Protokoll der Sitzung vom 19.10.2006

Die meisten europäischen Nachbarländer haben verlängerte Ladenöffnungszeiten und die Probleme, Herr Gerstenberger, wie sie hier von Ihnen beschrieben worden sind, sind dort nicht so eingetreten. Die Erfahrungen sind weitgehend positiv. Deshalb sagen wir - und ich sage das Gleiche wie Herr Kollege Kretschmer -, der Staat soll Unternehmern nicht länger vorschreiben, wann und wie lange sie arbeiten dürfen, und das steht natürlich ausdrücklich auch unter dem Vorbehalt, dass Arbeitnehmerschutz gewährleistet ist.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, wenn wir werktags generell 24 Stunden freigeben, dann ist das keine Soll-, sondern eine Kann-Regelung; es ist ein Angebot und keine Vorschrift. Herr Gerstenberger, es werden nur wenige regelmäßig von den 24 Stunden Gebrauch machen. Wer was, wann und wo kauft oder verkauft, das sollen die Marktteilnehmer künftig selbst entscheiden, natürlich - und hier wiederhole ich mich noch einmal - unter Beachtung des Arbeitnehmerschutzes. Aber, ich denke, wir haben starke Tarifpartner, die werden das natürlich im Tarifstreit oder auch in einem Tarifkonsens am Ende sicherlich im Interesse auch der Arbeitnehmer regeln. Während wir die Werktage für den Verkauf generell freigeben sollen, wollen wir an Sonn- und Feiertagen den Verkauf - bis auf einige Ausnahmen - nicht gestatten. Hier gehe ich ausdrücklich auch konsent zum Entwurf der CDUFraktion.

Ich will für die Landesregierung die Standpunkte zum Sonntagsschutz noch einmal aufgreifen: Der Sonntag ist kein Alltag. Seit ca. 4.000 Jahren prägt die 7-Tage-Woche den Lebensrhythmus vieler Völker. 4.000 Jahre - ich wiederhole noch einmal - prägt die

ser Rhythmus viele Völker. Wir können und wir wollen diesen Lebensrhythmus nicht mit einem Federstrich infrage stellen. Der Sonntag ist eine soziale und auch eine kulturelle Errungenschaft. Es geht um einen Tag der Ruhe; es geht um einen Tag der Gemeinschaft und es geht um einen Tag der Befreiung von Sachzwängen, von Fremdbestimmung und von Zeitdruck. Ich begrüße den Hinweis des Kollegen Kretschmer ausdrücklich: Der Sonntag ist auch ein Tag für die Familien.

(Beifall bei der CDU)

Eltern können mit ihren Kindern - oder umgekehrt - etwas gemeinsam unternehmen. An diesem Tag steht einmal nicht im Vordergrund, was ein Mensch leistet. Vielmehr geht es um das, was jeder für sein persönliches Leben und für das Leben in der Gemeinschaft in immaterieller Hinsicht benötigt. Die Sonn- und Feiertage schaffen einen verbindlichen Ordnungsrahmen für den Zeitrhythmus unserer Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Dass eine ganze Gesellschaft zur selben Zeit gemeinsam innehält, ist alles andere als unzeitgemäß. In einer immer hektischeren Zeit ist der Sonntag mit seiner langen Tradition eine Einrichtung, die wir auch in Zukunft brauchen. Der Sonntag ist ein wertvolles Kulturgut der jüdisch-christlichen Traditionen und der regelmäßige Rhythmus von Arbeit und Ruhe tut den Menschen und der Gesellschaft gut.

Meine Damen und Herren, ich hatte bereits in der letzten Plenarsitzung auf die verfassungsgemäße Situation, bezogen auf den Sonntagsschutz, hingewiesen. Der Schutz von Sonn- und Feiertagen hat Verfassungsrang. Damit ergibt sich für mich zwingend Folgendes: Wenn wir bei den Öffnungszeiten an Werktagen ausdrücklich deregulieren können und wollen und sollen, dann müssen wir - umgekehrt - an Sonn- und Feiertagen zum Schutz dieser Tage regulieren. Das heißt, die Ausnahme und nicht der Regelfall wird gesetzlich festgelegt.

Ich denke, wir haben ein zügiges parlamentarisches Verfahren im Blick, damit dieser Gesetzentwurf Ende November dieses Jahres in Kraft treten kann. Ich unterstütze dies ausdrücklich. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es jetzt weitere Redewünsche? Das ist offensichtlich der Fall.

Kein Redewunsch, Frau Präsidentin, sondern ein Antrag zur Geschäftsordnung.

Bitte.

Ich beantrage neben den vom Kollegen Kretschmer beantragten Ausschussüberweisungen die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Gleichstellungsausschuss.

Danke. Vorher hatte ich also die Aussprache geschlossen und fragte nach den Ausschussüberweisungen. Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - federführend -, an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und den Gleichstellungsausschuss ist nun beantragt. Wir stimmen in dieser Reihenfolge ab.

Als Erstes lasse ich abstimmen darüber, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 4/2366 an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Diese Überweisung ist einstimmig vorgenommen worden. Nun stimmen wir über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisung einstimmig vorgenommen worden.

Wir stimmen nun ab über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dem zustimmt, bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS: Der eigene Minister stimmt gegen seinen Ausschuss.)

Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es hier nicht. Eine Mehrheit von Gegenstimmen hat die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit verhindert.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Was heißt verhindert - zugestimmt.)

Nun stimmen wir über die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss ab. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Gleichstellungsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Auch die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss erfolgte nicht.

Wir stimmen nun über die Federführung ab. Die Federführung ist für den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit beantragt worden. Wer dieser Federführung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Es gibt 1 Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt eine Reihe von Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit ist die Federführung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit bestimmt worden.

Ich schließe nun den Tagesordnungspunkt 4 und rufe den Tagesordnungspunkt 5

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahl- gesetzes Gesetzentwurf der Frak- tionen der CDU, der Links- partei.PDS und der SPD - Drucksache 4/2361 - ERSTE BERATUNG

auf. Mir liegt kein Antrag zur Begründung aus einer der einreichenden Fraktionen vor. Das ist auch so. Es liegt auch kein Antrag auf Aussprache vor. Jetzt frage ich: Wünschen die einreichenden Fraktionen die Überweisung des Gesetzentwurfs an einen oder mehrere Ausschüsse? Herr Abgeordneter Schröter.

Namens unserer Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten.

Als Einzigen?

Als Einzigen, ja.

Gut, danke. Gibt es weitere Anträge? Die gibt es nicht. Dann stimmen wir über diesen Überweisungsantrag ab. Wer zustimmt, das Vierte Gesetz zur Än

derung des Thüringer Landeswahlgesetzes an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist das Gesetz an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Rundfunkgebühren für internetfähige Rechner Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/2249 - dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2325 -

Für die CDU-Fraktion liegt kein Antrag zur Begründung dieses Antrags vor. Ich frage jetzt in Richtung SPD-Fraktion - da liegt auch kein Antrag zur Begründung des Entschließungsantrags vor. Die Landesregierung hat angekündigt, den Sofortbericht zu geben. Herr Minister Wucherpfennig, ich bitte Sie zum Sofortbericht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der CDU im Landtag hat den Antrag „Rundfunkgebühren für internetfähige Rechner“ gestellt und bittet die Landesregierung um einen Bericht über die Ergebnisse der Beratung der Rundfunkkommission der Länder im Zusammenhang mit der Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Der Aufforderung komme ich gern nach.

Die CDU-Fraktion spricht ein wichtiges Thema an, über das in den vergangenen Wochen immer wieder teils reißerisch, teils falsch berichtet wurde. Dadurch ist in der Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild der Sachlage entstanden. Aufklärung ist also notwendig. Ich danke Ihnen für die Möglichkeit, die Fakten darzulegen.

Worum geht es im Einzelnen: Ab 1. Januar 2007 tritt die Rundfunkgebührenpflicht für Internet-Personalcomputer in Kraft - eine Regelung, die bereits im Jahr 2004 im Rahmen des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags beschlossen worden ist. Danach sollte auf internetfähige Computer je Betriebsstätte eine volle Rundfunkgebühr gezahlt werden. Diese Gebühr fällt jedoch nur an, wenn nicht bereits vorher mindestens ein Radio oder ein Fernsehgerät für die jeweilige Betriebsstätte gemeldet ist. Die Zahl der Computer in der Betriebsstätte spielt dabei kei

ne Rolle. Allerdings ging man in 2004 beim Beschluss über diese Regelung von einer dynamischeren Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Internetangebote aus. Tatsächlich verbreiten die Rundfunkanstalten gegenwärtig zwar eine große Zahl ihrer Hörfunkprogramme über das Internet, jedoch kaum Fernsehprogramme und nur vergleichsweise wenige Stunden. Das war anders eingeschätzt worden, als die Gebührenregelung für internetfähige PCs ausgearbeitet wurde. Daher ist es heute auch nicht gerechtfertigt, die volle Gebühr von 17,03 € monatlich zu berechnen. Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein sind die Länder und die Rundfunkanstalten inzwischen einig, auf internetfähige Personalcomputer nur die Grundgebühr in Höhe von 5,52 € im Monat anstelle der vollen Gebühr zu erheben, sofern hierfür die Voraussetzungen vorliegen. Diese Entscheidung, die ich mit Nachdruck unterstütze, gründet sich auf einen ausführlichen, überwiegend sachlich geführten Meinungsaustausch. Ich betone, die Auswirkungen auf die Verbraucher halten sich in engen Grenzen, denn mehr als 99 Prozent aller Haushalte sind bereits mit herkömmlichen Rundfunkgeräten ausgestattet. Für sie entsteht daher keine neue Gebührenpflicht. Das heißt, nur für 1 Prozent der Haushalte würden sich Veränderungen ergeben, vorausgesetzt, sie verfügen über einen internetfähigen PC. Bei Unternehmen und Selbstständigen sieht es ähnlich aus. Sie profitieren erstmals von der sogenannten Zweitgerätefreiheit, die sich auf die Internet-Personalcomputer bezieht. Für private ebenso wie für gewerbliche Nutzer von Internet-PCs gilt damit folgender Gebührenansatz: kein Radio, kein TV, kein PC 0 €, dieser Anteil dürfte jedoch verschwindend gering sein; Vorhandensein von einem Radio und PC 5,52 € für das Radio, für den PC 0 €; Vorhandensein von TV, Radio und PC 17,03 € für den Fernseher und das Radio, für den PC 0 €; Vorhandensein eines PC, keines Radios und keines TV 5,52 € und dieses nur für den PC, auch dieser Anteil dürfte zahlenmäßig in der Bevölkerung sehr gering sein.

Auch für die Radios in gewerblich genutzten Kfz hat die Rundfunkkommission eine überzeugende Lösung gefunden, wie ich meine. Wer nämlich dafür bereits einen normalen Gebührensatz von 5,52 € zahlt, dem werden für PCs, die in den Büros bereitgehalten werden, dank der sogenannten Sperrwirkung keine weiteren Gebühren in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für private Laptops, die z.B. von Lehrern und Journalisten manchmal auch dienstlich genutzt werden. Auch sie unterliegen keiner weiteren Gebührenpflicht. Nach der Prognose der KEF, der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, belaufen sich die Mehreinnahmen auf 7 Mio. € im Jahr 2007. Das sind weniger als 0,1 Prozent des Gesamtgebühreneinkommens für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Meine Damen, meine Herren, trotz der vergleichsweise geringen Auswirkung der Regelung für InternetPCs haben viele Kritiker dafür plädiert, das bereits mehrfach verlängerte Gebührenmoratorium nochmals zu verlängern. Dieses ist allerdings sowohl aus rechtlichen als auch aus praktischen Gründen nicht mehr möglich. Der Aufwand wäre zudem beträchtlich. Es müsste nicht weniger als ein neuer Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgeschlossen werden, dem 16 Landesregierungen zustimmen, den 16 Länderchefs unterzeichnen und den natürlich auch alle 16 Länderparlamente ratifizieren müssten. Das ist weder sachlich sinnvoll, noch angesichts der verbleibenden Zeit bis zum 1. Januar 2007 praktisch möglich. Ein derartiges Verfahren würde mindestens sechs Monate betragen. Vielmehr hat die Rundfunkkommission richtig entschieden und mit der GEZ-Grundgebühr von monatlich 5,52 € für Internet-PCs - ich weise nochmals darauf hin -, sofern kein herkömmliches Gerät vorhanden ist, eine durchaus pragmatische Lösung gefunden. Ich bin daher auch zuversichtlich, dass die Ministerpräsidenten morgen unserem Vorschlag zustimmen werden.

Meine Damen, meine Herren, im Rahmen der Diskussion sind auch Forderungen laut geworden, das Gebührensystem des öffentlichen Rundfunks grundlegend neu zu ordnen. Ein solches rechtliches nicht einfaches Vorhaben benötigt ebenfalls erheblich mehr Zeit als die wenigen Wochen bis zum Jahresende. Zudem setzt das Bundesverfassungsgericht den Ideen feste Grenzen. Die Richter haben klargestellt, dass die Rundfunkgebühr kein Entgelt für die Nutzung öffentlich-rechtlicher Rundfunkprogramme ist, sondern ein Finanzierungsmittel eigener Art. Danach kommen die Leistungen des Rundfunks der Gesellschaft insgesamt und damit zugleich jedem Einzelnen zugute, unabhängig davon, ob er persönlich Rundfunk nutzt oder nicht. So ist es rechtlich. Unabhängig von dieser Rechtsprechung: Wir sollten die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens auf der Basis des Verfassungsgerichtsurteils gründlich überdenken und ich bin dankbar, dass die Rundfunkkommission eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat. In der Diskussion stehen verschiedene Gebührenmodelle, die von Kommunikationsabgaben über Haushalts- bis zu Kopfpauschalen reichen. Das kann man heute in der Zeitung lesen, verschiedene Ministerpräsidenten haben sich dazu geäußert. Ich gehe davon aus, dass eine derartige Diskussion spannend sein wird, aber sie ist auch nicht neu und wird seit dem Jahr 2001 geführt.

Bis wir hier allerdings zu einem Ergebnis kommen, halte ich die Einigung über die GEZ-Grundgebühr für eine pragmatische Lösung, denn schließlich wird sich für die allermeisten Gebührenzahler de facto finanziell nichts ändern. Dieses vor Augen hätte die

in den vergangenen Wochen sehr emotional geführte Debatte sicherlich auch sachlicher geführt werden können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Wird die Aussprache zu diesem Bericht gewünscht?

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Ja.)

CDU-Fraktion. Linkspartei.PDS-, SPD-Fraktion nicht?

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Doch, auch.)

Also alle drei Fraktionen. Jetzt sage ich gleich mal was an, damit es nicht wieder Irritationen gibt. Es ist im Ältestenrat beantragt worden, darüber zu beraten, wie die Aussprachen zu den Berichten erfolgen. Wir haben uns verbindlich darauf geeinigt, dass von dem Präsidium aus immer die Ansprache an die Fraktionen erfolgt und die Fraktionen aktiv darauf reagieren müssen, ob sie die Aussprache wollen. Es gilt also und ich bitte, dass sich die Fraktionen auf diese Verfahrensweise einrichten.

Es wird jetzt von allen drei Fraktionen die Aussprache zu diesem Bericht beantragt und ich rufe für die Fraktion der Linkspartei.PDS den Abgeordneten Blechschmidt auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, liebe PC-Nutzer, es ist ja gang und gäbe, dass seit jüngster Zeit auch im Internet diese Debatten verfolgt werden können. Vorsicht: Ab 01.01.2007 ist dieses Anschauen gebührenpflichtig. Welche Höhe? Wir haben es gehört, 5,52 € werden dann gegebenenfalls notwendig. Um es gleich deutlich zu sagen, die Fraktion der Linkspartei.PDS lehnt unter den gegenwärtigen Bedingungen jegliche Form einer PCGebühr ab und wird somit auch den Entschließungsantrag der SPD nicht mittragen.