Protokoll der Sitzung vom 28.09.2006

So ist es dann auch nicht weiter erstaunlich, dass die CDU-Fraktion unseren Antrag auf Errichtung eines Waffenregisters in allen Punkten ablehnt. Und doch, unsere Fraktion hatte eine leise Hoffnung gehegt: Sie, meine Damen und Herren von der Regierungsfraktion, sind es doch eigentlich, die sich ansonsten am lautesten zu Wort melden, wenn es um angebliche Sicherheit der Bevölkerung geht. Dann müsste Ihnen eigentlich die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern oder von Polizeibeamten doch mehr wert sein als Lippenbekenntnisse oder symbolische Politik. Wenn wir über ein Waffenregister sprechen, sollten Ihnen doch mit einer kurzen Rückbesinnung die Diskussionen über Versäumnisse von Behörden nach dem Gutenberg-Massaker wieder in den Sinn kommen.

Und zuletzt: Wie macht man das eigentlich, das Votum des Gemeinde- und Städtebundes, aber vor allem das der Polizeibehörden von Hamburg einfach zu ignorieren? Sie müssten eigentlich unterstellen, dass in diesem Bundesland die CDU in Verantwortung für die Sicherheitspolitik nicht umsonst solche Lösungen verfolgt, statt die Befürwortungen und Erfahrungen so rigoros zu ignorieren, wie Sie es im Innenausschuss getan haben.

Meine Damen und Herren, wir hatten uns eine fachliche Debatte gewünscht, aber wir bekamen leider zu sehr eine formale. Der erste Einwurf kam schnell. Noch lange vor der Ausschussberatung war ein der

artiger formaler Einwurf zur Hand: Das Waffengesetz sei Bundesangelegenheit und damit Schluss.

Unsere Auffassung, nach der es durchaus im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung Regelungen auf Landesebene zu Einzelaspekten geben könne, haben wir in der ersten Beratung unseres Antrags deutlich gemacht. Bestärkt wurden wir durch ein Rechtsgutachten des Bundestags im Auftrag von Carsten Schneider, das zu einem ähnlichen Ergebnis kam. Damit war der Weg eigentlich frei, die Ebene der formalen Argumentation zu verlassen. Aber da kam gleich das nächste formale Argument. Was wir fordern, sei gar nicht neu und insofern auch nicht nötig. Abgesehen davon, dass die Argumentation in sich nicht tragfähig ist, muss man feststellen: Über eine automatisierte Abfrage in einem Spiegelregister beim Landesrechenzentrum könnte die Polizei nach dem demnächst zu verabschiedenden Meldegesetz zukünftig auf die Daten der Meldebehörden tagesaktuell zugreifen. Dieses Argument greift nicht. Denn hier muss man tatsächlich einmal deutlich sagen, wie es wirklich ist. Unabhängig von der Frage, ob Thüringen nach der Föderalismusreform sein Meldegesetz überhaupt noch überarbeiten kann, hat diese eventuelle zukünftige Datenabfrage nur rudimentär etwas mit dem Waffenregister zu tun, das wir vorgeschlagen haben. Nach § 44 des Waffengesetzes informiert die für den Vollzug des Waffenrechts zuständige Behörde die Meldebehörde bei der erstmaligen Erteilung einer Waffenerlaubnis - nicht weniger, aber eben auch nicht mehr, meine Damen und Herren. Das heißt aber, die Polizei könnte, wenn das neue Meldegesetz so in Kraft treten würde, lediglich erfragen, ob jemand irgendwann einmal die grundsätzliche Erlaubnis erhalten hat, eine Waffe zu besitzen, also, ob jemand einen Waffenschein hat oder hatte oder nicht.

Unser Vorschlag zielte auf eine ganz andere Qualität der verfügbaren Informationen, die an im Einsatz befindliche oder ermittelnde Polizeibeamte weitergeleitet werden würde. Sie sollten in den genannten Fällen über ein Waffenregister alle Informationen aus dem Vollzug des Waffenrechts erhalten, also auch Ort, Art und Anzahl der Waffen, über die der Inhaber einer Waffenerlaubnis tatsächlich verfügt. Hinzu könnten noch Informationen aus den vorgeschriebenen Kontrollen zur Zuverlässigkeit eines Waffenerlaubnisinhabers und Angaben zu eventuellen Problemen kommen, die bei der Behörde über diesen bekannt sind. Das hätte Beamten ein umfassendes Bild geliefert, wichtig für eine Gefahrenprognose, wichtig für polizeiliche Taktik, wichtig für Fragen, z.B. der Schutzausrüstung, aus Gründen des Selbstschutzes.

Das, meine Damen und Herren, wollten Sie nicht. Aber es geht ja auch nicht nur um die polizeiliche

Eigensicherung. Ein Waffenregister dient auch der Stärkung der öffentlichen Sicherheit. Die turnusmäßige Abfrage im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung erfolgte dann nämlich bei den zuständigen Behörden, z.B. bei Staatsanwaltschaften, Polizei und anderen, durch die waffenrechtliche Behörde automatisiert. Keine Frist würde mehr übersehen, keine Anfrage bliebe aus, es wäre eine erhebliche Entlastung der für das Waffenrecht zuständigen Behörden.

Weiter noch: Die für den Vollzug des Waffenrechts zuständigen Behörden wären elektronisch miteinander verbunden. Wir wollten die doch nie, wie von einigen irgendwie böswillig unterstellt, zugunsten irgendeines Superamtes abschaffen. Aber so ausgerüstete Waffenbehörden wären in der Lage, jede einzelne Waffe vom Kauf zu Weiterkauf bis hin zu möglichem Erbnachlass zu verfolgen oder über den Verbleib einer Waffe Aussagen zu treffen. Das geht bisher nicht. Auch über Zuständigkeitsgrenzen hinweg würde sofort auffallen, wenn ein Käufer seine Waffe nicht rechtzeitig anzeigt, wenn er unverhältnismäßig viele Waffen hortete oder wenn eine Waffe ohne Kenntnis der Behörde vererbt würde. Fehlen diese Informationen oder können die Behörden wegen fehlender technischer Voraussetzungen solche nicht erheben, dann kann es passieren, dass dem zuständigen Amt entweder gar nicht oder aber zu spät bekannt wird, wenn ein dazu nicht berechtigter Bürger eventuell Waffen besitzt, oder aber auch solche, die mit seinem Bedürfnis im Sinne des Waffenrechts nichts zu tun haben. Es geht hier eben nicht um die Frage, wie viele Straftaten mit registrierten Waffen im Unterschied zu den illegalen begangen werden. Hier geht es z.B. darum, Waffennarren in ihre Grenzen zu weisen oder den nicht sachgerechten Gebrauch von Waffen, z.B. als Schauobjekt oder zur Einschüchterung anderer, zurückzudrängen.

Zuletzt möchte ich auf einen weiteren Vorzug des Waffenregisters hinweisen. Nur mit einer derartigen Zentraldatei ist es möglich, aufgefundene Waffen eindeutig zuzuordnen. Das ist heute erst dann möglich, wenn der Besitzer eine Vermisstenanzeige aufgegeben hat. So kommt es vor, dass die Behörden wochenlang oder überhaupt nie Angaben zur Herkunft von aufgefundenen Waffen erlangen oder machen können.

Meine Damen und Herren, die Mehrheit des Ausschusses hat beschlossen, dass der Sicherheitsgewinn durch die Möglichkeiten des vielleicht kommenden Meldegesetzes völlig ausreicht. Fachliche wie praktische Argumente sprachen für die weiterreichende Lösung. Natürlich hätte diese auch Kosten und personellen Einsatz bedeutet, das ist uns klar. Aber sie hätte auch einen Effekt gehabt: Daten der Behörden wären vereinheitlicht und elektronisch erfasst worden. Das Zeitalter der einfachen oder der

entwickelten Karteikarte wäre vorbei. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und die von Polizeibeamten wäre gestärkt und die Kontrolle im Rahmen des Vollzugs des Waffenrechts wäre effektiviert worden. Am Ende wären die mit dem Vollzug des Waffenrechts befassten Behörden entlastet worden und hätten sich wichtigen Aufgaben, z.B. der Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen, zuwenden können. Das wäre einmal keine symbolische Sicherheitspolitik mit falschen Versprechungen gewesen, sondern praktische Politik zum Schutze und Wohle der Bürgerinnen und Bürger wie auch der Polizeibeamten. Aber das ist irgendwie gar nicht gewollt. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat der Abgeordnete Gentzel, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Hahnemann, zwei Bemerkungen von mir. Zum einen, ich verstehe wirklich nicht, warum Sie sich so klein machen, was die Ergebnisse Ihres eigenen Antrags betrifft. Es ist natürlich kein Landeswaffenregister geworden, aber es ist auch schon in der Innenausschuss-Sitzung ziemlich klar geworden, im Wesentlichen ist die Landesregierung Ihren Intentionen gefolgt. Sie sind der Initiator dieser Initiative und natürlich kann man immer drüber reden, dass das Leben schlecht ist, und keiner glaubt einem. Aber ich glaube, nach meiner Einsicht wäre das ein Punkt gewesen, im Bereich innere Sicherheit auch mal ein Stückchen auf die eigene Kompetenz hinzuweisen und nicht zu jammern, dass nun eine Initiative nicht wortwörtlich umgesetzt worden ist. Sie können mir sagen, was Sie wollen, das, was angekündigt worden ist im Meldegesetz, ist ein Stückchen Ihrer Initiative zu verdanken und das ist richtig so.

Zweite Bemerkung: Ich will Sie zitieren in Richtung CDU: Sie melden sich am lautstärksten zu Wort, wenn es um die innere Sicherheit geht. Das ist wohl ein Witz! Haben Sie die letzten Landtagssitzungen nicht verfolgt? Wir hören seit Wochen und Monaten von der Thüringer CDU zum Thema innere Sicherheit außer eventuellen irgendwelchen Zeitungsinterviews hier in diesem Haus gar nichts mehr. Novelle Polizeiaufgabengesetz - nicht von der CDU. Auf das Brand- und Katastrophenschutzgesetz, was da die CDU veranstaltet mit der Landesregierung, will ich gar nicht eingehen. Rettungsdienstgesetz heute hat nicht die CDU eingebracht. Initiative zum Landeswaffenregister hat nicht die CDU eingebracht. Und den Bericht, den wir morgen haben zur inneren Sicherheit fünf Jahre

nach den Vorkommnissen von New York - keine Initiative von der CDU. Also diese Mär sollten wir hier nicht aus diesem Haus heraustragen, dass die CDU im Bereich der inneren Sicherheit hier irgendeine Führungsposition hat.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Die haben sie lange an der Tür abgegeben, nämlich zu dem Zeitpunkt, als die Finanzministerin das Ministerium übernommen hat. Die einen folgen ihr blind, den anderen ist es peinlich, was im Bereich der inneren Sicherheit hier in Thüringen passiert. Aber darüber werden wir morgen ausführlich noch reden.

Zu Ihrem Antrag „Einrichtung eines Landeswaffenregisters“ - in drei Innenausschuss-Sitzungen besprochen: Der Berichterstatter hat was zur rechtlichen und finanziellen Würdigung gesagt. Rechtliche Würdigung - hochinteressant. Ich glaube, es ist das erste Mal hier in diesem Haus, dass wir zu einem Sachverhalt zwei rechtliche Sachverhalte hatten. Ich weiß noch, zu diesem Zeitpunkt, als Sie es eingebracht haben, hat sich der Innenminister hingestellt und gesagt, das ist Bundesrecht, das geht uns gar nichts an. Wir haben dann eine Kleine Anfrage im Bundestag gestartet. Der Innenstaatssekretär im Bundesinnenministerium hat darauf geantwortet, natürlich ist es Länderrecht, sonst könnte man ja in Hamburg nicht ein Waffenregister einrichten. Ich weiß nicht, ob sich der Innenminister nun geirrt hat oder ob er weise vorausgeschaut hat, denn es gab ja dann am 1. September 2006 dieses Föderalismusgesetz. Mit dieser Gesetzgebung zum Föderalismus ist eindeutig klar, es gehört jetzt in diese Bundesebene. Insofern, ich glaube, diesen kuriosen Punkt, dass man zweierlei Zuständigkeit innerhalb der Beratung gehabt hat, sollte man erwähnen.

Finanzielle Würdigung, ich glaube, dazu muss man auch zwei Sätze gesagt haben. Wir konnten uns nur vergleichen mit Hamburg, wo Ähnliches da ist, das muss man deutlich sagen. Ein eigenes Computerprogramm, drei Sachbearbeiter, die die Sachen nicht hundertprozentig beherrschen, das war nicht überzeugend, was die finanziellen Auswirkungen betrifft in dieser Richtung. Ich glaube, wichtig war, dass dann der Staatssekretär berichtet hat über die zukünftige Initiative der Landesregierung, wenn es nämlich um das Meldegesetz geht, um das mal einfach nur kurz zu erläutern. Genau die gleichen Daten sollen dann über Meldegesetz im Landesrechenzentrum aufgefangen werden, soll dann gespiegelt werden und der Zugriff der Polizeibehörde ist dann möglich auf die Daten. Für uns war mit dieser Erklärung vom Staatssekretär die Intention des Antrags, den wir von Anfang an begrüßt hatten, in den wesentlichen Punkten erfolgt. Deshalb sind wir der Meinung, schlafen Sie nicht zu lange im Ministe

rium, wie z.B. beim Polizeiaufgabengesetz. Richten Sie nicht so ein Theater an wie beim Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Bringen Sie diese Novelle Meldegesetz; in den Punkten können wir dann sicherlich zustimmen. Das war es schon von meiner Seite. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Das Wort hat Abgeordneter Kölbel, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, nachdem wir jetzt einen Ausflug in andere Gebiete der inneren Sicherheit gemacht haben und dies morgen sicher fortgesetzt wird, ich kann nur dazu sagen, wir leben die innere Sicherheit und sorgen für unsere Bürger, ohne großes Aufheben zu machen.

(Beifall bei der CDU)

Das ist eine andere Sicht der Sache und wird morgen sicher fortgesetzt.

(Heiterkeit bei der SPD)

In der Sitzung des Thüringer Landtags am 27. Januar 2006 wurde durch die Fraktion der Linkspartei.PDS der Antrag, von dem hier gesprochen wurde, in Drucksache 4/1567 „Errichtung eines Landeswaffenregisters“ eingebracht. Danach wurde im Innenausschuss darüber beraten. Wir haben hier schon gehört, das ist Bundesgesetzlichkeit und ist inzwischen noch mal exakt festgeschrieben. Nach Abwägung aller Argumente - auch trotz des unterstützenden Hinweises, von dem hat Herr Dr. Hahnemann gesprochen, er hat da an Hamburg und andere gedacht - wäre es ganz schön, wir hätten ein solches. Ich weiß schon, Herr Dr. Hahnemann, Sie möchten genau tagfrisch wissen, was Ihr Gegenüber für Waffen hat, wie viele Maschinenpistolen, ob er zwei Karabiner oder sonst was hat. Wir haben aber auch erörtert und darüber diskutiert, dass die Mehrzahl der Straftaten mit Waffen gerade mit illegalen Waffen begangen wird, nicht mit solchen, die in der Kartei erfasst sind und für die eine ordentliche Anmeldung vorgenommen wurde.

Die Mitglieder des Innenausschusses haben in der Mehrzahl sich dann davon überzeugt, dass ein Extralandeswaffenregister für Thüringen, wo unmittelbar der Vergleich mit Hamburg eben gerade nicht gegeben war, eigentlich nicht notwendig ist. Bei Realisierung des Thüringer Meldegesetzes, wie das in der Drucksache 4/1814 hier entsprechend vorliegt und eine Beschlussfassung ansteht, dürfte es für

die Thüringer Behörden und auch die Polizei keine Schwierigkeit bedeuten, kurzfristig zu ermitteln, welche Personen eine Berechtigung zum Führen einer entsprechenden Waffe haben.

Im Prinzip kann derjenige, wenn er mit der Polizei in Kollision tritt, vor allen Dingen sich erst einmal mit einer Waffe wehren, dann nimmt er die andere wahrscheinlich. Das ist wohl für den Polizeieinsatz - und das hat Herr Dr. Hahnemann hier angeführt - vom taktischen Vorgehen her, wie gehe ich da ran, von großer Wichtigkeit, nutzt aber bereits bei der kurzfristigen Abfrage auch dem Polizeiführer sehr wohl. Eine zentrale Aufforderung durch die Innenministerkonferenz - das war immer im Schwange unserer Beratung, es könnte ja eine solche ausgesprochen werden, ein solches Landeswaffenregister einzurichten -, haben wir gehört, hat es in diesem Sinne nicht gegeben. So habe ich das aufgefasst. Ein landesweit laufendes Waffenregister rechtfertigt den zusätzlichen Aufwand auch im Verhältnis zu den ohnehin bei den örtlichen Ordnungsämtern vorhandenen unseres Erachtens nicht. Aus diesem Grunde trete ich nochmals namens der CDU-Fraktion für die Ablehnung dieses Antrags, geschrieben in der Drucksache 4/1567, ein. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Bitte, Herr Abgeordneter Hahnemann.

Ich will nicht zu zeitig aufgeben, Herr Kollege Gentzel, das ist einfach eine Bescheidenheit, zu der ich nach 16 Jahren Landtagszugehörigkeit immer noch nicht in der Lage bin.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das ehrt Sie!)

Im Übrigen stimmt eines nicht, was Sie gesagt haben, wir hätten im Grunde genommen mit der Verabschiedung des Meldegesetzes die Möglichkeiten, die wir nach unserem Vorschlag des zentralen Waffenregisters haben könnten. Denn es ist einfach so, ich habe es vorhin schon mal gesagt: Wenn jemand eine waffenrechtliche Erlaubnis bekommt, dann wird die erstmalig und einmalig im Personenmelderegister festgehalten. Es wird nicht festgehalten, wenn der dann beginnt, sich Waffen zuzulegen. Darüber kann man im Eintrag im Melderegister nichts erfahren. Und nur die Eintragung der waffenrechtlichen Erlaubnis steht im Spiegelregister beim Landesrechenzentrum zur Verfügung, keinerlei Aussage, ob Waffen, keinerlei Aussage, welche Waffen.

Herr Kölbel, es ist ein Totschlagargument, davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Straftaten mit illegalen Waffen begangen wird. Das stimmt! Und trotzdem ist es ein Totschlagargument, weil es nicht legitimiert, dass man in dem Bereich, wo man mehr Sicherheit schaffen kann, diese dann nicht tatsächlich schafft. Ein Extrawaffenregister haben wir dann nun wirklich auch nicht gewollt; wir wollten die Durchsetzung der Elektronisierung, wir wollten die Vernetzungen und wir wollten die Abfragbarkeit - diese drei Komponenten. Das Ergebnis ist einfach, wir haben natürlich jetzt einen Teil nutzbarer Daten, aber die Nutzbarkeit aller Daten wäre wesentlich besser gewesen für Bürgerinnen und Bürger, für die im Einsatz oder in der Ermittlung befindlichen Polizeibeamten und für die Behörde selbst.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Das Wort hat der Innenstaatssekretär Baldus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Auffassung des Innenministeriums zur Frage der Einrichtung eines Landeswaffenregisters hat der Minister in der 33. Plenarsitzung am 27. Januar ausführlich dargelegt und begründet und die schriftlichen Anhörungen durch den Innenausschuss haben diese Auffassung mehrheitlich bestätigt. Eine Neuorganisation des Vollzugs des Waffenrechts im Sinne einer Konzentration und Zentralisierung der Zuständigkeit im Land, wie dies in Hamburg geschehen ist und wie es nach Auffassung der Fraktion der Linkspartei.PDS in Thüringen auch sein soll, kommt für Thüringen als Flächenland nicht in Betracht. Es gibt eine hamburgspezifische Situation, die zu beherrschen das Land Hamburg veranlasst hat, sich dem Gedanken des zentralen Waffenregisters zu öffnen und die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen.

Meine Damen und Herren, drei Jahre, nachdem das Land Hamburg die gesetzlichen Grundlagen geschaffen hat, gibt es mitnichten in Hamburg ein umfassendes und zentrales Waffenregister, das man mit der gesetzlichen Grundlage schaffen wollte. Es gibt ein Nebeneinander von dezentralen und zentralen Waffenregistern und es ist heute noch nicht absehbar, wann die Intention des Gesetzgebers tatsächlich Realität geworden ist. Abgesehen von dem hohen Kosten-, Personal- und Zeitaufwand brächte eine solche Lösung weder für die betroffenen Bürger noch für Verbände und Vereine eine Verbesserung, sondern es wird eine zusätzliche und aus unserer Sicht völlig unnötige Bürokratie geschaffen, die keinen Zuwachs an Sicherheit erwachsen lässt.

Es muss Ihnen doch, Herr Dr. Hahnemann, zu denken geben, wenn es nicht einen einzigen Vertreter der Sicherheitsbehörden gibt, der Ihre gesetzliche Regelung für zweckmäßig oder gar für notwendig hält.

(Beifall bei der CDU)

Entscheidend für den polizeilichen Erstzugriff ist die Kenntnis darüber, dass zu erwarten ist, dass sich eine Waffe oder eine nach dem Sprengstoffgesetz genehmigungspflichtige Einrichtung oder ein entsprechender Sprengkörper im Bereich der Wohnung oder der Geschäftsräume eines Bürgers befindet. Dann wird die Polizei entsprechende Schutzmaßnahmen treffen. Entscheidend ist doch nicht, ob ich Schutzmaßnahmen gegen eine, zwei, drei oder fünf Langwaffen treffe. Und wenn ich mehr wissen will, dann schaue ich in die Waffenbesitzkarte. Das ist aber nicht eine Maßnahme, die im polizeilichen Erstzugriff stattfindet, sondern das ist eine Folgemaßnahme im Bereich der normalen Gefahrenabwehr.

Meine Damen und Herren, richtigerweise hat der Abgeordnete Gentzel darauf hingewiesen, dass mit der Aufnahme einer entsprechenden Regelung in den § 8 Abs. 1 der Thüringer Meldeverordnung, die der Novellierung des Thüringer Meldegesetzes folgen wird, ein automatisiertes Abrufverfahren für die Polizei vorgesehen wird. Dieses wird unverzüglich funktionstüchtig sein, die polizeiliche Aufgabenerfüllung erleichtern und unnötige Bürokratie vermeiden, meine Damen und Herren. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der Antrag der Linkspartei.PDS nicht der Zustimmung bedarf. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung wird über diesen Antrag in der Drucksache 4/1567 abgestimmt, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags empfiehlt. Wir stimmen demzufolge über diese Beschlussempfehlung ab. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Da müssen wir uns ja melden.)

Herr Fiedler hat es erfasst. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Entschuldigung. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 10

Maßnahmen der Landesregie- rung zur Erhaltung der Verkehrs- sicherheit und des Zustands der öffentlichen Straßen im Freistaat nach den Frostschäden Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1817 - hier: Nummer II dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Bau und Verkehr - Drucksache 4/2256 -