Vor ca. einem Jahr war sogar mal die CDU-Fraktion kurz davor, einem Entschließungsantrag der SPDFraktion zuzustimmen. Es ging damals um die Besetzung des Aufsichtsrats der TTG, das ist aber dann kurzfristig wieder zurückgezogen worden, weil die Landesregierung den Ursprungsantrag zurückgezogen hat. Erst vor einem Monat zur Haushaltsberatung haben wir beim Thema LEG ebenfalls einen Entschließungsantrag gestellt, der von der Mehrheit des Hauses abgelehnt worden ist. Aber nicht nur die Linkspartei.PDS, sondern auch wir sehen Bedenken bei dem Thema „Parlamentarische Kontrolle von Landesgesellschaften“ wie auch die Präsidenten aller Landtage, wie in einem Thesenpapier vom 09.05.1999 nachzulesen ist. Dort heißt es: „Die so genannte formelle Privatisierung, d.h. die Erfüllung öffentlicher Aufgaben mit Hilfe privater Organisationen, darf nach einhelliger Auffassung nicht dazu führen, dass hierdurch diese Bereiche der parlamentarischen Kontrolle durch Flucht ins Privatrecht entzogen werden. Auch in diesen Fällen verlangt das Demokratieprinzip eine ununterbrochene Legitimationskette staatlichen Handelns und daher, soweit das Unternehmen öffentliche Aufgaben erfüllt, eine umfassende Kontrolle der Unternehmen.“ Nun ist ja die Organisationsprivatisierung durchaus zu begrüßen aus unserer Sicht. Aufgaben können oftmals effizienter, kostengünstiger, zielgerichteter, ja sogar transparenter durchgeführt werden, weil sie nämlich ein
deutig abgegrenzt sind, aber dabei darf die parlamentarische Kontrolle nicht unter die Räder kommen. Und trotz der Entschließung, die ich vorhin schon zitiert hatte, vom 09.05.99, hat sich in Thüringen in dieser Richtung kaum etwas geändert. Im Gegenteil, eigentlich ist diese Situation wesentlich schlechter geworden. In Thüringen droht in der Praxis in weiten Teilen ein Bruch dieser Legitimationskette einzutreten bzw. in einigen Fällen ist dieser schon erfolgt. Dies ist nicht nur inakzeptabel, sondern in höchstem Maße bedenklich, denn hierdurch wird eines der wichtigsten Prinzipien unserer Verfassung, nämlich das Demokratieprinzip, und auch, dass jedes staatliche Handeln in einer ununterbrochenen Verantwortungskette auf das vom Volk gewählte Parlament zurückzuführen sein muss, missachtet. Es besteht also dringender Handlungsbedarf in Sachen parlamentarische Kontrolle in Thüringen. Bei Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligungen muss es dem Landtag grundsätzlich ermöglicht werden, deren Geschäftstätigkeit - wenn nötig - in vertraulicher Beratung zu überprüfen. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine Kontrolle mit dem Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse oder gesellschaftsrechtliche Vorschriften in diesem Bereich verweigert wird. Auch bei Unternehmen mit weniger als 50 Prozent Landesbeteiligung muss im Einzelfall eine Kontrolle möglich sein. Wir brauchen uns nur einmal die Beteiligungsberichte des Landes anzusehen. Es ist das einzige Instrument neben dem Landeshaushalt, in dem mal ein paar ganz kurze Bemerkungen drin sind, wo die Landesregierung von sich aus über das Tun der Landesgesellschaften informiert. Dieser Beteiligungsbericht erscheint alle zwei Jahre. Das ist natürlich ein Zeitraum, der sehr weit gesteckt ist, und der Inhalt ist mehr als dürftig zu nennen. Beim Flughafen werden gerade einmal zwei Seiten dort gefüllt. Nur allein eine Seite davon schon berichtet über den Aufsichtsrat, wer da gerade drin ist und wer in der ganzen Zeit ausgeschieden und wieder reingegangen ist, und nur eine Seite beschäftigt sich überhaupt mal mit Auszügen, was die Bilanz betrifft oder die Jahresrechnung. Von der Situation der Gesellschaft oder ähnlichen Dingen ist überhaupt nicht die Rede. Wenn man das mit dem Landkreis vergleicht - nun weiß ich, der Landkreis hat kein Parlament, sondern der Kreistag ist Teil der Verwaltung, aber trotzdem kann man dort ein paar Parallelen ziehen, da kenne ich ja nun den Beteiligungsbericht vom Landkreis Altenburger Land als Kreistagsmitglied -, so ist der wesentlich umfangreicher. Selbst als wir im Wirtschaftsausschuss eine Selbstbefassung zum Thema LEG-Töchter eingebracht haben, konnte ich in dieser Sitzung von Herrn Reinholz wesentlich weniger erfahren als im Beteiligungsbericht des Landkreises Altenburger Land zur AGO - also zu einer dieser Gesellschaften, wo der Landkreis gerade mal 2 Prozent hält. Dort waren mehr Informationen zu erhalten, als wir hier als Abgeordnete von der Landesregierung erhalten haben. Auch die aktuellen
Ereignisse in Thüringen in den letzten Wochen und Monaten zeigen, dass es mit der parlamentarischen Kontrolle nicht allzu weit her ist.
Thema Flughafen: Mögliche Manipulation von Fluggastzahlen, mögliche Erschleichung von Fördermitteln, mögliche persönliche Verfehlungen des Geschäftsführers - die Aufsicht des Landes hat hier offensichtlich völlig versagt. Nehmen wir das zweite Beispiel - LEG: „Bis zu 40 Mio. € Finanzbedarf“ war in der Zeitung zu lesen. Nachdem wir das thematisiert hatten, einmal hier bei der Haushaltsdebatte, dann wieder im Ausschuss, wurde dann von den zuständigen Damen und Herren eingestanden, dass es durchaus am Ende diesen Finanzbedarf geben kann. Aber der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Wirtschaftsminister Reinholz, hält sich aus der ganzen Debatte raus und die Finanzministerin weigert sich, das Thema in den Haushaltsplan 2006/2007 aufzunehmen. Der Landtag wird überhaupt nicht über das ganze Thema informiert. Nur durch Nachfrage bei der Haushaltsdiskussion oder auch durch den eigenen Antrag unserer Fraktion, den wir dann im Wirtschaftsausschuss behandelt haben, ist es uns überhaupt möglich gewesen, von diesen Vorgängen etwas zu erfahren. Wenn das noch eine parlamentarische Kontrolle ist, dann weiß ich nicht. Dieses Beispiel zeigt also auch, dass dringender Handlungsbedarf da ist.
Wie kann eine solche Kontrolle insbesondere bei Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes erfolgen? Zum einen sollten bereits in den Satzungen der Unternehmen z.B. ganz bestimmte Berichtspflichten festgeschrieben werden. Sofern die derzeitigen Umstrukturierungen der Unternehmen, die ja immer wieder angekündigt werden, dafür die Möglichkeiten bieten, muss dies entsprechend umgesetzt werden. Zum anderen sind dem Landtag aus unserer Sicht Unterlagen rechtzeitig vorzulegen. Das betrifft insbesondere Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse. Wir hatten dies bereits in der letzten Legislaturperiode gefordert. Aber diese Forderung war wieder einmal aus wenig überzeugenden Gründen von der CDU-Mehrheit abgelehnt worden. Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass auch die Berichtspflichten der Landesregierung ausgeweitet werden müssen. Das schließt auch Berichte ein, ohne dass der Landtag die Landesregierung ausdrücklich dazu auffordert. Wenn man sich nun den ganz konkreten Antrag der PDS anschaut, kann man sich sicherlich über einige Punkte streiten und darüber, ob die so verabschiedet werden können, z.B. der Punkt 5, wo die Landesregierung den Rechnungshof bitten soll - ich denke, das könnten wir selbst tun - durch Änderung des § 97 Abs. 2 Nr. 3 der Landeshaushaltsordnung, wo die Mitteilungspflicht auf Beanstandungen jeglicher Art ausgedehnt werden kann. Genauso der Punkt 6, der geht auf jeden Fall erst einmal
in die richtige Richtung, kann aber letztendlich nur eine Ergänzung der parlamentarischen Kontrolle sein.
Zuletzt hatten wir das ja erlebt, als es um die Besetzung des Aufsichtsrats der TTG ging, als sage und schreibe fünf Minister in diesem Aufsichtsrat Platz nehmen wollten. Aber ich hatte es vorhin schon einmal erwähnt, kurz vor der Beschlussfassung ist dann diese peinliche Vorlage zurückgefahren worden. Überhaupt scheint es Gesellschaften im Land zu geben, wo ein regelrechtes Gerangel um die Aufsichtsratsposten vorhanden zu sein scheint. Ich nenne da mal die LEG, dort sind immerhin vier Minister und ein Staatssekretär in der Gesellschaft im Aufsichtsrat, offensichtlich mit der Hoffnung, da Strukturpolitik betreiben zu können. Früher gehörte auch mal der Flughafen zu diesen beliebten Gesellschaften, aber nach der Umstrukturierung und den Vorfällen gehört mittlerweile kein einziges Mitglied der Landesregierung mehr diesem Gremium an. Wen wundert das? Dabei hätte von der Besetzung von Aufsichtsräten auch durch Parlamentarier die CDU am meisten, denn ich denke mal, dann würde auch die CDU-Fraktion die meisten Plätze dort einnehmen, deshalb kann ich die Ablehnung des Antrags, den wir schon einmal gestellt haben, überhaupt nicht nachvollziehen.
Um zum Schluss zu kommen: Bei der parlamentarischen Kontrolle von Landesgesellschaften gibt es in Thüringen dringenden Handlungsbedarf. Deshalb sollten wir den vorliegenden Antrag im Ausschuss weiterberaten. Sollte das von der Mehrheit des Hauses abgelehnt werden, dann werden wir dem Antrag zustimmen. Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon mehrfach hat sich das Parlament aus den unterschiedlichsten Gründen mit dieser Thematik beschäftigt. Die Opposition hat bereits mehrfach auf die Notwendigkeit der Ausgestaltung des parlamentarischen Kontrollrechts, insbesondere hinsichtlich der Landesgesellschaften, hingewiesen. Das begann in dieser Legislatur mit dem Antrag in Drucksache 4/590 der SPD vom 16. Februar 2005 - Herr Schubert wies darauf hin. Dass die Kontrolle notwendig ist, zeigen z.B. auch die Antworten der Landesregierung auf eine Reihe von Anfragen aus den Reihen unserer Fraktion zum Komplex des Thüringer Industriebeteili
gungsfonds. Die Antworten enthielten unter anderem Folgendes: dass etwa 20 Mio. € des sonstigen Stiftungskapitals aufgebraucht wurden, dass über 43 Prozent der eingegangenen Unternehmensbeteiligungen unter Verantwortung der Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co.KG sowie die Beteiligungsfonds Thüringen GmbH insolvent wurden, dass elf Beteiligungen unter Wert verkauft wurden und dass für über 80 Mio. € der Freistaat für eingegangene Bürgschaften in Anspruch genommen wurde und dass weitere öffentliche Mittel in Form von Fördermitteln und Darlehen ohne ausreichende konzeptionelle Vorbereitung der Beteiligungsübernahme und ohne ausreichende Kontrolle der Umstrukturierung und Sanierung verloren gegangen sind. Abweichend vom Stiftungszweck, meine Damen und Herren, wurden nicht nur Thüringer Firmen umstrukturiert oder bestehende Firmen für eine aussichtsreiche Entwicklung mit Risikokapital ausgestattet, es erfolgten auch Firmengründungen - eigene Firmengründungen - im Ausland und es wurden Anteile an Unternehmen mit Sitz im Ausland gehalten. Die Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co.KG hielt zumindest zeitweise 100 Prozent der Anteile an vier Unternehmen in Brasilien, der Ukraine, den USA und England. Wie dies mit dem Stiftungszweck zu vereinbaren ist, bleibt zumindest offen. Bekannt ist auch, dass im Wirken des Unternehmens Beteiligungsfonds gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt mit der Folge der Rückforderung der Beihilfen von den Unternehmen. Jüngst wurde der Freistaat wiederum durch eine Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof in Sachen Porzellan Kahla erinnert. Um in der aktuellen Zeit zu bleiben, sei auch noch auf die Diskussion zur Finanzausstattung der LEG und - wie auch weiter in den letzten Wochen gehört - die ganz aktuelle Diskussion zum Flughafen Erfurt verwiesen. Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Kommission im Bericht über die durchgeführten Prüfverfahren zum Industriebeteiligungsfonds auch feststellte, dass der Fonds und die zur Erfüllung des Stiftungsziels gegründeten Unternehmen - Industriebeteiligungs-Geschäftsführungs GmbH und Industriebeteilungs- GmbH & Co.KG - völlig unbeaufsichtigt geschaltet und gewaltet haben, und dies trotz der Mitgliedschaft des damaligen Wirtschaftsministers und Vertreters des Finanzministeriums in den entsprechenden Gremien. Ich denke, allein diese Feststellungen über den Umgang mit öffentlichen Mitteln in nur einer Landesgesellschaft machen die Notwendigkeit der parlamentarischen Kontrolle mehr als deutlich. Mein Kollege Lemke wird nachher sicher zum aktuellen Beispiel in Thüringen noch den entsprechenden Bezug herstellen. Und verweisen möchte ich, genau wie Herr Schubert, es kann eigentlich gar nicht anders sein, dabei auch auf die Feststellung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Parlamente auf ihrer Konferenz im Mai 1999. In der verabschiedeten Ent
schließung heißt es dort unter II.: „Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente sieht in der Privatisierung staatlicher Aufgaben ein Mittel, das zur Verschlankung des Staates, zum Abbau von Staatsaufgaben und zu einer wirtschaftlicheren und besseren Erledigung öffentlicher Aufgaben beitragen kann. Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente weisen aber darauf hin, dass mit der Privatisierung der Mitwirkungs- und Kontrollbereich der Parlamente eingeschränkt wird.“ Und: „Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente hält es aus verfassungsrechtlichen Gründen für erforderlich, dass parlamentarische Kontroll- und Mitwirkungsbefugnisse insoweit in ihrem Kern erhalten bleiben.“ So weit das Zitat. „Die beigefügten Thesen sollen als Grundlage für eine Diskussion in den Parlamenten und der Öffentlichkeit dienen.“, wird dann noch angeführt.
Diese Diskussion hat es zwischen den Oppositionsfraktionen in den letzten Jahren durchaus gegeben. Das Problem bestand nur darin, dass die Mitte des Hauses sich aus diesem Diskussionsprozess weitestgehend herausgezogen hat. Interessant ist auch, dass dieser Teil und dieser Aufruf von der damaligen Landtagspräsidentin Frau Christine Lieberknecht unterschrieben ist und das Ganze in der Drucksache 3/50 des Thüringer Landtags nachzulesen ist. In dem im Anhang dargestellten Thesenpapier wird im Bereich stattgefundener Organisationsprivatisierungen und Teilprivatisierungen unter Punkt 3 Buchstabe a festgestellt: „Damit das Parlament entscheiden kann, ob eine gesetzliche Regelung notwendig oder zumindest wünschenswert ist, muss es von der Regierung frühzeitig vorab über geplante Privatisierungsmaßnahmen unterrichtet werden. Die Unterrichtung muss sich auch auf die Gründe für die Privatisierung erstrecken.“ Deshalb haben wir uns zu unserem Beschlusspunkt 3 und unserem Antrag entschieden. Unter Punkt 3 Buchstabe e des genannten Papiers ist zu lesen: „Wesentliche Entscheidungen der Regierung und der privaten Verwaltungsträger könnten - über § 65 Abs. 7 BHO“ (Bundeshaus- haltsordnung) „hinaus - davon abhängig gemacht werden, dass das Parlament bzw. sein zuständiger Ausschuss sie grundsätzlich zuvor genehmigt...“ Deshalb auch die Überlegungen in den Punkten 2 und 1 unseres Antrags. Ähnliche Hinweise finden Sie in dieser Drucksache 3/50 auch zur Begründung unserer übrigen Ausgangspunkte. Also, nicht nur die aktuellen Ereignisse innerhalb der Landesgesellschaften, sondern auch die Anregungen der Landtagspräsidentinnen und -präsidenten begründen die Notwendigkeit und die Richtigkeit des Antragstextes.
Wenn hier, meine Damen und Herren, in der Diskussion von einigen Kollegen noch rechtliche Bedenken zu einzelnen Punkten des Antrags geltend gemacht werden sollten, so ist meine Fraktion gern bereit, dazu in den Ausschüssen zu beraten und bei tatsächlicher Notwendigkeit auch die entsprechenden Veränderungen in den Antrag aufzunehmen. Sicherlich betreten wir mit unserem Antrag auch ein Stück weit rechtliches Neuland, aber in der Intention der Drucksache 3/50 und im Interesse unseres Parlaments, möglichst umfassend unsere Kontrollrechte zu erhalten, sofern man das will, scheint mir jedoch, und da verweise ich noch mal auf die aktuelle Diskussion zu einzelnen Landesgesellschaften, eine Veränderung der gegenwärtigen Situation dringend geboten. Wichtig erscheint uns mit dem Antrag, die in Landesgesellschaften und Landesstiftungen zweifellos vorhandenen Einschränkungen der parlamentarischen Kontrollrechte auch unter Berücksichtigung der Beschlussvorlage der Parlamentspräsidentinnen und Parlamentspräsidenten zielgerichtet entsprechend der Bedingungen in Thüringen auszubauen. Deshalb bitte ich um Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und den Haushalts- und Finanzausschuss federführend. Ich hoffe, dass sich die beiden anderen Fraktionen einer solchen Ausschussüberweisung anschließen können. Von Seiten der SPD haben wir ja schon gehört, dass sie durchaus getragen wird. Eine Diskussion zu diesem Thema scheint nötig zu sein und Handlungsbedarf, wie an den praktischen Beispielen gezeigt und was noch zu zeigen sein wird durch Kollegen Lemke, ist auch dringend geboten und deshalb bitte ich um diese Ausschussüberweisung. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für die Fraktion der CDU nehme ich zum Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1581 wie folgt Stellung: Diesen Antrag hat PDS-Kollege Buse in der Debatte zum SPD-Antrag - Drucksache 4/590 - im Februar 2005 bereits angekündigt. Diese Ankündigung war nicht zuletzt eine indirekte Distanzierung vom damaligen SPD-Antrag, der sich auf die Forderung konzentrierte, mehr Landtagsabgeordnete - als Quote praktisch - in die Aufsichtsgremien von Gesellschaften oder Stiftungen mit Landesbeteiligung zu bringen. Kollege Buse hat damals in der Debatte für seine Fraktion klar zum Ausdruck gebracht, dass die Vertretung von Abgeord
neten in Gremien der Landesgesellschaften oder Stiftungen kein Instrument der Kontrolle und Steuerung durch das Gesamtparlament sei und deshalb die Instrumente der parlamentarischen Kontrolle nicht ersetzen kann. Obwohl nach meiner Erinnerung damals die PDS-Fraktion trotzdem mehrheitlich dem SPD-Antrag zugestimmt hat, war in dieser Frage doch ihre Position klar. Umso überraschter war ich beim Lesen der Ziffer 6 Ihres jetzigen Antrags, wo wieder von der regelmäßigen Besetzung durch Abgeordnete aller Fraktionen die Rede ist. Da meine Fraktion nach wie vor der Meinung ist, dass Abgeordnete in Landesgesellschaften deren parlamentarische Kontrolle nicht ersetzen können, lehnen wir Punkt 6 des Antrags vehement ab. Das schließt die Mitgliedschaft von Parlamentariern in entsprechenden Gremien im fachlichen Interesse nicht aus, ist aber jeweils im Einzelfall zu entscheiden.
Ebenso widerspricht Ihre Forderung in Ziffer 1 nach unmittelbarer Berichterstattung und nach parlamentarischem Vorbehalt für Entscheidungen der Landesregierung zur Entwicklung dieser Gesellschaften der gebotenen Trennung von Exekutive und Legislative. Letztere Forderung ist aber auch völlig praxisfern, denn wie soll das Parlament sein Kontrollrecht effizient wahrnehmen, wenn es selbst die Verantwortung über wesentliche Entwicklungsentscheidungen übernommen hat. Da beißt sich, meine Damen und Herren, die sprichwörtliche Katze doch in den Schwanz.
Die Forderung von Ziffer 2 nach Integration der Personal-, Investitions- und Wirtschaftspläne von Gesellschaften mit Landesbeteiligungen in den Landeshaushalt ignoriert völlig das Haushaltsgrundsätzegesetz, das auch für den Landeshaushalt maßgeblich ist und festlegt, dass rechtlich selbständige Unternehmen gerade nicht Gegenstand dieses Haushalts sein dürfen. Etwaige Konsequenzen hat man vor der Umsetzung der Privatisierung zu bedenken. Dabei hat das Parlament in der Tat ein Wörtchen mitzureden. Allerdings muss das Parlament der Exekutive auch die Möglichkeit einräumen, sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine klare Meinung zu Privatisierungsprojekten zu bilden. Dieser Meinungsprozess wird typischerweise durch Kabinettsbeschluss abgeschlossen, der dann gegebenenfalls im Parlament zu diskutieren ist. Deshalb ist auch Ihre Forderung in Ziffer 3 von unserer Fraktion in dieser Form nicht zu akzeptieren.
Ihre Forderung in Ziffer 4 nach Qualifizierung der Berichterstattung der Landesregierung unterschätzt die Wirksamkeit des uns Parlamentariern zu Gebote stehenden Fragerechts von der Mündlichen Anfrage bis zum Untersuchungsausschuss. Kein noch so voll
ständiger Katalog von abstrakten Fragen kann den zielgerichteten Einsatz dieser parlamentarischen Instrumente im konkreten Fall ersetzen. Davon wird ja auch rege Gebrauch gemacht, weshalb wir diesen Teil Ihres Antrags weder für erforderlich noch für zweckmäßig erachten.
Meine Damen und Herren von der PDS, wie Sie in Ziffer 5 auf die Idee kommen, die Landesregierung aufzufordern, sicherzustellen, dass der Landesrechnungshof einschlägige Prüfungsergebnisse dem Landtag zuleitet, ist mir - ehrlich gesagt - schleierhaft. Erstens ist der Landesrechnungshof aus guten Gründen unabhängig von der Landesregierung und zweitens halte ich es für eine Unterstellung, dass diese Zuleitung einer Sicherstellung bedarf. Hier sollte die Fraktion der Linkspartei.PDS einmal deutlicher darstellen, was sie am Thüringer Rechnungshof für kritikwürdig hält.
Meine Damen und Herren, ich will hier nicht in Frage stellen, dass auch das parlamentarische Kontrollrecht einer stetigen Weiterentwicklung bedarf, aber der zur Diskussion stehende Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS ist dazu nicht geeignet und wird deshalb von der CDU-Fraktion abgelehnt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, was passiert, wenn Landesgesellschaften parlamentarischer Kontrolle weitestgehend entzogen werden, wurde uns gerade sehr deutlich am Beispiel des Erfurter Flughafens vorgeführt.
Die Erfurter Flughafen GmbH soll zwar von einem Aufsichtsrat kontrolliert werden, den es auch gibt, aber der kommt seiner Kontroll- und Aufsichtsfunktion entweder gar nicht oder nur sehr unzureichend nach. Der momentan existierende Aufsichtsrat besteht aus acht Mitgliedern, davon sind fünf Mandate politisch besetzt, das heißt, vier Mitglieder sind Beamte Thüringer Ministerien, ein Mandatsträger ist erst vor wenigen Jahren mit einem Versorgungsposten durch die CDU-Landesregierung versorgt worden, so sagt jedenfalls die TA dazu, und drei Mandate werden durch externe Fachleute besetzt. Dieses Ungleichgewicht zwischen Fachleuten und derartig politisch motivierten Mandatsträgern lässt vermuten, dass die Arbeit dieses Gremiums sich nicht
an der Praxis orientiert, sondern politische Vorgaben umsetzt. Sein Wirken bestätigt diese Vermutung leider sehr eindrucksvoll. Dieses Ungleichgewicht zwischen politischen Mandatsträgern und Fachleuten kritisiert im Übrigen auch der neue Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Kill. Der Aufsichtsrat des Erfurter Flughafens hat durch seine Handlung oder besser durch seine Passivität maßgeblich dazu beigetragen, dass die Vorgänge am Erfurter Flughafen so eskaliert sind. Eine besondere Schlüsselposition nahm der ehemalige Aufsichtsratschef Staatssekretär Richwien ein. Er trat in dem Moment von seinem Amt zurück, in dem die Vorwürfe immer konkreter wurden. Sein Rücktritt zu dieser Zeit sah aus wie ein Fluchtversuch. Die Luft wurde dünner, eventuelle Verstrickungen werden offensichtlicher, also Flucht. Dieses werden wir jedoch so nicht hinnehmen, aber dazu kommen wir noch zu späterer Zeit.
Hat der Aufsichtsrat schon all die Jahre den Geschäftsführer schalten und walten lassen, wie er will und wollte, und alles abgesegnet, so wird das Jahr 2000 zu einem sehr markanten. Was hat der Aufsichtsrat über das Erreichen der im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Passagierzahlen gewusst? Die unzureichende Kontroll- und Aufsichtsführung wird dann im Jahr 2005 offenbar. Nach zuerst anonymen Vorwürfen, von denen der damalige Aufsichtsratsvorsitzende sehr früh, schon im Juni 2005, wusste, hätte der Aufsichtsrat handeln müssen, wenn er Schaden von der GmbH hätte abwenden wollen. Er hat nach außen nichts getan. Er hat den Geschäftsführer intern zur Stellungnahme aufgefordert. Die Anschuldigungen waren gravierend und fokussierten sich vor allem auf den Geschäftsführer. Trotz dieser Tatsache hört der Aufsichtsrat ausgerechnet und ausschließlich denjenigen an, der Hauptbeschuldigter ist. Schon hier wird der fehlende Aufklärungswillen deutlich, da eine Anhörung Dritter völlig unterblieben ist. Unterblieben sind auch personelle Maßnahmen zum Schutz des Unternehmens und auch und zumindest in diesem Stadium zum Schutz des Geschäftsführers. Der Aufsichtsrat spricht dem Geschäftsführer demonstrativ das Vertrauen aus. Alles andere wäre zu diesem Zeitpunkt schon das Eingeständnis einer Mitschuld dieses Gremiums gewesen. Selbst als die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt, handelt der Aufsichtsrat nicht. Er ist nach wie vor nicht gewillt, seiner Verantwortung gegenüber dem Unternehmen gerecht zu werden und dieses zu schützen. Der Gesellschafter sagt seinen Mandatsträgern, was gewünscht wird und was auf keinen Fall sein darf. Mitglieder des Aufsichtsrates wie Frau Schober aus dem Finanzministerium treten sogar oftmals in Personalunion mal als Aufsichtsrätin, mal als Vertreterin des Gesellschafters auf. Diese Verquickung zeigt das Dilemma. Aufsichtsratsmitglieder mit derartigen politischen Mandaten sind nicht frei in ihren Entscheidungen. Sie sind entweder ihrem Dienstherrn ver
pflichtet und der Dienstherr ist das Land Thüringen oder wie im Fall Kallenbach zur Dankbarkeit verpflichtet und deshalb nicht motiviert, unangenehme Sachverhalte aufzuklären. Wie bitte sollen diese Aufsichtsratsmitglieder vorbehaltlos aufklären oder kontrollieren? Sie können es nicht und tun es deshalb auch nicht. Das Land Thüringen als Gesellschafter ist gut beraten, wenn er zukünftig einen Aufsichtsrat so besetzt, dass die Fachlichkeit überwiegt, das heißt mehr externer Sachverstand und mehr Fachverstand. Er ist, wenn er an Kontrolle und Aufsicht tatsächlich interessiert ist, gut beraten, die politischen Mandate an das Parlament abzutreten, die dann je nach Stärke der Fraktion diese Mandate besetzen sollten. Sie wären gut beraten, eines ihrer Mandate an die Arbeitnehmerseite abzugeben. Bevor Sie jetzt wieder aufschreien, ich weiß, dass es dafür keine Verpflichtung gibt, ich weiß aber auch, dass es nicht ausdrücklich untersagt oder gar verboten ist, es so zu handhaben. Die Entwicklung am Erfurter Flughafen zeigt ganz deutlich, dass, wenn es einen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gegeben hätte, das Informationsdefizit des agierenden Aufsichtsrates deutlich geringer gewesen wäre, und man hätte aufgrund der da zu erhaltenden Kenntnisse handeln können. Die Landesregierung wäre also gut beraten, neben den Kontrollrechten im Rahmen von Mitgliedschaften in Aufsichtsräten weitere ergänzende Möglichkeiten zu diskutieren und in geeigneter Weise einzuführen. Unser Antrag soll dazu einen Beitrag leisten. Dass dringender Handlungsbedarf besteht, ist am Flughafen mehr als deutlich geworden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zu dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS möchte ich für die Landesregierung wie folgt Stellung nehmen: Ich wiederhole nicht die Litanei der häufigen Befassung dieses hohen Hauses mit eben dem Themenkomplex. Ich werde auch nichts derzeit zu den Geschehnissen um den Flughafen Erfurt sagen. Mich wundert allerdings ein bisschen die Vorwegnahme von Ergebnissen eines Untersuchungsausschusses, der seine Arbeit noch gar nicht beendet hat.
Ich möchte auch noch etwas Weiteres klarstellen. Hier ist die Rede gewesen von - ja, was denn nun eigentlich - Beschlüssen, Empfehlungen - oder was?
- der Landtagspräsidentin. Zwei Dinge gilt es in Erinnerung zu rufen. Frau Lieberknecht hat zwar die Vorlage für dieses hohe Haus unterzeichnet, war aber damals noch nicht Landtagspräsidentin, als diese Entschließung gefasst wurde. Und es war keine Entschließung nach der Melodie, das muss jetzt so sein, sondern eine bloße Diskussionsgrundlage. Diskussionsgrundlagen - das sind eben Grundlagen für eine Diskussion und sind keine Dinge, die man einfach abschreiben kann. Selbstverständlich, und das bitte ich wirklich zu bedenken, steht auch die Thüringer Landesregierung auf dem Standpunkt, es bedarf jeder hinreichenden parlamentarischen Kontrolle auch bei privatrechtlich organisierter Betätigung der Landesregierung oder des Landes. Deswegen gibt es für Landesgesellschaften und Landesbeteiligungen auch keine prinzipielle Ausnahme und keinen Sonderstatus. Aber dem Thüringer Landtag stehen solche Kontrollrechte zu, und zwar im dafür vorgesehenen verfassungsrechtlichen Rahmen. Herr Krapp hat das eben noch einmal hervorgehoben, einer der Grundsätze dieses Rahmens ist die Gewaltenteilung. Exekutive und Legislative müssen getrennt arbeiten. Die Legislative kann die Exekutive nicht mehr kontrollieren, wenn Aufgaben der Exekutive teilweise durch die Legislative wahrgenommen werden. Die Aufsicht über Beteiligungen ist Aufgabe der Exekutive. Der verfassungsrechtliche Rahmen ist derzeit sehr einfach gesteckt. Er lautet nämlich: Die Landesregierung wird in ihrem Tun durch das Parlament kontrolliert. Was die Landesregierung in Bezug auf die Beteiligungen an landeseigenen oder maßgeblich vom Land mitgetragenen Gesellschaften macht, ist über diesen Weg ebenfalls Gegenstand der Kontrolle durch das Parlament, durch den Landtag.
Zu den einzelnen Punkten hat Herr Krapp ebenfalls schon Stellung genommen. Ich möchte das nur ganz kurz noch einmal wiederholen. Der geforderte Zustimmungsvorbehalt des Parlaments bei wesentlichen Entscheidungen der Landesregierung in Bezug auf Landesgesellschaften ist mit dem derzeitigen Prinzip der Gewaltenteilung nach meinem Verständnis nicht vereinbar. Es ist völlig richtig, dass Landesgesellschaften oder Privatisierungen das Kontrollrecht insoweit schwächen. Das ist schon richtig. Nur umgekehrt wird auch ein Schuh draus. Die Verantwortung der Landesregierung wird dadurch nicht geringer.
Das Zweite - die Novellierung des Landeshaushaltsrechts: Neben einem massiven bundesrechtlichen Hindernis, nämlich § 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes, ist ein Weiteres zu bedenken. Dieses Bundesrecht besagt, betriebswirtschaftliche Planungen von rechtlich selbständigen Unternehmen gehören grundsätzlich nicht in den Landeshaushalt. Die Jahresabschlüsse dieser Unternehmen sind offen, § 325 HGB. Sie sind einsehbar, man kann sie erkennen.
Zu Ziffer 3: Da wird eine Verpflichtung, ich betone Verpflichtung, der Landesregierung zur Unterrichtung über eine beabsichtigte Maßnahme vor Beschlussfassung postuliert. Diese schränkt die Organisationshoheit und damit auch die Organisationsverantwortung der Landesregierung nach Artikel 90 unserer Verfassung erheblich ein und geht massiv über das bestehende Kontrollrecht hinaus. Auch da wieder ist der Gewaltenteilungsgrundsatz nicht nur tangiert, sondern nach meinem Verständnis verletzt, wollte man dieses so organisieren.
Eine Ausweitung der Berichterstattung, Ziffer 4 des Antrags, ist nach derzeitigem Erkenntnisstand weder erforderlich noch zweckmäßig. Erforderlich deswegen nicht, weil die ewige Klage, naja, wenn ich noch mehr weiß, Mutter-, Töchter-, Enkelunternehmen, das ist alles erkennbar. Das kann man alles auch aus Registern ablesen, das muss nun nicht unbedingt sein. Die Inanspruchnahme von Subventionsmitteln und Standpunkten des Subventionsmittelgebers ist eine Frage der Betätigung, selbstverständlich. Die Darstellung gemäß Zielvereinbarung, das setzt erst einmal voraus, dass es solche denn gibt. Dass es Zielsetzungen für ein Unternehmen gibt, ist das eine. Mit einer Zielvereinbarung, das ist nämlich ganz etwas anderes, ist die Darstellung nicht zu vereinbaren.
Es gibt da noch einen weiteren Punkt und den sollte man auch bedenken, und zwar Ziffer 5. Es ist das zweite Mal, dass der Landesregierung angesonnen wird, den Landesrechnungshof, das selbständige Organ, das verfassungsrechtlich selbständige Organ, sozusagen für Zwecke der Kontrolle durch den Landtag zu instrumentalisieren, indem die Landesregierung ihm Pflichten auferlegt. Das geht so nicht. Die Selbständigkeit des Rechnungshofs ist ein sehr hohes Gut. Das sollte auch bei solchen Anträgen geachtet bleiben.
Dann die Frage der Besetzung von Gremien der Landesgesellschaften durch das Parlament. Das ist ebenfalls mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz so nicht vereinbar. Freiwillig kann man vieles machen, aber als Obligo, als Verpflichtung wird die Sache sehr fatal. Herr Krapp hat zu Recht darauf hingewiesen, dass dann natürlich, weil man als Aufsichtsrat eines Gremiums nicht nur Kontrollbefugnisse im Sinne der Kontrolle durch den Landtag hat, sondern als Aufsichtsrat Kontrollbefugnisse auch dahin hat, was ist gut für dieses Unternehmen, dass man da sehr schnell in Verantwortungs- und Interessenkonflikte gerät. Zusammenfassend äußere ich die Bitte der Landesregierung, dem Antrag die Zustimmung zu versagen. Danke schön.
Es gibt eine weitere Redeanmeldung durch den Abgeordneten Gerstenberger, Fraktion der Linkspartei.PDS.
Frau Präsidentin, den Kollegen sichtbar geworden ist aus dieser Diskussion: Sie wollen nicht. Sie wollen keine Kontrolle, Sie wollen keine Veränderung des gegenwärtigen Status, Sie wollen nicht die Ausräumung der Vorwürfe der Europäischen Kommission. Sie denken gar nicht daran, irgendetwas davon umzusetzen, was an Kritik von außen dem Handeln dieser Landesregierung und der Mehrheitsfraktion gegenüber geäußert wurde. Das ist auch sehr deutlich geworden in den Reden von Herrn Krapp und Herrn Schliemann. Herr Krapp, wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten und hätten sich einmal in den Forschungseinrichtungen angesehen, wo 2001 und 2003 Beteiligungsberichte evaluiert wurden, welche Kritiken dort an den Beteiligungsberichten geäußert wurden, dann hätten Sie Teile dieses Antrags verstehen können. Aber Sie haben sich noch nicht einmal der Mühe unterzogen, diese wissenschaftlichen Erkenntnisse vor dem Hintergrund der Wahrnahme demokratischer Kontrolle zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn, in Ihre Diskussion einfließen zu lassen. Es wäre die Möglichkeit gewesen. Ich verweise noch einmal darauf, der Bericht von 2001 hat den Verfasser Prof. Röber. Das ist ein Projekt der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft, es ist eine Bestandsaufnahme - vielleicht ganz hilfreich für Ihre Betrachtungen.
Der zweite Punkt: Wenn Sie sich die Mühe machen würden, die Beteiligungsberichte einmal anzusehen, die es in anderen Bundesländern gibt, Herr Krapp, Herr Schliemann, dann würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass die in ihrem Aussagegehalt weit über das hinausgehen, was wir hier in Thüringen anbieten. Wenn Sie sich dunkel erinnern würden und einmal Protokolle ansehen würden, Herr Krapp, würden Sie feststellen, dass wir selbst im Haushalts- und Finanzausschuss vor ein oder zwei Jahren nach Meinung der Finanzministerin die Aussage finden, wir sollten doch mal darüber reden, wie man weiter Beteiligungsberichte qualifiziert, weil bekannt ist, dass wir auf einem Niveau dahindümpeln, was mit Sicherheit nicht bestimmend ist für die Inhalte von Beteiligungsberichten. Wenn Sie sich die Mühe mal machen wollen - das ist einfach nachlesbar -, den Beteiligungsbericht von Rheinland-Pfalz zu lesen, würden Sie feststellen, dass im Wesentlichen unsere Vorschläge und Vorstellungen in dem dortigen Beteiligungsbericht enthalten sind. Ihre Qualifizierung unserer Antragsvorschläge sagt: nicht erforderlich und nicht zweck