Frau Präsidentin, Herr Panse, Ihre Auffassung von parlamentarischer Demokratie finde ich schon sehr rätselhaft.
Ja, ich weiß, ich verstehe das alles nicht, ich habe keine Ahnung usw. und wir machen hier großes Rätselraten, aber Ihre Kaffeesatzleserei finde ich trotzdem sehr gewagt.
Die Fachaufsicht über den Landesjugendhilfeausschuss hat nach SGB VIII das Sozialministerium und, wenn ich mich nicht täusche, der Herr Sozialminister ist Mitglied der Thüringer Landesregierung. Wenn Sie die Paragrafen der Thüringer Landesverfassung ordentlich gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass dort in jedem Paragrafen steht: Misstraut den Damen und Herren der Regierung, kontrolliert sie! Wir wollen einfach nur unsere verfassungsmäßige Aufgabe wahrnehmen und die Landesregierung kontrollieren.
Schön, dass Sie mich zu Wort kommen lassen. Ich würde aber trotzdem anbieten, dass der Abgeordnete Panse dann noch eine Redemeldung abgeben kann und dass er das Zwiegespräch lassen kann, und Sie, Herr Abgeordneter Bärwolff, können Ihre Rede fortsetzen.
Danke schön. Die Beteiligung von Politik an der Erarbeitung des Landesjugendhilfeausschusses, die fordere ich natürlich ein. Genau Sie waren es und Ihr Kollege Worm, die, als die Planungsgruppe zusam
mengestellt wurde, gesagt haben, wir haben dafür keine Zeit, wir können uns damit nicht beschäftigen. Das ist der Grund dafür, warum wir uns heute hier damit beschäftigen wollen.
Sie haben verhindert, dass Parlamentarier in der Planungsgruppe mitwirken können. Da können Sie hundertmal abwinken. Lesen Sie die Protokolle nach, da steht es drin. Ansonsten wäre ich ja in der Planungsgruppe drin.
Soll ich mich jetzt wieder einmischen oder ginge das so, dass wir in der üblichen parlamentarischen Form fortsetzen?
Wie gesagt, ich fordere ein, dass wir den Landesjugendförderplan auch hier in den parlamentarischen Gremien des Landtags diskutieren können, eben im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Und ich muss Ihnen auch noch mal was sagen, was ich ziemlich unredlich von Ihnen finde: Der Kollege Pilger steht hier nicht nur für sich, sondern stellvertretend auch für die Kollegin Ehrlich-Strathausen, die leider Gottes wegen einer Krankheit verhindert ist. Ihm das vorzuwerfen, halte ich wirklich für nicht sehr fair. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Panse, im Gegensatz zu Ihnen, ist mein Erinnerungsvermögen wahrscheinlich besser. Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich Sie im Landesjugendhilfeausschuss zu einer Zeit gesehen habe, als ich noch als Vertreter für die kommunalen Spitzenverbände dort gesessen habe. Leider sind Sie nur stundenweise dort gewesen - zu spät gekommen und zu früh gegangen.
Aber eines kann ich Ihnen auch sagen, Sie haben hier an diesem Pult, und das können Sie im Protokoll nachlesen, Abgeordnete, nicht mich persönlich, aufgefordert, sich doch dann bei ihren Kolleginnen und Kollegen zu erkundigen, wie es denn in den Ausschüssen, Fachgremien, im Landesjugendhilfeausschuss aussehe. Bevor ich für die jugendpolitische Sprecherin hier ans Pult trete, können Sie mir glauben, dass ich mich erkundigt habe. Das, was ich hier gesagt habe, ist an keiner Stelle zu widerlegen. Wenn wir als eine Fraktion mit 15 Leuten es schaffen, Sie so unter Druck zu setzen, dass Sie sich hier so unverschämt hinstellen müssen mit Ihren Äußerungen, dann hat das natürlich zur Konsequenz, dass nur einer von uns in den Ausschuss reingehen kann und die Besuchsregelungen bei uns sehr eingeschränkt sind. Das muss ich Ihnen an dieser Stelle natürlich auch noch mal sagen.
Und es ist noch bezeichnend, dass sowohl die Linkspartei als auch wir in unseren Redebeiträgen Bilanz ziehen konnten, in mühsamer Kleinarbeit das erworben haben und das Ministerium mit dem Apparat nicht in der Lage war, Ihnen das zuzuarbeiten, so wie Ihnen gestern der Name des Leiters der Kindereinrichtung in Nordhausen zugearbeitet worden ist. Vielen Dank.
Gibt es jetzt weitere Redemeldungen seitens der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung Minister Dr. Zeh, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion der SPD hat die Landesregierung aufgefordert, den Landtag über die Umsetzung des Landesjugendförderplans 2003 bis 2006 zu informieren. Sie hat dazu einen umfangreichen Fragenkatalog erstellt. Nun, Herr Kollege Pilger, eine seriöse Berichterstattung in einem Sofortbericht zu erstatten, wäre in dieser kurzen Zeit einfach nicht möglich. Deshalb kann ich diesen Bericht einfach aus dieser Sicht hier nicht halten.
Darüber hinaus möchte ich natürlich noch Folgendes feststellen: Der Bereich der Jugendhilfe mit seinen bundesgesetzlichen Regelungen ist sehr komplex. Wir haben eben die Debatte verfolgt, dass da offenbar nicht alles so klar ist. Vor allem mit der
Frage der fachlichen und sachlichen Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben haben wir uns im Haus schon des Öfteren beschäftigt. Fest steht, dass der Landtag im Zuge seiner gesetzgeberischen Möglichkeiten nur Rahmenbedingungen vorgeben kann. Die planerische Verantwortung für den überörtlichen Bereich der Jugendhilfe liegt jedoch beim Landesjugendhilfeausschuss. Herr Kollege Worm hat sehr richtig festgestellt, das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz enthält nur in § 10 einen Auftrag zur Berichterstattung der Landesregierung, und zwar im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung.
Mit dem Antrag der SPD-Fraktion wird die Landesregierung nun aufgefordert, einen umfänglichen Bericht zur Umsetzung des Landesjugendförderplans 2003 bis 2006 zu erstatten. Ich stelle also noch mal fest, eine solche Berichterstattung ist in unserem Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz nicht vorgesehen, aber es ist natürlich der SPD-Fraktion unbenommen, dies zu fordern. Zwetens meine ich, diese Periode ist noch nicht zu Ende. Lassen wir doch die zuständigen Gremien erst einmal bis dahin arbeiten. Deshalb möchte ich noch einmal auf die Fakten verweisen, die hier eben zum Streit geführt haben bezüglich der Fachaufsicht.
Erstens: Gemäß § 80 des SGB VIII wird dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Auftrag zur Jugendhilfeplanung erteilt. Herr Panse hat darauf hingewiesen, dass das konkret heißt, dass für die überörtliche Jugendhilfeplanung in Thüringen das Landesjugendamt in seiner Zweigliedrigkeit mit Verwaltung und Landesjugendhilfeausschuss gemäß § 18 Abs. 1 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes auch dann diesen Landesjugendförderplan aufstellt. Die Fachaufsicht, da hat Herr Panse natürlich Recht, des Ministeriums beschränkt sich auf die Verwaltung des Landesjugendamts, während das Land keine Aufsicht über den Landesjugendhilfeausschuss hat. Damit liegt die Planungs- und Umsetzungsverantwortung für diesen Bereich nicht bei der Landesregierung, sondern bei der oberen Landesjugendbehörde, nämlich dem Landesjugendamt.
Der Landesjugendhilfeausschuss hat bereits im Jahr 2000 durch Beschluss entschieden, dass die Fortschreibung und fachliche Begleitung des jeweiligen Landesjugendförderplans und seiner Umsetzung durch den Ausschuss selbst erfolgt. Ich bin den Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses für ihr bisheriges hohes fachliches und persönliches Engagement auch ausdrücklich dankbar. Ich habe bisher immer auf ein gutes und partnerschaftliches Verhältnis mit dem Landesjugendhilfeausschuss Wert gelegt. Insbesondere deshalb bin ich der Ansicht, dass der Landtag die gesetzlichen Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen respektieren und die Auf
gaben rund um den Landesjugendförderplan beim Landesjugendhilfeausschuss belassen sollte. Ich wiederhole deshalb nochmals: Der Förderplan gilt bis 2006, lassen Sie die zuständigen Gremien bis dahin arbeiten. Ich meine, der Antrag der SPD-Fraktion ist daher abzulehnen. Vielen Dank.
Ich denke, ich kann jetzt die Aussprache schließen. Wir haben keine Ausschussüberweisung und stimmen demzufolge gleich über den Antrag „Landesjugendförderplan - Ziele und Realität“ in Drucksache 4/1898 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, der möge das jetzt anzeigen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Ich denke, da müssen wir zählen, wir zählen mal.
Also mit 37 ist es die Mehrheit. Es ist immer interessant, wenn ich zum Zählen komme, dann gehen die Türen auf und dann wird diese Mehrheit hergestellt. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht.
Familienfreundliche Arbeitsplätze in der Thüringer Wirtschaft unter- stützen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/1916 -
Die CDU-Fraktion hat nicht beantragt, dass sie das Wort zur Begründung nehmen möchte, und für die Landesregierung hat Minister Reinholz angekündigt, den ersten Redebeitrag in der Aussprache halten zu wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der CDU greift ein wichtiges Thema auf, das in Anbetracht unserer gesellschaftlichen und demografischen Entwicklung weiter an Bedeutung gewinnen wird. Ich finde es zudem auch wichtig, dass man neben der gesellschaftspolitischen Komponente des Themas insbesondere über familienfreundliche Maßnahmen