Protokoll der Sitzung vom 24.11.2006

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich bin gleich zu Ende mit dem Gedanken, dann können Sie eine Zwischenfrage stellen.

Ich komme damit auch zum Schluss, viele von Ihnen sind ja auch als Abgeordnete in Ihren kommunalen Gebietskörperschaften als Kreistagsmitglieder in den Kreistagen. Ich denke, Sie sollten darauf achten, dass genau dieser Streit, den Sie vorhin sicherlich skizziert haben und der auf der einen oder anderen Seite auch stattfinden wird, fair abläuft, dass auf der anderen Seite aber die Frage des Kooperationsvertrags nun möglichst schnell unter Dach und Fach gebracht werden kann, damit wir in diesem Falle zu verbindlicheren Regelungen kommen können. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Doch, Abgeordnete Ehrlich-Strathausen. Zuerst die Zwischenfrage, Frau Dr. Klaubert, eine Nachfrage ist es mittlerweile geworden, und Frau Reimann.

Vorher hätte ich Sie ja am liebsten gefragt, ob Sie mich als verstandlose Linke einschätzen, aber ich möchte eine Nachfrage zu den Kooperationsvereinbarungen stellen. Könnten Sie sich Folgendes vorstellen: dass in den Kooperationsvereinbarungen vertraglich fixiert wird, dass die kulturellen Einrichtungen, die öffentlich gefördert sind, für alle Kinder der Kindertagesstätten und Schulen unentgeltlich zu nutzen sind?

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich will zunächst auf die erste Frage zu sprechen kommen. Ich etikettiere grundsätzlich keine Menschen, Frau Klaubert. Ich habe nur Heiner Geißler zitiert, weil Herr Bärwolff auch Heiner Geißler zitiert hat. Er hat offenbar ein Faible dafür, ich wollte dem nur noch ein zusätzliches Zitat auf den Weg geben. Was und wie er das interpretiert, ist dann seine Sache.

Ich will als Nächstes noch einmal darauf hinweisen, dass Jugendarbeit, letztlich auch die Kulturarbeit eine generell kommunale Aufgabe ist. Wir wollen uns nicht und es ist auch nicht gut, wenn wir uns in diese Aufgabe einmischen, wir wollen nur Rahmenbedingungen setzen und diese Rahmenbedingungen müssen die Kommunen dann selbst ausfüllen. Wenn die Kommune diesem Anliegen, das Sie hier genannt haben, entsprechend will, dann ist es Sache der Kommunen. Ich denke aber, sich hier einzumischen und das zu fordern, halte ich nicht für zielführend.

Frau Abgeordnete Reimann, Ihre Nachfrage.

Herr Minister, ich hatte mich an einer Stelle gemeldet, da sagten Sie, ich zitiere sinngemäß: „Wenn es Geld zu verteilen gibt, gäbe es immer Streit.“ Da gebe ich Ihnen ja formal recht, aber geben Sie mir auch recht, dass, wenn man das zu verteilende Geld stark kürzt und noch Aufgaben dazu nimmt, dass der Streit dann nicht mehr beherrschbar ist, weil die Evaluierung kommunal dann nicht mehr gelingen kann?

Ich will darauf hinweisen, dass wir als einziges Land eine Jugendpauschale finanzieren, dass wir eines der wenigen Länder sind, die es durch die Pauschale den Kommunen ermöglicht, über die Projekte selbst zu entscheiden. Es ist doch das Entscheidende, dass wir den Kommunen eine Pauschale gewähren, die in eigener Zuständigkeit und eigener Verantwortung dann auch in Projekte umgemünzt werden kann. Wenn das zum Streit führt, dann ist es naturgemäß so, weil wir es ja als Pauschale geben. Würden wir es in Projekte festlegen, was Sie vielleicht wollen, was der eine oder andere vielleicht wünscht, dann würden wir vielleicht den Streit vermeiden, aber wir

würden die Kommunen entmündigen. Deswegen bin ich ausdrücklich der Meinung, die Jugendpauschale hat dazu geführt, dass die Kommunen eigenverantwortlich damit umgehen können. Dass wir sie reduzieren mussten, das ist der finanziellen Situation geschuldet. Ich muss sagen, das gefällt keinem, wenn er Geld reduzieren muss, aber dass wir sparsam mit den Mitteln umgehen müssen, das ist nun doch mal selbstverständlich, dem kann sich doch wohl keiner verschließen.

(Beifall bei der CDU)

Eine weitere Nachfrage, Herr Minister Zeh, von der Abgeordneten Reimann.

Ich wollte Ihnen gerade beipflichten, bis zu dem vorletzten Satz hätte ich alles unterstrichen. Ich will nicht, dass Projekte von Landes wegen irgendwo festgeklopft werden, sondern ich stehe zu der kommunalen Eigenverantwortung. Aber die muss man so ausgestalten, dass man sie auch wirklich nutzen kann, und diese Kürzungen sind nicht dazu angetan, dass man auf der kommunalen Ebene …

Stellen Sie bitte Ihre Frage, Frau Reimann.

Ja, ob der Minister mir recht gibt, dass das kommunal nicht umsetzbar ist.

Die Praxis hat gezeigt, dass es umsetzbar war. Die Praxis hat gezeigt, dass es auch Streit gibt, das habe ich Ihnen ja ausdrücklich bestätigt. Wir werden sehen, inwieweit dann die Verantwortlichen im nächsten Jahr mit dem Streit umgehen. Soweit ich gehört habe, sind die Kopplung der Schuljugendarbeit und der allgemeinen Jugendarbeit bestimmte Anfangsphasen. Ich gehe davon aus, dass man nach den Erfahrungen dieses Jahres im nächsten Jahr besser miteinander umgehen kann.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Ehrlich-Strathausen, SPD-Fraktion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben sicher bemerkt, dass es noch großen Redebedarf und auch Diskussionsbedarf gibt. Warum stehe ich jetzt noch einmal hier? Ich möchte einfach noch mal - entgegen dem Vorschlag von Herrn Panse - für eine Überweisung an den Bildungsausschuss werben. Ich denke, dass es sehr wichtig ist, den Diskussionsprozess weiter voranzutreiben, und zwar auch den Diskussionsprozess mit der Landesregierung. Es ist auch sehr wichtig, Minister Goebel dort mit einzubeziehen

(Beifall bei der SPD)

und es ist unbenommen, dass wir im Landesjugendhilfeausschuss, Herr Panse, darüber natürlich auch diskutieren können. Es geht hier um unsere Kinder und Jugendlichen, es geht hier um einen Bericht, der einmal in einer Legislaturperiode vom Bund vorgelegt wird, also aller drei oder vier Jahre. Wenn es Ihnen wirklich ernst ist mit unseren Kindern und Jugendlichen und sich darüber auseinanderzusetzen, dann bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen, dass wir uns im Bildungsausschuss einfach darüber kultiviert und mit Fachverstand noch einmal unterhalten. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Es ist von der Linkspartei.PDS die Überweisung an den Bildungsausschuss beantragt worden. Da Sie auch die Antragstellerin sind, gehe ich davon aus, dass Sie einverstanden sind, dass wir diesen Antrag bearbeiten. Ich stelle ihn zur Abstimmung: Wer für die Überweisung zur weiteren Diskussion an den Bildungsausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung an den Bildungsausschuss, den bitte ich um das Handzeichen? Danke. Stimmenthaltungen? Damit ist die Überweisung an den Bildungsausschuss mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20

Fragestunde

Die erste Frage stellt der Abgeordnete Hauboldt, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/2478.

Danke, Frau Präsidentin, zu meiner Mündlichen Anfrage:

Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für alle ÖPNVVerkehre im Mittelthüringer Raum

Zum 29. November 2006 soll im Kreistag Sömmerda ein neuer Nahverkehrsplan für den ÖPNV verabschiedet werden. In den regionalen Planungen für die nächsten fünf Jahre kommen Empfehlungen zum Beitritt in die Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen GmbH und Überlegungen für ein gemeinsames und beispielgebendes Tarifangebot Regiomodell in Mittelthüringen nicht vor. Aussagen zu Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2002 seien durch das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr nicht getroffen worden. Auf der Homepage des Ministeriums wird unter anderem darauf verwiesen, dass „auf Grundlage der Ergebnisse dieser Machbarkeitsuntersuchung die Aufgabenträger entschieden haben, im Jahr 2005 einen Verbundtarif Mittelthüringen einzuführen“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und mit welchen Empfehlungen sind der Kreisverwaltung Sömmerda die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung durch das Ministerium für Bau und Verkehr zur Verfügung gestellt worden?

2. Welche Argumente sind der Landesregierung bekannt, beispielsweise auf Basis dieser Studie den Beitritt in die Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen GmbH durch den Landkreis Sömmerda erst in den nächsten Jahren zu ermöglichen?

3. Inwieweit sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, koordinierend auf die Zusammenarbeit der kommunalen Gebietskörperschaften mit der Zielstellung einer Verknüpfung der einzelnen Verkehre zu einem Gesamtverkehrssystem als anspruchsvollster verkehrspolitischer Aufgabe des Freistaats in den kommenden Jahren hinzuwirken, und wie wird diese Auffassung begründet?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau und Verkehr. Herr Minister Trautvetter bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Einführung eines Verbundtarifs in Mittelthüringen sind dem Landkreis Sömmerda im Sommer 2003 durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur übergeben worden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur hat keine Empfehlung ausgesprochen, da von vornherein festgelegt war, dass ein Verbundtarif, soweit realisierbar und finanzierbar, zunächst als Pilotprojekt in den Städten Erfurt, Weimar, Jena und im Kreis Weimarer Land eingeführt wird.

Zu Frage 2: Beim Verbundtarif Mittelthüringen handelt es sich um ein zunächst bis 2010 vertraglich vereinbartes Pilotvorhaben. Daher ist bis zu diesem Zeitpunkt eine Ausweitung des Verbundtarifs auf benachbarte Aufgabenträger nicht vorgesehen. Da die Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen GmbH ein Unternehmensverbund ist, der unter anderem Koordinierungsaufgaben im Verbundtarif wahrnimmt, ist auch ein Beitritt von Aufgabenträgern des ÖPNV als Gesellschafter der Verkehrsgemeinschaft nicht vorgesehen.

Zu Frage 3: Die Forderung nach verbesserter Zusammenarbeit und Koordinierung mit der Zielstellung, ein verknüpftes Gesamtverkehrssystem in Thüringen aufzubauen, ergibt sich aus dem Thüringer ÖPNV-Gesetz. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Land und Landkreise künftig finanziell nicht mehr in der Lage sein werden, Zuschüsse in bisherigem Umfang zur Verfügung zu stellen, sieht die Landesregierung dringenden Handlungsbedarf bei der künftigen Gestaltung der Nahverkehrsangebote durch die kommunalen Aufgabenträger. Dies betrifft die Identifizierung und Überprüfung uneffektiver Verkehre, die Zusammenführung unwirtschaftlicher kommunaler Unternehmensstrukturen, die Abschaffung von Parallelverkehren und eine verbesserte Abstimmung der Buslinien auf das Angebot des Schienenpersonennahverkehrs.

Es gibt eine Nachfrage, Herr Minister. Bitte, Herr Abgeordneter Hauboldt.

Danke schön. Herr Minister, Sie kündigen auf der Internetseite Ihres Ministeriums für Bau und Verkehr an, auch künftig Fördermittel für eine bessere Infrastruktur und die verstärkte Kooperation der Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger zur Verfügung zu stellen. Eine Frage noch einmal an Sie: Sind denn bisher Fördermittel ausgereicht worden und, wenn ja, in welcher Größenordnung?

Es sind natürlich Fördermittel ausgereicht worden, sowohl für den Verbundtarif Mittelthüringen als auch für den Verbundtarif, zu dem das Altenburger Land gehört, neben dem sächsischen Bereich. Die Größenordnung liegt mir zurzeit hier nicht vor. Ich kann Ihnen das gern nachreichen.

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Kuschel, Die Linkspartei.PDS, entsprechend Drucksache 4/2432.

Auswirkung der Mehrwertsteuererhöhung auf die Höhe der Beitragssätze im Abwasserbereich

Zum 1. Januar 2007 wird die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent erhöht. Die durch die kommunalen Aufgabenträger der Abwasserentsorgung zu erhebenden Abwasserbeiträge auf der Grundlage des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der entsprechenden Abgabensatzungen unterliegen der Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuerpflicht. Die in den Abgabensatzungen pflichtig festgeschriebenen Beitragssätze können sowohl als Brutto- als auch als Nettobeiträge ausgewiesen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auswirkung hat die Mehrwertsteuererhöhung auf die Höhe der satzungsmäßigen Abwasserbeitragssätze, wenn diese als Bruttobeiträge ausgewiesen sind?

2. Welche Auswirkung hat die Mehrwertsteuererhöhung auf die Höhe der satzungsmäßigen Abwasserbeitragssätze, wenn diese als Nettobeiträge ausgewiesen sind?

3. Wie sind die in der Folge der Mehrwertsteuererhöhung zu erwartenden unterschiedlichen satzungsmäßigen Beitragssätze mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar?