. Für das Theater Erfurt gibt es einen entsprechenden Beschluss des Erfurter Stadtrats vom Dezember letzten Jahres. Hier steht die städtische Unterschrift noch aus. Damit haben die Thüringer Theater und Orchester Planungssicherheit, und das ist ganz wichtig, für einen längeren Zeitraum erhalten. Auf dieser Grundlage entstehen Strukturen, welche auch in den Folgejahren ein angemessenes Theater- und Konzertangebot in allen drei Sparten und an allen Spielorten Thüringens möglich machen. Wir haben diesen Prozess mit der Ausschussberatung der hier zur Debatte stehenden Anträge begleitet und ich wundere mich sehr, Frau Klaubert, wie wenig Bedeutung Sie der Beratung des Fortgangs der Verhandlungen im zuständigen Ausschuss beimessen. Die Punkte sind dort - das kann man nachlesen - regelmäßig auf der Tagesordnung gewesen. Wir haben sie regelmäßig besprochen. Ich habe regelmäßig berichtet und wir haben immer wieder darüber debattiert. Jetzt allerdings ist ein Schlusspunkt gesetzt.
Meine Damen und Herren, die Neuordnung der Finanzierung für die Einrichtungen der Hochkultur lässt nun auch einen Blick auf die Kulturlandschaft als Ganzes wieder zu und wir werden dies tun. Wir werden dies zum Anlass nehmen, das vor knapp drei Jahren vorgelegte Kulturkonzept zu ergänzen und zu überarbeiten, eine Arbeit, die in enger Zusammenarbeit mit den Fachleuten und der kommunalen Ebene in den nächsten Monaten erfolgen wird. So kann die Landesregierung neben dem inzwischen beauftragten Kulturwirtschaftsbericht bis zum Jahresende auch ein weiterentwickeltes Kulturkonzept vorlegen - eine gute Basis, meine Damen und Herren, für die Zukunft des Kulturlandes Thüringen. Zu den vorliegenden Anträgen kann ich die Beschlussempfehlung des Ausschusses nur ausdrücklich begrüßen und unterstützen. Vielen Dank.
Das ist richtig, Frau Präsidentin, ich würde gern noch einmal das Wort nehmen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, im Oktober des letzten Jahres habe ich für die Landesregierung den Gesetzentwurf für das Thüringer Lehrerbildungsgesetz hier im Hohen Haus eingebracht. Ich danke zunächst einmal allen, die an der Bearbeitung mitgewirkt haben, für die zügige, konstruktive und wenn auch, wie wir das jetzt gerade gespürt haben, nicht einhellige Beratung.
Das Gesetz gehört zu den wesentlichen Bausteinen zur nachhaltigen Weiterentwicklung unseres Schulwesens. Es zielt auf mehr Qualität durch mehr Qualifikation, erworben während der Ausbildung und während der Fort- und Weiterbildung parallel zum Schuldienst.
Lehrer, das muss nicht noch einmal besonders unterstrichen werden, sind die wichtigsten Akteure an den Schulen. Qualität und Erfolg von Schule hängen ganz wesentlich von der Qualität des Unterrichts, also auch von der Fähigkeit der Lehrkräfte ab, Wissen und Kenntnisse zu vermitteln, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler ausbilden zu helfen und Wertvorstellungen leben zu lernen. Die Fort-, Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer gehört deshalb zum Wichtigsten bei der Gestaltung guter Bildungspolitik. Es lohnt sich, dies noch einmal zu betonen, damit wir gleichzeitig den Blick auch auf die Leistungen der Lehrerinnen und Lehrer lenken. Gerade angesichts sich immer wieder stark verändernder Bedingungen an unseren Schulen, wo viele Probleme des familiären oder des gesellschaftlichen Umfelds ihren Niederschlag finden, sind unsere Lehrerinnen und Lehrer permanent herausgefordert, mit den auf sie einstürmenden Entwicklungen auch pädagogisch Schritt zu halten. Dazu gehört neben einer modernen Ausbildung heute auch verstärkt die Möglichkeit und Verpflichtung zu regelmäßigen sowie problemorientierten Fort- und Weiterbildungen.
Bisher ist uns das im Schulwesen Thüringens gut gelungen. Das zeigen die vielfältigen Vergleiche mit anderen Ländern und das zeigen auch die Erfahrungen, die alle um das Bildungswesen gruppierten Gruppen der Gesellschaft immer wieder reflektieren. Mit dem Lehrerbildungsgesetz ermöglichen wir das eine und das andere. Deshalb erlauben Sie mir noch
einmal, auch wenn das hier schon an den verschiedenen Stellen geschehen ist, an einigen wenigen Punkten, die in der Diskussion des Gesetzes im Rahmen der parlamentarischen Beratung eine Rolle gespielt haben, dies darzulegen.
Die Einführung von Bachelor-Master-Strukturen und die Modularisierung der Studiengänge auch in der Lehrerausbildung erforderten eine neue gesetzliche Grundlage. Die Universitäten haben mehr Gestaltungsspielraum für diese Studiengänge. Das Land als der Hauptabnehmer der künftigen Lehrerinnen und Lehrer muss hier qualitative und quantitative Rahmensetzungen vornehmen. Wir haben das Gesetz dazu genutzt, die Phasen der Lehrerbildung inhaltlich zu systematisieren sowie ihr Verhältnis zueinander neu zu definieren. Wir kommen damit genau den Erfordernissen der Enquetekommission „Erziehung und Bildung in Thüringen“ nach, die Sie, meine Damen und Herren der Oppositionsfraktionen, hier in Ihren Änderungsanträgen auch immer wieder betont haben.
Der ersten Phase der Lehrerbildung - dem Studium, welches neben der Ersten Staatsprüfung auch mit einem konsekutiven Master-Abschluss absolviert werden kann - schließt sich die zweite Phase - ein schulartbezogener Vorbereitungsdienst - an, der mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt. Die dritte Phase bildet die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung einschließlich der Berufseingangsphase. Die stärkere inhaltliche und organisatorische Verzahnung der drei Phasen wird den Praxisbezug stärken und die innovative Erprobung von unterschiedlichen Ausbildungsformen fördern. Die Koordinierung universitärer und berufspraktischer Ausbildung ist auch geeignet, den systematischen kumulativen Erfahrungs- und Kompetenzaufbau zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer zu stärken. Dabei werden die Studienzeiten für Grund- und Regelschullehrer - das möchte ich hier nochmals entgegen anderslautender Behauptungen betonen - entgegen den früheren Lehrerbildungsmodellen nicht gekürzt.
Die Studienzeiten in der ersten Phase verlängern sich um jeweils ein Semester von Grundschullehrern - altes Ausbildungsmodell sieben, jetzt acht Semester, für Regelschullehrer altes Ausbildungsmodell acht, jetzt neun Semester. Darin enthalten sind auch schulpraktische Studien, die die Studierenden schon frühzeitig und praxisnah auf den Lehrerberuf vorbereiten. Dabei liegen wir mit den von uns angestrebten Studienzeiten im Mittelfeld der deutschen Länder. Das Spektrum reicht von sechs bis zehn Semestern. Mit acht bzw. neun Semestern liegen wir also dort gut im Vergleich, ein Kompromiss, der keineswegs die Attraktivität des Studienstandards schmälert, wie hier behauptet worden ist. Die Attraktivität eines Studiengangs hängt von der Qualität,
den Studienbedingungen und auch einer möglichst kurzen, effektiven Studiendauer ab. In allen drei Feldern können wir uns im Vergleich der Länder sehen lassen.
Ziel des lehramtsbezogenen Studiums ist im Übrigen die Zulassung zum Lehramt. Ziel ist nicht erstrangig ein akademischer Grad, aber - und auch das möchte ich deutlich herausstellen - auch der Bachelor-Abschluss ist ein berufsqualifizierender Abschluss von hoher Qualität. Das gilt für alle akkreditierten Studiengänge, also auch für Lehramtsstudiengänge. Entscheidend für die Qualität ist schließlich der Inhalt, nicht die Dauer des Studiums. Durch eine bloße Verlängerung des Studiums und auch der Vorbereitungsphase wird nicht zwingend eine höhere Qualität erreicht.
Das Lehrerbildungsgesetz sieht für die Lehrämter des gehobenen Dienstes, die in Form von lehramtsbezogenen Studiengängen eingerichtet sind, den Abschluss mit einer Hochschulprüfung vor. Das lässt Spielraum für die Ausgestaltung. So kann dem Weg, den der Entschließungsantrag der CDU vorschlägt, entsprochen werden. Es ist heute schon durchaus üblich in Deutschland, dass bis zu 50 Prozent einschlägige Ausbildungszeiten außerhalb der Universität auf die universitären Studienzeiten angerechnet werden können. Dies wird auch vielfältig praktiziert. Dies kann von der Universität Erfurt hier in genau der gleichen Weise praktiziert werden, und wir werden alles dafür tun, die Universität dazu zu ermuntern, einen solchen Weg zu gehen, genau wie es der Entschließungsantrag vorsieht. Denn, meine Damen und Herren, es kommt nicht darauf an, junge Leute möglichst lange an der Universität zu binden. Die Länge des Studiums, da haben beide Seiten Verantwortung, es ist wichtig für die jungen Menschen, früh eine Berufsfähigkeit zu erlangen. Es ist aber gleichzeitig wichtig für die, die die Ausbildungsinhalte verantworten, eine hohe berufliche Qualifikation zu erreichen. Dies kann man nicht mit einem einfachen Raster beschreiben.
Maßgeblich jedenfalls für die spätere Einstellung in den staatlichen Schuldienst bleibt die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes abzulegende Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt.
Ein weiterer Punkt in den verschiedenen Anträgen von LINKE und SPD war das Gremium - es ist hier auch benannt worden - zur Beratung des Ministeriums bei der Entwicklung der Lehrerbildung, der Beirat für Lehrerbildung. Dieses Gremium soll den verantwortlichen Trägern der Lehrerbildung eine Möglichkeit geben, weitere Empfehlungen und Entwicklungsempfehlungen zu machen. Es ist kein Vertretungsgremium aller an der Aus-, Fort- und Weiterbildung vertretenen Gruppen; die Zusammensetzung
wurde entsprechend gewählt und ist keineswegs vom Kultusministerium dominiert, das kann man einfach auszählen. Im Übrigen steht es dem Beirat frei, auch weitere ständige Mitglieder zur Beratung zuzulassen. Auch die Dauer des Vorbereitungsdienstes für die einzelnen Lehrämter ist in der Debatte noch einmal breit diskutiert worden. Der Vorwurf unterschiedlicher Gewichtung der einzelnen Lehrämter entbehrt meines Erachtens jeder Grundlage. Die Lehrämter für Gymnasien, Regelschulen und für Förderpädagogik erfordern einen Vorbereitungsdienst von 24 Monaten, der durch Praktika auf 12 Monate verkürzt wird. Das Referendariat für die Grundschulen beträgt 18 Monate. Damit werden wir in der Praxis zu einer Dauer des Vorbereitungsdienstes von in der Regel 18 Monaten in allen Lehrämtern kommen und da weiß ich nicht, wo man hier von Ungleichbehandlung reden kann. Im Übrigen, auch das sei gesagt, verbietet das Gesetz nicht, dass Lehramtsstudenten für Förderpädagogik Praktika an Schulen im gemeinsamen Unterricht absolvieren. Das Gesetz regelt das nicht ausdrücklich, aber wir leben jetzt, das haben Sie von der LINKEN sicherlich noch nicht bemerkt, nicht mehr in der Zeit, wo alles verboten ist, was nicht erlaubt ist, sondern wir leben schon seit fast 20 Jahren in der Zeit, wo alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Insofern gibt es hier durchaus Gestaltungsmöglichkeiten für die Universitäten, die Ihnen auch niemand bestreitet.
Abschließend, die KMK hat in der Tat vereinbart, dass bei der Reform der Lehrerbildung darauf zu achten ist, dass es zu keiner unnötigen Verlängerung der Ausbildungszeiten kommt, weil die Erstausbildung ein Einstieg in die berufliche Praxis ist und ein Lehrer künftig nur dann seinen Beruf hochqualitativ ausüben kann, wenn er lebenslang weiter lernt. Lebenslanges Lernen ist nicht nur ein oft bemühtes Schlagwort, sondern gerade für Lehrer pure Notwendigkeit, für die, die jungen Menschen das Lernen lernen vermitteln sollen, gilt das Lernen lernen in gleicher Weise. Das neue Lehrerbildungsgesetz eröffnet hier völlig neue Möglichkeiten und gerade angesichts der jüngsten Entscheidung der Landesregierung in Bezug auf die Teilzeitverbeamtung entstehen schon in naher Zukunft Freiräume, die auch verstärkt für Fort- und Weiterbildung genutzt werden können. Alle Fortbildungsangebote werden künftig, egal von welchem Träger, einem einheitlichen Akkreditierungsverfahren unterliegen; das sichert Qualität bei der Auswahl dieser Angebote durch die Schulen und Lehrer als Abnehmer. Die Schulen werden in einem Fortbildungsplan die schulbezogenen Qualifizierungsschwerpunkte selbst festschreiben können. Gerade angesichts der in den nächsten Jahren auf unser Schulwesen zukommenden großen Fluktuation in Führungspositionen hat die Fort- und Weiterbildung eine hohe Bedeutung. Unser Konzept für die Führungskräfteentwicklung korrespondiert pass
genau mit den neuen Möglichkeiten des Lehrerbildungsgesetzes.
Meine Damen und Herren, das Gesetz wird den Ansprüchen einer qualitativen Weiterentwicklung der Lehrerbildung gerecht und sichert die inhaltliche und organisatorische Verbindung zwischen den einzelnen Phasen. Es verwirklicht den Grundsatz lebenslangen Lernens und eröffnet sowohl dem Einzelnen als auch den Schulen neue Möglichkeiten passgenauer Fort- und Weiterbildung. Das Gesetz ist deshalb ein wichtiger Baustein für die stetige Verbesserung der Professionalität und Qualität in Schule und Unterricht und ich kann Ihnen nur empfehlen, dieses Gesetz jetzt auf den Weg zu bringen. Vielen Dank.
Ja, bitte.
Professor Mertens bezieht sich auf das von der Universität Erfurt selbst entwickelte neue Studienangebot, das noch nicht abschließend evaluiert und nur vorläufig genehmigt ist. Ich beziehe mich auf das zugelassene Angebot, das bisher vor Einführung
konsekutiver Studiengänge an der Universität Erfurt gegolten hat.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, am 19. November des letzten Jahres schloss die Thüringer Landesausstellung „Elisabeth von Thüringen - eine europäische Heilige“ ihre Pforten, nachdem das Elisabeth-Jahr 2007 bereits am Vortag in der Eisenacher Georgenkirche in einem ökumenischen Gottesdienst seinen feierlichen Abschluss gefunden hatte. Mit der öffentlichen Übergabe der Ergebnisse des Kulturenprojekts „7 Künstler - 7 Themen“, einer aktuellen künstlerischen Auseinandersetzung mit den sieben Werken der Barmherzigkeit, erlebte der Schlusstag der Ausstellung einen letzten Höhepunkt. Die im Ergebnis dieser Auseinandersetzung entstandenen Bronze-Plastiken werden als Erinnerung an das Elisabeth-Jahr 2007 im Burghof verbleiben und öffentlich zugänglich sein. Die Beteili
gung von Künstlerinnen und Künstlern der drei deutschen Elisabeth-Länder - Thüringen, Hessen und Sachsen-Anhalt - verweist auf die sowohl während der Vorbereitung als auch der Durchführung der Landesausstellung gepflegte enge Zusammenarbeit der Elisabeth-Stätten dieser Länder, in die Ungarn als Geburtsland der Heiligen in gleicher Intensität einbezogen war. Die Arbeiten der Thüringer Regina Lange, Karl-Heinz Appelt und Lutz Hellmuth, der Hessen Thomas Duttenhoefer und Martin Konietschke sowie Steffen Ahrens und Christoph Reichenbach aus Sachsen-Anhalt werden symbolisch für die Nachhaltigkeit stehen, mit der in diesem Jubiläumsjahr an Werk und Leben Elisabeths erinnert wurde.
Im Vorfeld des Jubiläumsjahres bewegte viele von uns die Frage, was eine vor 800 Jahren geborene, früh verstorbene junge Frau den Zeitgenossen des 21. Jahrhunderts zu sagen habe. Diese Frage stand konkret gestellt oder unausgesprochen im Mittelpunkt von fast 250 Veranstaltungen hier im Land. Die Antwort - so viel kann ich heute schon sagen - hat uns alle überrascht und froh gestimmt. Das Wirken der Heiligen hat die Grenzen der Weltanschauungen überschreitend ein überaus breites Interesse und bisweilen uneingeschränkte begeisterte Bewunderung gefunden. Übertroffen wurden unsere Erwartungen auch hinsichtlich des Interesses junger Menschen. Das Beispiel gelebter tatkräftiger Nächstenliebe - Solidarität würden wir heute sagen - wird offensichtlich von nicht Wenigen als vorbildhaft empfunden.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Versuch, jede einzelne dieser über 250 Veranstaltungen einer bilanzierenden Untersuchung zu unterziehen, wäre zum Scheitern verurteilt. Trotzdem können wir deren Gesamtheit ohne Einschränkung als einen außerordentlichen Erfolg verbuchen. Das von wissenschaftlichen Kolloquien, Vorlesungen, Ausstellungen, Konzerten, Vorträgen, Studienreisen, Pilgerwanderungen, Gottesdiensten und Kunstaktionen bis zum Musical reichende Spektrum der Veranstaltungen erwies sich als überraschend breit und farbig.
Beispielhaft zu nennen wäre die Ringvorlesung in der Friedrich-Schiller-Universität, gehalten u.a. vom Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen, Prof. Kähler, und dem katholischen Bischof, Dr. Joachim Wanke. Anliegen dieser Reihe von sechs Vorlesungen war neben der Würdigung der Lebensleistung der Heiligen die Antwort auf die Frage nach Ihrer Vorbildwirkung in unserer Zeit. Prof. Martha Zechmeister von der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Passau gab ihren Ausführungen den Titel „Elisabeth von Thüringen - skandalös solidarisch, Botschaft einer Heiligen in unsolidarischen Zeiten“. Die Akzeptanz der von Elisabeth überbrach
ten Botschaft und die weitgehende Übereinstimmung im Empfinden ihrer Aktualität ist mit Sicherheit ein Grund für das große Interesse am Elisabeth-Jahr gewesen.
Lassen Sie mich einige weitere Beispiele aus der großen Zahl der Veranstaltungen nennen. Die unter dem Titel „Krone, Brot und Rosen“ gestaltete Ausstellung der Evangelischen Kirchen Hessens und des hessischen Staatsarchivs Marburg war als Wanderausstellung konzipiert und wird in einer ganzen Reihe hessischer und thüringischer Städte - darunter auch Eisenach - gezeigt. Das Universitätsmuseum Marburg machte das Hospital der Heiligen Elisabeth zu seinem Thema. Das Hessische Staatsarchiv Marburg präsentierte Archivbestände in seiner Kabinettausstellung „Konrad von Marburg, die Heilige Elisabeth und der Deutsche Orden“ und die Galerie in der Burg in Großbodungen stellte ihre Ausstellung unter den Titel „Erst im Gedächtnis formt sich die Wirklichkeit“. Auch die Creuzburg, die Runneburg und die Neuenburg - alle drei authentische Elisabeth-Orte - widmeten sich der Heiligen mit Ausstellungen. Unter dem Titel „Ohne Hort“ präsentierten sich im Thüringer Museum in Eisenach ungarische Gegenwartskünstler. Zu musikalischen Höhepunkten gestalteten sich die Aufführungen des Oratoriums „Die Legende von der Heiligen Elisabeth“ der Staatskapelle Weimar mit dem Rundfunkchor Budapest. Das Musical „Elisabeth - der verhängnisvolle Traum von Liebe“ hatte im Landestheater Eisenach einen derartigen Erfolg, dass bereits für 2008 seine Wiederaufführung in Eisenach vorgesehen ist. Alle 88 Aufführungen im Elisabeth-Jahr waren ausverkauft.
Zusammenfassend und wertend können wir auf eine gelungene Verbindung von zentral organisierten und koordinierten Veranstaltungen mit einer Fülle von Initiativen verweisen, die von Kirche und Landgemeinden, Städten, Landkreisen, Vereinen und Privatpersonen eingebracht wurden. Hier ist ein sich gegenseitig befruchtendes und ergänzendes Netzwerk entstanden, das dem Ganzen außerordentlich gutgetan hat.
Das zentrale Projekt im Elisabeth-Jahr war die Landesausstellung „Elisabeth von Thüringen - eine europäische Heilige“, deren Vorbereitung und Durchführung vom Thüringer Kultusministerium verantwortlich begleitet wurde. Wenn ich auch hier vorbehaltlos von einem Erfolg spreche, dann ist das durch Zahlen zu belegen. Ca. 240.000 Gäste auf der Wartburg und weit über 40.000 Besucher in der Eisenacher Predigerkirche sorgten für den bisher größten Publikumserfolg, den eine Ausstellung in Thüringen erzielen konnte. Wir haben diesen Erfolg unter anderem der gelungen Präsentation eines publikumswirksamen Themas an einem attraktiven authentischen Ausstellungsort und auch einer er
folgreichen Öffentlichkeitsarbeit zu verdanken.
Meine Damen und Herren, gelegentlich hört man ja den Satz: „So schlimm ist das auch nicht, denn ca. 200.000 Besucher im halben Jahr hat die Wartburg auch ohne Landesausstellung.“ Aber die Analyse der Besucherströme zeigt sehr deutlich, dass während der Landesausstellung ein anderes Besucherprofil zu beobachten war, dass Reiseveranstalter, die regelmäßig die Wartburg anfahren, während der Landesausstellung eher zurückhaltend waren und gezielte Gruppenreisen, die die Landesausstellung in den Mittelpunkt stellten, an ihrer Stelle kamen. Das war auch gut so, denn die Kapazitätsgrenzen der Burg waren an vielen Tagen fast überschritten. Die großen Erwartungen des am 6. Juli 2007 zur Eröffnung auf der Burg versammelten internationalen Publikums fanden im Laufe von 136 Ausstellungstagen daher ihre eindrucksvolle Bestätigung.
Aber was hatte diese Ausstellung anziehend und bemerkenswert gemacht? Hier sind, wie bereits gesagt, die große Akzeptanz des Themas und die Attraktivität der Wartburg als authentischer Elisabeth-Ort zu nennen. Der Beschluss des Landes Hessen, die Thüringer Landesausstellung auch zum Bezugspunkt der hessischen Aktivitäten des Jubiläumsjahres zu erklären und zu deren Unterstützung 150.000 € bereitzustellen, ermöglichte es, den konzeptionellen Rahmen der Ausstellung zu erweitern und deren Qualität zu sichern. Konkret bedeutete das die Übernahme eines Teils der Kosten für Transport und Restaurierung von Leihgaben. Eine gute Hand bei der Auswahl der Ausstellungsgestalter trug schließlich ebenfalls zum Gesamterfolg bei. Die hessische Entscheidung gab der Wartburg für die Ausstellungsdauer ihre zentrale Position zurück, die sie zu Elisabeths Zeiten als Sitz der Ludowinger hatte. Die Thüringer Landgrafen beherrschten von hier aus auch weite Teile des heutigen Hessen.
Von besonderer Nachhaltigkeit dürfte sich eine enge und fruchtbare Verbindung von Wissenschaft und gelungener musealer Präsentation erweisen. Bereits im Vorjahr hatten sich Elisabethforscher aus Deutschland, Ungarn, Österreich, Italien, Spanien und der Schweiz auf der Wartburg zu einer dreitägigen wissenschaftlichen Konferenz zusammengefunden. Ziel dieser Konferenz war es, ein annähernd klares nachvollziehbares Bild des familiären und gesellschaftlichen Umfelds Elisabeths im ersten Drittel des 13. Jahrhunderts zu zeichnen. Schwerpunkte bildeten dabei der Einfluss des sich ausbreitenden franziskanischen Armutsideals, dem sich Elisabeth von Thüringen frühzeitig verschrieb, und Elisabeths ungarische Herkunft. Mit den Professoren Ernö Marosi und Gabor Klaniczay traten zwei der führenden ungarischen Wissenschaftler auf, die in der Folge auch die Einwerbung von Leihgaben aus ungarischen
Museen, Bibliotheken und Archiven tatkräftig mit unterstützten. Der im Vorfeld des Elisabeth-Jahres gelungene Austausch zum internationalen Forschungsstand gab dieser Landesausstellung eine klare auf Jahre gültige wissenschaftliche Grundlage. Ergebnisse der Konferenz flossen auch in die Publikationen der Ausstellung. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema fand im Mai 2007 mit dem Symposium „Elisabeth und die neue Frömmigkeit in Europa“ in der Marburger Universität eine gelungene Fortsetzung und Ergänzung.
Die Erarbeitung der Ausstellungskonzeption wurde folgerichtig der Friedrich-Schiller-Universität übertragen, die auf der Grundlage einer Arbeitsvereinbarung mit der Wartburgstiftung eine solide erfolgsorientierte Arbeitsstruktur schuf. Zu danken ist hier insbesondere den Professoren Dr. Matthias Werner und Dr. Dieter Blume und dem Burghauptmann der Wartburg, in dessen Händen die Vorbereitung und Durchführung der Landesausstellung auf der Wartburg lag. Insgesamt 430 Leihgaben aus ganz Europa wurden eingeworben, um das Anliegen der Ausstellung kenntnisvermittelnd und ästhetisch umzusetzen. Diese Ausstellung erreichte ihre Wirkung auf einen erfreulich großen Besucherkreis durch diese gelungene Vermittlung wissenschaftlich belegter Kenntnisse zur Persönlichkeit Elisabeths, denn ohne diese Kenntnisse des familiären Hintergrunds, der europäischen Machtstrukturen und ohne nachvollziehbaren Beleg des hohen Ranges der ungarischen Königstochter wäre es kaum möglich gewesen, den Ausstellungsbesuchern den Mut und die Konsequenz ihres Handelns zu verdeutlichen. Es war das Verdienst der Ausstellung, der Mythisierung Elisabeths entgegengewirkt zu haben und sie den Menschen von heute nahe zu halten. Die Ausstellung hätte ihren Publikumserfolg nicht ohne eine attraktive Vermittlung erzielen können. Die Präsentation der Exponate überzeugte genauso wie die Besucherführung durch Mitarbeiter der Stiftung oder Audioguide. Der Katalog ist wie der Essayband höchst informativ und hervorragend gestaltet.
Der Erfolg der Landesausstellung war wesentlich durch die erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung bedingt. Bereits 2005, also zwei Jahre vor der Ausstellung, gab es erste Informationen zum Vorhaben. Im Frühjahr 2006 war die TTG mit einem entsprechenden Informationsstand auf der Internationalen Tourismusbörse vertreten; in Zügen, Bussen und an Autobahnen wurde für die Ausstellung auf der Wartburg geworben.
Trotz des Gesamterfolgs gibt es in diesem Bereich im Hinblick auf künftige Landesausstellungen durchaus auch noch Ressourcen, die erschlossen werden können, die allerdings nicht ohne entsprechende finanzielle Vorsorge ausgeschöpft werden können.
Eine das erste Mal bei einer Landesausstellung als Eintrittskarte verwendete Sonderedition der Thüringen-Card wurde am selben oder am Folgetag in 80 angeschlossenen Akzeptanzstellen in Thüringen noch insgesamt 136.800 mal nachgenutzt. Für die thüringische Tourismusindustrie kann also ein deutlicher Zuwachs konstatiert werden. Auch die ursprünglich nicht eingeplante Einbeziehung der Eisenacher Predigerkirche in die Ausstellung war trotz der damit verbundenen höheren Kosten ein voller Erfolg. Mit der Sanierung dieses authentischen ElisabethOrtes wird das Gebäude erstmals seit Jahrzehnten für Besucher wieder voll erschlossen und erlebbar und für die Stadt Eisenach bietet sich hier die gute Chance einer kulturellen Nachnutzung, eventuell sogar mit einer dauerhaften Präsentation rund um das Elisabeth-Thema.
Die Landesausstellung war, so viel darf ich hier als Bilanz sagen, eine gute Werbung für den Freistaat, seine Geschichte, seine Kultur, seine Attraktivität und Anziehungskraft, auch im Tourismusgeschäft. Nach Erhebungen der Thüringer Tourismus GmbH wuchsen die monatlichen Ankunfts- und Übernachtungszahlen im Sommer allein in Eisenach um 30 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten. Die Ausstellung hat aber auch wissenschaftlich ein Zeichen gesetzt und kulturelle wie wissenschaftliche Fäden in das europäische Ausland fester geknüpft. Ich denke hier insbesondere an Ungarn, dessen ehemaliger Staatspräsident Prof. Ferenc Mádl am 28. Oktober im Rahmen der Landesausstellung den Wartburgpreis für das Jahr 2007 entgegengenommen hat.
Veranstaltungen wie die gerade zu Ende gegangene haben trotz grenzüberschreitender Thematik eindeutig auch identitätsstiftenden Charakter. Mit der vom Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien herausgegebenen Publikation „Elisabeth von Thüringen - Eine europäische Heilige“ als Handreichung für die Thüringer Schulen sollte dem Rechnung getragen sein. Darüber hinaus sollten damit Kenntnisse gefestigt und das Interesse an Leben und Werk Elisabeths in ihrer Zeit wachgehalten werden.
Das erfolgreich abgeschlossene Projekt hat eine Reihe von Partnern, Sponsoren und Mäzenen gefunden, ich nenne hier insbesondere die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen, die den Arbeitsstab durch die Finanzierung einer Wissenschaftlerstelle verstärkte; die Wartburgsparkasse, die Sparkassenversicherung Hessen-Thüringen, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern Thüringens, die Architektenkammer, die Deutsche Post, die Bahn AG, den Mitteldeutschen Rundfunk, die Zeitungsgruppe Thüringen und die Friedrich-SchillerUniversität. Der Großteil der Unterstützung wurde in Form geldwerter Leistungen geleistet.
In eine Bilanz gehört der Dank, aber auch die Hoffnung und Erwartung, bei künftigen großen Vorhaben den Kreis von Förderern noch deutlich erweitern zu können. Die erfolgreiche Bilanz der Landesausstellung verweist auf das notwendige Zusammenspiel attraktiver Themen, geeigneter Orte, wissenschaftlicher Fundierung, gelungener Gestaltung, einer erfolgreichen Öffentlichkeitsarbeit und geeigneter Arbeitsstrukturen. Die Institution „Landesausstellung“ sollte auch künftig mittel- und längerfristig zur Identitätsstiftung nach innen und zur Außenwerbung genutzt werden. In ihrer dritten Auflage hat sie einen ganz wesentlichen Beitrag zum Elisabeth-Jahr und der damit verbundenen Außenwahrnehmung des Freistaats geleistet. Gerade die Landesausstellung wurde immer wieder auch von überregionalen Medien aufgegriffen und Gegenstand der Berichterstattung, Werbung und einer differenzierten Auseinandersetzung. Insgesamt gab es mit Beiträgen der großen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, auch der dritten Programme, Rundfunkreportagen, Gottesdienstübertragungen, Webseiten und Artikeln in großen Tages- und Wochenzeitungen eine breite Medienresonanz. Die Headlines und Kommentare der Zeitungen sprechen für sich: „Grandiose Landesausstellung“ oder „Für einige Monate ist die Wartburg der Nabel mitteleuropäisch-christlicher Kultur“ oder „Elisabeth apostrophiert als die Mutter Theresa des Mittelalters“. So sehr es zu wünschen wäre, lassen sich zum heutigen Zeitpunkt noch keine verlässlichen Angaben zu den Langzeitfolgen dieses Elisabeth-Jahres für Thüringen treffen. Wir befinden uns ja erst am Anfang des nachfolgenden Jahres, die entsprechenden Daten sind noch nicht vollständig ausgewertet. Ich möchte deshalb an dieser Stelle keine weiteren zwangsläufig weitgehend auf Spekulationen fußende Ausführungen zu nachhaltigen Effekten machen. Fest steht, dass Thüringen in diesem Jahr um einiges höhere Besucherzahlen als in den Vorjahren hatte und von den Besuchern eine überaus positive Resonanz geblieben ist, die darauf hoffen lässt, dass der Freistaat seine touristische Attraktivität auch in Zukunft durch entsprechende Events dauerhaft ausbauen kann. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Haushaltsdebatten sind Grundsatzdebatten über Richtung und Weg der Politik und da werden natürlich auch Differenzen der unterschiedlichen politischen Lager sichtbar. Aber wir verhandeln jetzt den Einzelplan 04, er enthält die Bereiche Bildung, Wissenschaft, Kultur. Investitionen in diese Bereiche sind nachhaltige Investitionen in die Zukunft und daran sollte uns allen liegen. Sie sind tatsächlich der Eckpfeiler der Politik unserer Landesregierung, der Reichtum Thüringens, wie Frau Klaubert vorhin ganz zu Recht gesagt hat. Aber, sehr geehrte Frau Kollegin, wie er sich entwickelt, wie das Ministerium agiert, das gefällt Ihnen nicht. Ich würde sagen, das adelt uns. Wir fühlen uns nämlich verantwortlich für dieses Land, und zwar für das ganze Land.
Meine Damen und Herren, in einer Zeit, in der viele vom Staat Sparsamkeit im Allgemeinen und Freigiebigkeit im Besonderen erwarten, sollte man sich beim eigenen Haushalt mehr denn je an Ludwig Erhards ehernes Haushaltsprinzip halten: nicht mehr auszugeben, als man einzunehmen vermag. Wir setzen eben auf Konsolidierung, auf Stopp der Neuverschuldung, aber auch auf zukunftsrelevante Investitionen. Insofern spiegelt der Haushalt dieses Prinzip auch in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur. Dabei geht es uns im Bildungsbereich um die Orientierung am einzelnen Kind, um individuelle Förderung, um Differenzierung, um konsequente Umsetzung des im Schulgesetz formulierten Postulats nach gemeinsamem Unterricht, Verstärkung der frühkindlichen Bildung und lebenslanges Lernen.
Mit dem Thüringer Bildungsplan, der jetzt schon vielfach angesprochen wurde, im Bildungsplan für Kinder bis zehn Jahre, der im Herbst letzten Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, wird die Schwelle zwischen vorschulischer Bildung und der Schule abgesenkt. Aber natürlich bleibt es dabei, dass Eltern das Recht und die Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder haben. Sie und nur sie bestimmen die Grundlinien der Erziehung. Aber Eltern dürfen eben in dieser Aufgabe nicht alleingelassen werden, sie müssen unterstützt werden. Ich danke deshalb der CDU-Fraktion, dass sie durch den Änderungsantrag auch die finanziellen Voraussetzungen geschaffen hat, dass wir diesen Bildungsplan in den nächsten Jahren auch effektiv einführen können; denn es nützt natürlich der beste Plan nichts, wenn er nur auf dem Papier steht. Nein, wir müssen ihn in die Köpfe der Menschen bringen. Deshalb brauchen wir Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertageseinrichtungen, der Tagesmütter und der Grundschulen vor Ort in ihren jeweiligen Trägerstrukturen, in Landkreisen und kreisfreien Städten, damit sie jede und jeder in seinem Bereich, aber eben gemeinsam diesen Bildungsplan umsetzen können.
Meine Damen und Herren, das Modell „Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule“, das ab Schuljahresbeginn im Herbst nächsten Jahres zunächst in fünf Gebietskörperschaften beginnen soll mit dem Ziel, Kommune in die Mitverantwortung für Schule zu nehmen, ich denke, das ist ebenfalls ein guter Weg, um die Basis für eine kindgerechte Betreuung zu stärken. Dazu schafft der Haushaltsplanentwurf die finanzielle Ermächtigung. Dann gibt es natürlich in solchen Zusammenhängen vielfältige Fragen. Aber darauf geben wir gemeinsam mit den kommunalen Partnern Antworten. Mit dem gemeinsam eingeschlagenen Weg der Weiterentwicklung der Grundschule gehen wir eben auch den Interessen unserer Kinder nach.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit, Schule soll weitgehend selbst die Verantwortung für Erziehung und Unterricht tragen. Auf diesem Weg zur Eigenverantwortung sind schulinterne Konzepte für eine stärkere Schülerorientierung, die für individuelle Förderung und die Verbesserung der Unterrichtsqualität da sind, zu entwickeln. Dazu bedarf es eines internen, professionellen Qualitätsmanagements sowie auch einer internen, aber auch einer externen Evaluation.
Das Entwicklungsvorhaben „Eigenverantwortliche Schule“ hat sich in den letzten drei Jahren beispielhaft entwickelt. Über 100 Schulen haben sich bereits beteiligt, weitere 150 sind bereits angemeldet. Damit ist jede vierte Schule auf dem Weg zur Eigenverantwortung. Mit dem Haushalt schaffen wir finanzielle Voraussetzungen für das Gelingen dieser be
deutendsten schulpolitischen Maßnahme dieser Legislaturperiode. Angesichts dieser Zahlen meine ich, dass man heute gar nicht mehr nur von einem Entwicklungsvorhaben reden soll, sondern Eigenverantwortung ist inzwischen Realität.
Aber Eigenverantwortung heißt nicht, dass Schule alleingelassen wird. Wir betreiben ein umfangreiches Unterstützungssystem, um Schule an der Basis in ihrer Arbeit zu befördern, die fachliche, soziale, psychologische Betreuung zu gewährleisten. In diesem Unterstützungssystem mit hoch qualifizierten Mitarbeitern werden jedes Jahr 15.000 Lehrerstunden investiert, das sind in der Summe 600 Stellen. Das ist eine Basis für Arbeit außerhalb vom Unterricht, aber im Interesse des Kindes.
Und, meine Damen und Herren, die freien Schulen liegen uns ebenso am Herzen, wie die staatlichen Schulen. Dass Thüringen ein so vielfältiges plurales Schulsystem hat, das verdankt es der konsequenten Entwicklung in diesem Bereich seit 1990. Die Schulen in freier Trägerschaft beleben mit ihrer jeweiligen Prägung nicht nur die Schullandschaft, sondern sie bieten den öffentlichen Schulen Gelegenheit, im Wettstreit die jeweiligen Stärken darzustellen und natürlich auch die Schwachstellen zu erkennen und abzubauen. Der Paradigmenwechsel bei der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft, den wir gemeinsam hier im Thüringer Landtag mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006/2007 beschlossen haben - also die Umstellung der Finanzierung auf einen schülerbezogenen Betrag - trifft natürlich die einzelnen Schulen unterschiedlich, je nachdem, ob sie nach dem früheren Modell höhere oder niedrigere Erstattungssätze erhielten. Ich halte dieses neue Finanzierungsmodell für richtig, weil dabei das Land für jeden Schüler einer Schulart oder eines Bildungsganges den gleichen Betrag zahlt, gleich, ob das Kind in eine kleine oder große Schule geht, unabhängig vom Standort und vom pädagogischen Konzept. Und die Reaktion der Mehrzahl der freien Schulträger auf die am Dienstag dieser Woche im Kabinett beschlossene Finanzhilfeverordnung macht deutlich, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Nach der Benehmensherstellung im Bildungsausschuss noch in diesem Monat wird es möglich sein, die Verordnung in diesem Jahr noch inkrafttreten zu lassen. Mit der Übergangsvorschrift in der Verordnung haben wir ebenfalls dafür Sorge getragen, dass für das laufende Schuljahr zusätzliche Finanzhilfen geleistet werden können. Alle Schulen haben damit ausreichend Zeit, ihre Planungen für das Schuljahr 2008/2009 auf die neue Finanzierungsunterlage umzustellen. Die Förderschulen und alle Schulen erhalten damit künftig im Schnitt mehr Geld, als sie in den Jahren 2006/2007 bekommen haben, und in aller Regel mehr Geld als in den Jahren davor.
Gerade bei den Förderschulen ist die Steigerung so augenfällig, dass bspw. im Bereich der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Behinderung der Satz fast bis auf die letzte Kommastelle den Satz erreicht hat, den große Träger als Bedarf angemeldet haben. Ich denke, das war ein gutes Ergebnis von gemeinsamen Beratungen, das wir auch dem Umstand zu verdanken haben, dass dieser Haushalt eben seit dem Juli über ein halbes Jahr lang ganz intensiv beraten werden konnte und die Maßnahmen, die sich damit verbinden, entsprechend mit den Partnern so beraten werden konnten, dass die entsprechenden Möglichkeiten in diesen Haushalt noch eingestellt werden konnten.
Meine Damen und Herren, im Bereich der Hochschulen und der Wissenschaftsförderung konnte ich aus den Redebeiträgen ja immerhin entnehmen, dass die grundlegende Entwicklung mit der Zukunftsinitiative „Exzellentes Thüringen“ durchaus auf gewisse Zustimmung stößt. Ich denke, der Rahmenvertrag 2, der den Rahmenvertrag 1 fortschreibt, ist wirklich ein großer Gewinn für die Hochschulen, wenngleich ich Ihnen sagen muss, dass auch der Rahmenvertrag 1 natürlich schon ein Erfolg für die Hochschulen war. Die Hochschulen Thüringens haben im Verlaufe dieser fünf Jahre Rücklagen in Höhe von über 20 Mio. € gebildet. Von chronischer Unterfinanzierung kann man da wohl kaum reden. In der Zukunft haben wir im Rahmen der Globalisierung der Haushalte und mit den übrigen Vorschriften zur Anpassung auch im Personalbereich gesichert, dass die Hochschulen sich entsprechend weiterentwickeln können. Und wenn Sie kritisieren, dass sich jetzt auf der einen Seite der Haushaltsgesetzgeber nicht mehr bis ins Detail im Vorfeld über die Ausgabenpolitik der Hochschule informieren kann, Sie aber gleichzeitig Autonomie durchaus begrüßen und einfordern, dann bauen Sie selbst einen Widerspruch auf, den niemand wirklich lösen kann. Ich denke aber, dass wir mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die wir auf der Grundlage des Haushalts in den nächsten Wochen und Monaten mit den Hochschulen verhandeln und auch abschließen werden, ein überschaubares und transparentes System der Finanzierung und der Leistungen der Hochschulen präsentieren können, das diese Sorgen zerstreut. Die Rahmenvereinbarung jedenfalls trägt dazu bei, dass die Hochschulen jeweils ihre eigenen Profile durch wettbewerbsfähige und wirtschaftliche Strukturen in Lehre, Studium und wissenschaftlicher Weiterbildung, in Forschung und Entwicklung, bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses stärken können. Partnerschaftliche Verabredungen, Hochschulautonomie und Wettbewerb werden auch künftig Leitideen des Steuerungsmodells im Verhältnis Staat und Hochschule bleiben. In diesem Zusammenhang wird auch die Zuständigkeit der großen Universitäten in Jena, Ilmenau und Weimar, im Bereich der kleinen
Baumaßnahmen selbst agieren zu können, entsprechend verlängert.
Ein wesentlicher und sich gut entwickelnder Bestandteil des tertiären Bildungsbereiches, meine Damen und Herren, der heute nicht angesprochen ist, den ich aber unbedingt ansprechen möchte, ist die Berufsakademie Thüringen. Mit ihrer praxisnahen Ausbildung wird sie den Anforderungen des Wirtschaftsstandortes in besonderer Weise gerecht und trägt dazu bei, dass auch unter den Rahmenbedingungen der Demographie, die wir alle kennen, sich künftig eine Basis zur Sicherung des Fachkräftebedarfs herausbildet. Deshalb freut es mich besonders, dass in den bisherigen Beratungen die Ausbringung einer Verpflichtungsermächtigung für den Neubau am Standort Eisenach einhellige Zustimmung gefunden hat und ich hoffe, dass das auch hier der Fall sein wird.
Noch einige Sätze zur Kultur, zur Entwicklung des Kulturstaates in Thüringen. Ich denke, die Landesregierung ist sich der Verantwortung sehr wohl bewusst und das beweisen die Zahlen des Haushalts, denn die Ausgaben im Kulturbereich werden in den Jahren 2008 und 2009 wachsen und sie werden etwas schneller wachsen, als die Gesamtausgaben des Haushalts. Und wenn dann bei der Kulturquote an der zweiten Stelle hinter dem Komma ein Zuwachs ist, liebe Frau Klaubert, dann ist das, bezogen auf die Kulturquote von 1,3 Prozent eben ein Zuwachs von 0,01 zu 1,3, also Pi mal Daumen ein ganzer Prozentpunkt Zuwachs. Und das ist schon ganz ordentlich, für jedes einzelne Hundertstel bedeutet das einen ganzen Prozentpunkt Zuwachs für die Kulturausgaben des Landes. Das ist Prozentrechnung, das üben wir dann noch einmal und dann werden Sie das auch verstehen und hier vom Pult richtig wiedergeben.
Von größter Öffentlichkeitswirksamkeit war in der Vergangenheit selbstverständlich die Frage der Finanzierung der Theater- und Orchesterlandschaft in Thüringen, die Fortschreibung der Vereinbarung mit den Trägern der Theater und Orchester. Die Verhandlungen sind weitgehend zu einem guten Abschluss gebracht, der Stadtrat von Erfurt wird seine Entscheidung in der nächsten Woche treffen. Und, meine Damen und Herren, Thüringen bleibt trotz aller Unkenrufe das Theater- und Orchesterland in der Republik. Mit der 79-prozentigen Landesbeteiligung an der Deutschen Nationaltheater- und Staatskapelle Weimar GmbH, also der Bildung eines Staatstheaters Thüringen, ist eine ganz entscheidende Weichenstellung getroffen worden. Ganz egal, ob da
jemand meint, dies sei das Ergebnis irgendeiner Konzeptionslosigkeit, das ist ein Ergebnis, das da jemand eigentlich selbst einmal als wünschenswert bezeichnet hat. Ich bedauere ein wenig, dass die Stadt Suhl sich aus der gemeinsam getragenen Philharmonie mit Gotha zurückgezogen hat, hier bleibt strukturell künftig Neuordnungsbedarf, den man aber natürlich nicht nur mit eigenen Klangkörpern, sondern auch mit anderen Strukturen durchaus gestalten kann. So freut mich, dass sich das Hohe Haus über alle Parteigrenzen einig ist, die vom Bund angebotene Schwerpunktsetzung bei der Finanzierung der Investitionsausgaben der Stiftung Weimarer Klassik durch eine Verpflichtungsermächtigung mitzutragen und damit die Kofinanzierung sicherzustellen. 45 Mio. € sind für Thüringen, selbst wenn sie auf mehrere Jahre verteilt sind, haushaltsrechtlich keine leichte Bürde, aber sie sind ein nicht zu überschätzender Gewinn für das Kulturland Thüringen. Deshalb danke ich allen, die dies auch in gleicher Richtung gesehen und auch so publiziert haben. Gleiches gilt für die herausragenden Kulturereignisse, die uns in den nächsten Jahren erwarten, das Bauhausjahr 2009, aber auch Voraussetzungen sind geschaffen zum 250-jährigen Jubiläum des Thüringer Porzellans, zum 200. Geburtstag von Liszt. Viele überregionale weitere Veranstaltungen wären zu nennen, bis - Herr Schwäblein hat darauf hingewiesen - auf das 500. Jubiläum der Reformation, für das neben Sachsen-Anhalt, neben Wittenberg, ganz besonders Thüringen mit den Reformationsorten Erfurt, Eisenach und Schmalkalden prägend waren. Ich denke, wenn wir solche Entwicklungslinien auch nachhaltig verfolgen, wird es uns eher gelingen, wenn wir dies auch positiv in die Welt tragen, dem Kulturland Thüringen auch nach außen Glanz zu verleihen. Wer Wissen und Kreativität fördert, wer geistige Impulse gibt, der schafft Zukunft. Das wünsche ich mir auch beim Vollzug dieses Haushalts in den nächsten zwei Jahren. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie erlauben, möchte ich wieder zum Beratungsgegenstand dieses Tagesordnungspunkts zurückkommen und zugleich auch noch einmal Bezug nehmen auf die Rede von Herrn Bundespräsidenten Köhler anlässlich der Wiedereröffnung der Herzogin Anna Amalia Bibliothek. Da umriss er die Bedeutung und den Versorgungsgrad öffentlicher Bibliotheken. Ich zitiere einen kurzen Auszug seiner Einschätzung: „Bibliotheken bilden“ - so Bundespräsident Köhler - „in Deutschland ein flächendeckendes Netz und das ist gut. Bibliotheken fördern die Kompetenz, sich selbstständig den Zugang zu Informationen in allen medialen Formen zu beschaffen. Bibliothekarinnen und Bibliothekare bieten Orientierungen
in realen und virtuellen Medienwelten. Auch im unendlichen Meer des Internets sind Bibliothekare und Bibliotheken hilfreiche und kompetente Lotsen.“ - so der Bundespräsident. Ja, meine Damen und Herren, so ist es gerade auch hier in Thüringen und ich bin mit Ihnen allen einer Meinung, so soll es bleiben. Bevor man allerdings in die Details geht, gilt es in der Tat, sich mit der Grundsatzfrage zu beschäftigen: Braucht der Freistaat dafür ein Bibliotheksgesetz? Diese Frage muss beantwortet werden. Ihnen allen ist das Montesquieu-Zitat bestens bekannt - „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.“
Halten wir also die Fakten fest: In der Bundesrepublik gibt es in keinem Bundesland ein Bibliotheksgesetz; in Europa aber verfügen zwei Drittel der 25 EU-Staaten über ein Bibliotheksgesetz. Bei den mittelosteuropäischen Staaten ist das verständlich, gilt es doch dort, den freien Zugang zu Bibliotheken zu sichern. Es gilt also, sorgsam abzuwägen. Entscheidend ist letztlich, welchen Regelungsinhalt ein solches Gesetz haben sollte.
Wie ist nun die gegenwärtige Situation hier bei uns in Thüringen? Die Wissenschaftlichen Bibliotheken arbeiten in Thüringen auf der Basis des § 90 Thüringer Hochschulgesetz. Grundlagen für die Forschungsbibliothek Herzogin Anna Amalia Bibliothek ist das Errichtungsgesetz der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen, heute Klassikstiftung Weimar genannt. Die öffentlichen Bibliotheken in Thüringen sind, wie hier schon mehrfach erwähnt, kommunale Einrichtungen, sie unterliegen der Selbstverwaltungsgarantie der sie tragenden Kommunen. Gemeinsame Regelungen zu Auftrag, Nutzungsbedingungen, Qualifikation des Personals, speziellen Fragen des Urheberrechts im Zusammenhang mit dem Betrieb der Bibliothek oder des Jugendschutzes gibt es nicht. Inwieweit landesrechtliche Regelungen hier rechtlich möglich und geboten sind, muss in der Tat hinterfragt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält sie jedenfalls nicht. Es besteht aber auch kein bundesgesetzlicher noch ein in Europarichtlinien unterstützter gesetzlich vorgeschriebener konkreter Handlungsbedarf. Der Gesetzentwurf der beiden Oppositionsfraktionen schafft allerdings eine neue Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise im eigenen Wirkungskreis durch § 9 Abs. 3 des Entwurfs, der das Land verpflichtet, jährliche Zuschüsse an die öffentlichen Bibliotheken zu zahlen. Damit kommen neben der Verpflichtung des Landes nach § 9 Abs. 1, den Auf- und Ausbau zu fördern, weitere Kosten für Zuschüsse zum Betrieb. Der Umfang und die haushaltliche Verortung dieser Zuschüsse wird nicht geregelt. Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf - das ist ja jetzt gerade ausführlich erörtert worden - sind sie zu einem großen Teil Teil der Schlüsselmasse im Kommunalen Finanzaus
gleich. Es ist zu fragen, inwieweit der damit erwähnten Verpflichtung bereits Rechnung getragen wird.
Wollte man ein Bibliotheksgesetz verabschieden, so müsste man dieses zumindest in zwei Bereiche - Aufgabendefinition und Unterhaltssicherung - gliedern. Bei der Aufgabendefinition würde voraussichtlich kein Haushaltsaufwand entstehen, da hier die ohnehin bekannten Aufgaben der öffentlichen und Wissenschaftlichen Bibliotheken dargestellt werden. Erst die Regelung konkreter Nutzungsbedingungen, Beratungsverpflichtungen und Ähnliches könnte dann wiederum ressourcenrelevant werden. Bei der Unterhaltssicherung könnten Regelungen getroffen werden, die eine Absicherung der Bibliotheken durch Zuschüsse der öffentlichen Träger sicherstellen und diese Zuschüsse festschreiben. Dies könnte in allgemeiner Form erfolgen, andererseits würde durch die Verankerung einer Pflicht der Kommunen, Bibliotheken zu betreiben, natürlich auch eine Verpflichtung des Landes festgeschrieben werden, direkt oder mittelbar - wie schon erwähnt - den Erhalt und die gegebenenfalls gewünschte Neuerrichtung öffentlicher Bibliotheken in Thüringen finanziell zu unterstützen.
Über eines, meine Damen und Herren, besteht sicherlich Konsens, Bibliotheken und Archive, die auch schon erwähnt wurden, gehören zu den ältesten staatlichen wie auch kulturellen Einrichtungen der Menschheit überhaupt. Kürzlich stand ich vor der wiedererbauten Bibliothek von Alexandria und hatte einen Blick zurück in eine zweitausendjährige Geschichte. Mit Blick vor allem auf den Zielkonflikt zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit sowie die Sicherstellung der Dokumentation behördlichen Handelns beim Zusammenwirken von Archiven und Behörden wurde vom Gesetzgeber beim Bund wie auch in den Ländern ein besonderer gesetzlicher Regelungsbedarf gesehen, was auch in Thüringen zu einem Landesarchivgesetz im Jahre 1992 führte. Hingegen völlig unstrittig ist in Deutschland die Bedeutung des freien Zugangs zu den Bibliotheken als Speicher des Wissens für die demokratische, kulturelle und wissenschaftliche Entwicklung des Landes. Der Wert der Bibliotheken insgesamt, gleich ob wissenschaftlich oder allgemein öffentlichen Charakters, ist in seltener Einhelligkeit zwischen allen politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen unumstritten. Dies wird auch von allen Trägern, gleich ob staatlich, kommunal oder andere Trägerschaft, gesehen. Diese sind auch nach Kräften bemüht, ihre Einrichtungen zu erhalten und zu fördern.
Der Gesetzentwurf, um den es heute geht, zu einem Bibliotheksgesetz moderiert in der vorliegenden Fassung jedenfalls lediglich ohnehin bestehende Rechtsnormen, die teilweise sogar verfassungsmäßig verankert sind, wie das Grundrecht
der Informationsfreiheit, die Wissenschaftsfreiheit und Ähnliches. Weiterhin beschreibt er allgemein anerkannte Tatsachen aus dem Sachzusammenhang: kulturelles Erbe, soziale Funktion. Auch die Verpflichtung zur Kooperation bedarf zumindest in Thüringen keiner neuen gesetzlichen Regelung, da dies unter den Bibliothekseinrichtungen grundsätzlich konsensual ist. Ein gewachsenes Netz von bundes- und landesweiten Fachgremien steuert den erforderlichen Diskurs, wobei namentlich der gemeinsame Bibliotheksverbund mit Unterstützung des Kultusministeriums wichtige Arbeit leistet. Die Zusammenarbeit von Schulen und Bibliotheken regelt in Thüringen eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bibliotheksverband und dem Kultusministerium aus dem Jahre 2005. Das zentrale Anliegen des Gesetzentwurfs für ein Bibliotheksgesetz ist es, letztlich einen Beitrag zur wirtschaftlichen Absicherung der Bibliotheken zu leisten. Das ist auch Conclusio der heute geführten Debatte. Das ist dem Grunde nach anerkennenswert, in der vorgeschlagenen praktischen Ausgestaltung aber weiter zu hinterfragen.
Ja.
Ausreichend,
hoffe ich doch. Ich meine, liebe Frau Kollegin, die Frage kann ich schlussendlich erst beantworten, wenn Sie den Haushalt beschlossen haben.
Insgesamt, wenn ich jetzt noch mal kurz zusammenfassen darf, ist der Entwurf in der Tat letztlich eine Beschreibung des Ist-Zustands der Bibliotheken ohne wegweisende Perspektiven. Er birgt zudem die Gefahr - Herr Kollege Seela hat darauf hingewiesen -, dass durch die nicht näher spezifizierenden Regelungen dem Bibliothekswesen und seiner Entwicklung und seinen verantwortungsbewusst arbeitenden Gremien ohne Not möglicherweise mit Blick auf die Zukunft ein Korsett angelegt wird.
Fazit - Klären wir also erst in Ruhe die Grundsatzfrage: Welche Regelungstatbestände sind aus landesrechtlicher Perspektive notwendig, möglich und sinnvoll? Denn wir wollen - wie ich eingangs schon sagte - Bürokratie abbauen, nicht verstärken. In dieser fachpolitischen Erörterung wird sich das Thüringer Kultusministerium aktiv beteiligen. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung legt Ihnen mit Drucksache 4/3405 den Entwurf eines Thüringer Lehrerbildungsgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung vor. Ziel ist es, auf diesem Weg der stetigen Verbesserung der Qualität von Schule und Unterricht weiter fortzufahren. Dazu gehört es, den neuen Anforderungen, die sich aus der Weiterentwicklung von Schule und Unterricht ergeben, auch in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pädagogen gerecht zu werden.
Meine Damen und Herren, der Lehrerberuf ist zugleich ein anspruchsvoller wie ein schöner Beruf. Ich brauche Ihnen nicht zu erzählen, wie viel Freude es macht, jungen Menschen ein Stück von dieser Welt zu erklären, das Staunen und die Neugier zu erleben, mit der sich junge Leute ihren Weg erschließen, die Befriedigung, die sich einstellt, wenn man mit Kindern und Jugendlichen einen Weg gegangen ist und hinterher sagen kann, es hat sich gelohnt, sie haben etwas gelernt, etwas aus ihren Fähigkeiten, Begabungen und Neigungen gemacht. Um das zu erreichen, braucht es neben vernünftigen Rahmenbedingungen die Mithilfe des Elternhauses, eine allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz von Schule und Bildung und vor allem gute Lehrer, Lehrer, die mit der Lust und Last ihres Berufsbilds gleichermaßen umgehen können. Die Anforderungen sind in der Tat hoch. Neben dem Unterrichten, also bilden und erziehen, soll er diagnostizieren, beraten, fördern, beurteilen, führen, organisieren, Verantwortung übernehmen, mitwirken an der innovativen Schulentwicklung und um ständige Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen bemüht sein - Anforderungen, die in der Öffentlichkeit selten gesehen und noch seltener gewürdigt werden. Ich will deshalb ausdrücklich an dieser Stelle die Gelegenheit wahrnehmen, unseren Thüringer Lehrerinnen und Lehrern für ihre Arbeit zu danken.
Die Rahmenbedingungen, die hier im Landtag und im Kultusministerium gesetzt werden, sind das ei
ne, sie mit Leben zu erfüllen und konkret jeden Tag mit unseren Kindern und Jugendlichen zu arbeiten, ist das andere. Beides muss gut gemacht werden, um für die Zukunft junger Menschen und auch des Landes erfolgreich zu sein.
Meine Damen und Herren, wenn in Deutschland manche neidisch auf unser Thüringer Schulsystem schauen und sich auch manches von uns kopieren, dann liegt das daran, dass wir in der Vergangenheit gemeinsam viel richtig gemacht haben. Unsere Lehrerinnen und Lehrer haben dazu einen großen Teil beigetragen durch die konkrete Arbeit in den Schulen, aber auch durch den permanenten Dialogprozess mit der Politik, um gemeinsam weiter voranzukommen.
Meine Damen und Herren, die Schule der Zukunft wird, davon bin ich fest überzeugt, durch ein neues Leitbild geprägt sein. Neben den klassischen Grundfertigkeiten werden die Methoden moderner Wissensaneignung zentrale Bedeutung erlangen. Damit rückt sogleich die Fähigkeit zur Eigenverantwortung und zur Selbstorganisation des Lernenden in den Mittelpunkt. Die Aufgaben des Lehrers werden sich dadurch ebenfalls wandeln. Er wird nicht mehr nur Wissensvermittler sein, sondern immer mehr auch Initiator und Moderator von selbstständigen und gruppenorientieren Lernprozessen werden. Darauf müssen wir unsere Lehrer aber dann auch vernünftig vorbereiten, und zwar schon während der Ausbildung und nicht erst danach. Wenn sich das Lernen an unseren Schulen ändern soll, muss sich also auch die Lehrerausbildung an unseren Hochschulen ändern. Dazu gehört übrigens, dass die Lehramtsstudenten schon während ihres Studiums verstärkt Unterrichtserfahrung sammeln und nicht erst nach ihrem Studium, wo dann viele erschreckt merken, dass sie für den gewählten Beruf eigentlich nicht recht geeignet sind.
Kern aller Überlegungen, wie man Schule verbessern kann, sind immer die Lehrerinnen und Lehrer. Keine öffentliche Einrichtung, kein privates Unternehmen ist so abhängig vom Können und Wollen der Menschen, die in ihnen arbeiten, wie die Schulen von den Lehrerinnen und Lehrern. Um es klar zu sagen, wir können noch so gute Gesetze machen, wir können die Rahmenbedingungen, die Ausstattung der Schulen, das Umfeld immer weiter verbessern, nützen wird das alles nur dann, wenn die Einstellung der in der Schule mit den Kindern arbeitenden Menschen stimmt, wenn sie die Offenheit mitbringen, dass Kinder unser aller Zukunft sind. Lehrer sind die wichtigsten Akteure an den Schulen, wie es die OECD-Lehrerstudie „Attracting, Developing and Retaining Effektive Teachers“ ausgedrückt hat. Sie analysiert detailliert die Personalgewinnung, die berufliche Entwicklung, Weiterbildung usw. in den
unterschiedlichen Schulsystemen der teilnehmenden Länder,
untersucht den Lehrerarbeitsmarkt, betrachtet die Laufbahnstrukturen und Anreize für Lehrer, beurteilt Schulleitung und Schulmanagement sowie die Evaluierung der Schulen und damit auch der Lehrerleistung und die Rechenschaftslegung darüber.
Frau Kollegin Klaubert, im Protokoll können Sie diesen Satz noch einmal nachlesen.
Auch die Enquetekommission des Thüringer Landtags „Erziehung und Bildung in Thüringen“ hat wichtige Hinweise zur Verbesserung von Schulqualität gegeben. Auf der Grundlage dieser Vorarbeiten hat das Kultusministerium ein Gesamtkonzept zur Reform der Ausbildung des pädagogischen Personals erarbeitet. Schwerpunkte sind hier ein neues Lehrerleitbild, verbesserte Lehrerausbildung sowie Lehrerfort- und -weiterbildung, eine Verbesserung der Laufbahnstruktur, Stärkung der Rechenschaftslegung und Verbesserung des schulischen Managements. Wenn wir - ich glaube, das sagen zu können - auch bisher gute Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet haben, auch wenn selbstverständlich bisher vielfältige und qualitativ hochwertige Möglichkeiten für unsere Pädagogen bestanden, sich fort- und weiterzubilden, so ist es doch an der Zeit, mit einem neuen Gesetz die Aus-, Fort- und Weiterbildung auf eine neue Grundlage zu stellen. Bisher werden die Grundlagen der Lehrerausbildung sowie die Fort- und Weiterbildung vor allem im Thüringer Schulgesetz geregelt. Die dort niedergelegten Regeln sind seit dem Inkrafttreten des vorläufigen Bildungsgesetzes im Jahre 1991 im Wesentlichen unverändert geblieben. Sie beschränken sich auf die §§ 35 und 36 des Schulgesetzes und die entsprechenden Verordnungsermächtigungen, aufgeführt in § 60 des Gesetzes. Diese Regelungen reichen künftig nicht mehr aus, um die Ansprüche einer qualitativen Weiterentwicklung der Lehrerbildung zu gewährleisten. Dies gilt vor allem, weil sich unsere Schulen und Hochschulen stetig weiterentwickeln. So sind die Veränderungen in der ersten Phase der Lehrerbildung, die sich durch die Einführung von Bachelor- und Masterstrukturen sowie die Modularisierung der Studiengänge ergeben, zu berücksichtigen. Die Gewährleistung der staatlichen Schulaufsicht im Verhältnis zur Hochschulautonomie erfordert bei diesen neuen, von den Hochschulen geregelten lehramtsbezogenen Hochschulstudiengängen neue gesetzliche Re
gelungen, die bisher nicht existierten. Unter diesem Gesichtspunkt und unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens ist es darüber hinaus fachlich erforderlich, die einzelnen Phasen der Lehrerbildung inhaltlich zu systematisieren sowie ihr Verhältnis zueinander neu zu definieren. Hinzu kommen Reformüberlegungen der Kultusministerkonferenz zur näheren Abstimmung der einzelnen Phasen der Lehrerbildung untereinander. Insbesondere ist es erforderlich, die Inhalte und Ziele der dritten Phase der Fort- und Weiterbildung und deren Bedeutung für die Personalentwicklung neu zu bestimmen. Zusammengenommen erfordern diese Gründe ein neues, eigenständiges Gesetz, welches auch aufgrund seines Umfangs nicht mehr wie bisher in das Thüringer Schulgesetz integriert werden kann. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtigt alle diese Aspekte. Er basiert auf den bewährten Erfahrungen einer dreiphasigen Lehrerbildung, berücksichtigt die Empfehlungen der Enquetekommission des Landtags „Erziehung und Bildung in Thüringen“ sowie die OECD-Studien zur Lehrerbildung. Weiterhin dient der Gesetzentwurf der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG für den Beruf des Lehrers der Europäischen Gemeinschaft.
Meine Damen und Herren, künftig sollen die drei Phasen - Studium, Vorbereitungsdienst sowie Fort- und Weiterbildung - stärker miteinander verzahnt werden. Der Gesetzentwurf definiert als erste Phase das Studium, welches neben der ersten Staatsprüfung auch mit einem konsekutiven Bachelor-/Masterabschluss oder einem Bachelorabschluss abgeschlossen werden kann. Die zweite Phase der Lehrerbildung ist ein schulartbezogener Vorbereitungsdienst, der mit der zweiten Staatsprüfung abschließt. Die dritte Phase bildet die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung einschließlich der Berufseingangsphase. Die stärkere inhaltliche und organisatorische Verzahnung der Phasen soll helfen, den Praxisbezug zu stärken und die innovative Erprobung von unterschiedlichen Ausbildungsformen zu fördern. Die im Gesetzentwurf enthaltenen landesspezifischen Vorgaben sehen deshalb für das Studium aller Lehrämter schulpraktische Studien im Umfang von 30 Leistungspunkten vor, um damit unter anderem ein Praxissemester für Lehramtsstudierende zu ermöglichen. Durch die Koordinierung universitärer und berufspraktischer Ausbildung soll ein systematischer kumulativer Erfahrungs- und Kompetenzaufbau zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer entstehen. Des Weiteren wird eine systematische Kompetenzentwicklung auf der Grundlage verbindlicher Standards gefördert, die den Bedürfnissen der Schule und der Schulentwicklung gerecht wird. Unter Einbeziehung der Dauer der pädagogisch-praktischen Ausbildung im Vorbereitungsdienst und der Möglichkeit der Verkürzung durch Anrechnung von schulpraktischen Studien soll erreicht werden, dass die Gesamtausbil
dungszeit für die einzelnen Lehrämter im Vergleich zur bisherigen Lehrerausbildung mindestens gleich bleibt, sich sogar künftig verkürzen kann. Mit einer Regelausbildungszeit von bis zu sieben Jahren ist Deutschland Spitzenreiter in der Welt. Meine Damen und Herren, das kann nicht dauerhaft so bleiben.
Zu dem Entwurf wurden im schriftlichen Verfahren die Universitäten und Fachhochschulen des Freistaats, die staatlichen Schulämter, die staatlichen Studienseminare für Lehrerausbildung, das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, die Gewerkschaften, der Thüringer Beamtenbund, die Lehrerverbände, die Kirchen, die kommunalen Spitzenverbände, die Landeselternvertretung, der Landesjugendring, der Landesschulbeirat, die Landesschülervertretung, das Landeskuratorium für Erwachsenenbildung, der Thüringer Volkshochschulverband, der Verband der Schulaufsicht des Landes Thüringen sowie der Verband der Wirtschaft angehört.
Am 29. und 31. August fanden mit den gerade genannten Einrichtungen des Kultusministeriums, den Universitäten, den schulischen Mitwirkungsgremien sowie mit Gewerkschaften und Verbänden zusätzlich mündliche Anhörungen statt. Dabei fand der Gesetzentwurf bei allen Angehörten, die zum Entwurf Stellung genommen haben, grundsätzlich eine breite Zustimmung. Etliche der von den Angehörten unterbreiteten Vorschläge wurden in den Ihnen nun vorgelegten Entwurf aufgenommen. Den Anregungen verschiedener Universitäten folgend, wurde der Spielraum für Abweichungen von den in den Rahmenvorgaben vorgegebenen Studienanteilen mit Ausnahme der fachdidaktischen und schulpraktischen Studienanteile von 10 auf 15 Prozent erweitert. Auf Anregung von Schulämtern und des Landesjugendrings wurden die Vorgaben für das Lehramt an Grundschulen ergänzt. Danach muss das Studium für das Lehramt an Grundschulen genauso wie das Studium für das Lehramt an Regelschulen sonder- und sozialpädagogische Studienanteile beinhalten. Einer Anregung von Studienseminaren und Schulämtern folgend, wurde die Möglichkeit eröffnet, dass Schulen damit beauftragt werden können, Aufgaben eines schulartbezogenen Studienseminars zu übernehmen. Weitere Einzelheiten sollen dann im Rahmen der Rechtsverordnung geregelt werden, die die entsprechenden Bestimmungen über die Ausbildung und den Vorbereitungsdienst der Lehrämter beinhaltet. Weiterhin wurde, einem Vorschlag des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien und des Verbandes der Wirtschaft Thüringens folgend, das zunächst vorgesehene Anerkennungs- und Zertifizierungsverfahren für
Fortbildungsangebote durch ein einheitliches Akkreditierungsverfahren ersetzt. Außerdem wurden die Kriterien für eine Bewertung der in einem Portfolio zu dokumentierenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen präzisiert.
Zu den Regelungen über den beim Kultusministerium zu bildenden Beirat für Lehrerbildung wurden von den Verbänden, Kirchen und Gewerkschaften Änderungsvorschläge unterbreitet, die zum Teil aufgegriffen wurden. So wurde eine Regelung über den Vorsitzenden und seine Befugnisse aufgenommen. Der Vorschlag, den Kreis der ständigen Mitglieder zu erweitern, wurde nicht aufgegriffen, um den Zweck und die Arbeitsfähigkeit des Beirats nicht zu gefährden. Es sollte vielmehr dabei bleiben, dass zu einzelnen Beratungsgegenständen weitere Teilnehmer, die nicht ständige Mitglieder sind, eingeladen werden können. Insoweit stellt die vorgesehene Regelung eine sachgerechte Balance zwischen Offenheit und Arbeitsfähigkeit des Gremiums her.
Weitergehenden Vorschlägen der Universitäten, die eine weitere Reduzierung der staatlichen Einflussmöglichkeiten auf die Lehrerbildung in der ersten Phase zum Ziel haben, wie zum Beispiel die Abschaffung des Vetorechts des Schulvertreters im Rahmen der Akkreditierung lehramtsbezogener Hochschulstudiengänge, konnte nicht gefolgt werden, da sie nicht im Einklang mit den geltenden Beschlüssen der Kultusministerkonferenz in der Lehrerbildung stehen. Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2. Juni 2005 über Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, wird die Mitwirkung eines Vertreters der staatlichen Schulbehörden mit Vetorecht im Akkreditierungsverfahren ausdrücklich vorgeschrieben. Hier haben wir also keine Spielräume.
Vorschlägen, wie sie auch die Oppositionsparteien in der Öffentlichkeit getragen haben, die für alle Lehrämter eine einheitliche Gesamtstudienzeit von zehn Semestern vorsehen, wurde für die Lehrämter des gehobenen Dienstes nicht gefolgt, um eine Verlängerung der Gesamtausbildungszeit einschließlich Vorbereitungsdienst zu vermeiden. Dasselbe gilt für die Vereinheitlichung der Studienzeiten für Grundschullehrer und Lehrer an weiterführenden Schulen. Das, meine Damen und Herren, hat nichts mit einer Hierarchisierung der Lehrämter zu tun. Der Bachelorabschluss ist ein berufsqualifizierender Abschluss hoher Qualität.
Ihre Einlassung, Herr Döring, die Sie in die Welt gesetzt haben, ich zitiere wörtlich: „Für die Bildung und Erziehung kleiner Kinder brauche man keine vollwertige pädagogische Ausbildung“, weise ich hier ausdrücklich zurück.
Wenn Sie den Gesetzentwurf richtig lesen, wird Ihnen das auch klar werden. Ebenso weise ich die Unterstellung von Ihnen, Frau Dr. Klaubert, zurück, Sie haben wörtlich verbreitet: „Der klügste Lehrer soll im Gymnasium unterrichten und der dümmste in der Grundschule.“
Dies war im erneuerten Thüringer Schulwesen nie der Fall und dies wird nie der Fall sein. Uns sind alle Schularten wichtig und uns ist es wichtig, dass in allen Schularten Unterricht in hoher Qualität sichergestellt wird. Dazu braucht es an allen Schularten gute Lehrer. Ich halte diese Einlassung, meine Damen und Herren, für geradezu skandalös, das heißt doch bei genauerer Betrachtung, dass Sie alle derzeit aktiven Lehrerinnen und Lehrer an unseren Grundschulen, die ja auch eine im Vergleich zu Lehrern an weiterführenden Schulen unterschiedliche Ausbildung haben, für dümmer als ihre Kolleginnen und Kollegen an Regelschulen und Gymnasien halten.
Ich sage Ihnen ganz deutlich, Frau Klaubert, dieses Urteil würde ich mir nicht einmal in Bezug auf die Absolventen der Studiengänge für Grundschullehrer und Pionierleiter zu DDR-Zeiten wagen und diese Studiengänge waren, gemessen an den heutigen akademischen Ausbildungsgängen, zweifellos Schmalspurstudien. Nicht umsonst wurden sie nach der Wende bald aufgelöst.
Nein, meine Damen und Herren, es ist fatal, die Intelligenz oder Dummheit von Menschen nach der Art und Dauer ihres Bildungsgangs beurteilen zu wollen. Solches Denken schafft erst Unterschiede, die Sie uns dann gern hinterher vorwerfen wollen. Das zeugt von einer Einstellung, die Menschen in Schubladen einzuordnen. Meine Damen und Herren, mit mir geht das nicht, für uns ist jeder Mensch gleichwertig und ich hoffe, auch Sie lernen das bald.
Meine Damen und Herren, für den Gesetzentwurf wurde gemäß § 13 Abs. 3 Satz 4 Beamtenrechtsrahmengesetz ein Bund-Länder-Abstimmungsverfahren durchgeführt. Dabei wurden Bedenken geäußert gegen die Anerkennung der Abschlüsse von Seiteneinsteigern, die nach dem Entwurf bedarfsabhängig einer ersten Staatsprüfung gleichgestellt werden können. Es ist allerdings das vorrangige Ziel des Landes, gleichgestellte Seiteneinsteiger, die für den Schuldienst in Thüringen im Vorbereitungsdienst ausgebildet werden, im staatlichen Schuldienst Thüringens auch zu halten. Die Frage der Anerkennung dieser Seiteneinsteigerabschlüsse außerhalb Thüringens ist deshalb für uns eine nachrangige.
Meine Damen und Herren, das Ihnen zur Beratung vorliegende Gesetz bündelt erstmals wichtige zentrale Reformvorhaben der gegenwärtigen Bildungs- und Hochschulpolitik. Der Gesetzentwurf wird den Ansprüchen einer qualitativen Weiterentwicklung der Lehrerbildung gerecht und sichert die inhaltliche und organisatorische Verbindung zwischen den einzelnen Phasen. Die erste Staatsprüfung für ein Lehramt wird den modularisierten Ausbildungsstrukturen der Hochschulen angepasst und entspricht damit auch den europäischen Standards der Bologna-Vereinbarung. Die schulpraktische Ausbildung während des Studiums soll gestärkt und eine Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst ermöglicht werden. Auch die Kooperation zwischen den einzelnen Trägern der Lehrerbildung wird durch die Möglichkeit von Kooperationsvereinbarungen gestärkt. Der Grundsatz des lebenslangen Lernens sowie die Fortbildungspflicht der Lehrkräfte werden im Gesetz verankert.
Wir legen Ihnen einen Gesetzentwurf vor, der modern und zukunftsweisend die wichtigen Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrern aufgreift und das Nötige regelt, ohne wünschenswerte Flexibilität hintanzustellen.
Für den Landeshaushalt hat das Gesetz keine unmittelbaren Auswirkungen. Kosten, die sich aus der Verlängerung von Studienzeiten durch schulpraktische Studien bei einzelnen Lehrämtern ergeben, werden durch die Anrechnung der schulpraktischen Studien auf die Dauer das Vorbereitungsdienstes innerhalb des Haushalts des Kultusministeriums ausgeglichen und die sich aus den schulpraktischen Studien bzw. durch Praxissemester an Schulen ergebenden Kosten für die Betreuung und Beratung der Praktikanten sind nicht höher als die für die Betreuung und Beratung der Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst. Mögliche Mehrkosten hier wären ebenfalls im Rahmen des Gesamtbudgets des Kultusministeriums zu decken.
Meine Damen und Herren, ich erwähnte eingangs schon, dass es neben guten Rahmenbedingungen
auch einer gesellschaftlichen Akzeptanz für den Lehrerberuf bedarf. Gerade um junge Menschen für diese so wichtige Tätigkeit zu begeistern, ist das wichtig. Wir müssen den Beruf und die Tätigkeit des Lehrers hoch schätzen und dürfen sie nicht schlechtreden, wie wir im Übrigen auch unser Schulsystem nicht schlechtreden sollten, das hat es nicht verdient.
Auch die internationalen Vergleichsuntersuchungen wie PISA, IGLU, ‚Education at a Glance’ und andere, die uns regelmäßige Anhaltspunkte dafür geben, wo wir noch weiteres Entwicklungspotenzial haben, dürfen dazu nicht missbraucht werden. Die Erfolge, die durchaus vorhanden sind, dürfen nicht zerredet werden. Unser Schulsystem leistet viel und die Lehrerinnen und Lehrer leisten gute Arbeit, auf der wir weiter aufbauen wollen.
Der Gesetzentwurf bietet eine gute Grundlage für die zielgerichtete Weiterentwicklung der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung mit dem Ziel der ständigen Verbesserung von Professionalität und Qualität in Schule und Unterricht. Er ist also ein weiterer Mosaikstein in der Fortentwicklung des Thüringer Schulwesens. Dies wird aber nur dann gelingen, wenn sich auch immer wieder junge, begabte Leute für den Lehrerberuf entscheiden. Das setzt Begeisterung der Akteure und ein gutes Ansehen für das Schulwesen insgesamt voraus. Auch das sollten alle, die sich gern in polemischer Weise zu unseren Schulen äußern, bedenken.
Ich bitte Sie um eine gleichwohl zügige wie gründliche Beratung des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren, gern gebe ich dem Hohen Haus den im Beschluss erbetenen Bericht. Wichtig ist mir, zunächst zu betonen, dass der Freistaat Thüringen selbstverständlich das 90-jährige Gründungsjubiläum des Weimarer Bauhauses in einer angemessenen und überregional deutlich sichtbaren Form würdigen will. Selbstverständlich wird das Land dafür auch finanzielle Mittel in erheblichem Umfang bereitstellen. Das Bauhaus ist etwas Herausragendes nicht nur, aber besonders für Thüringen. Im April 1919 - um noch einmal daran zu erinnern - gelang es dem Architekten Walter Gropius, mit Unterstützung der provisorischen republikanischen Regierung des Freistaats Sachsen-Weimar-Eisenach das staatliche Bauhaus in Weimar zu gründen, das beide Vorgängerschulen, die Kunstschule und die Kunstgewerbeschule, auf Grundlage eines neuartigen Programms zusammenführte. Weitere Stationen waren dann ab 1925 Dessau, zwischen 1929 und 1930 unter Direktor Hannes Meyer, und bis zu seiner Schließung im Sommer 1933 unter dem letzten Bauhaus-Direktor Ludwig Mies van der Rohe für kurze Zeit auch Berlin. Das Bauhaus suchte unter der Ägide der Architektur nach einem neuen Ansatz zur Vereinigung aller gestalterischen Disziplinen. Es reformierte die Kunstpädagogik, indem es sich vom akademischen Bildungsbetrieb abwandte, Gestaltungsgrundlagen auf neue Art vermittelte und insbesondere die Werkstatt für die handwerkliche, später auch für die moderne industrieformgestalterische Ausbildung favorisierte. Aus politischen Gründen wurde das Bauhaus 1925 aus Weimar vertrieben und setzte danach seine Arbeit in Dessau fort. Als moderne Schule für Gestaltung erlangte es von Dessau aus Weltgeltung.
Das Bauhaus begann 1919 mit der Formulierung einer Utopie. Der Bau der Zukunft sollte alle Künste in idealer Einheit verbinden. Dies erforderte einen neuen Typ des Künstlers jenseits akademischer Spezialisierung, dessen Erziehung am Bauhaus angestrebt wurde. Der Bauhausgründer Walter Gropius sah den Weg zu diesem Ziel in neuen pädagogischen Methoden und im Handwerk als Voraussetzung jeder Kunst. Im Manifest, im Programm des Staatlichen Bauhauses zu Weimar von 1919 wird Architektur als Gemeinschaftswerk aller Künste und das Bauwerk als eine Werkeinheit definiert, die den gesamten Bereich dessen umfasst, was von Menschen und für Menschen geschaffen wird. Mit dieser Synthese aus Kunst, Handwerk und industrieller Fertigung verbunden war der erzieherische und soziale Anspruch einer neuen Gestaltung des Lebens und der Umwelt, was sicherlich nicht immer in dem vorgestellten Maße eingelöst werden konnte. Das Bauhaus stand mit dieser Zielsetzung nicht allein in Eu
ropa, aber es wurde zum Leitbild und fast zum Synonym solcher Bestrebungen. Die Geschichte verlief, das ist allen bekannt, nicht geradlinig. Wechsel in der Leitung und unter Lehrern, künstlerische Einflüsse von außen und ganz entscheidend die politische Situation, in der das Experiment Bauhaus stattfand, bewirkten seinen ständigen Wandel. Die vielfältigen Wirkungen dieses Experiments reichen bis in unsere Gegenwart. Die neue Ästhetik in Architektur, Design, Malerei, Fotografie, Typografie und anderen strahlt noch heute eine faszinierende Lebendigkeit aus und überrascht trotz der beinahe 90 Jahre durch die Modernität der Ideen und deren Umsetzungen.
Meine Damen und Herren, das 90-jährige Jubiläum der wohl bedeutendsten umfassenden Künstlerschule der klassischen Moderne ist selbstverständlich auch entsprechend zu würdigen. In Thüringen wird das geschehen in tätiger Mitwirkung der Landesregierung. Wahrscheinlich entspricht es der Vielfalt des Bauhauses, seiner Meister und Schüler sowie der verschiedenen Ansätze am ehesten, wenn man sich auch mit einer Vielfalt an Veranstaltungen dem zu nähern versucht, was vom Bauhaus an Aufbruch ausging und in seinen Wirkungen bis heute auch vielfältig lebendig ist. Der implizite Vorwurf im ursprünglichen Antrag, diesem Jahrestag nicht gerecht zu werden, ist mehr als unbegründet. Und auch Ihr Versuch, die Themen „Bauhaus-Jubiläum“ und „Natur und Städtebau“ gegeneinander auszuspielen, war - diese Anmerkung sei mir an dieser Stelle erlaubt - ein wenig engstirnig. Warum sollte man das eine tun und das andere lassen. Beides sind für unser Land bedeutende Themen, die mit entsprechenden Projekten dargestellt werden können und dargestellt werden.
Das Thüringer Kultusministerium arbeitet seit langem mit der Impulsregion Erfurt-Weimar-Jena und den kooperierenden Städten und Landkreisen Erfurt, Weimar, Weimarer Land und Jena bei der Vorbereitung von unterschiedlichen Projekten erfolgreich zusammen. Das betrifft nicht nur die Förderung von Ausstellungs- und anderen Museumsprojekten, sondern auch die mittel- und langfristige gemeinsame Planung von Sanierungs- und Investitionsaufgaben sowie überregional bedeutsamen Projekten. In diesem Jahr verweise ich nur auf die Ausstellungsprojekte zur klassischen Moderne in Apolda, Jena und Erfurt. Zwei der drei bemerkenswerten Ausstellungen sind noch zu sehen. In enger Anbindung an das Thüringer Kultusministerium auf Fachebene gab es bereits im Jahr 2004, zuerst angeregt vom Stadtmuseum Jena und vom Verein Apolda Avantgarde, konkrete Pläne zu koordinierten Ausstellungsvorhaben zum Bauhausthema im Jahr 2009. Nach Konkretisierung der Projekte fand am 30.11.2005, also vor knapp zwei Jahren, eine erste Sitzung der von der Impulsregion
Erfurt-Weimar-Jena gegründeten Arbeitsgruppe „Kultur und Tourismus 2009“ statt. An dieser, wie an jeder anderen folgenden Arbeitsgruppenberatung nahmen auch Vertreter meines Ministeriums teil. Die aktive Teilnahme war zu jedem Zeitpunkt auf eine Realisierung des nicht nur vom TKM begrüßten Vorhabens gerichtet.
Eine am 28. August 2006 im Auftrag der Impulsregion durch Herrn Oberbürgermeister Schröter in Jena mit Herrn Wirtschaftsminister Reinholz geführte Unterredung sicherte dem Projekt Bauhausjahr 2009 die aktive Unterstützung auch der Thüringer Tourismus GmbH, deren Geschäftsführerin sich persönlich in die darauf folgenden Planungen einbrachte. Die Landesregierung bekräftigte ihre Haltung am 22. Mai dieses Jahres durch einen Grundsatzbeschluss, in dem es heißt: „Das Kabinett ist sich einig, das Projekte der Impulsregion Erfurt-WeimarJena für das Bauhausjahr 2009 unterstützt werden sollen. Hierzu wird ein Titel im Einzelplan 04 im Doppelhaushalt 2008/2009 ausgebracht. Dieser Titel sieht eine Förderung der Projekte der Impulsregion zum Bauhausjahr in einer Gesamthöhe von 1,7 Mio. € vor. Dieser Betrag entspricht übrigens in etwa der für die Landesausstellung „Elisabeth von Thüringen - eine europäische Heilige“ bereitgestellten Summe. Der Entwurf des Landeshaushalts liegt dem Thüringer Landtag zur Verabschiedung vor. Insgesamt sollen die mit den Projekten der Impulsregion verbundenen Ausstellungen und Veranstaltungen ein Ausgabevolumen in Höhe von ca. 4,5 Mio. € haben. Die von der Landesregierung mit ihrem Beschluss erwartete konkretisierte Planung der einzelnen Ausstellungsprojekte wird derzeit erarbeitet. Danach wird die Zentrale verschiedene authentische Bauhausorte in Weimar einbeziehen, die Ausstellung „Bauhaus klassisch“ durch Ausstellungen des Kunsthauses Apolda zu Feininger und das Bauhaus zu Oskar Schlemmer und Lazlo Moholy-Nagy ergänzt. Darüber hinaus wird das Stadtmuseum Jena in zwei repräsentativen Ausstellungen an Wassily Kandinsky und an das Bauhaus in Jena erinnern, die Kunsthalle. Das Angermuseum Erfurt zeigt von Albers bis Zadkine eine repräsentative Schau rennomierter Künstler aus dem Umfeld des Bauhauses und beschäftigt sich in einer zweiten Ausstellung mit dem Streit um das Bauhaus. Die Gedenkstätte Buchenwald schließlich erinnert an den Bauhäusler und KZHäftling Franz Ehrlich und schlägt auch hier wieder die Brücke von der Kulturstadt Weimar zum Ettersberg.
Für alle diese Ausstellungsprojekte liegen erste Kosten- und Finanzierungspläne vor, in die Förderanteile des Freistaats eingearbeitet sind. Das Gesamtprojekt wird neben den Mitteln des Landes durch die Kommunen und eine Reihe privater Geldgeber unterstützt. Die universitären Veranstaltungen der
Bauhaus-Universität werden im Rahmen des Gesamtprogramms mit den Ausstellungen in Weimar, Jena, Apolda und Erfurt korrespondieren.
Schon jetzt kann ich sagen, dass die Impuls-Region Erfurt-Weimar-Jena ein interessantes Konzept erarbeitet hat, was jetzt weiterentwickelt und zur Reife gebracht werden wird. Das abgestimmte Gesamtprogramm garantiert ein attraktives, öffentlichkeitswirksames und insbesondere lückenloses Jahresprogramm für das Jahr 2009. Im Kulturkalender Thüringen ist für das Jahr 2009 - bekanntlich auch „Schillerjahr“ - ein deutlicher Bauhaus-Schwerpunkt vorgesehen, der sicher mit der entsprechenden Vermarktung aller dieser Aktivitäten einen über Thüringen hinausweisenden Akzent setzen wird und somit für Thüringen und seine reiche Kultur werben wird. Das Land leistet dazu, wie bereits dargestellt, einen wesentlichen finanziellen Beitrag. Ich bin sicher, die inhaltliche Ausgestaltung, die Vielfalt der Veranstaltungen der Träger und der Veranstaltungsorte werden der Breite, die unter dem Begriff „Bauhaus“ zusammengefasst wird - Sie haben es an der Aufzählung der unterschiedlichen Themen von Ausstellungen und Veranstaltungen gespürt -, gerecht werden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an das anknüpfen, was der Abgeordnete Schwäblein hier zum Schluss gesagt hat. Wir sollten gemeinsam in den nächsten zwei Jahren im Vorfeld der Aktivitäten zum Bauhaus-Jahr 2009
alles dafür tun, dass dieses Projekt nicht durch einen - ich habe mir hier nicht „kleinlich“ notiert, sondern „billig“ - billigen Etikettenstreit diskreditiert wird. Es gibt ein gutes abgestimmtes Veranstaltungsprogramm, bei dem die Initiatoren und das Thüringer Kultusministerium miteinander gearbeitet haben. Es ist keineswegs so, Frau Abgeordnete Klaubert, dass wir die Initiatoren haben - wie Sie das genannt haben - vor sich hinarbeiten lassen.
Wenn es so gewesen wäre, wäre dieses „Vor-sichhinarbeiten“ allerdings mit einem sehr ordentlichen Ergebnis begleitet worden. Aber ich habe, denke ich, in meinem Bericht, den ich gegeben habe, deutlich gemacht, wie eng die Abstimmung zwischen allen Partnern war, zu denen auch die Landesregierung gehört. Es ist ein Ergebnis erzielt worden - ich kann das gern auch noch einmal vortragen, was im Einzelnen inhaltlich vorgesehen ist -, das sich sehen lassen kann. Es ist ein bisschen bedauerlich, dass Sie auf diesen Aspekt - weder Sie, Frau Kollegin Klaubert, noch Sie, Herr Kollege Döring - eingegangen sind, denn das war heute - so auch das Abstimmungsergebnis zum Beschluss - der Gegenstand der Beratung, nämlich was konkret jetzt auf den Weg gebracht ist. Wir sollten uns überlegen, wie wir das in der Zukunft unterstützen können. Dann, denke ich, wird es uns möglich, ein facettenreiches Programm einem interessierten Publikum weit über Thüringen hinaus zur Verfügung zu stellen, das dieses kulturhistorisch sehr spannende Feld des Bauhauses mit allen seinen Einzelheiten auch deutlich hier in diesem Ausstellungsprogramm sichtbar werden lässt. Daneben haben andere Projekte natürlich ihren Platz. Ich kann Ihnen versichern, im Schillerjahr 2009 wird es in Weimar schillern. Es gibt auch mit dem Bund abgestimmte Programme, wie die beiden wesentlichen Schiller-Orte Marbach und Weimar sich im Jahre 2009 präsentieren. Es wird andere Projekte geben, die ebenso wichtig sind, wie etwa die Ausstellung „Natur im Städtebau“, die ich beim besten Willen nicht mit „Schöner unsere Städte und Gemeinden“ vergleichen will, weil vom Ergebnis her meilenweite Unterschiede dazwischenliegen.
Aber darum geht es jetzt nicht. Jetzt ist der Gegenstand, was können wir tun, gemeinsam tun, damit das Bauhaus-Jahr 2009 auch kulturpolitisch für Thüringen ein Erfolg wird. Da sind die Weichen in die richtige Richtung gestellt, der Zug fährt, die Experten sind dabei, dieses Programm gemeinsam zu gestalten. Sie alle mit Ihrem Beschluss über den Dop
pelhaushalt 2008/2009, auch wir alle unterstützen dieses Projekt, begleiten es und wenn uns das mit einem gewissen Maß an Gemeinsamkeit gelingt, dann wird es den Erfolg haben, den wir uns alle wünschen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, Herr Matschie, die Familienoffensive zeigt Wirkung. Das neue Prinzip der kindbezogenen Finanzierung bewährt sich, bewährt sich so, dass es sogar der Trägerkreis zum Prinzip seines Gesetzentwurfs gemacht hat.
Ich will noch mal an die Geschichte erinnern, wie es zu diesem neuen Prinzip kam. Wir haben erlebt über eine Reihe von Jahren Anfang dieses Jahrzehnts, dass sich die Aufwendungen des Landes für die Kinderbetreuung jedes Jahr um einen zweistelligen Millionenbetrag gesteigert haben, ohne dass sich Qualität und Quantität der Betreuung verändert hätten. Wir konnten die Wirkungen dieser Geldflüsse nicht ausmachen. Deshalb war es uns wichtig, auf ein Prinzip zurückzugehen, das händelbar ist, das klar ist und das auf das Kind bezogen ist, genauso wie wir im Übrigen mit dem Bildungsplan eine pädagogische Grundlage schaffen, die vom Kind ausgeht - und dies wird angenommen. Wir haben die Finanzierung damals abgestellt auf eine Untersuchung des Gemeinde- und Städtebundes hinsichtlich der kindbezogenen Anteile der Landesfinanzierung und die kindbezogenen Anteile der Landesfinanzierung jetzt entsprechend den damaligen Untersuchungen und Schätzungen des Gemeinde- und Städtebundes. Deshalb funktioniert Kinderbetreuung in Thüringen auch. Ich bin sicher genauso oft in Kindertageseinrichtungen wie Sie und spreche mit den Erzieherinnen und spreche, wenn man sie dort antrifft, gerade in den Nachmittagsstunden auch mit Eltern und weiß sehr genau, dass diese Kindertageseinrichtungen eine hohe Qualität an Arbeit leisten, auch im Bereich von Bildung und Erziehung, das im Übrigen nicht erst seitdem die Ressortzuständigkeit für diesen Bereich vom Sozial- in das Kultusministerium gewechselt ist, weil die Ressortzuständigkeit in der Landesregierung das eine ist und das, was konkrete Arbeit vor Ort anbetrifft, ist etwas anderes. In
sofern, Frau Skibbe, muss man das auch nicht in so einer Art thematisieren, die zumindest das Bild irgendwo prägen lässt, Sie meinten, es würde dort keine qualifizierte Bildungsarbeit geleistet. Das ist nicht der Fall.
Aber, meine Damen und Herren, der von der SPDFraktion vorgelegte Antrag zielte ja auch auf etwas ganz anderes ab. Er zielte darauf ab, das mit der Familienoffensive der Landesregierung auf eine neue Grundlage gestellte Betreuungssystem von Kindern im Freistaat zu diskreditieren, um dem inhaltlich offensichtlich ins Leere laufenden Volksbegehren öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen, die es dringend braucht. Wer den Bericht gelesen hat, den wir zu den Punkten 1 und 2 des Antrags dem Hohen Hause zugeleitet haben, der wird erkennen, dass in Thüringen alle Voraussetzungen vorhanden sind, um Kindern sowohl zwischen dem 1. und 2. Lebensjahr als auch danach ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu machen. Es stehen ausreichend Kapazitäten in Kindertageseinrichtungen wie auch im Bereich der Kindertagespflege zur Verfügung. Ebenso wird bedarfsgerecht hoch qualifiziertes pädagogisches Personal ausgebildet. Auch der von Ihnen geforderte Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr ist praktisch heute schon geregelt und die Annahme von Betreuungsangeboten für Kinder unter zwei Jahren belegen das. Wenn wir heute mit immerhin zwei Prozentpunkten über der Marge liegen, die die Bundesregierung für das Jahr 2013 für das Bundesgebiet erreichen will, dann zeigt das auch, dass wir alle Voraussetzungen haben, um die entsprechenden Mittel, die der Bund für den laufenden Betrieb ab 2009 zusätzlich zur Verfügung stellen wird, in Thüringen entsprechend qualitätssteigernd einsetzen zu können.
Die Thüringer Landesregierung tut alles, meine Damen und Herren, um Kindern eine gute Zukunft zu ermöglichen und die Eltern bei ihrer Verantwortung für die Kinder angemessen zu unterstützen. Auf diesen Aspekt der Unterstützung kommt es mir auch an. Wir wertschätzen auch die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Familie und sind nicht der Meinung, dass Familien für Bildung und Erziehung keine eigene Leistungskraft haben. Und dort, wo sie Unterstützung brauchen, wollen wir Systeme entwickeln, sie zu unterstützen. Die notwendigen finanziellen Mittel werden selbstverständlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung gestellt. Thüringen ist ein kinderfreundliches Land.
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, sollen dies gerade auch im Interesse der Kinder nicht kaputtreden. Auch das Volksbegehren, welches Sie unterstützen, ist kein geeignetes Mittel, etwas für die
Zukunft der Kinder zu tun. Die Befürworter des Volksbegehrens wollen die im Dezember 2006 vom Landtag verabschiedete Familienoffensive ändern. Wie schon gesagt, einerseits nimmt der Gesetzentwurf die Grundzüge des Kindertagesstättengesetzes auf, es kann also auch in den Augen der Volksbegehrensbefürworter so schlecht nicht sein, andererseits werden Finanzleistungen des Landes und die Betreuungsschlüssel so geändert, dass die Ausfinanzierung die Kommunen und das Land wesentlich mehr kosten würde, Mehrkosten, die a) nicht leistbar und b) auch in diesem Umfang keineswegs erforderlich sind. Bei den eigenen Berechnungen des Trägerkreises würden Mehrkosten von 21,5 Mio. € entstehen. Nach den Berechnungen der Landesregierung belaufen sich die Mehrkosten auf über 100 Mio. €, von denen das Land ca. 44 Mio. € direkt zu tragen hätte. Dies stellt eben einen Eingriff in die Budgethoheit des Landtags dar. Deshalb verstößt das Volksbegehren nach Auffassung der Landesregierung gegen den Finanzvorbehalt der Verfassung. Wenn wir zu dieser Überzeugung kommen - das haben Sie selbst eingeräumt, Herr Matschie -, dann müssen wir gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens vor dem Verfassungsgerichtshof klagen, wir sind dazu verpflichtet.
Die Landesregierung kommt also ihrer Pflicht nach, nicht mehr und nicht weniger. Ihr Antrag, diese Klage zurückzunehmen, ist nichts anderes als die offene Aufforderung zum Verfassungsbruch. Dem können und werden wir uns nicht anschließen.
Die Ausschussempfehlung sieht dies, meine Damen und Herren, ebenso. Es wäre auch seltsam, wenn das Parlament die Regierung aufforderte, ihre verfassungsgemäßen Pflichten nicht wahrzunehmen.
Meine Damen und Herren, wer Vertrauen in den Rechtsstaat hat, hat auch Vertrauen in eine unabhängige Justiz. Es wird nichts schaden, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten, so viel Geduld müssen Sie in jedem Fall aufbringen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Frage der Frau Abgeordneten Jung gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Richtig ist, dass sich die Länder am 28. August auf den Ausbau der Krippenplätze oder der Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren geeinigt haben. Ein Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung liegt vor, über den die Chefs der Staatskanzleien auf ihrer heutigen Sitzung beraten. Anschließend beraten im Oktober die Ministerpräsidenten der Länder darüber. Danach kann der Entwurf von den Ländern unterzeichnet werden. Insofern ist eine konkrete Beantwortung der Fragen der Abgeordneten Jung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich und vor diesem Hintergrund beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Das Verfahren und alle damit zusammenhängenden konkreten Einzelheiten können vom Land erst nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung und der noch ausstehenden Regelung über die konkrete Verteilung der Bundesmittel für die Betriebskosten festgelegt werden.
Zu den Fragen 2, 3 und 4: Siehe Antwort zu Frage 1.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der SPD-Fraktion, über den wir heute reden - schon vor der letzten Plenarsitzung im Übrigen gestellt -
kam mit Blick auf den allseits bekannten parlamentarischen Fahrplan, denke ich, etwas voreilig - schon vor der vorletzten, werde ich hier korrigiert, ich nehme das gerne an, umso voreiliger. Insofern kann ich den Eindruck nicht verhehlen, dass es sich hier um einen Schaufensterantrag handelt. Jeder in diesem Haus weiß: Der Landtag hat zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinerlei Entscheidung zur künftigen Höhe der Landesförderung im Bereich der Theater und Orchester getroffen. Der Entscheidungsprozess beginnt in dieser Plenarwoche mit der Einbringung des Doppelhaushalts. Punkt 1 des Antrags greift dieser Entscheidung vor, und zwar ohne irgendeine inhaltliche Begründung außer dem stereotypen „weiter so“. Dabei nützt ein solches „weiter so“ nicht einmal etwas, denn bei einem „weiter so“ würden alle Bühnen kleiner, müssten Leistungen eingeschränkt werden und da Strukturen einer verstärkten Zusammenarbeit vom Antragsteller jedenfalls nicht einmal ansatzweise in Erwägung gezogen wurden, hieße das, das Theater- und Konzertangebot würde ärmer. Das, meine Damen und Herren, wäre Kulturkahlschlag und gerade das wollte die Landesregierung mit ihrem Konzept vermeiden. Ohne den letzten abschließenden Gesprächen mit den kommunalen Trägern vorgreifen zu wollen, will ich sagen, wir haben das erreicht.
Lassen Sie mich aber den Antrag zum Anlass nehmen, einmal kurz Bilanz zu ziehen zu exakt einem
Jahr Theater- und Orchesterverhandlungen. Neun Finanzierungsverträge sind bisher unterzeichnet worden und dort, wo es noch keine Vereinbarungen gibt, zeichnen sich Lösungen ab. Es gibt dazu derzeit noch Gespräche; Einigungen in nächster Zeit sind abzusehen. Ich sage noch einmal, was ich von diesem Pult aus schon mehrfach gesagt habe: Aus meiner Sicht gab es zu dem beschrittenen Weg keine wirkliche Alternative, denn ein Weiter-so-wie-bisher unter Beibehaltung der Leistungskraft der Theater hätte aufgrund der Tarifentwicklung, auslaufender Haustarifverträge, bereits beschlossener Tarifangleichungen zu einem Finanzbedarf von zusätzlich 14 bis 16 Mio. € im Zeitraum bis 2012 pro Jahr geführt. Das wäre weder für das Land noch für die Träger finanzierbar gewesen. Die jetzt gefundenen Lösungen entsprechen - das gebe ich gerne zu - nicht in allen Punkten den ursprünglichen Vorschlägen des Landes von vor einem Jahr, es sind aber für 2009 bis 2012 effiziente und finanzierbare Strukturen entstanden. Dass wir die eigenen Vorschläge nicht in allen Punkten umsetzen konnten, liegt auch daran, dass das Land in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht der Entscheider, sondern lediglich der Mitfinanzier war, der Moderator. Aber genau das, was wir schaffen wollten, effizientere und längerfristig finanzierbare Strukturen, genau das haben wir trotzdem erreicht. Das, meine Damen und Herren, ist letztlich der entscheidende Punkt.
Ziel der Verhandlungen der Landesregierung war es immer, an allen bisherigen Standorten ein möglichst breites Angebot für das Publikum in allen Sparten dauerhaft und von hoher künstlerischer Qualität zu gewährleisten. Das wird auch nach 2008 möglich sein. Der Freistaat wird auch nach 2008 in Deutschland eine Spitzenstellung bei der Förderung seiner Theater und Orchester einnehmen.
Meine Damen und Herren, wo stehen wir heute? Im Frühjahr 2005 haben die Gespräche des Kultusministeriums mit den 26 Trägern der Theater und Orchester im Freistaat begonnen. Ziel der jetzt weitgehend erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen war es, Anschlussregelungen zu den bestehenden Verträgen ab dem Jahr 2009 zu finden; denn natürlich, die Theater und Orchester aber auch deren kommunale Träger brauchen Planungssicherheit für den Zeitraum zwischen 2009 und 2012. Genau deshalb ging es sowohl um Qualitätssicherung als auch um Strukturen, die künftig finanzierbar sind. Ein Faktum ist, meine Damen und Herren, bis 2008 fördert der Freistaat Theater und Orchester mit rund 60 Mio. €. Am 16. Januar 2007 wurden die ersten sechs Vereinbarungen abgeschlossen und unterzeichnet.
Am 15. Juni wurden Finanzierungsvereinbarungen mit den Trägern der Theater Eisenach und Meiningen getroffen, die eine enge Kooperation beider Häuser unter dem gemeinsamen Dach einer Kulturstiftung Meiningen/Eisenach vorsieht. Auch das wird dazu führen, dass an beiden Standorten künftig hochqualitative Angebote in mindestens dem bisherigen Umfang vorgehalten werden können.
Der Stadtrat von Nordhausen hat zwischenzeitlich beschlossen, seinen Finanzierungsanteil um 300.000 € zu erhöhen, um dadurch das Ballett auch nach 2008 erhalten zu können. Sondershausen wird seinen Beitrag zur Finanzierung der Schlossfestspiele um jährlich 240.000 € erhöhen.
Für das Theaterhaus Jena wird die Stadt Jena einen Finanzierungsanteil von 100.000 € mehr einbringen. Beschlossen ist auch, dass die Stadt für die Philharmonie ab 2009 235.000 € mehr zur Verfügung stellt.
Nach dem Unterzeichnungstermin am 16. Januar wurden weitere Verhandlungen geführt, die inzwischen Ergebnisse gezeitigt haben. In Saalfeld-Rudolstadt hat der Landkreis, die Stadt Rudolstadt ursprünglich vereinbart, gemeinsam 900.000 € jährlich zusätzlich zum Erhalt des Orchesters aufzubringen. Es ist hier schon erwähnt worden, es gab ein anderes Votum des Saalfelder Stadtrates. Dennoch hat jetzt der Zweckverband als Träger des Orchesters und des Theaters abschließend entschieden, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Die Finanzierungsvereinbarung ist zwischenzeitlich unterzeichnet.
Für die Theater Eisenach und Meiningen wurden - wie schon erwähnt - am 15.06. die Verträge der jetzt erweiterten Kulturstiftung Meiningen/Eisenach abgeschlossen. Nach diesen Verträgen erhalten das Theater Eisenach eine Landesförderung von 2,45 Mio. € und das Theater Meiningen von 10,85 Mio. €.
Die Gespräche zur Zukunft der Thüringen Philharmonie Gotha-Suhl wurden nach der Wahl des neuen Vorstands des Trägervereins am 20. Juni fortgesetzt. Gegenwärtig prüft der Trägerverein, inwieweit die bereits praktizierte Kooperation mit dem Theater Erfurt weiter ausgebaut werden kann. Auch die örtlichen Zuwendungsgeber prüfen eine Aufstockung ihrer Finanzierungen. Wenn damit eine tragfähige Lösung gefunden werden kann, wird das Land diesen Weg auch mit einer Förderung - allerdings deutlich unter dem jetzigen Niveau - begleiten.
Zur zukünftigen Finanzierung der Theater in Erfurt und Weimar haben wir insbesondere im letzten halben Jahr viele Gespräche mit den Verantwortlichen auf kommunaler Seite geführt und unterschiedlichste
Modelle und Lösungsansätze erörtert und geprüft. Es ist richtig, nicht alle Vorschläge sind dabei von den Entscheidungsgremien der beiden Städte positiv bewertet worden. Das in der Öffentlichkeit breit diskutierte Holding-Modell konnte nicht einvernehmlich umgesetzt werden. Deshalb wurden nachfolgend weitere Kooperationsmöglichkeiten zwischen den beiden Häusern besprochen. Dabei war auch ein besonderer Kooperationsetat im Gespräch. Dabei hat die Landesregierung immer die besondere Landesverantwortung für das traditionsreiche Deutsche Nationaltheater und seine Staatskapelle bekräftigt. Um das Theater in seinem Leistungsumfang dauerhaft zu sichern, hat die Landesregierung schließlich ihre Bereitschaft erklärt, eine Mehrheit der Anteile der Betreibergesellschaft zu übernehmen. Inzwischen haben sich auf dieser Basis der Freistaat Thüringen und die Stadt Weimar ebenfalls auf ein tragfähiges Zukunftskonzept verständigt, das dem Stadtrat am 18. Juli - also in der nächsten Woche - als Eckpunktepapier vorgelegt wird.
Die Landesförderung, meine Damen und Herren, für die Theater und Orchester soll - das wissen Sie bereits, die Haushaltszahlen der Haushaltsanmeldung sind Ihnen bekannt - laut Haushaltsentwurf der Landesregierung rund 58 Mio. € betragen. Dabei sind anfallende Transformationskosten, Beteiligungen an Transformationskosten eingerechnet. Zieht man dies und auch die Neuaufnahme des Theaterhauses Jena in die institutionelle Förderung für die Theater und Orchester mit in Betracht, so hat sich die Landesfinanzierung ein Stück über die ursprünglich anvisierte Summe erhöht. Gleichzeitig haben sich auch die kommunalen Finanzierungsanteile für alle Standorte, für die Finanzierungsvereinbarungen schon verabredet oder weitgehend ausgehandelt sind, deutlich gesteigert.
Zieht man eine nüchterne Bilanz dessen, was bisher verhandelt worden ist, so ist es jedenfalls völlig abwegig, gleich den Untergang des Abendlandes oder einen kulturellen Kahlschlag herbeizureden. Nur, meine Damen und Herren, wer ständig die LieblingsCD auflegt „Auf hohem Niveau jammern“, der sei an Fakten erinnert, die für die Kulturlandschaft Thüringens stehen. Thüringen liegt mit deutlichem Abstand bei den Landeszuschüssen der Flächenländer für Theater bundesweit an der Spitze. Thüringen hat das dichteste Netz von öffentlich finanzierten Theatern und Orchestern der Bundesrepublik unter den Ländern.
Da Deutschland auf diesem Feld Weltspitze ist, führt Thüringen diese Spitze an und darauf sollten wir stolz sein.
Diese kulturelle Vielfalt und das hohe Niveau wollen wir auch, allerdings mit tragfähigen Strukturen, erhalten und fortentwickeln.
„Alles Fertige“, Herr Matschie, „wird angestaunt, alles Werdende unterschätzt“ hat schon Friedrich Nietzsche gesagt. Jeder Stillstand bedeutet Rückstand, das gilt auch für Theater und Orchester.
Arbeiten wir gemeinsam, Herr Matschie, an besseren Strukturen für morgen. Totengräberstimmung, wie Sie sie aufbringen, lähmt.
Im Übrigen möchte ich auch noch mal auf Goethe als einen Zeugen für Synergieeffekte im Theater hinweisen. Goethe sagte in seinen Gesprächen mit Eckermann - schließlich hat sie Eckermann aufgeschrieben: „Nichts ist für das Wohl eines Theaters gefährlicher, als wenn die Direktion so gestellt ist, dass eine größere oder geringere Einnahme der Kasse sie persönlich nicht weiter berührt und sie in der sorglosen Gewissheit hinleben kann, dass dasjenige, was im Laufe des Jahres an der Einnahme der Theaterkasse gefehlt hat, am Ende aus irgendeiner anderen Quelle ersetzt wird.“ Und an anderer Stelle wird Goethe noch deutlicher: „Ich sehe die Zeit kommen, wo ein gescheiter, der Sache gewachsener Kopf vier Theater gleichzeitig übernehmen und sie hin und her mit Gastrollen versehen wird, und ich bin gewiss, dass er sich besser bei diesen vieren verstehen wird, als wenn er nur ein einziges hätte.“ Ich darf Sie allerdings beruhigen, Herr Matschie, Goethe hatte nicht die Theaterlandschaft von Thüringen von heute im Blick. Wir haben aber die Aufgabe, die Zukunft auch unserer Theater- und Orchesterlandschaft und die Zukunft der Kulturlandschaft Thüringens insgesamt im Blick zu haben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich zu den Anträgen komme, muss ich auch ein Wort zu dem Beitrag von Herrn Hausold hier sagen. Herr Hausold, seit 1990 wurde mitnichten Forschungsinfrastruktur in Thüringen abgebaut. Im Gegenteil, es hat sich Forschungsinfrastruktur erst vielfältig entwickelt mit drei neu gegründeten MaxPlanck-Instituten, mit zwei Fraunhofer-Instituten, mit verschiedenen Hochschulen, mit der Entwicklung der Hochschule für Architektur und Bauwesen und der Technischen Hochschule in Ilmenau zu Universitäten mit einem breiten Studien- und Forschungsangebot, mit der Gründung von Fachhochschulen. Warum die Industriebetriebe untergegangen sind, das wissen Sie genau. Deren Forschungsabteilungen wurden vielfach gerettet und in wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen umgebildet, die heute ein stabiles Netz der Verknüpfung der Forschung zwischen den Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen und der wieder erblühenden Wirtschaft in Thüringen sind. Ich denke, wir sollten schon - auch angesichts der Zuhörer, die wir heute haben - bei den Tatsachen bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Redebeiträge von Oppositionsangehörigen sind häufig nach dem gleichen Strickmuster gestaltet.
Alles, was bisher getan wurde, ist unzureichend, ist mangelhaft und für die Zukunft ist ein Desaster zu erwarten. Das haben Herr Eckardt heute gesagt und Frau Hennig. Das hören wir, meine Damen und Herren, hier in diesem Hohen Haus seit 17 Jahren. Das Desaster lässt weiter auf sich warten
und ich bin mir nicht sicher, ob es jemals kommt.
Aber es könnte ja immerhin sein, Sie müssen mal Verantwortung übernehmen, dann allerdings ist das Desaster sicher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zurück zum Thema.
Wir diskutieren heute in verbundener Debatte einen Antrag Ihrer Fraktion, Herr Hausold, der SPD-Fraktion, einen Alternativantrag der CDU - Zukunftskonzept Hochschule, Forschung und Innovation - und dazu noch eine Entschließung. Ich werde zu all diesen Anträgen etwas sagen. Alle haben bei unterschiedlicher Bewertung der bisherigen Entwicklung grundsätzlich das Ziel, Wege zur weiteren Stärkung unserer Hochschullandschaft zu suchen - und das ist immerhin zu begrüßen, das will ich hier deutlich sagen.
Lassen Sie mich deshalb ganz grundsätzlich feststellen, ich freue mich, dass alle Fraktionen, die Regierungsfraktion und die Oppositionsfraktionen dieses Hohen Hauses, sich für eine Stärkung der Thüringer Hochschulen und der Forschungslandschaft einsetzen. Dieses Bemühen immerhin eint uns, wenn auch die Wege, die vorgeschlagen sind, oft unterschiedlich sein mögen. Und so nehme ich alle Anträge einfach mal so, wie sie gewiss gemeint sind, als Unterstützung für meine Arbeit.
Ein Wort zur Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder: In der zweiten Runde ist das Abschneiden Thüringens bisher durchaus als erfolgreich zu bezeichnen. Dabei muss man bedenken, Exzellenz
kann man nicht deklarieren, man muss sie erarbeiten durch erfolgreiche internationale vernetzte Forschung.
Das Ergebnis: Die Gemeinsame Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Wissenschaftsrats für die Exzellenzinitiative hat über 305 eingereichte Projektvorschläge entschieden und in drei Förderlinien insgesamt 35 Universitäten zur Einreichung von vollständigen Förderanträgen aufgefordert. Von diesen bundesweit 35 ausgewählten Universitäten kommen zwei aus Thüringen. Das ist ein Erfolg und ist ein Zeichen der Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen, die sie sich bisher erarbeitet haben, auch natürlich mit der Unterstützung der Rahmenbedingungen, die das Land diesen Hochschulen gegeben hat. Das ist die Universität Jena, sie zählt zu den erfolgreichsten Hochschulen in den neuen Ländern. Sie konnte sich mit zwei Antragsskizzen für Graduiertenschulen und einer für ein Exzellenzcluster durchsetzen. Die Universität Erfurt ist ebenfalls zur Antragstellung für eine Graduiertenschule aufgefordert worden. Thüringen war damit mit vier von zehn eingereichten Anträgen erfolgreich. Das kann sich im bundesweiten Vergleich sehen lassen. Das Kultusministerium hat die weitere Erarbeitung der Förderanträge, die inzwischen abgeschlossen ist, inzwischen erfolgt die Begutachtung, sofort und völlig unbürokratisch unterstützt. Den Hochschulen wurden zusätzliche Mittel für die Antragserarbeitung im Umfang von 400.000 € zur Verfügung gestellt.
Meine Damen und Herren, dieser Erfolg zeigt, dass die Hochschul- und Wissenschaftspolitik der Landesregierung in den letzten 17 Jahren richtig war und auch Früchte trägt. Wir werden deshalb diesen Weg konsequent fortsetzen, denn Wissenschaft und Forschung liefern die Grundlagen für Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft und damit für die Zukunft unseres Landes. Sie sind der Schlüssel für Wachstum und Beschäftigung und Spitzenforschung von heute und sichern Arbeitsplätze für morgen. Vor diesem Hintergrund wurde bereits Ende des Jahres 2002 mit einer umfassenden Hochschulfinanzreform begonnen, deren Herzstück die am 3. Dezember 2002 abgeschlossene Rahmenvereinbarung zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Hochschulen zwischen der Landesregierung und den Hochschulen des Landes war.
Meine Damen und Herren, diese Rahmenvereinbarung gab den Hochschulen Planungssicherheit, verhinderte Kürzungen auch in Zeiten, in denen aufgrund fehlender Steuereinnahmen überall hart gespart werden musste. Die Ausfinanzierung der Stellen der Hochschulen liegt übrigens nicht - wie Herr Eckardt hier auch behauptet hat - bei 80 Prozent, das wird auch nicht wahrer, wenn Sie sagen, es hätte das Kultusministerium gesagt, sondern seit 2004 bei etwa 90 Prozent; von ca. 5.000 Stellen sind etwa
500 frei. Nach meiner Rechnung sind das 10 Prozent. Es kann sein, Sie kennen eine Prozentrechnung, bei der 20 dabei herauskommt. Das entspricht einem im Bereich der Hochschulen üblichen Rahmen des Anteils freier Stellen, weil in diesem Bereich die Fluktuation bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern höher ist als in anderen Bereichen der öffentlichen Hand.
Entsprechend dem Haushaltsplan 2006/2007 und dem dort fixierten Strategiekonzept für den Stellenabbau in der Thüringer Landesregierung haben wir mit den Hochschulen vereinbart, dass von diesen 500 freien Stellen 200 künftig dauerhaft nicht wiederbesetzt werden sollen und dies auch mit dem Hochschulpakt vereinbart. Der Abbau wird durch Stellenstreichungen im kommenden Doppelhaushalt realisiert. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es sich eben nicht um Stellen handelt, die aktuell tätige Wissenschaftler besetzen, sondern es handelt sich um Stellen, die nicht besetzt sind. Es ist also lediglich eine Bereinigung der Pläne. Darüber hinaus ist von Bedeutung, dass der Abbau ohne eine entsprechende Reduzierung des Personalbudgets erfolgen wird. Vielmehr beabsichtigt die Landesregierung, den Hochschulen im kommenden, ab dem nächsten Jahr geltenden Hochschulpakt die Zusicherung zu geben, dass Personalkostensteigerungen aufgrund von Tarif- und Besoldungserhöhungen voll ausgeglichen werden.
Meine Damen und Herren, zusammen mit dem am 01.01.2007 in Kraft getretenen neuen Thüringer Hochschulgesetz und dem noch zu vereinbarenden Hochschulpakt werden die Thüringer Hochschulen damit Rahmenbedingungen erhalten, die sie für eine erfolgreiche Entwicklung und Profilierung im stärker werdenden Wettbewerb benötigen. Aufbauend auf die wesentlichen Inhalte der ersten Rahmenvereinbarung von 2002 soll auch die neue Rahmenvereinbarung für den Zeitraum 2008 bis 2011 wesentlich die Eckpunkte enthalten: Planungs- und Finanzierungssicherheit über die vereinbarte Laufzeit, Budgetierung der Haushaltsansätze und Erweiterung der Flexibilisierung der Haushaltsführung, leistungs- und belastungsorientierte Mittelvergabe, Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen in dem Rahmen, in dem dies das Hochschulgesetz vorsieht, sowie Einführung von Kostenrechnung und Controlling an den Hochschulen.
Mit der neuen Rahmenvereinbarung werden wesentliche hochschul- und wissenschaftspolitische Zielsetzungen verfolgt, nämlich der weitere Ausbau der Hochschulen als Zentren des Wissenschaftssystems des Landes, die Schärfung der jeweiligen Profile der Hochschulen durch wettbewerbsfähige Strukturen in Lehre, Studium und wissenschaftlicher Weiterbildung in Forschung und Entwicklung, bei der För
derung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Verwirklichung des Gleichstellungsauftrags, die Umsetzung des Bolognaprozesses an den Hochschulen und die Durchführung der damit eingeleiteten Maßnahmen zur Schaffung eines europäischen Hochschulrahmens, die Weiterentwicklung eines attraktiven, ausgewogenen und aufeinander abgestimmten Studienangebots, die Sicherung der guten Studienbedingungen an Thüringer Hochschulen, eine Effizienzsteigerung in der Lehre mit dem Ziel der Verkürzung der Studienzeiten sowie der Sicherung und Steigerung der Qualität, die Sicherung des akademischen Fachkräftebedarfs in der Zukunft auch durch den Ausbau der akademischen Ausbildung in postgradualen und weiterbildenden Studiengängen, die sich durch Gebühren und Entgelte selbst tragen, ein zielgerichtetes Marketing für den Hochschulstandort Thüringen, die Stärkung der Forschungskompetenz der Hochschulen, die Verstärkung der Kooperation zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der Wirtschaft.
Zur Umsetzung dieser Zielstellungen gewährt das Land den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit für den genannten Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2011. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags sollen die Hochschulen in diesem Zeitraum Landesmittel in dem schon beschriebenen Umfang erhalten.
So weit der derzeitige Stand in den Verhandlungen zur neuen Rahmenvereinbarung, die - und da hoffe und setze ich auf Ihre Unterstützung vom Parlament - so gebilligt werden wird. Auf der Basis dieses Rahmens werden wir entsprechend den Regelungen des neuen Hochschulgesetzes mit den Hochschulen Ziel- und Leistungsvereinbarungen abschließen, die dann auch die Frage der strategischen inhaltlichen Planung und der Profilierung mit berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, dass in Thüringen auch heute sehr gute Studienbedingungen herrschen, zeigen nicht nur die zum Teil hervorragenden Ergebnisse des neuesten Hochschulrankings des CHE, des Centrums für Hochschulentwicklung Gütersloh, und der Wochenzeitung „Zeit“. Herr Schwäblein hat schon auf das CHE-Ranking hingewiesen. Das CHE ist keine Veranstaltung der Bertelsmann-Stiftung allein, sondern eine gemeinsame Initiative der Hochschulrektorenkonferenz und der Bertelsmann-Stiftung, also etwas, was aus dem Raum der Hochschule heraus kommt. Auch das CHE-Ausstattungsranking vom April 2007 weist für Thüringen mit dem zweiten Platz im Vergleich aller 16 Länder eine Spitzenplatzierung in Bezug auf die Ausstattung der Hochschulen in den 16 Ländern aus. Nach dieser Studie bewerten die Studierenden der Thüringer Hochschulen, also die, die hier selbst die beste eigene Erfahrung haben, insbesondere die studentischen Ausbil
dungsplätze, die Bibliotheksausstattung, die Laborausstattung sowie die räumliche Ausstattung als sehr gut. Auch was die Betreuungsrelation anbetrifft, ein Indikator, der häufig zur Messung der Studienbedingungen und der Ausbildungsqualitäten herangezogen wird, liegt Thüringen im Vergleich der 16 Bundesländer im Universitätsbereich in der Spitzengruppe. Lediglich die Länder Sachsen-Anhalt und das Saarland haben gegenüber den Thüringer Universitäten, wo 14,7 Studierende je Lehrperson vorhanden sind, eine etwas bessere Betreuungssituation. Der Freistaat Bayern, der auf Platz 4 liegt, also unmittelbar hinter Thüringen, hat mit 15,7 Studierenden je Lehrperson bereits einen deutlichen Abstand. Dies zeigt, dass die Thüringer Landesregierung sich der Verantwortung und Bedeutung des Hochschulbereichs sehr wohl bewusst ist. Die Landesregierung wird auch weiterhin die Thüringer Hochschulen stärken. Dabei ist uns im Zusammenhang mit dem neuen Hochschulpakt die langfristige und zielgerichtete Weiterentwicklung der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen wichtig. Das in Kraft getretene Hochschulgesetz bietet dafür eine gute Grundlage. Ich jedenfalls als Kultusminister freue mich, dass die Stärkung der Hochschulen auch ein gemeinsames Interesse hier in diesem Hause ist.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem demographisch und schulpolitisch verursachten unterschiedlichen Entwicklungen in den alten und in den neuen Bundesländern hinsichtlich der Studiennachfrage in den kommenden Jahren werden wir auch die Unterstützung des Bundes im Rahmen des in der vorigen Woche abgeschlossenen Hochschulpakts 2020 gern in Anspruch nehmen. Für die Aufrechterhaltung des Angebots in den fünf neuen Ländern erhalten diese von den ca. 580 Mio. € durch den Bund bis 2010 mit 15 Prozent einen überproportional hohen Anteil. Diese Regelung wurde im Einvernehmen mit allen Ländern getroffen. Obwohl in den westlichen Ländern neue Studienplätze geschaffen werden müssen, haben alle Länder gemeinsam zugestimmt, dass auch der Anteil der neuen Länder im gleichen Rahmen ist, und er ist sogar leicht über dem Durchschnitt angesetzt. In diesem Sinne und im Sinne der Maßnahmen, die ich hier geschildert habe, meine Damen und Herren, ist das, was man im Initiativantrag, im Entschließungsantrag der PDS-Fraktion lesen kann, zwar gut lesbar, aber insgesamt nichts Neues, wenn es sich auf die Handlung der Landesregierung bezieht. Uns binden das Hochschulgesetz und mit dem Hochschulgesetz die Finanzierungsvereinbarungen, die wir mit den Hochschulen abschließen, und die in diesem Zusammenhang fixierten inhaltlichen Planungsinstrumente. Wir entwickeln gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen zurzeit eine Thüringer Forschungs
strategie und eine Strategie zur Qualitätsentwicklung der Lehre, denn dies ist ebenfalls ein wichtiges Arbeitsfeld im Hochschulbereich. Dieses Thema im Übrigen fehlt bedauerlicherweise in Ihrem Entschließungsantrag vollständig. Dabei, und das sollte man immerhin bedenken, ist Lehrqualität eine entscheidende Basis für die Bildung eines hoch qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses. Deshalb, meine Damen und Herren, halte auch ich diesen Entschließungsantrag zwar für schön geschrieben, vielleicht grammatisch falsch, aber in jedem Falle entbehrlich. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, kein anderer Sektor in unserer Gesellschaft ist so populär wie der Sport. Erfolgreiche Leistungssportler sind gerade in Thüringen Vorbilder für viele Kinder und Jugendliche. Nachdem der Spitzensport in letzter Zeit auch für negative Schlagzeilen gesorgt hat, ist es ein gutes Zeichen, wenn in diesem Hohen Hause Konsens darüber besteht, dass wir alles Machbare zur Stärkung des Sports in Thüringer Kindergärten und Schulen umsetzen wollen. Vor allem der Schulsport leistet einen unersetzbaren Beitrag in der Bildung und Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen. Sport ist das einzige Fach der Bewegung, und außerdem befähigt Schulsport zur Teilhabe an Bewegung, Spiel, Sport sowie zum lebenslangen Sporttreiben, um gesund und fit zu bleiben - meine Vorredner haben das ausführlich dargestellt.
Ich danke deshalb an dieser Stelle den Damen und Herren Abgeordneten und den Sachverständigen in den Ausschüssen für ihre zielorientierte Arbeit. Meine Damen und Herren, in Kindertagesstätten und Schulen müssen wir gemeinsam mit den Vereinen und Verbänden und den kommunal Verantwortlichen verstärkt für Schulsport, aber auch für außerschuliche Sportangebote im Sinne eines lebenslangen Sporttreibens werben und die erforderlichen Rahmenbedingungen sichern. Der fraktionsübergreifende
Konsens zur Stärkung des Sports in Kindertagesstätten und Schulen ist dabei ein guter Ausgangspunkt, dem Sport im vorschulischen und schulischen Bereich, aber auch im öffentlichen Bewusstsein den gebührenden Stellenwert zu verschaffen. Allerdings, und auch da bin ich mit Ihnen einig, darf dieser Konsens sich nicht in einer reinen Deklaration verflüchtigen. Die eigenverantwortliche Schule hat mit Unterstützung der Schulämter, des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, des Kultusministeriums, der Schulträger, die für die materielle Sicherstellung Verantwortung tragen, und aller mit Schule Kooperierenden im Sozialraum die Aufgabe, die im gemeinsamen Antrag aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen. Sportunterricht braucht das ihm angemessene Gewicht. Die Stundentafel Sport darf keine Verfügungsmasse sein,
sie darf nicht zur Disposition stehen. „Ausfall des Sportunterrichts gefährdet die Gesundheit“ - in Thüringen sollte es keinen Anlass für einen solchen Aufkleber geben. Arbeiten wir deshalb gemeinsam an der Stärkung des Sports in allen Lebensbereichen. Ich verstehe den Antrag als klaren Auftrag an alle für Kindertagesstätten und Schule Verantwortlichen. Ganz im Sinne eines klugen Worts des früheren britischen Premierministers Sir Winston Churchill ist keine Stunde, die man im Sport verbringt, verloren. Mein Haus unterstützt die Ziele des Antrags vollinhaltlich und wird seine Arbeit daran ausrichten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Skibbe beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ja, es gibt inzwischen mehr Rückmeldungen. Die Prüfung hat jedoch kein weiteres Defizit ergeben.
Zu Frage 2: Über die Höhe der Personaldefizite können keine Angaben gemacht werden. Die zum Stichtag nun inzwischen 1. März abgegebenen Meldungen enthalten die Zahl der Einrichtungen, in denen im Jahresdurchschnitt ein Personaldefizit festgestellt wurde. Aber auch diese Anzahl ist noch nicht verbindlich, da die Meldungen teilweise unvollständig erfolgten und einer Nachbesserung bedürfen. In Erfurt betrifft das beispielsweise 16 Einrichtungen.
Zu Frage 3: Aus den Meldungen zu den Stichtagen 1. September und 1. März wurde jeweils zunächst das Jahresmittel im Soll und Ist gebildet. Ergab sich eine Differenz von mehr als 0,1 VZB, so wurde zunächst mit den Trägern ein telefonischer Kontakt hergestellt, um den Hintergrund zu ermitteln. Neben Fehlern beim Ausfüllen der Meldebögen wurde auch festgestellt, dass sich oftmals durch das Ausscheiden von Kindern aus der Einrichtung zwischenzeitlich der Bedarf verringert hatte. Darüber hinaus wurden zur Unterstützung von Nachverhandlungen der freien Träger mit der Kommune bzw. innerhalb der kommunalen Verwaltungen schriftliche Aufforderungen an die Träger zur Angleichung des Personals an die vorgegebenen Standards mit einer Frist von vier Wochen versandt. In insgesamt 42 angeschriebenen Einrichtungen wurde das Personal inzwischen als ausgeglichen gemeldet. Ein Teil der Rückmeldungen steht jedoch noch aus, weil hier die gesetzte Frist noch nicht abgelaufen war.
Zu Frage 4: Nach Sozialgesetzbuch VIII haben die Träger eine Meldpflicht jeweils zu den Stichtagen 1. September und 1. März. Bei Feststellung eines Defizits von mehr als 0,1 VZB im durchschnittlichen Ist des pädagogischen Personals werden die Träger angeschrieben und mit der umgehenden Veränderung beauftragt. Erfolgt diese nicht und wiederholt sich die defizitäre Ausstattung mit pädagogischem Fachpersonal wird die Betriebserlaubnis entsprechend verändert.
So ist es.
Nein. Die Verantwortung für die ausreichende Personalausstattung der jeweiligen Einrichtung nach dem Gesetz hat der Träger. Der Träger ist der einzige, der dort Personal einstellen kann oder zusätzliches Personal beauftragen kann. Der Träger muss diese Kriterien, die sich aus der Betriebserlaubnis und aus dem Bedarfsplan vor Ort ergeben, mit der Kommune verhandeln, wenn es um die Refinanzierungsanteile geht.
Herr Abgeordneter, natürlich bemühen wir uns in solchen Fällen - und in diesem Fall ist Ihnen das ja auch bekannt - auch die jeweilige Kommune mit einzubeziehen. Aber es ist richtig, wenn sich längerfristig keine Veränderung ergibt, muss die Betriebserlaubnis zumindest dann auf die Größenordnung angepasst werden, für die der Träger allenfalls Personal verfügbar hat.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jung beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Thüringer Kultusministerium verweist auf das Thüringer Kindergartenportal, weil es sich hier um die Kinderbetreuungsbörse für Thüringen handelt. Die Initiative hat, wie der Seite zu entnehmen ist, in Kooperation mit dem Bundesfamilienministerium - Grußwort der Ministerin Frau Dr. Ursula von der Leyen und auch Zurverfügungstellung kostenloser Software - diese Plattform erstellt. Dabei handelt es sich nach unserem Wissen um das einzige derartige Angebot im Freistaat. Daher ist es
sinnvoll, darauf aufmerksam zu machen.
Zu Frage 2: Nach den Angaben auf der Internetseite des Vereins wird die Initiative durch Frau Elisabeth Lehmann-Drohnke, Frau Dr. Ines Pistner und Herrn Michael Zapfe vertreten. Geschäftsführerin ist Frau Katrin Konrad. Die Kontaktadresse lautet: Blankenburger Straße 6 in 07426 Königsee.
Zu Frage 3: Vonseiten der Landesregierung erfolgt keine Förderung. Weiteres ist uns nicht bekannt.