Wer enthält sich der Stimme? Ich bitte noch einmal, die Stimmenthaltungen kundzutun! 4 Stimmenthaltungen. Damit ist angenommen, dass dieser Antrag morgen auf die Tagesordnung kommt und aufgerufen wird.
Frau Präsidentin, ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmverhalten abgeben. Ich habe gegen Ihre Formulierung gestimmt, weil ich davon ausgegangen bin, dass sie so gemeint war, dass wir bei regulärem Ablauf diesen Punkt tatsächlich behandeln können, unter der Maßgabe, dass ein paar Manuskripte auf dem Platz bleiben und wir die zügig beraten und nicht deswegen dann Überstunden machen müssen.
Ich war nicht gegen die Behandlung des Punktes morgen, ich war nur gegen Überstunden, weil man sich nicht zusammenreißen kann.
Thüringer Umweltinformationsge- setz (ThürUIG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/1813 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Naturschutz und Umwelt - Drucksache 4/2308 - ZWEITE BERATUNG
Das Wort hat Herr Abgeordneter Gumprecht aus dem Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zur Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter Gumprecht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Landtag hat in seiner Sitzung am 30. März 2006 den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1813 - Thüringer Umweltinformationsgesetz - an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt überwiesen. Der Ausschuss hat sich in vier Sitzungen mit dem Thema befasst. Dazu fand am 30. Juni 2006 ein mündliches Anhörungsverfahren in öffentlicher Sitzung statt.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung der zwingenden Vorgabe der Richtlinie 2003/4 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, soweit informationspflichtige Stellen der öffentlichen Verwaltung oder private informationspflichtige Stellen auf der Ebene des Landes davon betroffen sind. Das Thüringer Umweltinformationsgesetz war notwendig, da der Bund in Abkehr von der bisherigen Rechtslage seine Gesetzgebungskompetenzen nur auf die öffentliche Verwaltung des Bundes sowie gegenüber den der Kontrolle bzw. Aufsicht des Bundes unterliegenden Einrichtungen in Anspruch genommen hat. Damit war es notwendig für die Länder, nach einer kurzen Übergangsfrist bereits bis zum 14. Februar 2005 ein eigenes Umweltinformationsgesetz für die Landes- oder Kommunalbehörden zu erlassen. Da die neue Rechtsauffassung im Bund erst Ende 2004 absehbar war, hatten die Länder, damit auch Thüringen, nicht die Chance, die vorgegebene Frist einzuhalten. Die Umsetzung ist bisher in acht Ländern erfolgt; Gesetzentwürfe liegen in fünf Ländern vor, keine Regelung gibt es in drei Ländern.
1. Der Anwendungsbereich gegenüber dem bisher geltenden einheitlichen Bundesrecht wird entsprechend den europäischen Vorgaben erweitert.
4. Es beinhaltet detaillierte Regelungen zum Informationszugang auf Antrag und die Pflicht zur Aufbereitung und Vorbereitung von Umweltinformationen durch die Behörde.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf verfolgt den Grundsatz, und so auch der Ausschuss, die Umsetzung des europäischen Rechts nur in dem Maß, wie es zwingend erforderlich ist, aufzunehmen, d.h., nur das zwingend notwendige Maß 1:1 anzuwenden.
An der öffentlichen Anhörung wurden 19 Anzuhörende beteiligt, 18 Zuschriften sind eingegangen. Die Anhörung und die Abschlussberatung ergaben:
1. Der § 1 Abs. 2 Nr. 1 wird auf Anregung des Thüringer Landkreistages durch mehrheitlichen Beschluss geändert. Damit heißt es nicht mehr „das Land und seine Gebietskörperschaften“, sondern „das Land, die Landkreise, die Gemeinden und die Gemeindeverbände“.
2. Ein weiterer Schwerpunkt der Anhörung betraf die Verwaltungskosten nach der Verwaltungskostenermächtigung in § 12 Abs. 3. Wir bedanken uns beim Thüringer Umweltminister Herrn Dr. Sklenar für den übergebenen Entwurf der Thüringer Umweltinformationsverwaltungskostenordnung. Sie beinhaltet die Gebühren für erteilte Auskünfte nach dem Grundsatz des entstandenen Aufwands. Die Verordnung lehnt sich an die Kostensätze der Nachbarländer an.
3. Die Bitte der kommunalen Spitzenverbände, für mündliche Auskünfte Kosten zu erheben, wurde in Anlehnung an das Thüringer Verwaltungskostengesetz, nach dem mündlich erteilte Auskünfte bisher auch dort kostenfrei sind, abgelehnt.
rens von Betriebsgeheimnissen, weil § 7 Abs. 1 Satz 1 über das EU-Recht hinausgehen würde, wurde nicht geteilt. Das Ziel einer Anfrage ist immer die Behörde, die im Rahmen ihrer Verantwortung bei der Wahrnehmung des Ermessensspielraums die Grenze zu den privaten Belangen und den Betriebsgeheimnissen ziehen muss. Als Betriebsgeheimnisse gekennzeichnete Informationen dürfen nicht weitergegeben werden. 5. Weitere andere Änderungsanträge fanden im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt nicht die Mehrheit. Sie beinhalteten Änderungswünsche zu folgenden Punkten: Änderung § 7 Abs. 3, um einen leichteren Zugang zu Umweltinformationen zu ermöglichen, oder auch die Änderung des § 2 um einen dritten Absatz mit dem Ziel der Erweiterung der Begriffsbestimmung. Es galt, wie bereits gesagt, den Grundsatz zu gewährleisten, die Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Richtlinie.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich empfehle im Namen des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt die Annahme des Gesetzentwurfs zum Thüringer Umweltinformationsgesetz in Drucksache 4/1813 unter Berücksichtigung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung in Drucksache 4/2308. Vielen Dank.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen heute einen Gesetzentwurf verabschieden, der jeder und jedem in diesem Land einen Rechtsanspruch auf Umweltinformationen gewährt, und ich denke, das ist gut so.
Aber Abgeordneter Gumprecht hat schon in der Ausschussberichterstattung deutlich gemacht, dass wir dieses Recht in Thüringen schon eher hätten einführen können oder eigentlich einführen müssen, nicht können, denn wir sind ein wenig in Zeitverzug. Da muss ich ehrlich sagen, wir hatten als Ausschuss die Möglichkeit, diesen Gesetzentwurf schon vor der Sommerpause zu verabschieden. Wir haben extra eine Sitzung durchgeführt, um das hier entsprechend in die Reihe zu bekommen. Allerdings war es nicht möglich, weil die CDU doch noch Änderungsbedarf gesehen hat und das noch weiterberaten wollte. Von dem Änderungsbedarf blieb leider nichts übrig außer dem Wunsch von Frau Tasch, die gemeinsam mit der Linkspartei.PDS diese Änderung, die der Gemein
- ja, auf Antrag der Linkspartei, unterstützt auch von der SPD, das ist richtig, Frau Becker -, so dass wir eigentlich mit einer marginalen Änderung den Gesetzentwurf dann im Ausschuss so angenommen haben, wie er uns vorliegt. Die Fraktion der Linkspartei.PDS teilt das Anliegen dieses Gesetzes, das möchte ich hier deutlich sagen, allerdings hatten wir noch ein paar Änderungsvorschläge in der Ausschussberatung, auf die ich hier kurz eingehen möchte.
Wir wollten, dass auch im Gesetz klar geregelt ist, dass der Antragsteller auf Information das Recht hat, zu erfahren, wie die Information zustande gekommen ist, also welches Messverfahren den Umweltdaten zugrunde lag, welche Form der Analyse, welche Form der Probenahme und der Vorbehandlung von Proben verwendet wurde, welche standardisierten Verfahren. Andere Länder haben das im Gesetz geregelt, bei uns steht es zurzeit nur in der Begründung und wir wollten hier die entsprechende Klarheit schaffen. Das wurde leider abgelehnt.
Außerdem kam es uns darauf an, dass die behördeninterne Weitergabe von Anfragen zu Informationen nicht möglichst rasch, wie im Gesetz stehend, geregelt werden soll, sondern unverzüglich. Wir hatten da auch konkrete Dinge im Kopf, wenn ich daran denke, was die Stellungnahme des Landesverwaltungsamts zur Müllverbrennungsanlage Heringen angeht, wo behördenintern natürlich die entsprechenden Informationen zusammengesammelt werden mussten, wo das Staatliche Umweltamt Suhl eine Zuarbeit liefern sollte und nur acht Werktage Zeit hatte, um diese Zuarbeit entsprechend zu erstellen, und das auch in seiner Stellungnahme deutlich kritisiert hat. Da kam es uns eben darauf an, solche Dinge zu vermeiden. Es kam uns darauf an, dafür zu sorgen, dass Behörden ausreichend Zeit haben, um die entsprechenden Informationen zusammenzutragen. Das ist nur durch eine unverzügliche Weitergabe von Anfragen auch innerhalb der Behörden zu gewährleisten. Deshalb dachten wir, ist es für uns wichtig, diesen Punkt mit aufzunehmen.
Wir wollten ebenfalls die Frage des Rechtsschutzes klären. Der Bund für Umwelt und Naturschutz in Thüringen hat hier vorgeschlagen, den Rechtsweg nach der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend klarzulegen. Damit wäre sehr deutlich gewesen, wie der Rechtsschutz entsprechend zu verlaufen hat. Auch hier erfolgte keine Klärung in diesem Sinne.
Ein weiterer Punkt, der uns wichtig war, das war die Forderung, dass die informationspflichtigen Stellen gewährleisten, dass die Umweltinformationen auf dem aktuellen Stand sind. Im Moment steht die Möglichkeitsform im Gesetz, also soweit wie möglich sollen sie aktuell, exakt und vergleichbar sein. Sicherlich können Umweltinformationen nicht immer exakt und nicht immer vergleichbar sein. Das kommt darauf an, was habe ich an Informationen vorliegen. Es ist auch die Frage, ob ich entsprechende Daten in Übereinstimmung habe. Aber aktuell können sie immer sein, weil ich von der Behörde erwarten kann, auch von der privaten informationspflichtigen Stelle, dass sie mir die aktuellsten Daten, die ihr vorliegen, auch entsprechend aushändigt. Deshalb wollten wir hier die Möglichkeitsform streichen. Auch da wurde uns nicht gefolgt.
Ein letzter Änderungswunsch, der für uns wichtig war, das war die Frage der Überwachung der privaten informationspflichtigen Stellen. Es gibt private Stellen, die Umweltinformationen herausgeben müssen. Im Gesetz ist nicht eindeutig geklärt, wer kontrolliert, ob diese das auch ordnungsgemäß tun. Das hätten wir uns gewünscht. Dazu haben wir einen entsprechenden Vorschlag gemacht, der leider nicht angenommen wurde. Deshalb wird unsere Fraktion, auch wenn sie mit dem Grundanliegen des Gesetzes übereinstimmt, sich zu diesem Gesetzentwurf nur enthalten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, je weniger Informationen die Menschen in einer Demokratie erhalten, desto gefährdeter ist sie.
Ich glaube, über diesen Spruch sollten wir alle einmal nachdenken, nicht nur die Landesregierung. Denn wir als Parlament wissen schon, was das bedeutet, wenn die Landesregierung keine Informationen weitergibt. Das wissen wir nicht nur, seitdem Herr Goebel seine Aktion bei den Kulturkürzungen gemacht hat, sondern das wissen wir als Parlamentarier schon über längere Jahre. Aber dass die Landesregierung auch Informationen gegenüber den Bürgern weitergeben sollte und das ausweiten sollte, auch das müssten wir gemeinsam noch mal überdenken und die Landesregierung vielleicht auch zu einem Umdenkungsprozess führen, dass Informationen nicht nur im Umweltrecht weitergegeben werden dürfen, son
dern auch auf anderen Gebieten. Beim Verbraucherinformationsgesetz haben Sie dazu fünf Jahre gebraucht; ich hoffe, dass der Umdenkungsprozess bei anderen schneller gehen könnte. Wir geben Ihnen heute im Laufe der Tagesordnung noch Anlass, z.B. beim Informationsfreiheitsgesetz, auch unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, heute erst mal zu überweisen, aber dann dem Ganzen zuzustimmen. Ich glaube, das würde unsere Demokratie stärken, wenn wir den Bürgerinnen und Bürgern mehr zumuten würden im positiven Sinne.
Herr Gumprecht hat ja nun ausführlich schon über unsere Ausschussberatungen berichtet. Ich bin ihm auch sehr dankbar dafür. Im Großen und Ganzen war es ja Einvernehmen. Es gab nur wenige Anträge der Linkspartei. Einer ist ja auch mit Mehrheit angenommen worden. Aber verwundert war ich dann doch schon, Herr Kummer hat es angesprochen, über die Aktionen der CDU-Fraktion - obwohl, wundern tut mich da auch vieles nicht mehr nach den vielen Jahren, die ich hier bin.
Wir haben Sondersitzungen dazu durchgeführt, wir haben eine große Anhörung dazu durchgeführt und in der letzten Sitzung, in der das Gesetz abgestimmt werden sollte, stellte die CDU noch Beratungsbedarf fest. Gut, Sie hat dann beraten, hatte dann keine Änderungswünsche - auch das soll alles vorkommen. Dieses Gesetz ist auch - Herr Gumprecht hatte das auch schon angesprochen, dieses Schlagwort könnte bestimmt auch mal zu einem Unwort des Jahres erklärt werden - die Eins-zu-Eins-Umsetzung des europäischen und Bundesrechts in Landesrecht. Seehofer hat das sehr schön geprägt in den letzten Wochen und Monaten, aber ich glaube, auch die Landesregierung wird dieses als Schlagwort über die nächsten Jahre gebrauchen. Nichtsdestotrotz wird die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass es im Großen und Ganzen doch ein Fortschritt ist und dass es gut ist, wenn Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Umweltinformationen haben, und dass es für ihren Lebensbereich auch wichtig ist, dass sie detaillierte Informationen bekommen und Informationen bekommen, die auch sachlich richtig und auch wissenschaftlich untersetzt sind, weil, das ist das Wichtige daran.
Herr Gumprecht hat auch schon darauf hingewiesen, dass der Bauernverband seine Zweifel hegte. Aber, ich glaube, die konnten wir gemeinsam in der Anhörung ausräumen. Da war, glaube ich, der Ansatz des Bauernverbandes nicht richtig. Herr Kummer hat ein paar Regelungen des Gesetzes angesprochen, das möchte ich nicht tun, weil im Großen und Ganzen doch Übereinstimmung erzielt wurde. Auch die Umweltverbände haben einige Änderungen angeregt, die