Protokoll der Sitzung vom 28.09.2006

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/2158 - ERSTE BERATUNG

Die Fraktion der Linkspartei.PDS wünscht nicht das Wort zur Begründung. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Pidde, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, man kann ja verbieten, was ohnehin nicht geht. Der vorliegende Gesetzentwurf ist eher für die Galerie geeignet, aber man muss auch sagen, inhaltlich nichts Falsches und insofern gibt es von unserer Seite auch keine Ablehnung dazu.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, Die Links- partei.PDS: Das ist ja beleidigend.)

Was entscheidend ist: Das Thema ist wichtig. Die Sparkassen schmoren nun schon seit Monaten unter dem Damoklesschwert der Novellierung des Hessischen Sparkassengesetzes. Der zweite Kabinettsdurchgang steht bevor, und es werden jetzt in diesen Wochen wichtige Entscheidungen getroffen.

Mit ihren Plänen könnte die Hessische Landesregierung schlussendlich das Tor für eine Privatisierung von Sparkassen öffnen, da höchst zweifelhaft ist, ob die Beschränkung auf den Verkauf innerhalb der hessisch-thüringischen Sparkassenfamilie mit dem EURecht vereinbar ist.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Nicht wegreden lässt sich auch die Tatsache, dass aus Sicht der Helaba jeder Erwerb von Sparkassen eine erhebliche Eigenkapitalbelastung für unsere Landesbank bedeutet. Gleichzeitig wird ihre Basis für Kapitalerhöhungen schmaler. Die Konsolidierung erworbener Sparkassen führt zu einer zusätzlichen und letztendlich schwer verkraftbaren Belastung bei der Helaba.

Meine Damen und Herren, die Hessische Landesregierung wischt all diese Argumente vom Tisch und begründet dies damit, dass den Sparkassen und ihren Trägern mehr Gestaltungsmöglichkeit eröffnet und die Sparkassen vor Ort gestärkt werden. Im Hessischen Landtag konnte sie diese Aussagen nicht untersetzen und so handelt es sich wohl doch mehr um leere Phrasen zum Beweihräuchern des eigentlichen Vorgehens.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion warnte schon frühzeitig vor diesem gefährlichen Sparkassenexperiment. Unser Ministerpräsident hätte die Reißleine ziehen müssen; er hätte den Streit mit dem Nachbarland Hessen um die geplante Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes zur Chefsache machen müssen. Unser Ministerpräsident hätte direkt mit Ministerpräsident Koch verhandeln und ihn zur Umkehr bewegen müssen. Der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen ist einfach zu wichtig, um ihn durch hessische Experimente in Gefahr bringen zu lassen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wenn die hessischen Sparkassen künftig tatsächlich die Möglichkeit bekommen, Stammkapital zu bilden und zu veräußern, dann ist es ein offenes Geheimnis, dass dies ein erster Schritt zur Privatisierung der öffentlichen Geldinstitute ist.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch darauf verweisen, dass die Thüringer CDU-Fraktion in der 37. Sitzung des Landtags am 31. März dieses Jahres ein eindeutiges Votum des Landtags gegen die hessischen Sparkassenpläne verhindert hat. Zur Abstimmung stand damals der Antrag meiner Fraktion „Verhinderung schädlicher Auswirkungen auf die Thüringer Sparkassen und das Sparkassenwesen in Deutschland“, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, sich unter Ausschöpfung ihrer Möglichkeiten gegen die hessischen Pläne zu wenden. Mit der Ablehnung des damaligen Antrags hat die Thüringer CDU vollkommen falsche Signale nach Hessen gesandt

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

und die Hessische Landesregierung in ihrem Tun bestärkt. Deshalb trägt die Thüringer CDU eine Mitschuld an der derzeitigen Entwicklung, in deren Ergebnis nicht nur der hessisch-thüringische Sparkassenverbund, sondern das Sparkassenwesen in Deutschland insgesamt zur Diskussion stehen könnte.

Meine Damen und Herren, diverse Punkte sollen nun in einem Staatsvertrag verankert werden. Bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Haushalts- und Fi

nanzausschuss wird es vielleicht der Finanzministerin schon möglich sein, Eckpunkte des Staatsvertrags darzulegen. Wir freuen uns auf diese Beratung. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Hauboldt, Die Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Ministerin Diezel, ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob die Fraktion der Linkspartei.PDS Landtagsgeschichte schreibt, indem sie heute den kürzesten Gesetzentwurf formuliert hat. Ich kann aber mit Sicherheit bestätigen, dass der Inhalt Landtagsgeschichte schreiben würde, so er angenommen wird.

Mit dem so genannten Sechs-Worte-Gesetzentwurf haben wir einen Passus im Thüringer Sparkassengesetz zementiert, worin sich bis zum heutigen Tag, das sage ich auch, alle drei Landtagsfraktionen zumindest in verbalen Verlautbarungen einig waren und hoffentlich auch noch sind. Die Entwicklung auf der hessischen Seite in punkto Neuausrichtung des Hessischen Sparkassengesetzes wird mit Besorgnis und Skepsis betrachtet und die Bildung von Stammkapital bei kommunalen Sparkassen darf nicht zugelassen werden - so der politische Konsens. Ich erinnere auch an die Rede von Herrn Wehner.

Ich verweise auf die Entwicklung bis zum heutigen Tag, nachdem in der 37. Landtagssitzung am 31.03.2006 und in den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses des Thüringer Landtags die hessischen Sparkassenpläne mit den Auswirkungen auf Thüringen thematisiert worden sind. Seinerzeit - Herr Dr. Pidde hat es erwähnt - hat die SPD-Fraktion den Antrag auf „Verhinderung schädlicher Auswirkungen auf die Thüringer Sparkassen und das Sparkassenwesen in Deutschland“ gestellt. Das Ergebnis kennen wir. Die CDU-Mehrheit dieses Hauses lehnte den Auftrag ab, dass die Landesregierung mit ihren Möglichkeiten - und da ist es mir egal, ob das jetzt Chefsache durch den Ministerpräsidenten ist oder durch die Ministerin selbst - und den geeigneten Mitteln darauf hinwirken sollte, dass die Hessische Landesregierung ihre damaligen Pläne zurücknimmt und nicht weiterverfolgt.

Die CDU-Fraktion brachte mit ihrer Abstimmung zum Ausdruck, blindes Vertrauen in das Agieren der Landesregierung zu setzen. Was ist bis heute passiert?

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Das ist eine Unterstellung!)

Im März 2006 konterten Sie, Frau Ministerin Diezel, mit der Argumentation, es gäbe ja noch gar keinen Gesetzentwurf und die Besorgnis zu den hessischen Ideen könne man mit deutlichen Worten in internen Verhandlungen auf höchster Ebene entkräften, regulieren oder gar verhindern. Heute stellt sich heraus, welch großer Irrtum. Im Juli dieses Jahres wurde der Referentenentwurf öffentlich präsentiert und letzte Woche - so die Erkenntnisse, die ich habe - ging der Gesetzentwurf der Hessischen CDU-Landesregierung in den parlamentarischen Geschäftsgang, ohne dass es auch nur annähernd gravierende Änderungen gegeben hätte. Der Vorschlag der Thüringer Landesregierung - so war einer Pressemitteilung zu entnehmen: dass sie durch ein so genanntes Verfallsphänomen die Privatisierung verhindern wolle; demnach soll eine Klausel festschreiben, dass das hessische Gesetz verfällt, sobald ein Gericht feststellt, bei Klage auf EU-Ebene, dass Geschäftsbanken gleich behandelt werden müssen. Mit dieser Entscheidung, meine Damen und Herren, wäre nämlich die Privatisierung der Sparkassen besiegelt.

Es scheint ein Ausdruck politischer Trägheit oder politischer Handlungsunfähigkeit der Thüringer Landesregierung zu sein, immer wieder - auch in anderen Bereichen kennen wir das - nicht die rechtzeitige Weichenstellung der Gesetzesänderung vorzunehmen, sondern erst Gerichte urteilen zu lassen, um die Regierung zum Handeln zu bewegen oder auch zu zwingen.

Meine Damen und Herren, wir lehnen als Fraktion der Linkspartei.PDS diese Taktik des Hinhaltens, der Halbwahrheiten sowie eines halbherzigen Lavierens strikt ab.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Der Ordner mit Stellungnahmen und Resolutionen von kommunalen Spitzenverbänden auf hessischer wie auf Thüringer Seite von zahlreichen Wirtschaftsverbänden bis zum Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen füllt sich weiter. Allesamt lehnen mit Nachdruck die Pläne der Hessischen Landesregierung ab, die Bildung von Stammkapital bei den Sparkassen zu ermöglichen und sie damit veräußerbar zu machen. Wir sehen uns als Fraktion aufgefordert, politisch zu handeln. Die Sparkassen sind ein wichtiger Bestandteil der durch von Städten und Gemeinden gewährleisteten Daseinsvorsorge und damit ein wichtiger Eckpfeiler der kommunalen Selbstverwaltung. Die Sparkassen müssen als gleichberechtigte Säule neben den privaten und genossenschaftlichen Banken erhalten bleiben; mit JedermannZugang zu einem Girokonto und einer flächendecken

den Versorgung. In ihren Geschäftsgebieten sind Sparkassen mit die größten Arbeitgeber, sie sichern Ausbildungsplätze, sind Investoren, Kreditgeber gerade für Handwerker und Mittelstand. Sie sind Steuerzahler und Förderer von Sport, Kultur und Kunst in Form von zahlreichen Stiftungen auf Kreisebene. Ich denke, ich weiß, wovon ich rede, in der Funktion als ehemaliges Verwaltungsratsmitglied und jetziges Verbandsratsmitglied einer Sparkasse hier in Thüringen.

Sparkassen sind gerade in Thüringen ein nicht unbedeutender Bestandteil der Infrastruktur und ein Stabilisator der regionalen Wirtschaftsentwicklung. Sparkassen sind stark, weil sie dezentral aufgestellt sind. Letzte, so gab es ja immer diese Vorwürfe, angebliche Vorteile gegenüber Privatbanken sind spätestens seit dem Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung abgeschafft. Durch die hessische Gesetzesinitiative kommen erhebliche Gefahren durch die Bildung und Veräußerbarkeit von Stammkapital auf die Sparkassen wie auch auf die Landesbank Hessen-Thüringen zu. Nach Einschätzung des Thüringischen Landkreistags zielen aber die Pläne der Koch-Regierung genau in diese Richtung. Die gemeinsame Sparkassenorganisation von Hessen und Thüringen wird dabei - ich sage es sehr deutlich - bewusst infrage gestellt. Ihre Grundlage ist Artikel 37 Abs. 1 des Staatsvertrags über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen, wonach die Vertragschließenden ein weitgehend einheitliches Sparkassenrecht anstreben werden.

Wir werden heute sicher von Ihnen, Frau Diezel, noch hören, wie interpretationsfähig der Begriff „weitgehend einheitlich“ sich darstellt. Von Ihnen ist mehrfach ein energisches und entschiedenes Vorgehen gegen die hessischen Pläne gefordert worden. Ihre Aussagen aus der Plenarsitzung vom 31.03.2006 lassen jedoch nichts Gutes erahnen. Ich darf zitieren: „Die Thüringer Landesregierung wird Änderungen im Sparkassenrecht nur in enger Abstimmung mit den Trägern der Thüringer Sparkassen vornehmen.“ So weit o.k. „Weiter müssen wir uns auf veränderte Verhältnisse insgesamt einstellen. Die Thüringer Landesregierung sieht zurzeit keinen Änderungsbedarf für das Thüringer Sparkassengesetz. Eine Option für Stammkapital werden wir erst diskutieren und anbieten, wenn die Träger der Sparkassen das in Mehrheit wünschen.“ Darin, denke ich, ist ja schon ein Passus enthalten, wo Sie sagen: Nein, aber... Das klingt doch, meine Damen und Herren, nach Ignoranz der Position der kommunalen Spitzenverbände aus Thüringen. Sie setzen doch bewusst auf die Karte, dass kommunale Finanznöte den nötigen politischen Druck erzeugen und da die Bildung von Stammkapital ermöglichen und dass deren Veräußerungsmöglichkeit zur schnellen Haushaltskonsolidierung führen könnte.

Diese Politik lehnen wir strikt ab und wir werden alle uns gegebenen politischen Möglichkeiten nutzen, meine Damen und Herren, um eine solche Entwicklung zu stoppen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich erlaube mir an dieser Stelle nochmals den Verweis auf eine längst überfällige und von uns geforderte notwendige Finanzreform auf Bundesebene unter Einbeziehung der Länder und in Thüringen die Umsetzung der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs hinsichtlich der Neuausrichtung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Mein Kollege Kuschel wird ja heute diesbezüglich eine Gesetzesnovelle meiner Fraktion noch vorstellen.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion wird einem möglichen Ausverkauf von Sparkassen nicht tatenlos zusehen und zementiert aus diesem Grund im Thüringer Sparkassengesetz in § 2 Abs. 3 die politische Forderung: Die Bildung von Stammkapital ist unzulässig. Mit der Anfügung des neuen Satzes wird aus unserer Sicht eindeutig klargestellt, dass die Bildung von Stammkapital bei der Thüringer Sparkasse nicht möglich ist. Logischerweise wird dadurch verhindert, dass künftige Anteile von Thüringer Sparkassen veräußert werden können. Die jetzige Überlegung der Thüringer Landesregierung, am Staatsvertrag herumzubasteln, lehnen wir ab.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich befürchte, dass mit Verabschiedung der Änderung des Hessischen Sparkassenrechts der kleine Partner Thüringen nachziehen muss. Sollte dieses Szenario eintreten, müssen wir darüber nachdenken, aus dem gemeinsamen Verband evtl. auszusteigen, um im Interesse der kommunalen Banken dem Ostdeutschen Sparkassenverband der anderen neuen Länder beizutreten. Es kann nicht angehen, dass die Thüringer Landesregierung in der direkten politischen Auseinandersetzung wie das erstarrte Kaninchen vor der Schlange dem Treiben auf hessischer Seite tatenlos zusieht. Wir lehnen es ab, dass - in welcher Form auch immer - einem Verkauf von Stammkapital, einer schleichenden Privatisierung der Thüringer Sparkassen Tür und Tor geöffnet wird. Sparkassen haben einen gesellschaftspolitischen und gesetzlichen Auftrag, wo nicht unmittelbar die Rendite im Vordergrund stehen darf, sondern auch Maßnahmen des Gemeinnutzes durchzuführen sind.

Meine Damen und Herren, senden Sie ein politisches Signal an die Hessische Landesregierung und setzen Sie den Willen der eingangs von mir erwähnten Verbände um, indem Sie das Thüringer Sparkassengesetz im Interesse einer künftigen Thüringer Sparkassenlandschaft reformieren. Ich sage auch ganz

bewusst, meine Damen und Herren, und dieser Vorwurf wird ja kommen, Frau Diezel, dass Sie sagen, das thüringische Gesetz gibt es ja momentan schon her, dass die Bildung von Stammkapital nicht möglich sei. Ich sage auch, im Rahmen des Katastrophenschutzgesetzes würde ich sagen, wir sind interessiert mit unserem Passus an der Abwehr einer Gefahrensituation; dazu dient unser Gesetzentwurf. Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat der Abgeordnete Wehner, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste! Kollege Hauboldt, ich verstehe ja, dass Sie zu diesem Gesetzentwurf, wie Sie ihn nennen, hier eine Auffassung vorgetragen haben, die überhaupt nichts mit den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss zu tun hat. Ich verstehe das deswegen und ich wundere mich auch, weil Sie an diesen Beratungen ja - im Normalfall zumindest - nicht teilnehmen. Man kann sich insgesamt ohnehin nur wundern, dass dieser Gesetzentwurf heute auf der Tagesordnung geblieben ist, er stammt ja aus dem Zeitraum August. Zum damaligen Zeitpunkt waren wir in der Diskussion bei Weitem noch nicht so weit. Die Beratungen im letzten Haushalts- und Finanzausschuss haben aber gezeigt, dass eigentlich alle Fraktionen das Gleiche wollen. Deswegen verstehe ich diese Diskussion an dieser Stelle überhaupt nicht, die wir hier letztendlich führen.

Sie haben richtigerweise dargestellt, welche große Bedeutung Sparkassen haben. Sie haben auch aus Ihrer eigenen Tätigkeit als Verwaltungsrat einer Sparkasse berichtet. Die jetzige Gesetzgebungssituation ist doch so, dass wir gar kein Stammkapital bilden können. Warum trauen Sie denn nur unseren Kommunalverantwortlichen immer so wesentlich weniger zu, als Sie sich selbst zutrauen würden?

(Beifall bei der CDU)

Warum soll ein Kommunalverantwortlicher der Bildung von Stammkapital, dem Verkauf seiner Sparkasse zustimmen? Sind das denn andere Menschen? Sitzen hier die Klugen bei Ihnen und in den Kommunen sitzen nur noch die Deppen, die sowieso nicht wissen, was sie machen? Auch diese Verwaltungsräte werden sehr verantwortlich mit solchen Fragen umgehen.

(Unruhe bei der SPD)

Deshalb bedarf es dieser Gesetzesregelung oder einer Gesetzesnovellierung überhaupt nicht, die Sie hier letztendlich vorgeschlagen haben. Nehmen Sie einfach mal zur Kenntnis, kommunale Selbstverwaltung ist eine Chance und Leute vor Ort sind genauso in der Lage, Verantwortung für die ihnen übertragenen Einrichtungen zu tragen, wie wir das für uns auch in Anspruch nehmen.