Protokoll der Sitzung vom 28.09.2006

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Doch, Frau Abgeordnete Thierbach.

Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil eine ganze Menge an Formulierungen kamen, die eigentlich darauf hindeuten, dass zum einen nicht ein Hinlegen des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion in einem der Ausschüsse passieren sollte, sondern dass man zü

gig arbeiten sollte und dass es nicht ausreicht, wenn der Gesetzentwurf nur an den Innen- und den Justizausschuss überwiesen wird.

Spätestens durch die Zwischenfragen des Kollegen aus der SPD-Fraktion wird doch deutlich, wie notwendig es ist, sich über die fachlichen Qualifizierungen der im Rettungsdienst Tätigen zu unterhalten. Es ist notwendig, dass Sorgfalt vor Schnelligkeit geht, wie Herr Minister Gasser gesagt hat. Es ist notwendig, dass wir das Arbeitszeitgesetz beachten. Es ist notwendig, zumindest darüber zu diskutieren, dass wir die Krankenkassen an den Kosten beteiligen. Es ist notwendig, über die Kassenärztliche Vereinigung und ihre Beteiligung zu reden, und dann sagen wir, über die fachliche Situation und über den fachlichen Zustand sollte ausgiebig diskutiert werden. Ich bin überzeugt, dass der Ausschuss und das Ministerium, das sich mit Gesundheitsfragen im Interesse Verunfallter, die nämlich gerettet werden, dann auch beteiligt werden sollten an dieser Diskussion zu dem Gesetzentwurf. Deswegen beantrage ich namens meiner Fraktion zusätzlich mitberatend die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Sozialausschuss, der ja heißt: Soziales, Familie und Gesundheit.

Ich möchte aber auch noch auf einige andere Fragen eingehen, die aus Sicht eines Leistungserbringers in die Diskussion mit eingeführt werden müssen. Das sind Fragen oder Probleme, wie der Rettungsdienst zum Einsatz kommt, wenn alle anderen medizinischen Sicherstellungsformen nicht mehr greifen. Darauf gibt der Gesetzentwurf keine Antwort. Überhaupt nicht beachtet bisher ist Berg- und Wasserrettung - keine hinreichende Sicherstellung und Finanzierung zu diesem Bereich. Wir haben das Problem, dass die Standorte der Krankenhäuser nicht mit den Notarztstandorten laut Rettungsdienstplan übereinstimmen. Wir haben die sachgerechte Vergütung, die zwar Ziel im Gesetzentwurf ist, aber das ist ja jetzt schon im Gesetz, bis heute aber nicht vollständig umgesetzt wurde. Wir haben in § 4 des Gesetzentwurfs der SPD das Problem, dass der Sicherstellungsauftrag zwar beim Aufgabenträger ist, aber nicht definiert wird, wie dann tatsächlich bestimmte Auswahlverfahren geregelt werden. Wir haben den Begriff der Aufgabenträger des botengebundenen Rettungsdienstes, der aber moderner, unserer Meinung nach, definiert werden muss. Die bisher Bestehenden reichen nicht aus. Wir haben die Formulierung im Entwurf des Gesetzes, dass in Kauf genommen wird, dass sich Aufgabenträger im Rahmen ihrer Organisationsgewalt über die Beschlüsse von Beratungsgremien letztendlich hinwegsetzen müssen, um nach dem Ermessen die Aufgaben zu erfüllen, um zusätzlich dann am Ende keine ausreichende Finanzierung zu erhalten. Das sind Probleme, die im heutigen Bereich bestehen, aber auch durch den Gesetzentwurf zumindest in der Frage zu

diskutieren sind. Wir haben im Regelfall keine dienstrechtliche Befugnis gegenüber Rettungsdienstpersonal über das ÄLRD geregelt. Wir haben Erfahrungen, wie in Katastrophen- bzw. Großschadenssituationen letztendlich dann auch Fragen der Vernetzung mit dem Rettungsdienst zu klären sind. Wir haben eine Unmenge von Fragen zu § 12: Wie sollen Entgelte vereinbart werden, wie sollen die Entgelte kostendeckend geregelt werden? Der jetzige Zustand muss überwunden werden. Die Kostenträger wollen nicht alle Kosten des Rettungsdienstes übernehmen. Und, ich glaube, wir sollten über Gebührensatzungen im Sinne von sozialer Verträglichkeit auch noch mal reden. Denn das wäre auch eine Form von Daseinsvorsorge, die wir aus diesen Diskussionen nicht außen vor lassen sollen.

Es ist die Frage nach der Möglichkeit, aufgrund der vielen Beteiligten am Rettungsdienst und in der gesetzlichen Verantwortung stehenden Leute, einer Schiedsstelle, wie diese Schiedsstelle letztendlich dann regulieren könnte. Wenn wir alle Probleme aufzählen, werden wir immer die Vermischung zwischen Fachlichkeit im Interesse von Verunfallten, Fachlichkeit im Interesse derer, der an diesen Aufgaben Beteiligten vorfinden. Dieses wird nicht nur ein ordnungspolitisches kommunales Problem mit anderen Partnern sein. Deshalb bitte ich Sie noch einmal, überweisen Sie diesen Gesetzentwurf gleichzeitig zur Mitberatung an den Sozialausschuss, damit er auch von dieser Seite diskutiert werden kann. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Fiedler zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kollege Kölbel hat ja im Namen der Fraktion die entsprechenden Dinge vorgetragen. Ich möchte aber trotzdem noch kurz einige Anmerkungen machen.

Wir haben hier einen Gesetzentwurf der SPD auf dem Tisch liegen. Ich finde es gut, dass dieser Entwurf da ist und dass man sich anhand dieses Entwurfs auch weiter an die Materie heranarbeiten kann und muss. Wir alle wissen, dass das bundesweit ein Problem ist, dass wir zu wenige Ärzte haben, die im Rettungsdienst mit eingesetzt werden können oder wollen oder dürfen. Man muss alles dabei sehen, dass man auch dieses auf die Reihe bringt. Ich denke auch, dass es notwendig ist, das schnell über die Bühne zu bringen.

Ich bitte daher noch einmal dringend die Landesregierung, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung auch schnellstmöglich kommt. Denn wir sollten im Innenausschuss - ich denke, der Innenausschuss sollte federführend mit dem Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten begleitend das Ganze durchführen - schnellstmöglich dazu eine Anhörung durchführen. Ich glaube, Frau Taubert und die SPD, wir brauchen natürlich beide Entwürfe, damit wir gemeinsam dort das Ganze abarbeiten können. Deswegen noch einmal abschließend meine Bitte - und an die PDS-Fraktion, ich hätte ja beinahe bei meiner Vorrednerin den Eindruck haben können, sie ärgern sich, dass sie nicht selber einen Gesetzentwurf eingebracht haben, aber diesmal war die andere Oppositionspartei ein bisschen schneller, die haben ihre 25 Prozent verdient, Sie noch nicht ganz - ich bitte jedenfalls die Landesregierung, dies schnellstmöglich vorzulegen, damit wir das zügig beraten können. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es noch weitere Redeanmeldungen? Das ist nicht der Fall. Ich schließe damit die Aussprache.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Auch diese Überweisung erfolgte einstimmig.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte? Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir stimmen jetzt noch über die Federführung ab, sie soll beim Innenausschuss liegen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte? Gegenstimmen gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Da gibt es einige. Die Federführung liegt aber damit mehrheitlich beim Innenausschuss.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Thüringer Landesplanungs- gesetz (ThürLPlG) Gesetzentwurf der Landesre- gierung - Drucksache 4/2274 - ERSTE BERATUNG

Die Landesregierung wünscht mit Minister Trautvetter das Wort zur Begründung. Bitte, Herr Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen unser Landesplanungsgesetz aus dem Jahr 2001 erneut ändern, weil es an EU- und Bundesrecht angepasst werden muss. Der Schwerpunkt der Änderung ergibt sich aus der Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie über die strategische Umweltprüfung und den darauf aufbauenden Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz des Bundes.

Weiterhin sollten wir das ohnehin nötige Gesetzgebungsverfahren zum Anlass nehmen, auch aus den Erfahrungen in der praktischen Handhabung des Gesetzes seit 2001 einige über diesen äußeren Anlass hinausgehende Korrekturen vorzunehmen.

In der Anhörung ist vor allem von den kommunalen Spitzenverbänden vorgebracht worden, dass sie keine Änderung des Landesplanungsgesetzes über die Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus wollen, weil sich das geltende Gesetz bewährt habe. Diesen Einwand kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ein moderner Staat muss sich ständig fragen, ob er seine Organisation und die Verfahren effizienter gestalten kann und von dieser Aufgabe kann der Bereich der Raumordnung und Landesplanung nicht ausgenommen werden. Dabei darf es auch keine heiligen Kühe geben. Vielmehr müssen wir unter Berücksichtigung unserer Erfahrungen und der Erfahrungen anderer Länder die Gesichtspunkte der Deregulierung, der Verfahrensvereinfachung und der Verfahrensbeschleunigung, aber auch der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit berücksichtigen. Unter diesen Gesichtspunkten schlagen wir verschiedene Veränderungen des jetzigen Gesetzes vor.

Die Zusammensetzung der regionalen Planungsgemeinschaften soll gestrafft werden. Die Zahl der von den Landkreisen entsandten Mitglieder soll jeweils um ein Mitglied reduziert werden. Kreisangehörige Gemeinden sollen künftig erst ab 20.000 Einwohner Mitglied sein, wobei alle Mittelzentren, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl, Mitglieder entsenden. Die

bisher verbindlich vorgeschriebene Mustersatzung für die regionalen Planungsgemeinschaften und die Verpflichtung zu deren Übernahme soll entfallen, um die Organisationshoheit der Planungsgemeinschaften zu stärken. Entgegen ersten Überlegungen wird es auch zukünftig ein Präsidium der regionalen Planungsgemeinschaft geben. Damit sind wir einer Anregung aus der Anhörung gefolgt. Eine Straffung der Organisation soll bei den Ausschüssen erfolgen. Hier können nach der derzeitigen Rechtslage mehrere Ausschüsse gebildet werden. Dabei handelt es sich gegenwärtig um den Planungs- und den Strukturausschuss. Da die Praxis gezeigt hat, dass eine effektive Gremienarbeit mit qualitativ und quantitativ hochwertigem Ergebnis auch mit einem Ausschuss möglich ist, soll es künftig auch nur einen Ausschuss geben. In der Praxis war es auch meistens so, dass beide Ausschüsse personenidentisch besetzt waren. Dies ist allerdings zwingend vorgeschrieben, der eine Ausschuss. Die gesetzliche Vorschrift über die Organisationsstruktur der regionalen Planungsstellen soll entfallen. Zu den Einzelheiten der künftigen Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung und der Organisation werden mit den kommunalen Spitzenverbänden noch ergänzende Gespräche geführt.

Die Fach- und Rechtsaufsicht über die regionalen Planungsgemeinschaften soll künftig direkt von der obersten Landesplanungsbehörde - also dem Ministerium für Bau und Verkehr und nicht mehr vom Landesverwaltungsamt - wahrgenommen werden. Damit wird einem schon jetzt bestehenden zweistufigen Aufbau in der Raumplanungshierarchie deutlicher Rechnung getragen und eine unnötige bürokratische Zwischenstufe abgebaut. Die allgemeinen Bestimmungen über Raumordnungspläne sollen teils beibehalten, teils erweitert und soweit möglich in einer Norm konzentriert werden. Verfahrensrechtliche Doppelungen werden aufgehoben und die allgemeinen Verfahrensvorschriften übersichtlich in einer Norm zusammengefasst.

Für die Raumnutzung wesentliche Festlegungsmöglichkeiten sollen neu aufgenommen werden, insbesondere die, die Festlegungen von Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebieten nach dem Raumordnungsgesetz ermöglichen. Dadurch werden die Steuerungsmöglichkeiten auch im Sinne einer Präzisierung verbessert. Die damit verbundene Rechtssicherheit hat insbesondere bei der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für die Windenergieanlagen große Bedeutung. Um eine noch höhere Flexibilität der auf langfristige Zeiträume angelegten Raumordnungspläne zu erreichen, wollen wir erstmalig die Möglichkeit aufnehmen, Funktionen und Nutzung mit einer Bedingung und Befristung zu versehen. Damit könnten solche Vorgänge wie am Milmesberg bereits in den Raumordnungsplänen mit einer technischen oberen Möglichkeit versehen werden, so dass

man entsprechende technische Weiterentwicklungen, die man damals nicht voraussehen konnte, bereits in den Raumordnungsplänen berücksichtigen kann.

Das Planungsaufstellungsverfahren wird für den Landesentwicklungsplan und den Regionalplan - sofern von der Sache her möglich - unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben weitgehend einheitlich geregelt. Dadurch ist es auch leichter möglich, planerisch aufeinander aufzubauen.

Verfahrensregelungen orientieren sich dabei an dem bewährten Verfahren des Baugesetzbuches über die Aufstellung von Bauleitplänen; damit werden vorhandene Regelungslücken und Unklarheiten beseitigt.

Neu aufgenommen werden soll die förmliche Beteiligung des Landtags im Rahmen der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms. Damit soll auch die Bedeutung des Landesentwicklungsprogramms für die nachhaltige Entwicklung des Landes unterstrichen werden.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über die strategische Umweltprüfung verpflichtet die Länder, eine Ermittlung, Prüfung und Bewertung der Umweltauswirkungen vorzuschreiben, wenn die Verwirklichung einer Planung zu negativen Umweltauswirkungen führen kann. Diese Pflicht besteht grundsätzlich bei jeder Aufstellung und Änderung eines Raumordnungsplans. Bei geringfügigen Planänderungen könnte man zwar die Durchführung einer Umweltprüfung von einer Vorprüfung des Einzelfalls abhängig machen, die Erfahrung mit einer entsprechenden Regelung für Bebauungsplanverfahren zeigt aber, dass mit diesen Verfahren nicht nur eine erhebliche Rechtsunsicherheit verbunden war, sondern vor allem eine Beschleunigung oder Vereinfachung nicht erreicht werden konnte. Daher wird diese Möglichkeit wieder aufgehoben.

Da diese Gesichtspunkte erst recht für die Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen gelten, haben wir diese Möglichkeit in unserem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Abgesehen von diesem Gesichtspunkt wird die EU-Richtlinie eins zu eins umgesetzt. Es werden keine zusätzlichen umweltrechtlichen Verfahrensvorschriften eingeführt. Verfahrensvereinfachungen werden sowohl beim Raumordnungsverfahren als auch beim Zielabweichungsverfahren aufgenommen. So wollen wir erstmals ein sogenanntes vereinfachtes Raumordnungsverfahren einführen. Das heißt, es wird eine doppelte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vermieden, wenn schon ein Bauleitplan oder Zulassungsverfahren für die Planung oder Maßnahme eingeleitet ist.

Beim Zielabweichungsverfahren von den Zielen der Regionalpläne soll künftig nur noch eine Entscheidung im Benehmen mit den regionalen Planungsgemeinschaften und den betroffenen oberen Landesbehörden erfolgen. Das bisherige Einvernehmenserfordernis fällt weg. Auch hiermit sollen, wie vorhin schon erwähnt, überflüssige Verfahrenshemmnisse abgebaut werden. Ich bitte Sie um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache und rufe für die Fraktion der Linkspartei.PDS den Abgeordneten Kummer auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Minister Trautvetter hat zum Zweck des Gesetzentwurfs schon einiges gesagt. Er setzt die Verpflichtung Thüringens um, im Bereich Raumordnung und Städtebau Pläne und Programme auf Umweltauswirkungen zu prüfen. Das ist eigentlich der Hauptgrund, das Gesetz zu öffnen. Es soll geklärt werden, wann und wie Umweltverträglichkeitsprüfungen für Raumordnungsverfahren geregelt werden. Hierbei wird auf Vorgabe der Europäischen Union die Öffentlichkeitsbeteiligung, in diesen Bereichen ebenfalls eingeführt, gerade bei Raumordnungsplänen, und das ist eine Geschichte, die sehr lobenswert ist. Ich würde mir allerdings noch wünschen, dass es nicht nur eine öffentliche Auslegung und die Möglichkeit gäbe, dort dazu entsprechend Stellung zu beziehen, sondern dass es auch noch einen Erörterungstermin gäbe. Denn gerade aus Erörterungsveranstaltungen, die es in Thüringen in den letzten Jahren gegeben hat, ist klar geworden, dass ich dort ganz anders auch mit der Bevölkerung ins Gespräch kommen kann, dass ich dort wesentlich besser feststellen kann, wohin soll der Weg gehen. Ich glaube, damit würde auch die entsprechende Aufmerksamkeit für diese Landesplanung deutlich verbessert.

Man könnte eventuell auch das Leadermodell, wie es bei der Entwicklung des ländlichen Raums üblich ist, hier mit verwenden. Es wird ja in Zukunft bei der Förderung im ländlichen Raum als generelles Modell von der Europäischen Union gesehen. Ich denke, das hat sich bewährt, es könnte also auch generell für die Raumordnung gelten.

Ein Problem sehe ich beim Abweichungsverfahren. Hier ist die Öffentlichkeitsbeteiligung so nicht gegeben. Ich denke, man sollte darüber nachdenken, wenn man von Zielen der Raumordnung abweicht, ob man hier nicht auch die Öffentlichkeitsbeteiligung durchsetzen sollte. Ich halte das für erforderlich. Au

ßerdem sehe ich auch Schwierigkeiten, was diese Änderung angeht, bisher das Einvernehmen der regionalen Planungsgemeinschaft in diesen Fällen zu sehen und in Zukunft nur noch das Benehmen. Ich will jetzt nicht sagen, dass ich hier irgendwen trapsen höre, was die 380-kV-Leitung angeht, aber wenn man sich Stellungnahmen ansieht aus der betroffenen Region, muss man sagen, sehe ich schon Interessenkonflikte. Man sollte einer Region bei wichtigen raumbedeutsamen Maßnahmen schon auch das Mitspracherecht gewähren. Das ist mit der Benehmensregelung nicht ausreichend gegeben.

Meine Damen und Herren, nun zu den Fragen des Vollzugs, die dann an diese vorgeschriebenen Änderungen nebenbei noch mit drangehängt wurden: Herr Trautvetter, ich sage Ihnen, hier ist Ihnen kein großer Wurf gelungen. Sie wollen eine Straffung bei den regionalen Planungsgemeinschaften durchsetzen, das, was aber stattfindet, ist eine Reduzierung der Mitsprache im ländlichen Raum. Ich glaube, das ist auch in Anbetracht der demografischen Entwicklung nicht so sonderlich günstig. Wir hätten uns anderes gewünscht, wir hätten anderes erwartet und werden uns mit entsprechenden Vorschlägen in die Gesetzesberatung einbringen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wir möchten, dass das Landesentwicklungsprogramm in Zukunft vom Landtag verabschiedet wird

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, dass der Landtag die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten soll. Was Sie verschwiegen haben, ist, wie mit der Stellungnahme dann umgegangen wird. Wenn wir es hier verabschieden, wissen wir, was wir für ein Mitspracherecht haben und das ist dann klar geregelt.

(Beifall bei der SPD)

Ich denke, auch die Zusammensetzung der Landesplanungsbeiräte sollte noch mal ins Auge gefasst werden. Hier fehlt mir zum Beispiel die Vertretung des Sozialbereichs. Wenn ich mir die demografische Entwicklung ansehe, werden wir gerade in dieser Hinsicht auch landesplanerisch Festlegungen zu treffen haben. Das geht am besten, wenn ich den Sozialbereich entsprechend mit integriere. Außerdem möchten wir, dass auch im Landtag vertretene Parteien zum Beispiel in diesem Landesplanungsbeirat Mitsprachemöglichkeiten haben. Die Kirchen sind mit drin. Warum sollen dann nicht auch Parteien die Möglichkeit zur Mitsprache haben? Was die regionalen Planungsgemeinschaften angeht, erwarten wir, dass es hier zu einer Demokratisierung kommt. Die sehe ich dadurch gegeben, dass, gerade was die

Vertreter der Landkreise und der Städte angeht, hier die Fraktionen in den Kreisen und Städten entsprechend ihrer Größe ein Vorschlagsrecht haben. Damit könnte man doch einen wesentlichen Beitrag zur Demokratisierung dieser Struktur leisten.

Außerdem müssten die regionalen Planungsgemeinschaften für andere Aufgaben fit gemacht werden. Die regionalen Planungsgemeinschaften sind eine bewährte Form, was kommunale Zusammenarbeit in den Regionen, also wirklich übergreifend, angeht. Diese regionalen Planungsgemeinschaften hätten die Möglichkeit, auch im Rahmen der Behörden und Verwaltungsstruktur, die die Landesregierung vorhat, Aufgaben zu übernehmen, die von größerer Art und größerem Umfang sind, die bisher von Landesämtern wahrgenommen werden. Wir sehen hier eine Möglichkeit einer Verwaltungs-, Gebiets- und Behördenstrukturreform und dementsprechend sollte in dem Gesetz auch dieses Berücksichtigung finden.