Wir sind hier in einer Situation, die sicherlich auch von Thüringer Seite nicht als besonders glücklich eingeschätzt wird. Meine Fraktion bzw. der Arbeitskreis meiner Fraktion hat sich bei einem Termin in Hessen auch mit den hessischen Kollegen unterhalten, warum denn diese Novellierung aus hessischer Sicht überhaupt angestrebt wurde. Dabei ist mir zunächst einmal...
Der CDU-Arbeitskreis, ja, das können Sie ja leider nicht oder Gott sei Dank nicht, weil es in Hessen noch geordnete politische Verhältnisse gibt, Herr Hauboldt. Dass Sie dort keinen Partner haben, das ist doch Ihr Problem.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch mal auf einige Beweggründe der Hessen eingehen. Wir haben in dem hessischen Verbandsgebiet Strukturen, die wir in Thüringen schon längst als Geschichte bezeichnen können, sehr klein kreditierende Sparkassen. Wir haben gerade im Bereich der Hessisch-Nassauischen Sparkasse sogar einen Wettbewerb unter verschiedenen Sparkassen in bestimmten Gebieten. Dass aufgrund dieser anderen Rahmenbedingungen dort auch durch gesetzliche Maßnahmen versucht wird, in der Sparkassenstruktur Veränderungen zu bewirken, dafür habe ich zumindest gewisses Verständnis. Der Freistaat Thüringen ist nur dann gefragt, wenn unsere Interessen betroffen sind. Unsere Interessen sind im Speziellen beim Problem der Landesbank betroffen. Auch darüber hat die Ministerin im Haushalts- und Finanzausschuss ausführlich informiert, dass es keine Änderung geben wird, ohne dass Thüringen ein Mitspracherecht an dieser Stelle hat. Ich will einen anderen Begriff, der in der Politik auch üblich ist, an dieser Stelle nicht gebrauchen, weil die Gespräche zu dieser Problematik noch laufen. Ich bitte Sie einfach, zur Kenntnis zu nehmen, dass Ihr jetziger Gesetzentwurf überhaupt nicht erforderlich ist und deswegen von uns auch abgelehnt werden wird.
Ich möchte abschließend aber noch einmal ganz deutlich sagen: Wir werden uns auf Änderungen in der Sparkassenstruktur einstellen müssen. Sie ken
nen den EU-Streit Begriff „Sparkasse“. Ich will das hier nur kurz anreißen. Auch der hessische Gesetzentwurf ist mittlerweile EU-rechtmäßig geprüft und als rechtskonform bezeichnet worden. Das heißt, es ist nicht auszuschließen, dass es auch seitens des EU-Gesetzgebers einmal Maßnahmen geben kann, die uns ohnehin zu Änderungen von Sparkassengesetzen zwingen werden. Ich hoffe das nicht und für uns bleibt die Leistungsfähigkeit der Sparkassen in ihrer Region von sehr, sehr großer Bedeutung und wir unterstützen das auch nachträglich, dass sich in Thüringen in diesem Bereich nichts ändert. Aber wir können nur für unsere Zuständigkeit reden und nicht von vornherein auch in benachbarte Länder letztendlich hineinregieren wollen. Ich denke, dass mit dieser Abstimmung des Staatsvertrags, die gegenwärtig noch läuft, die Basis dafür gelegt ist, dass wir den Sparkassen in Thüringen eine größtmögliche Sicherheit auch für die Zukunft geben. Herzlichen Dank.
Herr Kollege Wehner, eine Frage: Sie haben in Ihrer Darlegung noch einmal Ihre Bemühung dargelegt, in welche Richtung Sie eine Gesetzesnovelle andenken bzw. jetzt haben Sie auch den Staatsvertrag noch mal ins Spiel gebracht. Bis zu welchem Zeitpunkt wollen Sie denn zu einem Ergebnis kommen? Sie haben gesagt, Sie führen ständig Beratungen mit den hessischen Kollegen, auch intern mit dem Ministerium durch. Sagen Sie mir einmal - es gibt ja eine Endoption auf hessischer Seite, bis wann das neue Sparkassengesetz in Hessen stehen soll -, zu welchen Erkenntnissen kommen Sie jetzt in Thüringen, bis wann soll das geschehen?
Wissen Sie, diese Frage zum Staatsvertrag müssen Sie schon einem Vertreter der Landesregierung stellen. Da ich in diese Verhandlungen nicht eingebunden bin, kann ich Ihnen diese Frage auch nicht beantworten.
Ich habe auch nicht behauptet, dass wir ständig nach Hessen fahren, sondern ich habe gesagt, wir waren in Hessen und haben uns über die Beweggründe der Kollegen dort informiert, warum sie überhaupt Änderungen anstreben. Mehr kann ich Ihnen an die
ser Stelle nicht sagen. Vielleicht wird die Ministerin auf die Zeitschiene noch eingehen. Herzlichen Dank.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Dann erteile ich Ministerin Diezel das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für den uns vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes will die Linkspartei.PDS in das Thüringer Sparkassengesetz aufnehmen, dass Stammkapitalbildung unzulässig ist.
Lassen Sie mich zwei Dinge dazu sagen. Wir brauchen erstens eine solche Regelung nicht. Das Thüringer Sparkassengesetz sieht die Bildung von Sparkassenstammkapital gar nicht erst vor. Der vorliegende Gesetzentwurf wiederholt somit derzeit bestehende Gesetzeslage. Zweitens, die Linkspartei schadet mit diesem Gesetzentwurf sogar der Sparkassenlandschaft,
denn sie verschlechtert die Rechtslage, indem sie den falschen Eindruck erweckt, dass die Bildung von Sparkassenstammkapital ausdrücklich ausgeschlossen werden müsste, um unzulässig zu sein. Man könnte den Schluss ziehen, Thüringen hat die Bildung von Stammkapital ausgeschlossen, andere Länder aber nicht, z.B. Mecklenburg-Vorpommern, wo Sie mitregieren.
Umkehrschluss: Also scheint die Bildung dort erlaubt zu sein. Daran können wir in Thüringen überhaupt kein Interesse haben im Sinne der gesamten Sparkassenlandschaft in Deutschland. Die Linkspartei.PDS würde mit ihrem Vorschlag gerade das befördern, was sie eigentlich ausschließen will. Gingen wir auf diesen Vorschlag ein, würden wir die bisher bundesweit gleiche Verständigung zu den Sparkassengesetzen relativieren. Das wäre, gelinde gesagt, unklug. Sie haben von „Verhinderung“, von „Katastrophe“ gesprochen. Ich kehre das um in Ihre Richtung, Herr Hauboldt, das ist vielleicht der Beginn dann.
Das kommt davon, meine Damen und Herren Abgeordneten von der PDS-Linksfraktion, wenn man Marketingpolitik betreibt mit so einem sehr sensiblen Thema wie Sparkassenpolitik. Sie wissen offensicht
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thüringer Sparkassengesetz sieht die Bildung von Stammkapital nicht vor und das wird auch so bleiben!
Lassen Sie mich in Sachen Sparkassenangelegenheiten - Gesetzentwurf der Landesregierung Hessen - einiges sagen. Die Absicht der Hessischen Landesregierung, die Bildung von Stammkapital zuzulassen, zieht für den Freistaat Thüringen keine entsprechenden Gesetzeszwänge nach sich. Der im Gesetzentwurf angesprochene Artikel 37 Abs. 1 des Staatsvertrags sieht lediglich vor, dass die vertragsschließenden Parteien vorbehaltlich länderspezifischer Gegebenheiten ein einheitliches Sparkassenrecht anstreben. Das zieht keinen Automatismus nach. Ich muss daher feststellen, dass wir diesen in Rede stehenden Gesetzentwurf der Linkspartei.PDS nicht nur nicht brauchen, sondern er schadet der deutschen Sparkassenlandschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir einige Anmerkungen zur Sparkassenänderung auch in Hessen. Die Thüringer Landesregierung hat in der Vergangenheit immer wieder betont, dass sie die Sparkassen in ihrer jetzigen Ausgestaltung als öffentlich-rechtliche Anstalten unbedingt bewahren möchte. Wir brauchen die Sparkassen. Sie tragen entscheidend dazu bei, dass die Versorgung mit Finanzdienstleistungen auch in der Fläche gewährleistet bleibt. Dies ist wichtig in den Regionen insgesamt. Und dies ist wichtig auch für jeden Einzelnen ALG-II-Empfänger, denn wir haben im Gesetz, dass die Sparkassen Konten führen müssen in Thüringen. Und das ist wichtig für die Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund hat die Thüringer Landesregierung die hessischen Sparkassenänderungspläne bereits frühzeitig zum Anlass genommen, um im Rahmen des Staatsvertrags mit Hessen Verhandlungen zu führen - ein förmliches Verfahren. Der Staatsvertrag bietet hierzu die Verständigungsverfahren. Einige Ergebnisse will ich Ihnen nennen und auch etwas zum Zeitplan sagen. Wir sind in Verhandlungen zum Staatsvertrag.
Zum einen wird im Staatsvertrag festgestellt, dass beide Länder an dem öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesen festhalten und die Übertragung von Sparkassenstammkapital an den privaten Sektor ausge
schlossen wird. Beide Landesregierungen bekennen sich dann im Staatsvertrag, die Übertragung an den privaten Sektor auszuschließen. Es ist in den Staatsvertrag mit hineingenommen.
Ausgeschlossen, nicht wollen! Damit wird die Sicherheit in den Staatsvertrag einbezogen, dass es weder in Hessen noch in Thüringen zu einem Ausverkauf von Sparkassen kommen kann. Zum anderen sollen die Landesregierungen ein Mitspracherecht bekommen, und hier speziell Thüringen, wenn sich die Helaba an hessischen Sparkassen beteiligen möchte. Damit kann sich die Helaba ohne Zustimmung der Thüringer Landesregierung nicht vertikal an hessischen Sparkassen beteiligen.
Dies war ein zentraler Punkt für Thüringen, da wegen der Beteiligung des Freistaats an der Helaba hierdurch Interessen Thüringens betroffen sind. Darüber hinaus wird klargestellt, dass keine Absicht besteht, das Thüringer Sparkassengesetz dem Hessischen Sparkassengesetz im Sinne des Stammkapitals anzupassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben die gesetzlichen und die vertragsrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Wir sind in Verhandlungen, ich habe Ihnen die ersten Ergebnisse genannt, die wir parallel zu den Verhandlungen in Hessen zum Sparkassenänderungsgesetz geführt haben. Wir haben zu diesen Staatsvertragsänderungen den Segen der EU. Es gibt ein Schreiben des zuständigen Kommissars an den Hessischen Ministerpräsidenten zu diesen Änderungen.
Meine Damen und Herren, Herr Dr. Pidde, ein Wort zu Ihnen. Sie haben Roland Koch und die Hessische Landesregierung als diejenigen bezeichnet, die das Tor aufstoßen zur Privatisierung. Herr Dr. Pidde, ich hatte es bereits schon in der HaushaltsausschussSitzung gesagt: Das Tor aufgestoßen hat der SPDVorsitzende des Bundes. Ministerpräsident Beck hat 1999 das Sparkassengesetz geändert und in Rheinland-Pfalz ist die Stammkapitalbildung möglich. Es gibt schon sieben Sparkassen in Rheinland-Pfalz, die Stammkapital gebildet haben, und es war nicht der Untergang der rheinland-pfälzischen Sparkassenlandschaft. Also bitte, wenn Sie eine Umkehr bewegen wollen, also ganz weg vom Stammkapital, dann sagen Sie das Ihrem Parteivorsitzenden Kurt Beck.
Frau Ministerin, Sie sagten einerseits, dass das Thüringer Sparkassengesetz die Bildung von Stammkapital nicht vorsieht. Andererseits sagten Sie, dass in dem beabsichtigten neuen Staatsvertrag der Passus enthalten ist, dass Stammkapital nicht an Private verkauft werden darf. Nun erklären Sie mir mal den Widerspruch, wenn wir auf der einen Seite kein Stammkapital hier in Thüringen bilden können, warum das dann überhaupt in den Staatsvertrag reinkommt.
Hessen. Ich bitte Sie, solange wir kein Stammkapital haben, können wir es auch nicht verkaufen. Wenn die Hessische Landesregierung die Möglichkeit der Stammkapitalbildung für die Träger eröffnet, dann erklärt sie aber gleichzeitig, dass sie ausschließt, dass das an private Banken und Kreditdienstleister verkauft werden kann. Das ist vor allen Dingen in diesem Fall ein Selbstzwang im hessischen Teil.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Ihre Aussage, die PDS-Fraktion würde mit ihrem Gesetzentwurf letztlich den Sparkassen schaden, muss ich ausdrücklich zurückweisen.