Kraft in den Alltag umgesetzt und damit ganze Schülergenerationen um ihre Zukunft betrogen haben, dass die heute gern nach dem Zentralismus rufen, um damit nicht mehr die Vergangenheitsdebatte über die eigene Verantwortlichkeit zu führen.
Ich sage ganz offen, das ist nicht unsere Diskussion. Wir haben ein leistungsfähiges, ein differenziertes, auf Standards bezogenes Bildungssystem.
und die Institutsauffassung vom Wirtschaftsinstitut in Köln hat dies vor wenigen Tagen wieder bestätigt. Da mögen Sie ja andere bildungspolitische Auffassungen haben, das respektiere ich. Aber die Wählerinnen und Wähler in diesem Land haben seit 1990 kontinuierlich die Union in die Lage versetzt, unsere bildungspolitische Handschrift am Ende auch umzusetzen. Und wir werden dies weiter tun, weil wir glauben, Leistungsfähigkeit in Bildung, das heißt auch Elitebildung und Auslese, und nicht vor allen Dingen den Ansatz zu Gleichheit zu führen, bringt dieses Land weiter voran als die Gleichheitsideologien der 70er- und 80er-Jahre.
Aber ich sage auch, und so verstehe ich die Einlassungen von Kollegen Wowereit, Kollegen Beck und anderen, dass diese Debatte auf Bundesebene nicht mehr geführt wird, weil jeder weiß, am Ende ist es ein Standortfaktor, den wir positiv beeinflussen können. Und da wir alle Euro-Bürger sind, nicht nur Thüringer, sondern wir sind Euro-Bürger mit vollkommener Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit in allen Ländern dieses europäischen Raums, ist es richtig, dass man da nicht die nationale Verantwortung herbeiruft, sondern die regionale, landesspezifische und schulspezifische Verantwortung stärkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb gehe ich fest davon aus, dass in den nächsten Wochen zwar mit der Anhörung noch einmal eine kräftige öffentliche Debatte durchgeführt wird - das ist bei diesem Thema auch sehr wichtig -, aber ich gehe auch davon aus, dass wir für uns politisch am Ende eines Diskussionsprozesses stehen. Dieser Diskussionsprozess begann mit der Frage: Wie kann man die föderale Struktur Deutschlands und die Landtage revitalisieren? Wie kann man ihnen wieder Zuständigkeiten zurückgeben und wie kann man die Kompetenzordnung in Deutschland deutlich vereinfachen. Und dieser Ausgangspunkt vom Jahr 2002 - Kollegin Lieberknecht war damals Landtagspräsidentin und eine der entscheidenden Vertreter dieser Debatte - ist die gesamte Phase der Debatte hindurch wichtig gewesen. Nicht die Frage, wie kann man exekutive Verantwortung stärken, sondern die Frage, wie kann man die Eigenstaatlichkeit der Länder wieder stärken. Und diese Eigenstaatlichkeit der Länder zu stärken, bedeutet auch, dass wir in unserem Landtag hier in Thüringen natürlich mehr politische Verantwortung übernehmen und diese politische Verantwortung auch nach außen wie nach innen vertreten müssen. Deshalb hoffe ich, dass wir in den nächsten Wochen am Ende der Debatte, die über die Anhörung noch stattfindet, das jetzt verhandelte Paket verabschieden. Wer glaubt, dass an diesem Paket Einzelteile noch herauszulösen sind und zu verändern sind, der verkennt die Dramatik der Situation. Der würde am Ende erreichen, dass dieses Paket überhaupt nicht verabschiedet wird. Da, sage ich, sollten wir als Thüringer, hier als Landtagskollegen sehr dafür sein, die Stärkung des Föderalismus zu erreichen, weil es auch unser Selbstverständnis ist, dass wir diesem Land durch gute politische Entscheidungen am Ende auch noch mehr Dynamik verleihen. Ich bin ganz optimistisch, dass gerade Bildungs- und Hochschulpolitik entscheidend dazu beitragen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Herr Ministerpräsident, ich habe vorhin nicht gesagt, dass wir am Anfang der Debatte stehen, weil ich weiß, dass wir einen Debattenprozess hinter uns haben, den habe ich auch erwähnt, aber wir stehen am Anfang eines parlamentarischen Verfahrens. Ein Journalist hat es, glaube ich, vor einigen Tagen ganz treffend beschrieben, indem er in einem Artikel deutlich gemacht hat: Parlament kommt von „par
Deshalb muss ein Parlament mehr tun, als zu dem zu nicken, was es auf den Tisch bekommen hat. Diese Debatte, die wollen wir führen. Sie haben hier gesagt, der Ausgangspunkt der Debatte war die Revitalisierung des Föderalismus. Wohl wahr, das erkenne ich an. Aber, Herr Althaus, ich glaube auch, wir dürfen nicht nur institutionell argumentieren. Das ist wichtig, die Frage, welche Aufgabe hat der Bund, welche Aufgabe haben die Länder, sind die Länder nur noch Gebietskörperschaften oder besitzen sie eine Eigenstaatlichkeit - das ist wichtig, das gebe ich Ihnen zu. Aber genauso wichtig ist doch die Frage: Wie kann eine bestehende Aufgabe in der Gesellschaft am besten gelöst werden? Diese Frage muss doch auch zulässig sein neben der institutionellen Frage. Da habe ich wenig gehört an dieser Stelle.
Ich will noch mal auf einige Punkte eingehen. Sie haben Hochschule und den Wettbewerb angesprochen. Wenn ich ausschließe, dass der Bund in Zukunft Aufgaben finanziert, für die er nicht die Kompetenz hat, wenn ich die bisherige Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau so verändere, wie das vorgesehen ist, dass ein Teil der jetzigen Gelder an die Länder geht und der Bund nur noch 30 Prozent für Großforschungsprojekte zur Verfügung hat, und wenn ich auf der anderen Seite sehe, dass der Bund die Kompetenz für die gemeinsame Forschungsförderung behält und dann überlege, was heißt denn das eigentlich für die Geldflüsse, dann ist doch ganz deutlich zu sehen, dass Geld vor allem dahin fließen wird, wo jetzt schon die starken Forschungskapazitäten sind. Und wo die sind, das haben wir bei dem letzten Exzellenzwettbewerb ganz deutlich gesehen.
Die sind eben noch nicht in Ostdeutschland, wo wir sie auch gerne haben wollen. Deshalb wird das jetzige System dazu führen, dass dort, wo jetzt schon die Stärke ist, künftig zuallererst das Geld des Bundes hinfließt und da, wo Stärke noch aufgebaut werden muss, in Zukunft der Bund weniger tun kann. Da sage ich Ihnen, Herr Althaus, ich halte das für falsch.
Ich glaube, dass der Bund auch gerade da noch stärker investieren muss, wo die Kapazitäten noch nicht so ausgebaut sind.
Ich will ein zweites Beispiel aufgreifen. Sie haben gesagt, Sie wollen nicht, dass der Landesgesetzgeber außen vor ist, und deshalb müssen mehr Kompetenzen auf die Ebene der Bundesländer. Das ist ja grundsätzlich richtig. Jetzt nehme ich mal ein Beispiel, was ich vorhin angeführt habe, wo ich mir Veränderungen wünsche - nationale Bildungsstandards. Welche Kompetenz hat denn dieser Landtag bei nationalen Bildungsstandards?
Es ist vereinbart, dass es nationale Bildungsstandards geben soll, weil alle der Überzeugung sind, dass wir dieses Stück Einheitlichkeit im deutschen Bildungssystem brauchen.
Aber mit der Kompetenz des Landtags hat das nichts zu tun. Dann nehme ich ein zweites Argument von Ihnen - Transparenz. Ist es denn transparenter, wenn sich 16 Bundesländer auf nationale Bildungsstandards verständigen müssen, oder ist es vielleicht nicht transparenter, wenn klar ist, diese Aufgabe liegt beim Bund? Wo ist denn die Transparenz größer in dieser Frage? Daran sehen Sie, Herr Althaus, wenn man konkret wird, wenn man die einzelne Aufgabe, das einzelne Beispiel nimmt, dann kommt man mit diesen allgemeinen überfliegenden Argumenten nicht wirklich weiter.
Dann haben Sie gesagt, ja, wir müssen die Bundesländer stärken in der Schulpolitik, weil dann sonst wie in Frankreich nur noch die Privatschulen etwas Besseres anbieten können. Da muss man sich aber auch einmal genau anschauen, warum Frankreich viele Privatschulen hat. Das hat einfach damit zu tun, dass viele Schulen in Frankreich konfessionelle Schulen sind, und zwar seit vielen, vielen Jahren. Diese konfessionellen Schulen arbeiten aber nach den gleichen Vorgaben wie die staatlichen Schulen auch. Der Unterschied besteht lediglich in der Trägerschaft. Deshalb ist das nicht einfach zu vergleichen mit dem, was hier an Privatschulen entstanden ist.
Herr Althaus, um noch einmal zu der Transparenzfrage zurückzukommen - ich nehme jetzt mein zweites Beispiel, was ich vorhin angebracht habe, den Umweltbereich. Da sagt der Sachverständigenrat für Umweltfragen - und diese Wissenschaftler beschäftigen sich seit vielen Jahren sehr intensiv damit -, sie sind der Überzeugung, dass das, was jetzt als Kompetenztitel vereinbart ist, eben nicht für mehr Transparenz sorgt, sondern dass es die Situation verkompliziert
und dass es möglicherweise nicht einmal gelingt, was man sich vorgenommen hat, ein einheitliches Umweltgesetzbuch zu schaffen, über das auch schon seit vielen Jahren diskutiert wird, schon seit der Zeit, als Angela Merkel Umweltministerin war. Dann muss ich doch, wenn solche Argumente glaubhaft und wissenschaftlich untersetzt vorgetragen werden, diesen Argumenten noch einmal nachgehen und kann nicht einfach sagen, es ist alles gelaufen und wer jetzt noch mal diskutieren will, der gefährdet die Reform. Nein, das muss besprochen werden und wenn es möglich ist, müssen auch Änderungen hier vorgenommen werden.
Sie haben ja selbst hier auch noch mal deutlich gemacht, auch in einer Protokollnotiz im Bundesrat, dass Sie nicht damit einverstanden sind, dass die Beamtenbesoldung zukünftig auf Länderebene geregelt werden soll, dass Sie es besser finden, dass es auf Bundesebene geregelt wird. Da wünsche ich mir eigentlich, dass Sie es nicht bei einer Protokollnotiz lassen, denn die Beratungen laufen noch. Bundestag und Bundesrat haben noch eine große Anhörung vor sich, sieben Tage lang, danach wird diskutiert, werden Schlüsse aus dieser Anhörung gezogen. Ich würde mir wünschen, wenn Sie der Überzeugung sind, Beamtenbesoldung sollte auf Bundesebene bleiben, dass Sie diese Auffassung auch in den noch anstehenden Beratungen des Bundesrates vertreten.
Zum Schluss noch mal zum Thema „Finanzverfassung“: Sie haben hier ja deutlich gemacht, dass Sie auch die Notwendigkeit sehen, noch einmal über die Finanzverfassung zu reden. Ich sage Ihnen hier ganz offen, ich glaube, dass wir als ostdeutsche Länder kein Interesse daran haben können, jetzt über eine neue Finanzverfassung zwischen den Bundesländern zu diskutieren. Denn das Interesse, was hinter der neuen Finanzverfassung steht, ist einzig und allein das Interesse der finanzstarken Länder, mehr von ihren Steuereinnahmen behalten zu können als bisher. Und zu welchen Lasten kann denn das gehen? Zu wessen Vorteilen ist denn eine solche dann neu verhandelte Finanzverfassung? Glaubt irgendjemand von Ihnen hier, dass das Ergebnis für die ostdeutschen Länder am Ende einer solchen Finanzverhandlung besser aussieht als das jetzige? Das jetzige, bei dem wir einen, ich sage jetzt mal, 99-prozentigen Ausgleich der Finanzkraft unter den Bundesländern haben, kann das besser werden für uns? Ich glaube nicht. Deshalb muss unser Interesse eigentlich sein, keine neue Finanzverfassung zu verhandeln und das jetzige Ergebnis festzuhalten.
Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Matschie, das Letztere will ich vielleicht noch einmal aufgreifen, was die Finanzverfassung betrifft. Ich stimme Ihnen da weitestgehend zu, aber das ist gerade die Frage, dass man diesen Brocken, wo meiner Ansicht nach nun vollständig in der von Ihnen geschilderten Art und Weise ein Wettbewerbsföderalismus an den Finanzen aufgemacht werden soll, dass man gerade das ausgeklammert und für zuletzt aufgehoben hat, wenn man alle anderen problematischen Fragen, um die es hier heute unter anderem ging, schon durchgesetzt haben will. Deshalb sage ich einmal am Anfang ganz deutlich, auch Ihnen, Herr Ministerpräsident, ich halte es nicht für gerechtfertigt, in der Art und Weise diesem Land einen Wettbewerbsföderalismus zwischen den Bundesländern verordnen zu wollen. Das ist nicht unser Verfassungsauftrag im Sinne einer föderalistischen Gestaltung dieses Staats- und Gemeinwesens, meine Damen und Herren.
Herr Ministerpräsident, ich stimme Ihnen selbstverständlich zu, wenn Sie sagen, Sie möchten nicht, dass man uns zur Verwaltungskörperschaft bringt. Nur ich muss einmal ausführen, wie es denn gewesen ist. Sicherlich ist es richtig und sicherlich hat unsere damalige Parlamentspräsidentin daran auch besonders mitgewirkt, dass wir mit der parlamentarischen Debatte über diese Föderalismusfragen begonnen haben. Aber was ist denn dann gefolgt? Dann ist im Prinzip fast die vollständige Ausgliederung der Parlamente gefolgt und so macht man ein Landesparlament zur Vertretungskörperschaft. Das muss ich Ihnen schon vorwerfen in dem Zusammenhang. Sie haben es doch selbst gesagt, es ist gegenwärtig nichts mehr aufzuschnüren. Wir werden zwar noch anhören, wir werden zwar noch diskutieren, aber aufschnüren kann man nichts, weil an der Frage der Kulturhoheit der Länder, wenn sie auch nur von irgendeiner Seite in Frage gestellt würde, was wir im Übrigen gar nicht tun, dann ist sozusagen Schicht im Schacht und die Angelegenheit wird platzen. Aber das ist doch genau die Folge, dass unter anderem auch die Parlamente aus dieser Debatte weitestgehend ausgeschlossen wurden. Jetzt sind wir nämlich in der berühmten Situation "friss Vogel oder stirb", das heißt, die Exekutive hat sich im Grunde genommen geeinigt und entschieden und
genau wie vorhin schon gesagt wurde, wir sind in der Lage noch abzunicken oder es platzen zu lassen, meine Damen und Herren. Das ist kein politisches Herangehen an diese Fragen, was uns weiterbringt.
Zu einigen einzelnen Punkten: Natürlich ist es immer wieder klar, dass die Bildungsfragen im Mittelpunkt stehen, nicht, weil das vornehmlich nur ein Thema des Föderalismus ist, sondern weil es ein Thema der Gesellschaft, eine Frage von Zukunftsentwicklung überhaupt ist. Nehmen Sie mir das an der Stelle nicht übel oder sehen Sie es mir nach, über die zentralistische Gestaltung des Schulwesens zu früherer Zeit haben Sie bestimmt mehr Kenntnisse, Herr Althaus, als ich das im Detail an der Stelle habe.
Ich bin durchaus der Auffassung, dass man darüber kritisch nachsinnen muss. Aber das zum Aufhänger zu nehmen, um eine heutige Debatte, natürlich auch mit streitigen Meinungen, ein Stück weit ein bisschen vorzuverurteilen, das finde ich dann ganz einfach nicht billig an der Stelle. Aber ich will auch deutlich sagen, Bildung und Kultur im föderalen Bild unseres Landes, was heißt es denn eigentlich. Zunächst heißt es doch einmal, dass wir die administrativen, die staatsrechtlichen Fragen nicht trennen können von den zentralen inhaltlichen Fragen, die hier stehen. Selbst wenn ich die Thüringer Wohlsicht auf unser Bildungswesen teilen würde, die die Landesregierung hat, selbst wenn das so ist, heißt es doch aber nicht, dass damit außer Kraft gesetzt wird, dass in den Zeiten der Globalisierung, in den Zeiten des Internet die Fragen von Bildung und Kultur natürlich einer größeren Internationalisierung unterzogen sind, dass natürlich Erkenntnisse, die europaweit und weltweit in diese Prozesse eingebracht werden müssen, eine Verstärkung brauchen im regionalen Sinne, aber auch eine Verständigung im nationalen und im europäischen Sinne. Das müssen wir mit dem Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland produktiv zusammenbringen. Das kann dann nicht heißen, wer gerade mal die besten Bedingungen hat, der hat als Land auch die größten Chancen, das dann weiterzuentwickeln im Interesse der Kinder, aber auch im Interesse von Beschäftigungen in Unternehmen. Wie ist es denn mit den wirtschaftlichen Sichten, die man da hat? Sollen Unternehmer, die in diesem Land, also in der Bundesrepublik, zukünftig investieren wollen, sich aus 16 verschiedenen Möglichkeiten raussuchen, wo vielleicht die Bedingungen für sie am günstigsten sind, weil die Bildungsstandards den Anforderungen entsprechen? Soll das der Maßstab für eine verfassungsrechtliche, mindestens gleichwertige Situation in unserem Land insgesamt sein? Wir können doch nicht übersehen, dass das, was da im Augenblick auch in der Föderalismusreform geleistet wird, überhaupt nicht dem entspricht,
was an Anforderungen im Grunde genommen steht. Darüber hätten wir schon mehr diskutieren müssen in diesem Haus. Sie haben heute recht ausführlich gesprochen, nachdem es dazu Beratungen gegeben hat. Das ist ja in Ordnung, Herr Althaus, aber ich muss Ihnen sagen, zu einem so wichtigen Thema hätte ich mir schon viel früher mal eine Regierungserklärung von Ihrer Seite gewünscht, um grundsätzlich zu erfahren, wo Sie denn hinwollen in diesen Fragen, und es nicht immer nur aus der Zeitung und aus Statements nach Beratungen zu erfahren.
Noch ein Blick auf Frankreich, Kollege Matschie hat darauf auch schon verwiesen. Also in allen Ehren, dass sich die Landesregierung nun offensichtlich Gedanken darüber macht, dass nicht so sehr viel Privatisierung im Bereich der Bildung stattfinden soll, das ist eine erstaunliche Erkenntnis, wenn ich andere Debatten verfolge, die könnte ich auch billigen. Aber ich muss natürlich eins sagen - und so habe ich Sie vorhin verstanden -, indirekt zu unterstellen, dass in Frankreich Privatschulen sozusagen die soziale Auslese überdimensional befördern würden, da muss ich Ihnen ganz deutlich sagen, unser trauriger Zustand ist, dass unsere staatliche Schule diese soziale Auslese aufgrund der Gesetzgebung betreiben muss. Herr Ministerpräsident, da hätten wir genügend Grund, an diesem Punkt die Debatte aufzumachen.
Ich will es dabei bewenden lassen. Ich will ganz deutlich sagen, unsere Fraktion, unsere Partei hat und wird sich in diese Debatte einbringen. Wir haben uns mit vielen Vorschlägen auch eingebracht, was diese Dinge betrifft. Ich will aber ganz deutlich noch mal herausstellen: Wenn wir darauf aus sind, die Legislative und die Länderparlamente zu stärken, dann muss es weitere Korrekturen geben, dann muss es Verständigung auch über die inhaltlichen Zielsetzungen im Wechselspiel zwischen Bund und Ländern in dieser Debatte geben. Der allerletzte Zug ist noch nicht abgefahren, aber ich fordere auch Sie auf, Herr Althaus, in diesem Sinne bei den weiteren Anhörungen und Debatten zu agieren. Danke schön.