Ich kann es Ihnen nur sagen, das ist Ihre Wahrnehmung. Ich habe von den Menschen, mit denen ich mich unterhalten habe und die dort gearbeitet haben, auch diese Diskussion gehört. Wenn Sie meinen, dass es Sinn hat, nach 16 Jahren immer wieder das hervorzuheben und das als negativ zu bezeichnen, ich kenne genügend Fachleute die sagen, es gab an der Stelle ein gutes Fachpersonal, was den Rettungsdienst abgesichert hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich denke, was Herr Eckardt sagen wollte, ist einfach, dass wir nicht sagen sollten, früher war alles besser,
es war anders, aber es war nicht zwangsweise besser. Nur darum ging es, denke ich, in dieser Klarstellung.
Seit 1995 ist der Rettungsdienst - ich hatte es erwähnt - und damit auch das bestehende Gesetz intensiv bei den Aufgabenträgern im Gespräch. Nach den ersten Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften in diesem Bereich im Jahr 1994 zu Zweckverbänden hat sich leider manches stark und manches zu wenig verändert. Kirchturmdenken beim Thema „Rettungsdienst“ ist nicht im Sinne der akut verletzten und erkrankten Menschen. Deswegen sind in beiden Kernbereichen der vorgelegten Gesetzesänderung gesetzliche Änderungen notwendig, um zumindest für einen gewissen Zeitraum Stabilität zu erreichen. Aufgabenträger - also die Landkreise und kreisfreien Städte - sollen in Zukunft Rettungsdienstbereiche nicht nur zusammenlegen können, sondern auch müssen.
Ich will darauf eingehen, Frau Dr. Fuchs, Sie hatten angesprochen, dass wir nur auf die Leitstellenproblematik gehen. Wir gehen eben nicht auf die Leitstellenproblematik, sondern wir gehen auf die Rettungs
dienstbereiche. Ich kenne die Argumente, dass man sagt, theoretisch ist es auch möglich und technisch vor allen Dingen ist es möglich, einen Rettungsdienstbereich in Thüringen zu erstellen. Das ist richtig, technisch ist das möglich. Aber wir haben bei den Gesprächen mit verschiedensten Leitstellen und auch Verantwortlichen in den Rettungsdienstbereichen feststellen müssen, dass wir nicht nur die technische Anforderung berücksichtigen müssen, sondern dass wir auch ein Stück weit schauen müssen, was passiert in der Leitstelle. Und da passiert nicht nur Rettungsdienst, sondern da passiert eben auch - ich will es einmal so formulieren - eine gewisse Beratung. Immer wieder rufen Menschen an, die nicht nur den Rettungsdienst wollen, sondern die auch eine Auskunft wollen. Sie kennen das, da wird gefragt, wer im Jugendamt Dienst hat. Da wird gefragt, ob der Psychiater im Notfalldienst ist oder auch der Richter. Deswegen halten wir die technisch durchaus mögliche Variante einen einzigen Rettungsdienstbereich in Thüringen zu errichten als für eine auch für die Menschen insgesamt nicht so günstige Lösung und schlagen die Halbierung der bisherigen Rettungsdienstbereiche von 14 auf 7 vor.
Es geht also um Qualität des Angebots und um wirtschaftliches Arbeiten. Wir sehen heute eine Gebietskörperschaft für objektiv nicht mehr in der Lage, die Aufgaben allein zu schultern. Um Qualität zu halten und neuen Anforderungen gerecht zu werden, müssen sowohl personell als auch technisch ständig Investitionen erfolgen. Moderne Leitstelleneinrichtungen sind teuer und können nur von fachlich qualifiziertem Personal bedient werden. Zunehmende fiskalische Zwänge dürfen nicht zulasten der Notfallpatienten gehen. Alle bisherigen Argumente gegen vergrößerte Rettungsdienstbereiche sind in Thüringen von den bereits agierenden Zweckverbänden widerlegt. Wir bedauern es außerordentlich, dass die bisherigen Möglichkeiten des Gesetzes, denn die sind ja vorhanden, von einigen Kreisen und kreisfreien Städten ungenutzt blieben. Hier sind unseres Erachtens Partikularinteressen über die Interessen der Bürger gestellt worden. Ich glaube auch, die Landesregierung zögerte an dieser Stelle zu lange, deswegen lassen Sie uns die Freiwilligkeitsphase beenden und für zukunftsfähige Strukturen sorgen.
Für die Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes wollen wir den öffentlich-rechtlichen Vertrag bindend vorschreiben. Mit den neuen Formulierungen in § 4 vereinfachen wir das Auswahlverfahren, machen es rechtssicher und beugen unfairer Konkurrenz vor, die letztlich zu Leistungsverzerrungen und teilweise nicht auskömmlichen Einkommen führt. In diesem sensiblen Bereich wie dem Rettungsdienst können wir das alle nicht wollen. Wir brauchen gerade an dieser Stelle weiterhin hochmotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Aufgabenträger beschreibt genau die zu vergebende Aufgabe, das ist also der Anfang des Auswahlverfahrens und sowohl Hilfsorganisationen - also freie Träger und gerade Unternehmen - werden danach in einem Auswahlverfahren unter gleichen Bedingungen für die notwendige Aufgabenerfüllung ausgesucht. Damit wird abschließend für jeweils fünf Jahre geregelt, wer die Aufgaben in welchem Gebiet dieses Bereichs wahrnimmt. Wir haben es in der Begründung als „Übervorhaltung“ bezeichnet, die wir nicht wollen, weil hier Mittel von Versicherten eingesetzt werden und Steuermittel und die müssen sparsamst eingesetzt werden.
Seit der alleinigen Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte für die Sicherstellung der notärztlichen Leistungen entstanden aufgrund unterschiedlich starker Zwänge bi- und trilaterale Regelungen zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrags. Wir sind der Überzeugung, das wird in Zukunft nicht mehr reichen. Notärzte sind rar; Frau Dr. Fuchs hat das, denke ich, schon ausführlich besprochen. Die sinkende Teilnahme am Notarztdienst aus Krankenhäusern und von niedergelassenen Ärzten erzwingen unserer Auffassung nach eine gesetzliche Regelung, nämlich die, dass Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigung für die niedergelassenen Ärzte nicht nur helfend, sondern verpflichtend mitwirken müssen, um gemeinsame Lösungen für die Absicherung der Notarzteinsätze zu finden.
Uns ist auch klar, dass wir nur mit dieser Gesetzesänderung keinen Arzt mehr in der Fläche oder im Zentrum haben - das ist doch völlig klar. Aber das Rettungsdienstgesetz ist die eine Seite und vor allen Dingen bundespolitische Fragen sind die andere Seite. Ich persönlich kann es auch nicht nachvollziehen, dass z.B. in Jena in diesem Jahr der Numerus Clausus derart ausfällt, dass nur Studentenbewerber für das Medizinstudium mit einem Durchschnitt von 1,0 angenommen werden und die anderen - sage ich einmal - eine zweite Chance jetzt im Laufe des September haben. Ich kenne ausreichend junge Leute, gerade aus diesem Jahrgang, die nicht nur bereit sind sich zu engagieren, sondern die das schon im Krankenhaus unter Beweis gestellt haben, die marginal darüber liegen, also noch nicht einmal einen Durchschnitt von 1,5, sondern darunter aufweisen, und die wir als Ärzte dringend brauchen können. An der Stelle, denke ich, können wir gemeinsam tätig sein. Und - das ist auch nicht vom Rettungsdienstgesetz umfasst, aber auch das müssen wir diskutieren, auch wenn das eine kontroverse Diskussion ist - wir müssen schauen, ob Rettungsassistenten noch in dieser Form ausgebildet werden, wie das momentan der Fall ist, oder ob an dieser Stelle nicht auch eine andere qualitativ hochwertigere Ausbildung, einheitlichere Ausbildung stattfinden muss, um gerade die oftmals zuallererst am Notfallpatienten vorhandenen
Kollegen auch in die Lage zu versetzen, schnell zu reagieren. Aber das wird nicht vom Rettungsdienstgesetz umfasst.
Wir haben für die Frage der Sicherstellung notärztlicher Leistungen den § 6 a) eingefügt. Die Bereitstellung von Notärzten aus dem Krankenhausbereich ist momentan noch die überwiegende, wir sind aber der Überzeugung, dass gerade private Krankenhäuser sich dieser momentanen „freiwilligen Verpflichtung“ entziehen werden aus unterschiedlichen Gründen. Ich will das auch nicht negativ bewerten, ich will das nur feststellen. Nur wenn wir gemeinsam gesetzlich fixieren, dass sowohl der Aufgabenträger als auch Krankenhäuser und KVen verpflichtet sind, die Notärzte bereitzustellen, können wir, wir haben es Ärztepools genannt, organisieren, den Rettungsdienst auch für die Zukunft sicherstellen.
Die finanzielle Absicherung des Rettungsdienstes - da haben wir es bei den bisherigen Regelungen gelassen. Es erschien uns an der Stelle z.B. nicht sachgerecht, noch das Schiedsstellenverfahren einzuführen. Ich denke, es ist ausreichend, dass, wenn keine Einigung zustande kommt, dann per Satzung eine Regelung erfolgt.
Um in den ländlichen Gebieten die Notarztversorgung zu stabilisieren, halten wir es für unumgänglich, die Einsätze in solchen Regionen finanziell attraktiver zu gestalten. Mittlerweile getroffene Vereinbarungen, die ja vorhanden sind, sollen mit dem § 12 Abs. 2 Satz 6 gesetzlich fixiert werden. Wir haben also hier im Gesetz verankert, die Vereinbarung muss fachliche und regionale Besonderheiten angemessen berücksichtigen.
Ebenfalls belassen, bewusst belassen, haben wir die Einheit von Notfallrettung und Krankentransport. Die Diskussion in der Vergangenheit, dass dies vor allem im Bereich des Krankentransports zu unzulässiger Wettbewerbseinschränkung führt, teilen wir ausdrücklich nicht. Wir sind der Überzeugung, das haben wir auch mit Trägern des Rettungsdienstes intensiv diskutiert, dass wir hier erhöhte Kosten für Aufgaben- und Kostenträger haben werden und die Flexibilität der Leistungserbringer im Rettungsdienst erheblich stören. Auch die Leistungserbringer, und das wird oftmals verkannt, müssen mit den von ihnen vertraglich übertragenen Aufgaben auskömmlich arbeiten können. Ich merke das auch in anderen Bereichen. Wir nehmen die Wohlfahrtsverbände im Osten, wo es gar nicht so ist, als eierlegende Wollmilchsau, verpflichten sie an vielen Stellen ehrenamtlich, noch dieses und jenes zu tun. Deswegen, denke ich, kann man hier beim Rettungsdienst auf alle Fälle keinen Abstrich machen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir hoffen auf einen regen Gedankenaustausch zum Thema. Wir sind offen auch für bessere Lösungen. Deswegen freut es mich, dass Sie in die Diskussion eingewilligt haben. Wir wissen, dass wir in jedem Fall sehr widerstrebende Interessenlagen haben - seien es die Krankenkassen, was die Finanzierung betrifft, seien es die Krankenhäuser oder auch die Kassenärztliche Vereinigung, die sagen, wir sehen uns außerstande, Notärzte bereitzustellen, seien es die Aufgabenträger, die sagen, ihr müsst uns unbedingt helfen, sonst geht alles den Bach runter -, die diese Diskussion nicht einfach machen. Wir glauben aber, dass, wenn wir Kompromisse eingehen, am Ende der Notfallpatient profitieren wird und der Versicherte so minimal wie möglich belastet wird. Wir können den Aufgabenträgern versichern, dass sie ihre Aufgabe erfüllen können und - das ist nicht unwichtig - dass die Leistungserbringer ihre Arbeit mit Engagement und auch mit Freude leisten können. Deswegen beantragen wir die Überweisung an den Innenausschuss zur Federführung und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, werte Gäste, spätestens mit dem Einbringen der jüngsten Novelle zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz durch die Landesregierung in der Drucksache 4/1382 tauchte in Fachkreisen mit Nachdruck die Frage auf: Wie steht es denn eigentlich mit der Novelle Rettungsdienstgesetz? Unser bestehendes gültiges Rettungsdienstgesetz stammt, wie wir vernommen haben, aus dem Jahre 1992, aber die rechtlichen und berufspraktischen Dinge und die Verhältnisse haben sich seitdem doch stark verändert. Aus dem Thüringer Innenministerium wurde schon seit Monaten verlautbart, dass man an einem überarbeiteten aktuellen Thüringer Rettungsdienstgesetz arbeite. Sicher wird der Thüringer Innenminister selbst dazu heute noch etwas sagen.
Zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags wurde nun von der SPD-Fraktion in Drucksache 4/2261 eine Novelle zum bestehenden Thüringer Rettungsdienstgesetz eingebracht. Ich sage bereits schon an dieser Stelle, die CDU-Fraktion dieses Hauses tritt für, wie Sie schon sagten, die Überweisung an den Innenausschuss und, weil es von einer Fraktion ist, an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten ein. Aus dieser Novelle geht her
vor, dass man sich unter anderem der dringendsten flächendeckenden und bedarfsgerechten notärztlichen Leistung angenommen hat, eine Sache, die wir aus der Praxis immer wieder hören und an uns herangetragen wird. Hervorgerufen wurden die gravierenden Probleme außer dem allgemeinen Ärztemangel - Frau Dr. Fuchs hatte dazu auch schon einiges erläutert - auch durch die hohen Personalkosten, die besonders im ländlichen Raum und in den kleinen Rettungsdienstbereichen für die Aufgabenträger, die Landkreise und die kreisfreien Städte, stark zu Buche schlagen, zumal auch dort die Bevölkerung nicht mehr wird und damit auch die Fälle, die dort noch vor Jahren auftraten auch nicht mehr geworden sind.
Die SPD-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf bei Beibehaltung der Auftraggeber den heutigen überteuerten Einkauf externer Notärzte, wie es so schön heißt, ablösen und mit neuen Mitwirkungspflichten aller Beteiligten, besonders der zwingenden Verpflichtung für die Krankenhäuser, und zur Bereitstellung von Krankenhausärzten für den Notarzteinsatz werben. Sie haben das ja auch erläutert. Darüber hinaus sind Sie bereit - und das begrüße ich -, auch darüber nachzudenken, wenn noch etwas Besseres in der Diskussion auftritt oder bei denen, die Sie erst anhören müssen, gehe ich davon aus, dem auch nicht mit Ablehnung zu begegnen. Damit dies dann auch klappt, will man die Kassenärztliche Vereinigung zur aktiven Mitwirkung verpflichten. Weiter muss eine Lösung der hohen Kosten des Notarztdienstes im ländlichen Raum grundsätzlich gefunden werden, bin ich der Meinung. Der SPD-Entwurf wird die bestehende wirtschaftliche Einheit von Notfallrettung und Krankentransport beibehalten, andererseits wird vom dualen System Grundversorgung mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag plus Beteiligung von weiteren Leistungserbringern abgerückt, um - Sie haben das noch einmal erläutert - den Wettbewerb anzuregen, genau festzulegen, welche Aufgaben wen erwarten und daraus dann auszuwählen, wer für welche Aufgaben der Geeignete auf dem Gebiet ist.
Ein solcher Wettbewerb würde, wie es heißt, ein an objektiven Kriterien gebundenes Auswahlverfahren den Bewerbern schon näherbringen. Dieser Problematik werden wir uns im Innenausschuss wohl noch sehr gründlich widmen müssen. Wir müssen aber auch weiterhin aus dem, was in ganz bestimmten Gebieten unseres Landes gewachsen ist - so möchte ich das einmal nennen -, abwägen und müssen auch Berechnungen anstellen - das war, glaube ich, auch eine Forderung der Linkspartei.PDS -, wie das insgesamt auch fiskalisch hinkommt und daraus einen geeigneten Weg finden - so habe ich das gelesen oder mir erlesen. Ohne Zweifel sind wir gezwungen, auch im Rettungsdienst bei dieser finanziellen Lage, wie sie nun einmal besteht, immer mehr auf Leistung
und Wirtschaftlichkeit zu achten und nicht nur grundsätzlich zu sagen, in allen Flächen des Landes haben wir entsprechend Vorsorge getroffen, dass dort Rettungsdienst betrieben werden kann.
Dies im Detail gesehen, möchte ich noch einige Schlagwörter in den Raum stellen: Zusammenschluss der kleinen Rettungsdienstbereiche, wie soll das aussehen, wie soll das geschehen? Sie sprachen da von grenzüberschreitend. Wir kennen auch die breite Palette derer, die sich heute schon am Rettungsdienst beteiligen. Dann das einheitliche landesweite Kostenblatt, von dem Sie sprechen, das muss ja ganz bestimmte Dinge enthalten. Sie haben eben davon gesprochen, es muss auch für den auskömmlich sein, der am Ende ganz da ist, da gibt es auch verschiedene Probleme. In welcher Form wird die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen zu Mitteln verpflichtet? Das ist auch eine juristisch-rechtliche Frage, die ich hier sehe. Das alles werden wir in Fachberatungen noch auszuloten haben. Das sehe ich so. Von der Landesregierung wird wohl in ihrer Neufassung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes noch Antwort auf weitere Probleme zu erwarten sein, wie die gesetzliche Regelung über Rettungsdienstwirken bei Großlagen, hier die Verzahnung ab Katastrophenfall und wie ist der Rettungsdienst dabei angebunden. Den muss ich ja aus der Fläche rausziehen, wenn ich eine Großlage habe. Und da steht dann in der Fläche für die Normalfälle gar nichts mehr zur Verfügung. Dann die Aufgabenabgrenzung des reinen Krankentransports von den anderen Leistungen im Rettungsdienst. Da haben wir ja schon seit einigen Monaten immer das Problem im Rettungsdienst - es trägt sich gar nicht, lass das mal die Taxiunternehmen und Ähnliche realisieren. Dann die Aufgabenbeschreibung, wann, wie und unter welcher Verantwortung Luftrettung in Thüringen erfolgen soll. Auch das war von Anfang an immer so ein Punkt. Regelung der Rolle der gesetzlichen Krankenkassen bei der Absicherung der Notarztgestellung und im Verhältnis zu den Krankenhäusern.
Sie sehen, werte Abgeordnete, es stehen eine Reihe von nicht ganz einfachen Fachberatungen vor uns, die sich nicht nur an fiskalischen Vorgaben messen lassen müssen, sondern auch letztendlich an der Praktizierbarkeit. Wie gesagt, der erste Schritt ist die Überweisung der vorliegenden Drucksache 4/2261 an den Innenausschuss und Justizausschuss.
Zum Schluss möchte ich aber, und das sei mir gestattet an dieser Stelle - weil da so Diskussionen vorhanden waren, früher war das in der Poliklinik und in dem Rettungsdienst der DDR alles günstiger und besser und heute haben wir Chaos - all den Menschen in Thüringen, die tagtäglich im Rettungswesen ihren Mann oder ihre Frau stehen, danken. Sie haben eine hervorragende Leistung aufzuweisen.
Ich denke auch an diejenigen, die bis zur Erschöpfung ihrer eigenen Kräfte von einem Einsatz zum nächsten eilen, und die jungen Menschen, die sich auch noch qualifizieren und weiterbilden, das ist heute gerade im Rettungsdienst mehr denn je notwendig; sie leisten einen Dienst an der Gesellschaft, der nicht hoch genug zu achten ist. Lassen Sie mich an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön dafür aussprechen, sicher auch in Ihrem Namen. Ich danke Ihnen.
Herr Abgeordneter Kölbel, Frau Abgeordnete Fuchs möchte Ihnen gern eine Frage stellen. Gestatten Sie das?
Meine Bezugnahme zu dem DDR-System war ausschließlich auf den Zugriff von Fachpersonal ausgerichtet. Haben Sie in meiner Rede wirklich eine Verherrlichung des DDR-Systems erkannt? Dann bin ich wirklich überrascht.
Ja, das ist so eine Frage. Wir müssen doch denjenigen, die sich jetzt qualifiziert haben und ausgebildet worden sind, eine echte Chance geben. Deshalb habe ich gesagt, die Fachberatungen, die anstehen, lasst uns doch mal den Weg für unser kleines Bundesland auch im Rettungsdienst suchen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Rettungswesen in Thüringen hat sich über viele Jahre bewährt. In den insgesamt 18 Rettungsdienstbereichen werden jedes
Jahr rund 180.000 Einsätze im bodengebundenen Rettungsdienst durchgeführt. Dabei werden in über 95 Prozent der Fälle die vorgeschriebenen Hilfsfristen eingehalten. Dazu kommen etwa 4.000 Einsätze in der Luftrettung und 140.000 Fahrten im Rahmen des Krankentransports. Ich denke, das sind Zahlen und Leistungen, die sich sehen lassen können. Ich möchte deshalb an dieser Stelle den vielen Beteiligten meinen Dank und meine Anerkennung für ihren Einsatz und ihre Arbeit aussprechen, die sie in den verschiedensten Stellen und in einer Vielzahl von Funktionen erbringen.
Nur in einem reibungslosen und verständnisvollen Miteinander ist es möglich, diese beeindruckende Bilanz vorweisen zu können. Die SPD-Fraktion hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine umfassende Novelle des Thüringer Rettungsdienstgesetzes vorsieht. Dieses Anliegen eint uns, denn auch die Landesregierung ist der Ansicht, dass es an der Zeit ist, die gesetzlichen Regelungen auf moderne Grundlagen zu stellen und auf die Zukunft auszurichten. Ich habe daher das Fachreferat damit beauftragt, einen entsprechenden Referentenentwurf zu erarbeiten. Der Entwurf liegt inzwischen vor, er wurde nach sorgfältiger Abwägung aller Interessen erstellt und befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung, die in diesen Tagen abgeschlossen wird. Damit gebe ich Ihnen auch die Antwort auf Ihre Fragen, Frau Taubert und Frau Dr. Fuchs. Nach meiner Grundeinstellung geht Sorgfalt vor Schnelligkeit.
Ebenso wie der SPD-Entwurf wird auch der Regierungsentwurf eine Vielzahl von Änderungen zum Gegenstand haben. Damit das Gesetz trotz der vielen Änderungen für alle Interessierten und für die, die damit umgehen müssen, schneller zu überschauen und besser lesbar ist, hält der Regierungsentwurf nicht an der alten Systematik und Gliederung fest, sondern sieht eine vollständige Neufassung vor. Den Anforderungen an ein modernes Gesetz wird somit Rechnung getragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion, der von Ihnen dem Gesetzentwurf vorangestellten Problemanalyse kann ich im Wesentlichen zustimmen. Ich habe jedoch Zweifel, ob die vorgeschlagenen Lösungen alle sachgerecht und zielführend sind. Auch ich halte es für erforderlich, die Möglichkeiten zur Gewinnung von Notärzten vor allem in den ländlichen einsatzarmen Gebieten zu verbessern. Ein Blick auf den SPD-Vorschlag zeigt jedoch, dass im Grunde alles dort beim Alten bleiben soll. Die Aufgabenträger sollen weiterhin dafür sorgen, dass eine ausreichende Anzahl von Notärzten
zur Verfügung steht. Lediglich der Verpflichtungsgrad der Krankenhäuser und der Kassenärztlichen Vereinigung soll von der bisherigen Mitwirkungspflicht auf eine Verpflichtung zur Notarztbereitstellung angehoben werden. Ob eine solche Änderung ausreicht, um vor dem Hintergrund der sich ändernden Krankenhauslandschaft und des regional bestehenden Ärztemangels die Probleme bei der Notarztversorgung zu lösen, bezweifle ich. Ich bin der Meinung, dass hier neue Wege gegangen werden müssen, und nicht der Versuch unternommen werden sollte, die alten notdürftig zu reparieren.
Im Hinblick auf die Vergütung der notärztlichen Leistungen mag es durchaus erforderlich sein, dass zwischen einsatzstarken und einsatzschwachen Gebieten differenziert werden muss, um auch im ländlichen Raum ausreichend Notärzte gewinnen zu können. Ich halte es jedoch für problematisch, dass nach dem SPD-Vorschlag allein die Krankenhäuser und die Kassenärztliche Vereinigung die Entgelte vereinbaren sollen. Damit würde ein wichtiger Partner im Rettungswesen, nämlich die Krankenkassen, außen vor gelassen. Sie sollten aber als Kostenträger ebenfalls Vertragspartner sein. Ein wichtiges Anliegen des SPD-Entwurfs ist es, den Rettungsdienst wirtschaftlicher zu organisieren - diesen Ansatz teile ich. Ob und wie jedoch die Landkreise und kreisfreien Städte vor Ort stärker zusammenarbeiten, müssen sie selbst entscheiden. Unter dem Blickwinkel der kommunalen Selbstverwaltungshoheit habe ich deshalb Zweifel, ob es rechtlich zulässig ist, die Landkreise und kreisfreien Städte mit einer Sollvorgabe im Regelfall zu verpflichten, gemeinsame Rettungsdienstbereiche zu bilden. Die Frage der wirtschaftlicheren Gestaltung des Rettungsdienstes ist auch einer der zentralen Punkte des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Dieser Entwurf wird im Oktober oder November allen Beteiligten zur Anhörung zugeleitet werden. Nach der Anhörung und Beratung mit den Verbänden wird die Landesregierung ihren Entwurf in den Landtag einbringen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.