Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag fordert die CDU-Fraktion die Landesregierung auf, dem Landtag über die Entwicklung des Stiftungswesens in Thüringen zu berichten.
Meine Damen und Herren, auch wenn im Antrag gefordert ist, eine entsprechende wissenschaftliche Begleitung dieses Berichts zu unterstellen, kann ich es nicht verstehen oder habe zumindest noch keinen nachvollziehbaren Grund gehört, warum die Landesregierung, obwohl sie ja auch für das Stiftungswesen zuständige Beamte hat, hier nicht in der Lage ist, zumindest einen Sachstandsbericht zu geben, der natürlich auch die Möglichkeit hätte, in die Zukunft zu zeigen. Also ich habe hier noch nichts gehört, vielleicht kann das noch geklärt werden; ich finde es unverständlich.
Aber, meine Damen und Herren, natürlich unterstützt die Fraktion der Linkspartei.PDS das generelle Anliegen des Antrags, geht es doch darum, den Stiftungsgedanken insgesamt in eine breitere Öffentlichkeit zu bringen. Stiftungen in ihrer Vielfalt, auch wie sie Herr Pidde skizziert hat, bieten große Chancen, so unterschiedlich sie im Einzelnen im Zweck sein mögen, sie bieten große Chancen für das Gemeinwohl. In Thüringen gibt es zu wenige Stiftungen, wie jeder aus den Angaben des Bundesverbands Deutscher Stiftungen ersehen kann. Es gibt allerdings genügend gute Beispiele, denen bald andere folgen sollten. Ich will an dieser Stelle eine, wie ich finde, sehr erfolgreiche Stiftung nennen aus meiner Region. Die in Jena und im Saale-Holzland-Kreis tätige Bürgerstiftung ZwischenRAUM, denke ich, hat in den letzten Jahren gezeigt, wie man erfolgreich arbeiten kann.
Zur Rosa-Luxemburg-Stiftung, Herr Gentzel, wenn Sie gestatten, würde ich am Ende meiner Rede kommen, um auch einen gewissen Unterschied deutlich zu machen zu dem Thema in der Allgemeinheit, wie wir es hier behandeln.
Meine Damen und Herren, ich habe gesagt, den Stiftungsgedanken finden wir gut. Ich meine hier vor allem die über 7.000 gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland und weniger die, deren Stiftungszweck lediglich der dauerhafte Erhalt des Familienvermögens ist. Was Stiftungen für und als gemeinwohlorientierte Institutionen leisten, ist tatsächlich nicht hoch genug einzuschätzen. Allerdings, und das ist mehr an die Kollegen der CDU-Fraktion gerichtet, sollte man, denke ich, darauf hinweisen, dass eine Stiftung nur ein Baustein sein oder nur als eine Ergänzung der staatlichen Fürsorge tätig werden kann. Der Stiftungsgedanke ist nicht geeignet für die Hoffnung, dass wegrationalisierte staatliche Aufgaben durch Stiftungen ersetzt werden könnten. Wenn der Staat nämlich das Stiftungswesen vorrangig deswegen fördert, damit er sich selbst aus immer mehr Aufgaben der Daseinsfürsorge zurückziehen kann, degradiert er die Stiftung zu bloßen Lückenbüßern, zu einem Flickenteppich im zerrissenen sozialen Netz, und dies, meine Damen und Herren, darf nicht passieren.
Im Übrigen ist es auch nicht förderlich, wenn einer sozialen Stiftung von staatlicher Seite Steine in den Weg geworfen werden. Ich will ein Beispiel nennen. Ich denke hier an die Max-Zöllner-Stiftung in Weimar, die sich zum Ziel gesetzt hat, Lebensqualität für Sinnesbehinderte zu gestalten und Arbeitsplätze für Sinnesbehinderte zu schaffen. Die Max-ZöllnerStiftung bemüht sich um die Brache Schießhaus in Weimar, um ihr Projekt aufzubauen. Sie ging auf ein Angebot der LEG zum Erwerb dieser Liegenschaft ein. Anschließend erhöhte die LEG den Kaufpreis und wurde damit zum Problem für das Engagement der Stiftung und auch für die Stadt Weimar.
Meine Damen und Herren, im Koalitionsvertrag, den Frau Lieberknecht ansprach, der Bundesregierung war die Rede von zu schaffenden Anreizen für die Förderung des Gemeinwohls durch eben diese Stiftung. Hier scheint offensichtlich die im Auftrag der Landesregierung handelnde LEG dieses Ziel etwas misszuverstehen. Ich hoffe schon, Herr Reinholz, dass das relativ schnell in Ordnung gebracht werden kann.
Meine Damen und Herren, ich will der Forderung des Abgeordneten Gentzel entsprechen und noch zwei Bemerkungen zu den politischen Stiftungen machen. Die Landesregierung musste mit dem Urteil
des Verwaltungsgerichts Gera eine schallende Ohrfeige hinnehmen. Letztlich wurde ihr vom Verwaltungsgericht im Umgang mit der Rosa-LuxemburgStiftung nicht mehr oder weniger als ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes bescheinigt. Festgestellt werden kann, dass die Landesregierung elementare Regeln der Gleichbehandlung nun schon seit Jahren verletzt und aufgefordert wird vom Gericht, dieses Fehlverhalten abzustellen. Wir haben die Position der Frau Ministerin vorhin bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Kollegen Hahnemann gehört. Sie gedenkt nicht, dieses Verhalten abzustellen, eine für alle Seiten einvernehmliche Lösung zu finden, sondern sie beschreitet den Klageweg und sie provoziert damit weiter, dass Steuergelder, die wir nicht haben, verschwendet werden. Ich sage Ihnen, was am Ende dieses Prozesses stehen muss, damit endlich ein gewisser Friede einkehrt, es muss eine einvernehmliche Lösung her. Ich kann Sie auch bei diesem Thema und an dieser Stelle nur auffordern, sich schnellstens um eine einvernehmliche Lösung zu bemühen und nicht weiter sinnlose Klagewege zu beschreiten.
Meine Damen und Herren, letztlich kann ich Sie nur auffordern, insbesondere die Kollegen der CDU-Fraktion, Ihre Worte, Frau Lieberknecht, auch mit Ihren Taten in Einklang zu bringen. Sie sollen nicht bloß gut über Stiftungen reden, sondern sie auch alle gleich gut behandeln. Herzlichen Dank.
Ach, Herr Seela. Bitte, Herr Seela für die CDU-Fraktion. Der Innenminister hatte sich nämlich auch gerade zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, eine kurze Anmerkung noch, besonders zu dem Redebeitrag von Herrn Dr. Pidde. Dieser Beitrag hat mich doch noch einmal nach vorn getrieben. Ganz im Gegenteil, wir wollen uns nicht selbst beweihräuchern oder uns auf die Schultern klopfen, sondern wir wollten auf Reserven und Probleme mit unserem Antrag hinweisen. Die Probleme und die Reserven, die der Freistaat Thüringen noch hat, die haben Sie ja selbst in Ihrem Beitrag angesprochen.
Sie haben Zahlen genannt - mit der schlechten Anzahl der Stiftungen, wir haben ja etwa nur 200 aktive Stiftungen in Thüringen. Wenn man das einmal runterrechnet auf die 100.000 Einwohner, sind es dann 7 Stiftungen pro 100.000 Einwohner. Das ist natürlich unterhalb des Bundesdurchschnitts und das ist uns natürlich viel zu wenig. Wir hatten heute die Haushaltsdiskussion gehabt. Sie hatten immer wieder Forderungen gemacht, was man alles an öffentlichen Aufgaben erledigen könnte. Dafür möchten wir zusätzliches Geld akquirieren hier in unserem Freistaat. Da gibt es Möglichkeiten. Da gibt es Spendeninitiativen, ich erinnere an die Anna-AmaliaBibliothek, die ist nicht minimal, sie ist sehr gewaltig, sehr groß gewesen in unserem Freistaat. Aber was Stiftungen anbelangt, Stifter sind eben relativ wenig. Hier will ich auch noch einmal eine Lanze brechen, auch für meine Fraktion, Herr Fiedler z.B. ist ja selbst Stifter der Stiftung ZwischenRAUM, ein potenzieller Geldgeber da und auch Mitgründer. Ich selbst habe an Arbeitsprojekten der Stiftung ZwischenRAUM teilgenommen, also z.B. das Projekt „Unbezahlbare Gelegenheiten“, das jetzt im November wieder stattfinden wird - ich lade Sie alle dazu ein -, also es gibt wirklich Initiativen. Diese Initiativen wollten wir ansprechen mit unserem Antrag und wollten wir anregen. Was uns besonders wichtig war, auch das möchte ich hier nicht unerwähnt lassen: Natürlich sind wir bedauerlicherweise das einzige Bundesland, das noch kein Stiftungsgesetz hat, wobei die Möglichkeiten und Voraussetzungen, dieses Gesetz neu zu schaffen in unserem Freistaat, hervorragend sind. Wir haben ja - die Fraktionsvorsitzende der CDUFraktion hat es ja angesprochen - ein Institut, das Abbe-Institut für Stiftungswesen, das ist ein Alleinstellungsmerkmal für Thüringen innerhalb Deutschlands, also das einzige Institut, das sich mit dieser Problematik beschäftigt. Dieses Institut ist natürlich bereit, hier eine Zuarbeit zu leisten. Selbst meine Fraktion hat ja auch schon Gespräche geführt mit Mitarbeitern des Instituts und ich verspreche Ihnen, wir werden diese Taten aufgreifen und werden in den nächsten Monaten hier wirklich versuchen, Initiativen, Taten folgen zu lassen, nämlich ein Stiftungsgesetz auf den Weg zu bringen.
Vielleicht noch einmal kurz zu diesem Institut, das ja auch Beratungsziele wahrnimmt, also auch Einzelprojekte betreut und auch ein Ansprechpartner ist in Stiftungsfragen für den Freistaat Thüringen und natürlich auch für den Bund - wir werden darauf zurückgreifen und werden dieses Potenzial nutzen.
Es gäbe jetzt noch eine ganze Reihe von Fragen, die ich Ihnen jetzt noch darstellen könnte, die sehr wichtig sind für Stifter. Das schenke ich mir. Innerhalb der nächsten sechs Monate wird es laut Geschäftsordnung einen Bericht der Landesregierung geben; der wird, davon gehe ich aus, sicherlich aus
führlich sein. Dann gehe ich auch davon aus, dass wir dann im Ausschuss bzw. auch hier noch einmal im Plenum dieses Problem sehr intensiv diskutieren werden zum Wohle des Freistaats Thüringen, nämlich um zusätzliches Geld für öffentliche Aufgaben, die ja sehr notwendig sind - ich weiß, Ihnen fallen bestimmt eine ganze Reihe von Aufgaben ein, die wir noch erledigen müssten - akquirieren zu können. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Abgeordneter Seela, Sie haben ja schon das Abstimmungsergebnis vorweggenommen. Für die Landesregierung Herr Innenminister Dr. Gasser.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich in dieser Sache für die Landesregierung kurz fassen. Ich gehe davon aus, dass es in diesem Hause niemanden gibt, der die Bedeutung des Stiftungswesens verkennt, gleich, ob es um die Initiative Einzelner hierzu oder um das Engagement vieler in den Bürgerstiftungen geht. Nicht verkannt werden darf aber auch, dass gerade in den neuen Ländern das Stiftungswesen in zweifacher Weise die Hypothek der Vergangenheit mit sich trägt. Die eine noch heute fortdauernde Last besteht in der bewussten und gewollten Zerstörung des Stiftungswesens, welche alsbald nach dem Zweiten Weltkrieg begann und letztlich in der Aufhebung des Stiftungsrechts selbst im Jahre 1976 ihren Höhepunkt fand. Zum anderen ist zu nennen die in den neuen Ländern im Vergleich zum alten Bundesgebiet weitestgehend andersgeartete wirtschaftliche Entwicklung. Sie hat dazu geführt, dass in diesem Teil Deutschlands eben nicht die von der sogenannten Gründergeneration nach dem Zweiten Weltkrieg erarbeiteten Vermögen in einem Ausmaß und Überhang verfügbar sind, die im alten Bundesgebiet dazu geführt haben, dass der Stiftungsgedanke einen nie gesehenen Aufschwung genommen hat. Trotz dieser beiden Belastungen kann die Landesregierung darauf verweisen, dass Thüringen im Vergleich zu den übrigen neuen Ländern bei der Neuerrichtung von Stiftungen etwas besser steht, und es ist ihr Anliegen, durch Verbesserung insbesondere der rechtlichen Rahmenbedingungen die Attraktivität des Stiftungswesens zu erhöhen. Die Arbeiten hierzu, Herr Huster, sind weit gediehen. Ein Referentenentwurf wird dem Kabinett in den nächsten Monaten vorgelegt werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis dafür, dass ich von der Möglichkeit, bereits heute bei der Behandlung des vorliegenden Antrags einen Bericht über die Situation des Stiftungswesens zu
geben, keinen Gebrauch machen möchte, sondern auf den zu erstellenden schriftlichen Bericht verweise. Damit, Herr Huster, ist auch Ihre Frage beantwortet, warum die Landesregierung angeblich nicht in der Lage sei, einen Sofortbericht zu erstatten.
Ich sehe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr und schließe die Aussprache. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Herr Abgeordneter Schröter.
Namens der CDU-Fraktion beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien und an den Innenausschuss. Die Federführung soll im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien sein.
Dann stimmen wir zunächst ab über die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung einstimmig geschehen.
Wir stimmen nun ab über die Überweisung an den Innenausschuss. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist das auch einstimmig geschehen.
Wir stimmen über die Federführung ab. Die Federführung soll beim Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien liegen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Es gibt 1 Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Damit liegt die Federführung beim Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12 und damit den heutigen Plenarsitzungstag und verweise noch einmal auf den mehrfach benannten parlamentarischen Abend zur Denkmalpflege gegen 20.00 Uhr.