Kommunales Haushaltsrechts- modernisierungsgesetz Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/2279 - ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, reagieren wir auf die erfolgten Einschnitte bei den Zuweisungen durch das Land bei gleichzeitiger Verlagerung von Aufgaben auf die kommunale Ebene. Die Situation der kommunalen Haushalte ist vielerorts angespannt. Ausdruck findet dies in der anhaltend niedrigen, aber für die Volkswirtschaft notwendigen Investitionstätigkeit der Kommunen. Wir wollen die kommunale Investitionstätigkeit erhöhen und vor allem regionale Wirtschaftskreisläufe damit stärken.
Meine Damen und Herren, die Einwohnerinnen und Einwohner sowie eine Reihe von Abgabenpflichtigen sind an der Erstellung von Kommunalhaushalten nicht direkt beteiligt. Wir wollen diesen Zustand verändern und für die Bürgerinnen und Bürger besser nachvollziehbare Entscheidungen herbeiführen. Im Weiteren zielt unsere Gesetzesänderung darauf, den Vollzug des Haushaltsplans gegenüber den Gemeinderäten rechenschaftspflichtig zu machen. Unser Ziel ist somit die Stärkung der direkten Demokratie bei starker Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, um das weitere Absinken des Vertrauens in die Politik zu stoppen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Gäste, wir haben uns intensiv mit diesem Gesetzentwurf der Linkspartei.PDS beschäftigt und man kann dabei wiederum feststellen, ein Gesetz um des Gesetzes willen und um unsere Tagesordnung heute zu verlängern, ein Gesetz für die Statistik, denn so kann man auch einmal wieder irgendwann von Ihrer Partei oder von Ihrer Fraktion sagen, wir haben eine gewisse Anzahl an Gesetzen in den Landtag eingebracht, ohne jedoch dabei zu beleuchten, ob Ihre Vorschläge, meine Damen und Herren, überhaupt Sinn machen, sprich, die Qualität auch einmal zu hinterfragen.
Hauptthema, meine Damen und Herren, ist, dass Sie zwar sagen, Sie wollen mehr Bürgerbeteiligung, das verpacken Sie alles ganz wunderbar in Ihrem Gesetzesvorschlag, aber Sie wollen, dass unsere
Kommunen mehr Schulden machen dürfen, vorbei an bestehenden Haushaltsgrundsätzen und gesetzlich bestehenden Regelungen. Wie Sie in Ihrer Begründung schreiben, seien die Kommunen durchweg pleite und sollten ihre Probleme sowie mehr Investitionen durch neue Schulden lösen bzw. neue Investitionen durch neue Schulden auslösen. Wohl gar nicht bedacht haben Sie dabei, dass neue Schulden auch getilgt werden müssen und dass dafür natürlich auch Zinszahlungen anfallen, die die Verwaltungshaushalte dann wieder neu belasten.
Meine Damen und Herren, andersherum wird ein Schuh daraus und das beobachte ich auch zunehmend auf der kommunalen Ebene. Durch Mehreinnahmen bei den Gemeinden, die Zahlen sind ja auch durchaus bekannt, beim Landesamt für Statistik auch abfragbar, werden zunehmend derzeit Kredite getilgt auf kommunaler Ebene und so auch die Verwaltungshaushalte durch weniger Zinsbelastungen im Endeffekt entlastet. So haben unsere Kommunen auch wieder finanziell mehr Luft, um andere Dinge zu finanzieren oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder größere Investitionen nach den jetzigen rechtlichen Vorgaben zu tätigen. Ich jedenfalls kenne viele Kommunen, die derzeit so vorgehen oder die auch im Moment das noch günstige Zinsniveau nutzen, um ihre Kredite umzuschulden und dort auch zu Entlastungen im Verwaltungshaushalt zu kommen.
Einen massiven Ruf der Kommunen zur Genehmigung von neuen Krediten oder auch Klagen über die Versagung solcher durch die Rechtsaufsichten im größeren Umfang habe ich jedenfalls nicht vernommen. So, meine Damen und Herren der Linkspartei.PDS, wie Sie sich das vorstellen, soll und wird die Zukunft der Kommunen sicher nicht gesichert werden. Und solche Kommunen, die bereits hohe Kredite und hohe Verschuldung haben, denen muss man auch deutlich sagen, dass neue Kredite keine Lösung für ihre Probleme sind, sondern nur neue Probleme schaffen. Es gibt, und das wissen wir alle, unbestritten auch Orte, die Konsolidierungsmaßnahmen bereits ergreifen mussten oder die aufgefordert sind, dies zu tun. Man muss sich schon fragen, wie sie eigentlich auch privat wirtschaften, ob sie auch so leben, neue Kredite und immer mehr oben drauf satteln. Wer das macht, meine Damen und Herren, der landet zumeist in der Insolvenz. Die Folge für unsere Kommunen wäre, dass sie noch mehr vom Landesausgleichsstock abhängig wären und wir noch mehr bedürftige Gemeinden am Ende hätten, denen wir zusätzliches Geld geben müssen, damit sie über die Runden kommen.
Zu dem Thema, Herr Buse, werden wir in der Aktuellen Stunde heute noch kommen. Wir werden in der Aktuellen Stunde, ich habe es ihnen schon gesagt, noch über die Seitz-Studie sprechen, und auch
die sollten Sie mal lesen, werte Kollegen der Linkspartei.PDS. Denn was für das Land im puncto Sparen gilt und was wir ja auch seit geraumer Zeit hier immer wieder diskutieren, das muss natürlich auch für unsere Kommunen gelten im Punkt Schulden- bzw. Verschuldungsabbau und im Punkt Sparen. Wer solide und ordentliche Finanzpolitik bisher betrieben hat, der kann auch nach der jetzigen Rechtslage für rentierliche Projekte durchaus Kredite aufnehmen. Ihr Gesetz ist nach unserer Auffassung dazu nicht erforderlich und insofern verweise ich auf § 63 Thüringer Kommunalordnung. Dort kann man das alles auch nachlesen. Sie wollen weiterhin durch dieses Gesetz mehr Bürgerbeteiligung erreichen und der Verwaltung mehr Arbeit auflasten.
Auch wenn unter dem Punkt Kosten in Ihrer Begründung zu lesen ist: „...unmittelbar keine zusätzlichen Kosten.“
Das bedeutet für mich aber auch, mittelbar denn doch. Denn sonst hätten Sie ja geschrieben „keine zusätzlichen Kosten“ und hätten dieses „unmittelbar“ auch weglassen können.
Nun bin ich bei dem Thema „Verwaltungsaufwand“. Der wird mit Sicherheit durch neue Fristen wesentlich höher werden durch Auslegung, durch Bearbeitung von Schriftsachen und all den Dingen, die Sie da einfordern.
Meine Damen und Herren, zum nächsten Punkt: Wir haben gewählte Gemeinderäte und Kreistagsmitglieder, die sich auch mit ihrer Kandidatur mit Sicherheit durchaus bewusst sind, dass sie sich auch intensiv mit dem Haushalt, der Entwicklung ihrer Orte und Kreise und natürlich auch dem Haushaltsvollzug befassen müssen. Ich kenne auch aus meiner eigenen Tätigkeit und meinem Erleben als Gemeinderätin die Vorgehensweise und auch die aktive Bürgerbeteiligung. Das mag sein, dass das nicht überall im Lande gleich ist. Ich kann aus eigenem Erleben jedoch sagen, dass es hervorragend klappt und vollkommen in Ordnung und ausreichend ist, dass Vereine, Verbände, Einzelpersonen sich bereits jetzt schriftlich mit ihren Anregungen oder Anträgen an die Gemeinde wenden. Das alles wird in dem Haushalts- und Finanzausschuss, in dem ich auf kommunaler Ebene tätig bin, diskutiert, das Machbare und Sinnvolle auch versucht zu realisieren. Die interessierten Bürger nehmen auch regelmäßig an den Gemeinderatssitzungen teil, nutzen die Bürgerfrage
stunde, auch um ihre Anliegen und Anfragen vorzutragen. Unser Gemeinderat beschäftigt sich auch intensiv damit und nimmt das durchaus sehr ernst und prüft diese Dinge auch auf ihre Realisierbarkeit. Darüber hinaus gibt es auch Sprechstunden der Ortsbürgermeister und der Bürgermeister, die auch rege genutzt werden von den Bürgern oder denjenigen, die Vorschläge oder Wünsche in punkto, was sich die Gemeinde noch leisten sollte und was noch realisiert werden sollte, dann auch nutzen.
Meine Damen und Herren, jeder Bürger, der sich engagieren will, kann sich auch bei Wahlen um einen Sitz bemühen und kandidieren. Aus unserer Sicht ist die Beteiligung der Bürger, die nicht im gewählten Gremium sind, gut und wird auch rege genutzt. Wozu, meine Damen und Herren, wollen Sie das jetzt verkomplizieren und letztlich eben auch verteuern? Denn die Verwaltungsaufgaben würden sich durch die Dinge, die Sie vorschlagen, vergrößern. Es wären noch mehr Fristen zu beachten und das Personal ist ohnehin ja ein wesentlicher Kostenfaktor nicht nur im Land, sondern auch auf der kommunalen Ebene.
Dann habe ich der Pressemitteilung Ihrer Fraktion, vertreten durch Herrn Kuschel, vom Juni im „Freien Wort“, auch veröffentlicht zu Ihrem Gesetzesvorhaben, entnommen, dass Sie sich gegen den Einstieg privater Investoren in öffentliche Projekte wenden und deshalb eben auch lieber eigene Schulen der Kommunen vorziehen. Aber ganz so einig scheint man sich ja auch in Ihrer Partei dazu nicht zu sein. Denn dem steht gegenüber, dass der Vertreter Ihrer Fraktion im öffentlichen Kreisausschuss im UnstrutHainich-Kreis der ersten Ausschreibung zu einem so genannten PPP-Verfahren zum Verkauf und Wiederanmietung von 20 Schulen in unserem Landkreis zugestimmt hat. Insofern muss ich sagen, das Ganze geschah ohne Vorlage einer Kosten-Nutzen-Rechnung oder sonstigen Unterlagen. Aber das eine sind eben Ihre Aussagen auf Landesebene, das, was Sie hier berichten oder wollen, und das andere ist die Praxis mit lokalen Bündnissen und da ist es dann wahrscheinlich nicht mehr so wichtig, dass hier im „Freien Wort“ auch nachzulesen steht, dass man hier dagegen ist, vor Ort aber anders handelt. Soviel vielleicht mal auch zu den Widersprüchen, die sich da auftun.
Meine Damen und Herren, was die regelmäßigen Informationsberichte der Bürgermeister oder Landräte angeht, wir alle wissen doch und viele von uns sind auf kommunaler Ebene in den Parlamenten tätig, das kann man natürlich auch jederzeit jetzt schon beantragen. Ich sehe keinen Grund, warum wir dazu auch neue Vorgaben und neue Fristen fest
setzen müssen. Wenn man einen solchen Bericht haben will, stellt man als Fraktion, das ist ja auch alles geregelt, einen entsprechenden Antrag und man wird diese Berichte auch bekommen.
Meine Damen und Herren, was Sie hier vorgelegt haben, ist aus unserer Sicht zum einen schlicht unnötig, weil das durch die einschlägigen Rechtsvorschriften ausreichend geregelt ist, das habe ich Ihnen ja auch an den Beispielen dargelegt, würde die Kommunen verwaltungstechnisch nur noch mehr belasten und eigentlich wollen wir sie ja entlasten und neue Verschuldung in den Kommunen herbeiführen, die sich diese nicht leisten können. Namens meiner Fraktion beantrage ich, den Gesetzentwurf der Linkspartei.PDS zum Haushaltsrechtsmodernisierungsgesetz abzulehnen. Vielen Dank.
Frau Abgeordnete Lehmann, würden Sie noch eine Anfrage gestatten? Bitte, Herr Abgeordneter Kubitzki.
Frau Lehmann, stimmen Sie mit mir darin überein, dass wir im Kreisausschuss, an dem Sie teilgenommen haben, nicht über ein PP-Projekt, ob das durchgeführt wird, abgestimmt haben, sondern dass wir darüber abgestimmt haben, dass eine Projektbeschreibung als Berechnungsgrundlage für die Entscheidungsfindung, ob PPP gemacht wird oder nicht, zugestimmt haben?
Wie Sie auch wissen, habe ich dort nachgefragt und es ist auch gesagt worden, dass Kosten entstehen werden für diesen Projektmanager für die Ausschreibung. Dort ist eine Größenordnung bis zu 200.000 € genannt worden. Das ist der erste Schritt auf dem Weg. Ich kritisiere das insofern, dass Sie sagen, wir sind hier generell dagegen, aber dort wird zugestimmt, um so ein Projekt auf den Weg zu bringen.
Frau Lehmann, stimmen Sie mit mir überein, wenn ich Entscheidungen treffen muss, dass ich dann vor allem abwäge, welche Kosten auf der einen oder anderen Seite auf den Kreis zukommen. Hier geht es ganz einfach darum, ob PPP gemacht wird und
Dafür muss nämlich eine Entscheidung getroffen werden. Deshalb muss man Zahlen haben, ansonsten kann man keine Entscheidungen treffen.
Eben nicht, Herr Kollege Buse, eben nicht. Ich habe ja angemerkt, dass es ohne Zahlen zugestimmt wurde. Wir haben dem ja nicht zugestimmt.
Herr Kubitzki, das widerspricht aber Ihrem Gesetzesvorhaben hier auf Landesebene. Wenn es danach gehen würde, würden Sie so einer Sache überhaupt nicht zustimmen auf Kreisebene, sondern sagen, wir fordern, dass der Kreis selber neue Kredite aufnimmt, um z.B. die Schulen zu sanieren.
(Zwischenruf Abg. Kubitzki, Die Links- partei.PDS: Ihre Gesetze lassen das doch nicht zu, Frau Lehmann.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst zum Titel des Gesetzentwurfs. Ich finde ihn ja ein bisschen überzogen. Wegen einem Paragraph das Haushaltrechtsmodernisierungsgesetz zu nennen, das ist schon ganz schön weit gegriffen.
Sie beklagen, dass Kommunen kein Geld haben. Da stimme ich Ihnen bedingt zu. Es gibt die, die haben Geld, das sind Kleine, Mittlere und Große. Es gibt die, die haben kein Geld.
Wir haben in der Aktuellen Stunde auch ein anderes Thema. Da wird ja von einer Gemeinde sehr deutlich gesagt, sie haben viel Geld.