Protokoll der Sitzung vom 30.03.2006

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, erst einmal vielen Dank für die kleine Atempause. Ich möchte aber noch mal kurz auf die Berichterstattung aus dem Ausschuss zurückkommen. Weil mir hier ein kleiner Fehler unterlaufen ist, möchte ich das noch korrigieren. Rückwirkend in Kraft tritt nur die Anerkennung von Vereinen, nicht der gesamte Gesetzentwurf. Das hatte ich vorhin fälschlich dargestellt. Das wollte ich noch mal deutlich machen.

Aber nun zu den Ansichten der Linkspartei zu diesem Gesetzentwurf: Meine Damen und Herren, eigentlich haben wir es hier vor allem mit einem Infrastrukturgesetz zu tun. Es ist ein Infrastrukturgesetz neuer Art, nämlich eins für Tiere. Der Kollege Bärwolff wird jetzt sicherlich sofort an die Nistkästen

denken, womit wir uns im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt intensiv befasst haben und wo wir gelernt haben, dass die nicht an Bäume angenagelt werden dürfen, weil das den Bäumen schadet. Diese Infrastruktur meine ich jetzt nicht vor allem, ich meine diese Infrastruktur, die es in Zukunft Tieren ermöglichen soll, sich frei auszubreiten und von einer Gruppe zur anderen Gruppe zu kommen, um sich dann entsprechend auch landesweit vermehren zu können, genetisch austauschen zu können, so dass wir langfristig den Erhalt unserer Arten sichern. Diesem dient der Biotopverbund und er ist Hauptinhalt der gesetzlichen Regelungen, die hier vorgenommen worden sind.

Aber, meine Damen und Herren, so wichtig uns das ist, werden wir diesen Gesetzentwurf leider ablehnen müssen, da die Regelungen, die hier getroffen worden sind, zu unverbindlich sind. Wir wissen nicht, wie die zeitliche Umsetzung des Biotopverbunds laufen soll und wenn ich daran denke, welche massiven Personalprobleme wir zum Beispiel bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, bei der Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten haben, möchte ich nicht wissen, in welcher Frist sichergestellt werden kann, was für den Biotopverbund notwendig ist, und auch eine Ausweisung dieses Biotopverbunds erfolgen kann. Hier haben wir große Bedenken und wir hätten uns schon gewünscht, dass man hier konkreter wird. Es gibt keine konkrete Umsetzungsfrist und das erfüllt uns mit Sorge. Es ist auch keine konkrete Planung vorgeschrieben. Der Antrag, dass Zielarten festgesetzt werden sollen, ist gescheitert und dieser Antrag war wichtig. Nun wird man sich fragen: Was soll das mit der Zielart? Es ist schon sehr, sehr wichtig, im Vorfeld klarzustellen, für welche Arten wir denn den Biotopverbund schaffen wollen. Wenn ich jetzt sage, ich schaffe den für den Fuchs, da brauche ich sicherlich keinen Biotopverbund, weil der über jede Straße geht und zur Not wahrscheinlich auch mit relativ gutem Erfolg über die Autobahn. Wenn ich jetzt sage, ich schaffe den Biotopverbund für irgendwelche Wandervögel, dann ist das sicherlich auch nicht so das große Problem. Wir haben aber gefährdete Arten, die sich so einfach nicht ausbreiten können, und die müssen Hauptaugenmerk des Biotopverbunds sein. An diesen hätte man sich eben orientieren müssen, indem man sagt, Zielart für den Biotopverbund, meinetwegen vom Hainich zum Thüringer Wald, ist die Wildkatze. Dabei weiß ich gleich, dass diese Wildkatze als Tierart, die an den Wald gebunden ist, natürlich ähnliche Prioritäten an eine Verbundstruktur hat, wie sie viele andere waldgebundene Arten auch haben. Deshalb habe ich mit dieser Zielart ein großes Spektrum abgegriffen. Deshalb hätten solche Zielarten definiert werden müssen. Das soll nun leider nicht erfolgen.

Unklar ist auch, wie die Sicherung und der Schutz des Biotopverbunds erfolgen sollen. Wir haben mit der Beschlussempfehlung noch mal klargestellt, dass der Biotopverbund nicht durch Schutzgebietsausweisung gesichert werden soll. Trotzdem muss man dann natürlich die Frage stellen: Wie soll denn der Flächenzustand, der für den Biotopverbund notwendig ist, erreicht werden und wie soll er auch dann langfristig gesichert werden? Hierfür brauchen wir Instrumente und hierfür brauchen wir Geld. Beides sehe ich im Moment nicht in ausreichendem Maße vorhanden.

Um diese Probleme auch langfristig zu verfolgen und im Notfall nachträglich reagieren zu können, unter anderem vielleicht auch bei der Einstellung von Personal für diese Fragen oder zumindest bei der Umgruppierung von Personal zur Bearbeitung dieser Fragen, möchten wir, dass dem Landtag in Zukunft alle zwei Jahre Bericht erstattet wird über den Stand des Biotopverbunds und der dazu notwendigen Planungen. Dementsprechend haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht. Ich bitte hier einfach um Zustimmung, um diesem Ziel des Biotopverbunds, das uns sicherlich fraktionsübergreifend am Herzen liegt, entsprechend näher zu kommen.

Ein weiteres Problem: Mit dem Gesetzentwurf haben wir die Beschilderung von Wegen - ich bin vorhin in der Berichterstattung schon darauf eingegangen -, es ist sinnvoll, dass man sagt, wir machen das landesweit einheitlich bis auf diese Gebiete, wo wir mit anderen Ländern übergreifende Beschilderungen haben. Trotzdem hätte man den großen Wurf wagen können, indem man sagt, wir schaffen landesweite oder zumindest regionenweite Wegenetze, die den Tourismus angekurbelt hätten. Wir haben das bisher bloß beim Reiten getan, obwohl wir sehr, sehr wenige Reiter haben. Thüringen ist ja das Bundesland mit der geringsten Reiterdichte. Wir haben viel mehr Wanderer, und für die hätten wir natürlich eine Infrastruktur schaffen können in Form eines Wegenetzes, die uns sicherlich weitergebracht und die den Tourismus vielleicht auch noch ein Stückchen angekurbelt hätte. Wie gesagt, wir bedauern, dass das nicht möglich war. Wir hätten mit diesem Wegenetz auch sehr schöne Landschaftsteile ganz anders erschlossen. Ich denke nur an die Naturparke, die in Zukunft weiter per Verordnung und nicht per Erlass ausgewiesen werden, wie das die Landesregierung plante. Das ist sicherlich ein Fortschritt, dass es bei der Verordnung bleibt. Trotzdem habe ich in der Hinsicht, gerade im Jahr der Parke, eine Bitte an die Landesregierung: Wir haben erst einen Naturpark per Verordnung rechtskräftig ausgewiesen, die anderen Naturparke befinden sich in mehr oder weniger ungeklärtem rechtsfreien Raum. Ich glaube, wir sollten das Jahr der Parke dringend zum Anlass nehmen, um hier die Verordnung auf den Weg zu

bringen, damit diese Naturparke sich in Zukunft auch zu Recht Naturparke nennen können.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Und wir brauchen auch neue Naturparke.)

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Und damit schaffen wir natürlich auch...

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Ich glaube es nicht.)

Herr Minister, Sie haben die Möglichkeit, dann etwas dazu zu sagen. Aber bei der Eröffnung des Jahres der Parke ist das ein Punkt gewesen, der von Seiten der Naturparkverwaltung schon auch deutlich gemacht wurde, und wir sollten ihnen einfach auch die Rechtssicherheit geben.

Ich möchte trotzdem noch eine andere Geschichte hierzu anmerken: Ich glaube, wir haben auch eine Chance verpasst, die Zahl der Schutzgebietskategorien ein wenig zu vermindern. Ich stelle in Gesprächen immer wieder fest, dass den Wenigsten klar ist, wo der Unterschied zwischen einem Naturpark und einem Nationalpark ist. Wir haben hier schon gravierende Unterschiede, denn ein Nationalpark ist ein Gebilde, was zu einem großen Teil fast vollständig geschützt ist. Beim Naturpark haben wir eigentlich mehr eine tourismusfördernde Funktion, eine Funktion der Landesentwicklung, die hier in erster Reihe steht. Deshalb hätte ich mir vorstellen können, dass man die Verordnungsermächtigung für Naturparke im Landesplanungsrecht ansiedelt, statt im Naturschutzrecht. Damit hätte man natürlich auch ein bisschen mehr Klarheit geschaffen bei der Vielzahl der Schutzgebietskategorien. Das hat aber leider keine Mehrheit gefunden.

Meine Damen und Herren, ich möchte zu den Eingriffsregelungen kommen, bei denen es auch gravierende Änderungen gegeben hat. Es ist vorhin schon gesagt worden, dass Bodenveränderungen in Zukunft nicht mehr über 100 m² als Eingriff zählen, sondern über 0,1 ha. Wahrscheinlich dachte die beantragende Fraktion, die anderen Kollegen im Ausschuss könnten die Umrechnung nicht so richtig zu Wege bringen und wären beglückt, dass die Eingriffe ein bisschen heruntergeschraubt würden. Aber es ist natürlich eine Verzehnfachung der Fläche, die jetzt eingriffsfrei bleibt. Das ist eine Geschichte, die für uns nicht akzeptabel ist.

(Zwischenruf Abg. Krauße, CDU: Wissen Sie, was...)

Ebenfalls nicht akzeptabel ist, dass die Verjährungsfrist für ungenehmigte Eingriffe von 30 Jahren auf zehn Jahre herabgesetzt wird. Die Begründung im ursprünglichen Gesetzentwurf, dass damit schneller Rechtssicherheit geschaffen wird, kann ich auch nicht teilen, weil diese Regelung nur Rechtssicherheit für Leute schafft, die ungenehmigte Eingriffe vornehmen. Da muss ich sagen, Entschuldigung, aber für diese Leute möchte ich keine Rechtssicherheit haben, die sollen schon noch lange mit schlechtem Gewissen daran denken und auch befürchten müssen, dass sie ertappt werden.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Schlechtes Gewissen allein reicht nicht.)

Zum nächsten Punkt, der uns Probleme bereitete, das waren die Regelungen zur Stiftung Naturschutz. Diese Stiftung bekommt in Zukunft die Ausgleichsabgabemittel komplett und kann mit diesen Mitteln auch eigene Projekte durchführen. Das kann durchaus eine positive Geschichte sein. Ich kann damit sicherlich Maßnahmen sinnvoller gestalten, wenn sich denn kein Verein und Verband als Träger findet. Ich bin auch nicht vom Haushalt mit seiner Jährlichkeit oder Zweijährlichkeit abhängig, was der Fall wäre, wenn ich die Mittel der Ausgleichsabgabe in den Haushalt einstelle, was bisher ja auch erfolgte. Aber ich habe schon die Sorge, gerade auch in Anbetracht der knappen Kassenlage, dass wir diese Mittel dann auch für Pflichtaufgaben, wofür sonst kein anderes Geld da ist, einsetzen. Und ich habe die Sorge, dass Verbände in Zukunft wenig Chancen haben werden, ihre Projekte umzusetzen und dafür Mittel zu bekommen. Man hätte dieser Sorge entgegentreten können, indem man das Mitspracherecht von Verbänden in der Stiftung Naturschutz verbessert hätte. Das hat leider keine Mehrheit gefunden. Ich möchte auch generell noch etwas zur Verbandsbeteiligung sagen, Frau Becker hat dazu schon umfangreichere Ausführungen gemacht. Es wird hier einiges neu geregelt, bis hin zu Klagerechten. Uns ist aber nicht nur wichtig, welche Regelungen es im Gesetz gibt. Denn auch gerade in Bezug auf die Finanzsituation des Landes muss man feststellen, die theoretischen Möglichkeiten der Verbandsbeteiligung helfen uns nicht viel.

(Beifall bei der SPD)

Wenn wir eine finanzielle Untersetzung nicht haben, fällt es Verbänden auch zunehmend schwerer, sich inhaltlich in Gesetzesberatungen, in entsprechende Antragsverfahren mit einzubringen. Wir haben als Ausschuss Verbände durch Anhörungen in letzter Zeit ziemlich stark in Anspruch genommen und wir wollen das auch weiterhin haben. Ihre Meinung ist uns wichtig und wir müssen sie dementsprechend auch finanziell ausstatten, dass sie in der Lage sind,

uns qualifiziert ihre Meinung zu sagen, dass es uns wirklich was bringt in der gesetzlichen Beratung. Dementsprechend möchte ich hier noch mal die Bitte äußern, dass wir wirklich bei der Finanzierung der Verbände auch Sicherheiten gewährleisten.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

In Bezug auf die Verbandsklage, die mit dem Gesetz neu geregelt wird, möchte ich natürlich auch noch mal auf die Verzögerungen zu sprechen kommen, die durch die späte Umsetzung des Gesetzentwurfs erfolgt sind. Ich möchte zitieren aus einer Presseinformation des NABU vom 27. März. Der NABU schreibt hier: „Mit dem 3. April 2005 lief die dreijährige Übergangsfrist für die Überführung der neuen Bestimmungen im Bundesnaturschutzgesetz in Landesrecht auch in Thüringen aus. Seit diesem Zeitpunkt bis heute kann keiner der neuen in Thüringen anerkannten Naturschutzverbände sein gesetzlich verbrieftes Klagerecht ausüben, weil dies bisher im Thüringer Naturschutzgesetz nicht umfassend vorgesehen war. Trotzdem wurde bisher in Rechtsmittelbelehrungen bei Verfahren, in denen die Verbände als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen waren, ausdrücklich auf den nicht vorhandenen Klageweg vor dem Verwaltungsgericht verwiesen. Im Zuge eines seit Mitte 2005 laufenden Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Weimar wurde dem NABU diese Befugnis durch die Justiziare des Freistaats abgesprochen, obwohl diese Wochen vorher selbst diesen Weg ausschließlich vorgaben.“ Da muss ich sagen, meine Damen und Herren, verstehe ich solche Schritte nicht. Es war klar, dass wir diese Regelungen umsetzen müssen; es gab ein eindeutiges Bundesrecht und man hätte hier mit Verweis auf das geltende Bundesrecht diese Wege sicherlich gehen müssen. Ansonsten, wenn das nicht machbar gewesen wäre, dann hätte einfach auch mit dem Gesetzentwurf schneller gearbeitet werden müssen.

Ein weiterer Punkt - Umsetzungsfristen - ist natürlich die auch schon von Frau Becker angesprochene Frage der Umsetzungsfrist der neuen Änderung im Bundesnaturschutzrecht. Gerade die gentechnisch veränderten Organismen sind ja hier schon angesprochen worden. Dazu wird meine Kollegin Frau Dr. Scheringer-Wright nachher noch einige Punkte ausführen.

Ich möchte noch zu den Änderungen im Fischereigesetz kommen. Ich bin froh, dass die gute fachliche Praxis in das Fischereigesetz aufgenommen wurde, damit hier endlich Klarheit herrscht, was sich der Thüringer Landtag darunter vorstellt.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin auch froh, dass die Arbeit der Angelverbände in Bezug auf die Hege Anerkennung fand und hier der Arbeit der Berufsfischer gleichgestellt wurde. Ich denke, das waren wichtige Änderungen, ebenso, dass es die Abstimmungspflicht zwischen Hegegemeinschaften und ihren Hegeplänen weiterhin gibt, auch wenn uns natürlich bewusst ist, dass die unteren Fischereibehörden oft fachlich nicht ausreichend qualifiziert sind, um diese Abstimmung vorzunehmen. Aber, ich glaube, das kann nicht Grund sein, ein Gesetz zu ändern, wenn untere Behörden nicht in der Lage sind, wichtige Aufgaben wahrzunehmen. Dann muss ich mir einen Kopf machen, wie ich sie entweder qualifiziere oder wie ich diese Aufgabe neu ansiedele. Darum würde ich einfach bitten, dass wir uns hier Lösungswege einfallen lassen, damit der unbefriedigende Zustand in Zukunft abgestellt wird.

Sorgen habe ich schon noch, was den Tourismusfischereischein angeht. Hier gibt es deutschlandweit im Moment eine massive Debatte. Es hat heftige Empörung über das gegeben, was in Mecklenburg-Vorpommern auf Druck der Touristiker im Landtag umgesetzt wurde. Ich kann eben keinem Menschen erklären, warum einer, der angelt, einen Fischereischein braucht, der mir ja so wichtig ist, weil er Fischartenschutz- und Gewässerschutzkenntnisse voraussetzt. Auf der anderen Seite sage ich, jemand anderes, der Tourist ist, braucht aber diese Kenntnisse nicht, der darf einfach angeln. Dann brauche ich auch den Fischereischein nicht. Mich dann hinzustellen und zu sagen, wenn jemand gegen das Recht verstößt, dann ist er trotzdem fällig, das hilft dem Fisch, der es nicht überlebt hat, in der Regel wenig. Deshalb bitte ich wirklich darum, die Verordnungsermächtigung nur insoweit auszunutzen, dass immer sichergestellt ist, dass fachlich qualifizierte Begleitung derer, die angeln wollen und keinen Schein dafür haben, gewährleistet ist. Ich denke, das ist auch wichtig, um den Ruf der Angler als Heger und Pfleger unserer Gewässer weiterhin zu erhalten.

Meine Damen und Herren, ich denke, ich bin sehr umfangreich auf Probleme, die wir mit dem Gesetzentwurf haben, eingegangen. Das ist der Grund, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen werden. Nichtsdestotrotz werden wir die positiven Dinge, die er regelt, weiterhin begleiten. Ich hoffe, dass wir in Sachen Biotopverbund wirklich in den nächsten Jahren vorankommen, um hier eine Infrastruktur für unsere Tiere zu schaffen. Das ist mal was Neues, nachdem wir bisher immer so viele Straßen gebaut haben. Unter Infrastruktur verstehe ich nicht bloß Grünbrücken, die auch wieder aus Beton sind, sondern wirklich akzeptable Wege für Tiere auch in der freien Landschaft, damit wir langfristig sichern, dass Bestände auch bedrohter Tierarten in Thüringen eine Chance zum Überleben haben. Von der Warte her hoffe ich, dass wir regelmäßig die Berichterstattungen

haben und dass die Landesregierung es schafft, hier einen vernünftigen Biotopverbund in die Wege zu bringen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Rose zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Frau Becker, ich werde natürlich den Fehdehandschuh nicht aufnehmen, da wir der Meinung sind, dass es sich bei dem heutigen Entwurf um ein modernes Gesetz handelt, das in einer sachlichen Diskussion erarbeitet und, ich gebe das zu, auch erstritten wurde. Ihre Rede, glaube ich, stellte gar nicht das Klima dar, was wir in dem Ausschuss hatten, das war doch recht konstruktiv. Mehr möchte ich eigentlich dazu nicht sagen.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das habe ich auch gesagt!)

Das Ziel des Naturschutzgesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen zu schaffen, um die Vielfalt, die Eigenart, die Schönheit sowie den Erholungswert der Natur und der Landschaft auch für künftige Generationen zu erhalten.

(Beifall bei der CDU)

Bei der Erarbeitung standen zum einen die Umsetzung europa- und bundesrechtlicher Vorschriften in das Landesrecht und zum anderen der Abbau bürokratischer Hemmnisse und die Nutzung von Deregulierungsmöglichkeiten im Mittelpunkt. Das muss man einmal sagen. Die Länder hatten mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vom 25. März 2002 bis zum 4. April 2005 die Rahmenvorschrift in Landesrecht umsetzen. Jawohl, das ist so, da haben Sie Recht, Frau Becker, da sind wir etwas spät dran, aber, wie gesagt, was lange währt, wird gut. Während einige Länder lediglich die neuen Bundesregelungen umgesetzt haben, wurde durch die Landesregierung eine umfassende Novelle in Drucksache 4/979 erarbeitet, die darüber hinaus Vollzugsregelungen sowie deregulierende und sonstige inhaltliche Änderungen verfolgt. Das neue Bundesrahmenrecht betrifft Änderungen insbesondere bei der Eingriffsregelung, dem Biotopverbund, Änderungen bei den Schutzgebieten sowie bei der Verbandsmitwirkung.

Im Ergebnis der Anhörung im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt am 9. September 2005 wurde deutlich, dass der Gesetzentwurf, insbesondere bei

den Landnutzer- und Eigentümerverbänden heftig kritisiert wurde. Beispielsweise enthielt der Gesetzentwurf detaillierte Eingriffsregelungen, die im Ländervergleich die wirtschaftliche Betätigung unnötig erschwert hätten. Darüber hinaus sollten in den Naturschutzbeiräten die Mitwirkung der Grundbesitzer und Landnutzer nicht mehr gewährleistet werden. Außerdem sollte eine flächendeckende Naturschutzwacht im Freistaat etabliert werden, die es in derartiger Form nicht in Naturschutzgesetzen gibt. Mehrheitlich wurde auch die Neuregelung bezüglich des Wegfalls der Ausweisung von Naturparken durch Rechtsverordnung kritisiert. Die Anhörung zeigte, dass im gesamten Gesetzkomplex - Naturschutzgesetz, Jagdgesetz, Waldgesetz und Fischereigesetz - erheblicher Novellierungsbedarf bestand. Die CDUFraktion hat zum Gesetzentwurf umfangreiche Änderungen eingebracht, die neben dem Naturschutzgesetz auch die o.g. Landesgesetze betreffen. Im parlamentarischen Verfahren war es notwendig, Regelungen, die das Wald- und Fischereigesetz betreffen, in einem eigenständigen Gesetzentwurf zu verankern, den die CDU-Fraktion eingebracht hat.

Ich möchte speziell auf den Teil des Thüringer Naturschutzgesetzes eingehen und mich weitgehend auf Stichpunkte beschränken.

- Das Gesetz erhält einen neuen modernen Namen: Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft.

- Das Grüne Band wird in den Biotopverbund eingebunden.

Die Umsetzung des Bundesrechts beim Biotopverbund erfolgt 1 : 1, und ich glaube auch, Kollege Kummer, es ist ausreichend beschrieben, was ein Biotop ist, was ein Biotopverbund ist. Ich glaube, das könnten uns unsere Schüler an den Gymnasien bestätigen.

- Es erfolgt eine umfassende Senkung der Hürden und Schwellenwerte bezüglich der Eingriffstatbestände sowie weitgehende Regelungen für die Fälle, die nicht als Eingriff gewertet werden. Damit soll den Ansprüchen der Angel- und Fischerei- sowie der Landwirtschaft und Wirtschaftsverbände entsprochen werden.

- Die Differenzierung der vorgesehenen Flächenpools für Ökokonten nach überregionaler und regionaler Bedeutung ermöglicht regionale und kleine Maßnahmen vor Ort. Klingt einfach, klingt unkompliziert, denke ich einmal, ist aber eine Sache, die außerordentlich wichtig ist; denn ich erwarte durch die Einführung der Ökokonten eine erhebliche Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und ein namhaftes Einsparungspotenzial für Investoren. Denn dies eröffnet nunmehr die Möglichkeit, Ausgleichs-

und Ersatzmaßnahmen losgelöst von einer konkreten Investition vorzunehmen. Ein vorausschauender Investor wird in die Lage versetzt, zukünftige Verpflichtungen kostengünstig und ohne zeitlichen Druck umzusetzen. Die Investition selbst wird - einmal zeitlich betrachtet - von den naturschutzrechtlichen Notwendigkeiten freigehalten. Ich glaube, das ist außerordentlich wichtig und sehr gut für Gewerbe- und Industrieansiedlungen.

- Ein weiterer Punkt ist die Fristsetzung gegenüber der Naturschutzbehörde. Die Genehmigung von Eingriffen soll analog geltendem Baurecht erfolgen. Dies dient der Verfahrensbeschleunigung und ist im Sinne einer dienstleistungsorientierten Verwaltung sinnvoll.

- Die Naturparke sollen im Gegensatz zum Regierungsentwurf weiterhin durch Rechtsverordnung festgesetzt werden, da dies mehrheitlich in der Anhörung gefordert wurde. Zudem wurden gute Erfahrungen mit dem durch Rechtsverordnung festgesetzten Naturpark Thüringer Wald gemacht. Darüber hinaus ist durch das Verordnungsverfahren die Mitwirkung vor Ort gesichert. Zudem werden Verbotsregelungen (wie für die Windkraftnutzung) durch die Erklärungsregelung nach Regierungsentwurf nicht mehr möglich.

- Die Streichung der gesetzlichen Pflicht, ein Arten- und Biotopschutzprogramm aufzustellen, da dies rahmenrechtlich durch das Bundesnaturschutzgesetz nicht gefordert wird.

- Die Einbeziehung der Fischereibehörden bei der Überwachung von artenschutzrechtlichen Regelungen.