Protokoll der Sitzung vom 28.09.2006

Außerdem müssten die regionalen Planungsgemeinschaften für andere Aufgaben fit gemacht werden. Die regionalen Planungsgemeinschaften sind eine bewährte Form, was kommunale Zusammenarbeit in den Regionen, also wirklich übergreifend, angeht. Diese regionalen Planungsgemeinschaften hätten die Möglichkeit, auch im Rahmen der Behörden und Verwaltungsstruktur, die die Landesregierung vorhat, Aufgaben zu übernehmen, die von größerer Art und größerem Umfang sind, die bisher von Landesämtern wahrgenommen werden. Wir sehen hier eine Möglichkeit einer Verwaltungs-, Gebiets- und Behördenstrukturreform und dementsprechend sollte in dem Gesetz auch dieses Berücksichtigung finden.

Wie Sie sehen, es gibt hier Änderungsbedarf. Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, aus diesem Gesetz doch noch einen größeren Wurf hinzubekommen als das, was es zurzeit ist. Wir sind für eine mündliche Anhörung und für die Überweisung des Gesetzentwurfs an die Ausschüsse für Bau und Verkehr, Wirtschaft, Umwelt, Innen und Soziales. Die Federführung hätten wir gern beim Umweltausschuss, da ja die Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung hier die Hauptrolle spielt. Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Doht zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für den uns heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes ist ursächlich eine EU-Richtlinie Grundlage, und zwar die Richtlinie 2001/42/EG. Als wir im September 2001 das Landesplanungsgesetz beschlossen haben, damals auf der Grundlage des Bau- und Raumordnungsgesetzes aus dem Jahr 1998, da hat die Landesregierung drei Jahre zur Umsetzung gebraucht. Warum wir dann diese EU-Richtlinie damals nicht mit eingearbeitet haben, erschließt sich mir aus heutiger Sicht nicht mehr. Jedenfalls hat es dann noch einmal fünf Jahre gedauert und jetzt liegt uns dieser Gesetzentwurf vor, der diese EU-Richtlinie umsetzt, wo es darum geht, Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme zu prüfen und konkrete Verfahren zur Prüfung dieser Umweltauswirkungen aufzunehmen und zu entwickeln, was sicherlich auch im In

teresse des Landes Thüringen, im Interesse der Erhaltung unserer Umwelt ist.

Darüber hinaus hat die Landesregierung diese Novellierung genutzt, auch weitere Paragraphen des Landesplanungsgesetzes zu ändern. Hier müssen wir das schon im Ausschuss eingehend beraten und zum Teil auch kritisch hinterfragen. Da ist z.B. die Änderung der Zusammensetzung der regionalen Planungsgemeinschaften. Ich sehe es ein bisschen anders als mein Kollege Kummer. Man müsste schon an den konkreten Beispielen einmal durchrechnen, wie sich die Zusammensetzung nun verändert. Denn es ist letztendlich nicht nur so, dass Gemeinden - bisher ab 10.000 Einwohner - jetzt ab 20.000 Einwohner - es sei denn, sie sind als Mittelzentrum im Landesentwicklungsplan eingestuft, dann können sie auch kleiner sein - einen Vertreter haben werden. Man geht auch daran und kürzt bei den größeren Gebietskörperschaften. Das heißt, Kreise und kreisfreie Städte über 120.000 Einwohner werden statt fünf nur noch vier Vertreter haben. Bei den Gebietskörperschaften zwischen 80.000 und 120.000 Einwohnern wird von vier auf drei gekürzt. Bei Gebietskörperschaften bis 80.000 Einwohner werden anstelle der bisher drei Vertreter nur noch zwei Vertreter dort anwesend sein. Das muss man sich am konkreten Beispiel anschauen. Ich sage ganz deutlich für die SPD-Fraktion: Wir wollen nicht, dass hier die großen Städte, die großen Gebietskörperschaften in ihrer Planungshoheit beschnitten werden. Wir sehen das anders als Herr Kummer und wir sehen es auch anders als der Thüringer Ministerpräsident, der gestern beim Gemeinde- und Städtetag ein langes Plädoyer für die Kleinstaaterei in Thüringen gehalten hat. Wir sind der Auffassung, dass gerade die Städte, die größeren Kommunen eine ganze Reihe von Aufgaben für das Umland wahrnehmen müssen, vorhalten und auch bezahlen müssen. Deswegen müssen sie angemessen in den regionalen Planungsgemeinschaften berücksichtigt werden. Also lassen Sie uns das mal an den Beispielen der vier Planungsregionen durchrechnen und dann darüber reden.

Was die Aufhebung der Mustersatzung betrifft und dass nur noch ein Ausschuss verpflichtend ist, so ist das sicherlich nach dem bisherigen Kenntnisstand vertretbar. Was grundsätzlich unserem Anliegen entgegenkommt, ist, dass die Fach- und Rechtsaufsicht über die regionalen Planungsgemeinschaften künftig direkt von der obersten Landesplanungsbehörde wahrgenommen werden sollen. Das ist nämlich ein Schritt in Richtung eines zweistufigen Verwaltungsaufbaus, den wir durchaus begrüßen.

Auch was die Befristung und Bedingungen von Funktionen und Nutzungen im Raumordnungsplan betrifft, ist das sicherlich praktisch und sinnvoll. Sie hatten das Beispiel Windkraft genannt, Herr Minister,

allerdings wird es an dem Streit auf dem Milmesberg jetzt nicht mehr viel ändern, wenn wir es nun aufnehmen.

Sehr erstaunt war ich, als ich den § 10 des Gesetzes gelesen habe. Künftig soll der Landtag die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Ich muss sagen, die Landesregierung ist hier schon über ihren Schatten gesprungen und macht einen ersten Schritt in die richtige Richtung nach unserer Auffassung. Ich habe mir so die Reden, die mein Kollege Kretschmer damals gehalten hat, als wir immer wieder den Antrag gestellt haben, der Landesentwicklungsplan soll als Verordnung mit Zustimmung des Landtags verabschiedet werden, noch mal vor Augen geführt. Also damals war es ja pure Ablehnung, insofern muss ich schon der Landesregierung ein Lob aussprechen, dass sie sich immerhin in die richtige Richtung bewegt hat. Aber ich sehe es natürlich auch so wie mein Kollege Kummer: Was wird mit dieser Stellungnahme? Uns wäre schon hier eine Verabschiedung des Landesentwicklungsplans mit Zustimmung des Landtags wichtiger. Auch darüber sollten wir im Ausschuss reden.

Das Raumordnungsverfahren soll künftig stärker einer Konfliktlösung dienen, das heißt, die Umweltverträglichkeitsprüfung soll in das Raumordnungsverfahren integriert werden. Auch hier soll es zu Vereinfachungen kommen, was sicherlich auch im Interesse der Landesplanung ist. Kritisch sehen wir allerdings auch, dass bei Zielabweichungsverfahren künftig statt dem Einvernehmen nur noch eine Anhörung genügen soll. Hier haben wir auch die Befürchtung, dass letztendlich Partikularinteressen gegenüber dem Allgemeinwohl durchgesetzt werden könnten. Auch das muss man diskutieren.

Seitens der SPD-Fraktion beantrage ich die Überweisung federführend an den Ausschuss für Bau und Verkehr und begleitend an den Umweltausschuss.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Holbe zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, wir haben die Ausführungen unseres Ministers für Bau und Verkehr zur Einbringung des Gesetzes gehört und wir haben die Verpflichtung als Land, bis zum 31.12. dieses Jahres diese Umsetzung vorzunehmen.

Frau Doht, dass das fünf Jahre dauert, könnte ich mir durchaus vorstellen. Wenn das in der Umsetzung EU- und Bundesrecht ist, haben sich natürlich hier auch auf Bundesebene verschiedene Gremien im parlamentarischen Vollzug damit zu befassen und das dauert halt seine Zeit, bis dann die Länder auch hier in die Pflicht gehen können, diese Umsetzung vorzunehmen.

Die Thüringer Landesregierung sieht vor, sowohl das Landesplanungsgesetz als auch die Raumordnungsstrukturgesetze einheitlichen Verfahrensregelungen im Hinblick auf die Aufstellung und Änderung zu unterziehen. Um den Verfahrensaufwand hier gering zu halten, soll die Umweltprüfung in das Verfahren zur Aufstellung der Raumordnungspläne integriert werden und damit wird es unselbständiger Verfahrensbestandteil der betreffenden Gesetze. Ich finde es auch gut, dass man hier einheitliche Regelungen schafft, auch durch Vorgabe verbindlicher Fristen. Damit kann mehr Transparenz für die Beteiligten erreicht werden und die Verfahren können zügiger abgearbeitet werden. Auch Abgeordneter Kummer hat hier die Einbeziehung der Öffentlichkeit, die dann auch durch diese Transparenz erreicht wird, als positiv hervorgehoben. Man denkt daran, nach einer einheitlichen Systematik die beiden Planungsebenen abzuarbeiten, so dass sie dann auch weitgehend aufeinander aufbauen.

Bei der Diskussion dieses Gesetzentwurfs, die wir in den zuständigen Ausschüssen selbstverständlich führen wollen und müssen, spielt natürlich die Umsetzung der europäischen Subrichtlinie und die Prüfung der Umweltauswirkungen für die bestimmten Pläne und Programme eine wichtige Rolle. Wir müssen verantwortungsvoll damit umgehen, Frau Becker hat es schon erwähnt in einem früheren Tagesordnungspunkt, die Richtlinie eins zu eins - EU-Richtlinie, die umgesetzt werden soll, sollen wir im Auge behalten. Aber ich glaube, gerade das eins zu eins ist wichtig zu erwähnen. Da wir oftmals doch mehr machen und auch Vorschläge von den Juristen dazu zugearbeitet bekommen, denke ich, sollten wir gerade da auch in den Ausschüssen ein Auge darauf haben, dass das nicht passiert. Die Landesregierung hat natürlich auch die Gelegenheit genutzt, mit den Änderungsvorschlägen das Thüringer Landesplanungsgesetz hier noch mal zu ergänzen, aus den Erfahrungen der letzten Jahre mit den Planungsgemeinschaften das eine oder andere auch noch mal genauer unter die Lupe zu nehmen. So soll - es ist schon erwähnt worden - die regionale Planungsgemeinschaft künftig nur einen Ausschuss bilden. Auch meine Rückfragen in der Planungsgemeinschaft Nordthüringen belegen das. Es gab zwar den vorgeschriebenen Planungs- und Strukturausschuss, wenn man nicht gleichzeitig getagt hat, hat man die Ausschüsse in der Regel auch mit gleichen Themen besetzt. Ich glaube, das ist nicht

ganz so effektiv, deshalb genügt ein Ausschuss, der dann hier die Arbeit und die anstehenden Aufgaben auch leisten kann. Sie haben es in der Rede unseres Ministers vernommen, die Organe der regionalen Planungsgemeinschaft, die da die Planungsversammlung, Präsidium und Präsident sind, werden auf Anregung der eingegangenen Stellungnahmen nun doch erhalten. Sie haben sich in der Praxis bewährt und sollen dann auch so in einer Änderung zum Gesetzentwurf eingearbeitet werden.

Die Fach- und Rechtsaufsicht soll von der oberen Landesbehörde auf die oberste Landesplanungsbehörde wechseln. Wir haben natürlich bei jeder Änderung die Straffung der Organisationsstrukturen zu bedenken und natürlich auch hier die Umsetzung des Behördenstrukturkonzepts. Da ist es doch legitim, dass man auch hier die bisherige Struktur und das Zusammenspiel der oberen Planungsbehörde mit den regionalen Planungsgemeinschaften noch mal in die Waagschale wirft. Ich denke, wir haben auch gute Beispiele zum zweistufigen Aufbau, ich erinnere nur an das Katasteramt. Diese Organisationsstruktur war anfänglich auch sehr umstritten und hat sich dennoch schon nach kurzer Zeit, denke ich, auch bewährt.

Ich möchte an dieser Stelle auch den vier Planungsgemeinschaften in Thüringen, denen wir in den vergangenen Jahren eine sehr gute, verantwortungsvolle Arbeit bescheinigen können, danken. Sie haben ihre Möglichkeiten der Festsetzung zu bestimmten Gebieten genutzt und hier auch Weichenstellungen für Regionalentwicklung gelegt.

Natürlich haben uns oftmals auch technische Voraussetzungen, Entwicklungen in bestimmten Bereichen zu Problemfeldern geführt, die vor zehn Jahren noch nicht absehbar waren. Ich will es vielleicht noch einmal ausbauen an dem Beispiel der Windkraftanlagen. Hier betrug die Nabenhöhe in den 90erJahren für eine Anlage 60 Meter, heute sind wir bei 114 Metern im Durchschnitt. Wir haben Rotorblätter von 30 Metern gehabt, wir sind jetzt bei 70 Metern. Ich weiß nicht, ob das schon das Ende der technischen Entwicklung ist. Aber man sieht, welchem enormen Fortschritt hier diese Anlagen unterlegen sind. Und ohne Ausweisung von Windkraftgebieten wäre es den Anlagenbauern sogar möglich, überall diese Anlagen und Windparks zu errichten. Das heißt, den Verantwortlichen vor Ort kommt bei ihrer Festsetzung in den regionalen Entwicklungsplänen zu Vorranggebieten eine besondere Rolle zu. Es ist notwendig, die Pläne nach dem heutigen Erkenntnisstand, den jeweiligen raumordnerischen Erfordernissen und Situationen anzupassen. Hier sind erstmals im Gesetz Möglichkeiten von Befristungen, Bedingungen, von Funktionen und Nutzungen im Raumordnungsplan vorgesehen.

Werte Damen und Herren, ich denke, damit haben die regional Verantwortlichen auch die Möglichkeit, den Wildwuchs - wenn ich auf das Beispiel der Windkraftanlagen zurückkomme - einzudämmen und im Rahmen ihrer Arbeit die Abwägung stärker auch auf die Artenerhaltung, die Landschaftserhaltung und den Umgebungsschutz bestimmter Anlagen und Ensembles zu richten und diese zu berücksichtigen. Wir haben vorhin das Beispiel vernommen zu dem UNESCO-Welterbeschutzstatus der Wartburg und dem geplanten Windkraftpark in Marksuhl - ein Thema, was wir hier sehr umfänglich debattiert haben, was aber in der Verantwortung und in der Zuständigkeit in die betroffene Kommune und auch in die betroffene regionale Planungsgemeinschaft gehört. Sicher kann das Land hier Hilfestellung geben gerade bei der Bearbeitung von Konfliktsituationen, jedoch liegt die Verantwortlichkeit eindeutig bei den regional Verantwortlichen. Dem Land obliegt natürlich die Verantwortung für die Planung des Landesentwicklungsplans. Neu haben wir im Wortlaut das Landesentwicklungsprogramm. Meine Vorredner haben es betont, die formelle Beteiligung des Landtags im Rahmen einer Anhörung des Landesentwicklungsplans wurde hier als positiv empfunden. Dieses kann ich nur bestärken. Ich glaube, damit wird auch unsere parlamentarische Arbeit, indem wir eine Stellungnahme erarbeiten, uns intensiv damit auseinandersetzen und diese dann abgeben - und Sie wissen, dass wir dies auch in verschiedenen Gremien machen werden -, doch erheblich gestärkt.

Im Gesetz haben wir eine ganze Reihe von Verwaltungsvereinfachungen. Lassen Sie mich auf eins zu sprechen kommen, und zwar die Einführung eines so genannten vereinfachten Raumordnungsverfahrens bei bereits eingeleiteten Bauleitplanungen und Zulassungsverfahren. Damit sollen Doppelprüfungen, die unnötig Zeitverlust und zusätzliche Kosten verursachen würden, ausgeschlossen werden. Ich denke, das ist äußerst positiv zu werten. Bei der Durchführung von Zielabweichungsverfahren von festgelegten Zielen des Raumordnungsplans genügt künftig die Anhörung der regionalen Planungsgemeinschaft durch die oberste Landesbehörde, die diese vornehmen wird. Dadurch wird das Verfahren gekürzt. Ich muss aber sagen, wir sollten im Ausschuss auch hinterfragen, wie die Mitwirkung der regionalen Planungsgemeinschaft zu bewerten ist, ob das Benehmen oder das Einvernehmen an dieser Stelle genügt oder nicht.

Meine Damen und Herren, Kern des Gesetzes ist die Erstellung und der Inhalt des Umweltberichts - bereits erwähnt als integrativer Bestandteil des Aufstellungsverfahrens zum Raumordnungsplan. Dabei sind neben den Zielen der Raumordnungsplanung die relevanten Ziele des Umweltschutzes darzustellen und die Art der Berücksichtigung ist aufzuzei

gen. Dies bedeutet die Beschreibung des Bestandes des Umweltzustandes sowie eine Prognose, um dessen Entwicklung darzustellen, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen und anderweitige Planungsmöglichkeiten, die man nutzen könnte, sind aufzuzeigen.

Um auch die Umweltprüfung im Rahmen der Verfahren bei der Aufstellung und Änderung der Raumordnungspläne zu bewerten, ist die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz erforderlich. Dies sei hiermit beantragt. Weitere Ausschussüberweisungen beantrage ich für den Ausschuss für Bau und Verkehr, für den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für den Innenausschuss. Dabei sollte die Federführung beim Ausschuss für Bau und Verkehr liegen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Holbe, gestatten Sie eine Frage durch den Abgeordneten Kummer?

Ja, mache ich.

Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Frau Holbe, Sie sind darauf eingegangen, dass der Landtag dann eine Stellungnahme abgeben soll zum Landesentwicklungsprogramm. Was erwarten Sie denn, wie mit dieser Stellungnahme umgegangen werden soll?

Ich stelle mir das so vor, dass die betroffenen Ausschüsse jeweils die Stellungnahme zu ihrem Fachbereich mit zuarbeiten und dass wir dann im federführenden Ausschuss für Bau und Verkehr darüber abstimmen und eine Empfehlung in den Landtag bringen, der dann hier zu entscheiden hat. Es kann sein, dass das verfahrenstechnisch nicht ganz richtig ist, aber ich stelle mir diese Stellungnahme im Verfahren so vor.

Frau Abgeordnete Holbe, ich habe auch noch eine verfahrenstechnische Frage, aber vielleicht habe ich es auch nicht richtig gehört. Sie hatten einmal eine

Federführung beim Ausschuss für Naturschutz und Umwelt und einmal beim Ausschuss für Bau und Verkehr beantragt?

Nein. Ich habe nur die Federführung beim Ausschuss für Bau und Verkehr beantragt. Ich habe nur mit dem Ausschuss für Naturschutz und Umwelt begonnen.

Also Sie haben beantragt Ausschuss für Bau und Verkehr, Ausschuss für Naturschutz und Umwelt und Innenausschuss und die Federführung bei Bau und Verkehr?

Danke schön. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Die gibt es nicht. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zu besagten Ausschussüberweisungen.

Ich rufe als Erstes auf die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bau und Verkehr. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit ist die Überweisung eindeutig.

Als Nächstes stimmen wir ab - ich nehme jetzt einfach die Reihenfolge, wie sie die Rednerinnen und Redner vorbrachten - über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Der Zählvorgang hat die notwendige Mehrheit zur Ablehnung dieses Antrags gebracht. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit abgelehnt. Das waren jetzt mehr Gegenstimmen. Ich frage trotzdem: Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht.

Als Nächstes stimmen wir ab über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Es gibt 1 Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Mit 1 Gegenstimme ist diese Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt vorgenommen.

Als Nächstes stimmen wir über die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit ist das einstimmig geschehen.

Wir stimmen nun über die Überweisung an den Innenauschuss ab. Wer der Überweisung folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisung geschehen.

Wir stimmen nun ab über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. An den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist damit dieser Gesetzentwurf nicht überwiesen.

Nun stimmen wir ab über die Federführung. Es gab zwei Anträge, einmal die Federführung beim Ausschuss für Bau und Verkehr zu belassen und zum anderen beim Ausschuss für Naturschutz und Umwelt.

Ich stimme als Erstes darüber ab: Wer die Federführung beim Ausschuss für Bau und Verkehr sehen möchte, der hebe jetzt seine Hand. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Einige Gegenstimmen. Gibt es auch Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Mit einer Mehrheit wird die Federführung beim Ausschuss für Bau und Verkehr bestimmt.

Damit brauchen wir über die andere Federführung nicht abzustimmen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und komme zum Tagesordnungspunkt 6

Kommunales Haushaltsrechts- modernisierungsgesetz Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/2279 - ERSTE BERATUNG