1. Welche Projektträger aus dem Freistaat Thüringen beteiligten sich an der Ausschreibung des Förderpreises Jugend in Arbeit?
4. Wie bewertet die Landesregierung inhaltlich die Ideen und Vorschläge zur Vermittlung von Jugendlichen in Arbeit und könnten diese Eingang in die Politik der Landesregierung finden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, Herr Dr. Aretz.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bärwolff darf ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt beantworten:
Die Fragen 1 und 2 möchte ich, wenn Sie erlauben, bitte zusammenfassen, weil sie auch inhaltlich zusammengehören. An dem Wettbewerb beteiligten sich in Thüringen insgesamt 69 Antragsteller in den Kategorien „freie Träger“, „Initiativen/Netzwerke“, „Unternehmen“ und „SGB II-Träger“. Die meisten Bewerbungen erfolgten in der Kategorie „freie Träger“. Die Aufzählung aller 69 eingereichten Wettbewerbsteilnehmer und deren Projekte würde den Rahmen dieser Antwort sprengen, daher nenne ich Ihnen die sechs Träger einschließlich der Projekte, die für die Landesprämierung in Thüringen nominiert wurden.
1. Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e.V./Ausbildungs- und Fortbildungszentrum Erfurt mit dem Konzept „Ich will“,
2. Christliches Jugenddorfwerk Deutschland/Ilmenau mit dem Konzept Jugendwirtschaftsbetrieb „Learn to fly“,
4. Innova Privat-Akademie Altenburg GmbH mit dem Projekt „Betriebliche (Teilzeit-)Ausbildung für junge Mütter und Väter“,
Im Internet können Sie unter www.foerderpreis-jugend.de unter der Rubrik Landeswettbewerbe Thüringen auch die Projektbeschreibungen einsehen.
Zu Frage 3: Sieger der Kategorie „freie Träger“ in Thüringen ist der CJD Ilmenau e.V. mit dem Konzept „Learn to fly“. Sieger der Kategorie „Initiativen/Netzwerke“ in Thüringen ist die Handwerkskammer Erfurt
mit dem Konzept „TANDEM“. Sieger der Kategorie „Unternehmen“ in Thüringen ist die Innova PrivatAkademie Altenburg GmbH mit dem Projekt „Betriebliche (Teilzeit-)Ausbildung“. Alle drei Sieger waren automatisch für den Bundeswettbewerb nominiert. Die Siegerprojekte des Landeswettbewerbs wie auch des Bundeswettbewerbs finden Sie ebenfalls unter dem vorgenannten Link im Internet.
Zu Frage 4: Die eingereichten Konzepte enthalten in der Tat viele gute Ideen, aber auch die bereits erfolgreich abgeschlossenen Projekte regen durchaus zur Nachahmung an. Daher wurden die Thüringer Projekte der GfAW übergeben mit der Bitte, erfolgversprechende Konzepte, sofern sie förderfähig sind, zu unterstützen. Außerdem werden die erfolgreichen Beiträge auf den Internetseiten „Ideen für erfolgreiche Praxis“ der Arbeitsagentur vorgestellt.
Es gibt keine Nachfragen. Dann danke ich für die Beantwortung der Frage. Die nächste Frage stellt Frau Abgeordnete Leukefeld, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/2010.
Gegenwärtig wird eine Debatte zur Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen geführt. In einem Positionspapier der Kirchen wird dazu Folgendes ausgesagt: „Mindestlöhne sind ein sinnvolles und praktikables Instrument zum Schutz vor Armut. Mindestlöhne stellen eine sinnvolle Strategie zum Schutz vor und zur Überwindung von Verschuldung dar und ebenso sind sie ein sinnvoller Beitrag zur Überwindung von Arbeitslosigkeit.
2. In welcher Höhe sollte nach Ansicht der Landesregierung ein gesetzlicher Mindestlohn gezahlt werden?
3. Wie kann die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes für kleine und mittlere Unternehmen verträglich gestaltet werden?
4. Wird die Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes aktiv unterstützen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, Herr Dr. Aretz.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Leukefeld beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nach der Fragestellung gehe ich davon aus, dass Sie auf einen einheitlichen und durch Gesetz geregelten Mindestlohn für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt abheben. Einen solchen Mindestlohn lehnt die Landesregierung ab. Unabhängig davon wird derzeit auf Bundesebene erörtert, ob branchenbezogene Mindestlöhne, die vorrangig durch Tarifverträge regelbar wären, sinnvoll sind. Diese Diskussion erfolgt im Kontext mit den Themen Niedriglohnsektor, Kombilöhne in verschiedenen Arbeitsgruppen sowohl der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands als auch der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Wir dürfen für den Herbst mit Ergebnissen rechnen. Die Landesregierung wird diese Ergebnisse anschließend analysieren und sich eine abschließende Auffassung bilden.
Die Antworten zu den Fragen 2 bis 4: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1, und insofern erübrigt sich dann auch die Beantwortung der Fragen 2 bis 4.
Es gibt keine Nachfragen. Damit stellt die nächste Frage der Abgeordnete Dr. Schubert, SPD, Drucksache 4/2013.
Inanspruchnahme und Wirksamkeit der Förderinstrumente „Thüringen-Stipendium“ und „Forschungsschecks“
Durch Änderung der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung wurden im Juni 2005 die beiden Förderinstrumente „Thüringen-Stipendium“ und „Forschungsschecks“ eingeführt. Diese neuen Fördermöglichkeiten sollen u.a. zu einer verstärkten Ausrichtung der Thüringer Forschungseinrichtungen auf den Bedarf der Unternehmen beitragen sowie eine stärkere Bindung von Absolventen an Thüringer Unternehmen bewirken.
1. Wie viele Anträge liegen in welchem finanziellen Gesamtumfang jeweils im Einzelnen für das „Thürin
2. Wie viele Anträge wurden bisher in welchem finanziellen Gesamtumfang - sowohl für das „Thüringen-Stipendium“ als auch für die „Forschungsschecks“ - mit Stand vom 31. Mai 2006 bewilligt bzw. abgelehnt?
3. Wie bewertet die Thüringer Landesregierung den derzeitigen Bewilligungsstand und was sind die Gründe für eine eventuell zu verzeichnende schlechte Inanspruchnahme der genannten Förderinstrumente?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert wie folgt:
Ich bitte darum, die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantworten zu dürfen: Zum Stand 31. Mai 2006 lagen der Thüringer Aufbaubank für das „Thüringen-Stipendium“ sieben Anträge von Unternehmen mit einem beantragten Zuschussvolumen in Höhe von etwa 60.000 € vor. Davon wurden drei Anträge mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von etwa 24.000 € bewilligt. Ein Antrag mit einem beantragten Zuschuss in Höhe von 8.000 € wurde abgelehnt.
Für den „Forschungsscheck“ wurden mit 29 Projekten Fördermittel in Höhe von mehr als 9 Mio. € beantragt. Davon wurden zwei Anträge mit einem Zuschuss in Höhe von 337.000 € bewilligt. Zwei Anträge mit einem beantragten Zuschuss in Höhe von 322.000 € wurden abgelehnt.
Frage 3: Beim „Thüringen-Stipendium“ sind die Reaktionen der Unternehmen auf das neue Förderinstrument tatsächlich eher als zurückhaltend einzuschätzen. Ein Grund für die zurückhaltende Inanspruchnahme könnte darin liegen, dass manche Unternehmen den zukünftigen Rückgang des Angebots an qualifizierten Fachkräften gegenwärtig noch nicht als akut kritisch ansehen. Des Weiteren wünschen manche Unternehmen eine Kombinationsmöglichkeit der Förderung von „Thüringen-Stipendium“ und Innovationsassistenten. Diese Möglichkeit wird gegenwärtig fachlich geprüft und könnte frühestens mit der neuen Förderperiode der EU-Strukturfonds ab 2007 geschaffen werden. Die Resonanz der Unternehmer auf das Angebot „Forschungsschecks“ wird als positiv bewertet. Zusammen mit den 25 Anträgen, die gegenwärtig geprüft werden,
wurden bereits Fördermittel in Höhe von etwa 9 Mio. € beantragt. Der „Forschungsscheck“ hat offensichtlich den Bedarf der kleinen und mittleren Unternehmen getroffen und wird gut angenommen.
Ich hätte noch einmal eine Nachfrage zu den „Forschungsschecks“, ich hatte die Zahlen nicht genau verstanden. Von den 29 Anträgen oder Projekten sind zwei erst bewilligt worden, hatte ich verstanden.
Herr Staatssekretär, zwei Nachfragen, wenn Sie gestatten. Zum Ersten, die Förderprogramme sind doch mit der Wirtschaft abgestimmt worden. Woraus erklärt sich dann, dass trotz dieser Abstimmung keine Antragseinreichung stattfindet? Das ist der erste Teil. Der zweite, wenn Sie bei den „Forschungsschecks“ sagen, zwei bewilligt, zwei abgelehnt von 25 Anträgen: Was sind die Gründe, dass die 21 Anträge noch nicht bearbeitet sind? Die liegen ja schon eine Weile.
Um zur ersten Frage zu kommen, Herr Abgeordneter Gerstenberger: Warum Unternehmen bestimmte Möglichkeiten nicht ausnutzen, das kann ich Ihnen nur dann erklären, wenn die Unternehmen irgendwelche Erklärungen in dieser Richtung abgeben. Das liegt aber in der Natur der Sache, dass sie das nicht tun. Wir werden natürlich weiterhin das uns Mögliche tun, diese Fördermöglichkeiten zu publizieren, zu propagieren, den Unternehmen zu empfehlen. Ich will nicht unziemlich reagieren - man kann Pferde zur Tränke führen, aber saufen müssen sie schon selber.
Der zweite Grund, warum von 29 bisher 25 noch nicht abschließend beantwortet sind, sie sind in der Bearbeitung. Ich gehe einmal davon aus, dass ich in absehbarer Zeit, wenn Sie das wünschen, Ihnen da auch über den Fortgang des Bewilligungsverfahrens berichten kann.
Es gibt keine weiteren Nachfragen. Frau Abgeordnete Taubert, Ihre Frage entsprechend Drucksache 4/2015.