Protokoll der Sitzung vom 19.10.2006

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, bevor ich aus Sicht unserer Fraktion auf einige gravierende Mängel in der Gesetzlichkeit - wiederholend zu den in der Vergangenheit geführten Debatten im Rahmen des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags - eingehe, ein paar Worte auch vielleicht wiederholend zu denen des Herrn Ministers. Die Länder haben im Rahmen des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags und des entsprechenden Gebührenstaatsvertrags die Ge

bührenpflicht für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ - sprich PCs - mit Internetanschluss festgeschrieben - so weit, so gut. Hintergrund war und ist die durch das Bundesverfassungsgericht festgeschriebene Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Ausdrücklich - und dies haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich formuliert - wird die gesellschaftliche, die gesellschaftspolitische bis hin zur kultur- und bildungspolitischen Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seines Auftrags nicht infrage gestellt. Im Gegenteil, wir werden uns weiterhin für politische und gesetzgeberische Voraussetzungen zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einsetzen. Dies, meine Damen und Herren, aber ausdrücklich in kritischer Begleitung, was unter anderem solche Vorgänge angeht wie die Ausgründung von Tochterunternehmen und damit verbunden der Entzug der Gebührenmittel aus dem Blickwinkel gesellschaftlicher Kontrollgremien, Werbung und Schleichwerbung oder Anpassung des Rundfunk- und Fernsehprogramms an Quoten unter Absenkung von Qualität, um nur einige von uns in den vergangenen Jahren kritische Entwicklungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch einmal zu benennen. Dabei sollte man vielleicht einmal darüber nachdenken - das sage ich jetzt so ein wenig nebenbei - ob der Slogan „Qualität oder Quote“ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sich nicht vielleicht ändern sollte in das Motto „Qualität und Quote“. Dennoch ein uneingeschränktes Ja seitens der PDS zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, aufgrund der technischen Entwicklung und Möglichkeiten haben die Länder bei der Verabschiedung des Rundfunkstaatsvertrags - und so hat es der Herr Minister auch noch mal deutlich gemacht - ein Moratorium zum Einzug und zur Wirksamkeit von PC-Gebühren beschlossen bis zum 31.12. dieses Jahres. Die Gebühr wird, ich wiederhole mich, auf neuartige Rundfunkempfänger, sprich unter anderem PCs, erhoben. Man spricht auch immer wieder in diesem Zusammenhang von Internetfähigkeit. Wer und was ist dabei internetfähig? Dies trifft die neuste Generation von Computern, aber auch jene, die noch per Modem an das Internet angeschlossen sind. Per Modem, Kenner wissen das, ist Fernsehstreaming nicht möglich. Was das Streaming gegenwärtig angebotener Radio- und Fernsehsendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anbelangt - Herr Minister hat es auch angedeutet -, muss man deutlich zwischen Radio und Fernsehen unterscheiden. Man kann heute nur die Tagesschau zeitgleich zur terrestrischen Ausstrahlung im Internet ansehen. Um der teilweise fehlerhaften öffentlichen Diskussion, ich wiederhole es auch ausdrück

lich, entgegenzutreten: Bei jeder Privatperson - ja, es ist richtig -, die ein Fernseh- oder Rundfunkgerät bisher angemeldet hat und eine entsprechende Gebühr bezahlt, ist eine Nutzung des PCs mit abgedeckt. Diese Gebühr wird nur im Rahmen eines Zweitwohnsitzes oder der gewerblichen bzw. beruflichen Nutzung erhoben und fällig. Aber die Frage ist nicht nur die nach der Möglichkeit des Hörens und Sehens, sondern auch die nach dem tatsächlichen Gebrauch und der Möglichkeit. Laut einer Studie, die im Juli 2006 veröffentlicht wurde, wird von lediglich 4 Prozent der Internetnutzer - dies entspricht bezogen auf die Gesamtbevölkerung 2,4 Prozent - tatsächlich in der einen oder anderen Form Radio per Internet abgerufen. Hochgerechnet sind das 1,2 Mio. Live-Radiohörer. Zwar sei ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr erkennbar, aber gegenüber Antennen, Kabel und Satellit hat Radionutzung im Internet aus Sicht der Autoren der Studie jedoch keine Bedeutung. Man muss darüber hinaus noch bemerken, dass nicht alle, die per Internet es nutzen, Schwarzhörer sind, sondern gegebenenfalls einen Fernseher oder ein Radio schon angemeldet haben. Somit würde sich die Zahl noch weiter verringern. Ein internetfähiger Rechner gehört heute fast in jeden Privathaushalt - haben wir gehört, 99 Prozent - und gehört auch praktisch zur Grundausstattung von Unternehmen, Selbstständigen oder Gewerbetreibenden, selbst wenn es nur Kleingewerbe ist. Dafür hat der Staat zuletzt selbst Sorge getragen, denn die Umsatzsteuervoranmeldungen oder Sozialabgabemeldungen können heute quasi nur noch per Internet vorgenommen werden. Es ist also in gewisser Weise schon ein wenig perfide, diese notwendige Internetfähigkeit nun indirekt mit einer Gebühr zu belegen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Am schlimmsten ist aber an dieser Stelle, dass es keine Möglichkeit gibt, diese Gebühr legal zu umgehen. Bei Fernsehgeräten können noch Empfangsteile ausgebaut werden. Diesen Vorgang haben wir per Ausschuss zur Kenntnis nehmen dürfen, dass heute an den Universitäten die Fernseher, die einmal in den Hörsälen angeschafft worden sind, die nur zum Abspielen von Lehrfilmen usw. dienen, heute per Ausbau von Empfangsteilen nicht mehr für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) interessant werden sollen. Diesen Vorgang kennen wir. Aber was macht derjenige nun, der einen internetfähigen Rechner besitzt? Was baut er aus? Ihm, dem Nutzer, die Möglichkeit zum Empfang von Rundfunksendungen aus dem Internet zu nehmen, ist eigentlich ganz einfach. Es ist im Internet von Anfang an Standard gewesen, kostenpflichtige Angebote mit Zugangsdaten zu sichern. Warum wird in diesem Zusammenhang nicht auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk darüber nachgedacht, zumal Radio und Fernsehen kurz- und mittelfristig - ich wiederhole mich -

per Antenne, Kabel und Satellit erfolgen wird und nicht per PC, geschweige denn - und dies will ich ausdrücklich betonen - gegebenenfalls auf Arbeit?

Meine Damen und Herren, noch ein paar Worte zur Belastung, der finanziellen Lage der Wirtschaft im Allgemeinen und der Freiberufler, Selbstständigen und Gewerbetreibenden im Speziellen. Ja, die Linkspartei hat auch die Wirtschaft, besonders kleine mittelständische Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler hier im Auge. Sicher wäre eine einmalige bzw. jährliche Belastung von 67 € für Radio bzw. 205 € für Fernsehen nicht wirklich existenzbedrohend. Die Gewerbetreibenden oder Freiberufler können dies ja per Steuer absetzen oder eine größere Firma von 500 Mitarbeitern lacht erst einmal darüber und zahlt diese Gebühr aus der sogenannten Portokasse. Aber was machen Vereine, die einen PC betreiben und verwenden? Dafür wird ein jährlicher Obolus entrichtet. Oder Studenten, die zwangsläufig auf einen Rechner angewiesen sind, müssen diesen nun anmelden und zusehen, woher sie das Geld dafür neben den drohenden Studiengebühren auftreiben. Oder Privatpersonen, die bewusst auf Radio und Fernsehen verzichten und das Internet nur als Informationsquelle nutzen wollen, können dies ab 2007 auch nicht mehr, ohne Eintritt zu bezahlen. All diese Fragestellungen werden gegenwärtig unzureichend und fehlerhaft in der Diskussion berücksichtigt und beantwortet.

Meine Damen und Herren, darüber hinaus möchte ich noch mit zwei Stichworten auf weitere Probleme im Rahmen des Rundfunkänderungsstaatsvertrags hinweisen, die gegebenenfalls praktische Konsequenzen haben. Nichtstationäre Geräte und Handys - dort kann per Inventarverzeichnis ein Unternehmen die Handys, die sie an die Mitarbeiter austeilen, verzeichnen und dann sind sie auch in dem entsprechenden Gebührenkatalog bzw. Gebührenrahmen beinhaltet. Die Frage: Warum kann dies nicht auch bei Dienstfahrzeugen geschehen? Jedes Dienstfahrzeug muss heute extra Radiogebühren bezahlen. Eine ungeklärte Frage. Räumlich zusammenhängende Grundstücke, punktuelle Verbindungen, Filialen - die Stichworte. Ein großes Unternehmen, was ein geschlossenes Firmengelände hat und dort darauf, sagen wir mal, 1.000 Computer stehen hat, bezahlt eine einmalige Gebühr. Ein Unternehmen, das 1.000 Filialen hat, bezahlt tausendmal diese Gebühr. Das halte ich, gelinde gesagt, für nicht ganz richtig und verkehrt - also Nachholbedarf. Die PC-Gebühren und die damit verbundenen Gesetzlichkeiten haben Mängel, haben zum Teil auch gravierende Mängel, denn nun werden die Geräte, die einmal für etwas ganz anderes hergestellt worden sind und nicht zum Rundfunkempfang gebaut sind, gebührenpflichtig, und dies auch nur, weil öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme empfangen werden können, also Audio- und Vi

deodateien per Internet abgerufen werden können. Nach dieser Logik könnten auch Telefone gebührenpflichtig werden, wenn ARD Radiotöne per Telefon versendet. Oder was ist überhaupt mit der Frage: Wie kann man Rundfunkgebühren für den PC verlangen, die auch dem ZDF zukommen, der überhaupt kein Hörfunkprogramm, geschweige denn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Fernsehprogramm im Internet hat?

(Zwischenruf Abg. Dr. Krapp, CDU: Das ist Träger des Deutschlandradios und Deutschlandfunks.)

Mitträger, nicht allein. Es sind Mitträger an dieser Stelle. Aber allein das ZDF bringt kein Fernsehprogramm, ist damit gemeint.

Die vorgesehene PC-Gebühr ist für alle in dieser Fragestellung ungeeignet, da sie weder durch technische Empfangsmöglichkeiten noch durch das vorhandene Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders im Internet zu rechtfertigen ist. Deshalb lehnen wir die PC-Gebühr zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab.

Meine Damen und Herren, ein weiterer Knackpunkt in diesem Zusammenhang ist das Handeln mit personengebundenen Daten. Hier haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder unsere Ablehnung geäußert, denn mit dem Staatsvertrag wurde die Beschaffung und die Verarbeitung von Daten aus dem kommerziellen Adressenhandel legitimiert. Ein solcher kommerzieller Handel hat jedoch nach unserer Auffassung nichts bei öffentlich-rechtlichen Institutionen zu suchen.

Ein weiterer Punkt im Rahmen des Datenschutzes ist der Umgang mit den Daten von Beziehern von Sozialleistungen, Arbeitslosengeld oder Berufsausbildungsförderung. Die Gebühreneinzugszentrale fordert, wer eine Befreiung von der Rundfunkgebühr erreichen will, muss einen entsprechenden Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen im Original oder in beglaubigter Kopie vorlegen. Diese Bescheide enthalten in der Regel aber Angaben zur Person, zu den persönlichen Lebensumständen, zu Einkommensverhältnissen, evtl. auch Angaben über Dritte im Haushalt des Antragstellers. Dies, wie gesagt, hat nach unserer Auffassung nichts bei der GEZ zu suchen.

Meine Damen und Herren, vorerst das letzte Argument zur Bekräftigung, dass gegenwärtig keine PCGebühren per 01.01.2007 eingeführt werden sollten, sondern im Rahmen der Rundfunkkommission der Länder bzw. der Ministerpräsidentenkonferenz mit den gravierenden Mängeln nochmals aufgegriffen, diskutiert und gelöst werden sollten: Es ist kei

ne finanzielle Notwendigkeit, geschweige denn ein Effekt seitens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu dieser Gebühr zu erwarten. Der Herr Minister hat es selbst angesprochen. Wenn ich mich jetzt richtig entsinne, war das die Zahl 7 Mio., auf die Fernsehgebühr bezogen und nicht die auf die Radiogebühr. Ich will es gleich sagen. In Antwort auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Huster in Drucksache 4/2209 wird in Bezug auf die finanzielle Größenordnung für etwaige Gebühren im Jahr 2007 und darüber hinaus bezogen auf das Fernsehen von einer Einnahme für das Jahr 2007, ich wiederhole, einer Einnahme von 2 Mio. € bundesweit gesprochen. Und falls, so wie die Ministerpräsidenten und auch der Entschließungsantrag der Kollegen der SPD fordern, eine Radiogebühr von 5,52 € gefordert wird, wird ein Effekt mit sage und schreibe 0,0 € beziffert. So aus der Antwort in Drucksache 4/2209.

Meine Damen und Herren, wenn es technisch kaum möglich ist, es gesetzes- und verwaltungstechnisch missverständlich ist, es zu Verkomplizierungen im Rahmen der Einführung dieser Gebühr kommt und fiskalisch auch kein Effekt eintritt, warum tun wir es dann?

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS: Genau.)

Fragen über Fragen, auf die die Befürworter eines Augen-zu-und-Durch beim Rundfunkstaatsvertrag keine Antwort haben. Natürlich verbirgt sich hinter den Tücken im Detail eine meiner Meinung nach tückische Grundsatzfrage. Nach welcher Logik soll im digitalen Zeitalter, im Zeitalter eines weltweiten Internets, Rundfunkgebühr eingezogen werden? Unserer Meinung nach muss/darf nicht das Vorhandensein eines technischen Gerätes, wie PC, künftig ausschlaggebend sein, sondern die tatsächliche Mediennutzung. Sonst wird eines Tages jeder Handy-Nutzer von der GEZ auf der Straße verfolgt, wenn er TV- oder Radioprogramme auch per Telefon empfangen will. Die Linkspartei lehnt aufgrund der von mir aufgeworfenen Fragen und Probleme gemeinsam mit zahlreichen Vereinen, Verbänden und Organisationen die gegenwärtige Einführung der PCGebühren per 01.01.2007 ab und fordert eine Neudiskussion im Rahmen kommender Rundfunkstaatsverträge - auch und gerade zur Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Pidde zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPD-Landtagsfraktion nimmt die Sorgen der Unternehmen über eine mögliche zusätzliche Belastung durch die neue Rundfunkgebühr für internetfähige PCs sehr ernst.

(Beifall bei der SPD)

Gleichzeitig waren wir auch um eine Versachlichung der gegenwärtigen öffentlichen Diskussion zu diesem Thema bemüht. Herr Minister Wucherpfennig hat vorhin die Rechtslage noch einmal dargestellt und die Fakten erläutert und die wichtigsten dabei sind, dass nicht pro PC eine Gebühr anfällt und dass auch keine Gebühr anfällt, wenn schon ein Fernsehgerät oder ein Radio angemeldet ist. Mit dieser Klarstellung und mit dieser tatsächlichen Rechtslage ist deutlich, dass die neue Rundfunkgebühr für internetfähige PCs die Unternehmen nicht in derart hohem Umfang belasten wird, wie dies offenbar in Unkenntnis der tatsächlichen und eben vom Minister beschriebenen Faktenlage in den Medien teilweise pauschal behauptet wurde. Dennoch ist sich die SPDFraktion bewusst, dass das staatliche Bestreben einer ausreichenden Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und das Interesse der Unternehmen, derzeit keine weiteren finanziellen Belastungen auferlegt zu bekommen, sorgsam austariert werden muss. Vor diesem Hintergrund treten wir für eine Gebühr von 5,52 € pro Monat ein. Damit würde diese Rundfunkgebühr für die internetfähigen PCs, so wie das der Minister dargestellt hat, nur der reinen Radiogebühr entsprechen. Dies haben wir auch in unserem Entschließungsantrag so formuliert, der in Drucksache 4/2325 vorliegt, und wir freuen uns, dass die Landesregierung das genauso sieht, und rechnen dann doch mit einer großen Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

Wir halten eine derartige Gebühr nicht nur wirtschaftspolitisch für machbar und sinnvoll, sondern auch medienpolitisch für angemessen, denn ARD und ZDF verbreiten via Internet zwar ein umfangreiches Radioprogramm, aber, wie auch die Vorredner hier schon sagten, bislang nur ein eingeschränktes Fernsehangebot.

Meine Damen und Herren, in den meisten Staatskanzleien wird unsere Meinung geteilt und ich hoffe, dass sich die Ministerpräsidenten nicht von dem Störfeuer aus Kiel beeindrucken lassen und auf der Ministerpräsidentenkonferenz diesem guten Kompromiss zustimmen werden.

Ausdrücklich zustimmen möchte ich Herrn Minister Wucherpfennig darin, dass wir prinzipiell über die Gebührenerhebung in den kommenden Monaten und

Jahren nachdenken müssen, um diese grundlegend zu reformieren. Ich glaube nicht, dass es so geht, wie das Herr Blechschmidt vorgeschlagen hat, dass wir die Gebühr an der tatsächlichen Nutzung festmachen. Ziel muss es unseres Erachtens sein, dass eine Pauschalgebühr erhoben wird pro Firma, pro Haushalt, unabhängig von der Anzahl der Geräte, der Autoradios, der PCs usw. Wir hätten dann weniger Betrug, denn momentan ist der Ehrliche der Dumme. Außerdem könnte bei der GEZ der Aufwand deutlich gesenkt werden. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Schwäblein zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der eine oder andere wundert sich, dass ich den Zettel mit vornehme, das ist in den letzten Jahren selten passiert,

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: In der Tat.)

hängt aber schlicht damit zusammen, dass ich mir das Protokoll vom Januar 2005 noch einmal beigezogen habe.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das kennen Sie nicht auswendig?)

Das kenne ich nicht auswendig und ich kenne nicht einmal Ihre Reden auswendig und bitte dafür um Verständnis.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das wäre ja ein Wunder.)

Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Abgeordnete Blechschmidt hat eben den Eindruck erweckt, er und seine Fraktion müssten sich als Retter all der Bedrängten, die jetzt über die Umfassung von internetfähigen PCs in die Gebühr belastet sind, aufspielen.

(Zwischenruf Abg. Bärwolff, Die Links- partei.PDS: Wir sind die Guten.)

Sie sind die Guten - da muss ich Ihnen mit dem Protokoll insoweit eine Enttäuschung bereiten, als ich mit Erlaubnis zitieren darf: „Die PDS-Fraktion im Thüringer Landtag wird sich dem Staatsvertrag nicht verweigern.“ Damit hat Herr Blechschmidt seine Rede am 27. Januar zu dem Thema Rundfunkgebühren

staatsvertrag beendet. Was er damals und offensichtlich aber auch heute immer noch nicht weiß, mit diesem Staatsvertrag, dem wir in der zweiten Lesung am Tag darauf, am 28., zugestimmt haben, ist der Auslauf des Moratoriums zum Ende dieses Jahres bereits beschlossen gewesen. Also, die PDS hat im Januar 2005 aktiv an der Einführung der Gebühren für internetfähige PCs mitgewirkt. Dies ist nicht verwerflich, denn es gab gute Gründe dafür. Die SPD hat ja auch mitgestimmt. Es gab nur wenige Gegenstimmen; leider hält sie das Protokoll nicht fest. Ich will auch noch einmal begründen, inwieweit das tatsächlich Sinn macht. Es gab, und ich hoffe auch, dass es sie weiterhin gibt, eine breite Übereinstimmung in diesem Parlament, dass wir mit unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem ein wertvolles Gut in den Händen halten für Informationsfreiheit, für den Erhalt von Kultur, auch für die Verbreitung desselben, insgesamt darüber, dass das öffentlichrechtliche System als Kulturgut ein Gewinn für diese Gesellschaft ist. Darüber bestand bisher ein sehr breiter Konsens. Ich hoffe, dass der auch in Zukunft anhält. Heute sind aber einige Axtschläge an diesem Baum, den wir da zu hegen und zu pflegen haben, erfolgt. Wer möchte, dass die Nutzung, egal in welcher Form, in einer neuerlichen, vielleicht elektronischen Form dann pro Gebrauch zu Kosten führt, führt Pay-TV ein, das Bezahlfernsehen, und damit das öffentlich-rechtliche Fernsehen als Bezahlfernsehen.

Meine Damen und Herren, das ist eine sehr kritische Entwicklung und wir sollten sie möglichst früh stoppen. Halten wir fest, dass es eine technische Entwicklung gibt; die haben vielleicht noch nicht alle mitbekommen, aber sie ist jetzt schon erkennbar. Über die Prozentsätze kann man streiten; da gab es eine Studie, die weist im Moment aus, die Nutzung über das Internet ist noch relativ gering. Wenn man den separaten PC nimmt, der im Arbeitszimmer steht, gebe ich Ihnen Recht, Herr Blechschmidt. Aber gerade junge oder nicht mehr ganz junge, aber technophile Menschen haben heute häufig bereits einen sogenannten Wohnzimmer-PC, dem man ob seines Geräuschverhaltens den technischen Hintergrund nicht mehr anmerkt und der sehr häufig auch in gefälligen Gehäusen Einzug in die Wohnzimmer hält und deshalb auch als solcher gar nicht mehr richtig wahrgenommen wird. Mit diesen sogenannten Wohnzimmer-PCs geht eine deutliche Komfortsteigerung einher. Man kann gleichzeitig aufnehmen und gleichzeitig ein anderes Programm abspielen, es gibt die elektronischen Programmführer darauf, Ähnliches, was auch schon mit intelligenten DVD-Rekordern, die Festplatten enthalten, der Fall ist; also auch dort gibt es eine Metamorphose. Dort sind Rechner enthalten. Es gibt aber auch zunehmend diese klassischen PCs. Es gibt mittlerweile sogar eine spezielle Version von Windows für diese mediale Nutzung und

darüber wird sich das Gebrauchsverhalten zunehmend verändern.

Herr Abgeordneter Schwäblein, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Blechschmidt?

Selbstverständlich.

Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Recht herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Schwäblein. Herr Abgeordneter Schwäblein, bezogen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Sie haben das Protokoll von damals auf dem Tisch liegen und haben zitiert, auch haben Sie heute sehr intensiv zugehört. Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass die Linkspartei-Fraktion mit meiner Aussage ausdrücklich die Entwicklung und den Fortbestand des öffentlichrechtlichen Rundfunks auch erstens weiterhin in ihrem Programm haben wird und zweitens, dass wir heute über PC-Gebühren sprechen und nicht über diese Mediennutzung debattieren und wir versucht haben, Ideen in die Diskussion einzubringen, was Mediennutzung und Zukunft bedeutet?

Ich habe das zur Kenntnis genommen, aber auch feststellen dürfen, dass Ihre Aussagen sich selbst innerhalb einer Rede widersprochen haben. Sie haben die Konsequenzen Ihres Tuns aus dem Januar 2005 offensichtlich nicht überblickt. Das habe ich eben versucht deutlich zu machen. Sie haben dieser Internet-PC-Gebühr bereits im Januar 2005 zugestimmt.