Protokoll der Sitzung vom 28.09.2006

wir nicht nachvollziehen konnten und auch nicht unnötig das Gesetz beschweren wollten. Wichtig ist, dass es in Kraft tritt. Es tritt zu spät in Kraft. Andere Länder, Sachsen-Anhalt und Sachsen, haben uns das ein bisschen schneller vorgemacht. Im Februar 2005 endete eigentlich die Umsetzungsfrist. Wir wissen, dass die Landesregierung mit diesen Umsetzungsfristen immer so ihre Probleme hat. Wir hoffen, dass sie irgendwann mal etwas schneller arbeitet und diese Informationen an die Bürger dann auch schneller transportiert werden. Kritikpunkte im Einzelnen haben wir nicht, Herr Minister.

Auch über die Gebührenverordnung ist schon gesprochen worden. Es war wichtig, dass wir durch diese Gebührenordnung Bürger nicht von Informationen ausschließen, sondern dass die Gebühren so angemessen sind, dass die Bürger auch die Informationen annehmen können und auch damit umgehen können und die Gebühren auch bezahlen können. Wenn sie nicht bezahlbar wären, dann würde das Gesetz nichts nützen. Das haben Sie uns vorgelegt.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind damit einverstanden. Ich würde vielleicht anregen im Namen der SPD-Fraktion, dass wir im Laufe des Jahres dann noch mal darüber reden, wie diese Gebührenordnung angenommen wird, ob das auch kein Hemmnis ist für die Bürgerinnen und Bürger, sondern dass sie die Informationen auch annehmen. Aber im Großen und Ganzen sehe ich der Umsetzung des Gesetzes positiv entgegen und hoffe, dass die Menschen in Thüringen das auch weiterhin annehmen werden, weil der Run auf Umweltdaten in Thüringen wirklich nicht so groß ist, das muss man auch sagen, aber mündige Bürger, vielleicht wachsen sie ja noch heran. Ich hoffe, dass von dem Gesetz viel Gebrauch gemacht wird. Wie gesagt, über die Gebühren würde ich gern im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zu gegebener Zeit noch mal beraten, wie denn die Umsetzung erfolgt ist. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Rose, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, wo Transparenz fehlt, wo nicht nachvollzogen werden kann, wie es in der Umwelt aussieht, wie Entscheidungen zustande kommen und worauf sie sich stützen, da ist die Demokratie ausgeschlossen. Die Erfahrung mit einem totalitären Regime und seinem Unterdrückungsapparat führte im

Zuge der deutschen Einheit zu einer breiten Diskussion, wie insbesondere zukünftig mit Umweltdaten umgegangen werden soll. Plötzlich kamen aus den neuen Bundesländern hierzu neue Impulse, Impulse aus Erfahrungen.

Liebe Frau Becker, ich kann es nicht teilen, wenn Sie sagen, je weniger Informationen die Menschen in einer Demokratie erhalten, desto gefährdeter ist sie. Nein, ich glaube, man muss das erweitern und sagen, je weniger Informationen die Menschen in einer Gesellschaft erhalten, desto gefährdeter ist sie, denn gerade wir, die wir in diesem Land aufgewachsen sind, haben doch da unsere eigenen Erfahrungen gesammelt. Wenn ich einmal daran denke, dass allein hier in dem Bereich Erfurt von 1980 bis 1990 die Luftbelastung hinsichtlich Staub sich verdoppelt hatte, Hunderttausend Tonnen zusätzlich kamen, und alle die, die darauf hingewiesen haben, letzten Endes diskriminiert oder verfolgt wurden, ist es doch eigentlich eine schlimme Sache. Deswegen, denke ich einmal, muss man das ausweiten, kann man es nicht nur auf die Demokratie beziehen. Unsere heutige demokratische Rechtsordnung basiert auf einer Informations- und Wissensgesellschaft. Vom Wissen kommt man zum Handeln. Zu dieser Erkenntnis waren die Väter und Mütter der Verfassung des Freistaats Thüringen bereits im Jahr 1993 gekommen. Artikel 33 der Thüringer Verfassung bestimmt seither, ich zitiere: „Jeder hat das Recht auf Auskunft über die Daten, welche die natürliche Umwelt in seinem Lebensraum betreffen und die durch den Freistaat erhoben worden sind, soweit gesetzliche Regelungen oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen.“ Die EU-Richtlinie zur Umweltinformation aus dem Jahr 2003 führte nun endlich europaweit zu einem Paradigmenwechsel im Umweltrecht und passt die Aarhus-Konvention hinsichtlich des Zugangs zu Umweltinformationen und des diesbezüglichen Rechtsschutzes an. Das Modell eines Behördenapparats à la DDR als Hort streng vertraulicher Datensammlungen hat endgültig ausgedient. Transparenz und Kontrolle durch Informationen und Partizipation der Bürger sind das neue Leitbild. Der Bürger soll so in die staatliche Aufgabe „Umweltschutz“ als eine zusätzliche Kontrollinstanz eingebaut und aktiv eingebunden werden. Das wiederum ist geeignet, auch auf diesem Weg das Umweltbewusstsein der Öffentlichkeit allgemein zu schärfen.

Mit dem heute vorliegenden Gesetz schließt Thüringen nun eine Gesetzeslücke - nicht mehr, aber auch nicht weniger -, eine Lücke, die entstanden war, nachdem die Novelle des Umweltinformationsgesetzes des Bundes im Februar 2005 als Reaktion auf die Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten war. Ab März 2005 fiel damit theoretisch die bis dahin in Thüringen geltende Rechtsgrundlage, die den freien Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Umweltinformationen bei den Behör

den des Freistaats und kommunalen Körperschaften regelte, ersatzlos weg. Praktisch - und das wird mir, glaube ich, jeder bestätigen können - wurde jedoch an den bewährten Verfahrensweisen festgehalten und Umweltinformationen entsprechend dem mittlerweile geltenden Selbstverständnis durch die Thüringer Behörden bereitgestellt. Den Vorwurf der Opposition, dass hier ein mehrmonatiges Rechtsvakuum entstanden sei, weisen wir deshalb zurück. Geschwindigkeit, meine Damen und Herren, ist eben relativ,

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist wohl wahr.)

noch dazu, wenn kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Es ist sicher sinnvoller, ein solches Gesetz in einem Land, das den Anspruch erhebt, das grüne Herz Deutschlands zu sein, breit zu diskutieren und in den wesentlichen Fragen Konsens herzustellen.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, Die Linkspartei.PDS: Bei der Kultur kommen wir noch einmal darauf zurück.)

Das können wir machen.

Sicherlich ist es richtig, dass der Gestaltungsspielraum für das Umweltinformationsgesetz im Rechtsdreieck von Europäischer Union, Bund und Land aus meiner Sicht alles andere als groß ist, will man nicht über landesindividuelle Regelungen den Gleichklang der Ländergesetze beeinträchtigen und somit eine Rechtsunklarheit produzieren. Aber es sind, wie immer, auch die kleinen Dinge, die bedacht werden sollten. So stimmte mich die Aussage des Vertreters der grünen Verbände in der Anhörung doch recht nachdenklich, als er davon sprach, dass sich gerade ältere in der Umwelt- und Naturschutzbewegung engagierte Bürger, da sie oft nicht den Bezug zu modernen Kommunikationsquellen, z.B. dem Internet, haben, Informationen zum Teil für sich selbst erst mühevoll beschaffen müssen. Sicherlich ist das nur ein zeitliches Problem, aber man muss nach Lösungen suchen. Natürlich beinhaltet das neue Umweltinformationsgesetz des Bundes auch deutliche Verbesserungen, wie z.B. die Erweiterung der Informationspflicht auf sämtliche Stellen der öffentlichen Verwaltung und eben auch auf bestimmte private Stellen. Das alles sind positive Vorgaben, die man ohne große Modifizierungen 1:1 umgesetzt hat. Damit relativiert sich der Zeitverzug des vorliegenden Thüringer Umweltinformationsgesetzes.

In der Gesamtbetrachtung des vorliegenden Entwurfs galt für uns als CDU-Fraktion der Grundsatz der Rechtsklarheit und Vergleichbarkeit der Ländergesetze durch hohe Kongruenz zum Bundesgesetz. Diese Entscheidungsfindung erleichterte uns gerade,

strittige Definitionsfragen einfach zu beherrschen. Der Sinn des Thüringer Umweltinformationsgesetzes in der jetzt vorliegenden Form bleibt für uns damit auch für einen juristischen Laien erfassbar.

Meine Damen und Herren, da es sich quasi um eine Eins-zu-Eins-Umsetzung europäischen und bundesdeutschen Rechts handelt und die Spielräume des Landesgesetzgebers benutzt werden, bitte ich im Namen meiner Fraktion um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats sind jetzt aufgefordert, ihre neuen Rechte auch in Anspruch zu nehmen. Sie sollten diejenigen Lügen strafen, die keinen Bedarf für dieses Gesetz gesehen haben. Dabei geht es nicht darum, die Verwaltung querulatorisch mit einer Flut von überflüssigen oder unsinnigen Anfragen zu überschütten, sondern darum, aktiv ein Bürgerrecht wahrzunehmen, bei den Behörden vorhandene Informationen zu nutzen und sich in Streit- und Zweifelsfällen selbst ein Bild vom Verwaltungshandeln zu machen. Durch Deutschland müsse ein Ruck gehen, das ist inzwischen allgemeiner Konsens aller Parteien. Und alle Parteien, ich glaube mit Ausnahme wohl der Linkspartei.PDS, stimmen ebenfalls darin überein, dass ein Großteil der vom Staat wahrgenommenen Verantwortung wieder in die Hände der Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden muss. Dieses Gesetz ist ein Hinweis darauf, wie ernst es die Parteien mit ihren Bekenntnissen zu weniger Staat meinen, denn der Beginn ist immer, den Staat zunächst einmal transparenter zu gestalten.

(Beifall bei der SPD)

Zu dem teilweise erhobenen Vorwurf, dass das Gesetz zusätzliche Verwaltungskosten durch die Informationsbeschaffung bei den informationspflichtigen Stellen verursacht, muss man wissen, dass die informationspflichtigen Stellen nur die Informationen geben, über die sie ohnehin bereits verfügen und dem Bürger dabei helfen, die richtigen Informationen von den richtigen Stellen zu erhalten. Das ist sicher auch der Schnittpunkt, der vorhin angesprochen worden ist, zur Aktualität der Daten. Ich gehe aber einmal davon aus, dass gerade die Datenlage in den Thüringer Verwaltungen doch recht aktuell ist und man braucht sich nur die Informationsquellen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt anzuschauen,

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das ver- folgen wir schon lange.)

dort sind sie wirklich immer auf dem Laufenden. Gerade bei solchen heiß diskutierten Dingen wie Feinstaub kann man stunden- oder tagesaktuell sehen, wo die Probleme liegen. Mit der Zeit wird dieses ganz von selbst zu einem Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen führen und sich für den Bürger

auch, ich will mal sagen, zu einer Routine entwickeln. Man weiß besser, was andere an Informationen alles vorhalten oder was an Daten in anderen Stellen vorhanden ist. Damit kann es durchaus zu einer neuen Qualität des diesbezüglichen Verwaltungshandelns kommen. Der Vorwurf bleibt also unbegründet. Begründet ist die Forderung, nunmehr den Umweltbericht des Landes regelmäßig im Abstand von nicht mehr als vier Jahren vorzulegen. Ganz abgesehen davon, dass die EU-Richtlinie diesbezüglich nur eine Kannbestimmung enthält, haben wir meiner Meinung nach genügend Berichte der Landesregierung und insbesondere aus dem Ressort des Thüringer Umweltministeriums. Es macht wenig Sinn, diese Daten noch einmal zusammenzufassen, da der interessierte Bürger, auch die Umweltverbände und die Unternehmen in erster Linie an Fachinformationen interessiert sind. Wir sagen: Jedem die Information, die für ihn wichtig ist, und das in einer nachvollziehbaren Berichtsstruktur. Ein dicker Wälzer „Umweltberichte“ sieht dabei vielleicht gut aus, bringt aber der Sache des Umweltschutzes gar nichts.

Im Zusammenhang mit der geplanten Erhebung von Verwaltungskosten und Erstellung einer Verwaltungskostenordnung möchte ich die Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen, dass ich die Kolleginnen und Kollegen nicht verstehe, die im Umweltausschuss zu hohe Kosten für die Bereitstellung von Informationen bemängeln und andererseits das Haushaltsdefizit beklagen. Wir haben alle in diesem Haus eine Verantwortung für den Landeshaushalt. Deshalb sage ich, die Erhebung von Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem Umweltinformationsgesetz ist völlig in Ordnung.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Wo war denn das im Ausschuss?)

Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem guten und wichtigen Gesetz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Bitte, Herr Minister.

(Zuruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirt- schaft, Naturschutz und Umwelt: Darf ich?)

Gern.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, herzlichen Dank all denen, die aktiv mit dazu beigetragen haben, dass wir das Gesetz heute verabschieden können.

Es ist hier mehrfach beklagt worden, dass mit der Überschreitung der Umsetzungsfrist für den Bürger Verluste im Informationsgehalt eingetreten sein könnten oder eingetreten sind. Dem kann ich nur entgegenhalten, dass die Richtlinie 2003/4/EG bis zum Inkrafttreten des Thüringer Informationsgesetzes unmittelbar für uns zutrifft und unmittelbar anzuwenden ist, und das ist auch so gemacht worden. Was die inhaltliche strikte Eins-zu-Eins-Umsetzung der europarechtlichen Vorhaben betrifft, liebe Dagmar Becker, da möchte ich nur auf das hinweisen, was wir in den letzten Jahren mit der Bundesregierung erlebt haben. Denn die hat doch in vielen Sachen noch einen Schnaps draufgesetzt. Ich erinnere hier nur an die Legehennenverordnung, ich erinnere hier nur an die Schweinehaltungsverordnung; eine Vielzahl von Beispielen könnte ich hier noch nennen, die denjenigen, die davon betroffen sind, große Sorgen bereitet haben, obwohl die Europäische Union etwas anderes vorgeschlagen hat. Wir haben mit dem Gesetz die Lesbarkeit für den Bürger verbessert und für die informationspflichtigen Stellen anstelle von Verweisen auf das Bundesrecht gesetzestechnisch eine Volltextregelung durchgesetzt. Ich glaube auch, das Thüringer Informationsgesetz verknüpft wesentliche Neuerungen; ich möchte an dieser Stelle auf das Vorblatt und die Gesetzesbegründung hinweisen. Die wesentlichsten Einwände, die von den verschiedensten Seiten gekommen sind, konnten behoben werden bzw. wurden weitestgehend berücksichtigt. Was die Gebühren betrifft, bin ich schon dafür, dass wir das noch mal kontrollieren, vielleicht in einem Jahr von mir aus, um zu sehen, wie die Wirksamkeit ist. Doch uns ist inzwischen allen klar, dass das, was nichts kostet, auch nichts wert ist und demzufolge auch nicht dementsprechend geschätzt wird. Im Ergebnis setzt der Ihnen vorliegende Entwurf für ein Thüringer Umweltinformationsgesetz alle europarechtlichen Anforderungen um. Ich glaube, wir haben damit noch den letzten Stein gesetzt, damit der Anreiz für die Öffentlichkeit, für die Bevölkerung, sich mit den Umweltdaten zu befassen, auch da noch geschlossen worden ist. In dem Sinne herzlichen Dank für die Mitarbeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit beende ich die Aussprache und wir kommen zur

Abstimmung. Wir stimmen als Erstes über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt in Drucksache 4/2308 ab. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1813 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt in Drucksache 4/2308. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Somit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf und ich bitte Sie, durch Erheben von den Plätzen Ihre Stimme kundzutun. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Danke. Wer ist gegen dieses Gesetz? Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen ist das Gesetz angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Thüringer Gesetz zu dem Abkom- men zur Änderung des Abkom- mens über das Deutsche Institut für Bautechnik Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/1969 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Bau und Verkehr - Drucksache 4/2255 - ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Holbe aus dem Ausschuss für Bau und Verkehr zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, die Drucksache 4/1969, ein Gesetzentwurf der Landesregierung über das Thüringer Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik, wurde in der Plenarsitzung am 8. Juni 2006 behandelt. Durch den Thüringer Minister für Bau und Verkehr, Herrn Trautvetter, erfolgte die Begründung zur Einbringung des Gesetzes. Dieses wurde ohne Aussprache an den Ausschuss für Bau und Verkehr überwiesen. Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat am 14. September in seiner 16. Sitzung darüber

beraten.

Thüringen hat das Gesetz am 21.09. unterzeichnet und damit die Marktüberwachung für Bauprodukte dem Deutschen Institut für Bautechnik übertragen. Damit soll ein Institut beauftragt werden, das über langjährige Erfahrungen und zahlreiche Experten in den Bereichen Baustoffe und deren Verfahrenstechnik verfügt. Durch die Europäische Bauproduktenlinie wurde die Marktaufsicht auf Länder und Bund übertragen. Gemeinsam hat man sich auch aus finanziellen Erwägungen heraus entschieden, keine eigene Überwachungsstelle im Land aufzubauen, sondern gemeinsam mit den anderen Bundesländern das Deutsche Institut für Bautechnik damit zu beauftragen.

Mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz erfolgen Verbesserungen im Sinne des Verbraucherschutzes, um keine Überschneidungen im Baubereich zuzulassen. So wurde im Bauproduktengesetz nur die technische Überwachung geregelt. Mit der Kennzeichnung „CE“ sollen europaweit Baustoffe gekennzeichnet werden, die bestimmten technischen Anforderungen an Qualitätsstandards entsprechen. Im Gesetz wird weiterhin eine Ermächtigungsgrundlage eingeräumt, nach der die zuständige Behörde einschreiten kann, wenn das Produkt zum einen den technischen Anforderungen der Spezifikation nicht entspricht, damit materielle Fehler aufweist, aber gleichermaßen kann es auch einschreiten, um formelle Fehler in der CE-Kennung aufzuweisen.

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs. Dazu liegt Ihnen die Drucksache 4/2255 vor. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine Wortmeldungen zur Aussprache vor. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung erfolgt in diesem Fall keine Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau und Verkehr, da diese Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt.

Damit stimmen wir direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1969 in zweiter Beratung ab. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf.

Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf