Protokoll der Sitzung vom 28.09.2006

Wir haben in der Aktuellen Stunde auch ein anderes Thema. Da wird ja von einer Gemeinde sehr deutlich gesagt, sie haben viel Geld.

Die geringe Investitionstätigkeit der Kommunen ist bedauerlich. Ich denke, da gibt es Einheit hier im Hause, wir würden uns wünschen, dass mehr investiert werden kann an Geld. Den Vorschlag, den Sie hierzu machen, nämlich, dass auch Gemeinden, die ansonsten pleite sind, um das mal auf Deutsch zu sagen, die Möglichkeit eröffnet bekommen, trotz alledem einen rentierlichen Kredit zu bekommen, ist viel diskutiert worden. Seit vielen Jahren wird darum gerungen, ob man das so machen kann oder auch nicht. Sie haben den Schulbereich angesprochen. Das würde mich sehr interessieren, deswegen sind wir auch dafür, dass wir das im Ausschuss diskutieren. Mich würde zunächst vor allen Dingen interessieren, wo ist das bisher schon genehmigt worden, wo ist das auch abgelehnt worden? Ich kann aus meiner Erfahrung sagen: Ich habe auch unter den jetzigen gesetzlichen Gegebenheiten schon so ein Projekt genehmigt bekommen im Landkreis, in dem ich zuletzt gearbeitet habe. Wir mussten da intensiv vorlegen und wir hätten das unter normalen Umständen nicht genehmigt bekommen, wenn wir nicht hätten nachweisen können, dass die Investitionen, die wir tätigen wollten, sich aus den Einsparungen im Verwaltungshaushalt berechnen. Ich denke, unter solchen Aspekten muss so etwas möglich sein. Ob die Gesetzesänderung dafür notwendig ist, das würde ich gern erst danach entscheiden wollen.

Der Zwang im Gesetz, auch öfter über den Haushalt zu sprechen, nämlich vierteljährlich in öffentlicher Sitzung, da muss ich sagen, das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an solchen Dingen ist auch sehr unterschiedlich. Die Bereitschaft von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Zahlen zu liefern und darüber Auskunft zu geben, ist auch sehr unterschiedlich.

Wir glauben, dass wir so eine gesetzliche Änderung nicht benötigen, weil die Gegebenheiten so sind. Man kann das beantragen und man kann sich auch Mehrheiten im Stadtrat und im Kreistag dazu suchen. Ich weiß, das ist schwer. Ich sitze seit einigen Jahren auf der Oppositionsbank, da muss man immer und immer wieder bohren, bis dann der Bürgermeister praktisch das Handtuch wirft und sagt: Sie mit Ihrem Charme, ich kann Ihnen nicht mehr widerstehen, ich lege es vor.

Ich denke, auch die Kommunalordnung ist genau wie das Rettungsdienstgesetz, das wir vorhin debattiert haben, ein Rahmengesetz. Wir wollen also Rahmenbedingungen schaffen. Die haben wir, denke ich, auch in diesem Bereich in der bestehenden Thüringer Kommunalordnung bereits gesetzt.

Wir sind dafür, dass wir direkte Demokratie anderweitig gesetzlich regeln, da bin ich gern bei Ihnen, auch dass die Bürger sich zu diesen Themen intensiver schon im Vorfeld mit einbringen. Wir glauben deswegen trotzdem nicht, dass die gesetzlichen Änderungen, die Sie vorschlagen, geeignet sind, dass wir tatsächlich dieser Mitsprache, die auch wieder eingehen muss - hier ist ja von Ihnen nur so formuliert, sie bekommen eine Mitsprache auch im Vorfeld, die muss allerdings nicht eingehen -, der tatsächlichen Mitbestimmung ein Stück nähergekommen sind.

Deswegen möchte ich insgesamt sagen: Wir möchten über den Gesetzentwurf mit Ihnen gemeinsam diskutieren - im Innenausschuss sicherlich -, zu manchen Dingen stehen wir der Sache offen gegenüber. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich der Abgeordnete Kuschel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe festgestellt, dass Frau Taubert und die SPD zumindest unseren Gesetzentwurf gelesen haben, bei Frau Lehmann hatte ich dieses Gefühl nicht.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich weiß nicht, zu welchem Gesetzentwurf sich Frau Lehmann hier im Plenum geäußert hat, aber unserer kann es nicht gewesen sein. Insofern biete ich Ihnen an, dass Sie von uns noch mal den Gesetzentwurf mit der richtigen Drucksachennummer erhalten; vielleicht können Sie im Rahmen Ihrer Fraktion dann noch mal Ihren Beitrag dahin gehend überdenken, ob er sich wirklich auf unseren Gesetzentwurf bezogen hat.

(Unruhe bei der CDU)

Frau Lehmann, Sie haben den Einstieg gewählt, dass die Kommunen jetzt wieder mehr Geld aufgrund der Steuereinnahmenentwicklung bekommen und sie deshalb einen größeren Anteil in den Schuldenabbau stecken können und dadurch auch neue Ermes

sensspielräume hinsichtlich der Realisierung von Investitionen bekommen. Frau Lehmann, Sie bedienen damit eine Legende, die weit weg ist von der Realität, weil Sie nur eine Seite beschreiben. Sie beschreiben zu Recht, dass sich die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen, wenn auch auf niedrigem Niveau, nach vielen Jahren wieder positiv entwickeln. 36 Mio. € haben die Thüringer Kommunen im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2004 mehr eingenommen. Auf der anderen Seite hatten aber die Thüringer Kommunen allein im sozialen Bereich über 70 Mio. € Mehrausgaben zu schultern, so dass letztlich im Saldo auch für Investitionen bedauerlicherweise keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen. Das sollten Sie akzeptieren.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wir sollten darüber auch hier im Plenum reden, so dass die Öffentlichkeit das auch nachvollziehen kann. Wenn Sie es nämlich nur auf die Einnahmeseite verkürzen, entsteht leider dieser falsche Eindruck. Wir leben gegenwärtig in der Phase, wo in den Kommunen die Auswirkungen des Familienfördergesetzes ganz deutlich werden. In nahezu allen Kommunen wird der Zuschussbedarf an die Kindertagesstätten steigen oder die Elternbeiträge müssen erhöht werden. Insofern ist es schon bedenklich, wenn Sie, Frau Lehmann, als Vertreterin der Fraktion, die die Familienoffensive inhaltlich zu vertreten hat, hier den Eindruck vermitteln, als würden sich die finanziellen Spielräume für die Kommunen wieder erweitern.

Herr Abgeordneter Kuschel, die Frau Abgeordnete Lehmann möchte Ihnen gern eine Frage stellen. Gestatten Sie das?

Bitte, Frau Abgeordnete Lehmann.

Herr Kollege Kuschel, wir hatten letztens im Haushalts- und Finanzausschuss eine Diskussion auch zu den Einnahmen bzw. Ersparnissen zumindest auf Landkreisebene. Geben Sie mir Recht, dass wir darüber gesprochen haben, dass die Landkreise im Jahr 2005 durch die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe eine Entlastung von 67 Mio. € zu verzeichnen hatten und für 2006 auch eine Entlastung von 40 Mio. € erwartet wird? Das würde Ihre Aussagen von eben zumindest etwas relativieren.

Frau Lehmann, wir haben diese Zahlen der Finanzministerin - sie ist jetzt nicht im Raum - vernommen und haben dort starke Zweifel.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wir haben deshalb gebeten, dass uns diese Zahlen pro Landkreis und kreisfreie Stadt auch zur Verfügung gestellt werden, denn wir haben aus den Landkreisen und kreisfreien Städten andere Signale, nämlich dass die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der sogenannten Hartz-IV-Reform gestiegen sind. Die Zahlen, die ich benannt habe, und da habe ich mich bewusst auf jemanden bezogen, der nicht im Verdacht steht, der Linkspartei.PDS nahezustehen, sind aus der gleichen Presseinformation, aus der Sie zitiert haben, nämlich vom Landesamt für Statistik. Sie haben aber nur die Entwicklung der Einnahmen hier benannt, während ich auch die Ausgabenseite benannt habe. Das ist eine Zahl, 79 Mio. € Mehrausgaben im sozialen Bereich, die das Landesamt für Statistik ermittelt hat. Insofern, wenn Sie diese anzweifeln, müssen wir darüber in den Dialog treten. Ich habe aber keine eigenen Zahlen hier ermittelt und zur Diskussion gestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Lehmann hat uns zudem vorgeworfen, unser Gesetz sei völlig überflüssig, für die Statistik, zur Verlängerung der Tagesordnung usw.

(Beifall bei der CDU)

Frau Lehmann, ich weiß nicht, ob Sie gestern bei der Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebundes zugegen waren. Dort hätten Sie mit den Bürgermeistern genau über diese Frage reden können, wie die nämlich die gegenwärtige Finanzsituation und das Haushaltsrecht beurteilen. Ich habe dort vernommen, dass die kommunale Ebene sehr wohl vom Land hier ein Handeln und Agieren verlangt. Das ist das Neue und darauf reflektiert aber unser Gesetzentwurf, dass die Kommunen nicht mehr nur sagen, wir wollen mehr Geld vom Land, sondern wir brauchen stärkere gesetzliche Entscheidungs- und Ermessensspielräume hinsichtlich der Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts, also Hilfe zur Selbsthilfe.

(Unruhe bei der CDU)

Genau dort setzen wir an und sagen, es ist wenig kreativ auf ein kameralistisches Haushaltsrecht aus dem 19. Jahrhundert nur noch zu reagieren und fesseln zu lassen, obwohl Kommunen im investiven Bereich nachweisen können, dass bei rentierlichen Investitionen insgesamt der kommunale Haushalt

entlastet wird.

Da will ich auf das Beispiel abstellen, was Sie, Frau Lehmann, benannt haben - Schulsanierung im Unstrut-Hainich-Kreis. Der Unstrut-Hainich-Kreis zählt zu den höchstverschuldetsten Landkreisen in Thüringen, das heißt, gegenwärtig ist er nicht in der Lage, sowohl aus dem Haushalt als auch aus einer zusätzlichen Verschuldung heraus seine Aufgaben als Schulträger zu erfüllen, nämlich den Sanierungsstau an den Schulen abzubauen. Das kommunale Haushaltsrecht lässt keine separate Betrachtung der Rentierlichkeit dieser Investitionen zu. Der Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis steckt jährlich Millionen in diese Bausubstanz, ohne dass es sich im Wesentlichen ändert und verbessert. Viel sinnvoller wäre es, jetzt zu investieren und durch die Einsparungen, die wir bei der Bewirtschaftung der Schulgebäude erreichen, dann für den Kapitaldienst zu verwenden. Genau das schlagen wir vor. Aber das kameralistische Haushaltsrecht, das ist bedauerlicherweise so, es geht eben vom Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts aus, das wissen Sie ja. Sie sind schon seit Jahren in der Kommunalpolitik. Sie nehmen keinen Kredit für ein einzelnes Objekt auf, sondern Sie nehmen einen Kredit auf, um den ungedeckten Finanzbedarf im Vermögenshaushalt bei der Kommune eines Landkreises zu decken. Dieses Prinzip wollen wir einfach durchbrechen. Wenn Sie unseren Gesetzentwurf gelesen hätten, dann hätten Sie auch eine Antwort auf Ihre Frage, bzw. es war ja eine Behauptung, gefunden. Sie haben uns unterstellt, wir wollen eine ausufernde Verschuldung von Kommunen und wollen sie in die Insolvenz schicken. Wir haben deswegen bewusst im Gesetz definiert: Was ist denn eine rentierliche Investition? Daraus entnehmen Sie, dass den Kommunen tatsächlich keine Mehrkosten entstehen, weil im Zeitraum der Wirksamkeit der Investition muss der Kapitaldienst, und das beinhaltet sowohl die Tilgung als auch die Zinszahlungen, aus den Einsparungen bei den Bewirtschaftungskosten realisiert werden. Es gibt eine Vielzahl von Beispielen, wo die Kommunen das nachweisen können.

Dieser Weg ist für uns besser als der risikoreiche Weg über ein PPP-Modell, wo wir nicht abschätzen können, inwieweit mögliche Risiken sich mittelfristig auf die Kommunen verlagern. Insofern plädieren wir dafür, über diese Frage im Ausschuss mit Ihnen ausführlich zu diskutieren. Wir wollen Sie ja mitnehmen. Wir wollen, dass Sie das auch nachvollziehen können. Wir wollen nicht, dass Sie sich in der Öffentlichkeit dann vielleicht auch lächerlich machen, weil Sie völlig am Thema vorbeireden. Das würde dem Haus insgesamt schaden. Also insofern gehe ich davon aus, dass Sie sich der Ausschussüberweisung nicht verweigern.

(Unruhe bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber hinaus haben wir einen Bereich zur Regelung vorgeschlagen, der sich seit Jahren aus unserer Sicht hemmend auf die Fragen Bürgerbeteiligung und Transparenz auswirkt. Wir sind davon überzeugt, dass ein wesentliches Hemmnis in der gegenwärtigen Kommunalpolitik darin besteht, dass zu wenig Bürger sich den Fragen der Haushaltsfinanzen stellen. Sie verweigern sich, aber sie verweigern sich nicht, weil sie keine Lust haben mitzudiskutieren, sondern weil sie keine Möglichkeit haben, tatsächlich mitzuwirken. Hier setzen wir an. Und dort - und das verstehe ich überhaupt nicht, Frau Lehmann, dass Sie das nicht mal haben prüfen lassen - gehen wir auf Regelungen zurück, die durch CDU-Mehrheiten in anderen Landtagen auf den Weg gebracht wurden, z.B. die Regelung, dass der Haushaltsentwurf sieben Tage ausgelegt wird, so dass, bevor er in den Stadtrat oder Kreistag kommt, dann Betroffene dort Anregungen vortragen können - das haben wir aus der Sächsischen Gemeindeordnung entnommen. Die Sächsische Gemeindeordnung wurde zu einem Zeitpunkt verabschiedet, als die CDU dort noch mit absoluter Mehrheit regierte. Insofern müssen Sie sich doch mal fragen lassen, warum Ihre Kollegen aus Sachsen dieses Instrument der Bürgerbeteiligung für notwendig erachten, während Sie hier ein Horrorszenario an die Wand malen, dass angeblich Kommunen verwaltungsseitig völlig überfordert wären.

Jetzt will ich etwas zu den mittelbaren Kosten sagen, Frau Lehmann. Es ist richtig, mittelbare Kosten entstehen immer durch Verwaltungshandeln, weil dort Personalkosten entstehen, dort entstehen Sachkosten. Wir müssen uns aber bewusst sein - darüber sind wir uns zumindest bewusst -, Demokratie kostet ein geringes Entgelt. Wenn Sie diese Demokratiekosten nicht wollen, müssen Sie eine andere Staatsform fordern, z.B. eine Monarchie. Da brauchen Sie das nicht zu machen, aber das, glaube ich, wollen Sie ja nicht. Also insofern müssen Sie immer mit mittelbaren Kosten rechnen. Aber unmittelbare Kosten entstehen nicht, aber es ist richtig, Bürgerbeteiligung stellt an die Verwaltung höhere Anforderungen, eine andere Schwerpunktsetzung. Aber wir glauben, dieser Verwaltungsaufwand, z.B. im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplans, rechnet sich für die Kommune immer wieder, weil ein höheres Maß an Akzeptanz bei den Bürgern eintritt, z.B. im Bereich Kommunalabgaben wird das sichtbar, so dass im Nachhinein die Verwaltung sich anderen Aufgaben zuwenden kann und nicht langwierig mit den Bürgern über die Sinnhaftigkeit bestimmter Finanzentscheidungen diskutieren muss.

Herr Abgeordneter Kuschel, der Abgeordnete Seela möchte Ihnen gern eine Frage stellen. Gestatten Sie das?

Ich bin immer erfreut, wenn meine Ausführungen auf Interesse stoßen. Bitte.

Dann bitte, Herr Abgeordneter Seela.

Das sehe ich vielleicht anders. Herr Kuschel, ist Ihnen bekannt, dass das Instrument der Bürgerbeteiligung im Zusammenhang mit dem Haushalt möglich ist in Thüringen, dass es in Erfurt vorgesehen ist, der Bürgerhaushalt, und auch in Jena intensiv diskutiert wird und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch kommen wird?

Ja, wir haben wohlwollend zumindest die Absichtserklärung der Landesregierung zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen eines Pilotprojekts die Form des Bürgerhaushalts in Thüringen auf den Weg gebracht werden soll. In Erfurt ist schon die Beschlusslage da seit 2006; zurzeit läuft ein Interessenbekundungsverfahren, so dass sich weitere Kommunen an einem Netzwerk beteiligen können. Das verfolgen wir durchaus mit Interesse. Allerdings schließt das nicht aus, dass wir jetzt die Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten bereits erweitern, und zwar nicht in einem Maße, dass dann mögliche Erfahrungen aus Erfurt oder anderen Städten dem entgegenstehen, sondern wir betrachten das als eine Ergänzung.

Ich möchte noch mal die drei Elemente der Bürgerbeteiligung am Haushalt hier kurz erläutern, um auch mal hier zur Versachlichung der Diskussion beizutragen, dass wir hier nicht irgendwie das gesamte Haushaltsrecht auf den Kopf stellen, sondern, Frau Taubert, wir modernisieren es tatsächlich. Deshalb ist auch die Begrifflichkeit richtig gewählt.

Meine Damen und Herren, wie ist denn die gegenwärtige Situation für den Bürger, wie kann er denn an der Erstellung des Haushalts mitwirken? Die Verwaltung erstellt einen Entwurf, leitet ihn der Vertretung zu, also dem Stadtrat, Gemeinderat oder dem Kreistag. Dort finden manchmal mehrere Lesungen statt oder Verweise an die Ausschüsse, nicht mal überall, es gibt auch gerade in den Gemeinden die Praxis, der Haushalt wird eingebracht und sofort in

der gleichen Sitzung verabschiedet. Danach wird der Haushalt, wenn er verabschiedet ist, 14 Tage ausgelegt. Dann kann der Bürger Einblick nehmen. Dann wundert sich die Verwaltung, warum kein Bürger dorthin kommt und in den Haushaltsplan Einblick nimmt. Erstens ist das natürlich ein großes Werk; die häufigste Ziffer in diesem Zahlenwerk ist die Null.

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Im Inter- net gibt’s das auch.)

Das macht für den Bürger natürlich auch keinen Spaß, ständig Nullen zur Kenntnis zu nehmen. Aber er geht auch deshalb nicht hin, weil er sagt: Ich kann doch überhaupt keinen Einfluss mehr auf das nehmen, was in diesem Plan letztlich drinsteht, ich kann es nur noch zur Kenntnis nehmen. Natürlich weiß ich, dass engagierte Kommunalpolitiker den Weg immer zu den Betroffenen suchen; wir machen das in jeder Haushaltsdiskussion als Linkspartei.PDS. Wir suchen immer den Kontakt mit den Bürgern und aufgrund unserer Erfahrungen wollen wir das jetzt nur im Gesetz verankert haben, dass bereits bevor die Vertretung entscheidet, der Bürger zumindest die Möglichkeit hat, in die Entwürfe Einblick zu nehmen, Anregungen vorzutragen und dass diese Anregungen dann abgewogen werden, das Für und Wider. Wir haben die Erfahrung gemacht, da braucht die Gemeinde oder der Landkreis nicht zu befürchten, dass Ausgaben ausufern, weil Bürger sehr verantwortungsbewusst mit einem solchen Instrument umgehen.

Das Zweite, was wir wollen, ist eine regelmäßige Rechenschaftslegung zum Haushaltsvollzug. Wir müssen jetzt zur Kenntnis nehmen, dass manchmal viele Gemeinderäte und Kreistage überhaupt nicht über den Haushaltsvollzug in Kenntnis gesetzt werden, sondern maximal mit der Jahresrechnung, und die wird erst nach Abschluss des Haushaltsjahres erstellt. Wir wollen einfach eine regelmäßige Berichterstattung. Auch das läuft jetzt bereits in einigen Kommunen freiwillig. Die haben gute Erfahrungen. Gerade diese guten Erfahrungen wollen wir im Gesetz verankert wissen und wollen sie deshalb als Verfahrensschritt aufnehmen. Auch das überfordert die Verwaltung nicht, sondern im Gegenteil, die Verwaltung bekommt Sicherheit, dass der Haushaltsvollzug auch den ursprünglichen Beschlusslagen in den Gemeinderäten, Stadträten und den Kreistagen entspricht. Letztlich wollen wir, dass die Rechnungsprüfung transparent gemacht wird, also die Abrechnung des Haushalts. Gegenwärtig ist es so, der Haushaltsplan wird zwar ausgelegt, aber die Rechnungsprüfungsberichte sind völlig unzugänglich für den Bürger. Das kann doch aber nicht sein. Dann erleben wir jedes Mal bei der Veröffentlichung des Schwarzbuches des Bundes der Steuerzahler, dass dann manche aus allen Wolken fallen. Wir haben mit diesem Schwarzbuch auch manche Probleme,

weil da manches überspitzt dargestellt ist, aber dem könnten wir zumindest auf kommunaler Ebene begegnen, indem die Rechnungsprüfungsberichte, wenn sie dann im Gemeinderat behandelt wurden, auch öffentlich ausgelegt werden. Der Bürger hat ein Recht zu erfahren, was mit den Geldern in seiner Gemeinde, in seinem Landkreis geschieht. Alles keine Dinge, die in irgendeiner Art und Weise die Kompetenz der Vertretung, die Kompetenz der Verwaltung infrage stellt, sondern vielmehr geht es darum, den Bürger stärker zu beteiligen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beantragen, dass unser Gesetzentwurf an den Innenausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird, federführend an den Innenausschuss. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die Landesregierung Staatssekretär Baldus, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu dem Entwurf eines kommunalen Haushaltsrechtsmodernisierungsgesetzes der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2279 nehme ich für die Landesregierung wie folgt Stellung: