Protokoll der Sitzung vom 29.09.2006

Ich sagte Ihnen, bei den Ausfällen ist das Fach Sport durch die Schularten hinweg statistisch kein Ausreißer unter den Fächern.

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Ein schö- ner Satz, den hat sie nicht verstanden.)

Ja, also Sie haben nach einer statistischen Bewertung gefragt.

Nein, ich habe gefragt, ob die...

Für Gymnasien und Regelschulen ist Sport kein Ausreißer im Bereich des Fächerspektrums. Sie wissen jetzt nicht, was statistisch ein Ausreißer ist?

Das weiß ich schon.

Gut.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen. Auch wenn eine erste Bilanz weitgehend positiv ausfällt, wir müssen die Stärkung des Sports in Schulen und Kindertagesstätten weiter vorantreiben. Eine breite Debatte über die von den beiden antragstellenden Fraktionen eingebrachten Forderungen kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Ich kann die Aussprache schließen. Es sind Ausschussüberweisungen beantragt worden.

Als Erstes stimmen wir darüber ab, diesen Antrag in der Drucksache 4/2222 an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Der Antrag ist damit überwiesen.

Als Nächstes stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Gibt es auch keine. Die Überweisung ist erfolgt.

Wir stimmen über die Überweisung an den Innenausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung. Damit ist mehrheitlich die Überweisung an den Innenausschuss erfolgt.

Nun stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ab. Wer dem folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt eine Reihe von Gegenstimmen. Gibt es hier auch Stimmenthaltungen? Gibt es auch. Mit einer Mehrheit von Jastimmen ist der Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen worden.

Nun stimmen wir über die Federführung beim Bildungsausschuss ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Es gibt eine Stimmenthaltung. Damit liegt die Federführung beim Bildungsausschuss.

Ich schließe jetzt den Tagesordnungspunkt 15. Ich sehe gerade, wir könnten jetzt die Fragestunde aufrufen, denn es käme der Tagesordnungspunkt 16 - „Bericht über die Sicherheitslage“ - mit einem Bericht, den wir mit Sicherheit nicht bis 14.00 Uhr schaffen. Wir bekommen den Sofortbericht. Ich habe gesehen, der erste Fragesteller ist da, das Ministerium ist da. Es wird also in der Reihenfolge beginnen das Innenministerium und das Ministerium für Bau und Verkehr. Ich schlage vor, wenn es jetzt keinen Widerspruch gibt, dass wir in die Frage

stunde gehen. Ich sehe keinen Widerspruch.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28

Fragestunde

Als erste Frage rufe ich die des Abgeordneten Kuschel in der Drucksache 4/2273 auf. Bitte, Herr Abgeordneter Kuschel, „Zwang zur Erhebung einer Niederschlagsgebühr in Bad Berka“.

Zwang zur Erhebung einer Niederschlagsgebühr in Bad Berka?

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Weimarer Land hat die Stadt Bad Berka aufgefordert, die Abwassergebührensatzung zu ändern und eine Niederschlagsgebühr zu erheben. Die Behörde hat für den Fall, dass die Stadt Bad Berka innerhalb des von der Kommunalaufsichtsbehörde bestimmten Zeitrahmens einen entsprechenden Satzungsbeschluss nicht fasst, die Ersatzvornahme angedroht. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Weimarer Land beruft sich in ihrer Forderung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1972.

Ich frage die Landesregierung:

1. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Gemeinde zwingend zur Erhebung einer Niederschlagsgebühr nach Auffassung der Landesregierung verpflichtet und wie wird diese Auffassung begründet?

2. Inwieweit liegen diese Voraussetzungen im Fall der Stadt Bad Berka nach Auffassung der Landesregierung vor und wie wird diese Auffassung begründet?

3. Inwieweit ist nach Auffassung der Landesregierung ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches nahezu zwei Jahrzehnte vor der Bildung des Freistaats Thüringen gesprochen wurde, für die Gemeinden des Freistaats Thüringen anzuwenden und wie wird diese Auffassung begründet?

Für die Landesregierung antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich beantworte die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Zwingend ist die Erhebung einer Niederschlagswassergebühr, wenn der einheitliche Frischwassermaßstab gegen den Gleichheitsgrundsatz oder gegen das Äquivalenzprinzip verstoßen würde. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein solcher Verstoß nicht vorliegt, wenn die durch Gebühren zu deckenden Kosten der Regenwasserbeseitigung geringfügig sind, das heißt, der Anteil an den gesamten Kosten der Entwässerung nicht mehr als 12 Prozent beträgt. Ergänzend ist nach der Literatur und nach der Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte auch auf die Homogenität der Bebauung abzustellen. Auch hier liegt kein Verstoß vor, wenn die von der Homogenität der Bebauung abweichenden Einzelfälle unterhalb einer Größenordnung von 10 Prozent liegen.

Zu Frage 2: Das Landesverwaltungsamt teilte mit, dass die durch Gebühren zu deckenden Kosten für die Regenwasserbeseitigung mehr als 12 Prozent der gesamten Kosten der Entwässerung betragen und keine homogene Bebauung vorliegt.

Zu Frage 3: Der angesprochene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist seit dem 12. Juni 1972 ständige Rechtsprechung, beispielsweise in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1985 und vom 27. Oktober 1998. In Ergänzung, Herr Abgeordneter Kuschel, wenn man sich an diese Rechtsprechung nicht halten würde, würde man Gefahr laufen, einen sehr teuren Prozess zu verlieren und die Kosten zu tragen. Deswegen muss die Rechtsaufsichtsbehörde natürlich hier tätig werden.

Es gibt offensichtlich Zusatzfragen, Herr Minister. Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, inwieweit muss diese gesplittete Abwassergebühr rückwirkend in Bad Berka eingeführt werden?

Das liegt in der Satzungsgewalt der jeweiligen Gemeinde.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe als nächste Mündliche Anfrage die des Abgeordneten Huster, Die Linkspartei.PDS, in der Drucksache 4/2282 auf.

Public Private Partnerships (PPP) im Straßenbau

Nach Berichten der Lokalausgabe der Ostthüringer Zeitung vom 16.09.2006 in der Eisenberger Ausgabe beabsichtigt die Landesregierung, im SaaleHolzland-Kreis ein Modellprojekt zur privaten Instandsetzung, Instandhaltung und Betrieb über 19,3 Kilometer Straße durchzuführen. Nach Angaben der OTZ erklärte Minister Trautvetter, dass die Ausschreibung derzeit laufe und er darauf hoffe, dass Ende dieses oder spätestens Anfang nächsten Jahres ein positives Ergebnis zustande komme. Der entsprechende Vertrag soll über 30 Jahre abgeschlossen werden. Minister Trautvetter wird weiter wie folgt zitiert: „Das wird ein Pilotprojekt im SaaleHolzland-Kreis, und wenn es erfolgreich läuft, werden wir es in den Folgejahren flächendeckend in Thüringen umsetzen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Phase des Modellprojekts (Ausschrei- bung, Instandsetzung, Instandhaltung, Betrieb, Ende des Projekts nach 30 Jahren) will die Landesregierung bewerten, ob das Pilotprojekt erfolgreich war oder nicht und die Entscheidung zur flächendeckenden Einführung solcher PPP-Projekte treffen?

2. Nach welchen Kriterien will die Landesregierung bewerten, ob das Modellprojekt erfolgreich ist, erfolgreich bis dato verläuft oder erfolgreich war?

3. Wie schätzt die Landesregierung mögliche Risiken bezüglich der Faktoren Gewährleistungspflicht, Laufzeit und Transparenz der Verträge und Haushaltsbelastung künftiger Jahre ein?

4. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung in PPP-Modellen gegenüber der herkömmlichen Sanierung und Finanzierung von Straßen hinsichtlich der in Frage 3 genannten Faktoren?

Für die Landesregierung antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung wird dem Haushalts- und Finanzausschuss voraussichtlich im I. Quartal 2007 den Vergabevorschlag für das Pilotprojekt im Saale-Holzland-Kreis zur Zustimmung

vorlegen. Maßgeblich für die Bewertung des Erfolgs werden der tatsächliche finanzielle Aufwand und der Erhaltungszustand der Straßen und Bauwerke sein. Grundlage der Beurteilung des Erhaltungszustands wird eine im Turnus von vier Jahren wiederholte Zustandserfassung sowohl für alle herkömmlich als auch funktionell ausgeschriebenen Landesstraßen sein. Nach Auffassung des Ministeriums für Bau und Verkehr eignet sich etwa die Hälfte der Landesstraßen für die Anwendung des Modells, was ein gestuftes Vorgehen und eine schrittweise Umstellung des bisherigen Ausschreibungsverfahrens ermöglicht. Eine Entscheidung über die weitere Anwendung des Modells kann erst nach dem Vorliegen positiver wirtschaftlicher Ergebnisse des Pilotprojekts erfolgen.

Zu Frage 3: Erhöhte Risiken hinsichtlich der Gewährleistungspflicht sieht die Landesregierung nicht, im Gegenteil, durch das herkömmliche Ausschreibungsprocedere wird gerade die Beseitigung von Schäden und nicht die möglichst lange Vorhaltung gleichbleibender guter Qualität honoriert. Die Haltbarkeit der Straßen geht in der Regel nicht viel über den Gewährleistungspflichtzeitraum hinaus und danach fangen wir wieder mit Reparaturen entsprechend an. Risiken bezüglich der Laufzeit werden ebenfalls nicht gesehen, da die vorgesehene Zahlung für die Ersterneuerung erst nach Abnahme der Leistungen erfolgt. Laufende Zahlungen für die Erhaltung und den Betrieb der Straßen sollen während der Vertragslaufzeit quartalsweise erfolgen. Innerhalb der Vertragslaufzeit sind durch den Vertragspartner bestimmte Qualitätsstandards zu gewährleisten. Vorauszahlungen erfolgen nicht und im Falle einer Insolvenz kann erneut ausgeschrieben werden, dann gegebenenfalls auch wieder herkömmlich. Alle zu erbringenden Leistungen werden kalkulierbar ausgeschrieben, sie sind damit transparent und prüfbar. Die Vergabe erfolgt in einem offenen Verfahren. Besondere Haushaltsrisiken werden beim Pilotprojekt Saale-Holzland-Kreis nicht gesehen, da die vertraglich über 30 Jahre gebundene Leistung gesetzliche Pflichtaufgaben des Baulastträgers im Rahmen der Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind.

Zu Frage 4: Aktuelle Verhandlungen, zum Beispiel das A-Modell bei Bundesautobahnen, zeigen, dass durch die Übertragung der Verantwortung für Bau und Betrieb an die Bauwirtschaft höherwertige Bauweisen zu erwarten sind als bei vergleichbaren herkömmlichen Ausschreibungen, die auf die Einhaltung der Gewährleistungspflicht, in der Regel fünf Jahre, ausgerichtet sind. Durch die Optimierung des Projekts über den gesamten Lebenszyklus - 30 Jahre - in der Einheit von Bau, Erhaltung und Unterhaltung wird der Substanzerhalt gesichert und ein Werteverzehr verhindert. Gerade durch die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die öffentliche Ausschreibung des

Baus, die Erhaltung, Unterhaltung und Finanzierung ist eine klare Kostentransparenz gegeben, in der auch die konkrete Zinsbelastung und Tilgung offengelegt wird.

Für den Haushaltsgesetzgeber ist die Haushaltsbelastung damit über einen langen Zeitraum gleichbleibend stabil darstellbar und kalkulierbar.

Es gibt offensichtlich keine weiteren Nachfragen, so rufe ich die nächste Frage auf, und zwar die Frage des Abgeordneten Lemke in der Drucksache 4/2283.