Protokoll der Sitzung vom 29.09.2006

Es gibt offensichtlich keine weiteren Nachfragen, so rufe ich die nächste Frage auf, und zwar die Frage des Abgeordneten Lemke in der Drucksache 4/2283.

Mit subventioniertem Flugticket zum Oktoberfest in München?

Ein Thüringer Rundfunksender lädt seit geraumer Zeit seine Hörerinnen und Hörer dazu ein, sich an einem Gewinnspiel zu beteiligen, was er zusammen mit Cirrus-Airline veranstaltet. Als Gewinn wurde die Teilnahme von bis zu sieben Personen am Oktoberfest ausgelobt. Hauptbestandteil des Gewinns soll der kostenfreie Flug von Erfurt nach München und zurück mit besagter Airline sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat Cirrus-Airline vor dem Start des Gewinnspiels die Landesregierung darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie als Partner dieses Gewinnspiels fungiert und ihren Beitrag in der Bereitstellung von Freiflügen einbringen will?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass subventionierte Flüge Bestandteil eines Gewinnspiels sein sollen?

3. Wie viele Freiflüge wird es im Rahmen dieses Gewinnspiels insgesamt geben?

4. Mit welcher Summe pro einfachen Flug (pro Platz) wird Cirrus-Airline auf der Strecke Erfurt–München subventioniert?

Diese Frage beantwortet für die Landesregierung Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Nein.

Zu Frage 2: Marketingmaßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität und des Bekanntheitsgrades des Flughafens Erfurt und der bestehenden Linienflugverbindungen von und nach Erfurt werden grundsätzlich befürwortet. Nachteile fiskalischer Art für den Freistaat Thüringen entstehen hierdurch nicht.

Zu Frage 3: Nach Angabe der Cirrus-Airline wurden im Rahmen dieser Marketing-Maßnahmen für 13 Personen Flüge zur Verfügung gestellt. Die Fluggäste verteilten sich auf zwei Maschinen, wobei ausschließlich freie Sitzkontingente belegt wurden.

Zu Frage 4: Die Förderung des gewerblichen Luftverkehrs erfolgt gemäß Verordnung Nr. 2408/92 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs und dient dem Verlustausgleich des verkehrenden Luftfahrtunternehmens für die Einhaltung der Standards der auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen. Eine Subventionierung pro Sitzplatz erfolgt nicht.

Es gibt offensichtlich eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Lemke.

Herr Minister, dürfen Mitglieder der Landesregierung oder des Landtags an diesem Gewinnspiel teilnehmen und wenn ja, wenn sie gewinnen sollten, dürfen sie diesen Preis annehmen?

Mir ist kein Mitglied der Landesregierung bekannt, das daran teilgenommen hat. Warum soll nicht ein Mitglied des Landtags oder ein Mitglied der Landesregierung an einem solchen Gewinnspiel teilnehmen? Wie bei Annahme eines Preises zu verfahren ist, regeln die entsprechenden Regelungen, die für den öffentlichen Dienst.

Und die wären konkret?

Wenn ein Beamter so etwas bekommt, muss man bewerten, ist das ein Geschenk. Wenn der Wert des Geschenks über 10 € beträgt, dann hat er dies entsprechend irgendjemandem zur Verfügung zu stellen.

Zusatzfragen aus der Mitte des Hauses gibt es nicht. Ich kann die nächste Frage aufrufen, und zwar die der Frau Abgeordneten Ehrlich-Strathausen in der Drucksache 4/2285.

Wegfall der Spielstraßenregelung in der JürgenFuchs-Straße

Die Ausweisung der unmittelbar vor dem Thüringer Landtag verlaufenden Jürgen-Fuchs-Straße als verkehrsberuhigter Bereich (sogenannte Spielstraße) wurde aufgehoben. Stattdessen wurde in der Straße eine Tempo-30-Zone eingerichtet und ein eingeschränktes Halteverbot für die genannte Zone erlassen. Mittlerweile sollen einige Dienstfahrzeuge von Mitgliedern der Landesregierung Sondergenehmigungen besitzen, die das Parken unmittelbar vor dem Landtagsgebäude gestatten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Mitglieder der Landesregierung sind zu welchem Zeitpunkt mit dem Ansinnen an die Landtagspräsidentin oder an die zuständige Straßenverkehrsbehörde herangetreten, die bisherige Spielstraßenregelung aufheben zu lassen?

2. Ist der Landesregierung bekannt, welche Gründe es dafür gibt, den Verkehrsraum der Jürgen-FuchsStraße zum Nachteil der Kinder des angrenzenden Wohngebiets und als Parkflächen zugunsten unter anderem der Fahrzeuge der Mitglieder der Landesregierung zu nutzen?

3. Aus welchen Gründen sind die Fahrzeuge der Mitglieder der Landesregierung schon bis zur Einführung der Tempo-30-Zone nicht wie vorgesehen in der Tiefgarage des Thüringer Landtags, sondern überwiegend auf der Jürgen-Fuchs-Straße vor dem Landtag geparkt worden?

4. Wie beurteilt die Landesregierung den Wegfall der Spielstraße im Hinblick auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit und in diesem Zusammenhang insbesondere im Hinblick auf die Vorbildfunktion der Mitglieder der Landesregierung?

Auch darauf antwortet Minister Trautvetter

Sehr geehrte Frau Präsidentin, gestatten Sie mir zunächst zwei Vorbemerkungen. Den Begriff „Spiel

straße“ kennt die deutsche Straßenverkehrs-Ordnung nicht. Die Zeichen Nr. 325 und 326 kennzeichnen den Anfang und das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs, in dem Fußgänger- und Fahrzeugverkehr gleichberechtigt sind.

Die in den Fragen 2 und 4 suggerierte Benachteiligung von Kindern muss als unsachliche Wertung zurückgewiesen werden. Zonengeschwindigkeitsbegrenzungen dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Radfahrer und kommen nur dort in Betracht, wo ein Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung besteht.

Eingedenk dessen beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ehrlich-Strathausen für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Erkenntnisse über Einflussnahmen liegen nicht vor.

Zu Frage 2: Der Landesregierung sind die Gründe für die Umwandlung der verkehrsberuhigten Zone in eine Tempo-30-Zone bekannt. Mit Hinweis auf die Vorbemerkung kann davon ausgegangen werden, dass den Kindern des angrenzenden Wohngebiets kein Nachteil entsteht.

Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Fahrzeuge der Mitglieder der Landesregierung überwiegend in der JürgenFuchs-Straße geparkt worden sind. Zu möglichen Gründen liegen mir keine Erkenntnisse vor.

(Heiterkeit bei der SPD)

Vorigen Mittwoch ist eine Kontrolle gemacht worden zum Beispiel. Da standen 14 Fahrzeuge auf der Jürgen-Fuchs-Straße, von denen waren zwei Mitgliedern der Landesregierung zuzuordnen und zwölf nicht der Landesregierung zuzuordnen.

Zu Frage 4: Die Landesregierung beurteilt nicht die Entscheidung einer kommunalen Behörde, die kraft ihrer Zuständigkeit eine rechtlich zulässige Anordnung trifft.

Es gibt eine Nachfrage aus der Mitte des Hauses durch den Abgeordneten Bärwolff und dann können Sie, Frau Abgeordnete Ehrlich-Strathausen, zwei Fragen stellen, wenn Sie möchten.

Herr Minister, ich habe eine Frage in Bezug auf die Kontrolle am letzten Mittwoch. Wer bezahlt denn die Strafzettel für die Fahrzeuge der Landesregie

rung, sofern es welche gab; werden die aus dem öffentlichen Haushalt bezahlt oder bezahlt die der Minister selber?

Mir ist nicht bekannt, dass es da Strafzettel gegeben hat.

(Heiterkeit bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Ja, Entschuldigung, die Landesregierung kann hier keine Strafzettel austeilen, sondern das kann nur die örtlich zuständige Behörde machen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie kann nur welche empfangen.)

Ja, mir ist nicht bekannt, dass ein solcher Sachverhalt vorliegt.

Frau Abgeordnete Ehrlich-Strathausen, Sie haben zwei Fragen. Herr Hahnemann, Sie hätten dann noch eine Frage? Ich rufe Sie danach auf. Bitte, Frau Abgeordnete Ehrlich-Strathausen.

Ich habe ja schon ein wenig mit Ihrer Antwort gerechnet,

Sehr schön.

und zwar bei der Nummer 3. Es war mir schon völlig klar, deswegen folgende Nachfrage: Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen der jetzt begünstigten Parkmöglichkeit unter anderem für Fahrzeuge der Landesregierung und der Umwidmung der Straße? Erste Frage.

Das ist mir nicht bekannt. Das fällt mit in die Frage 4, ich beurteile nicht die Entscheidung der zuständigen kommunalen Verkehrsbehörde.